ST. NIKOLAUS-HOSPITAL EUPEN

Divers


Dénomination : ST. NIKOLAUS-HOSPITAL EUPEN
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 406.657.850

Publication

03/07/2014
ÿþDam Belgisch( Staatsiala vorbehalà

MW 2.1

Ltflj Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei

in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu vertiffentlichen ist

Untemehmensnr, 0.406.657.850

Gesellschaftsname

(von ausgeschrieben) : St. Nikolaus-Hospital Eupen

Rechtsform : gemeinnützige Stiftung

Sitz : Hufengasse 4-8, 4700 Eupen

Gedenstand

der Urkunde : Ânderung in der Zusamrnensetzung des Verwaltungsrates

Benennung des Betriebsrevisors

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 03/07/2014 - Annexes du Moniteur belge

Aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 20.05.2014 wird das Mandat des Vizeprâsidenten, neu besetzt.

Gibt sein Amt als Vizeprâsident ab:

Herr Aug ust Boffenrath

Bitte auf der letzten Seite des Teils 13 angeben Auf der Vorderselte : Name und Eigenschaft des beurkunclenclen No fars oder der

Personen, die dazu ermâchtigt sind, die juristische Person Dritten gegenüber zU vertreten

Auf der Rückselte Name und Unterschrift.

Neuer Vizeprâsident:

Herr Rager Pan kart

Der Verwaltungsrat setzt sich wie folgt zusammen:

Prâsident: Herr Karl-Heinz Klinkenberg, Stendrich 21, 4700 Eupen

Bürgermeister der Stadt Eupen

Vize-Prâsident: Herr Roger Pankert, Nareth 144, 4700 Eupen

Mitglieder:

Herr August Boffenrath, Lichtenbusche Stalle 45,4731 Eynatten

Herr Klaus Cormann, Busch 63, 4710 Lontzen

Herr Herbert Cormann, Buschbergerweg 55,4701 Kettenis

Frau Monika Dethier-Neumann, Am Weiherhof 13, 4701 Kettenis

Herr Doktor Erik Janssen, Bahnhofstralle 30, 4728 Flergenrath

Herr Doktor Elmar Keutgen, Neustralle 48, 4700 Eupen

Frau Doktor Andrea Lennertz, rue de Moresnet 14, 4851 Gemmenich

Herr Doktor Francis Verjans, Vervierser Stralle 111, 4700 Eupen

Es wird entschieden, Callens, Pirenne, Theunissen & C° Bedrijfsrevisoren B.V.C.V. as Kommissar, vertreten durch Herrn B. Callens, für einen Zeitraum von drei Jahren bis zur Generalversammlung, die den Jahresabschluss zum 31.12.2016 genehmigt, einzustellen,

Unterschriften: Karl-Heinz Klinkenberg Pràsident des Verwaltungsrates

Danny Havenith - Direktor



28/06/2013
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U nterne h mensnr. : 0.406.657.850

' Gesellschaftsname

(voll ausgeschrieben) : St. Nikolaus-Hospital Eupen

Rechtsform gemeinnützige Stiftung

Sitz : Hufengasse 4-8, 4700 Eupen

Gegenstand

der Urkunde : Ànderung in der Zusammensetzung des Verwaltungsrates

Aufgrund des Beschlusses des Arzterates vom 06.05.2013 scheidet folgendes Mitglied des, Verwaltungsrates aus und wird ersetzt:

Ausscheidendes Mitgiied:

Herr Dr. Tom Van Leemput Verjans, Ârzterat

Neues Mitglied:

Herr Dgktor Francis Verjans (Ârzterat)

Der Verwaltungsrat setzt sich wie folgt zusammen:

Président: Herr Karl-Heinz Klinkenberg, Stendrich 21, 4700 Eupen

Bürgermeister der Stadt Eupen

Vize-Prâsident: Herr August Boffenrath, Lichtenbuscher Stral!e 45, 4731 Eynatten

" Mitglieder:

Herr Klaus Cormann, Busch 63, 4710 Lontzen

Herr Herbert Cormann, Buschbergerweg 55, 4701 Kettenis

Frau Monika Dethier-Neumann, Am Weiherhof 13, 4701 Kettenis

Herr Doktor Erik Janssen, Bahnhofstral!e 30, 4728 Hergenrath

Herr Doktor Elmar Keutgen, Neustralie 48, 4700 Eupen

Frau Doktor Andrea Lennertz, rue de Moresnet 14, 4851 Gemmenich

Herr Roger Pankert, Niireth 144, 4700 Eupen

Herr Doktor Francis Verjans, Vervierser Stra6e 111, 4700 Eupen

Unterschriften: Karl-Heinz Klinkenberg - Prâsident des Verwaltungsrates

Danny Havenith - Direktor

Mod 2.1

[iagel Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu vertiffentlichen ist

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49 -06- 2013

Kanzlei

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Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermechtigt Sind, die Juristische Person Dritten gegenüber zu vert reten

Auf der Rtfckseite : Name und Unterschrift,

28/01/2013
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Ausfertigung, die nacri Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Aniagen zum Belgischen Staatsblatt zu veráffentiichen ist

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' Unternehmensnr.: 0.406.657.850

Gesetlschaftsname

(voil ausgeschtieben) : St. Niko{aus-Hospital Eupen

Rechtsform : gemeinnützige Stiftung

Sitz : Hufengasse 4-8, 4700 Eupen

Gegenstand

der Urkunde : Zusammensetzung des Verwaitungsrates

In Anwendung des Artikels 3 der Satzung, aufgrund der im Oktober 2012 erfolgten Gemeinderatswahlen:

und aufgrund der Beschlüsse

des Stadtrates Eupen vom 3,12.2012,

des Gemeinderates Raeren vom 3.12.2012,

des Gemeinderates Lontzen vom 3.12.2012,

des Gemeinderates Kelmis vom 3.12.2012,

des Dekanats Eupen vom 14.12,2012,

des Árzterates vom 29.11.2012 und

des Verwaltungsrates vom 18.12.2012:

Ausscheidende Mitglieder:

Herr Patrick Meyer, Eupen

lien' Jean-Marie Hilligsmann, Kelmis

Herr Dr. Francis Verffans, Arzterat

Herr Dr. Paul Baltus, Arzterat

Neue Mitglieder

Frau Monika Dethier-Neumann (Stadt Eupen)

Herr Doktor Erik Janssen (Gemeinde Kelmis)

Frau Doktor Andrea Lennertz (Arzterat)

Herr Doktor Tom Van Leemput (Arzterat)

setzt der Verwaattungsrat sick wie foigt zusammen:

Prttsident Herr Kari-Heinz Klinkenberg, Stendrich 21, 4700 Eupen

Bürgermeister der Stadt Eupen

Vize-Prâsident: Hem August Boffenrath, Lichtenbuscher Strai3e 45, 4731 Eynatten

Mitglieder;

Herr Klaus Cormann, Busch 63, 4710 Lontzen

Herr Herbert Cormann, Buschbergerweg 55, 4701 Kettenis

Frau Monika Dethier-Neumann, Am Weiherhof 13, 4701 Kettenis

Herr Doktor Erik Janssen, Bahnhofstrat?;e 30, 4728 Hergenrath

Herr Doktor Elmar Keutgen, Neustralie 48, 4700 Eupen

Frau Doktor Andrea Lennertz, rue de Moresnet 14, 4851 Gemmenich

Herr Roger Pankert, Ndreth 144, 4700 Eupen

Herr Doktor Tom Van Leemput, Vervierser Stral3e 28, 4700 Eupen

Unterschriften: Karl-Hein Klinkenberg - Prâsident des Verwaltungsrates

Danny Havenith - Direktor

Bitte auf der fetzten Selfs des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermëchtigt sind, die juristische Persan Driften gegenttber zu verfreten

Auf der Fücksei1e: Name und itnferschrift,

12/10/2012
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rumiul Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu rferbffentiichen ist

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LJntemehmensnr. : 0.406.657.$50

Gesellschaftsname

(von ausgeschrieben) : $t. Nikolaus-Hospital Eupen

Rechtsform : gemeinnützige Stiftung

Sitz : Hufengasse 4-8, 4700 Eupen

Gegènstand

der Urkunde : Benennung des Betriebsrevisors

Es wird entschieden, Callens, Pirenne, Theunissen & C° Bedrijfsrevisoren B.V.C.V. ais Kommissar, vertreten durch Herrn S. Callens, fier einen Zeitraum von drei Jahren bis zur Generalversammlung, die den Jahresabschluss zum 31.12.2013 genehmigt, einzustelien.

Dr, Umar Keutgen - Président des Verwaltungsrates

Danny Havenith - Direktor

Bitte auf der letzten Bette des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermbchtigt sind, die juristische Person Driften gegenüber zu vertreten

Auf der RJckseite : Name Und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -12/10/2012 - Annexes du Moniteur belge

16/08/2011
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F iJi! C1 Ausfer igung, die nach Hinterlegung der Urlcunde bel der Kamlel in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veroffentlichen ist





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Hineesiegt bei der Kanzfei

des landelsgerichts EUPEN

0 3 -08- 2011

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der Greffier

Untemehmensnr.: 0.406:857.850

Gesellschaftsname

(von ausgeschrieben) : St. Nikolaus-Hospital Eupen

Rechtsfarm : gemeinnützige Stiftung

Sitz : Hufengesse 4-8, 4700 Eupen

Genenstand

der Urkunde : Wechsel der Gescháltaf0hrung

Laut Beschiuss des Vetwaitungsrates beendet Herr Willy Heuschen am 30.06.2011 sein Mandat als gescháftsfilhrender Direktor und Herr Danny Haventth wird als gf0hrender Direktor ab dem 01.07.2011 unbefristet ernannt.

Dr. E1mar Keutgen - PrOsident des Verwaftungsrates

.

Bitte eut der ietzten Seite des Tells LQ angeben : Au! der Vwnterseile : Name eind Eigenschaft des beurkundenden Notars oder deer

Personen, die dazu enntichtlgt sind, die juristische Person Driften gegenaber w verlieten

Arrt 4 Rlekseite : Nanti) und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 16/08/2011 - Annexes du Moniteur belge

10/02/2011
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bel der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veróffentlichen ist

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Hinterlegt bel der Kanziei 'es Handals!erichts EUPEN

Gesellschaftsname : ST. NIKOLAUS-HOSPITAL Rechtsform : Gemeinnützige Stiftung

Sitz : 4700 EUPEN, Hufengasse 4-8

Unternehmensnr : 0406657850

Ge4enstand Satzungsanpassungen

der Urkunde :

Aus dem Protokoll der Verwaltungsratssitzung vom 14/12/2010 geht Folgendes hervor :

ERSTER UND EINZIGER BESCHLUSS 

SATZUNGSANPASSUNGEN

Der Verwaltungsrat beschlief3t einstimmig auf Grund diverser Abanderungen und Anpassungen an die

Gesetzgebung, die Satzungen vollstândig neuzufassen wie foigt :

ARTIKEL 1  Name, Sitz und Vertretung der gemeinnützigen Stiftung

Die gemeinnützige Stiftung trâgt die Bezeichnung "ST. NIKOLAUS HOSPITAL EUPEN", und ist in dieser Satzung mit ,Hospital" bezeichnet. Sie hat ihren Sitz in Eupen, Hufengasse 4-8. Oberstes Organ des Hospitals ist der Verwaltungsrat, der als solches die in der Krankenhausgesetzgebung festgehaltene Aufgabe des Krankenhaustrâgers wahrnimmt.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Stiftung sowie ihre Verüffentlichungen müssen eul3er

der Bezeichnung ausgeschrieben und leserlich den Vermerk  Gemeinnützige Stiftung", sowie die

Eintragungsnummer beim Register der Rechtspersonen, sowie die Anschrift ihres Sitzes beinhalten.

Die Rechte und Pflichten der Stiftung gehen auf ihr Gründungsdatum zurück. Sie wurde gegründet leut Beschluss der Spitalkommission vom 25. Mârz 1929 und Ktiniglichem Beschluss vom 9. Oktober 1929, ver'5ffent''licht in den Anlagen zum Belgischen Staats-'blaft  Moniteur Belge" vom 23. November 1929 unter der Nummer 1022.

ARTIKEL 2  Zweck der Stiftung

Die Zielsetzung des Hospitals ist die gesundheitliche Versorgung im weitesten Sinn der Bevilkerung, vorrangig der Trâgergemeinden des Hospitals, der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens sowie der umliegenden Gemeinden in Belgien und in der Euregio Maas-Rhein. Zu dieser Zielsetzung gehort ausdrücklich die Aufgabe als Krankenhaustri#ger des Sankt-Nikolaus-Hospitals in Eupen und dessen Weiterführung im Sinne der Ordensgemeinschaft der  Franziskanerinnen von der hl. Famille". Zur Umset-zung seiner Zielsetzung kann Mitglied beitreten. Das Hospital übt seine Tâtigkeit entsprechend der christlichen Weltanschauung, aber unter Achtung der politischen, refigibsen und weltanschaulichen Freiheit seiner Patienten aus.

ARTIKEL 3 - Verwaltungsrat

3.1. ZUSAMMENSETZUNG

Der Verwaltungsrat setzt sich aus foigenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen : a) aus dem jeweiligen Bürgermeister der Stadt Eupen, b) aus 5 Gemeindemandataren, wovon die Stadt Eupen 2,die Gemeinden Kelmis, Lontzen und Raeren jeweils 1 Vertreter bezeichnen, c) aus 2 Mitgliedem aus der hiervor erwdhnten Stadt und den Gemeinden, die in Absprache mit dem Pfarrer an St. Nikolaus Eupen bezeichnet sind, d) aus zwei Mitgliedern des Ârzterates. Der Direktor, der Chefarzt und die Pflegedienstleitung nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Verwaltungsrates tell. Der Verwaltungsrat kann zu bestimmten Tagesordnungspunkten einer Sitzung Direktionsmitglieder, Mitarbeiter oder aufsenstehende Personen anherren, deren Sachwissen er zur Entscheidungsfindung als wichtig erachtet.

3.2. PRASIDENT UND VIZE-PRASIDENTEN

Prâsident des Verwaltungsrates ist der jeweilige Bürgermeister der Stadt Eupen. Der Vize-President wird zu Beginn der Legislaturperiode der Gemeinden durch den Verwaltungsrat in geheimer Abstimmung gewâhlt. Bei Unvereinbarkeit des Mandates des Prâsidenten, wie in Artikel 3.7. festgehalten, nimmt der Vize-Pràsident wâhrend der Dauer der Unvereinbarkeit die Aufgabe des Presidenten wahr.

3.3. AUFGABE DES VERWALTUNGSRATES

Der Verwaltungsrat tràgt entsprechen der Krankenhausgesetzgebung in letzter Instanz die Allgemeine Verantwortung für den Betrieb und die Ti tigkeiten des Hospitals. Er trifft hierzu aile neigen Entscheidungen. Die

Mitglieder des Verwaltungsrates setzen sich jederzeit für die Interessen und Ziele des Hospitals ein. Sie kommen ihrem Auftrag mir der erforderlichen Diskretion nach. Folgende Befugnisse sind dem Verwaltungsrat vorbehalten :

-Anderung der Satzung.

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen.

die dazu berechtigt sind der Verein oder die stiftung Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 10/02/2011 - Annexes du Moniteur belge

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 10/02/2011 - Annexes du Moniteur belge

-Festlegung der Unternehmensphilosophie

-Festlegung der Geschâftsordnung

-Emennung oder Entlassung des Direktors und der Direktionsmitglieder

-Genehmigung des jâhrlichen Haushaltsplanes, des Stellenplanes, des Strategieplanes und des Investitionsplanes für Investitionen, die den Wert von 25.000 ¬ übersteigen.

-Immobilien-An- und Verkauf

-Aufnahme von Anleihen

-die Zulassung, Beferderung und Entlassung von Fachârzten

-die Überwachung der Einhaltung des durch den Verwaltungsrat genehmigten Haushaltsplanes, Investitionsplanes, Stellenplanes und Strategieplanes

-eventuelle kurzfristig nietige Abweichungen von diesen Plânen

-die Vertretung des Krankenhaustrâgers im Konzertierungsausschuss, der von der Krankenhausgesetzgebung vorgesehen ist

-der Beitritt des Hospitals zu anderen Einrichtungen oder Vereinigungen

-alle anderen Beschlüsse, die über die Grenzen der dem Verwaltungsrat gesetzlich und aufgrund der Satzung verliehenen Befugnisse hinausgehen.

3.4.MANDATSDAUER UND ALTERSBEGRENZUNG DER VERWALTUNGS-RATSMITGLIEDER

Aile Mitglieder aus den Gemeinderâten (3.1.a und 3.1.b) werden für die Dauer einer kommunales Legislaturperiode benannt (6 Jahre), beginnend mit der ersten Sitzung des Verwaltungsrates nach der Erneuerung der Gemeinderâte. Bis zur Bezeichnung der Mitglieder des Verwaltungsrates durch die Gemeinderâte bleiben die als Gemeinderatsmitglieder wiedergewâhlten Mitglieder vorübergehend im Verwaltungsrat. Die Mitglieder aus der Pfarre (3.1.c) sind ebenfalls für 6 Jahre benannt, wobei die Periode versetzt sein muss zu der kommunalen Legislaturperiode, um eine Kontinuitàt im Verwaltungsrat zu gewâhrleiste. Der Arzterat muss seine Vertreter für den Verwaltungsrat nach den alle drei Jahre stattfindenden Arzteratswahlen neu bestemmen oder die alten Mitglieder für een neues Mandat von 3 Jahren bestàtigen.

3.5. BESCHLUSSFASSUNGEN

Der Verwaltungsrat kann nur Jann Beschlüsse (assen, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend bzw. vertreten ist. Jedes Mitglied kann sich für eine bestimmte Sitzung von einem anderen Mitglied vertreten lassen. Kein Mitglied kann Trager von mehr als einer Vollmacht sein. Ist der Verwaltungsrat zahlenmâflig nicht beschlussfâhig, findet eine neue Sitzung frühestens nach 9 Kalendertagen statt, bei der der Verwaltungsrat rechtsgültig entscheidet, gleich wie viele Mitglieder anwesend bzw. vertreten sind. In der Einladung zu dieser 2. Sitzung wird hierauf hingewiesen. Auer in nachstehenden FâIlen entscheidet der Verwaltungsrat mit einfacher Stimmenmehrheit, wobei bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden entscheidet. Eine 2/3-Mehrheit mit zusâtzlich einer jeweils einfachen Stimmenmehrheit der unter 3.1.a) und 3.1.b) genannten kommunalen Vertreter einerseits, sowie der unter 3.1.c) und 3.1.d) angeführten Mitglieder andererseits, ist erforderlich :

- bei Abânderung der Satzung undloder der Untemehmensphilosophie

- bei allen Entscheidungen zur Umsetzung der Zielsetzung, wie in Art. 2 festgehalten, insofem mindesten 3 Verwaltungsratsmitglieder darum ersuchen.

3.6. AUSSCHEIDEN EINER VERWALTUNGSRATSMITGLIEDES

Die unter 3.1.a) bis 3.1.d) angeführten Mitglieder geiten bei Verlust ihres Amtes wâhrend der Legislaturperiode als zurückgetreten. Das entsendende Gremium bezeichnet een neues Mitglied für die Restdauer der Legislaturperiode. Die gleiche Handhabung erfolgt bei Tod oder Rücktritt eines Mitglieds.

3.7. UNVEREINBARKEITEN

Bei der Bezeichnung ihrer Vertreter achten die jeweiligen Gremien darauf, dass keine Interessenkonflikte durch die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat entstehen kennen. Es obliegt den Gemeinden, bei der Bezeichnung ihrer Vertreter die Einhaltung von Kumulierungsverboten zu beachten. Bei Beratungen über Punkte, an denen een Mitglied een direktes oder indirektes Interesse hat, verlâsst dieses den Sitzungsraum. Bei der ersten Sitzung nach Neubesetzung des Verwaltungsrates nach den Gemeinderatswahlen prüft der neue Verwaltungsrat, ob das Mandat der neu bezeichneten Verwaltungsratsmitglieder mit den Interessen und den Zielen des St. Nikolaushospitals vereinbar ist.

Als unvereinbar mit einem Mandat als stimmungsberechtigtes Verwaltungsratsmitglied geiten :

- alle vom Verwaltungsrat festgestellten Tatbestdnde bzw. Zusammenhânge, die die Interessen des Hospitals schwâchen, bzw. der Zielsetzung des Hospitals zuwiderlaufen.

- Personalmitglied des Hospitals zu sein oder im Hospital als Arzt oder Paramediziner zugelassen zu sein; mit Ausnahme der von Arzterat entsandten Vertreter. Wenn der Verwaltungsrat die Aufnahme eines neuen Mitglieds auf Grund einer Unvereinbarkeit ablehnt, bezeichnet das betreffende Gremium een neues Mitglied.

3.8. AUSSCHLUSS VON MITGLIEDERN

Wenn sich im Laufe der Mitgliedschaft eines stimmberechtigten Mitgliedes des Verwaltungsrates eine Unvereinbarkeit herausstellen soulte, kann auf Antrag des Presidenten oder von vier Verwaltungsratsmitgliedern een Mitglied des Verwaltungsrates ausgeschlossen werden :

- wenn das betreffende Mitglied des Verwaltungsrates Personalmitglied des Hospitals geworden ist ;

- wenn das Verwaltungsratsmitglied den interessen des St. Nikolaus-Hospitals geschadet hat;

Der Ausschluss eines Mitglieds ist nur müglich, wenn wenigsten zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind und zwei Drittel der anwesenden Mitglieder für den Ausschluss stimmen.

Enthaltungen werden von der Berechnung des Abstimmungsguorums ausgeschlossen. Die Abstimmung findet in geheimer Wahl statt.

3.9. ARBEITSWEISE DES VERWALTUNGSRATES

Die Arbeitsweise des Verwaltungsrates wird durch eine Gescheftsordnung festgelegt, zu der sich jedes Mitglied durch seine Unterschrift bekennt.

ARTIKEL 4 - Direktion

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 10/02/2011 - Annexes du Moniteur belge

Der Direktor ist zustândig und verantwortlich for die tâgliche Geschaftsführung und Koordinierung der Direktion des Hospitals entsprechend den Bestimmungen der Krankenhausgesetzgebung. Er hat sich dem Verwaltungsrat gegenüber direkt und ausschlieI lich zu verantworten. Die Direktion muss dem Verwaltungsrat einmal jâhrlich, anlâsslich der Novembersitzung einen Vorschlag zum Strategieplan, zum Budget und Stellenplan und zum operativen Managementsystem zur Genehmigung vorlegen. Es wird ziel- und ergebnisorientiert geführt mit quartalsmà1 iger Revision im Verwaltungsrat zur SoliJst Zielerreichung und mit Abweichungsanalyse. Die Direktion setzt sich zusammen aus dem Direktor, dem Chefarzt und dem/der Pflegedienstleiter(in). Sie kann auf Beschluss des Verwaltungsrates erweitert werden. Der Direktor ruft die Direktionssitzungen ein und leitet sie.

ARTIKEL 5  Schaffung eines Beirates

Der Verwaltungsrat kann einen Beirat einsetzen, der die Umsetzung der Zielsetzung des Hospitals im Hinblick auf dessen gesellschaftlichen Auftrag und dessen Dienst an der Bevolkerung bewertet. Der Beirat versammeit sich dazu wenigstens einmal jfthrlich. Den Beiratsmitgliedern werden die zur Wahmehmung ihrer Aufgabe notigen Auskünfte erteilt. Die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Beirates legt der Verwaltungsrat in der Geschâftsordnung fest.

ARTIKEL 6  Ehrenmitgliedschaft

Der Verwaltungsrat kann Persónlichkeiten, die sich um die Belange des Hospitals verdient gemacht haben, Ehrentitel verleihen. Die Einzelheiten sind in der Geschaftsordnung festgelegt.

ARTIKEL 7  Vertretung gegenüber Dritten

Gegenüber Driften wird das Hospital zwecks Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrates sowie des Führungsausschusses gesetzlich durch den Prâsidenten und den Direktor vertreten, falls keine andere besondere Bevollmâchtigung vorliegt. Unterschriftsrecht und Prokura sind in der Geschâftsordnung festgelegt.

ARTIKEL 8  Ende des Bestehens der Stiftung

Fall die Stiftung aufh6rt zu bestehen, muss das Vermogen, nach Begleichung aller Schulden, zu einem gemeinnützigen Zweck verwendet werden. Die Bestimmung dieses Zwecks erfolgt durch den Verwaltungsrat, unbeschadet der Zustimmung durch das Justizministerium.

ARTIKEL 9

Für alle in den vorliegenden Satzungen nicht geregelten Punkte, geiten die Bestimmungen der Gesetzgebung vom siebenundzwanzigsten Juni neunzehnhundertzwanzig abgeândert am zweiten Mai zweitausendzwei, über Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, internationale Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und der Stiftungen.

Ehrenmitgliedschaft

Der Verwaltungsrat kann Persiinlichkeiten, die sich um die Belange des Hospitals verdient gemacht haben, Ehrentitel verleihen. Die Einzeiheiten sind in der Geschaftsordnung festgelegt.

ARTIKEL 7  Vertretung gegenüber Dritten

Gegenüber Dritten wird das Hospital zwecks Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrates sowie des Führungsausschusses gesetzlich durch den Presidenten und den Direktor vertreten, falls keine andere besondere Bevollm chtigung vorliegt. Unterschriftsrecht und Prokura sind in der Geschâftsordnung festgelegt.

ARTIKEL 8  Ende des Bestehens der Stiftung

Fall die Stiftung aufhtirt zu bestehen, muss das Vermogen, nach Begleichung aller Schulden, zu einem gemeinnützigen Zweck verwendet werden. Die Bestimmung dieses Zwecks erfolgt durch den Verwaltungsrat, unbeschadet der Zustimmung durch das Justizministerium.

ARTIKEL 9

Für alle in den vorliegenden Satzungen nicht geregelten Punkte, geiten die Bestimmungen der Gesetzgebung vom siebenundzwanzigsten Juni neunzehnhundertzwanzig abgeândert am zweiten Mai zweitausendzwei, über Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, internationale Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und der Stiftungen.

Eupen, den 24. Januar 2011

Für .gleichlautenden analytischen Auszug :

Jacques RIJCKAERT,

Notar

Gieichzeitig wird eine Kopie desProtokolls hinterlegt.

- Dém. BpigiSchstn Staatsbiatt vorbehalten

17/03/2015
ÿþMod 2.1

ma-e, Ausfertigung, die nach Hinteriegung der Urkunde bel der Kanziei

in den Anlagen zum Belgis + - .. + en Ii hen ist

111!mielpiel

Unternehmensnr. 0.406.657.850

Geselischa¬ tsnarne

(volt ausgeschrieben) : St. Niko{aus-Hospita{ Eupen

Rechtsform : gemeinnGtzige Stiftung

Sit : Hufengasse 4-8, 4700 Eupen

Gegenstand

der Urkunde : Ânderung in der Zusammensetzung des Verwaltungsrates

Aufgrund der Àrzteratswahlen am 12.12.2014 und des Beschlusses des Ârzterates scheidet folgendes Verwaltungratsmitglied aus und wird ersetzt durch.

Aussscheidendes Mitglied:

Doktor Francis VERJANS

Neues Mitglied:

Doktor Tom VAN LEEMPUT

Unterschriften: Karl-Heinz Klinkenberg - Président des Verwaltungsrates

Danny Havenith - Direktor

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -17/03/2015 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die daze ermâchtigt sind, die juristische Person Driften gegenüber zu verfreten

Auf der Rückseite ; Name und Unterschrift.

Coordonnées
ST. NIKOLAUS-HOSPITAL EUPEN

Adresse
HUFENGASSE 4-8 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne