RECHTER BACKSTUBE

Divers


Dénomination : RECHTER BACKSTUBE
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 521.925.227

Publication

06/06/2013
ÿþBijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 06/06/2013 - Annexes du Moniteur belge

MOD WORD 11.1

1,~~~,rà Ausfertigung, die nach Hi tel der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgi che{~ ~~b;la ~< ~ e ~ ° " ~ 'chen ist

Unternehrnensnr.: 0521925227

Gesellschaftsnarne

(vols ausgeschrieben) : RECHTER BACKSTUBE

(abgekürzt) :

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrrnkter Haftung

Sit : 4780 St.Vith, Zum Batzborn, Recht Nr. 5b

(volstandige adresse)

Gecq nstand

der Urkunde : 1) Kapitaterhühung - 2) Zeichnung und Freirnachung - 3)

Salzungsanpassungen

Analytischer Auszug der Urkunde des Notars Edgar HUPPERTZ in St.Vith vom siebzehnten Mai zweitausenddreizehn, zur Registrierung vorgelegt.

Aufgrund dieser Urkunde ist Bine auf erordentliche Generalversammlung der Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung  Rechter Backstube", mit dem Gesellschaftssitz in 4780 St.Vith, zum Balzbom, Recht, Nr. 5b abgehalten worden.

Die Generalversammlung beschloss wie foigt:

Erster Beschluss.

Die Generalversammlung beschloss einstimmig, das Kapital der Gesellschaft um einhundertsiebentausend Euro (107.000,00 ¬ ) zu erhi hen, um es von zwanzigtausend Euro auf einhundertsiebenundzwanzigtausend Euro (127.000,00 ¬ ) zu bringen, durch Schaffung von eintausendsiebzig neuen Anteilen, welche die gleichen: Rechte und Pflichten wie die bestehenden Anteile haben und welche ab dem heutigen Tage an dem' Gesellschaftsresultat teilhaben.

Zweiter Beschluss.

Herr JoChen THE1S, einziger Gesellschafter, verzichtete auf ein Vorzeichnungsrecht.

Dritter Beschluss.

a) Berichte :

Herr Alain KOHNEN Betriebesrevisor in Eupen, weicher von der Geschâftsführung der Gesellschaft beauftragt wurde, haf den Bericht gemál3 den Bestimmungen des Geselzbuches über die Handelsgesellschaften verfasst.

Dieser endet wie foigt

 1n Ausfühning von Artikel 313 des Gesetzbuchs über die Handelsgesellschaften haben wir die durch den Geschâftsfínhrer der PGmbH  Rechter Backstube" mit 107.000 ¬ festgelegte Wertschâlzung der im Rahmen einer anstehenden Kapitalerh5hung in die Gesellschaft einzubringenden Sacheinlagen geprüft. Diese bestehen aus einem Herm und Frau THEISG1LLET gehiirenden Einzeluntemehmen in Form Biner Bâckerei-Konditorei, inklusive der Kundschaft und Immobilien.

Als Vergütung der Sacheinlagen, bewertet zum Nutzwert mit insgesamt 107.560,53 ¬ wird durch Ihren'_ Geschâftsfdhrer die Schaffung und Zuteilung an die Einbringer von 1070 Anteilen ohne Nennwert der PGmbH  RECHTER BACKSTUBE" vorgeschiagen, insgesamt 107.000,00 ¬ wert, bei einem Pariwert von 100,00 ¬ je

11,11111111

*13085248*

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermachtigt sind, die juristische Persan Driften gegenüberzu verfreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

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Anteil; der restfiche Betrag von 560,53 ¬ wird Herm Jochen THEIS und Frau Nathalie GILLET' in den Geschaftsbüchem gutgeschrieben, in Anerkennung einer Verbindlichkeit der Gesellschaft von 560,53 ¬ gegenüber Vorgenannten.

Das Gesellschaftskapital von augenblicklich 20.000,00 ¬ betrûge somit 127.000,00 ¬ nach der gegenwartigen Kapitalerhühung in Mlle von 107.000,00 ¬ , vergegenwartigt durch 1270 Anteile.

Samtliche im Zusammenhang mit dem eingebrachten Untemehmen stehende Tatigkeiten gehen ab dem Wirkungsdatum der Einfage vom 1. Mai 2013 ausschliel3lich zu Gewinn und Verlust Ihrer Gesellschaft.

In diesem Bericht nicht ausdrücklich aufgeführte Vermdgensgegenstande der Einbringer bleiben deren Eigentum und werden foiglich nicht in lhre Gesellschaft eingebracht.

Wie in unserem Bericht naher ausgeführt, umfasste unsere Prüfung samtliche Prüfungshandlungen, welche wir den gegebenen Umstanden entsprechend far erforderlich hielten, bezüglich der Eigentumsverhaltnisse und mdglicher Belastungen, sowie der Bewertung der Sacheinlagen, die in vollem Eigentum eingebracht werden.

Die einzubringenden Immobilien sind allerdings zum jetzigen Zeitpunkt belastet durch eine Hypothek in Hühe von 412.500,00 ¬ zugunsten eines Kreditinstituts. Der übertragene Firmenwert ist zugunsten eines zweiten Finanzinstituts in Hühe von 7.500,00 ¬ verpfandet.

Die Zustimmung von zwei Glaubigerbanken bezüglich der Übertragung von Finanzverbindlichkeiten in Hdhe von 460.272,83 ¬ liegt uns bisher nicht vor.

Wir weisen ebenfaifs darauf hin, dass die Gesellschaft solidarisch far eventuelle Verpflichtungen des Verkaufers haftet, da die gem Art. 442 bis EstGB und gemaf3 Art, 93 undecies B MWStGb durch das Finanzministerium auszustellenden Bescheinigungen uns nicht vorliegen, Gem Art. 41 quinquies des

Gesetzes vom 27 Juni 1969 über die Soziale Sicherheit der Arbeitnehmer und Art. 16ter §3 des K.E. n° 38 vom 27 Juli 1967 über die Soziale Sicherheit der Selbstandigen haftet die Gesellschaft gegebenenfalfs auch sofidarisch far eventuelle Sozialschulden der Verkaufer,

Abschliellend, nach dem Ergebnis unserer Prüfung, in Übereinstimmung mit den Prüfungsgrundsatzen des Instituts der Betriebsrevisoren (IRE) im Fait von Kapitalerhdhungen durch Sacheinlagen, bestatigen wir mit dem Hinweis auf die im vorausgehenden Absatz erlâuterten ungewissen steuerlichen und sozialrechtlichen Haftungsverhaltnisse und unter Einschrânkung der noch erforderlichen Zustimmung der Giaubigerbanken bezüglich der Übertragung an die Gesellschaft von Finanzverbindlichkeiten von 460.272,83 ¬ , dass

- die Beschreibung der Sacheinlagen mit der erforderlichen Genauigkeit und Übersicht erstellt vuurde;

- die Bewertung der Sacheinlagen nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgte, den allgemein anerkannten, betriebswirtschaftlichen Grundsatzen entspricht und die so errnittelte Wertschatzung nicht niedriger ist als der zum Pariwert erminette Gesamtwert der zu deren Vergütung auszugebenden Anteile."

Die Geschâftsführung hat ebenfalls einen Bericht im Hinblick auf die Einbringung von Sacheinlagen erstellt.

Je ein Exempter dieser Berichte werden beim Handelsgericht hinterlegt werden.

b) Einbringung ;

Immobilien

Die Eheleute Herr THEIS Jochen, geboren in Malmedy am 4. Dezember 1976 (NN 761204 105-97) und Frau GILLET Nathalie Susanne Petra, geboren in Malmedy am 2. Juni 1984 (NN 840602 246-45), zusammen wohnhaft in St. Vith, Recht, Zum Batzbom 5 B, verheiratet unter dem gesetzlichen Güterstand ohne Ehevertrag, erklarten in die Gesellschaft den nachaufgeführten Grundbesitz einzubringen, katastriert oder vormals ketastriert

Gemeinde St.Vith - Gemarkung Recht

Flur P Nr. 52/H, zur Kaiserbaracke 15, Halle, 8,87 Ar

Flur P Nr. 521N, zur Kaiserbaracke 15, Halle, 19,36 Ar

Flur P Nr. 52/P, zur Kaiserbaracke 15, Halle, 9,13 Ar

Besitz, Nutzung, Lasten und Gefahren gehen über zum 1. Mai 2013

Die Gesellschaft ist verpilichtet, alle anfallenden Steuem und Abgaben bezüglich des eingebrachten Gutes ab demselben Datum zu tragen

Der Grundbesitz wird für pachtfrei eingebracht.

Betrieb

Die Eheleute THEIS-GILLET erklarten, die im Bericht des Betriebsrevisors Atain KOHNEN beschriebenen Mobilien, wie Fuhrpark, Maschinen und Werkzeuge, Vorrâte, immateriellen Anlagewerte, welche eine Universalitât der Backerei der Eheleute THEIS-GILLET ohne Vorbehalt und Ausnahme darstellt, in die Gesellschaft einzubringen.

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Die Gesellschaft erklârte diese Universalitât zu kennen und verzichtete auf eine nahere Beschreibung in der Urkunde.

c) Verpfiichtungen

Die Gesellschaft wird, in Entiastung der Einbringer die folgenden Kredite übemehmen:

Vertragsnummer Anfangsbetrag KBC-726-7075426-35 375.000,00 Laufzeit Restsaldo 1/5/2013

2011-2031 350.400,04 ¬

KBC-726-4521305-21 100.000,00 2007-2017 39.166,91 ¬

KBC-726-5957612-49 77.000,00 2009-2019 46,199,84 ¬

CA-103-7707992-52 24.900,00 2013-2017 24.506,04 ¬

SUMME 460.272,83 ¬

vierhundertsechzigtausendzweihundertzweiundsiebzig Euro dreiundachtzig Cent (460.272,83 ¬ )

d) Vergütung :

Als Gegenleistung für dieren eingebrachten Grundbesitz und die Bâckerei erhalten die Eigentümer folgende Anzahl Anteile

a) Herr Jochen THEIS erhült liiinfhundertfünfunddreiRig Anteile

b) Frau Nathalie GILLET erhâlt fünfhundertfünfunddreiRig Anteile

Insgesamt : eintausendsiebzig Anteile, welche vollstândig freigemacht sind, ohne Nennwert.

Drifter Beschluss.

Die Generalversammlung beschloss einstimmig, das Kapital der Gesellschaft um dreiundfünfzigtausend Euro zu erhóhen, um es von einhundertsiebenundzwanzigtausend Euro auf einhundertachizigtausend Euro zu bringen, mittels Schaffung von fünfhundertdreiRig neuen Anteilen, welche die gleichen Rechte und Pflichten wie die bestehenden Anteile haben und welche ab dem siebzehnten Mai zweitausenddreizehn an dem Gesellschaftsresultat teilhaben.

Vierter Beschluss.

Die Gesellschafter verzichteten auf ihr Vorzeichnungsrecht.

Fünfter Beschluss.

Die fiinfhundertdreiRig neuen Anteite wurden in bar zum Pariwert von einhundert Euro je Anteil durch Herm Jochen THEIS gezeichnet.

Diese Anteile wurden für eiven Betrag von fünfundzwanzigtausend Euro freigemacht mittels Einzahlung auf

das Konto Nr. BE 61 1030 2974 4817 des Crelan.

Eine Bankbescheinigung welche dies nachweist, verbleibt in den Akten des Notars Edgar HUPPERTZ.

Sechster Beschluss.

Die Generalversammlung beschloss einstimmig die Anpassungen der Satzungen wie foigt :

Artikel 6 : Neufassung

Das Kapital der Gesellschaft betrágt einhundertachtzigtausend Euro, dargestellt durch eintausendachthundert Anteile, ohne Nennwert.

Artikel 7 : Neufassung

Bei der Gründung der Gesellschaft betrug das Kapital zwanzigtausend Euro, dargestellt durch zweihundert Anteite ohne Nennwert.

Durcit Generalversammlung vom 17. Mai 2013 wurde das Kapital um einhundertsiebentausend Euro erhüht, mittels Schaffung von eintausendsiebzig neuen Anteilen aber mit gleichen Rechten und gleicher Art wie die var der Kapitalerhóhung.

t

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Durci? Generalversammiung vom 17. Mai 2013 wurde das Kapital um weitere dreiundfünfzigtausend Euro erhdht, mittels Schaffung von fünthundertdreiBig neuen Anteiten, aber mit gleichen Rechten und gleicher Art wie die vor der Kapitalerhühung,

"

Siebter Beschluss.

r A

Die Generalversammlung erteilte dem Noter Edgar HUPPERTZ Auftrag und Vollmacht für die Verï ffentlichung der gegenwârtigen Beschlüsse und die Koordinierung der Satzungen Sorge zu tragen.

~ .,~ :

Pür analytischen Auszug,

Edgar HUPPERTZ

Notar

" Akte gleichzeitig hinterlegt: Ausfertigung der Urkunde, Bericht des Betriebsrevisors, Bericht des

" Geschâftsführers, koordinierte Satzungen.

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Bitte auf der letzten Seita des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermâchtigf sind, die juristische Persan Driften gegenaber zu verfreten

Auf der Rückseife : Name und Unterschrift

21/03/2013
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veróffentlichen ist

re winteriogt bral eiexKanziei des Handelsgerichts EUPEN

1111111].11°1411,1191111111

A

12 -03- 2013

IA/ Kanzlei

der Greffier

llnternehmensnr. : ~j~,~ 9,te- ~,~~

Gesellschaftsname

(volt ausgeschrieben) : Rechter Backstube

(abgekürzt) :

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz ; 4780 St.Vith, Zum Batzborn, Recht Nr. 5 b

(volstândige adresse)

Gegenstand

der Urkunde : Griiindung - Satzungen - Ernennungen

Analytischer Auszug der Urkunde des Notars Edgar HUPPERTZ in St.Vith vom elften Márz zweitausenddreizehn, zur Registrierung vorgelegt.

KAPITEL 1 ; GRÜNDUNG

Aufgrund dieser Urkunde hat Herr THEIS Jochen, geboren in Maimedy am 4. Dezember 1976 (NN 761204; 105-97) Ehemann von Frau GILLET Nathalie Susanne Petra, geboren in Maimedy am 2. Juni 1984, zusammen: wohnhaft in St. Vith, Recht, Zum Batzbom 5 B, verheiratet unter dem gesetzlichen Güterstand ohne Ehevertrag,- aine Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung unter der Bezeichnung  Rechter Backstube" mit: Sitz in 4780 St.Vith, Zum Batzbom, Recht Nr. 5 b, gegründet.

Kapital

Das Kapital der Gesellschaft betrügt zwanzigtausend Euro, dargestellt durch zweihundert Anteile, in bar zum; Preise von einhundert Euro je Anteil durch den Erschienenen gezeichnet.

Dieser Betrag von zwanzigtausend Euro stellt die Gesamtheit des Kapitals dar und folglich ist das gesamte: Gesellschaftskapital gezeichnet.

Die gezeichneten Anteile wurden vollsténdig freigemacht mittels Einzahlung auf das Konto BE40 7310 3070 9363 der KBC BANK,

Eine Bescheinigung der Bank, welche dies bestàtigt, verbleibt in der Akte des Notars.

KAPITEL IISATZUNGEN

Die Satzungen enthalten folgendes:

Titel I Bezeichnung, Sitz, Gegenstand, Dauer

Artikel 1.- Bezeichnung

Die Gesellschaft nimmt die Farm einer PGMBH, Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung, und wird gegründet unter dem Namen  Rechter Backstube".

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft und ihre Ver5ffentlichungen mussen vor oder hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Privatgesellschaft mit bes-'chrànkter Haftung" oder  société privée à respon"sabilité limitée" oder die Abkürzung "PGmbH" oder "SPRL" sowie den Sitz, die MehrwertsteuemummerlUntemehmensnummer, die Abkürzung RJP sowie das zusténdige Handelsgericht tragen.

Bitte auf der letzten Selle des Tells B angeben : Auf der Vorderseife : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermachtigt sind, die juristische Persan Driften gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseife : Name und Unterschrift.

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Artikel 2: Gesellschaftssitz

Der Gesellschaftssitz befrndet sich in 4780 St.Vith, zum Batzbom, Recht, Nr. 5b.

Er kann durch einfachen Beschluss der Gener'alversammlung verlegt werden.

Die Generalversammlung kann Zweigstellen, Agenturen und Depots errichten und zwar überall, wo sie es für gut erachtet.

Artikel 3.- Gegenstand

Zweck und Gegenstand der Gesellschaft ist:

-Herstellung von Back- und Konditoreiwaren und Fertiggerichten;

-An- und Verkauf, GroI3- und Einzelhandel, Import und Export, von Backwaren, Sülwaren, Fertiggerichten,

Lebensmitteln lm Allgemeinen und allen nicht geschützten Waren;

-Fbrderung und Verwaltung von Immobilien im Allgemeinen für den Eigenbedarf;

-Vermietung von Lagerffâchen;

Sie kann im Übrigen alle kaufm5nnischen und finanziellen Handiungen in Bezug auf beweg liche und unbewegliche Güter vollziehen, die für die Verwirklichung des Gegenstandes der Geselischaft notwendig oder auch nur nülzlich sind oder welche die Entwickiung der Gesellschaft erleichtem kbnnen.

Die Gesellschaft ist zu allen zur Erreichung des Gesellschaftszwecks und -gegenstandes notwendigen oder nützlichen Geschiften und Maf3nahmen, zum Erwerb anderer sowohl gleichartiger oder âhnlicher, als nicht gleicher oder âhnlicher Untemehmen, zur Beteiligung an solchen Untemehmen, zum Abschluss von Interessengemeinschaften oder zur Beteiligung an vorübergehenden oder nicht befristeten Untemehmenszusammenschltissen sowie zur Vergabe von Uzenzen und sonstigen Rechten im ln- und Ausland berechtigt.

Sie kann ebenfails als Ver i acter oder GeschSftsführer aines Geselischaft handein,

Sie kann ihren Gegenstand sowohl in Belgien als auch im Ausland verwirklichen, auf alle Arien und gemàf3 den Modalitâten, die ihr als die geeignetesten erscheinen.

Artikel 4.- Bekanntmachungen

Die Gründung der Gesellschaft und deren spâteren Beschlüsse und Bekanntmachungen werden, soweit dies gesetzlich erforderlich ist, im belgischen Staatsblatt verdffentlicht.

Artikel 5,- Dauer

Die Geselischaft wird ab dem 11, Mârz 2013 für eine unbegrenzte Dauer gegründet.

Die Gesellschaft kann durch den Tod, Entmündigung, Konkurs oder Zahlungsunfâhigkeit eines der Gesellschafter nicht aufgelüst werden

Titel Il : Kapital, Anteile

Artikel 6 Kapital

Das Kapital der Gesellschaft wird auf zwanzigtausend Euro festgesetzt, dargestelit durch zweihundert Anteile ohne Nennwert.

Artikel 7.- Zeichnung und Freimachung

Dieses Kapital ist vollstândig gezeichnet und freigemacht.

Titel III : Gesellschaftsanteile

Artikel 8.- Rechtsgleichheit

Jeder Geselischaftsanteil gibt ein gleiches Recht an der Aufteilung der Gewinne und der Liquidationsergebnisse.

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Artikel 9.- Unteilbarkeit der Anteile

Falls mehrere Personen Eigentümer eines Gesellschaftsanteils sind, und in dem Falle von Streitigkeiten betreffend des Eigentums der Anteile ist die Geschâftsfühnang berechtigt, die Rechte der Anteile zu suspendieren, bis zu dem Zeitpunkt, wo der Gesellschaft gegenüber nur ein Eigentümer benannt wurde.

In Ermangelung einer Einigung bel Nutznief3ung und nacktem Eigentum vertritt der Nutznief3er allein alle berechtigten Personen.

Artikel 10.-

Die Gesellschaftsanteile sind nominativ.

Die Rechte der einzelnen Teilhaber ergeben sich ausschlief3lich aus den gegenwârtigen Statuten, den eventuellen Ânderungen derselben sowie aus den rechtmüf3ig erfolgten Anteilsübertragungen

Jeder Gesellschafter oder interessierte Dritte kann vom Gesellschaftsregister Kenntnis nehmen. Artikel 11.- Abtretung und Übertragung der Anteile

1. Abtretung unter Lebenden

a)Falls die Gesellschaft bei der Abtretung nur zwei Geselischafter hat, ist die Abtretung eines Gesellschafters aller oder eines Teils seiner Anteile nur mit der ausdrücklichen und schriftlachen Genehmigung des anderen Gesellschafters mtiglich.

Diese Zustimmung ist ebenfalis notwendig bei Abtretung an eine Person der Familie.

Die Ablehnung dieser Erlaubnis ist unwiderruflich.

Der sich wïdersetzende Gesellschafter hat, ab dem Tage des Antrags, sechs Monate Zeit einen Kâufer zu finden, anderenfalis er verpflichtet ist, die Anteile selber zu kaufen oder die Ablehnung zurückzunehmen.

Der Kaufpreis wird wie hiemach erkiârt festgelegt.

b)Falls die Gesellschaft mehr als zwei Gesellschafter hat, kannen die Anteile eines Gesellschafters nur dann, unter Nichtigkeitsbedingung, unter Lebenden gegen Entgelt oder unentgeltlich abgetreten werden, wenn mindestens die Hâlfte der Gesellschafter, welche mindestens die Hâlfte des Kapitals vertreten müssen, unter Abzug der Anteile, welche für die Übertragung vorgesehen sind, ihr Einverstândnis geben.

Die Entscheidung wird in einer Generalversamm-'[ung getroffen, die durch die Geschàftsführung auf Antrag des Gesellschafters, der abzutreten beabsichtigt, einberufen wird.

Besagte Generalversammlung muss innerhalb eines Monats nach dem Antrag abgeha[ten werden und der Besch[uss wird den Beteiligten innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Versammlung durch Einschreibebrief mitgeteilt.

Die Abwesenheit eines Gesellschafters bei der Generalversammlung, die über die Frage beschlie1 t, es sei denn er habe schriftlich ab-'gestimmt oder sich vertreten [assen, setzt seine Zustimmung voraus. Das Gleiche gilt für je-'den weif3en Stimmzettel.

Diese Zustimmung ist ebenfalis notwendig, wenn die Anteile einem Mitgesellschafter, dem Ehe-sgatten, den Vor- oder Nachfahren abgetreten werden sollen.

Die Ablehnung dieser Zustimmung ast unwiderruf-'lich. Die Gesellschafter die sich widersetzen haben sechs Monate nach der Ablehnung Zeit einen Kâufer zu finden, anderenfalis sie verpflichtet sind, die Anteile selbst zu kaufen oder die Ablehnung zurückzunehmen.

Der Kaufpreis der Anteile wird jedes Jahr durch die ordentliche Generalversammlung nach der Zu-'stimmung der Bilanz festgelegt. Dieser Punkt muss in der Tagesordnung aufgeführt sein. Dieser Preis ast bis zur nüchsten ordentlichen Gene-'ralversammlung bindend und kann nur zwischen-'zeitlich durch eine Generalversammlung, welche mit Mehrheiten, die vorgesehen sind für eine Statutení3nderung, entscheiden muss, abgeündert werden. Der Preis ist zahlbar spâtestens ein Jahr nach dem Antrag auf Abtretung.

Die Dividenden sind im Verhâltnis zwischen dem Zedenten und dem Übemehmer zu verteilen und zwar gerechnet ab dem Datum der Anfrage auf Ab-'tretung.

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In keinem Fall kann der Zedent die Auflüsung der Gesellschaft verlangen, aul er wenn die Zah-4ung binnen Jahresfrist nach Ablehnung der Zu- stimmung hiervor erwâhnt, nicht geleistet wur-ide.

2. Übertragung durch Erbfolge

a)Falls die Gesellschaft nur zwei Gesellschafter hat, kann der überlebende Gesellschafter.

- die Geselischaft mit den Erben oder Vermüchtnisnehmem weiterführen;

-die Erben oder Vermâchtnisnehmer des verstorbenen Gesellschafters unwiderruflich ablehnen

Der Gesellschafter hat sechs Monate nach der Ablehnung, welche innerhaib eines Monats nach dem Tode des Gesellschafters erfolgen muss, anderenfalis er der Übertragung zustimmt, Zeit, einen Kilufer zu finden, anderenfalis er verpflichtet ist, die Anteile selber zu kaufen, gemaf3 den hiervor aufgeführten Fristen und Preisen, oder die Ablehnung zurückzuneh`'men;

b)Falls die Gesellschaft mehr als zwel Antellhaber het, kannen die Anteile durch Erbfolge übertragen werden, wenn mindestens die Hâlfte der Gesellschafter, welche mindestens die Hâlfte des Kapitals vertreten mussen, unter Abzug der Anteile die übertragen werden sollen, mit der Übertragung einverstanden sind.

Die Zustimmung bat gemâR der unter 1.b) aufgeführten Prozedur zu erfolgen.

Diese Zustimmung ist ebenfalis notwendig, falls die Anteile einem Gesellschafter, dem Ehegatten, Ver- oder Nachfahren des Verstorbenen übertragen werden salien.

Die Erben und Vermdchtnisnehmer, welche nicht Gesellschafter werden kdnnen, haben Anrecht auf den Wert der Anteile.

Dieser Wert wird wie hiervor beschrieben festgelegt.

Die eventuelien Dividenden werden ebenfalis wie hiervor beschrieben geteut.

Falls die Zahiung nicht binnen Jahresfrist ab dem Todestage geschehen ist, sind die Erben oder Vermâchtnisnehmer berechtigt, die Auflü-+sung der Gesellschaft vorzunehmen.

Artikel 12.- Anderu ng des Kapitals

Bel einer Kapitaterhbhung durch Bareinlagen muss den Gesellschaftem ein Vorkaufsrecht proportionnel zu ihren Beteiligungen gewührt werden.

Die Gen eralversammiung kann das Vorzugsrecht bei ihrem Beschluss zwecks Kapitalerhbhung durch neue Einbringung ganz oder teilweise ausschlieRen. Der Beschluss kann nur auf die Art und Weise gefasst werden, die fur eine Satzungsünderung vorgeschrieben ist.

Artikel 13.-

Die Erben, Glaubiger und anderen Berechtigten des Gesellschafters kunnen sick in keinem Fait in die Geschüftsführung der Geselischaft einmischen noch die Versiegelung von Gütern und Werten der Geselischaft verlangen und die Liquidation sowie die Aufteilung ihres Vermogens betreiben, mit Ausnahme des Hiervorgesagtem.

Titel IV : Verwaltung und Aufsicht

Artikel 14.-

Die Geschâftsführung der Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschâftsführer gesichert die Mitglied oder Nichtmitglied der Gesellschaft sind und die allein befugt sind, die Leitung der Geschâfte zu übemehmen.

Die Geschditsführung kann ebenfalls durch eine moralische Person gewdhrleistet werden, welche verpflichtet sein wird, einen stündigen Vertreterzu benennen.

Die Zahl der Geschâftsführer, sowie die Rechte des alleinigen Geschditsführers oder der Geschâftsführer und die Dauer ihres Mandats werden durch die Generalversammiung festgelegt. Dem oder die Geschâftsführer werden die ausgedehntesten Verwaltungs- und Verfügungsrechte fur die Geschaftsführung der Gesellschaft

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übertragen. Zu ihrer Zustândigkeit gehdren alle Handlungen, die durch das Gesetz oder die Satzung nicht der Generalversammiung vorbehalten sind,

Jeder Geschâftsführer besitzt getrennt die sâmtlichen Verwaltungs- und Verfügungsrechte mit Ausnahme derjenigen, die durch das Gesetz der Generalversammiung vorbehalten sind.

Artikel 15,-

Der oder die Geschâftsführer unterschreiben alle Dokumente, Urkunden und sonstigen Schriftstücke im Namen der Gesellschaft mit ihrem eigenen Namen, mit Angabe ihrer Eigenschaft und Benennung der Gesellschaft.

Alle Urkunden, die die Gesellschaft verpflichten aul3er diejenigen der tdglichen Geschditsführung, das heifat alle Urkunden über Verfügungshandlungen, müssen rechtmâftig durch den oder die Geschâftsführer unterzeichnet werden, ohne dass derselbe sich Driften gegenüber mit einer besonderen Genehmigung ausweisen braucht.,

Artikel 16 -

Mit Genehmigung der anderen Geschâftsführer kann jeder Geschâftsführer, für die Dauer die sie bestimmen, die tdgliche Geschâftsführung übertragen.

Diese Person erhâlt gegebenenfails den `titel  beauftragter Geschâftsführer".

Titel V Die Generalversammiung

Artikel 17.-

Die ordentliche Generalversammiung findet statt alljâhrlich am driften Freitag des Monats Mfirz urn 10.00 Uhr. Falls dieser Tag ein Feiertag ist, se frndet sie am darauffolgenden Werktag zur gleichen Uhrzeit staff.

Artikel 18.-

Die aufîerordentliche Generalversammlung findet statt sobald das Interesse der Gesellschaft dies verlangt ader auf Antrag solcher Teilhaber, die ein Fünftel des Gesellschaftskapitals vertreten.

Artikel 19.-

Jede Generalversammlung muss durch die Geschâftsführung mit der Frist von fünfzehn Tagen im Voraus mit Einschreibebrief, unter Bekanntmachung der Tagesordnung, einberufen werden.

Sie kann auch, wenn alle stimmberechtigten Anteile vertreten sind, ohne die vorgenannte Frist über alle ihr auf der Generalversammiung unterbreiteten Antrâge beraten und entscheiden.

lm Falie eines einstimmigen Beschlusses der Gesellschafter kann die Generalversammlung auch in sChriftlicher Fomi gemdss den gesetzlichen Bestimmungen abgehalten werden.

Artikel 20.-

Die ordentliche und auf3erordentliche Generalversammiung findet am Gesellschaftssitz oder an einem in der Einladung bezeichneten Ort statt.

Artikel 21.-

Jeder Anteil verfügt über eine Stimme.

Jeder Anteilhaber kann selbst abstimmen.

Die Stimmabgabe durch einen Vertreter ist mdglich, wenn dieser eine schriftliche Vollmacht des zu vertretenden Teilhabers vorweist und selbst ais Gesellschafter stimmberechtigt ist.

Artikel 22.-

Gleich wie hoch die Anzahl der vertretenen Stimmen ist, werden die Gesellschaftsbeschlüsse in den Generatversammlungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit das Gesetz oder der gegenwârtige Gesellschaftsvertrag nicht eine andere Mehrheit vorschreibt.

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Titel VI : Bilanz, Gewinnverteilung

Artikel 23.-

Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Oktober eines jeden Jahres und endet am dreissigsten September.

Artikel 24.-

Am Ende eines jeden Jahres werden das invente und die Bilanz sowie die Ergebnisrechnung aufgestelit, entsprechend den Bestimmungen des Gesetzbuches der Gesellschaften.

Artikel 25.-

Vom Reingewinn sind jtthrtich fünf Prozent dem gesetzlichen Reservefonds zuzuführen bis letzterer zehn Prozent des Gesellschaftskapitals erreicht haf.

Auf Vorschlag des Geschftsführers oder der Geschâftsführung entscheidet die Generalversammlung über die Verwendung des hiernach verbleibenden Reingewinns. Die Geschâftsführer sind berechtigt, Vorschüsse auf die eventuell zu zahienden Dividenden auszuzahlen.

Titel VII : Aufldsung der Gesellschaft

Artikel 26.-

Im Falle der Auflüsung der Gesellschaft aus gleich welchem Grunde erfolgt die Liquidation derselben durch den oder die Geschftftsführer in ihrer Eigenschaft ais Liquidatoren soweit nicht durch die Generalversammlung andere Personen zu Liquidatoren bestimmt werden.

Die Liquidatoren verfügen über die weitgehendsten Befugnisse so wie sie in den Bestimmungen des Gesetzbuches der Gesellschaften oder durch die Generalversammlung vorgesehen sind.

Artikel 27:

Nach Begleichung aller Schulden dient die Nettoaktiva zuerst zur Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren des freigemachten, nicht amortisierten Telles der Gesellschaftsanteile.

Wenn die Gesellschaftsanteile in einem gleichen Verhültnis nicht alle freigemacht sind, stellen die Liquidatoren vor jeglicher Verteilung zunachst das Gleichgewicht wieder her, indem alle Geschâftsanteile auf absolut gleichen Full gestellt werden, sel es durch Zahlung zusützlicher Summen zu Lasten der nicht hinreichend freigemach-ien Anteile, sei es durch vorherige Rückzahlung in bar zugunsten der in einem hüheren VerhâItnis freigemachten Geschâftsanteile.

Titel VIII : allgemeine Bestimmungen.

Artikel 28.-

Zwecks Ausführung des Gegenwârtigen wâhlen alle Gesellschafter, Geschí#ftsführer oder Liquidatoren Wohnsitz am Sitz der Gesellschaft, wo aile Mitteilungen, Vorladungen, Anweisungen und Zustehlungen rechtsgültig gemacht werden kunnen.

KAPITEL lil ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN

Das erste Geschâftsjahr beginnt am 11. Mârz 2013 und endet am dreissigsten September zweitausendvierzehn.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet im Jahre zweitausendfünfzehn staff.

KAPITEL IV : ERNENNUNGEN

Das Gründungsmitglied der Gesellschaft emannte für die Dauer der Gesellschaft zum Gescháftsführer:

Heren Jochen THEIS.

Er hat die weitgehendsten Verwaltungs- und Verfügungsrechte und unterschreibt allein sümtliche Akten der Gesellschaft,

~

x

Er erkiârte, dieses Amt anzunehmen.

Welter emannte das Gründungsmitglied sich um stândigen Vertreter der Gesellschaft. Er nahm auch dieses Amt an.

Für analytischer Auszug,

Edgar HUPPERTZ

Notar

Akte gleichzeitig hinterlegt: Ausfertigung der Urkunde

"

Bitte auf der letzten Seita des Tells B angeben : Auf der Vorderselte : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermâchtigt sind, die juristische Person Driften gegenaber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und LJnterschrift

" f&Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

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Coordonnées
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Adresse
ZUM BATZBORN 5B 4780 SAINT-VITH

Code postal : 4780
Localité : SAINT-VITH
Commune : SAINT-VITH
Province : Liège
Région : Région wallonne