SPORTGEMEINSCHAFT RAPID-MURRINGEN,ABGEKURZT : RAPID

Divers


Dénomination : SPORTGEMEINSCHAFT RAPID-MURRINGEN,ABGEKURZT : RAPID
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 448.695.571

Publication

21/09/2011
ÿþ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veroffentlichen ist Mon 3.2

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Himeilagt net der Kanzlei

des Handelsgerichts EUPEN

o 9 -09- 2011

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Unternehmensnr : 0448.695.571

'Marne der Vereinigung / Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) : Sportgemeinschaft RAPID-MÜRRINGEN

(abgekürzt) : Rapid

Rechtsform : V.o.G.

Sitz : Zur runden Heide 27 in 4760 Mürringen

Gegenstand

der Urkunde : Neuveroffentlichung der Statuten - Verlegung des Sitzes -

Aufsichtsratsânderung

Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

V.o.G. Sportgemeinschaft RAPID MÜRRINGEN

Zur Runden Heide 27, 4760 Büllingen

0448.695.571

Die folgenden Personen und Unterzeichneten,

die Herren:Marc VELZ, Arbeiter

Alexander JOST, Angestellter

David MARECHAL, Angestellter

Elmar JOSTEN, Arbeiter

Fabien MARICHAL, Arbeiter

Stefan FAYMONVILLE, Angestellter

Norbert HEINRICHS, Arbeiter

Pol MARECHAL, Beamter

Sylvia BRÜCK, Arbeiter

alle belgischer Staatsangehbrigkeit,

ver&ffentlichen die Abânderungen der Statuten und die Entlassungen in Anwendung des Gesetzes über

Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht vom 02. Mai 2002.

STATUTEN DER GESELLSCHAFT :

TITEL I: Bezeichnung, Sitz, Zielsetzung, Dauer des Bestehens

Art. 1:Die Bezeichnung der Gesellschaft lautet:

V.o.G. Sportgemeinschaft RAPID-MÜRRINGEN

Art. 2:Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in 4760 Mürringen, Zur runden Heide 27.

Art. 3:Die Zielsetzung der Gesellschaft besteht in der Organisation und Fbrderung von sportlichen Tàtigkeiten und Veranstaltungen.

Art. 4:Die Gesellschaft kann alle beweglichen Güter, die zur Verwirklichung ihrer Zielsetzung erforderlich sind, entweder in der Form eines Nutznieflungsrechts oder als Eigentum besitzen.

TITEL II: Mitglieder: Aufnahme, Ausscheiden, Pflichten

Art. 5:Die Zahl der Mitglieder ist unbegrenzt: sie darf jedoch nicht weniger als drei betragen.

Bitte auf der letzten Seite des Teils B anaeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermdchtigi sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber. zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

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MOD 3,2

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Art. 6:Über die Aufnahme von neuen Mitgliedern entscheidet in letzter Instanz der Verwaltungsrat.

Art. 7:Der Austritt und der Ausschluss von Mitgliedern erfolgen unter den in Artikel 20 des Gesetzes vom 02. Mai 2002 über Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht festgelegten Bedingungen.

Art. 8:Die Entziehung der Mitgiiederschaft hat von Rechts wegen den Austritt aus dem Verein zu Folge.

Art. 9:Zurückgetretene oder ausgeschiossene Mitglieder haben keineriei Anspruch auf das Gesellschaftsvermógen. Sie dürfen die Beitriâge, die sie eingezahlt haben, nicht zurückfordern.

Art. 10:Die Mitglieder sind niemals persdnlich haftbar für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Art. 11:Der Mitgliedsbeitrag wird jahrlich von der Generalversammlung festgelegt.

TITEL III: Verwaltung  tagtagliche Führung

Art. 12:Die Geseilschaft wird von einem Verwaltungsrat geleitel, der aus wenigsiens drei Mitgliedern besteht: diese werden von der Generalversammlung für hbchstens ein Jahr unter den Mitgliedern der Geseilschaft gewehlt und kbnnen zu jeder Zeit von ihr abberufen werden. Ihre Mandate werden aufgrund eines Turnus erneuert, der durch den V.R. festgelegt wird. Wiederwahl ist mdglich.

Art. 13:Der President wird von der G.V. aus den Mitgliedern des gewahlten V.R. gewehit. Der V.R. wâhlt unter seinen Mitgliedern einen Vizeprâsidenten, einen Schriftführer sowie einen Kassenführer. Bei Abwesenheit des Presidenten wird dessen Amt vom Vizeprasidenten übernommen.

Art. 14:Die Sitzungen des V.R. werden vom Presidenten oder von zwei V.R. Mitgliedern einberufen.

Er ist nur beschlussfahig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend sind.

Er fasst seine Beschlüsse mit absoluter Mehrheit der Stimmberechtigten; bei Stimmgleichheit ist die Stimme

des Presidenten oder seines Stelivertreters ausschlaggebend.

Art. 15:Der V.R. ist für aile Handlungenzustândig, die im weitesten Sinne zur Verwaltung der Geselischaft gehoren, insofern sie nicht durch das Gesetz oder die Statuten der G.V. vorbehalten sind.

Art. 16:Der V.R. kann Volimachten erteilen.

Art. 17:Für aile Handlungen, die nicht zur tâglichen Verwaltung gehoren, genügen die gemeinsamen Unterschriften von zwei V.R. Mitgliedern, damit die Gesellschaft vor Drittpersonen gültig verfreten ist. Dazu muss ein Beschluss des V.R. vorliegen.

Art. 18:Gerichtsverfahren werden sowohl als Klager wie auch als Beklagter im Namen der Geseilschaft vom V.R. eingelegt oder geführt.

TITEL IV: Versicherungen

a:Bei Verletzungen, Unfallen, Sachbeschadigungen oder Entwendungen kinnen der Geseilschaft keine Regressansprüche gestellt werden.

b:Es besteht innerhalb der Geselischaft eine gemeinsame abgeschlossene Haftpflichtversicherung. Diese tritt nur gegenüber ,DRITTEN' in Kraft.

c:Die Gesellschaft überlasst es jedem Spieler eine eigene Unfallversicherung abzuschliefien. d:Die Gesellschaft kann in keinerlei Hinsicht haftbar gemacht werden.

TITEL V: Generalversammlung

Art. 19:Die G.V. ist das obere Organ der Gesellschaft. Sie ist insbesondere ausschlieillich zustandig für: 1.Ânderungen der Gesellschaftssatzungen

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MOD 3.2

2.Die Ernennung und Abberufungen der V.R. Mitglieder

3.Die Billigung der Haushaltsplane und der Abrechnungen

4.Die freiwillige Aufldsung der Gesellschaft

5.Den Ausschuss von Mitgliedern

6.AIie Beschlüsse, die über die Grenzen der dem V.R. gesetzlich oder aufgrund der Satzung verliehenen

Befugnisse hinauszugehen.

Art. 20:Jahrlich wird wenigstens eine Generalversammiung abgehalten, diese findet im Monat Dezember statt.

Auf3ergewbhnliche Generaiversammlungen werden einberufen, wenn es die Umstande erfordern und/oder auf Antrag eines Fünftel der aktiven Mitglieder.

Art. 21:Die Einberufung wird vom V.R. entweder mündlich oder durch einen einfachen Brief vorgenommen, der jedem Mitglied wenigstens acht Tage vor der G.V. zugesandt und im Namen des Prasidenten oder eines Stellvertreters unterschrieben wird. Darin wird die Tagesordnung angegeben. Die Versammlung kann nur über die aut der Tagesordnung stehenden Punkte beraten.

Art. 22:In der Versammlung führt der President oder bei dessen Verhinderung, der Vizeprasident den Vorsitz.

Art. 23:Aul3er im Gesetz vorgesehene Falle fasst die G.V. ihre Beschlüsse mit einfacherer Mehrheit. Die G.V. ist nur beschlussfahig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Wenn die Mehrheit der Mitglieder nicht vorhanden ist, ist eine neu einberufene Versammlung inrrerhalb von vierzehn Tagen, in jedem Falle beschlussfahig.

Art. 24:Jedes Mitglied hat das Recht, den Versammlungen beizuwohnen und daran teilzunehmen. Alle Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht und jedes von ihnen verfügt über eine Stimme.

Art. 25:Die Beschlüsse der G.V. werden in Protokollen festgehalten, die vom Prasidenten und vom Schriftführer unterschrieben werden. Die Protokolle sind von jedem Mitglied einsehbar.

TITEL VI: Haushaltsplane und Abrechnungen

Art. 26:Das Rechnungsjahr der Gesellschaft erstreckt sich vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Bilanzen und Rechnungen liegen mindestens vierzehn Tage vor dem Termin der G.V. für die Mitglieder zur Einsicht offen.

TITEL Vil: Auflüsung und Liquidation

Art. 27:AufFer im Falle einer durch das Gesetz vorgesehene Aufldsung kann allein die Generalversammiung die Auflbsung der Gesellschaft vornehmen und dies in Übereinstimmung mit Art. 31 u. f. des Gesetzes vom 02. Mai 2002 und gema den Statuten.

Art. 28:Ungeachtet der Ursache einer Aufldsung werden die zur Verfügung stehenden Netto-Aktiva einen sozialen Zweck zugeführt.

Art.29:Alle Bereiche, die nicht ausdrücklich in der vorliegenden Satzung behandelt werden, unterliegen den Bestimmungen des Gesetzes vom 02. Mai 2002 betreffend die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Beschlüsse der Generalversammlung

Die Generalversammiung hat beschlossen, den Verwaltungsrat um 2 Mitglieder zu vergrüssern. Sourit besteht dieser nun aus 9 Mitglidern. Folgende Personen bilden den Verwaltungsrat (hinter jedem Namen steht das Enddatum des Mandates).

Marc VELZ, Prasident, Arbeiter, Auf der Luft 18 in 4760 Mürringen (2011)

Alexander JOST, Kassierer, Angestellter, Zur runden Heide 27 in 4760 Mürringen (2012) David MARECHAL, Schrittführer, Angestellter, Mach Ledescht 19 in 4760 Mürringen (2013) Elmar JOSTEN, Vizeprasident, Arbeiter, Zur Lehmkaul 16 in 4760 Mürringen (2012) Fabien MARICHAL, Beisitzer, Arbeiter, Zur Gewandel 7 in 4760 Mürringen (2013) Stefan FAYMONVILLE, Beisitzer, Angestellter, Mausebüchel 2 in 4760 Büllingen (2011) Norbert HEINRICHS, Beisitzer, Arbeiter, Zur Gewandel 31 in 4760 Mürringen (2013)

MOD 3.2

Teil B : Fortsetzung

Pol MARECHAL, Beisitzer, Beamter, Nach Ledescht 19 in 4760 Mürringen (2012) Sylvio BRÜCK, Beisitzer, Arbeiter, Zur Rodder H6he 33 in 4761 Wirtzfeld (2011)

V

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Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

alle belgischer Staatsangeh6rigkeit.

Beschlüsse des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat der Vereinigung hat am heutigen Tage folgende Entscheidungen einstimmig getroffen:

1.Aus seinen Reihen wéhlt der Verwaltungsrat folgendes Présidium:

-Président: Marc Velz

-Schriftführer: David Maréchal

-Kassierer: Alexander Jost

-Vizeprésident: Elmar Josten

2.Die tagliche Geschaftsführung der Vereinigung wird wahrgenommen vom Présidenten Marc Velz, dem

Schriftführer David Maréchal und dem Kassierer Alexander Jost.

lm Rahmen der téglichen Geschéftsführung kann die Vereinigung durch alleinige Unterschrift des (der)

Geschâftsführer(in) vertreten werden.

ENTLASSUNGEN

Der ehemalige Kassierer Heindrichs, Willy, der ehemalige Schriftführer Huberty, Bruno, der ehemalige Vizeprésident Velz, Walter, sowie die Aufsichtsratsmitglieder Krings, Edgar; Velz, Günther und Brüls, Herbert reichten ihre Demission ein und sind folglich nicht mehr im Aufsichtsrat vertreten. Alle anderen Positionen lm Verwaltungsrat bleiben unverandert.

Mürringen, im. August 2011.

Marc Velz David Maréchal Alexander Jost

Président Schriflführer Kassierer

Elmar Josten Fabien Marichal Sylvio Brück

Vizeprésident Beisitzer Beisitzer

Stefan Faymonville Norbert Heinrichs Pol Maréchal

Beisitzer Beisitzer Beisitzer

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Britten gegenuber, zu vertreten. Auf der Rückseite : Name und Unierzeichnung.

31/03/2015
ÿþM0D 3.2

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde ln den Anlagen zum Belgischen

Unternehmensnr : 0448.695.571

Name der Vereinigung I Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) : V.o.G Sportgemeinschaft RAPID MÜRRINGEN

(abgekttrzt) ; Rapid Mürringen

Rechtsform : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht R

Sitz : Zur Runden Heide MLii60 15U L' 1 N'('eAl

Gegenstand

der Urkunde : Amtsbeendigungen - Nominierungen - Statuten

Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

V.o.G. Sportgemeinschaft RAPID MÜRRINGEN

Zur Runden Heide 27, 4760 Bûllingen

0448.695.579

Die folgenden Personen und Unterzeichneten,

die Herren:David VELZ, Arbeiter

Alexander JOST, Angestellter

David MARECHAL, Angestellter

David JOST, Arbeiter

Fabien MAR1CHAL, Arbeiter

Stefan FAYMONVILLE, Angestellter

Norbert HEINRICHS, Arbeiter

Pol MARECHAL, Beamter

Markus SCHLECK, Sefbststândiger

Cédric MARICHAL, Arbeiter

Ralph SIMON, Angestellter

alle belgischer Staatsangehdrigkeit,

verüffentlichen die Abdnderungen der Statuten und die Entiassungen in Anwendung des Gesetzes über

Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht vom 02. Mai 2002,

STATUTEN DER GESELLSCHAFï:

TITEL Bezeichnung, Sitz, Ziefsetzung, Dauer des Bestehens

Art, I:Die Bezeichnung der Geselischaft lautet:

V.o.G. Sportgemeinschaft RAP1D-MORRINGEN

Art. 2:Der Sifz der Gesellschaft befindet sich in 4760 Mürringen, Zur runden Heide 27.

Art. 3:Die Zielsetzung der Gesellschaft besteht in der Organisation und Fórderung von sportlicheni Tâtigkeiten und Veranstaltungen.

Art. 4:Die Gesellschaft kann aile beweglichen Güter, die zur Verwirklichung ihrer Zielsetzung erfordertich sind, entweder in der Form eines NutznieBungsrechts oder als Eigentum besitzen.

TITEL li: Mitgfieder: Aufnahme, Ausscheiden, Pflichten

Bitte auf der letzten Seite des Teiis B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars ()der der Personen, die dazu ermdchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegennber, zu vertreten.

Auf der Rücksette : Name und Unterschrift.

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MOD 3.2

Art. 5:Die Zahl der Mitglieder ist unbegrenzt: sie darf jedoch nicht weniger als drei betragen.

Art. 6:Über die Aufnahme von neuen Mitgliedem entscheidet in letzter Instanz der Verwaltungsrat.

Art, 7:DerAustritt und der Ausschluss von Mitgliedern erfolgen unter den in Artikel 20 des Gesetzes vom 02. Mai 2002 über Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht festgelegten Bedingungen.

Art. 8:Die Entziehung der Mitgliederschaft hat von Rechts wegen den Austritt aus dem Verein zu Folge.

Art. 9:Zurückgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinerlei Anspruch auf das Gesellschaftsverm5gen. Sie dürfen die Beitrâge, die sie eingezahit haben, nicht zurückfordern.

Art. 10:Die Mitglieder sind niemals pers5nlich haftbar für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Art. 11:Der Mitgliedsbeitrag wird jehrlich von der Generalversammlung festgelegt,

TITEL III Verwaltung  tagtegliche Führung

Art. 12:Die Gesellschaft wird von einem Verwaltungsrat gefeitet, der aus wenigstens drei Mitgliedern besteht der Verwaltungsrat ist solange anerkannt bis er abgewehlt wird. Die Mitglieder sind solange anerkannt bis sie abgewehlt werden oder selbst aus dem Verwaltungsrat abtreten.

Art. 13:Der President wird von den Mitgliedem des gewehlten V.R. gew5hlt. Der V.R. wâhlt ebenfalis unter seinen Mitgliedern einen Vizepresidenten, einen Schriftführer sowie einen Kassenführer. Bei Abwesenheit des Presidenten wird dessen Amt vom Vizepresidenten übernommen.

Art. 14:Die Sitzungen des V.R. werden vom Presidenten oder von zwei V.R. Mitgliedern einberufen.

Er ist nur beschfussfehig, wenn die Mehrheit semer Mitglieder anwesend sind.

Er fasst seine Beschiüsse mit absoluter Mehrheit der Stimmberechtigten; bei Stimmgleichheit ist die Stimme

des Presidenten oder seines Steilvertreters ausschlaggebend.

Art. 15:Der V.R. ist für alle Handlungenzustendig, die im weitesten Sinne zur Verwaltung der Gesellschaft gehoren, insofern sie nicht durch das Gesetz oder die Statuten der G.V. vorbehalten sind.

Art. 16:Der V.R. kann Vollmachten erteilenr

Art. 17:Für aile Handlungen, die nicht zur teglichen Verwaltung gehoren, genügen die gemeinsamen Unterschriften von zwei V.R. Mitgliedern, damit die Gesellschaft ver Drittpersonen gültig vertreten ist. Dazu muss ein Beschluss des V.R. vorliegen.

Art. 18:Gerichtsverfahren werden sowohl als Kiâger wie auch als Beklagter im Namen der Geseflschaft vom V.R. eingelegt oder geführt.

TITEL IV: Versicherungen

a:Bei Verletzungen, Unfellen, Sachbeschâdigungen oder Entwendungen Kinnen der Gesellschaft keine Regressansprüche gestelit werden.

b:Es besteht innerhalb der Gesellschaft eine gemeinsame abgeschlossene Haftpflichtversicherung. Diese tritt nur gegenüber ,DRfTTEN' in Kraft.

c:Die Gesellschaft überlesst es jedem Spieler eine eigene Unfallversicherung abzuschlief3en. d:Die Gesellschaft kann in keinerlei Hinsicht haftbar gemacht werden.

TITEL V: Generalversammlung

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MOd 3.2

Art. 19:Die G.V. ist das obere Organ der Gesellschaft. Sie ist insbesondere ausschliefRlich zustândig für:

1.Rnderungen der Gesellschaftssatzungen

2.Die Emennung und Abberufungen der V.R. Mitglieder

3.Die Billigung der Haushaltspfâne und der Abrechnungen

4.Die freiwillige Auflï7sung der Gesellschaft

5.Den Ausschuss von Mitgliedem

6.Aile Beschlüsse, die über die Grenzen der dem V.R. gesetzlich oder aufgrund der Satzung verliehenen

Befugnisse hinauszugehen.

Art. 20:Ji hrlich wird wenigstens eine Generaiversammlung abgehalten, diese Eindet im Monat Dezember staff.

Auf3ergewóhnliche Generalversammlungen werden einberufen, wenn es die Umstânde erfordem undfoder auf Antrag eines Fünftel der aktiven Mitglieder.

Art. 21:Die Einberufung wird vom V.R. entweder mündlich oder durch einen einfachen Brief vorgenommen, der jedem Mitglied wenigstens acht Tage vor der G.V. zugesandt und lm Namen des Prâsidenten oder eines Stellvertreters unterschrieben wird. Darin wird die Tagesordnung angegeben. Die Versammlung kann nur über die auf der Tagesordnung stehenden Punkte beraten.

Art, 22:in der Versammiung führt der Président oder bef dessen Verhinderung, der Vizeprâsident den Vorsitz,

Art, 23:Aufer im Gesetz vorgesehene FâIIe fasst die G.V. ihre Beschlüsse mit einfacherer Mehrheit. Die G.V. ist nur beschlussfühig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Wenn die Mehrheit der Mitglieder nicht vorhanden ist, ist eine neu einberufene Versammlung innerhalb von vierzehn Tagen, in jedem Falle beschtussfdhig.

Art, 24:Jedes Mitglied hat das Recht, den Versammlungen beizuwohnen und daran teilzunehmen. Alle Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht und jedes von ihnen verfügt über eine Stimme.

Art. 25:Die Beschlüsse der G.V. werden in Protokollen festgehalten, die vom Prâsidenten und vom Schriftführer unterschrieben werden. Die Protokolie sind von jedem Mitglied einsehbar.

TITEL VI: Haushaltsplâne und Abrechnungen

Art. 26:Das Rechnungsjahr der Gesellschaft erstreckt sich vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Bilanen und Rechnungen liegen mindestens vierzehn Tage vor dem Termin der G.V. für die Mitglieder zur Einsicht offen.

TITEL VII: Auflüsung und Liquidation

Art. 27:Auller im Falle einer durch das Gesetz vorgesehene Auflüsung kann altein die Generalversammlung die Auflüsung der Gesellschaft vomehmen und dies in llbereinstimmung mit Art. 31 u, f. des Gesetzes vom 02. Mai 2002 und gemâl3 den Statuten.

Art. 28:Ungeachtet der Ursache einer Auflüsung werden die zur Verfügung stehenden Netto-Aktiva einen sozialen Zweck zugeführt.

Art.29:Alle Bereiche, die nicht ausdrückiich in der voriiegenden Satzung behandelt werden, unterliegen den Bestirnmungen des Gesetzes vom 02. Mai 2002 betreffend die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht.

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M0D 3.2

Beschlüsse der Generalversammlung

Nachdem die Anpassungen der Statuten festgelegt wurden, haben die Erschienenen im gemeinsamen Einvemehmen erklart, zu einer aullerordentlichen Versammlung zusammenzutreten.

Folgende Personen werden als effektive Mitglieder aufgenommen und bilden den Verwaltungsrat.

David VELZ, President, Arbeiter, Kreuzstrasse 7 in 4760 Mürringen

Alexander JOST, Kassierer und Vizepresident, Angestellter, Zur runden Heide 27 in 4760 Mürringen

David MARECHAL, Schriftführer, Angestellter, Nach Ledescht 19 in 4760 Mürringen

David JOST, Beisitzer, Angestellter, Zur runden Heide 27 in 4760 Mürringen

Fabien MARICHAL, Beisitzer, Arbeiter, Zur Gewandel 7 in 4760 Mürringen

Stefan FAYMONVILLE, Beisitzer, Angestellter, Mâusebüchel 2 in 4760 Ballingen

Norbert HEINRICHS, Beisitzer, Arbeiter, Zur Gewandel 31 in 4760 Mürringen

Pol MARECHAL, Beisitzer, Beamter, Nach Ledescht 19 in 4760 Mürringen

Markus SCHLECK, Beisitzer, Selbststendiger, Zum Ohlesief 3-1-2 in 4760 Mürringen

Ralph SIMON, Beisitzer, Angestellter, Zur runden Heide 29 in 4760 Mürringen

Cédric Marichal, Beisitzer, Arbeiter, Zur Gewandel 7 in 4760 Mürringen.

alle belgischer Staatsangeh5rigkeit.

Beschlüsse des Verwaltungsrates

Der neu gewahlte Verwaltungsrat der Vereinigung hat am heutigen Tage folgende Entscheidungen

einstimmig getroffen:

1.Aus seinen Reihen wâhlt der Verwaltungsrat folgendes Presidium:

-President: David Velz

-Schriftführer: David Maréchal

-Kassierer und Vizepresident: Alexander Jost

2.Die tegliche Gescheftsführung der Vereinigung wird wahrgenommen vom Presidenten David Velz, dem Schriftführer David Maréchal und dem Kassierer Alexander Jost.

lm Rahmen der taglichen Geschi3ftsführung kann die Vereinigung durch alleinige Unterschrift des (der) Geschâftsführer(in) vertreten werden.

3. Rücktritte:

Aus dem Verwaltungsrat scheiden aus: Marc VELZ, Elmar JOSTEN und Sylvio BRÜCK.

Mürringen, den 04. Februar 2015.

11 ''., ~

Bitte auf der letzten Seite des;ïefis B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu verfreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 31/03/2015 - Annexes du Moniteur belge

Dem Belgischerl Staatsblatt vorbehalteo

MOD 3.2

Teil B : Fortsetzung

David VELZ Alexander JOST David MARECHAL

Président Kassierer und Vize-Prâsident Schriftführer

David JOST Stefan FAYMONVILLE Markus SCHLECK

Beisitzer Beisitzer Beisitzer

Pol MARECHAL Fabien MARICHAL Norbert HEINRICHS

Beisitzer Beisitzer Beisitzer

Ralph SIMON Cédric MARICHAL

Beisitzer Beisitzer

Coordonnées
SPORTGEMEINSCHAFT RAPID-MURRINGEN,ABGEKURZT …

Adresse
ZUR RUNDEN HEIDE 27 4760 BULLANGE

Code postal : 4760
Localité : BULLANGE
Commune : BULLANGE
Province : Liège
Région : Région wallonne