SANKT - MARTINS - KOMITEE

Divers


Dénomination : SANKT - MARTINS - KOMITEE
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 431.750.067

Publication

15/10/2013
ÿþMOD 3.2

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den

Anlagen zum Belgische ic _ n ist

merëg " - :e

des Handelsgerichts EUPEN

Bek 1111M117§1111

Star

vorb

Unternehmensnr : 431.750.067

Nanee der Vereinigung I Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) : Sankt - Martin - Komitee

(abgekürzt) :

Rechtsform : VoG

Sitz : In den Siepen 26 in 4700 Eupen

Gegenstand

der Urkunde : Ânderung der Statuten, des Verwaitungsrates und des Sitzes der

Gesellschaft -- Generalversammlung vom 27. Oktober 2012

président : ERNST Gerd, Nispert 10 in 4700 EUPEN

Schriftführer : SCHUMACHER Daniel, Eichenberg 9 in 4700 Eupen

Kassierer : Werner KRAMP, Bergstralle 9 in 4700 Eupen

Zeugwart : Patrick Neicken, Brackvenn N° 19 in 4700 Eupen,

eitz der Gesellschaft: Nlspert 10 in 4700 EUPEN

Rücktritt :

Rudy BUCHHOLZ, Wlndmülenweg 10 in 4700 Eupen

Helmut ERNST, Nispert N° 48 in 4700 Eupen

Wemer GÓTTGENS, Heggenstral?e 12 in 4700 Eupen

Gunther KÔTTGEN, Nispert 68 in 4700 Eupen

jean POHLEN, Kirchstralle 3 in 4720 Keimis

5tephan POTGEN, Nispert 69 A in 4700 Eupen

Robert Schaaf: gestorben

eankt  Martins - Komitee

Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

4700 EUPEN 1 Nispert 10

Degenstand der Urkunde : Anpassung der Satzungen an die neue Gesetzgebung (privatrechtlich) und Ânderung des Verwaltungsrates und des Sitzes der Gesellschaft

Am Samstag, 27. Oktober 2012, um 20.00 Uhr , ist die aul3erordentIche Generalversammlung in der Gaststube Jâgerhof, Kehrweg in Eupen zusammengetreten.

Oie Tagesordnung umfasst unter anderem die Satzungsanpassungen geméll der neuen Gesetzgebung vom 2. Mai 2002, sowie die Abânderung der Bezeichnung.

l{APITEL I - Benennung, Sitz, Zweck, Dauer

Bitte auf der Ietzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermachtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus IDritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -15/10/2013 - Annexes du Moniteur belge

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MDD 3.2

Artikel 1

Die Bezeichnung der Vereinigung ist

"Sankt-Martins-Komitee", Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Alle Schriftstücke, Rechnungen, Anzeigen, Verüffentlichungen, Briefe, Bestellscheine und sonstigen Belege

mussen hinter der Vereinsbezeichnung leserlich die Worte  Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht" oder

die Abkürzung  V.o.G, tragen, sowie die Eintragungsnummer im Register der Rechtspersonen und die Adresse

der Vereinigung.

Artikel 2

Der Sitz der Vereinigung ist in Eupen, Nispert 10, und untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen. Er kann durch Beschluss der Generalversammlung an jeden anderen Ort innerhalb dieses Gerichtsbezirks verlegt werden.

Artikel 3

Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht hat als Ziel die jahrliche Veranstaltung des Sankt -- Martins Zuges. AufFerdem strebt die VoG eine pedagogisch  erzieherische Zielsetzung den Mitmenschen und insbesondere den Jugendlichen christliche Nachstenliebe und Teilen mit Minderbemittelten zu übermitteln.

Die VoG kann im Hinblick auf die Verwirklichung dieser Ziele gleichwelche Tatigkeiten ausüben, sel es kulturell oder im Verkauf oder in der Herstellung von Waren, Diese Tâtigkeiten ermüglichen den finanziellen Aufwand des Martinzuges zu unterstützten.

Artikel 4

Die Gesellschaft wird fût eine unbestimmte Dauer gegründet.

KAPITEL Il  Mitglieder, Rücktritt, Ausschluss, Annahme

Artikel 5

Die Zahl der Mitglieder ist unbegrenzt, darf jedoch nicht weniger als drei betragen.

Die Vereinigung umfasst aktive Mitglieder und Ehrenmitglieder..

Lediglich die aktiven Mitglieder haben Stimmrecht bei der Generalversammlung.

Die Erschienenen sind die ersten ordentiichen Mitglieder der durch gegenwartige Urkunde gegriindeten

Vereinigung.

Artikel 6

Jeder Antrag auf Aufnahme in die durch Gegenwârtiges gegründete Vereinigung, und zwar als ordentliches Mitglied ist an den Verwaltungsrat zu richten, der endgültig über die Aufnahme entscheidet und eine eventuelle Ablehnung nicht rechtfertïgen muss.

Der durch den Verwaltungsrat angenommene Kandidat wird erst nach Entrichtung des von ihm geforderten Beitrages tatsachliches Mitglied,

Die Eigenschaft als ordentliches Mitglied wird offiziell durch die Unterschrift im Register der ordentlichen Mitglieder.

Artikel 7

Die Mitgtiedsbeitrage werden jahrlich durch die GeneraSversammlung festgelegt.

Artikel 8

Die Mitglieder der Vereinigung kunnen von derselben auf keine Art und Weise und aus keinem irgendwelchen Grund Entschadigungen oder Schadenersatz fordern, für infolge der Tatigkeit der Vereinigung verursachten Schaden,

Artikel 9

Jedes Mitglied kann aus der Vereinigung ausscheiden, und zwar durch ein Rücktrittsschreiben, per Einschreibebrief an den Verwaltungsrat. Dieser Rücktritt wird erst nach Annahme durch den Verwaltungsrat endgültig.

Mon 3.2

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Artikel 10

Als ausscheidendes Mitglied wird betrachtet, jedes Mitglied welches gegen die Bestimmungen der gegenwârtigen Satzungen verstüf3t, welches durch seine Auflerungen den Namen der Vereinigung schadet oder welches seinen Beitrag nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem durch den Verwaltungsrat festgesetzten Datum entrichtet hat.

Artikel 11

Mitglieder der Gesellschaft kunnen nur durch Beschluss der Generalversammlung mit einer Stimmenmehrhelt von zwei Drittel ausgeschlossen werden.

Artikel 12

Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder und ihre Erben haben keinen Anspruch auf das Vermogen und kïinnen aus keinerlei Gründen ihre Beitrâge ganz oder teilweise fordern.

Sie kánnen weder die Vorlage der Vereinigungsdokumente und Buchführungsunterlagen der Gesellschaft, noch eïn Inventas aus irgendeinem Grunde fordem,

Kapitel 3  Generalversammlung

Artikel 13 - Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das souverâne Entschefdungspremium der Vereinigung. Ihre Zustàndigkeit umfasst :

1. Satzungsânderung

2. Die Emennung und die Abberufung der Mitglieder und des Verwaltungsrates

3. Die den Verwaltungsmitgliedem zu erteilende Entiastung

4. Die Genehmigung des Hauptplans und der Jahresabrechnung

5. Die Auflí Sung der Vereinigung

6. Den Ausschluss eines Mitglieds

7. Alle Entscheidungen, die die Befugnisse überschreiten, die dem Verwaltungsrat aufgrund der gegenwártigen Satzungen vorbehalten sind.

Jedes Mitglied hat das Recht den Versammlungen beizuwohnen und daran teilzunehmen. Alle Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht, Sie kánnen sich durch ein anderes Mitglied vertreten lassen.

Jedes Mitglied kann nur eine Bevollmâchtigung wahrnehmen.

Die Abstimmungsbedingungen sind diejenigen, die im Gesetz vom 27.Juni 1921 vorgesehen sind.

Artikel 14

Die ordentiiche Generalversammlung tritt einmal im Jahr zusammen, und zwar im Monet Mârz. Der

Président des Verwaltungsrates übemimmt den Vorsitz aller Versammlungen. In dessen Abwesenheit, wird er durch den Vize-Prâsidenten oder das âlteste Verwaltungsmitglied vertreten. Der Verwaltungsrat kann jederzeit eine auf[erordentliche Generalversammlung einberufen , wenn die Interessen der Vereinigung es verlangen. Eine aufrerordentliche Generalversammlung muss obligatorisch einberufen, wenn wenigstens ein Fünftel der Mitglieder dieses Schriftlich beantragt. Die Einladung werden schriftlich durch den Verwaltungsrat vorgenommen, Die Vorladung muss einem jeden Mitglied wenigstens acht (8) Tage vor dem vorgesehenen Termin zugestellt werden. Sie muss die Tagesordnung, die Uhrzeit und den Ort an welchem die Versammlung stattfindet eethalten, Vorschlâge für Satzungsânderung oder für eine vorzeitige Auflásung der Vereinigung kann nur dann gültig beschlossen werden, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind und mit eieer zwei Drittel Stimmenmehrheit. Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, so kann eine zweite Versammlung einberufen werden, welche dann gültig beschlieLLen kann, gleich wie hoch die Zahl der anwesenden Mitglieder ist. Es wird keinerlei Beschluss angenommen; der nicht mit eieer zwei Drittel Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen wurde.

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MOD 3,2

Artikel 15  Tagesordnung

Wenn zwei Drittel der anwesenden Verwaitungsratsmitglieder es beantragen, kann die Versammlung auch über Punkte beschlieen, die nicht auf der Tagesordnung vermerkt sind. Dieses ist jedoch nicht mi glich wenn es sich um den Ausschluss eines Mitgtiedes, die Auflosung der Vereinigung, Die Jahresabrechnung, den Haushaltsplan oder Satzungsi3nderung handelt.

Artikel 16  Protokolle der Generalversammlung

Die bei den Generalversammlungen gefassten Beschlüsse werden in einem Protokoll festgehalten, welches durch den Prásidenten des Verwaltungsrates, den Sekretâr und die Mitglieder, die es wünschen, unterschrieben wird.

Diese Protokolle werden in ein speziell dafür vorgesehenes Register eingetragen, welches stàndig am Sitz der Vereinigung aufbewahrt wird und nicht an einen andern Ort gebracht werden dart Auszüge aus diesem Register, die den Behi rden oder sonst wo vorgelegt werden müssen, werden durch den Prâsidenten des Verwaltungsrates oder durch zwei Verwaltungsrnitglieder unterschrieben. Alle Mitglieder und interessierte Drittpersonen haben das Recht, Einsicht in das Register zu nehmen. Falls ein Mitgiied Auszüge aus dem Register verlangt, werden ihm durch den Vorsitzenden oder durch zwei Mitglieder des Verwaltungsrats unterschriebene Ausfertigungen ausgehándigt.

Kapitel 4  Verwaltung

Artikel 17 - Der Verwaltungsrat

Aie Vereinigung wird durch einen Verwaltungsrat verwaltet, dessen Mitgliederzahl auf mindestens drei (3)

begrenzt ist.

Piese werden durch die Generalversammiung für eine Dauer von vier Jahren emannt und kunnen auch

jederzeit von ihr abberufen werden. Die ausschneiden Mitglieder sind wieder wâhlbar, ausgenommen sie sind

zurückgetreten.

Der Verwaltungsrat setzt sich wie folgt zusammen:

ein Prâsident,

ein Sekretâr,

ein Schatzmeister.

Der Verwaltungsrat kann neue Mitglieder aufnehmen, deren Mandat jedoch erst ab der ersten nachfolgenden Generalversammlung betâtigt werden kann,

Der Verwaltungsrat ist mit den weitest gehenden Befugnissen ausgestattet um die Interessen der Vereinigung zu vertreten. Alles was durch die gegenwârtigen Satzung oder auf Grund der Gesetzgebung nicht ausdrücklich der Generalversammlung vorbehalten ist, f 11t in seine Zustândigkeit.

Alle Handlungen und Geschifte welche die Vereinigung verpflichten werden durch zwei Verwaltungsratsmitglieder unterschrieben; die sich nicht mit einer vorherigen Genehmigung des Rates Dritten gegenüber auszuweisen brauchen,

Das gleiche gilt für jegliches Erscheinen vor Gericht, vor dem Noter oder ieder anderen üffentlichen gegenüber Verwaltung oder Verfahrensakte.

Artikel 18

Der Verwaltungsrat tritt so oft zusammen wie er es für ni tig erachtet, Die Beschlüsse werden bei einfacher Stimmenmehrheit getroffen, auf er in den Féllen wo das Gesetz oder die gegenwértige Satzung es anders bestimmen.

Bel Stimmengleichheit, ist die Stimme des Prüsidenten ausschlaggebend, Die Tagesordnung wird auf den Einladung vermerkt.

Die Vorstandsmitglieder üben ihr Mandat unentgeltlich aus.

Der Sektretér verschickt die Korrespondenz, erstellt die Protokolle der Sitzungen des Verwaltungsrates und der Generalversammlung.

Pie Beschlüsse des Verwaltungsrates werden in ein speziell zu diesem Zweck angelegtes Register eingetragen. Jades Protokoll wird durch alle bei der Versammiung anwesenden Mitglieder unterzeichnet. Die bei Gericht oder sonst wo vorzulegenden Auszüge aus diesem Register, werden durch den Verwaltungsratsprâsidenten oder durch 2 Verwaltungsmitglieder unterschrieben.

MOD 3.2

Teil B : Fortsetzung

Die Verwaltungsmitglieder sind for die Verpflichtungen der Vereinigung nicht persi nlich haftbar, Ihre Verantwortung beschrénkt sich auf die Ausfürung des ihnen anvertrauten Mandats..

Artikel 13 -- Jahresabrechnung  Haushaitsplan

Der Verwaltungsrat muss der ordentlichen Generalversammiung, die im Mérz eines jeden Jahres stattfindet, seine Geschüftsführung darlegen.

Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Januar und endet am einunddreifligsten Dezember eines jeden Jahres

Die am Ende eines jeden Geschâftsjahres abgeschlossene Kontenführung sowie Gewinn und-Verlustrechnung werden bel der ordentlichen Generalversammiung vorgelegt

Kapitel 5  Satzungsánderungen  Aufleisung der Vereinigung

Artikel 19 - Satzungsiànderungen

Die Satzung kinnen nur gem den dafür anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen abgeândert werden Die Vorschlége zu Satzungsénderung oder zur vorzeitigen Auflemung der Vereinigung werden forniell auf der Tagesordnung verwerkt.

Artikel 20  Aufli sung

Es wird keine Entscheidung angenommen, die nicht mindestens mit zwei driftel Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen wird,

lm Palle der freiwilligen Auflüsung der Vereinigung, wird die Generalversammiung einen oder mehrere Liquidatoren benennen und deren Befugnisse festlegen.

Jede Entscheidung bezüglich der Auflüsung der Vereinigung, die nicht mindestens mit einer zwei Drittel Stimmenmehrheit beschlossen wurde, bedarf der gerichtlichen Genehmigung des Zivilrechts.

Die Netto-Aktiva des Vermogens der Vereinigung wird einer anderen Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht überweisen, deren Zweck derjenigen der gegenwârtigen Vereinigung am meisten âhnelt

Hinsichtlich aller in der vorliegenden Satzung nicht geregelten Punkte, geiten die Bestimmungen der Gesetzgebung über Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Der Verwaltungsrat der Vereinigung setzt sich derzeit wie folgt zusammen :

Président : Herr Gerd ERNST, Nispert 10 in 4700 Eupen

NN : 72.02.12-085.34

Schriftführer ; Herr Daniel SCHUMACHER, Eichenberg 9 in 4700 Eupen

NN : 68.11.21-045.54

Kassier-er : Hert Werner KRAMP, Bergstraf e 9 in 4700 EUPEN NN : 83.03.25-041.03

Zeugwart : Hert Patrick NEICKEN, Brackvenn 19 in 4700 Eupen NN ; 67.08.24-165.93

Sitz der Gesellschaft : Nispert 10 in 4700 Eupen

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -15/102013 - Annexes du Moniteur belge

Dem Belgischen Staatsbiatt vorbehalten

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben ; Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

MOD 3.2

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den

Anlagen zum Belgische ic _ n ist

merëg " - :e

des Handelsgerichts EUPEN

Bek 1111M117§1111

Star

vorb

Unternehmensnr : 431.750.067

Nanee der Vereinigung I Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) : Sankt - Martin - Komitee

(abgekürzt) :

Rechtsform : VoG

Sitz : In den Siepen 26 in 4700 Eupen

Gegenstand

der Urkunde : Ânderung der Statuten, des Verwaitungsrates und des Sitzes der

Gesellschaft -- Generalversammlung vom 27. Oktober 2012

président : ERNST Gerd, Nispert 10 in 4700 EUPEN

Schriftführer : SCHUMACHER Daniel, Eichenberg 9 in 4700 Eupen

Kassierer : Werner KRAMP, Bergstralle 9 in 4700 Eupen

Zeugwart : Patrick Neicken, Brackvenn N° 19 in 4700 Eupen,

eitz der Gesellschaft: Nlspert 10 in 4700 EUPEN

Rücktritt :

Rudy BUCHHOLZ, Wlndmülenweg 10 in 4700 Eupen

Helmut ERNST, Nispert N° 48 in 4700 Eupen

Wemer GÓTTGENS, Heggenstral?e 12 in 4700 Eupen

Gunther KÔTTGEN, Nispert 68 in 4700 Eupen

jean POHLEN, Kirchstralle 3 in 4720 Keimis

5tephan POTGEN, Nispert 69 A in 4700 Eupen

Robert Schaaf: gestorben

eankt  Martins - Komitee

Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

4700 EUPEN 1 Nispert 10

Degenstand der Urkunde : Anpassung der Satzungen an die neue Gesetzgebung (privatrechtlich) und Ânderung des Verwaltungsrates und des Sitzes der Gesellschaft

Am Samstag, 27. Oktober 2012, um 20.00 Uhr , ist die aul3erordentIche Generalversammlung in der Gaststube Jâgerhof, Kehrweg in Eupen zusammengetreten.

Oie Tagesordnung umfasst unter anderem die Satzungsanpassungen geméll der neuen Gesetzgebung vom 2. Mai 2002, sowie die Abânderung der Bezeichnung.

l{APITEL I - Benennung, Sitz, Zweck, Dauer

Bitte auf der Ietzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermachtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus IDritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

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MDD 3.2

Artikel 1

Die Bezeichnung der Vereinigung ist

"Sankt-Martins-Komitee", Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Alle Schriftstücke, Rechnungen, Anzeigen, Verüffentlichungen, Briefe, Bestellscheine und sonstigen Belege

mussen hinter der Vereinsbezeichnung leserlich die Worte  Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht" oder

die Abkürzung  V.o.G, tragen, sowie die Eintragungsnummer im Register der Rechtspersonen und die Adresse

der Vereinigung.

Artikel 2

Der Sitz der Vereinigung ist in Eupen, Nispert 10, und untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen. Er kann durch Beschluss der Generalversammlung an jeden anderen Ort innerhalb dieses Gerichtsbezirks verlegt werden.

Artikel 3

Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht hat als Ziel die jahrliche Veranstaltung des Sankt -- Martins Zuges. AufFerdem strebt die VoG eine pedagogisch  erzieherische Zielsetzung den Mitmenschen und insbesondere den Jugendlichen christliche Nachstenliebe und Teilen mit Minderbemittelten zu übermitteln.

Die VoG kann im Hinblick auf die Verwirklichung dieser Ziele gleichwelche Tatigkeiten ausüben, sel es kulturell oder im Verkauf oder in der Herstellung von Waren, Diese Tâtigkeiten ermüglichen den finanziellen Aufwand des Martinzuges zu unterstützten.

Artikel 4

Die Gesellschaft wird fût eine unbestimmte Dauer gegründet.

KAPITEL Il  Mitglieder, Rücktritt, Ausschluss, Annahme

Artikel 5

Die Zahl der Mitglieder ist unbegrenzt, darf jedoch nicht weniger als drei betragen.

Die Vereinigung umfasst aktive Mitglieder und Ehrenmitglieder..

Lediglich die aktiven Mitglieder haben Stimmrecht bei der Generalversammlung.

Die Erschienenen sind die ersten ordentiichen Mitglieder der durch gegenwartige Urkunde gegriindeten

Vereinigung.

Artikel 6

Jeder Antrag auf Aufnahme in die durch Gegenwârtiges gegründete Vereinigung, und zwar als ordentliches Mitglied ist an den Verwaltungsrat zu richten, der endgültig über die Aufnahme entscheidet und eine eventuelle Ablehnung nicht rechtfertïgen muss.

Der durch den Verwaltungsrat angenommene Kandidat wird erst nach Entrichtung des von ihm geforderten Beitrages tatsachliches Mitglied,

Die Eigenschaft als ordentliches Mitglied wird offiziell durch die Unterschrift im Register der ordentlichen Mitglieder.

Artikel 7

Die Mitgtiedsbeitrage werden jahrlich durch die GeneraSversammlung festgelegt.

Artikel 8

Die Mitglieder der Vereinigung kunnen von derselben auf keine Art und Weise und aus keinem irgendwelchen Grund Entschadigungen oder Schadenersatz fordern, für infolge der Tatigkeit der Vereinigung verursachten Schaden,

Artikel 9

Jedes Mitglied kann aus der Vereinigung ausscheiden, und zwar durch ein Rücktrittsschreiben, per Einschreibebrief an den Verwaltungsrat. Dieser Rücktritt wird erst nach Annahme durch den Verwaltungsrat endgültig.

Mon 3.2

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -15/10/2013 - Annexes du Moniteur belge

Artikel 10

Als ausscheidendes Mitglied wird betrachtet, jedes Mitglied welches gegen die Bestimmungen der gegenwârtigen Satzungen verstüf3t, welches durch seine Auflerungen den Namen der Vereinigung schadet oder welches seinen Beitrag nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem durch den Verwaltungsrat festgesetzten Datum entrichtet hat.

Artikel 11

Mitglieder der Gesellschaft kunnen nur durch Beschluss der Generalversammlung mit einer Stimmenmehrhelt von zwei Drittel ausgeschlossen werden.

Artikel 12

Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder und ihre Erben haben keinen Anspruch auf das Vermogen und kïinnen aus keinerlei Gründen ihre Beitrâge ganz oder teilweise fordern.

Sie kánnen weder die Vorlage der Vereinigungsdokumente und Buchführungsunterlagen der Gesellschaft, noch eïn Inventas aus irgendeinem Grunde fordem,

Kapitel 3  Generalversammlung

Artikel 13 - Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das souverâne Entschefdungspremium der Vereinigung. Ihre Zustàndigkeit umfasst :

1. Satzungsânderung

2. Die Emennung und die Abberufung der Mitglieder und des Verwaltungsrates

3. Die den Verwaltungsmitgliedem zu erteilende Entiastung

4. Die Genehmigung des Hauptplans und der Jahresabrechnung

5. Die Auflí Sung der Vereinigung

6. Den Ausschluss eines Mitglieds

7. Alle Entscheidungen, die die Befugnisse überschreiten, die dem Verwaltungsrat aufgrund der gegenwártigen Satzungen vorbehalten sind.

Jedes Mitglied hat das Recht den Versammlungen beizuwohnen und daran teilzunehmen. Alle Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht, Sie kánnen sich durch ein anderes Mitglied vertreten lassen.

Jedes Mitglied kann nur eine Bevollmâchtigung wahrnehmen.

Die Abstimmungsbedingungen sind diejenigen, die im Gesetz vom 27.Juni 1921 vorgesehen sind.

Artikel 14

Die ordentiiche Generalversammlung tritt einmal im Jahr zusammen, und zwar im Monet Mârz. Der

Président des Verwaltungsrates übemimmt den Vorsitz aller Versammlungen. In dessen Abwesenheit, wird er durch den Vize-Prâsidenten oder das âlteste Verwaltungsmitglied vertreten. Der Verwaltungsrat kann jederzeit eine auf[erordentliche Generalversammlung einberufen , wenn die Interessen der Vereinigung es verlangen. Eine aufrerordentliche Generalversammlung muss obligatorisch einberufen, wenn wenigstens ein Fünftel der Mitglieder dieses Schriftlich beantragt. Die Einladung werden schriftlich durch den Verwaltungsrat vorgenommen, Die Vorladung muss einem jeden Mitglied wenigstens acht (8) Tage vor dem vorgesehenen Termin zugestellt werden. Sie muss die Tagesordnung, die Uhrzeit und den Ort an welchem die Versammlung stattfindet eethalten, Vorschlâge für Satzungsânderung oder für eine vorzeitige Auflásung der Vereinigung kann nur dann gültig beschlossen werden, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind und mit eieer zwei Drittel Stimmenmehrheit. Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, so kann eine zweite Versammlung einberufen werden, welche dann gültig beschlieLLen kann, gleich wie hoch die Zahl der anwesenden Mitglieder ist. Es wird keinerlei Beschluss angenommen; der nicht mit eieer zwei Drittel Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen wurde.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -15/10/2013 - Annexes du Moniteur belge

MOD 3,2

Artikel 15  Tagesordnung

Wenn zwei Drittel der anwesenden Verwaitungsratsmitglieder es beantragen, kann die Versammlung auch über Punkte beschlieen, die nicht auf der Tagesordnung vermerkt sind. Dieses ist jedoch nicht mi glich wenn es sich um den Ausschluss eines Mitgtiedes, die Auflosung der Vereinigung, Die Jahresabrechnung, den Haushaltsplan oder Satzungsi3nderung handelt.

Artikel 16  Protokolle der Generalversammlung

Die bei den Generalversammlungen gefassten Beschlüsse werden in einem Protokoll festgehalten, welches durch den Prásidenten des Verwaltungsrates, den Sekretâr und die Mitglieder, die es wünschen, unterschrieben wird.

Diese Protokolle werden in ein speziell dafür vorgesehenes Register eingetragen, welches stàndig am Sitz der Vereinigung aufbewahrt wird und nicht an einen andern Ort gebracht werden dart Auszüge aus diesem Register, die den Behi rden oder sonst wo vorgelegt werden müssen, werden durch den Prâsidenten des Verwaltungsrates oder durch zwei Verwaltungsrnitglieder unterschrieben. Alle Mitglieder und interessierte Drittpersonen haben das Recht, Einsicht in das Register zu nehmen. Falls ein Mitgiied Auszüge aus dem Register verlangt, werden ihm durch den Vorsitzenden oder durch zwei Mitglieder des Verwaltungsrats unterschriebene Ausfertigungen ausgehándigt.

Kapitel 4  Verwaltung

Artikel 17 - Der Verwaltungsrat

Aie Vereinigung wird durch einen Verwaltungsrat verwaltet, dessen Mitgliederzahl auf mindestens drei (3)

begrenzt ist.

Piese werden durch die Generalversammiung für eine Dauer von vier Jahren emannt und kunnen auch

jederzeit von ihr abberufen werden. Die ausschneiden Mitglieder sind wieder wâhlbar, ausgenommen sie sind

zurückgetreten.

Der Verwaltungsrat setzt sich wie folgt zusammen:

ein Prâsident,

ein Sekretâr,

ein Schatzmeister.

Der Verwaltungsrat kann neue Mitglieder aufnehmen, deren Mandat jedoch erst ab der ersten nachfolgenden Generalversammlung betâtigt werden kann,

Der Verwaltungsrat ist mit den weitest gehenden Befugnissen ausgestattet um die Interessen der Vereinigung zu vertreten. Alles was durch die gegenwârtigen Satzung oder auf Grund der Gesetzgebung nicht ausdrücklich der Generalversammlung vorbehalten ist, f 11t in seine Zustândigkeit.

Alle Handlungen und Geschifte welche die Vereinigung verpflichten werden durch zwei Verwaltungsratsmitglieder unterschrieben; die sich nicht mit einer vorherigen Genehmigung des Rates Dritten gegenüber auszuweisen brauchen,

Das gleiche gilt für jegliches Erscheinen vor Gericht, vor dem Noter oder ieder anderen üffentlichen gegenüber Verwaltung oder Verfahrensakte.

Artikel 18

Der Verwaltungsrat tritt so oft zusammen wie er es für ni tig erachtet, Die Beschlüsse werden bei einfacher Stimmenmehrheit getroffen, auf er in den Féllen wo das Gesetz oder die gegenwértige Satzung es anders bestimmen.

Bel Stimmengleichheit, ist die Stimme des Prüsidenten ausschlaggebend, Die Tagesordnung wird auf den Einladung vermerkt.

Die Vorstandsmitglieder üben ihr Mandat unentgeltlich aus.

Der Sektretér verschickt die Korrespondenz, erstellt die Protokolle der Sitzungen des Verwaltungsrates und der Generalversammlung.

Pie Beschlüsse des Verwaltungsrates werden in ein speziell zu diesem Zweck angelegtes Register eingetragen. Jades Protokoll wird durch alle bei der Versammiung anwesenden Mitglieder unterzeichnet. Die bei Gericht oder sonst wo vorzulegenden Auszüge aus diesem Register, werden durch den Verwaltungsratsprâsidenten oder durch 2 Verwaltungsmitglieder unterschrieben.

MOD 3.2

Teil B : Fortsetzung

Die Verwaltungsmitglieder sind for die Verpflichtungen der Vereinigung nicht persi nlich haftbar, Ihre Verantwortung beschrénkt sich auf die Ausfürung des ihnen anvertrauten Mandats..

Artikel 13 -- Jahresabrechnung  Haushaitsplan

Der Verwaltungsrat muss der ordentlichen Generalversammiung, die im Mérz eines jeden Jahres stattfindet, seine Geschüftsführung darlegen.

Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Januar und endet am einunddreifligsten Dezember eines jeden Jahres

Die am Ende eines jeden Geschâftsjahres abgeschlossene Kontenführung sowie Gewinn und-Verlustrechnung werden bel der ordentlichen Generalversammiung vorgelegt

Kapitel 5  Satzungsánderungen  Aufleisung der Vereinigung

Artikel 19 - Satzungsiànderungen

Die Satzung kinnen nur gem den dafür anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen abgeândert werden Die Vorschlége zu Satzungsénderung oder zur vorzeitigen Auflemung der Vereinigung werden forniell auf der Tagesordnung verwerkt.

Artikel 20  Aufli sung

Es wird keine Entscheidung angenommen, die nicht mindestens mit zwei driftel Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen wird,

lm Palle der freiwilligen Auflüsung der Vereinigung, wird die Generalversammiung einen oder mehrere Liquidatoren benennen und deren Befugnisse festlegen.

Jede Entscheidung bezüglich der Auflüsung der Vereinigung, die nicht mindestens mit einer zwei Drittel Stimmenmehrheit beschlossen wurde, bedarf der gerichtlichen Genehmigung des Zivilrechts.

Die Netto-Aktiva des Vermogens der Vereinigung wird einer anderen Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht überweisen, deren Zweck derjenigen der gegenwârtigen Vereinigung am meisten âhnelt

Hinsichtlich aller in der vorliegenden Satzung nicht geregelten Punkte, geiten die Bestimmungen der Gesetzgebung über Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Der Verwaltungsrat der Vereinigung setzt sich derzeit wie folgt zusammen :

Président : Herr Gerd ERNST, Nispert 10 in 4700 Eupen

NN : 72.02.12-085.34

Schriftführer ; Herr Daniel SCHUMACHER, Eichenberg 9 in 4700 Eupen

NN : 68.11.21-045.54

Kassier-er : Hert Werner KRAMP, Bergstraf e 9 in 4700 EUPEN NN : 83.03.25-041.03

Zeugwart : Hert Patrick NEICKEN, Brackvenn 19 in 4700 Eupen NN ; 67.08.24-165.93

Sitz der Gesellschaft : Nispert 10 in 4700 Eupen

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -15/102013 - Annexes du Moniteur belge

Dem Belgischen Staatsbiatt vorbehalten

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben ; Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Coordonnées
SANKT - MARTINS - KOMITEE

Adresse
NISPERT 48 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne