SOZIALKASSE DER ARBEITER(INNEN) DER ALTERNATIVE VOG UND ALTERNATIVE - DLS VOG

Divers


Dénomination : SOZIALKASSE DER ARBEITER(INNEN) DER ALTERNATIVE VOG UND ALTERNATIVE - DLS VOG
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 548.832.235

Publication

03/04/2014
ÿþMOD 3.2

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veroffentlichen ist

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Unternehmensnr : Ostie. e 3

Name der Vereinigung I Stiftung / Organismen

(ausgeschrieben) : Sozialkasse der Arbeiter(innen) der Alternative VoG und Alternative  DLS VoG

(abgekfirzt)

Rechtsforen : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sitz : 4700 Eupen - Hostert 14

Geoenstand

der Urkunde ; Gründung-Ernennung

Protokoll der Gründungsversammlung vom Donnerstag, den 20. Mürz 2014

Die unterzeichnenden Personen, und zwar :

1. Frau ZWEBER Nicole Odile, geboren in St-Vith, am 20/10/1957 (571028-170-63), Witwe, wohnhaft 4770 Amel, Eibertingen, Weismeser Strasse 25

2. Frau DAVID Andrea Hedwig, geboren in Weismes, am 21/05/1963 (630521-336-04), Ehegattin des herm

Arthur BRÜCK, wohnhaft 4761 Wirtzfeld (Rocherath), Jensit 76.

3, Frau RECHBERGER Sieglinde Franziska, geboren in Linz/Donau (Üsterreich), am 20/07/1959 (590720-

32671), ledig, wohnhaft in 4700 Eupen, Karl-Weiss-Strasse 331B2.

KAPITEL 1 BEZE1CHNUNG, SITZ, GEGENSTAND, DAUER

Artikel 1  Bezeichnung

Die Vereinigung trâgt den Namen " Soziaikasse der Arbeiter(innen) der Alternative VoG und Alternative 

DLS VoG ",

Alle von der Vereinigung erstellten oder veraffentlichten Schriftstücke, Dokumente, Anzeigen und sonstigen

Belege, müssen hinter dem Namen der Vereinigung gut leserlich die Worte  Vereinigung ohne

Gewinnerzielungsabsicht" oder die Abkürzung  V.o.G." verwerken.

Artikel 2 -- Sitz "

Der Sitz der Vereinigung befindet sich in 4700 EUPEN, Hostert, 14.

Sie unterliegt dem Gerichtsbezirk Eupen,

Der Sitz kann durch Beschluss der Generalversammiung an jeden anderen Ort innerhalb dieses Bezirks

verlegt werden.

Jegliche Sitzverlegung muss beim Handelsgericht hinterlegt und in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt;

 Moniteur Belge" ver6ffentlicht werden.

Dabei sind die gleichen Regeln zu beachten wie bei Satzungsânderungen.

Artikel 3  Gegenstand

Die Vereinigung hat als Objekt, dem Personal Zusatzentschí3digungen zu gewâhren, im Faite:

- einer extrem schweren und lebensbedrohlichen Krankheit des/r Arbeiters/Arbeiterin;

- eines Sterbefalles im ersten Grad eines Familienmitglieds oder des Ehegatten und/oder Lebensgefâhrten,

welche am Todestag unter demselben Dach wie der Arbeiter lebten;

Sie kann demzufolge alle Handlungen ausführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Verbindung

stehen.

Artikel 4  Dauer

Die Vereinigung wir für eine unbegrenzte Dauer gegründet.

KAPITEL lI - M1TGLIEDER

Artikel 5 -- Mitglieder

Die Vereinigung besteht ausschliefFlich aus effektiven Mitgliedern. Die Anzahl der Mitglieder ast unbegrenzt.

Sie dart jedoch nicht weniger als drel betragen.

Die ersten Mitglieder sind die unterzeichnenden Gründungsmitglieder.

Über die Aufnahme von neuen Mitgliedern entscheidet der Verwaitungsrat. Ein Mitglied kann zu jeder Zeit

mittels einer schriftlachen Mitteilung an den Verwaltungsrat austreten.

Bitte auf der Ietzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notera oder der Personen, die dazu ermí;chtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenrtber, zu verfreten,

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 03/04/2014 - Annexes du Moniteur belge Der Ausschluss eines Mitglieds kann nur durch die Generaiversammiung mit Biner Mehrheit von 2/3tel der

Stimmen der anwesenden oder vertretenen Mitglieder ausgesprochen werden.

Sie dürfen weder eine Rechnungsaufsteifung noch Rechnungsiegung noch die Anbringung von Siegeln oder

ein Inventer fordern oder beantragen.

Artikel 6 -- Mitgtiedsbeitrag

Die Mitglieder und die Ehrenmitglieder bezahlen keinen Mitgliedsbeitrag.

Artikel 7  Mitgliederregister

Der Verwaltungsrat führt am Sitz der Vereinigung ein Mitgliederregister. Dieses Register enthait, Namen,

Vomamen und Wohnsitz der Mitglieder. Die Beschlüsse zum Beitritt, Austritt oder Ausschiuss von Mitgiiedern

müssen innerhaib von acht (8) Tagen ab dem' Zeitpunkt zu dem der Verwaltungsrat Kenntnis des Beschiusses

erhalt in das Register eingetragen werden. Gemaf3 dem Gesetz vom 27, Juni 1921 wird ein Recht auf

Einsichtnahme gewahrt.

KAPITAL III  GENERALVERSAMMLUNG

Artikel 8  Generalversammlung

Die Generalversammiung ist das oberste Organ der Vereinigung.

Sie ist insbesondere zustandig für

1° Satzungsanderungen ;

2° die Besteilung und Abbërufung der Verwaitungsratmitglieder ;

3° die Besteilung und Abberufung des Kommissare ;

4° die den Verwaltungsratmitgiiedern und den Kommissaren zu erteilende

Entlastung;

5° die Biliigung des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses ;

6° die freiwillige Aufl5sung der Vereinigung ;

7° den Ausschluss eines Mitglieds ;

8° die Umwandlung der Vereinigung in eine Geseilschaft mit sozialer

Zielsetzung ;

9° Alle Beschlüsse die auf Grund der Gesetzgebung oder der gegenwartigen

Satzungen über die Befugnisse des Verwaltungsrates hinausgehen,

Jedes Mitglied hat das Recht, den Generalversammlungen beizuwohnen und daran teilzunehmen. Alle

Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht und jedes von ihnen verfügt über eine Stimme. Ein Mitglied kann sich

durch ein anderes Mitglied oder eïnen Driften vertreten lassen. Die Abstimmungsmodalitâten entsprechen

denen, die im Gesetz vom 27. Juni 1921 vorgesehen sind,

Der Verwaltungsratprasident übernimmt den Vorsitz der Generalversammiung, bel dessen Abwesenheit,

das atteste anwesende Vorstandsmitgiied.,

Artikel 9  Einberufung zur Generalversammiung .

Jedes Jahr muss wenigstens eine Generaiversammiung einberufen werden. Diese findet im zweiten Quartai staft, Eine auf3erordentliche Generalversammiung kann so oft einberufen werden, wie es für die interessen der Vereinigung erforderiich ist. Eine auBBerordentliche Generaiversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens einlFünftel der Mitglieder dies beantragt. Die Einberufung wird durch den Verwaltungsrat mittels eines einfachen Briefs vorgenommen, der jedem Mitglied wenigstens acht (8) Tage vor der Versammlung zugestellt wird. Dieser Brief muss die Tagesordnung, die Zeit und den Ort der Versammlung angeben,

Artikel 10  Tagesordnung

Auf Antrag von zwel/Driftel der anwesenden Verwaltungsratmitglieder dart die Versammlung über Punkte beraten, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Dies gilt jedoch nicht für Beschiüsse den Ausschluss eines effektiven Mitglieds betreffend, sowie die Auflâsung, Jahresabschluss und Haushaltsplan oder Satzungsanderungen.

Artikel 11-- Protokolle der Generalversammlung

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden in Protokollen festgehalten, die vom Vorsitzenden, vom Sekretar sowie von allen Mitgliedem die es wünschen, unterschrieben werden ; sie werden aullerdem in ein besonderes Verzeichnis eingetragen. Auszüge daraus, die vor Gericht oder anderweitig vorzulegen sind, werden vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder von zwei Verwaltungsratmitgüedern unterschrieben. Diese Auszüge werden auf eiven entsprechenden Antrag hin, jedem Mitglied oder Ieder Drittperson, die ein berechtigten Interesse daran nachweist, ausgehandigt.

KAPITEL IV  VERWALTUNG

Artikel 12 - Verwaitungsrat

Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat geleitet, der aus wenigstens drei Mitgliedem besteht. Diese werden von der Generaiversammiung fair vier (4) Jahre gewahlt und kbnnen zu Ieder Zeit von ihr abberufen werden. Wiederwahi ist m5giich.

Der Verwaltungsrat wahlt unter seinen Mitgiiedern eiven Presidenten, eiven Vize-Presidenten und einen Sekretar. Die Verwalter üben ihre Mandat unentgeltlich aus. Der Verwaitungsrat ist beschlussfahig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend oder vertreten ist. Jedes Verwaltungsratmitglied kann eiti anderes Verwaitungsratmitglied mit seiner Vertretung bei einer bestimmten Versammlung des Verwaltungsrates beauftragen und an seiner Steile abstimmen lassen. Der Verwaltungsrat fassi seine Beschlüsse mit absoluter Mehrheit der Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden oder seines Stelivertreters ausschlaggebend,

Artikel 13  Tigliche Verwaltung,

v

L,' -Dem

Belgischen Staatsblatt vorbehalten

MOD 3.2

Teil B : Fortsetzung

Der Verwaltungsrat übertrâgt die Geschâftsführung der Vereinigung sowie das damit verbundene

Unterschriftsrecht einero seiner Mitglieder. Bel Verhinderung übernimmt der Vorsitzende des Verwaltungsrates

diese Aufgabe.

KAPITEL V  VERTRETUNG, HAFTUNG

Artikel 14  Vertretung der Vereinigung

Fer alle Handlungen, die Ober den Rahmen der tüglichen Verwaltung hinausgehen, ist der einstimmige

Beschiuss des Verwaltungsrats erforderlich, um die Vereinigung Drittpersonen gegenüber rechtsgültig zu

vertreten. Gerichtsverfahren, sel es als Klager oder als Bektagter, werden im Namen der Vereinigung durch den

Geschdftsführer abgewickelt. Die Verwaltungsratmitglieder genen hinsichtlich der Verbindlichkeiten der

Vereinigung keinerlei perst nliche Verpflichtung etn, ihre Haftung beschrânkt sich auf die Ausführung des ihnen

anvertrauten Mandats.

Artikel 15 -- Jahresabschluss, Haushaltsplan

Jedes Jahr, am einunddreilligsten Dezember, werden die Konten des abgelaufenen Jahres durch den

Verwaltungsrat abgeschlossen. Dieser wird einen Bericht über die Tdtigkeiten der Vereinigung sowie den

Haushaltsplan des bachfolgenden Geschüftsjahres und den Jahresabschluss des abgelaufenen

Geschâftsjahres aufsetzen. Konten, Haushalt und Berichte werden der ordentlichen Generalversammlung im

Laufe des Monats Januar zur Billigung vorgelegt. Die Generalversammlung entscheidet über die Entiastung des

Verwaltungsrats. Die Buchhaitung wird gemâll Artikel 17 des Gesetzes vom 21. Juni 1921 und desses

Ausführungserlassen geregelt.

KAPITEL VI -- Satzungsnderung, AufRisung

Artikel 16  Satzungsinderung' '

Die Satzung dart nur gem5f3 den dafür anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen geândert werden.

Artikel 17 - AuflSsung

lm Falle der freiwitligen AuflSsung wird die Generalversammlung zwei Liquidatoren ernennen und deren

Befugnisse festiegen und bestimmt die Verwendung der Nettoaktiva des Kapitals.

Diese muss zwingend einer Vereinigung mit ühnlicher Zielsetzung zugeführt werden.

Artikel 18 -- AbschlieI ende Verfügung

Hinsichtlich aller in den vorliegenden Satzungen nicht geregelten Punkte, geiten die Bestirnmungen der

Gesetzgebung für Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht.

ÜBERGANGSVERFOGUNGEN

Die Erschienenen haben sich in diesem Augenblick versammelt und einstimmig die folgenden

Entscheidungen getroffen.

1. Erstes Geschüftsjahr

Das erste Geschâftsjahr beginnt am heutigen Tage und endet am 31. Dezember 2014.

2, Erste jâhrliche Generalversammlung

Die erste jâhrliche Generalversammiung findet im zweiten Quartal 2015 stalt.

**********

GENERALVERSAMMLUNG

In diesem Augenblick ist die erste Generalversammlung der Mitglieder zusammengetreten.

Sie legt die Zahl der Verwaltungsratmitglieder auf drei (3) fest,

Werden zu dieser Funktion berufen

Frau ZWEBER Nicole

Frau RECHBERGER Sieglinde

Frau DAVID Andrea

welche hier anwesend sind und lieses Mandat annehmen.

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ERSTE VERWALTUNGSRATSITZUNG

In diesem Augenblick tritt der soeben gewâhlte Verwaltungsrat zu einer ersten Verwaltungsratssitzung

zusammen und beschlielMt die Bezeichnung der Mandate wie foie

Prâsident ; Frau Zweber Nicole

Vize-Prâsident ; Frau Rechberger Sieglinde

Sekretâr-Kassierer ; Frau David Andrea

Auflerdem wird Frau Nicole Zweber zum Geschüftsführer der Vereinigung ernannt.

Getâtigt zu Eupen in drei Exemplaren, wovon zwei beim zustândigen Handelsgericht hinterlegt werden.

Eupen, den 20. Mârz 2014 2013.

Es folgen die Unterschriften der Gründungsmitgtieder :

Nicole ZWEBER Andrea DAVID Sieglinde RECHBERGER

Prâsidentin Sekretârin-Kassiererin Vize Pâsidentin

Wurde gleichzeitig hinterlegt ein Exemplar des Gründungsvertrags.

Wurde zugleich niedergelegt ein Exemplar des Gründungsvertrags

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu verfreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Coordonnées
SOZIALKASSE DER ARBEITER(INNEN) DER ALTERNAT…

Adresse
HOSTERT 14 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne