REITERVEREIN ST. HUBERTUS WALHORN

Divers


Dénomination : REITERVEREIN ST. HUBERTUS WALHORN
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 419.218.756

Publication

11/12/2012
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hAOD 3.2

laar Belgische Staatsblat vorbehalte

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in der, Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu ver3ffentlichen ist

nnteriegt bel der Kanz ei

des Handelsgerlchts BUPEN

3 ti '11- 21312.

iN Kanzlei

er

Unternehmensnr ; 419.218.756

Name der Vereinigung I SUftung I Organismen

(ausgeschrieben) : Reiterverein St. Hubertus Waihorn

(abgekilrzt)

Rechtsform : VoG

Sifiz : Sandstrai)e 80, 4711 Walhorn,

Geitenstand

der Urkunde : Koordinierte Stattungen und Verwaltungsrat

Auf der Voliversammlung vom 29.09.2012 im Vereinslokal wurde der Vorstand neu gew;lhit.

2 Mitglieder sind zurückgetreten: Chantal Roorda (2. Schriftführer) und Marc Henkes (2. Kassierer), Herr Hubert Burtscheidt (Vizeprdsident/1. Kassierer) ist am 15/07/2012 verstorben.

3 Mitgiieder wurden neu in den Vorstand gewéhit:

Christa Lenz (1. Kassierer), René Burtscheidt (2. Kassierer) und André Keutgen (2. Schriftführer),

Der nette Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

Ehrenprrsïdent; inge Drehsen, Heppion 2, 4711 Walhom

Prâsident: Alfred Havard, Maria-Theresia-Strasse 70, 4710 Lontzen

1. Schriftführer: Ussel Steinbusch, Johberg 62, 4711 Walhom

2. Schriftführer: André Keutgen, Am Wolfshof 15, 4701 Kettenis

1. Kassierer: Christs Lenz, Kinkebahn 78, 4731 Eynatten

2. Kassierer: René Burtscheidt, Sandstrasse 82, 4711 Walhorn

1. Beisitzer: Jean Frank, Rue Vivier 52, 4841 Henri-Chapelle

2. Beisitzer: Josef Steinbusch, Johberg 62, 4711 Walhorn

Am 5. November 1977 versammelten sich 13 Reiterfreunde in Walhom um einen Reiterverein zu gründen.

Kapitel I: Benennung, Sitz, Dauer und Zweck

Die Vereinigung trégt den Namen Reiterverein St. Hubertus Walhom". Der Sitz der Vereinigung ist Johberg, 62 in 4711 Walhom. Der Sitz der Vereinigung betiindet sich im Gerichtsbezirk Eupen (Beigien). Sie unterliegt den Bestirnmungen des Gesetzes vom 27.. Juni 1921 über die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die. Vereinigung wird auf eine unbefristete Dauer gegründet. Zweck und Ziel der Vereinigung sind reitersportliche, Aktivitüten, den Reitsport zu ftirdern, Turniere zu veranstalten. Die Vereinigung verfolgt keine politischen oder konfessionellen Ziele.

Kapitel li: Mitgiieder

Die Zahi der Mitglieder ist unbegrenzt, darf jedoch nicht niedriger als 3 sein. Als Mitgiieder der Vereinigung sind folgende Personen aufgenommen. Die Namen sind In aiphabetischer Farm als Anlage beigefügt. Über den= Anschluss weiterer Mitglieder sowie anderer, natürlicher und juristischer Personen entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Die Mitgliedschaft kann nach Vollendung des 7. Lebensjahres: erfolgen. Jedes Mitglied kann jederzeit und freiwillig austreten, 1=in Mitglied, welches der Gemeinschaft' finanziellen Oder moralischen, sittlichen Schaden zufügt, kann auf Beschluss der Voliversammlung mit 2/3: Mehrhait aus der Gemeinschaft ausgeschiossen werden, Ausgeschiossene Mitglieder kinnen keine Forderungen an den Verein stelten.

Die Generalversantmlung der Vereinigung setzt den jâhrlichen zu zahienden Betrag fest.

Kapitel) iII: Aufsicht und Verwaltung

Die Vereinigung wird durch einen Vorstand verwaltet, der mindestens aus 3 und hechstens aus 8. Mitgliedem besteht, Der Verstand setzt sich zusammen aus: einero Prüsidenten, einem Vizeprâsidenten, einem ersten und zweiten Schriftführer, einem ersten und zweiten Kassierer und einem ersten und zweiten Beisitzer.: Die Vorstandsmitglieder werden in geheimer Wahl ermitteit, jeweils durch einfache Stimmenmehrheit.

Bitte aiif der ietzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars Oder dier Personen, die daze erm5chtigt sind die Vereinigung, die Stiffung oder die Organismus Driften gegenübsr, zu verfreten

tuf der Rückseite: Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -11/12/2012 - Annexes du Moniteur belge

~

Den Belgischen 5taatshlatt varbehalten

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M0a 3.2

Teil : Fortsetzung

Der Vorstand stept eine innere Geschftsordnung auf, nach der einzelne Mitglieder zeitlich begrenzte Sonderaufgaben übertragen werden kunnen. Der Vorstand wird aile 5 Jahre emeuert. Der Vorstand ist jeweiis wiederw telbar. Die Vorstandsmitgfieder verpflichten sich aile Arbeiten ehrenamtiich und kostenlos auszuführen und treten sporadisch zusammen. Die îtllchten und Rechte des Vorstandes sind im Gesetz vom 27. Juni 1921 festgeiegt (Art, 13).

Das Vareinsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

' Der Vorstand fûhrt das Invente des Vermogens der Vereinigung und zfeht alljdhrlich Bilanz. Er legt diese ' Bilanz jdhrlich der Generaiversammlung zur Genehmigung vor. Finanzielle Transaktionen keinnen nur auf der Versammlung beschlossen werden.

Schriftverkehr ist nur mit Einverstündnis des Vorstandes vom Schriftführer zu tâtigen. Entsprechende Richtiinien über Abweichungen, das Halten des Registers bzw. ener ardnungsgemi 0,en Buchfiihrung kbnnen in der inneren Geschüftsordnung uitirissen werden. Die Beschlüsse des Vorstandes und der Generalversammiung werden durch Protokoil beurkundet und nach Genehmigung durch den Vorstand oder der Generalversanimlung vom Prdsidenten und Schriftfûhrer unterzeichnet. Die Entscheidungen der Generalversammlung, die kelnen ; Verdffentlichungen nach dem Gesetz lm Moniteur Beige unteriiegen, werden in einem Protokoilbuch eingeschrieben und stehen jedem Mitgiled zur Einsicht zur Verfügung, ohne dass das Protokolibuch den Sitz des Schriftfiihrers der Gesellschaft verfassen dar¬ .

Der Generalversammiung wird eiti Tütigkeits- und Rechenschaftsbericht vorgefegt.

Der Vorstand ist nur haftbar mit dem Vermiigen der Vereinigung und nicht mit dem Privatvermi}gen der " einzelnen Mitglieder.

Derjihrliche Mitgliedsbeitrag larf durch die Kassierer oder per Banküberweisung eingezogen werden,

Kapitel IV: Die Generalversammiung

Die Generalversammiung findet alljührlich statt. Datum, Stunde, Ort und Tagesordnung werden mindestens " 30 Tage vor dem Versammiungsterm'in den Miitgiiedern schrifilich mitgeteilt. An der Generalversammiung sollen alle Mitglieder teilnehmen.

Die Generalversammlung ist allein zustandig urn Statuten zu ergdnzen und abzuiindem, Haushaltsplan und ° Bilanz gutzuheissen, Vorstandsmltglieder zu wahlen.

Bel der leuten iv+itgliederversammlung vor der Generaiversammtung sind 2 Kassenrevisoren zu bestimmen. . Der Kassenbericht ist bel der Generalversammiung vom Kassierer vorzulegen. Für alle in den Statuten nicht vorgesehenen Fille sind die Bestimmungen des Gesetzes vom 27. Juni 1921 maF gebend, Mit Zahlung des Mitgiiedsbeitrages erkennt das Mitglied die Statuten des Reitervereins St. Hubertus Walhom an.

Kapitel V: Vertretung der Vereinigung

Unbeschadet der Vertretungsbefugnisse des Geschâftsführers im Rahman der tâgliichen Geschâftsfiihrung sowie unbeschadet besonderer und spezieller Bevollmâchtigungen des Verwaitungsrates wird die Vereinigung

; rechtsgültig vertreten durch die Unterschrift des Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder zwei gemeinsam ' handeinder Verwaltungsratsmitglieder,

Kapitel VI: Auildsung

Die Vereinigung kann gem J . den gesetzlichen Bestimmungen und Formerfordemissen aufgeldst werden.

Kapitel VII: Verschiedenes

Aile Bereiche, die nicht ausdrücklich in der vorliegenden Satzung behandelt werden, unteriiegen den ,

Bestimmungen des Gesetzes vom 27. Juni 1921 betreffend die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Alfred Havard

Président

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -11/12/2012 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Seíte des T$i4 ra angeben : Auf der VQrderseite: Name und Eigerrsahaft des heurKundenden Notars oder dor Personen, die dazu berectitigt sind die Vereinigg, die Stiftungt oder die Onrganismus Dritten gegenüber, zu vartreten

Aut der Rückseíte : unNarre und Unterzeichnurrg.

Coordonnées
REITERVEREIN ST. HUBERTUS WALHORN

Adresse
SANDSTRASSE 80 4711 WALHORN

Code postal : 4711
Localité : Walhorn
Commune : LONTZEN
Province : Liège
Région : Région wallonne