PFARRVERBAND AMEL

Divers


Dénomination : PFARRVERBAND AMEL
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 507.907.539

Publication

15/01/2015
��Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu verdffentlichen ist

MOI] 3.2

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Unternehmensnr : e 63.9

Name der Vereinigung I Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) : Pfarrverband Arne!

(abgek�rzt) :

Rechtsform : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sitz : 4770 Amel, Alte Hofstraf3e 10

Gegenstand

der Urkunde ; GR�NDUNG - ERNENNUNGEN

1. Gr�ndung

Die erschienenen Gr�ndungsmitglieder.

Arens Alfred, Junkerstr. 10 A, 4770 BORN, geb. Bom, NN 44.12.20-289.22

Backes Andreas, Lierweg 50 A, 4770 BORN, geb. Weismes, NN 63.08.29-235.08

Bodarw� Stephan, Auf Eichenhardt 17, 4770 AMEL, geb. Weywertz, NN 56.01.06-283.41

Bongartz-Hilger Irmgard, B�llinger Str. 98, 4770 MIRFELD, geb. St. Vith, NN 51.05.08-284.97

Cohnen-Berens Tanja ,Am H�jst 23, 4770 MEYERODE, geb.St. Vith, NN 74.05.19-168.75

Collas Reinhold, Auf dem H�tel 33, 4770 HALENFELD,geb.HonsfeEd, NN 60.01.02-379.52

Cremer Engelbert, Deller Weg 155, 4770 MEDELL, geb.B�tgenbach, NN 49.05.12-251.65

Elsen-MertesMartha, Schulberg 14, 4770 HEPPENBACH, geb.Heppenbach, NN 58.02.06-174.05

Eisen Freddy, Am Kreuz 4, 4770 IVELDINGEN, geb. Ame%, NN 54.01.07-355.91

Genten Freddy, St. Anna-Str. 14, 4770 SCHOPPEN, geb. Weismes, NN 62.08.27-301.53

Grieven-Schr�der Christa, ZurAlten Buche 27, 4770 MEYERODE, geb.Malmedy, NN 65.04.17-348.50

Grieven Robert, M�hlengasse 10, 4770 MEYERODE, geb. Meyerode, NN 61.03.31-283.89

Heckters Ludwig, Deller Weg 100, 4770 MEDELL, geb. Medeil, NN 37.07,16-249.97

Hoffmann Nikolaus, Zum H�tel 46, 4770 HALENFELD,geb. St.Vith, NN 71.03.08-173.32

Jacobs Ferdi, Depertzberg 27, 4770 MEDELL, geb.St.Vith, NN 60.03.28-273.71

Jacobs-No� Petra, Depertzberg 27, 4770 MEDELL, geb. St.Vith, NN 70,05.02-262.19

Jacobs Thomas, R�merstr. 4, 4770 MEDELL, geb. St.Vith, NN 71.11.10-225.73

Jodocy Elly, Niederhardt 17, 4770 VALENDER, geb. Heppenbach, NN 49.10.18-152,19

Jodocy Rolf, Rechter Str. 24, 4770 BORN, geb. St.Vith, NN 60.05.01-353.39

Joucken Guido, Zum Weberbach 3, 4770 HERRESBACH, geb. St.Vith, NN 79.08.19-081.94

Langer Alfred, Heerstr. 13, 4770 VALENDER, geb.St.Vith, NN 62.08.29-187.10

Lecoq Heinz, Messenweg GA, 4770 SCHOPPEN, geb. Amel, NN 42.04.08-177.08

Lemaire-Dries Alexa, Weiherweg 18, 4770 EIBERTINGEN, geb. Weismes, NN 69.07.09-184.74

Louges-Heckters Birgit, lm Koelchen 20, 4770 MEDELL, geb. Weismes, NN 70.02.24-360.16

Maraite Miche!, Zum Bahndamm 1, 4770 MONTENAU, geb.Crombach, NN 40,03,15-297.17

Maraite Patricia, Makejaas 11 4770 SCHOPPEN, geb.Malmedy, NN 67.01.14-306.09

Maraite Robert,Zur H�ll 4 A 4770 VALENDER, geb.Vaiender, NN 55.05.05-231.33

Meyer Josef, Honsfelderstr. 12 A 4770 HEPPENBACH, geb.Amel, NN 48.05.18-161.51

Meyers Norbert, Bergstr, 30, 4770 DEIDENBERG, geb.Manderfeld, NN 57.06.28-333.66

Neissen-von Montigny Vera, lm Koelchen 26 4770 MEDELL, geb. St. Vith, NN 70.01.26-214.95

Ortmanns Peter, Am Allerberg 32, 4770 HALENFELD, geb.Eupen, NN 65.01.23-221.73

Paquay Felix, Von Korff-Str. 74, 4770 BORN, geb.Lommersweiler, NN 46.08.09-315.49

Peters-Goenen Anita, Zum Bambusch 33 4770 AMEL, geb.Manderfeld, NN 45.02.28-252.61

Piront-Lemaire Alexa , Auf Eichenhardt 20 4770 AMEL, geb.Amel, NN 64.03.20-324.53

Piront Sebastian, Sebastianweg 17 4770 EIBERTINGEN, geb.St. Vith, NN 89.12.04-209.72

Schmatz Alphons, Klosterstr. 20 4770 MONTENAU, geb. St. Vith, NN 49.08.27-219.56

Schneider G�nther,Bergstr. 51 4770 DEIDENBERG, geb. Amel, NN 41.12.26-213.49

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu erm�chtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegen�ber, zu vertreten.

Auf der R�ckseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -15/01/2015 - Annexes du Moniteur belge

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MaD 3.2

Schommers Kurt, B�llinger Str. 139 4770 MIRFELD, geb.St. Vith, NN 63.08.20-207.87 Veithen-Kleis Marga, Buchenweg 20 4770 E1BERTINGEN, geb. St. Vith, NN 55.05.07-264.37 Veithen Erwin,In den Hdfen 26 4770 M�DERSCHEID, geb.Malmedy, NN 75.03.17-121.92 Weinand G�nter, Alte Hofstr. 10 4770 AMEL, geb.Maimedy, NN 69.07.17-355.51 Willems Irene, Sonnenhang 32 4770 HEPPENBACH, geb. St. Vith, NN 67.08.07-148.38

vereinbaren eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht gem�ss Gesetz vom 27.Juni 1921 zu gr�nden. Sie legen die Satzung wie folgt fest:

Kapitel I : Bezeichnung, Sitz, Zielsetzung, Dauer

Artikel 1

Die Vereinigung f�hrt den Namen: Pfarrverband Amel

Artikel 2

Die Vereinigung hat ihren Sitz in: 4770 Amel, Alte Hofstrasse 10. Die Vereinigung untersteht dem

Gerichtsbezirk Eupen.

Artikel 3

Ziel der Vereinigung ist der Erhalt, die Verbreitung, die Entwicklung sowie die ideelle, strukturelle, materielle und tinanzielle Unterst�tzung der Seelsorge im Pfarrverband Amel, der sich aus den Kirchen- und Kapellengemeinschaften Amel, Bom, Deidenberg, Eibertingen, Heppenbach, Herresbach, Iveldingen-Montenau, Medell,Meyerode, Mirfeld, MSderscheid, Schoppen und Valenderzusammensetzt.

Artikel 4

Die Vereinigung wird f�r eine unbestimmte Dauer gegr�ndet.

Kapitel II : Mitglieder

Artikel 5

Die Vereinigung besteht ausschliesslich aus ordentlichen Mitgliedern.

Der diensttuende Pfarrer und der Kassierer des Wirschaftsrates sind von Amts wegen Mitglied . Jede der in Artikel 3 genannten Kirchen-und Kapellengemeinschaft kann h�chstens f�nf Mitglieder in die Generalversammlung entsenden. Die Generaiversammlung nimmt diese als ordentliche Mitglieder auf und respektiert die Autonomie dieser Gemeinschaften in der Bestimmung ihrer Mitglieder . Die Aufnahme anderen Mitglieder , die nicht von den Kirchen-und Kapellengemeinschaften entsendet werden, erfoigt auf schriftlichen Antrag durch Beschluss des Verwaltungsrates. Die ersten Mitglieder sind die unterzeichnenden Gr�ndungsmitglieder. Die Anzahl Mitglieder ist unbegrenzt, darf aber nicht weniger ais 6 zi�hlen.

Artikel 6:

Mitglied kann jede nat�rliche Person werden, die grossj�hrig ist , ihren Wohnsitz im Pfarrverband Amel hat

und die in Artikel 3 genannte Zielsetzung der V.o.G. unterst�tzt

Die Mitglieder zahlen keinen Beitrag.

Artikel 7:

Die Mitglieder haften nicht pers�nlich f�r die Verpflichtungen der Vereinigung.

Artikel 8:

Die Mitgliedschaft endet durch Tod , Wechsel des Wohnsitzes ausserhalb des Pfarrverbandes Amel oder Austritt oder Ausschluss. Das Mitglied beendet sein Mandat mit der schriftlichen Mitteilung seines Austritts an den Verwaltungsrat.

Das Mitglied wird aus der Vereinigung ausgeschlossen, wenn es die in Artikel 3 genannte Zielsetzung der Vereinigung nicht mehr unterst�tzt . Der Ausschluss erfoigt nach Anh�rung des Mitglieds durch 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder oder Bevollm5chtigten der Generalversammlung und wird dem ausgeschlossenen Mitglied schriftlich mitgeteilt. Ausgetretene bzw ausgeschlossene Mitglieder haben kein Anrecht auf den Besiiz der Vereinigung, d�rfen weder eine Rechnungsaufstellung oder Rechnungslegung, noch die Anbringung von Siegeln, noch ein Invente anfordern oder beantragen.

Vereinigungspapiere sind zur�ckzugeben.

Artikel 9:

Der Verwaltungsrat f�hrt am Vereinigungssitz ein Mitgliederregister , die Namen, Vomamen und Wohnsitz der Mitglider enthrilt; Beschi�sse zum Beitritt oder Austritt werden innerhalb von 8 Tagen nach Kenntnisnahme des Beschlusses ins Register eingetragen.

Kapitel III: Generalversammlung und Verwaltungsrat

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M0D 3.2

Die Generalversammlung

Artikel 10:

Die Generalversammlung setzt sich aus allen ordentlichen Mitgliedem und Mitgliedem von Amts wegen

zusammen.

Artikel I1: Befugn isse der Generalversammlung:

Die Generalversammlung ist das hi chste Organ der Vereinigung. In den Grenzen des Gesetzes und der

Statuten sind ihre Beschl�sse bindend .

Die Generalversammlung ist enter anderem zustfindig f�r:

- Ab�nderung der Satzungen.

Emennung und Abberufung von Verwaltungsratsmitgliedem

- Die Entlastung des Veiwaltungsrates

- Die Genehmigung des Budgets und der Jahresendrechnung

- Die freiwillige Aufliisung der Vereinigung

- Den Ausschluss von Mitgliedem

- Verlegung des Sitzes der Vereinigung.

Artikel 12 : Sitzungen der Generalversammlung

Es findet wenigstens einmal im Jahr eine ordentliche Sitzung der Generalversammlung statt, und zwar zwar

lm Laufe des ersten Semesters des Jahres.

Die Generalversammlung erh�lt Mitteilungen von den Berichten imd T�tigkeiten des Vorstandes,

ertellt den Verwaltungsratsmitgliedem Entlastung von ihrem Auftrag, beschliel t den Haushaltsplan

und billigt die j�hriiche Gewinn- oder Verlustrechnung der Vereinigung.

Weitere aur3erordentliche Generalversanmilungen linden statt:

-jades Mal, wenn der Verwaltungsrat dies im Interesse der Vereinigung f�r erforderlich hait

-wenn 1f 5 der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich beantragt. Der Antrag hat dem Presidenten des

Verwaltungsrates schriftlich zuzugehen.

Die von diesen Mitgliedem beantragte Tagesordnung muss beigef�gt sein. Diesem Wunsch auf Einberufung

aine auflerordentlichen Generalversammlung ist innerhalb eines Monats stattzugeben.

Die Einladungen sind mindestens 8 Kalendertage vor der Sitzung der Generalversammlung durch den

Verwaltungsrat schriftlich an die Mitglieder zu versenden. Sie werden im Namen des

Rates durch den Pr�sidenten oder durch zwei Mitglieder des Verwaltungsrates unterzeichnet.

Die Einladungen enthalten die Punkte der Tagesordnung, art und Uhrzeit der Generalversammlung.

-lede Versammlung findet am Tage, zur Stunde und am Olt staff, die in der Ladung angegeben sind.

-Den Vorsitz der Generalversammlung fiihrt der Vorsitzende des Verwaltungsrates oder, bei dessen

Verhinderung, der stelivertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates oder, bei dessen Verhindennng,

das �lteste anwesende Verwaltungsratmitglied.

Artikel 13 : Beschlussfassung

Alle ordentlichen und aufferordentlichen Generalversammiungen sind beschlussf�hig. Dies , ausser den im Gesetz vorgesehenen F�llen, insbesondere der Ab�nderung der Satzungen oder der Zielsetzung , unabh�ngig von der Anzaht der anwesenden Mitgtieder oder deren Vertreter,

Jedes ordentliche Mitglied oder dessen Vertreter und jedes Mitglied von Amts wegen hat eine Stimme,

Die Beschl�sse werden mit der absoluten Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder bzw. dessen Vertreter gefar3t. Bei Stimmengleicldieit ast die Stimme des Vorsitzenden der Generalversammlung ausschlaggebend.

Artikel 14 : Vollmachten

Jedes Mitglied der Generalversammlung kann sich durch eiven Bevollm�chtigten vertreten lassen, der selbst Mitglied der Generalversammlung sein muss. Die Bevollm�chtigung hat schriftlich zu erfolgen Jedes Mitglied dart nur eine Bevolitn�chtigung wahmehmen.

Artikel 15 : Protokolle

Von jeder Generalversammlung wird een Protokoll erstelit, welches insbesondere die Beschl�sse der Generalversammlung festhalt. Das Protokoll sowie Ausz�ge aus den Protokollen werden vom Vorsitzenden der Generalversammlung und Schriftf�hrer der Vereinigung unterzeichnet.

Alle Satzungsab�nderungen m�ssen beim f�r den Sitz der Vereinigung zust�ndigen Gericht offengelegt werden. Gleiches gilt f�r aile Emennungen, Abberufungen oder R�cktritte von Verwaltungsratsmitgliedem.

Der Verwaltungsrat

Artikel 16 : Die Verwaltung  Zusammensetzung

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MOD 3.2

Die Vereinigung wird durch einen Verwaltungsrat verwaltet. Dieser setzt sich aus wenigstens drei Mitgliedern aller Kirchen-und Kapellengemeinschaften, dem Kassierer des Wirtschaftsrates und dem diensttuenden Pfarrer zusammen, welche durch die Generalversammlung bestellt und abberufen werden. Um Interessenkonflikte zu vermeiden d�rfen Rendante und Vorsitzende der Kirchenfabriken nicht in den Verwaltungsrat gewdhltwerden.

Die Verwalter werden fur eine Dauer von f�nf Jahren emannt. Die ausscheidenden Verwaltungsratsmitglieder sind wieder wtthlbar. Soilten nach Ablauf der Frist von f�nf Jahren die Verwaltungsmandate nicht emeuert werden, so �ben die Verwalter welter ihr Mandat aus, bis zu dem Augenblick, wo sie ersetzt werden.

Artikel 17 : Vakanz

Beim vorzeitigen Ausscheiden eines Verwaltungsratsmitgliedes f�hren die verbieibenden Verwalter vori�ufig, bis zur n�chsten Generalversammlung die Verwaltung der Vereinigung fort, oder es kunnen die restlichen Verwaltungsratsmitglieder eine vorl�ufge Ersatzwahl vornehmen.

Jeder Verwalter, weicher einen freigewordenen Verwaltungssitz besetzt, und zwar in Aus�bung eines Mandates, wird nur f�r die notwendige Zeit zur Beendigung dieses Mandates emannt.

Artikel 18 :Befugnisse des Verwaltungsrates und Vertretung der Gesellschaft

Der Verwaltungsrat hat die weitgehendsten Befugnisse zur Verwirklichung des Vereinigungsziels. Zu seiner Zustdndigkeit gehoren alle Gesch�fte, die das Gesetz oder die vorliegende Satzung nicht ausdr�cklich der Generalversammlung vorbehalten.

Der Verwaltungsrat hat Befugnis, die Vereinigung in allen gerichtlichen und aufBergerichtlichen Verhandlungen zu vertreten, sowie f�r alles , was nicht zum Zust�ndigkeitsbereich der Generalversammiung gehort. Er ben�tigt hierzu keine besondere Erlaubnis der Generalversammiung. Der Verwaltturgsrat kann in diesem Sinne Stittungen und Schenkungen annehmen, alle Handels-und Bankgesch�fte t�tigen, die Vereinigung Drittpersonen gegen�ber rechtsg�ltig vertreten durch Unterschrift von zwei Verwaltern, wovon eines Mitglied des Pr�sidiums sein muss, ohne dass diese besondere Vollmachten oder Beschl�sse nachweisen mussen.

Artikel 19: Pr�sidium

Der Verwaltungsrat w�hlt aus seinen Reihen einen Vorsitzenden, einen Schriftf�hrer und bestimmt den

Kassierer des Wirschaftsrates zum Kassierer der V.o.G. Pfarrverband Amel.

Vorsitzender, Schriftf�hrer und Kassierer und diensttuender Pfarrer bilden das Pr�sidium , das die t�glichen

Gesch�fte f�hrt.

Artikel 20 :Sitzungen des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat tritt wenigstens zweimal j�hrlich zusammen. Die Ladung erfctgt durch den Pr�sidenten oder durch zwei Mitglieder des Verwaltungsrates.

Die Einladungen zu den Sitzungen des Verwaltungsrates sind mindestens 8 Kalendertage vor der Sitzung schriftlich an alle Verwaltungsratsmitglieder zu versenden. Die Einladungen enthalten die Punkte der Tagesordnung, Oit und Uhrzeit der Versammiung.

Den Vorsitz des Verwaltungsrates f�hrt der Vorsitzende oder, bei dessen Verhinderung, das �lteste anwesende Verwaltungsratsmitglied.

Artikel 21: Seschlussfassung

Der Verwaitungsrat kann nur �ber Punkte beraten und entscheiden, die in der auf der Einladung verwerkten

Tagesordnung aufgef�hrt sind oder von einem Mitglied vor Beginn der Versammiung beantragt werden auf die

Tagesordnung zu setzen.

Der Verwaltungsrat ist beschlussf�hig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend oder vertreten ist.

Die Beschl�sse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die

Stimme des Vorsitzenden der Verwaitungsratssitzung oder dessen der ihn vertritt.

Artikel 22 : Votlmachten

Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann sich durch eiven Bevollmachtigten vertreten lassen. Der

Bevollm�chtigte muss selbst Mitglied des Verwaltungsrates sein. Die Bevollm�chtigung hat schriftlich zu

erfolgen.

Jades Verwaltungsratsmitglied darf nur Bine Bevoilm�chtigung wahmehmen

Artikel 23: T�gliche Gesch�ftsf�hrung

Der Verwaltungsrat �bertr�gt die t�gliche Gesch�ftsf�hrung an das Pr�sidium . Die Personen des Pr�sidiums kunnen , was die t�gliche Verwaltung betrifft , im Namen der Vereinigung einzeln Unterschrift leisten. Die Buchf�hning der Vereinigung , die t�gliche Verwaltung der Finanzen und die finanzielle Beratung zum Wohie der Vereinigung �bertr�gt der Verwaltungsrat dem Wirtschaftsrat des Pfarrverbandes.

Artikel 24 :Protokolle

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MOp 3.2

Von jeder Verwaltungsratssitzung wird ein Protokoll erstellt. Das Protokoll sowie Ausz�ge aus den Protokollen werden durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrates und den Schriftf�hrer unterzeichnet und sind am Sitz der Vereinigung f�r die ordentlichen Mitglieder einsehbar.

Artikel 25 : Verantwortlichkeiten

Unbeschadet der ailgemein gesetzlichen Bestimmungen �ber Rechte und Pflichten der Verwaltungsratsmitglieder von Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsichten unterliegen die Verwaltungsratsmitglieder nicht der persdnlichen Haftung.

Artikel 26: Verg�tung

Die Mandate der Verwaltungsratsmitglieder sind unentgeltlich,

Kapitel IV: Gesch�ftsjahr , Rechnungstegung, Haushaltsplan

Artikel 27: Gesch�ftsjahr der Vereinigung

Das Gesch�ftsjahr der Vereinigung beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Am 31. Dezember

eines jeden Jahres werden die Konten des abgelaufenen Jahres abgeschlossen

Artikel 28: Rechnungstegung

Vor Ablatif des ersten Semesters des neuen Kalenderjahres werden der Generalversammlung der Jahresabschluss und der T�tigkeitsbericht des abgelaufenen Gesch�ftsjahres, der Haushaltsplan des nachfolgenden Gesch�ftsjahres zur Billigung vorgelegt. Zu diesem Zweck:

-kunnen der diensttuende Pfarrer, der Wirtschaftsrat, das Pastoralteam die Vertreter der Kontaktgruppen und der Kirchen- und Kapellengemeinschaften dem Verwaltungsrat Vorschl�ge f�r die Erstellung des Haushaltspianes des nachfolgenden Gesch�ftsjahres einreichen.

- wird in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsrat der Jahresabschtuss des abgeschlossenen Gesch�ftsjahres erstelit.

Artikel 29: Kommissare

Die Generalversammlung verzichtet auf die Emennung von Kommissaren,

Kapitel V in Kraft treten, Auflbsung und Schlussbestimmungen

Artikel 30:

Vorliegende Statuten treten am 01.01.2015 in Kraft , Datum an dem die V.o.G. Pfarrverband Amel ihre

T�tigkeit aufnimmt.

Artikel 31: Auflisung

Die Vereinigung kann gemel den gesetzlichen Bestimmungen und Formerfordernissen aufgelbst werden

Artikel 32: Liquidator

Im Faite einer freiwilligen Aufbsung der Vereinigung bestimmt die Generalversammiung einen oder mehrere

Liquidatoren und legt deren Befugnisse Eest.

Artikel 33: Verbleibendes Vermogen

Nach Auflbsung der Vereinigung wird das, nach Abzug aller Kosten verbleibende Nettovermogen der Vereinigung durch Beschtuss der Generalversammlung einer anderen Vereinigung zugef�hrt, die eine �hnliche oder gleiche Aufgabe hat wie die hier aufgef�hrte Vereinigung

Artikel 34:

F�r aile Fragen, die nicht ausdr�ckliich in den vorliegenden Satzungen vorgesehen sind, findet das Gesetz

vom siebenundzwanzigsten Juni neunzehnhundertneundzwanzig Anwendung.

2. Wahl des Verwaltungsrates

Die Mitgliederversammlung benennt die Vertreter im Verwaltungsrat.

Dieser setzt sich dementsprechend wie foigt zusammen:

Pfarrer G�nter Weinand und Alexa Piront-Lemaire, von Amts wegen

Felix Paquay, Born

Aiexa Lemaire-Dries, Eibertingen

G�nther Schneider, Deidenberg

Norbert Meyers ,Deidenberg

Alphons Schmatz, Montenau

Freddy Genten ,Schoppen

Thomas Jacobs, Medell

MOD 3.2

Teil B : Fortsetzung

3. Ernennung des Pr�sidiums

Anschlieffend an die Gr�ndungsversammlung ernennt der Verwaitungsrat einstimmig die Mitglieder des Pr�sidiums:

Pr�sident: Aiphons Schmatz

Kassierer: Alexa Piront-Lemaire

Schriftf�hrer: Thomas Jacobs

Gezeich net,

Aiphons Schmatz

President

Thomas Jacobs

Schriftf�hrer

Dem Belg isthen Sraatsblatt vorbehalten

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Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegen�ber, zu vertreten.

Auf der R�ckseite : Name und Unterzeichnung.

Coordonnées
PFARRVERBAND AMEL

Adresse
ALTE HOFSTRASSE 10 4770 AMBLEVE

Code postal : 4770
Localité : AMBLÈVE
Commune : AMBLÈVE
Province : Liège
Région : Région wallonne