PFARRHEIM RODT

Divers


Dénomination : PFARRHEIM RODT
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 447.455.951

Publication

14/08/2014
ÿþNiOD 3.2

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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der

Urkunde in den Anlagen zum

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Hlnterlegt bei der Kantlet des Handelsuorichts EUPEN

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -14/08/2014 - Annexes du Moniteur belge

Unternehrnensnr : 0447.455.951

Name der Vereinigung I Stiftung i Organismen

(ausgeschrieben) : P¬ arrheim Rodt

(abgekürzt)t:

Rechtsform : V.o.G.

Sitz : 4784 Rodt 137

Gegenstand

der Urkunde : Namens- und Satzungsnderung

Die Satzungen

Benennung:

Artikel 1.

Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht  Pfarrheim Rodr wird ab heutigem Datum 28.April 2014 in

eine Vereinigung chue Gewinnerzielungsabsicht mit der Benennung  Rodter Trefr umbenannt.

Ihr Sitz ist lm Vereinsheus in Boppergasse 2, 4780 Redt.

Die Gerichtsbarkeit ist in Eupen.

Die Vereinigung ist beien l-1aridelsgericht in Eupen unter Nr. 0447455951 eingetragen.

Zielselzung.

Artikel 2,

Die Gesellschaft hat als Zwerk die Fôrderung der Kulturbelange der Ortschaft Redt, unter anderem die Hebung des Vereins- und Gemeinsctlaftsfebens, sowie aller hiemtiit direkt oder iindirekt in Zusammenhang stekender Aufgabenbereiche.

Dauer

Artikel 3.

Die Gesellschaft wird für eine unbegrenzte Zeitdauer gegründet und kann }ederzeit aufgelóst werden.

Mitglieder

Artikel 4.

Die Mitgliederzahl ist unbegrenzt, darf jedoch nicht unter sieben sein.

Die Vereinigung setzt sich aus Vereinen, Gruppierungen und Institutionen zusammen, die bel Versammiungen von natürfichen Personen verfreten werden.

Neue Mitglieder k6nnen zu jeder Zeit durch den Verwaltungsrat aufgenommen werden. Diese Aufnahme musc allerdings durch die Generalversammlung bestâtigt werden.

Ober die Aufnahme dieser Mitglieder entscheidet die Generalversammlung mit einfacher Stimmenmeitrheit.

Der Ausschluss eines Mitgliedes kaan nur durch die Generalversammlung und da auch nur mittels einer 2/3 Mehrheit ausgesprochen werden.

Jedes Mitglied kann durch einfache, schriftfiche Mitteilung aus der Vereinigung austreten.

Ein ausgescltlossenes oder ausscheidendes Mitgglied kann nicht die Liquidation der Gesellschaft fordem.

Ferrer hat ein ausgeschlossenes oder ausscheidendes Mitglied frein Anrecht auf irgendwelche Guthaben der Gesellschaft.

Die Mitglieder zahlen keinen Beitrag, jedoch eine Unkostenbeteiligung.

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -14/08/2014 - Annexes du Moniteur belge

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Verwaltungsrat

Artikel 5.

Aus den Vertretem der Mitglieder (Vereinigungen) wâhlt die Generalversammiung den Verwaltungsrat, der

sich aus mindestens 3 natürlichen Personen zusammensetzt, für aine unbestimmte Zeitdauer.

Artikel 6,

Der Verwaltungsrat bezeichnet aus seiner Mitte eihen Vorsitzenden, einen Schriftführer, einen Kassierer

bzw, eventuell eihen Geschâftsführer,

Artikel 7.

Alles was nicht in den Satzungen oder laut Gesetz der Generalversammlung vorbehalten ist, gehürt zu den

Befugnissen des Verwaltungsrates. Die Gesellschaft wird gültig vertreten durch den Vorsiizenden oder den

Schriftführer oder den Kassierer oder den Geschâftsführer,

Sie kann durch jedes Verwaltungsratsmitglied einzein, welches aile Dokumente unterzeichnen darf,

rechtskrâftig vertreten werden.

Artikel 8,

Der Verwaltungsrat führt am Sitz der Vereinigung ein Miitgliederregister. Dieses Register enthelt Name, Rechtsform und Anschrift des Sitzes eines jeden Mitgliedes (Verein(igung).

Die Beschiüsse zum Beitritt, Ausschluss oder Austritt müssen binnen acht Tagen, nachdem der Verwaltungsrat hiervon Kenntnis erhalten bat eingetragen werden. Der Verwaltungsrat trifft Entscheidungen mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.

Generalversammlung

Artikel 9,

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft, Sie ist insbesondere zustândig fur.

a)die Ânderung der Satzungen.

b)die Bestimmung und Abberufung der Verwalter

c)die Billigung des Haushaltes und des Jahresabschlusses

d)dia, dem Verwaltungsrat zu erteilende Entlastung.

e)die freiwillige Aufliisung der Vereinigung.

f)die Aufnahme eines Mitgliedes.

g)den Ausschluss eines Mitgliedes

h)Alte Beschlüsse, die über die Grenzen der dem Verwaltungsrat gesetzlich und aufgrund der Satzungen

verliehenen Befugnisse hinausgehen,

Artikel 10,

Die gesamten Mitglieder bilden die Generalversammiung. Sie tiindet atlj hrlich in den ersten sechs Monaten

des Jahres statt.

Artikel 11.

Aul3erdem muss jedes Mal, wenn die Belange der Vereinigung dies erfordern oder wenn mindestens ein

Fünftel der Mitglieder dies beantragen, eine au1 erordentliche Generalversammiung stattfinden.

Artikel 12.

Eine einfache,schçiftliiche Einladung genügt. Sie enthàlt den Oit, das Datum, die Uhrzeit und die

Tagesordnung.

Artikel 13.

Jedes Mitglied hat Anrecht auf eine Stimme. Es kann sich mittels einer Voilmacht durch ein anderes Mitglied

vertreten lassen.

Artikel 14.

Wenn über Satzungsabànderungen oder die Aufktisung der Vereinigung beraten wind, mussen zwei Drittel der Mitglieder anwesend sein. Wenn dies nicht der Fali ist, muss eine neue aullerordentliche Generalversammlung einberufen werden, Diese fasst dann Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit.

Artikel 15.

Aile Entscheidungen mussen in einem Protokoll festgehalten und als Schriftstück aufbewahrt werden.

Dieses Protokoll muss von zwei Verwaltungsratsmitgliedem unterschrieben werden.

Artikel 16.

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Belgisch en Rtaat¢hr

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' Tell B : Fortsetzung

MOD3.2

Art 8 und 20 des Gesetzes vom 27.Juni 1927 Ober Geselischaften aime Erwerbszweck finden Anwendung bei Aufiosung der Gesellschaft oder Anderung der Statuten.

Artikel 17.

Die Generalversammlung vom heutigen 28. April 2014 genehmigt die abgeánderten Satzungen und emennt

folgende Verwaltec

Rücktritte. dem

Mit Datum der heutigen Versammiung scheiden die beiden nachfolgend erwéhnten Personen aus

Verwaltungsrat aus

Frau Alexa Gritten- Peters (Beisitzerin) auf eigenen Wunsch- Vereinsaustritt

und Herr Hermann Joseph Kalpers (V iize-Président) auf Grund seines Todes vom 15.11.2010

Auf unbestimmte Zeit vuurden die 3 nachfolgend erwéhnten Personen in ihrem Amt als Verwaltungsrat bestétigt

Herr Robert Maraite, Tomberg 4, 4780 Rodt Vorsitzender

Herr Werner Jost, Huntheimer StraBe 41, 4780 Rodt Kassierer

Herr Richard Hoffmann, Gangoffer Weg 1, 4780 Rodt Schriftführer

Aile 3 Personen erklâren ihr Mandat anzunehmen

Bitte auf der letzten Seita des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt Sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenOber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

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Stadt Sankt Vith



BESCHEINIGUNG

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Der Urïtertze3erterde einermelater der " S tadt Sekt Vie Mitigée dus die UmhuTaAnritang der Straterinbune +fid et, Netintionmederung der Gelledr auf eieve der Stadt Sernki Vit}r Mole

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Die rrachfolgareenÁdarutrssrr Malen am Juni 241i-in KM

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Pranhaka Rocft

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Niue Anscbrift ab dan/ 08.08.2813

Prarthaim Parti

Boppergasset Ro& 2

4780 SANKT Vrai

Coordonnées
PFARRHEIM RODT

Adresse
RODT 137 4784 CROMBACH

Code postal : 4784
Localité : Crombach
Commune : SAINT-VITH
Province : Liège
Région : Région wallonne