SOZIALE INTEGRATION UND ALLTAGSHILFE, ABGEKURZT : S.I.A.

Divers


Dénomination : SOZIALE INTEGRATION UND ALLTAGSHILFE, ABGEKURZT : S.I.A.
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 451.743.945

Publication

23/05/2013
ÿþMOD 32

Ausfertigung, die nach Hïnterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veróffentlichen ist

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Unternehmensnr : 451.743.945

Name der Vereinigung I Stiftung 1 Organismen

(ausgeschrieben) : Soziale Integration und Alltagshilfe

(abgekhrzt) : SIA

Rechtsform : V.o.e.

Sitz : Schilsweg 58 B- 4700 Eupen

Gegenstand

der Urkunde : Verwaltungsrat und Statuten

Folgende Verwaltungsratsmitglieder werden in ihrem Amt bestetigt :

President : Pommee Elmar, LimburgerstraRe 22,4710 Lontzen-Herbesthal

Vizepresidentin : Soiron Michèle, Schünefelderweg 23, 4700 Eupen

Kassierer: Hoffmann Amin, Deidenberg 98, 4770 Arne!

Verwaltungsratsmitglied : Veiz Petra, Am Schwarzbach 2B, 4750 Küschelscheid

Koordinierte Statuten :

KAPITEL 1: BEZEICHNUNG, SITZ, GEGENSTAND, DAUER

Artikel 1: Bezeichnung

Die Bezeichnung der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht lautet Soziale Integration und Alltagshilfe, abgekürzt "S.I.A,"

Artikel 2: Sitz

. Der Sitz der Vereinigung ist Schllsweg 58, 4700 Eupen, Der Vereinigungssitz kann durch Beschluss des

Verwaltungsrates verlegt werden. Diese Verlegung wird in den Anlagen des Belgischen Staatsbiattes durch den; Verwaltungsrat veriffentlicht.

Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk 4700 Eupen.

Artikel 3: Dauer

Zielsetzung der Vereinigung ist es, die soziale Integration von marginalisierten Personen zu fôrdern, sowie eine psychologische und pedagogische Hilfe anzubieten und dies mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln. Die Vereinigung engagiert sich, alle notwendigen MaRnahmen zu ergreifen, um diese Ziele zu verwirklichen; mit Personen und Institutionen zusammenarbeiten, die ebenfalls in diese Richtung wirken.

Artikel4: Dauer

Die Vereinigung wird fer eine unbestimmte Dauer gegrünclet und kann nur aufgeliist werden, wenn die Bestimmungen des Gesetzes vom 27.06.1921 erfülit sind.

KAPITEL 2: MITGLIEDER

Artikel 5: Mitglieder

Bitte auf der letzfen Seite des Teiis 6 angehen : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkunclenden Notars oder der Personen, dle dezu ermdchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenuber, zu vestreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

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MOA 3,2

Die Anzahi der Mitglieder ist unbegrenzt, dart jedoch nicht weniger als drei betragen,

Die Vereinlgung besteht ausschlieStich aus aktiven Mitgliedem.

Ober die Aufnahme von neuen Mitgliedem entscheidet der Verwaltungsrat.

Ein Mitglied kann zu jeder Zeit mittels einer schriftlichen Mitteilung an den Verwaltungsrat austreten.

Der Ausschluss eines Mitgliedes kann nur durch die Generalversammiung mit einer Mehrheit von 2/3 der Anwesenden oder Vertretern ausgesprochen werden.

Die Mitglieder dürfen die Betrâge, sie sie seibst oder ihre Rechtsvorgânger eingezahlt haben, nicht zurückfordern, Sie dürfen weder eine Rechnungsaufstellung oder Rechnungslegung, noch die Anbringung von Siegeln, noch ein Inventer anfordern oder beantragen.

Die Verbindlichkeit eines jeden Mitglieds ist genau auf die Summe seiner Beitrage begrenzt. Diese werden jedes Jahr vom Verwaltungsrat auf einen einheitlichen Betrag für aile Mitglieder festgesetzt, wobel der Jahresbeitrag für jeder Mitglied nicht hüher sein darf als 100 EUR.

Artikel 6: Mitgliederregister

Am Vereinigungssitz fithrt der Verwaltungsrat ein Mitgiiederregister. Dieses Register enthâlt Name, Vomame und Wohnsitz der Mitglieder, wenn juristische Persan: Name, Rechtsform und Anschrift des Sitzes. Die Beschlüsse zum Beitritt, Austritt oder zum Ausschluss von Mitgliedern sind eingetragen binnen 8 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verwaltungsrat Kenntnis des Beschiusses erhâlt,

Gemdt3 dem Gesetz vom 27. Juni 1921 wird ein Recht auf Einsichtnahme gewâhrt.

KAPITEL 3: GENERALVERSAMMLUNG

Artikel 7; Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie ist insbesondere zustdndig für;

1) die Anderung der Satzung;

2) die Wahl und Abberufung der Verwalter;

3) die den Verwaltern zu erteilende Entlastung;

4) die Billigung des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses;

5) die freiwillige Auflüsung der Vereinigung;

6) den Ausschluss eines Mitgliedes;

7) die Umwandlung der Vereinigung in eine Geselischaft mit sozialer Zielsetzung;

8) alles Beschlüsse, die über die Grenzen der dem Verwaltungsrat gesetzlich und aufgrund der Satzung verliehenen Befugnisse hinausgehen.

Jedes Mitglied het das Recht, den Versammlungen beizuwohnen und daran teilzunehmen. Alle Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht und jades von ihnen verfügt über eine Stimme. Ein Mitglied kann sich durch ein anderes Mitglied vertreten lassen. Jedes Mitglied kann nur ein anderes Mitglied vertreten. Die Abstimmungsmodalitáten entsprechen Benen, die lm Gesetz vom 27. Juni 1921 vorgesehen sind.

Artikel 8: Einberufung

Jedes Jahr rnuss wenigstens aine Generalversammiung einberufen werden, diese findet im ersten Trimester jeden Jahres statt.

Es kann so oft eine auftergewühnliche Generalversammiung einberufen werden, wie es für die Interessen der Vereinigung erforderlich ist. Eine aueergewühnliche Generalversammlung murs einberufen werden, wenn mindestens 1/5 der Mitglieder dies beantragt.

Die Einberufung wird vom Verwaltungsrat durch einfachen Brief oder elektronische Post (e-mail) vorgenommen, der/die jedem Mitgiied wenigstens 8 Tage vor der Versammlung zugesandt wird. Darin wird die Tagesordnung, die Zeit und der Ort der Versammlung angegeben.

Artikel 9: Tagesordnung

Auf Antrag von 213 der anwesenden Verwaltungsratsmitgliiedem dart die Versamrniung über Punkte beraten, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Dies gilt jedoch nicht für Beschlüsse betreffend Ausschluss eines effektiven Mitgliedes, Auflüsung, Jahresabschluss und Haushaltsplan oder Satzungsânderungen.

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MOD a2

Artikel 10; Protokolle der Generalversammlung

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden in Protokollen festgehalten, die vom Vorsitzenden, vom Sekretâr sowie von allen Mitgliedern, die dies wünschen, unterschrieben werden. Sie werden aueerdem in ein besonderes Verzeichnis eingetragen. Auszüge damas, die var Gericht oder anderswartig vorzulegen sind, werden vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder von 2Verwaltungsratsmitgfiedern unterschrieben. Diese Auszüge werden auf einen entsprechenden Antrag hin jedem Mitgiled oder jeder Drittperson, die ein berechtigtes Interesse daran nachweist, ausgehándigt.

KAP1TEL 4: VERWALTIJNG

Artikel 11: Vewaltungsrat

Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat geleitet, der aus wenigstens drei Mitgliedern besteht, diese werden von der Generalversammlung auf unbestimmte Zeit gewghlt und kunnen zu jeder Zeit von ihr abberufen werden. Wiederwahl ist miiglich.

Der Verwaltungsrat wühit unter seinen Mitgliedem einen Vorsitzenden, einen Vize-Vorsitzenden, einen Schriftführer und einen Kassenfiíhrer.

Die Verwalter üben ihr Mandat unentgeltlich aus. Die Sitzungen des Verwaltungsrates werden vore Vorsitzenden oder von rnindestens 1/5 der Vetwalker wenigstens 4 mal pro Jahr einberufen. Er sst beschlussfahig, wenn die Mehrheit seiner Mitglleder anwesend oder vertreten sind. Jeder Verwalter kann einen anderen Verwalter mit seiner Vertretung bel einet bestimmten Versammiung des Verwaltungsrates beauftragen, und an seiner Stelle abstimmen lassen.

Der Verwaltungsrat fassi seine Beschlüsse mit absoluter Mehrheit der Stimmberechtigten. Bei Stimmenvergleich let die Stimme des Vorsitzenden oder seines Vertreters ausschlaggebend.

KAPDEL 5: VERTRETUNG, HAFTUNG

Artikel 12: Vertretung der Vereintgung

Damit die Vereinigung vor Drittpersonen rechtsgültig vertreten ist, ist.für aile entsprechenden Handlungen der einstimmige Beschluss des Verwaltungsrates erforderlich.

Gerichtsverfahren, sel es als Klüger oder als Beklagter, werden im Namen der Vereinigung durch den Verwaltungsrat geführt, Betreibungen und Ersuchen durch seinen Vorsitzenden oder Bine hierzu beauftragte Person,

Die Verwalter gehen hinsichtlich der Verbindlichkeiten der Vereinigung keinertei persentiche Verpflichtung ein. Ihre Haftung ist begrenzt auf die Ausführung !bres Mandates,

Artikel 13: Jahresabschluss, Haushaltsplan

Jedes Jahr, am 31. Dezember, werden die Konten des abiaufenden Jahres durch den Verwaltungsrat abgeschlossen. Dieser wird einen Bericht über die Tâtigkeiten der Vereinigung sowie den Haushaltsplan des nachfoigenden Geschâftsjahres und den Jahresabschiuss des abgelaufenden Geschâftsjahres aufsetzen. Konten, Haushatt und Berichte werden der ordentlichen Generalversammlung lm ersten Trimester eines Jahres zur Billigung vorgelegt.

Die Buchhaltung wird gem 1. Artikel 17 des Gesetzes vom 21. Juni 1921 und dessen Ausführungserlassen geregelt.

KAPITEL 6: SATZUNGSANDERUNGEN, AUFLOSUNG

Artikel 14: Satzungsdnderungen

Die Satzung darf nur gems R den Bestimmungen der Artikel 8 und 20 des Gesetzes vom 21. Juni 1921 geündert werden,

Artikel 15: Auflbsung

1m Falle einer freiwilligen Auflesung wird die Generalversammlung einen oder mehrere Liquidatoren ernennen und ihre Befugnisse festsetzen, Der verblelbende Nettobestand nach der Tilgung der Schulden wird der Organisation mit âhnlicher Zielsetzung wie die S.I.A, V.o.G. zugeführt.

MOA 3.2

Teii B : Fortsetzung

KAP1TEi. 7: VERSCHIEDENES

Artikel 16:

Hinsichtlich aller in der gegenwârtigen Satzung nicht vorgesehenen Punkte, geiten die Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Rem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Aufgestelit und unterschrleben in Eupen am 03.05.2013

POMMEE Elmar, Pràsident und Gründungsmitglied, wohnhaft Limburger Weg 22, 4710 Lontzen

SO1RON Michéle, Vize-Prâsidentin und Gründungsmitglied, wohnhaft Schdnefeld 23, 4700 Eupen HOFFMANN Armin, Kassïerer, wohnhaft Deidenberg 98, 4770 Amei

VELZ Petra, Verwaltungsratsmitglied, wohnhaft Am Schwarzbach 2B, 4750 Küschelscheid

Bitte eut der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vordersette: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stittung oder die Organismus Driften gegentiber, zu vertreten.

Auf der Rfickseite : Name und Unterzeichnung.

11/05/2011
ÿþMOU 32

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Ausfertlgung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veriiffentlichen ist

Hinter¬ egt bei der Kanzlei

des `lardeisgerichts EUPEN

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der Greffier Kanzlei



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Staatsblatt

vorbehalter



Bitte auf der Ietzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beutkundenden Notars oder der Personen, die dazu emtdchtigt sind die Vereinigung. die Stiftung ader die Organismus Dritten gegenüber. zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Unternehmensnr : 451.743.945

Name der Vereinigung 1 Stiftung 1 Organismen

(ausgeschrieben) : Soziale Integration und Alitagshilfe

tabgekürzt) : S.I.A.

Rechtsform : Vereinigung ohne Gewin nerzietungsabsicht

Sitz : Schilsweg 58,4700 Eupen

Geitenstand

der Urkunde : Emennung

Auf der Generaltrersammlung vom 19/12/2008 het der Veiwattungsrat einstimmig beschiossen :

Frau Petra Veiz,Am Schwarzbach 2B,4750 Küchelscheid (NNR. 641019 388 68) als neues Mitgiied des Verwaltungsrates zum 1/01/2009 zu emennen..

Pommes Elmar

Prdsident

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 11/05/2011 - Annexes du Moniteur belge

Coordonnées
SOZIALE INTEGRATION UND ALLTAGSHILFE, ABGEKU…

Adresse
SCHILSWEG 58 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne