ROT-WEISS EYNATTEN

Divers


Dénomination : ROT-WEISS EYNATTEN
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 417.069.712

Publication

27/07/2011
ÿþ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veráffentlichen ist

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Hinterlegt bei der Kanzlei des Handelsgerichts EUPEN

14 -07- 2011

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 27/07/2011- Annexes du Moniteur belge

Geeeedsefuneme : FC Rot-Weiss Eynatten 1975 V.o.G.

Rachts4c.,-ri : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Stz. An der Windmühle 1 - 4731 Eynatten

111teirlERr!'tens!"ai 417069712

Gerer,sta Statutenânderungen

kd'6ma.e.k4.

Ànderungg der Satzung bzw. Statuten

FC Rot-Weiss Eynatten 1975 V.o.G.

Satzungen

Die Generalversammlung

hat die Gründung einer Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht und deren Anpassung am 18 Míàrz 2005 zugestimmt. Die Satzung der Vereinigung wurde wie foigt verabschiedet.

Artikel 1. Benennung

Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht nennt sich « FC Rot-Weiss Eynatten 1975 Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht», abgekürzt « ED Rot-Weiss Eynatten 1975 VoG» Alle Unterlagen, Dokumente, Anzeigen, Veroffentlichungen und sonstige Schriften, welche von der Vereinigung ausgehen, tragen die Bezeichnung : « FC Rot-Weiss Eynatten 1975 VoG »

Artikel 2. Sitz der Vereinigung

Der Sitz der Vereinigung befindet sich in 4731 Eynatten, An der Windmühle 1.

Der Sitz der Vereinigung kann nur durch Beschluss der Generalversammlung verlegt werden. Zustândiger

Gerichtsbezirk ist Eupen.

Artikel 3. Vereinigungszweck

Die Vereinigung bezweckt die Ausübung jeder sportlichen Ttigkeit und insbesondere des Ful3balls, entsprechend den Satzungen der Union Royale Belge des Sociétés de Football Association ( U.R.B. S.F.A.) sowie die Abhaltung von Wettbewerben und Veranstattungen, die direkt oder indirekt mit der Zielsetzung der Unterstützung des Fussballsports vereinbar sind.

Alle auf Sport zurückführenden Beanstandungen, die innerhatb der Vereinigung entstehen kbnnten, werden durch ein Schiedsrichterkollegium entschieden, welches sich aus drei Mitglieder der U.R.B.S.F.A. , Abteilung Streitfragen, zusammensetzt.

Bitte au= der tetzten Seite des Tells B angeben . Aai der torn"arseite: Name und Eigenschaft des beurkunoende.i Noi,ers oden d;,r Par.,ena;., die dazu 'oerechtigt sinci def Verein Oder die stifturio Drilt io =egenDaer, zu verfreien

Brui: der RÜc sseite Name und tinterzeichnunq.

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Artikel 4. Dauer

Die Vereinigung wird auf unbestimmte Dauer gebildet.

Artikel 5. Mitgliedschaft

Effektive Mitglieder :

Die Vereinigung umfasst ordentliche sprich «Effektive» Mitglieder, die der Vereinigung lediglich aus Verwaltungsgründen beitreten und angeschlossene Mitglieder

Die Anzahl der Mitglieder ist unbegrenzt, darf jedoch nicht niedriger als drei sein.

Allein die ordentlichen (effektiven) Mitglieder besitzen, nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres, Stimmrecht in der Generalversammlung. Als ordentliche (effektive) Mitglieder geiten alle effektiven Mitglieder, die am Belgischen Ful?ballverband (U.R.B.S.F.A.) in Brüssel gemeidet sind. Effektive Mitglieder geniet en alle vom Gesetz oder der Satzung zugestandenen Rechte und Pflichten. Das Mitgliederregister wird stândig aktualisiert und einmal pro Jahr dem zustandigen Gericht zwecks Vervollstandigung der Akte der Vereinigung vorgelegt. Die am 14. Februar 1977 Erschienenen sind die ersten ordentlichen «effektives» Mitglieder der damais gegründeten Vereinigung.

Angeschlossene Mitglieder (Gesetz vom 27/06/1921, Art. 2ter)

tinter folgenden Bedingungen kdnnen Dritte ais angeschlossene Mitgiieder geiten :

Alle Personen, die als Spieler, Delegierte, Trainer und im weitesten Sinne die Vereinigung zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks unterstützen.

Alle natürlichen und juristischen Personen, die ais Gdnner oder Sponsoren und im weitesten Sinne die Vereinigung zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks unterstützen.

Artikel 6. Aufnahme und Kündigung der Mitgliedschaft

Jeder Antrag auf Aufnahme in der gegenwartig gegründeten Vereinigung, und zwar als ordentliches (effektives) oder angeschlossenes Mitglied, ist an den Verwaltungsrat zu richten, der endgültig über die Aufnahme entscheidet und eine eventueife Ablehnung nicht rechtfertigen muss. 1m Faite der Aufnahme als Mitglied hat der Verwaltungsrat darauf zu achten, dass die durch die U.R.B.S.F.A. festgelegten Bestimmungen beachtet werden. Der durch den Verwaltungsrat aufgenommene Kandidat wird erst nach Entrichtung des von ihm geforderten Beitrags tatsachfiches, sprich effektives oder angeschlossenes Mitglied. Mitgfieder der Vereinigung kdnnen nur durch den Verwaltungsrat mit einer Stimmenmehrheit von zwei Drittel ausgeschlossen werden. Als ausgeschlossene Mitglieder sind zu betrachten, solche die ihren Beitrag nicht binnen der vorgeschriebenen Frist bezahlt haben. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann ebenfalls erfolgen, wenn eine grobe Verletzung der Interessen der Vereinigung oder ihrer Satzung vorliegt.

Artikel 7. Beitrag

Der jahrliche Beitrag für die effektiven und angeschlossenen Mitglieder werden von dem Verwaltungsrat festgesetzt. Der Beitrag darf 150 Euro nicht übersteigen.

Für angeschlossene Mitglieder kann der Verwaltungsrat niedrigere Beitrage festlegen insbesondere für Jugendliche von 5  18 Jahren.

Artikel 8. Ansprüche und Haftung der Mitglieder

Die Mitglieder der Vereinigung kdnnen von derselben auf keine Art und Weise und aus keinem irgendweichen Grunde Entschadigungen als Schadenersatz verlangen für infoige der Tatigkeit der Vereinigung verursachten Schaden, und zwar gleichwohl ob diese Schaden durch die Versicherung der U.R.B.S.F.A. gedeckt sind oder nicht. Ausgeschiedene Mitglieder, sei es infoige eines freiwifligen Austritts oder eines Ausschiusses, haben keinerlei Recht auf Vermi gensteile der Vereinigung. Sie kunnen weder die Rückerstattung eventuell geleisteter Beitrage verlangen noch Kontenabrechnungen, Inventaraufnahmen oder Versiegelungen. Gleiches gift im Palle der Rechtsnachfolge eines ausgeschiedenen, ausgeschiossenen oder verstorbenen Mitgliedes in Bezug auf dessen Rechtsnachfolger.

Die finanzielten Verpfiichtungen jedes Mitgliedes sind bis zur Hdhe des eventuefl geteisteten Beitrages begrenzt. Sie haften nicht für die Verbindlichkeiten der Vereinigung.

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Artikel 9. Ausscheiden eines Mitgliedes

Jedes Mitglied kann aus der Vereinigung ausscheiden und zwar durch ein Rücktrittsschreiben per Einschreibebrief an den Verwaltungsrat und mit Zustimmung des Verwaltungsrates.

Artikel 10, Befugnisse der Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das hüchste Organ der Vereinigung; sie hat die ihr gesetzlich oder satzungsmar ig zustehende Befugnis für:

-S a tzu ngsabânderu ng en

-Abberufung und Wahl der Verwaltungsratmitglieder

-Entlastung des Verwaltungsrates

-Genehmigung des Haushaltes und der Rechnungen

-Freiwillige Auflflsung der Vereinigung

-Alle Beschlüsse, für die der Verwaltungsrat nicht zustândig ist

-Verlegung des Sitzes der Vereinigung

-Umwandlung der Vereinigung

Artikel 11. Sitzungen der Generaiversammiung

Alljhrlich muss eine Generalversammlung abgehalten werden.

Eine Generalversammlung muss ebenfalls abgehalten werden im Falle eines entsprechenden Mehrheitsbeschlusses des Verwaltungsrates, der dem Vorsitzenden durch Einschreibebrief bekannt gegeben wird, oder falls ein Fünftel der ordentlichen Mitglieder schriftlich die Einberufung einer Generalversammlung beantragt. Jeder Antrag auf Einberufung einer Generalversammlung muss die Tagesordnung der Versammlung enthalten. Die Tagesordnung der jáhrlichen Generalversammlung wird durch den Verwaltungsrat festgelegt. In der Generalversammlung kunnen nur Beschlüsse über die auf der Tagesordnung stehenden Punkte gefasst werden. Protokolle kunnen von der Generalversammlung festgehalten werden, soulte dies von den Mitgliedern gewünscht werden.

Artikel 12. Einladung zur Generalversammlung

Die Einladungen werden den Mitgliedern durch den Verwaltungsrat durch einfachen Brief wenigstens acht Tage vor dem für die Versammtung vorgesehenen Datum ausgehândigt. Die Einladung wird durch den Vorsitzenden oder durch ein Verwaltungsratsmitglied unterschrieben. Die Einladungen müssen die auf der Tagesordnung stehenden Punkte erwühnen. Die Versammlung kann nur über diese Punkte beraten und Beschlüsse fasses. Den Vorsitz der Versammlung führt der Vorsitzende des Verwaltungsrates, oder in seiner Abwesenheit der Vize-President und in dessen Abwesenheit der etste Schriftführer.

Artikel 13. Beschlussfassung

Die Versammlung ist beschlussfahig, welches auch die Zahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder sel: die Beschlüsse der Generalversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Jedes Mitglied nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres, ist berechtigt der Versammlung beizuwohnen und an derselben teilzunehmen, entweder persünlich oder durch ein anderes ordentliches Mitglied, dem er eine schriftliche Vollmacht erteilt hat. Kein Mitglied darf bestimmt werden, um mehr als ein Mitglied zu vertreten. Bei Stimmengleichheit auf der Generalversammlung ist die Stimme des Vorsitzenden oder die seines Vertreters entscheidend.

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Artikel 14. Protokolle

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden aufgezeichnet in einem Protokoll, welches unterschrieben wird durch den Vorsitzenden und den Schriftführer sowie durch die Versammlungsteilnehmer, welche dies wünschen. Die Beschlüsse werden ferner in einem zu diesen Zweck vorgesehenen Speziairegister eingetragen. Die Auszüge werde durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder durch zwei Verwaltungsratsmitglieder unterschrieben. Die Auszüge keinnen von jedem beantragendem Mitglied eirrgesehen werden. Aile Satzungsabânderungen müssen beim für den Sitz der Vereinigung zustândigen Gericht offengelegt werden. Gleiches gilt für alle Ernennungen, Abberufungen oder Rücktritte von Verwaltungsmitgliedern, Geschàftsführern oder besonderer Bevollmachtigter. Die Versammiung ernennt jedes Jahr zwei Kommissare, die mit der finanziellen Prüfung des Verwaltungsrates beauftragt sind und der Generalversammlung Bericht erstatten müssen. Die Kommissare sind wiederwâhlbar.

Artikel 15. Verwaltungsrat

Die Vereinigung wird verwaltet durch einen Verwaltungsrat. Dieser besteht aus mindestens fünf Mitgliedern, die durch die Generalversammlung für eine unbestimmte Dauer gewâhlt werden. Die Wiederwahl ist zul;ssig. Der Verwaltungsrat bestimmt aus seiner Mitte in geheimer Abstimmung einen Vorsitzenden, einen Vize-Prasidenten, einen Schriftführer und zwei Kassierer.

Artikel 16. Haftbarkeit der Verwaltungsratsmitglieder

Die Verwaltungsratsmitglieder von Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht sind nicht persdnlich haftbar; ihre Verantwortung beschrànkt sich auf die Ausführung des ihnen anvertrauten Mandates.

Artikel 17. Einberufung des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat wird durch den Vorsitzenden, den Vize-Prâsidenten oder durch die vertretenen Verwaltungsratmitglieder so oft einberufen, wie es für die Interessen der Vereinigung erforderlich ist, jedoch wenigstens einmal monatlich. Der Verwaltungsrat muss auf Antrag von zwei Verwaltungsratmitgliedem einberufen werden. Jedes Verwaltungsratmitglied kann einem anderen Mitglied des Verwaltungsrates eine schriftliche Vollmacht eiteilen. Zur gültigen Beschlussfassung ist die Anwesenheit von mindestens drel Verwaltungsratmitgliedern erforderlich. Die Beschlüsse des Verwaltungsrates werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden oder seines Vertreters (bei Abwesenheit des Vorsitzenden) entscheidend. Der Vorsitzende entscheidet über die Art und Weise der Abstimmung.

Artikel 18. Befugnisse des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat besitzt die ausgedehntesten Befugnisse für die Geschâftsführung und Verwaltung der Vereinigung: er hat die weitest gehendsten Befugnisse zur Verwirklichung des Vereinigungsziels.

Er kann insbesondere :

Alle Akten oder Vertrâge tâtigen oder tâtigen lassen, Vergleiche abschlieflen, Kompromisse abschlieRen, erwerben, tauschen, alle Mobilien und lmmobilien verkaufen, in Hypothek geben, mit oder ohne Hypothekenbestellung Darlehn aufnehmen, Obligationen in Umlauf setzen, die Zwangsvollstreckung setzen, die Zwangsvollstreckung vereinbaren, mit oder ohne Quittung sowie mit oder ohne Zahlung Liïschung erteilen von allen Eintragungen vom Amtswegen oder von allen anderen Eintragungen, von Eintragungen dispensieren, Miet- oder Pachtvertrdge für jede Dauer abschlieL en; aile Vermâchtnisse, Subsidien (Zuschüsse), Schenkungen oder Übertragungen annehmen, auf alle realen Rechte und auf alle Auflósungsklagen verzichten, alle Sondervolimachten an Bevoilmâchtigte seiner Wahl (Gesellschafter oder Nicht-Gesellschafter) erteilen, alle Bediensteten, Angestellten, Mitglieder des Personals ernennen und abberufen, ihre Befugnisse und Vergütungen festsetzen.

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Artikel 19. Rücktritt eines Verwaltungsratsmitgliedes

Der Rücktritt eines Verwaltungsratmitgliedes ist nur gültig, insofern er durch Einschreibebrief dem Verwaltungsrat zugestellt wird. Der Verwaltungsrat kann das zurückgetretene Verwaltungsratmitglied bis zur nâchsten Generalversammlung ersetzen.

Artikel 20. Vollmacht

Der Verwaltungsrat wird Dritten gegenüber gültig vertreten durch den Geschftsführenden Vorstand, ohne einen Beschluss, eine Genehmigung oder Sondervoilmacht nachweisen zu müssen. lm Zahlungsverkehr jedoch kann der Verwaltungsrat durch zwei Verwaltungsratmitglieder (Vorsitzende, Schriftführer oder Kassierer) vertreten werden. Für den laufenden Zahlungsverkehr, Schriftwechsel mit der URBSFA üben der Kassierer, bzw. der Schriftführer, das alleinige Unterschriftsrecht aus.

Artikel 21. Kommissare

Die Kommissare besitzen ein beschrânktes Aufsichts- und Kontrollrecht bezüglich aller Finanzoperationen der Vereinigung. Sie kbnnen an Ort und Stelle Kenntnis von den Büchem und von allen Rechnungsbelegungen nehmen. Auf ihren Antrag wird den Kommissaren halbjahrlich eine Aufstellung über die Aktiva und Passiva der Vereinigung ausgehandigt.

Artikel 22. Geschgftsjahr der Vereinigung

Das Geschgftsjahr der Vereinigung ist das Kalenderjahr. Das Geschgftsjahr beginnt am 01. Januar und endet am einunddreif3igsten Dezember des gleichen Jahres. Jedes Jahr het der Verwaltungsrat die Jahresabrechnung über das verflossenen Geschgftsjahr aufzustellen, aus dem klar und deutlich die finanzielle Situation der Vereinigung ersichtlich ist. Die Jahresabrechnung wird durch die beiden Kommissare geprüft und der Generalversammlung zwecks Genehmigung unterbreitet. Darüber hinaus het der Verwaltungsrat ein Budget für das kommende Jahr zu erstellen, welches zut Generalversammlung eines jeden Jahres zut Genehmigung zu unterbreiten ist.

Artikel 23. Einnahmen

Die Einnahme der Vereinigung setzen sich zusammen aus :

-den jàhrlichen Mitgliedsbeitrgen

-dem Ertrag der investierten Kapitalien

-dem Erlôs der Eintrittskarten

-Geschenken, Vermâchtnissen, Zuschüssen, irgendwelchen Spenden und sonstigen Einnahmen.

Artikel 24. Rückstellungen

Der eventuelle Einnahmeüberschuss wird zur Bildung eines Reservefonds verwendet werden. Dieser Fonds kann dazu beitragen, Amortisationen vorzunehmen, auRergewbhnliche Kosten zu decken, ungenügende Einnahmen auszugleichen oder andere durch die Generalversammlung beschlossenen Ausgaben beziehungsweise Kosten zu decken.

Artikel 25. Mitgliederregister

Am Sitz der Vereinigung sowie in der Kanzlei des zustândigen Gerichtsbezirkes wird ein Mitgliederregister gehalten, welches die Namen, Vornamen und Domizil bzw. im Falle von juristischen und 6ffentlichen Personen die Bezeichnung, Rechtsfarm und Gesellschaftssitz anführt. Der Verwaltungsrat achtet darauf, dass alle Abânderungen in Bezug auf die Mitglieder unverzüglich gemâR den gesetzlichen Bestimmungen in das Mitgliederregister aufgenommen und in die Akte der Vereinigung beim zustândigen Gericht eingetragen werden.

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Artikel 26. Aufldsung der Vereinigung

Die Vereinigung kann gemilf3 den gesetzlichen Bestimmungen und Formerfordernissen auggelbst werden. 1m Faite der freiwilligen Auflbsung bestimmi die Generalversammlung einen oder mehrere Liquidatoren und legt deren Befugnisse fest.

In allen Fâ11en der Aufliisung aus gleich welchem Grunde, wird das Vereinigungsvermügen, nach Abzug der Schulden und Begleichung der Lasten, einem Verein oder einer Vereinigung zugeführt deren Zweck und Ziele am ehesten dem Zweck der Gegenwârtigen Vereinigung entsprechen.

Artikel 27. Verschiedenes

Hinsichtlich aller in den gegenwártigen Satzungen nicht vorgesehenen Punkten geiten die Bestimmungen des Gesetzes vom 27. Juni 1921 betreffend die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht.

N.B.:anbei die Zusammensetzung des Verwaitungsrates vom 18. Mérz 2005

1.Gerd Boffenrath,Aachener Str. 21 - 4731 Eynatten

geboren 27/06/1955 - Rresident

2.Aiex Wieder, Hookstrasse 19  4700 Eupen

geboren 05/03/1954 - Vize-Président

3.Bernadette Bebronne, An der Windmühle 1 - 4731 Eynatten

geboren 16/05/54 - Schriftführerin

4.Walter Schiffer, Eupener Strasse 12 - 4731 Eynatten geboren 31/03/1939 - Ehrenpresident + 2ter Kassierer

5.Freddy Kunst, Eynattener Stresse 124A - 4731 Eynatten

geboren 14/06/1964 - iter. Kassierer

6.Ralph Bebronne, An der Windmühle 1 - 4731 Eynatten

geboren 15/12/1953 - Beisitzer

7.Rene Rozein, Sandweg 17 - 4720 La Calamine

geboren 31/01/1935 - Beisitzer

8.Joseph Keutgen, Kinkebahn 13 - 4731 Eynatten

geboren 10/0911955 - Beisitzer

9.Wolfgang Siffrin, Lichtenbuscher Strasse 8 - 4731 Eynatten

geboren 13/03/1961 - Beisitzer

10.Alfred Sparla, Schone Aussicht 39 - 4731 Eynatten

geboren 14/12/1952 - Beisitzer

11. Roland Paquot, Lichtenbuscher Str. 42  4731 Eynatten

geboren 11/08/1952 - Beisitzer

Getatigt am 10/09/2005 in Eynatten in drei Exemplaren

Président Schriftführer Kassierer

Gerd Boffenrath Bernadette Bebronne Freddy Kunst

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ANPASSUNG

N.B.:anbei die Zusanimensetzung des Verwaltungsrates vom 5. Harz 2009

Austritt

6.Raiph Bebronne, An der Windmühie 1 - 4731 Eynatten

geboren 15/12/1953 - Beisitzer

2.Alex Wieder, Hookstrasse 19  4700 Eupen

geboren 05/03/1954 - Vize-Prâsident

Eintritt :

Dennis Bebronne + Rainer Cool

NEUE ZUSAMMENSETZUNG

1.Gerd Boffenrath, Aachener Str. 21 - 4731 Eynatten

geboren 27/06/1955 - Priasident

2.Dennis Bebronne, Aachener Str. 171  4730 Hauset

geboren 09/12/1982 - Vize-Prâsident

3.Bernadette Bebronne, An der Windmühle 1 - 4731 Eynatten geboren 16105/54 - Schriftführerin

4.Walter Schiffer, Eupener Strasse 12 - 4731 Eynatten

geboren 31/03/1939 - Ehrenpr5sident

5.Freddy Kunst, Eynattener Strasse 124A - 4731 Eynatten geboren 14/06/1964 - 1. Kassierer

6.Rainer Cool, Hebscheider Heide 27 - 4731 Eynatten

geboren 06/06/1978 - 2. Kassierer

7.Rene Rozein, Sandweg 17 - 4720 La Calamine

geboren 31/0111935 - Beisitzer

8.Wolfgang Siffrin, Lichtenbuscher Strasse B - 4731 Eynatten geboren 26/05/1950 - Beisitzer

9.Alfred Sparle, Schone Aussicht 39 - 4731 Eynatten

geboren 14/12/1952 - Beisitzer

10. Roland Paquot, Lichtenbuscher Str. 42  4731 Eynatten geboren 11/08/1952 - Beisitzer

Get2tigt am 21/08/2009 in Eynatten in drei Exemplaren

Prâsident Schriftführer Kassierer

Gerd Boffenrath Bernadette Bebronne Freddy Kunst

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 27/07/2011- Annexes du Moniteur belge

ANPASSUNG

Generalversammlung vom 4. Februar 2011

Austritt

Gerd Boffenrath, Aachener Str. 21 - 4731 Eynatten geboren 27/06/1955

Freddy Kunst, Eynattener Strasse 124A - 4731 Eynatten geboren 14/06/1964

Roland Paquot, Lichtenbuscher Str. 42  4731 Eynatten geboren 11/08/1952

Wolfgang Siffrin, Lichtenbuscher Strasse 8 - 4731 Eynatten geboren 26/05/1950

Rene Rozein, Sandweg 17 - 4720 La Calamine geboren 31/01/1935 (verstorben 23.05.2010)

Eintritt:

Anne Meessen, Untere Rottstr. 1 - 4730 Raeren geboren 06/09/1987

David Gennen, Hebscheider Heide 36 - 4731 Eynatten geboren 25/06/1984

Christoph Cormann, Hdveler Gasse 3 - 4731 Eynatten geboren 29/12/1980

Nicolas Haas, Wegestrasse 38 - 4731 Eynatten geboren 15/09/1986

Philippe Mauel, Eupener Str. 46  4731 Eynatten geboren 07/12/1973

Daniela Weling, Totieger 14a - 4731 Eynatten geboren 14.03.1982

Dem' Belgischen Staa4sbtakt vartehatten

T 91 8 : Fort etzung

ANPASSUNG

N.B.:anbei die Zusammensetzung des Verwaltungsrates vomi 4. Februar 2011

1.noch zu benennen - Prâsident

2.Dennis Bebronne, Aachener Str, 171  4730 Hauset geboren 09/12/1982 - Vize-Príisident

3.Bernadette Bebronne, An der Windmühle 1 - 4731 Eynatten geboren 16/05/54 - 1. Schriftführerin

4. Anne Meessen, Untere Rottstr. 1 - 4730 Raeren geboren 06/09/1987 - 2. Schriftführerin

5.Walter Schiffer, Eupener Strasse 12 - 4731 Eynatten geboren 31/03/1939 - Ehrenprâsident

6.Rainer Cool, Hebscheider Heide 27 - 4731 Eynatten geboren 06/06/1978 - Kassierer

7.David Gennen, Hebscheider Heide 36 - 4731 Eynatten geboren 25/06/1984 - Beisitzer

8.Christoph Cormann, Hiiveler Gesse 3 - 4731 Eynatten geboren 29/12/1980 - Beisitzer

9.Nicolas Haas, Wegestrasse 38 - 4731 Eynatten geboren 15/09/1986 - Beisitzer

10.Alfred Sparla, Schone Aussicht 39 - 4731 Eynatten geboren 14/12/1952 - Beisitzer

11. Philippe Mauel, Eupener Str. 46  4731 Eynatten geboren 07/12/1973 - Beisitzer

12. Daniela Weling, Totleger 14a - 4731 Eynatten geboren 14.03.1982 - Beisitzer

Getâtigt am 14/06/2011 in Eynatten in drei Exemplaren

Vize-Prâsident Schriftführer

Bernadette Bebronne Kassierer Rainer Cool

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 27/07/2011- Annexes du Moniteur belge

Dennis Bebronne

Bitte auf der ietzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite. dame und Eigenschaf<des : urkundenden Noisrs uier dar Personen. die dazu bar echtigt sind der Verein oder dis stittung Britten gegenüber, zu verfreten.

Auf der Rückseite Harre und Unterzeichnung.

Coordonnées
ROT-WEISS EYNATTEN

Adresse
LICHTENBUSCHER STRASSE 12 4731 EYNATTEN

Code postal : 4731
Localité : Eynatten
Commune : RAEREN
Province : Liège
Région : Région wallonne