SECTOR CONSULTING - PEIL & PARTNER

Divers


Dénomination : SECTOR CONSULTING - PEIL & PARTNER
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 502.751.691

Publication

06/02/2013
ÿþ4



Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veróffentlichen ist



*130 OA7*

13 Belg Stag vorbt

GeselIschaftsname

(vola ausgeschrieben) : "Sector Consulting - Peil & Partner"

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung

Sitz : 4701 KETTENIS, Aachener Stalle 323

Unternehmensnr : © . 5i1 , GSA

Gegenstand GRÜNDUNG - ERNENNUNG

der Urkunde

Aus einer Urkunde getetigt vor Noter Antoine RIJCKAERT, assoziierter Noter, Mitglied der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der Form einer Privatgesellschaft mit beschrenkter Haftung  Jacques R1JCKAERT & Antoine RIJCKAERT, assoziierte Notare" mit Sitz in Eupen, am 21. Januar 2013, die zur Registrierung vorliegt, geht hervor, dass:

1/ Herr PEIL Andreas Gerhard Agnes, geboren zu Eupen am 3, Dezember 1969, (NN 69.12.03 101-81), belgischer Staatsangehdrigkeit, Ehegatte von Frau MOOR Birgit Hubertine, geboren zu Eupen am 22, Oktober 1969, verheiratet unter dem Güterstand der Gütertrennung gemell Ehevertrag des Notars Jacques Rijckaert in Eupen vom 12, Dezember 1998, wohnhaft in 4701 Kettenis, Feldstralre 35;

2/ Herr LINDENLAUF Harald Josef, geboren in Stolberg (D), am 20, April 1961, (NN 61.04.20 575-37), deutscher Staatsangeh5rigkeit, Ehegatte von Frau KISTEMANN Claudia Maria Alfred, geboren zu Raeren, am 15, Mai 1965, verheiratet unter dem Güterstand der Gütertrennung deutschen Rechts gemá13 Ehevertrag des Notars Heinz Neuhalfen in Aachen (D) vom 10. Mai 1988, wohnhaft in 4711 Walhorn, Langmüs 10;

eine Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrenkter Haftung gegründet haben:

STATUTEN

ARTIKEL 1.

Die Gesellschaftsbezeichnung lautet "Sector Consulting - Peil & Partner", Privatgesellschaft mit beschrânk-ter Hartung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Verbffentlichungen müssen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Privatgesellschaft mit beschrenkter Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH" sowie die Eintragungsnummer beim Rechtspersonenregister, gefolgt von der Abkürzung RJP und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4701 KETTEN1S, Aachener Stalle 323.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschlul3 der Gescheftsleitung und wird in den Anlagen des Belgischen Staatsblattes ver5ffentlicht. Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.

ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat als Gegenstand die Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Untemehmen sowie die Unternehmensberatung.

Die vorstehende Aufzdhlung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschrenkend und ist im weitesten Sinne auszuiegen.

" lm allgemeinen kann die Gesellschaft jegliche Handlung vornehmen die zivilrechtlichen finanzieifen Oder' industriellen Charakter het und sich auf bewegliche oder unbewegliche Güter bezieht und direkt oder indirekt,' genzlich oder teilweise mit dem Gegenstand in Verbindung steht oder geeignet ware, die Verwirklichung dieses Gegenstands zu erleichtern oder zu f6rdem.

Die Gesellschaft kann durch Einlagen, Fusion, Zeichnung, Beteiligung, finanzielle Intervention oder sonstwie sich an Unternehmen beteiligen, die in Belgien oder im Auslande bereits bestehen oder noch gegründet werden, wenn diese Unternehmen denselben oder einen âhnlichen Gegenstand wie die Gesellschaft haben.

ARTIKEL 4,

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Auflcsungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 ¬ ). Es zerfeilt in einhundertsechsundachtzig (186) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert. Jeder Anteil entspricht einem/Ein-hundertsechsundachtzigstel. (1/186) des_Gese&Ischaftsvermbgerts,

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 06/02/2013 - Annexes du Moniteur belge

4 ARTIKEL 6.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 06/02/2013 - Annexes du Moniteur belge Diese einhundertsechsundachtzig (186) Gesellschaftsanteile werden wie folgt gezeichnet:

- durch Herrn PEIL Andreas : 93 Anteile

- durch Herrn LINDENLAUF Harald ; 93 Anteile

Jeder dieser Anteile ist augenblicklich zu einero/Drittel (1/3) freigemacht und die zur Freimachung eingezahlten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bei der  AXA Banque Europe" unter Nummer 751-2063197-47, hinterlegt worden. Eine Bankbescheinigung aus der dies hervorgeht ist dem amtierenden Notar ausgehândigt worden. Die Erschienenen erklSren und erkennen an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort über einen Betrag von sechstausendzweihundert Euro (6.200,00 ¬ ) verfügen kann.

ARTIKEL 7.

Die Aufforderungen zur Einzahlung werden einzig und allein durch die Geschâftsführung beschlossen. Jede aufgeforderte Einzahlung wird auf die Gesamtheit der durch den Gesellschafter gezeichneten Anteile angerechnet.

Das Geselfschaftskapital kann in einem Oder mehreren Malen durch Beschluss der Generalversammiung, welche zu den bel StatutenSnderungen vorgesehenen Bestimmungen beschliet, erh5ht oder ermâlligt werden.

In diesem Falie mussen die zu unterzeichneten Bareinlagen durch Vorrecht den Gesellschaftem angeboten werden, im Verhâltnis zu dem Tell des Kapitals, welches deren Anteile vertritt. Die Geschâftsführung beschliellt und teilt den Gesellschaftern die Ausführungsbestimmungen des Vorzugs- und Unterzeichnungsrechtes im Falie von KapitalerhShung durch Bareinlagen mit.

ARTIKEL 8.

Die Anteile geiten als Namensanteile. Sie werden in dem am Sitz der Gesellschaft gehaltenen Geselischafterregister eingetragen. Die Anteile sind unteilbar. Soilten fur einen Anteil mehrere Eigentümer vorhanden sein, so ist die Ausübung der mit diesem Anteil verbundenen Rechte aufgehoben bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Person bestimmt wird, die gegenüber der Gesellschaft als Eïgentümer anzusehen ist.

Das Gleiche gist im Falle der Zerstückelung des Eigentumsrechts eines Anteils,

ARTIKEL 9.

Ohne die Zustimmung aller anderen Gesellschafter, darf ein Gesellschafter, sel es entgeltlich oder unentgeitlich, seine Anteile im Wege der Abtretung unter Lebenden oder von Todeswegen nicht einem Nicht-Gesellschafter übertragen, Dies würde die Nichtigkeit der Abtretung oder Übertragung nach sich ziehen.

ARTIKEL 10.

Die Geschâftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammiung einem oder mehreren Geschâftsführern anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Falle fur eine Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschâftsführung kann die tâgliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschâftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmâchtigten bestimmte Sondervollmachten übertragen.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschâftsführer werden die notwendigen Voilmachten übertragen, um alle zur TStigkeit der Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu k5nnen. Gerichtliche Klagen, sowohl als Klâger wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen GeschSftsführer verfolgt.

ARTIKEL 13.

Soilten mehr ais zwei GeschSftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, die die Gesellschaft verpflichten, alle Befugnisse und Voilmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angestellten oder Lohnempfângern durch zwei GeschSftsführer unterschrieben, die sich Dritten gegenüber nicht mit einer vorherigen Genehmigung der übrigen GeschSftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 14.

Den GeschSftsführern kbnnen feststehende oder verânderliche EntschSdigungen gewâhrt werden, die aus den allgemeinen Kosten zu entnehmen sind und deren Heihe durch die Generalversammiung der Gesellschafter festzusetzen ist. Das Mandat eines GeschSftsführers kann ebenfalls unentgeltlich ausgeübt werden.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfoigt gem den gesetzlichen Bestimmungen,

ARTIKEL 16,

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie interessierenden GeschSfte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Einladungen vorgeschriebenen Ort, eine ordentliche Generalversammiung statt und zwar am ersten Samstag des Monates Juni um zehn Uhr. Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nâchstfolgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammiung kann ebenfalls aul erordentlich, gem .F, den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedesmal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammiung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschâftsführung und des Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erbrtert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann fur sich selbst oder fur einen Auftraggeber abstimmen; jeder Anteil gibt Anrecht auf eine Stimme.

ARTIKEL 17.

Das GeschSftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreilMigsten Dezember eines jeden Jahres zu enden.

Teil B - Fortsetzung

Jedes Jahr erstellt die Gescháftsführung das Inventar und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. Aufaerdem erstellt die Geschâftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschâftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller aligemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunâchst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds ein/Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht hat. Das Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschlieI t, Es sei bemerkt, daf3 jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat.

ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschlu[3 der Generalversammlung aufgelbst werden, lm Felle der Aufli Sung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemüss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Geselischaften fest

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient der Nettoaktiv zunachst zur

Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteilen. Der verbleibende Überschuss wird zwischen allen Gesellschaftern gemârr der Anzahl ihrer Anteile verteiit. ARTIKEL 20.

Für die Ausführung der gegenwârtigen Satzungen wàhlt jeder im Ausland wohnende Geselischafter oder GeschOftsführer Domizil am Gesellschaftssitz, wo alle Mitteilungen, Vorladungen und Zustellungen rechtsgültig abgegeben werden.

ARTIKEL 21.

Für Alles was in den gegenwürtigen Satzungen nicht vorgesehen ist, beziehen die Parteien sich auf das Gesetzbuch über Gesellschaften.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschâftsjahr hat am ersten Januar zweitausenddreizehn begonnen um am einunddreifrigsten Dezem ber zweitausenddreizehn zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach statt am ersten Samstag des Monates Juni zweitausendvierzehn um zehn Uhr.

Aile im Namen der sich in Gründung befindenden Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen werden ausdrücklich durch die Gesellschaft übemommen und durch diese bestátigt.

AUf3ERORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG - ERNENNUNG

lm gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt und die Gesellschaft gegründet ist, sind die vorgenannten Geselischafter zu einer auaerordentlichen Generalversammlung zusammengetreten.

Einstimmig beschliefrt diese Generalversammlung für eine unbestimmte Zeitdauer als nicht-statutaren Geschditsführer zu ernennen, den eingangs vorgenannten Erschienenen, den Herm Andreas PEIL, der dieses Amt annimmt.

Für gleichlautenden analytischen Auszug : Antoine RIJCKAERT, assoziierter Notar.

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde; man überschlâgt den Finanzplan.

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vordorseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rücitseite : Name und Unterzeichnung

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 06/02/2013 - Annexes du Moniteur belge

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Coordonnées
SECTOR CONSULTING - PEIL & PARTNER

Adresse
AACHENER STRASSE 323 4701 KETTENIS

Code postal : 4701
Localité : Kettenis
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne