RUGBY CLUB EUPEN-KELMIS

Divers


Dénomination : RUGBY CLUB EUPEN-KELMIS
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 870.882.133

Publication

11/12/2012
ÿþMOD 3.2

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veriiffentlichen ist

Hinterlegt bel der k :uziei

des Hande ' Pi " ".,

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Unternehmensnr : 0870.882.133

Name der Vereinigung 1 Stiftung 1 Organismen

(ausgeschrieben) : Rugby Club Eupen-Kelmis V.o.G.

(abgekürzt) : RC Eupen-Kelmis

Rechtsform : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sit : Aachenerstrasse 76 - 4700 Eupen - Belgien

Gegenstand

der Urkunde : Abânderung der Statuten

KAPITEL I : BEZEICHNIJNG, SITZ, GEGENSTAND, DAUER,

Artikel 1 : Bezeichnung

Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht trâgt die Bezeichnung  Rugby Club Eupen-Kelmis V.o.G.".

Artikel 2: Sitz

Der Sitz der Vereinigung befindet sich Schulstrasse 30, 4700 Eupen, Gemeinde Eupen, Gerichtsbezirk Eupen. Dieser Sitz kann innerhalb des gleichen Gerichtsbezirks durch Beschluss der Generalversammiung an jeden anderen Ort des Gerichtsbezirks Eupen verlegt werden.

Artikel 3 : Zielsetzung

Die Vereinigung hat als Aufgabe den Rugbysport ln der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens (DG) zu

fürdern und zu verbreiten.

Jede direkt oder indfrekt politische Zielsetzung ist ausgeschiossen.

Die Vereinigung kann in diesem Sinne jede Art von Veranstaltungen durchführen sowie alle Handlungen

vornehmen, die zur Fürderung des genannten Zwecks beitragen.

Artikel 4 ; Dauer

Die Vereinigung wird for eine unbestimmte Dauer gegründet.

Sie kann aufgelüst werden durch eiven Beschluss der Generalversammiung, die wie bei einer Anderung der

Zielsetzungen, mit der die Vereinigung gegründet wurde, beschliellt.

KAPITEL Il : Mitglieder

Artikel 5 ; Mitglieder

Die Anzahl der Mitglieder ist unbegrenzt. Die ersten Mitglieder sind die unterzeichneten

Gründungsmitglieder.

Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Verwaltungsrat durch einfachen Mehrheitsbeschluss.

Mitglied kann jeder Bürger/in werden, der/die bereit ist, an der Verwirklichung der Vereinïgungsziele

mitzuwirken.

Geborenes Mitglied der Vereinigung ist Indes jeder Spieler des Rugby Club Eupen-Kelmis, der lm Besitz

eïner gültigen Lizenz des belgischen Rugbyverbandes (Fédération Belge de Rugby/Belgische Rugby Bond,

kurz: FBRB) ist.

Aile Mitglieder verpflichten sich;

1.sich zur Generalversammiung des Rugby Clubs Eupen-Kelmis pünktlich einzufinden;

2.an allen Aktivitéten und Veranstaltungen des Rugby Clubs Eupen-Kelmis aktiv teilzunehmen;

Bitte auf der Ietzten Seite des Teiis B angeben : Auf der Vorderselte: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenfber, zu vertreten. Auf der Rtickseite : Name und Unterschrift.

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M0D 3.2

3.ihren Mitgliedsbeitrag far die kommende Saison ver dem ersten Februar des neuen Geschèftsjahres zu zahien.

Ein Mitglied kann zu jeder Zeit zurücktreten. Der Rücktritt ist in diesem Falle schriftlich an den Verwaltungsrat der Vereinigung zu richten,

Die Mitglieder dürfen die Beitrège, die sie selbst oder ihre Rechtsvorgènger eingezahlt haben, nicht zurückfordern. Sie dürfen weder eine Rechnungsaufstellung oder Rechnungslegung, noch die Anbringung von Siegeln, noch eis Inventer fordern oder beantragen.

Die Verbindlichkeit eines jeden Mitglieds ist genau auf die Summe seiner Beitrüge begrenzt. Diese werden jedes Jahr vom Verwaltungsrat festgesetzt, wie folgt: der Jahresbeitrag für jedes Mitglied über 17 Jahre darf nicht hdher als 135 EUR sein, für jedes Mitglled bis 13 Jahre darf der Beitrag nicht hdher als 75 EUR sein und für jedes Mitglied bis 17 Jahre darf der Beitrag nicht hüher als 90 EUR sein.

Dieser Mitgliedsbeitrag umfasst die Kosten für Versicherung und Meisterschaft, die dem belgischen Rugbyverband (FBRB), der Ligue Belge Francophone de Rugby (LBFR) oder dem Distrikt Liège-Namur-Luxembourg zu entrichten sind.

Mitglieder, die zwischen dem Saisonende und dem Ende des Kalenderjahres beginnen, wird eine Vergünstigste Einschreibung gewâhrt und darf Mitgliedern über 17 Jahre nicht Ober 90 EUR, bei Mitgliedern bis 13 Jahre nicht über 40 EUR und bei Mitlgiedem bis 17 Jahre nicht über 55 EUR liegen.

Artikel 6 : Angeschlossene Mitglieder

Personen, die sich um den Verein verdient gemacht haben, kannen zu Ehrenmitgliedern oder Ehrenprèsidenten ernannt werden. Diese Ernennungen erfolgen ausschlielllich im Rahmen der Generalversammlung und erforders eine 213-Mehrheit der anwesenden Mitgiieder.

Angeschlossenes Mitglied ist auch jede Person, die vom Verwaltungsrat mit der Organisation des Trainings des Vereins beauftragt wird.

Die angeschlossenen Mitglieder bezahlen keinen Mitgliedsbeitrag und sind auf den Versammlungen nur mit

e beratender Stimme tfitig.

Artikel 7: Mitgliederregister

e Am Vereinigungssitz führt der Verwaltungsrat eis Mitgliederregister. Dieses Register enthâlt Name, Vernamen, Wohnsitz, Eintrittsdatum und Austrittsdatum der Mitglleder. Die Beschlüsse zum Beitritt, Austritt oder zum Ausschluss von Mitgliedern sind eingetragen binnen acht Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verwaltungsrat Kenntnis des Beschiusses erhült.

Gemül3 Artikel 10 des Gesetzes vom 27, Juni 1921 wird eis Recht auf Einsichtnahme gewâhrt.

KAPITEL 111; Generalversammlung

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rl

N Artikel 8 ; Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie ist insbesondere zust9ndig for:

1.die Ânderung der Satzung;

2.die Bestellung und Abberufung der Verwalter;

et 3.die Bestellung und Abberufung der Kommissare

4.die den Verwaltern und Kommissaren zu erteilende Entiastung;

et 5.die Billigung des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses;

et

6.die Verlesung des Protokolls der letzten Generalversammlung;

7.die Vorlegung des TTtigkeitsberichtes des vergangenen Geschâftsjahres;

8.das Gutheiaen des Jahresprogramms, das durch den Verwaltungsrat vorgelegt wird;

9.die freiwillige Aufldsung der Vereinigung;

10.den Ausschluss von Mitgliedern;

11.die Umwandlung der Vereinigung in eine Gesellschaft mit sozialer Zielsetzung;

12.alle Beschlüsse, die über die Grenzen der dem Verwaltungsrat gesetzlich und aufgrund der Satzung

.~ verliehenen Befugrtisse hinausgehen.

Jedes Mitglied hat das Recht, den Generalversammlungen beizuwohnen und daran teilzunehmen. Alle

Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht und jedes von ihnen verfügt über eine Stimme. Ein Mitglied kann sich

durch eis anderes Mitglied oder einen Dritten vertreten lassen. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Vollmacht,

et

die dem Verwaltungsrat vorzulegen ist.

pq Die Generalversammlung ist beschlussfàhig, wenn die Mehrheit ihrer Mitglieder anwesend oder vertreten ist. Die Abstimmungsmodalitèten entsprechen denen, die im Artikel 8 des Gesetzes vom 27. Juni 1921 vorgesehen sind.

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MOD 3.2

Artikel 9: Einberufung

Jedes Jahr muss wenigstens eine Generalversammlung einberufen werden; diese findet zwischen dem 15. April und dem 30. Juni eines jeden Jahres statt.

Es kann so oft eine aul erordentliche Generalversammiung einberufen werden, wie es für die Interessenten der Vereinigung erforderlich ist. Eine aul3erordentliche Generalversammiung muss einberufen werden, wenn mindestens 115 der Mitgiieder dies beantragt,

Die Einberufung wird vom Verwaltungsrat durch ein einfaches Schreiben vorgenommen, der jedem Mitglied wenigstens 8 Tage vor der Versammlung zugesandt wird. Darin werden die Tagesordnung, die Zeit und der Ort der Versammlung angegeben.

Artikel 10 : Tagesordnung

In der Regel darf eine Generalversammlung nur über Punkte beraten und abstimmen, die auf der Tagesordnung bekannt gegeben worden sind, dies gilt jedoch nicht for Beschiüsse betreffend Ausschiuss eine effektiven Mitglleds, Auflüsung, Jahresabschluss und Maushaltspian oder Satzungsànderungen.

' Artikel 11 : Protokolie der Generalversammlung

Die Beschiüsse der Generalversammiung werden in Protokolien festgehalten, die vom Vorsitzenden, vom Sekretâr sowfe von allen Mitgiledern, die dies wünschen, unterschrieben werden; sie werden aul3erdem in ein besonderes Verzeichnis eingetragen. Auszüge daraus, die vor Gericht oder anderwârtig vorzulegen sind, werden vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder von 2 Verwaltungsratsmitgliedem unterschrieben. Diese Auszüge werden auf einen entsprechenden Antrag hin jedem Mitglied oder jeder Driftperson, die ein berechtigtes Interesse daran nachweïst, ausgehândigt.

KAPITEL. IV : Verwaltung

Artikel 12: Verwaltungsrat

Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat geleitet, der aus wenigstens fünf und hüchstens neun Mitgliedem besteht; diese werden von der Generalversammlung für zwel Jahre gewühlt und kunnen jederzeit von der Generalversammiung abberufen werden. Eine Wiederwahl ist mdglich,

Die Verwalter üben ihr Amt unentgeltlich aus. Die Sitzungen des Verwaltungsrates werden vcm Vorsitzenden oder von mindestens 1/5 der Verwalter wenigstens sechsmal pro Jahr einberufen. Er ist beschlussfühig, wenn die Mehrheit seiner Mitglleder anwesend oder vertreten sind, Jeder Verwalter kann einen anderen Verwalter schriftlich mit seiner Vertretung bei einer bestimmten Versammlung beauftragen, und an seiner Steile abstimmen lassen.

Der Verwaltungsrat fasst seine Beschiüsse mit absoluter Mehrheit der Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden oder seines Stelivertreters ausschlaggebend.

Die durch die Generalversammlung bezeichneten Mitglleder des Verwaltungsrates bestimmen in ihrer Mitte einen Prüsidenten, einen Vize-Prâsidenten, einen Kassierer, einen Schriltführer und elnen geschfiftsführenden Verwalter. Der geschgftsführende Verwalter kann auch gieichzeitig das Amt des Kassierers, Schriftführers oder Vizeprâsidenten bekleiden, nicht aber das Amt des Prâsidenten, der gegebenenfalls die Vertretung des geschâftsfûhrenden Verwaiters übernimmt.

Allgemeine Bestimmungen

" Dem Verwaltungsrat gehort immer mindestens ein aktiver Spieier an.

" Das Verwaltungsratsmandat ist unentgeltlich. Es ist gültig fur zwei Jahre.

" Wâhlen und wàhlbar sind alle Mitgiieder ab achtzehn Jahre.

" Alle ausscheidenden Verwaltungsratsmitglieder sind wieder wühlbar.

" Nicht anwesende entschuldigte Mitglleder sind auch wehlbar.

" Bei der Auszâhlung der Wahlzettel der Abstimmungen werden die persdnlichen Stimmen addiert, Die Mitglleder welche mehr Stimmen ais die Verwaltungsratsmitglieder erhalten haben, ersetzten diese Verwaltungsratsmitglieder. Voraussetzung ist natürlich, dass die neu gewghiten Mitgiieder die Wahl in den Verwaltungsrat auch annehm en,

" Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl zwischen den betreffenden Kandidaten. .Alle hier nicht erwâhnten oder unvorhergesehenen Müglichkeiten werden vom Verwaltungsrat entschleden.

" Die mit dem Training beauftragten V.o.G.-Mitglieder dürfen mit beratender Stimme an den

Verwaltungsratssitzungen teilnehmen.

Ein Verwaltungsratsmitglied verpflichtet sich, sich für die Belange des Rugby Club Eupen-Kelmis motiveert

zu engagieren.

Das Mandat eines Verwaltungsratsmitgliedes endei:

" durch den vom Verwaltungsrat angenommenen Rücktritt;

" durch Abberufung durch die Generalversammiung;

" durch den Tod des Mandatstrâgers.

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MOD 3.2

lm Palle der Vakanz eines Verwaltungsratsmandafs bezeichnet der Verwaltungsrat efn neues Mitglied. Das Mandat eines neuen Verwaltungsratsmitgliedes wird der nichsten Generafversammlung zur Besfëtigung unterbreitet.

Artikel 13 : Tëgliche Verwaltung

Alle Entscheidungen des geschëffsführenden Vorstandes müssen einstimmig gefasst werden. Dieser übertrëgf die tëgliche Verwalfung der Vereinigung, sowie das damit verbundene Unterschriftsrecht einem Mitglied des geschëftsführenden Vorstandes. Bei Verhinderung übernimmt der Vorsitzende diese Aufgabe

KAPITEL V: Verfretung, Haftung

Artikel 14 : Vertretung der Vereinigung

Der mit der tâglichen Geschëftsführung beauftragte Verwafter wird die Vereinigung bei allen Handlungen Driften gegenüber rechtsgültig vertreten.

Gerichtsverfahren, sei es als Klëger oder als Beklagter, werden im Namen der Vereinigung durch den mit der tâglichen Geschâftsführung beauftragten Verwalter geführt.

Wenn der mit der tâglichen Geschâftsführung beauftragte Verwalter abwesend Oder verhindert ist, wird die Vereinigung Dritten gegenüber durch den Vorsitzenden vertreten. Diese Person braucht keinen vorherigen Beschluss des Verwaltungsrafes nachzuweisen,

Die Verwalter gehen hinsichtlich der Verbindlichkeiten der Vereinigung keinerlei persënliche Verpflichtung ein. lhre Haftung ist begrenzt auf die Ausführung ihres Mandates.

Artikel 15 : Jahresabschluss, Haushaltsplan

Jedes Jahr, am 31. Dezem ber, werden die Konten des abgelaufenen Jahres durch den Verwaltungsrat

abgeschlossen. Dieser wird einen Bericht über die Tâtigkeiten der Vereinigung sowie den Haushaltsplan des

nachfolgenden Geschâftsjahres und den Jahresabschluss des abgelaufenen Geschâftsjahres aufsetzen,

Konten, Haushalt und Berichte werden der ordentlichen Generalversammlung zur Billigung vorgelegt.

Die Generalversammiung entscheidet über die Entlastung des Verwaltungsrates.

Die Buchführung wird gemël3 Artikel 17 des Gesetzes vom 21. Juni 1921 geregelf.

KAPITEL VI : Satzungsânderung, Auflüsung Artikel 16 Satzungsânderung

Die Satzung dart nur gemëi3 den Bestimmungen der Artikel 8 und 20 des Gesetzes vom 21. Juni 1921 geândert werden.

Artikel 17 : Auflüsung

lm Palle der freïwilligen Aufldsung wird die Generalversammlung einen oder mehrere Liquidatoren emennen und ihre Befugnisse fesfsetzen.

Der verbleibende Nettobestand nach der Tilgung der Schulden solt der ursprünglichen Aufgabe der Vereinigung zugeführt werden,

KAPITEL IV ; Zusammensetzung des Verwaltungsrates

Artikel 18 : Generalversammlung vom 28. April 2012

Polgende Vereinsmitglieder wurden in den neuen Verwaltungsraf gewëhlt; Van Afferden Nora; Xhonneux, Jennifer; Peterges, Michael; Post, Raphaël; Heck, Jean-Pascal; Clooth, Cedric; Souren, Marvin; Konze, Nicolas; Ortmann, Stephan.

Der Verwaltungsrat besetzt die zu beseztenden Âmter durch Absfimmung wie folgt:

Prâsidentin ist

Nora Van Afferden, wohnhaft Buschberger Weg 40 - 4701 Kettenis, geboren am 28/12/1979

Vice-Prâsident ist :

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Tell B : Fortsetzung

Kassierer ist :

Michael Peterges, wohnhaft Buschberger Weg 40 - 4701 Kettenis, geboren am 08/04/1980

Zweiter Kassierer:

Raphaël Post, wohnhaft Schulsstrasse 30 - 4700 Eupen, geboren am 171061980

Sekretâr ist :

Jennifer Xhonneux, wohnhaft Schulstrasse 30 - 4700 Eupen, geboren am 07/09/1982

Geschëftsführender Verwalter ist:

Jean-Pascal Heck, wohnhaft Aachenerstrasse 50, geboren am 27/02/1974

Beisitzer sind:

Cédric Clooth, wohnhaft Winkelstrasse 32 - 4701 Kettenis, geboren am 03/02/1989 Marvin Souren, wohnhaft Schdnefelderweg 178 - 4700 Eupen, geboren am 06/04/1988 - Nicolas Konze, wohnhaft Breberesweg 67 - 4710 Lontzen, geboren am 14/05/1990 Stephan Ortmann, wohnhaft Am Busch 12 - 4701 Kettenis, geboren am 10101/1989

Oie Generalversammlung hat am 28. April 2012 die vorliegende Satzungsënderung gutgeheissen und die vorerwëhnte Wahl des Verwaltungsrates vorgenommen, der Verwaltungsrat hat die zu besetzenden Amter durch Abstimmung verteilt.

Eupen, den 28. April 2012

Nora van Aefferden, Prâsidentin

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Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Bitte auf der letzten Selle des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die daze berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenûber, zu verfreten. Auf der Riickseite : Name und Unterzeichnung.

Coordonnées
RUGBY CLUB EUPEN-KELMIS

Adresse
AACHENERSTRASSE 76 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne