ROTARY EUPEN LEBENSHILFE

Divers


Dénomination : ROTARY EUPEN LEBENSHILFE
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 841.865.869

Publication

28/12/2011
ÿþBijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 28/12/2011- Annexes du Moniteur belge

MOD 3.2

Hinterlegt bei der Kanzlei

des Handelsgerichts EUPEN

11111,1111M1111,11,11p11 15 -12- 2011

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der Greffier

Unternehmensnr : O! ge c g

Name der Vereinigung I Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) : ROTARY EUPEN Lebenshilfe

(abgekiirzt) :

Rechtsform : V.o.G.

Sitz : Steinroth 26 - 4700 EUPEN

Gegenstand

der Urkunde : Gründung der V.o.G. ROTARY EUPEN Lebenshilfe

STATUTEN DER VOG ROTARY EUPEN  Lebenshilfe

KAPITEL I.  Benennung, Sitz, Gegenstand, Dauer

Artikel 1

Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (hiernach abgekürzt  VoG") tràgt den Namen  ROTARY EUPEN  Lebenshilfe"

Artikel 2

Der Sitz der Vereinigung ist in 4700 EUPEN, Steinroth 26, Gerichtsbezirk Eupen. Er kann durch Beschluss des Verwaltungsrates verlegt werden.

Artikel 3

Die VoG bezweckt die Finanzierung und Durchführung von Projekten im sozialen Bereich im Zuge der Wohltátigkeitsaktivitâten des ROTARY CLUB EUPEN-MALMEDY, deren Mitglieder zeitgleich die Mitglieder der

VoG sind.

Zielsetzung ist die Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen, insbesondere im Sinne eiher Verbesserung

ihrer Lebensqualitbt. und eiher hï chstrniiglichen Teilnahme an der Gesellschaft.

Die Vereinigung wird in diesem Sinne Hilfsprojekte finanzieren, fbrdern und begleiten.

Die VoG ist bestrebt, die Zulassung als Institut im Sinne des Artikels 104.3/4 des belgischen Einkommenssteuergesetzbuches zu erhalten, beizubehalten und die entsprechenden gesetzlichen Auflagen

fortlaufend zu erfüllen.

Artikel 4

Die Vereinigung wird für eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie kann zu jeder Zeit aufgelüst werden.

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MOD 3.2

Artikel 5

Alle Dokumente, Anzeigen, Verbffentlichungen und sonstigen Belege, die VoG betreffend, tragen die Bezeichnung  ROTARY EUPEN  Lebenshilfe" und anschliellend die W6rter:  Verein ohne Gewinnerzielungsabsicht".

KAPITEL II.  Mitglieder

Artikel 6

Die Zahl der Mitglieder ist unbegrenzt, darfjedoch nicht weniger als zehn betragen.

Artikel 7

Um Mitglied der Vereinigung zu werden, muss man:

1.sich der gegenwértigen Satzung unterwerfen;

2.Mitglied des ROTARY CLUB EUPEN-MALMEDY sein

Artikel 8

Der Austritt und/oder Ausschluss aus dem ROTARY CLUB EUPEN-MALMEDY kommt automatisch einem Austritt als Mitglied der VoG gleich, ansonsten geiten die gesetzlichen Vorschriften.

KAPITEL III.  Verwaltung und Aufsicht

Artikel 9

Die VoG wird verwaltet durch einen Verwaltungsrat von mindestens 7 Personen.

Die 5 Mitglieder des Basis-Komitees des Club ROTARY EUPEN-MALMEDY d.h. amtierender Président, Past-Président, gewâhlter und ernannter Président, Kassierer und Sekretér des Clubs ROTARY EUPEN-MALMEDY sind von Amts wegen Mitglied des Verwaltungsrates der VoG

Diese werden durch die Generalversammlung ernannt für eine Dauer von einem Jahr.

Der Président des betreffenden Jahres des ROTARY CLUB EUPEN-MALMEDY ist der Président der Gesellschaft (jeweils 1. Juli bis 30. Juni).

Darüber hinaus werden die anderen Verwaltungsratsmitglieder durch die Generalversammlung jéhrlich bestimmt. Deren Wiederwahl ist zulassig.

Das Mandat eines Verwaltungsratsmitgliedes ist zu jeder Zeit durch begründeten Beschluss der Generalversammlung widerrufbar.

Artikel 10

Der Verwaltungsrat bestimmt einen Sekretér und einen Kassierer. Der Président kann die Ausführung der téglichen Geschéfte einem delegierten Verwaltungsratsmitglied übertragen.

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Artikel 11

Der Verwaltungsrat tritt mindestens einmal pro Jahr zusammen und ebenso, wenn ein Viertel der Mitglieder der VoG es verlangt oder wenn die Umstánde es erfordern.

Er ist beschlussfühig, wenn die Hâlfte seiner Mitglieder und der Prâsident anwesend sind.

lm Palle der Beschlussunfëhigkeit kann eine zweite Versammlung innerhaib acht (8) Tagen einberufen werden und gültig beschlieFFen, ohne die Zahl der Anwesenden zu berücksichtigen. lhre Beschlüsse sind mit einfacher Mehrheit (die Hâlfte der Stimmen plus eine) zu fassen. Die Protokolle der Beschlüsse werden aufgestellt und in einem Spezialregister gemiál Artikel 24 eingetragen.

Artikel 12

Der Verwaltungsrat hal die weitestgehenden Befugnisse zur Vertretung der Vereinigung. Alles, was nicht durch Gesetz oder durch die vorliegende Satzung der Generalversammlung vorbehalten ist, füllt in seine Zustândigkeit.

Er bestimmt die innere Geschüftsführung. Er kauft, mietet und vermietet alle beweglichen und unbeweglichen Objekte. Er schlielM alle Vertrâge und Vergleiche über die Gesellschaftsinteressen ab. Er nimmt aile Subsidien und Zuschüsse an. Er beschlieRt auch über die Annahme von Vermâchtnissen und Schenkungen und über alle Geldanlagen.

Er schafft die notwendigen Stellen, beschlieflt über Einstellung oder Entlassung von Angestellten, bestimmt deren Befugnisse und Gehalter. Er kann auch einen Teil dieser Befugnisse einem delegierten Verwaltungsratsmitglied übertragen.

Artikel 13

Die Geschifte und Rechtshandlungen der tâglichen Geschâftsführung, sowie die laufende Korrespondenz sind durch den Prásidenten oder das delegierte Verwaltungsratsmitglied allein zu unterschreiben. Es handelt sich hier insbesondere um alle Beziehungen zur Postverwaltung und allen anderen amtlichen oder privaten Verwaltungen.

Der Kassierer erhâlt eine unbegrenzte Bankvollmacht seitens des Verwaltungsrates. Diese Vollmacht kann jederzeit durch die anderen Verwaltungsratsmitglieder oder durch die Generalversammlung entzogen werden.

Artikel 14

Die Aufsicht der Buchhaltung der Vereinigung obliegt einem Kollegium von zwei Kommissaren, die aus dem Kreis der aktiven Mitglieder des ROTARY CLUB EUPEN-MALMEDY gewâhlt werden.

Die Dauer ihres Auftrages ist auf ein (1) Jahr festgesetzt. Die Wiederwahl ist zulassig.

Das Kollegium der Kommissare hat die weitestgehenden Befugnisse, um die Buchführung und die Verwendung der Gelder zu kontrollieren.

Artikel 15

Die Auftrge der Verwaltungsratsmitglieder und Kommissare werden ehrenhalber ausgeübt, ohne Anspruch auf Entgelt.

KAPITEL VI.  Generalversammlung

Artikel 16

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Die Generalversammlung ist das souverâne Organ der Vereinigung. Sie ist zustândig für:

1.Satzungsânderungen;

2.Genehmigung der Haushaltsplâne und Abrechnungen;

3.Ernennung und Widerruf der Verwaltungsratsmitglieder und Kommissare;

4.Freiwillige Auflüsung der Vereinigung;

S.Alle anderen Entscheidungen, für welche nach den Vorschriften des Gesetzes oder der Satzungen nicht

der Verwaltungsrat zustândig ist;

Artikel 17

Die Generalversammlung muss jührlich einmal im Laufe des Monats September abgehalten werden.

Eine auRerordentliche Generalversammlung kann durch Beschluss des Verwaltungsrates, wenn die Umstânde es verlangen, oder auf Antrag von mindestens einero Fünftel der Mitglieder innerhaib eines Monats einberufen werden.

Artikel 18

Die Einladungen werden den Mitgliedern durch einfachen Brief oder E-mail durch den Verwaltungsrat mindestens vierzehn Tage vor dem für die Versammlung vorgesehenen Datum zugesandt. Die Eintadung wird durch den Vorsitzenden oder durch zwei Verwaltungsratsmitglieder unterschrieben.

Die Einladungen müssen die auf der Tagesordnung stehenden Punkte erwhnen. Die Versammlung kann nur über die Punkte bersten und Entschlüsse fassen.

Den Vorsitz der Versammlung führt der Vorsitzende des Verwaltungsrates oder dessen Vertreter.

Allein ein einstimmiger Beschluss der Generalversammlung (mindestens die Hâlfte der Mitglieder müssen anwesend sein) kann o.a. Formalitâten aufheben.

Artikel 19

Jedes Mitglied hat das gleiche Wahlrecht. Jeder hat eine Stimme und zwar persi nlich oder vertreten durch einen Bevollmâchtigten, der auch aktives Mitglied des ROTARY CLUB EUPEN-MALMEDY sein muss.

Artikel 20

Die Versammlung ist beschlussfáhig, welches auch die Zahl der anwesenden Mitglieder sel. Auger im Faile der Anwendung des Artikels 18 letzter Absatz.

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden oder, bei dessen Abwesenheit, die Stimme dessen Stellvertreters (des Past-Pràsidenten des Clubs) entscheidend.

ln Abweichung von Absatz 1 dieses Artikels kunnen die Beschlüsse der Versammlung betreffend Ânderung der Satzungen, Ausschluss von Mitgliedem oder freiwillige Auflbsung der Vereinigung nur gefasst werden, wenn die besonderen Bedingungen erfüllt sind, die durch die Artikel 8, 12 und 20 des Gesetzes über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht vorgeschrieben sind.

Artikel 21

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden aufgezeichnet in einem Protokoll, welches unterschreiben wird durch den Schriftführer und den Vorsitzenden. Die Beschlüsse werden femer in ein zu diesem Zweck vorgesehenen Spezialregister eingetragen am Sitz der Vereinigung. Die Auszüge werden durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder durch zwei Verwaltungsratsmitglieder unterschrieben. Sie werden

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jedem Mitglied oder Dritten, die dies beantragen ausgehândigt. Die Bestimmungen dieses Artikels geiten auch für das aktualisierte Mitgliederregister.

KAPITEL V.  Haushaltsplan und Rechnungsablage

Artikel 22

Das Buchhaltungsjahr der Vereinigung stimmt mit dem Funktionsjahr des ROTARY CLUB EUPEN-MALMEDY überein und beginnt folglich zum 1. Juli und endet am 30. Juni des darauffolgenden Jahres.

Jedes Jahr, im Laufe des Monats August ist die Rechnungslegung des verflossenen Jahres sowie der neue Haushaltsplan aufzustellen und der Generalversammlung im September zwecks Genehmigung vorzulegen.

KAPITEL VI.  Aufldsung

Artikel 23

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 28/12/2011- Annexes du Moniteur belge lm Falle der freiwilligen Auflásung bestimmen die Mitglieder der Generalversammlung einen oder mehrere Liquidatoren und legen deren Befugnisse fest.

Artikel 24

In allen Fï3llen der Auflásung wird das Gesellschaftsvermiigen, nach Abzug der Schulden und Begfeichung der Lasten einer gleichen Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht, die durch einen oder mehrere ROTARY CLUB(s) in Belgien mit humanitérem Ziel geschaffen wurde, zufallen.

Statuten so gutgeheiflen in der Gründungsversammlung vom 12/12/2011 zu Eupent

Coordonnées
ROTARY EUPEN LEBENSHILFE

Adresse
STEINROTH 26 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne