TERING

Divers


Dénomination : TERING
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 837.319.638

Publication

20/09/2013 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2012, GEN 01.07.2013, NGL 16.09.2013 13583-0079-015
12/08/2013
ÿþMentionner sur la dernière page du Volet 8 : Au recto : Nom et qualité du notaire instrumentant ou de la personne ou des personnes

ayant pouvoir de représenter! association ou la fondation à l'égard dos tiers Au verso : Nom el signature.

N°d'entreprise : 0837.319.638

Dénomination (en entier) ; Tering

(en abrégé)

Forme juridique : Société privée à responsabilité limitée

Siège : Ternell 2-3 - 4700 Eupen

(adresse complète)

Objets) de l'acte : Démission d'un gérant

Texte :

Extrait du PV de l'assemblée générale extraordinaire du 26/06/2013

L'assemblée accepte la démission de monsieur Roels Michael, domicilié Rue de la Station 25 à 4837 Baelen, en tant que gérant à partir du 30/06/2013.

Schwerdt Roger

Gérant

(Llyi\

Copie à publier aux annexes du Moniteur belge

après dépôt de l'acte refe erlegt +,?, der K ;,lei

Mod POF 11.1

1l1ll~mu~m~~mu~i

*1312624

NIIV

14/08/2012 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2011, GEN 09.07.2012, NGL 09.08.2012 12399-0143-014
08/07/2011
ÿþ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu verSffentlichen ist

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalter

IIM 1111.1.1111,11111j1161! H

*11103666*

Gesellschaftsname

(vol! ausgeschrieben) : "TERING"

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung

Sitz : 4700 EUPEN, Ternell 2-3

Unternehmensnr: 0%31-, 3À% £3g

Geqenstand GRIJNDUNG - ERNENNUNGEN

der Urkunde :

Aus einer Urkunde getâtigt vor Noter Jacques RIJCKAERT, assoziierter Notar, Mitglied der Gesellschaft; bürgerlichen Rechts in der Form einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung "Jacques RIJCKAERT & Antoine RIJCKAERT, assoziierte Notare° mit Sitz in Eupen, am 20. Juni 2011, "Registriert drel Blâtter vier; Zusâtze in Eupen, am 24. Juni 2011, Band 199 Blatt 18 Fach 11, erhalten 25,00 ¬ , Für den Hauptinspektor a.i.? A.F.MOCKEL", geht hervor, dass:

1. Herr SCHWERDT Roger, geboren zu Eupen, am 15. Mai 1966, deutscher Staatsangehdrigkeit, ledigen Standes, wohnhaft in 4700 Eupen, Kaperberg, 13 (NN 660515-223-69);

2. Herr ROELS Michael Olivier, geboren zu Eupen, am 08. Juni 1986, belgischer Staatsangehdrigkeit, ledigen standes, wohnhaft in 4837 Membach, rue de la Station, 25 (NN 860608-197-53);

3. Frau BONTEMS Gilberte Emma Ghislaine, geboren zu Athus, am 08. Februar 1940, belgischer Staatsangehdrigkeit, geschieden, wohnhaft in 4837 Baelen, route d'Eupen, 24 (NN 400208-056-73);

eine Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung gegründet° haben:

STATUTEN

ARTIKEL 1.

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung : 'TERING", Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Verdffentlichungen mussen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH" sowie die Eintragungsnummer beim Rechtspersonenregister, gefolgt von der Abkürzung RJP und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4700 EUPEN, Ternell, 2-3.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschlul3 der Geschéftsleitung und wird in' den Anlagen des Belgischen Staatsblattes verdffentlicht.

Die Gesellschafterversammiung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten. ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat als Gegenstand das Betreiben eines Café-Bistro-Restaurants, sowie alle Ttigkeiten; die im Zusammenhang mit dem HORECA-Sektor stehen, den An- und Verkauf, lm- und Export von: Lebensmitteln, Getrânken, Spezialitéten und Einrichtungsgegenstânden für die Gastronomie, sowie die; Ausrichtung gesellschaftlicher Veranstaltungen und Partydienst (Traiteurservice und Catering).

Die vorstehende Aufzâhlung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschrânkend und ist im weitesten Sinne. auszulegen.

lm allgemeinen kann die Gesellschaft jegliche Handlung vomehmen die zivilrechtlichen oden handelsmglligen finanziellen oder industriellen Charakter hat und sich auf bewegliche oder unbewegliche Güter° bezieht und direkt oder indirekt, gânzlich oder teilweise mit dem Gegenstand in Verbindung steht oder geeignet. wâre, die Verwirklichung dieses Gegenstands zu erleichtern oder zu fdrdern.

Die Gesellschaft kann durch Einlagen, Fusion, Zeichnung, Beteiligung, finanzielle Intervention oder sonstwie sich an Untemehmen beteiligen, die in Belgien oder im Ausland bereits bestehen oder noch gegründet werden, ; wenn diese Untemehmen denselben oder einen éhnlichen Gegenstand wie die Gesellschaft haben.

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihrï eventuelles Aufldsungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 08/07/2011- Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderselte: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 08/07/2011- Annexes du Moniteur belge

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 ¬ ). Es zerfâllt

in einhundert (100) Gesellschaftsanteile ohne Bezeichnung eines Nominalwertes. Jeder Geschiftsanteil

entspricht einem/Einhundertstel (1/100) des Gesellschaftsvermdgens.

ARTIKEL 6.

Diese einhundert Gesellschaftsanteile werden wie folgt gezeichnet :

- durch Herrn Roger SCHWERDT : 50 Anteile

- durch Herrn Michael ROELS : 49 Anteile

- durch Frau Gilberte BONTEMS : 1 Anteil

Das Gesellschaftskapital ist augenblicklich zu eirem/Driftel (1/3) freigemacht und die zur Freimachung eingezahlten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bei der  KBC Bank` unter Nummer 731-0185517-28 hinterlegt worden. Die Erschienenen erklken und erkennen an, dal3 demnach die Gesellschaft ab sofort über einen Betrag von sechstausendzweihundert Euro (6.200,00 ¬ ) verfügen kann.

ARTIKEL 7.

Die Aufforderungen zur Einzahlung werden einzig und allein durch die Geschâftsführung beschlossen. Jede aufgeforderte Einzahlung wird auf die Gesamtheit der durch den Gesellschafter gezeichneten Anteile angerechnet.

Das Gesellschaftskapital kann in einem oder mehreren Malen durch Beschlul3 der Generalversammlung, welche zu den bei Statutenánderungen vorgesehenen Bestimmungen beschliesst erhoht oder ermissigt werden.

In diesem Falle müssen die zu unterzeichneten Bareinlagen durch Vorrecht den Gesellschaftern angeboten werden, im Verhëltnis zu dem Teil des Kapitals, welches deren Anteile vertritt. Die Geschâftsführung beschliel t und teilt den Gesellschaftern die Ausführungsbestimmungen des Vorzugs- und Unterzeichnungsrechtes im Falie von Kapitalerhtihung durch Bareinlagen mit.

ARTIKEL 8.

Die Anteile geiten als Namensanteile. Sie werden in dem am Sitz der Gesellschaft gehaltenen Gesellschafterregister eingetragen. Die Anteile sind unteilbar. Sollten für einen Anteil mehrere Eigentümer vorhanden sein, so ist die Ausübung der mit diesem Anteil verbundenen Rechte aufgehoben bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Person bestimmt wird, die gegenüber der Gesellschaft als Eigentümer anzusehen ist. Das Gleiche gilt im Falle der Zerstückelung des Eigentumsrechts eines Anteils.

ARTIKEL 9.

Ohne die Zustimmung aller anderen Gesellschafter, dart ein Gesellschafter, sel es entgeltlich oder unentgeltlich, seine Anteile im Wege der Abtretung unter Lebenden oder von Todeswegen nicht einem Nicht-Gesellschafter übertragen. Dies würde die Nichtigkeit der Abtretung oder Übertragung nach sich ziehen.

ARTIKEL 10.

Die Geschâftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren Geschâftsführem anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Falie für eine Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluf3 der Generalversammlung beendet werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschâftsführung kann die tëgliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschàftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmâchtigten bestimmte Sondervollmachten übertragen.

ARTIKEL 12.

Jedem Gescháftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um alle zur Tatigkeit der Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu kunnen. Gerichtliche Klagen, sowohl als Klâger wie auch ais Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschâftsführer verfolgt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr ais zwei Gescheftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, die die Gesellschaft verpflichten, aile Befugnisse und Vollmachten, aile Abberufungen von Agenten, Angestellten oder Lohnempfángern durch zwei Gescheftsführer unterschrieben, die sich gegenüber Dritten nicht mit einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschâftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 14.

Den Gescheftsführern kunnen feststehende oder verënderliche Entschedigungen gewehrt werden, die aus den allgerneinen Kosten zu entnehmen sind und deren Hôhe durch die Generalversammlung der Gesellschafter festzusetzen ist. Das Mandat eines Geschaftsführers kann ebenfalls unentgeltlich ausgeübt werden.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft geschieht gemâl3 den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie interessierenden Geschàfte zu beraten.

Jedes Jahr fndet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Einladungen vorgeschriebenen Olt, eine ordentliche Generalversammlung statt und zwar am zweiten Montag des Monats Juni um zehn Uhr. Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nechstfolgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfalls aufîerordentlich, gemàr3 den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedesmal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschâftsführung und des Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erórtert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; jeder Anteil gibt Anrecht auf eine Stimme.

Teil B - Fortsetzung

ARTIKEL 17.

"

, Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreil igsten Dezember eines jeden Jahres zu

enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschüftsführung das Inventar und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen

die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. "

Falls dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist erstellt die Geschüftsführung

aullerdem einen Bericht, indem sie über ihre Geschüftsführung Rechenschaft abgibt.

ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschul3 der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und

Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunüchst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve

" entnomnien. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds einlZehntel des ;

Gesellschaftskapitals erreicht hat. "

Das Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschliel3t. Es sei bemerkt, daRjeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat.

ARTIKEL 19. "

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschlul3 der Generalversammlung aufgelôst werden. lm Falle der Auflôsung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemâll Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient der Nettoaktiv zunüchst zur Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigernachten und nicht abgeschriebenen Anteilen.

Der verbleibende Überschul3 wird zwischen allen Gesellschaftern gem der Anzahl ihrer Anteile verteilt. "

ARTIKEL 20.

Für die Ausführung der gegenwürtigen Satzungen wühlt jeder im Ausland wohnende Gesellschafter oder Geschâftsführer Domizil am Gesellschaftssitz, wo alle Mitteilungen, Vortadungen und Zustellungen rechtsgültig

abgegeben werden. "

ARTIKEL 21.

Für Alles was in den gegenwürtigen Satzungen nicht vorgesehen ist, beziehen die Parteien sich auf das

Gesetzbuch über Gesellschaften.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschüftsjahr beginnt mit dem ersten Juli 2011 um am 31. Dezember 2011 zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach statt am zweiten Mantag des Monates Juni

2012.

Alle im Namen der sich in Gründung befindenden Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen werden

ausdrücklich durch die Gesellschaft übernommen und durch diese bestatigt.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Der unterzeichnete Notar erklürt von den Erschienenen den gem Artikel 215 des Gesetzbuches über

Gesellschaften vorgeschriebenen Finanzplan erhalten zu haben, Plan _der dem Gegenwürtigen als Anlage

', beigefügt bleibt.

Die Erschienenen erklüren ferrer, dall der Betrag der Kosten, Auslagen, Vergütungen und Lasten, die der

; Gesellschaft durch ihre Gründung entstehen, sich belâuft auf ungeführ achthundert Euro (800,00 ¬ ).

AUI3ERORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG - ERNENNUNGEN

lm gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt und die Gesellschaft gegründet ist,

sind die vorgenannten Gesellschafter zu einer auIerordentlichen Generalversammlung zusammengetreten.

Einstimmig beschlieRt diese Generalversammlung für eine unbestimmte Zeitdauer als nicht-statutüren

; Geschüftsführem zu emennen

die eingangs vorgenannten Erschienenen, Herr Roger SCHWERDT, Herr Michael ROELS und Frau Gilberte

BONTEMS, die dieses Amt annehmen.

Für gleichlautenden analytischen Auszug : Jacques RIJCKAERT, assoziierter Notar.

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde; man überschlügt den Finanzplan.

"



Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderselte: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

"

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 08/07/2011- Annexes du Moniteur belge

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

07/10/2015 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2014, GEN 08.06.2015, NGL 30.09.2015 15622-0218-015

Coordonnées
TERING

Adresse
TERNELL 2-3 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne