TIERFREUNDE AUS OSTBELGIEN UND DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT, ABGEKURZT : TIERFREUNDE

Divers


Dénomination : TIERFREUNDE AUS OSTBELGIEN UND DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT, ABGEKURZT : TIERFREUNDE
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 838.282.809

Publication

21/11/2013
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." Unternehmensnr. ' 0838282809

Name der VereinigunglStiftunglOrganismus

(Rusgeschrieben) Tierfreunde aus Ostbelgien und der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veffiffentlichen ist

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 21/11/2013 - Annexes du Moniteur belge

(Abgeki;irzt) : VoG Tierfreunde

Rechtsterm : Vereinigung ohne Gewinnerziehlungsabsicht

Sitz: ç5 i~N~O~CH ~~: V" io.o L:.UQEN

Gegenstand

der Urkunde : Artikel 2 .

: Artikel 2  Sitz

Der Sitz befindet sick Buchenweg 14 in 4700 Eupen. Er kann auf Beschluss des Verwaltungsrates abgeândert werden. Die Vereinigung untersteht demi Gerichtsbezirk Eupen.

Bitte auf der letzten Seïte des Tells B angeben : Ayf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die

daze ermâchiigt sind, des Vereinigung, die Stittung odes die Organismes Drillen gegentiber zu vertreten

Auf der Riickseite . Name und Unterschnft

08/04/2013
ÿþUnternehmensnr. 0838282809

Name der Vereinigung/Stiftung/Organismus

(Ausgeschrieben) . Tierfreunde aus Ostbetgien und der Deutschsprachigen Gemeinschaft

(Aiagekiirzt) : VoG Tierfreunde

Rechtsfarm : 'Vereinigung ohne Gewlnnerxiehlungsabsicht

Sitz : An der Folimühle 28, 4730 Raeren

Degens#and

der Urkundetand Artikel 2 und Ernennung der neuen Verwaltungsratsmitglieder

Artikel 2  Sitz

Der Sita befindet sick Stendrich 64 in 4700 Eupen. Er Mann auf Beschluss des Verwaltungsrates abgedndert werden. Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen,

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: Ernennung neue Verwaltungsratsmitglieder.

79082003117 Heuschen, Christoph (Mitglied ab 21.03.2013)

58100906481 Theves, Danielle (Mitglied ab 21.03.2013)

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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veróffentlichen ist

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Bitte auf der letzten Seite des Teh B angeben : Auf der Vorderseita " Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die

dazu ermechtigt sind. der Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus

Driften gegenDberzu vertreten

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12/08/2011
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu vertiffentlichen ist

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Name der Vereinigung ! Stiftung t Organismen

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(ousgeschrieben) : Tierfreunde aus Ostbelgien und der Deutschsprachigen Gemeinschaft

(abgekürzt) : Tierfreunde

Rechtsform : VoG

Sitz : An der Follmühle 28, 4730 Raeren

Get¬ enstand

der Urkunde : Gründung einer VoG

SATZUNG DER VOG TIERFREUNDE

KAPITEL I. BEZEICHNUNG, SITZ, GEGENDSTAND, DAUER

Art. 1  Bezeichnung

Die Bezeichnung der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht lautet  Tierfreunde aus Ostbelgien und der Deutschsprachigen Gemeinschaft"  In der Kurzform: VoG Tierfreunde.

Artikel 2  Sitz

Der Sitz ist in An der Follmühle 28 in 4730 Hauset. Er kann auf Beschluss des Verwaltungsrates abgeandert werden. Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Artikel 3  Zielsetzung

" Ausschliefrlicher und unmittelbarer Zweck der VoG Tierfreunde ist der direkte und indirekte Schutz der Tiere. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:

a)Verbreitung, Pflege und F6rderung des Tierschutzgedankens durch Aufklârung und gutes Beispiel unter besonderer Berücksichtigung des Arten- und Naturschutzes; Erwecken von Verstândnis für das Wesen aller Tiere und deren Wohlergehen zu fdrdern.

Bitte ouf der ietzten Seite des Teh B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermachtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

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MOD 3.2

b)Unterstützung bei Verhütung und Verfolgung jeder Tierquí#lerei oder nicht artgerechter Behandiung von Tieren.

c)Verbreitung des Tier-, Arten- und Naturschutzgedankens in Wort, Schrift und Bild  insbesondere bei der Jugend und der Fdrderung der Jugendtierschutzarbeit.

Die VoG Tierfreunde kann zur Erfüllung seiner Aufgaben und Zietsetzungen Gnadenhtife, Rettungsstationen und Tierheime, die dem praktischen Tier- und Artenschutz dienen, unterhalten.

Die VoG Tierfreunde arbeitet mit anderen Organisation en zusammen. Eines seiner Ziele besteht in der Zusammenarbeit aller in der DG und seiner Nachbargemeinden arbeitenden Vereinigungen zum Schutz der Tiere.

Die Vereinigung kann alle unbeweglichen und beweglichen Güter, die zur Verwirklichung ihrer Zielsetzung erforderlich sind, entweder in Form eines Nutzniet3ungsrechts oder als Eigentum besitzen.

Art. 4  Dauer

Die Vereinigung wird für eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie kann jederzeit aufgel6st werden.

KAPITEL II. MITGLIEDER

Art. 5  Mitglieder

Die Mitgliedschaft ist den Mitgliedern der VoG Tierfreunde vorbehalten. Es wird zwischen dem Statut eines aktiven und eines inaktiven Mitglieds unterschieden.

Inaktive Mitglieder sind natürliche oderjuristische Personen, die die VoG Tierfreunde in Form eines festzulegenden jâhrlichen Mitgliedsbeitrag unterstützen, ansonsten aber keine weiteren Rechte oder Verpflichtungen gegenüber der VoG ha ben.

Aktive Mitglieder sind natürliche oderjuristische Personen, die die VoG Tierfreunde mindestens in Form eines festzulegenden jahrlichen Mitgliedsbeitrag unterstützen, aber auch sonstige Rechte oder Verpflichtungen gegenüber der VoG Naben. Die aktive Mitgliedschaft wird jeweils durch eine 2/3 Mehrheit der Stimmberechtigten der nâchstfolgenden Generalversammlung bestâtigt. Bis zu diesem Zeitpunkt haf das Mitglied den Status eines inaktiven Mitglieds.

Die Anzahl der aktiven und inaktiven Mitglieder ist unbegrenzt. Sie darfjedoch nicht weniger als drei betragen. Die ersten aktiven Mitglieder sind die unterzeichnenden Gründungsmitglieder.

Die Mitglieder bezahlen einen jàhrlichen Mitgtiedsbeitrag in Hóhe 25,- EUR. Der Mitgliedsbeitrag kann durch die Generalversammlung angepasst werden.

Zusatzlich zu den aktiven und inaktiven Mitgliedern sind Tierfreunde jederzeit willkommen, sich an den Aktivitâten der VoG Tierfreunde zu beteiligen. Einzige Bedingung hierzu ist der Respekt der vereinseigenen Zielsetzung und der Schutz der Tiere.

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MOD 3.2

Sopte ein Mitglied der VoG Tierfreunde deren Zielsetzung zuwiderhandeln, beschliel3t die Generalversammlung bei 2/3 Mehrheit der Stimmberechtigten über den Ausschluss des Mitglieds.

Ausgeschiedene Mitglieder sowie deren Erben haben keinerlei Anspruch auf das Vermogen der Vereinigung.

Aus den Verbindlichkeiten der Vereinigung ergibt sich keinertei Verpflichtung.

Art. 6  Mitgliedsregister

Am Sitz der Vereinigung führt der Verwaltungsrat ein Mitgliederregister. Dieses Register enthâlt Name, Vornamen und Wohnsitz der aktiven Mitglieder.

Die 13eschlüsse zum Beitritt, dem Austritt oder zum Ausschluss von aktiven Mitgliedern sind eingetragen binnen 8 Tagen nach dem Zeitpunkt, an dem der Verwaltungsrat Kenntnis des Beschiusses erhâlt.

Gemâl3 dem Gesetz vom 27. Juni 1921 wird ein Recht auf Einsichtnahme gewâhrt.

KAPITEL III  GENERALVERSAMMLUNG

Art. 7  Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie ist insbesondere zustandig für

1)die ,4nderung der Satzung;

2)die Besteilung für eine Dauer von 2 Jahren und Abberufung der Verwalter;

3)die den Verwaltem zu erteilende Entlastung;

4)die Billigung des Haushaltsplanes und des Jahresabschlusses;

5)die freiwillige Aufldsung der Vereinigung;

6)den Ausschluss eines Mitgliedes;

7)alle Beschlüsse, die über die Grenzen der dem Verwaltungsrat gesetzlich und aufgrund der Satzung verliehenen Befugnisse hinausgehen.

Jedes aktive Mitglied hat das Recht an den Versammlungen teilzunehmen. Alle aktive Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht und jades verfügt über eine Stimme. Ein aktives Mitglied kann sich durch ein anderes vertreten lassen. Die Abstimmungsmodalitâten entsprechen denen, die im Gesetz vom 27. Juni 1921 vorgesehen sind. Vorbehaltlich der Bestimmungen des Gesetzes vom 27. Juni 1921 ist die Generalversammlung beschlussfâhig, wenn die Mehrheit der aktiven Mitgtieder anwesend oder vertreten sind. Sie fasst ihre Beschlüsse mit der absotuten Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend.

Art. 8  Einladung

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MOD 3.2

Jedes Jahr muss wenigstens eine Generalversammlung abgehalten werden. Diese findet im ersten Trimester des Jahres staff. Es kann sooft eine aul erordentliche Generalversammlung einberufen werden, wie es für die Interessen der Vereinigung erforderlich ist. Eine aul erordentliche Generalversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens ein Fünftel der aktiven Mitglieder dies beantragt.

Die Einladung wird vom Verwaltungsrat durch einfachen Brief vorgenommen, der jedem aktiven Mitglied wenigstens acht Tage vor der Versammlung zugesandt wird. Die Einladung kann ebenfalls auf elektronischem Wege erfolgen. In der Einladung wird die Tagesordnung, die Zeit und der Ort der Versammtung angegeben.

Jedes aktive Mitglied hat das Recht, entweder persônlich oder durch einen Beauftragten seiner Wahl, der selbst aktives Mitglied ist, an den Versammlungen teilzunehmen. Kein Beauftragter darf über mehr als ein Mandat verfügen. Alle aktiven Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht und jedes verfügt über eine Stimme.

Die Mitgliederzahl der Generalversammlung muss geer sein als die des Verwaltungsrates.

Art. 9  Tagesordnung

In der Versammlung führt der Vorsitzende des Verwaltungsrates oder bei dessen Verhinderung ein Mitglied des Verwaltungsrates den Vorsitz.

Auf Antrag von der HâIfte der anwesenden Verwattungsratsmitglieder darf die Versammlung über Punkte beraten, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Dies gittjedoch nicht für Beschlüsse betreffend den Ausschluss eines Mitglieds, Auflôsung, Jahresabschluss, Haushaltsplan oder Siatutenánderung.

Art. 10  Protokoll der Generalversammlung

Der Sekretâr des Verwaltungsrates oder bei dessen Verhinderung, das vom Vorsitzenden bezeichnete Mitglied, führt das Protokoll der Versammlung.

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden in Protokollen fesigehalten, die vom Vorsitzenden, vom Sekretâr sowie von allen aktiven Mitgliedern, die dies wünschen, unterschrieben werden. Sie werden aul erdem in ein besonderes Verzeichnis eingetragen. Auszüge daraus, die vor Gericht oder anderwdrtig vorzulegen sind, werden vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder von zwei Verwaltungsratsmitgliedern unterschrieben. Diese Auszüge werden auf einen entsprechenden Antrag hin jedem aktiven Mitglied oder jeder Driftperson, die ein berechtigtes Interesse daran nachweist, ausgehdndigt.

KAPITEL IV  VERWALTUNG

Art. 11  Verwaltungsrat

Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat geleitet, der aus mindestens drei aktiven Mitgliedem besteht.

Der Verwaltungsrat wâhlt unter seinen Mitgliedern einen Vorsitzenden, einen Schriftführer und einen Kassierer. Zusàtzlich kônnen Vizeprâsidentinnen und Beisitzerinnen bezeichnei werden.

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Die Sitzungen des Verwattungsrates werden vom Vorsitzenden oder von zwei Verwaltungsratsmitgliedern einberufen. Der Verwaltungsrat ist nur dann beschlussfdhig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend sind.

Der Verwaltungsrat fasst seine Beschtüsse mit absoluter Mehrheit seiner anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden oder seines Stelfvertreters ausschlaggebend. Die Beschlüsse werden ins Sitzungsprotokoll eingetragen und vom Vorsitzenden und vom Sekretâr unterschrieben. Auszüge, die vor Gericht oder anderswo vorgelegt werden müssen, werden vom Vorsitzenden oder von zwei Verwaltungsratsmitgliedem unterschrieben.

Der Verwaltungsrat ist für alle Handlungen zustândig, die im weitesten Sinne zur Verwaltung der Vereinigung gehoren.

In diesem Zusammenhang kann er insbesondere

" alle Zahlungen tâtigen und in Empfang nehmen sowie Quittungen darüber verlangen oder ausstellen;

" Ablieferungen bzw. Hinterlegungen tâtigen und in Empfang nehmen;

" jegliche beweglichen und unbeweglichen Güter sowie kostenlos als auch gegen Entgelt erwerben, tauschen oder verauf3ern sowie mieten oder vermieten und dies selbst für mehr als neun Monate;

" private oder dffentliche Zuschüsse und Subventionen jeglicher Art annehmen und in Empfang nehmen

" sein Einverstàndnis zu Vertragen, Gesch ftsauftragen und Arbeiten erteilen und sie abschfiefSen;

" Anteihen jeglicher Art mit Oder ohne Garantie aufnehmen;

" zu sâmtlichen Einsetzungen in die Rechte anderer sowie zu sâmtfichen Bürgschaftsleistungen sein Einverstandnis erteilen oder sie annehmen.

Die Ernennung und Entlassung aller Personalmitglieder der Vereinigung sowie die Festlegung ihrer Zustandigkeitsbereiche und Entlohnung erfoigt ebenfalls durch den Verwaltungsrat.

Alle, nicht ausdrücklich der Generalversarnmlung zugewiesenen Vollmachten obliegen der Kompetenz des Verwaltungsrates.

Art. 12  Tàgliche Verwaltung

Der Verwaltungsrat kann einem innerhalb oder aulrerhalb seiner Mitglieder bestimmten Geschaftsführer die tagliche Verwaltung der Vereinigung sowie das damit verbundene Unterschriftsrecht übertragen. Er legt dessen Befugnisse fest. Er kann ebenfalls gleich welchen Beauftragten seiner Wahl Sondervollmachten jeglicher Art ausstellen.

KAPITEL V. VERTRETUNG, HAFTUNG

Art. 13  Vertretung der Vereinigung

Für alle anderen Handlungen, die nicht zur tâglichen Verwaltung gehoren und nicht Gegenstand einer Sondervollmacht sind, genügen die gemeinsamen Unterschriften von zwei Verwaltungsratsmitgliedern, damit die Vereinigung vor Drittpersonen gültig vertreten ist. Dazu brauchen diese Verwaltungsratsmitglieder keinen Beschluss, keine Genehmigung und keine Sondervollmachten nachzuweisen.

MOD 3.2

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MOD 3.2

Gerichtsverfahren werden sowohl als Klager als auch als Beklagter im Namen der Vereinigung vom Verwaltungsrat eingeleitet oder geführt. Dies erfolgt auf Betreiben des Vorsitzenden oder des Geschâftsführers. Der Verwaltungsrat kann sich hierfür von zwei Mitgliedern vertreten lassen.

Die Verwalter gehen hinsichtlich der Verbindlichkeiten der Vereinigung keinerlei persónliche Verpflichtung ein.

lhre Haftung ist begrenzt auf die Ausführung ihres Mandats.

Art. 14  Jahresabschluss, Haushaltsplan

Jedes Jahr am 31. Dezember werden die Konten des abgelaufenen Jahres durch den Verwaltungsrat

abgeschlossen. Dieser wird einen Bericht über die Tàtigkeiten der Vereinigung sowie den Haushaltsplan des nachfolgenden Geschaftsjahres und den Jahresabschluss des abgelaufenen Geschâftsjahres aufsetzen. Konten, Haushalt und Berichte werden der ordentlichen Generalversammlung im Laufe des ersten Trimesters zur Billigung vorgelegt.

Die Generalversammlung entscheidet über die Entlastung des geschâftsführenden Vorstands.

Die Buchhaltung wird gemâf3 Artikel 17 des Gesetzes vom 21. Juni 1921 und dessen Ausführungserlassen geregelt.

KAPITEL VI - SATZUNGSANDERUNG, AUFLOSUNG

Art. 15  Satzungsânderung

Die Satzung darf nur gemâl3 den Bestimmungen des Artikels 8 und 20 des Gesetzes vom 21. Juni 1921 geândert werden.

Art. 16  Auflüsung

lm Falle der freiwilligen Auflosung wird die Generalversammlung einen oder mehrere Liquidatoren benennen und ihre Befugnisse festsetzen.

Damit die Generalversammlung über die Auflbsung befinden kann, mussen mindestens zwei Drittel der aktiven Mitglieder anwesend oder vertreten sein. Gegebenenfalls kann frühestens nach einer Frist von 15 Tagen eine neue Generalversammlung einberufen werden. Diese neue Generalversammlung dan` entscheiden, egal wie viele aktive Mitglieder anwesend oder vertreten sind.

Die Entscheidung der Generalversammlung muss mit mindesten 4/5 der Stimmen der anwesenden oder vertretenen aktiven Mitgliedem gefâllt werden.

Ungeachtet des Zeitpunktes und der Gründe wird in allen Fallen der freiwilligen oder gerichtlich ausgesprochenen Auflbsung der nach der Tilgung der Schulden und der Begleichung der Lasten verbleibende Nettostand des Vermogens der Vereinigung einer von der Generalversammlung zu bezeichnenden Einrichtung gleicher oder âhnlicher Zielsetzung zur Verfügung gestellt.

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KAPITEL VII. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Alles, was in der vorliegenden Satzung nicht ausdrücklich vorgesehen ist, unterliegt den Bestimmungen des Gesetzes vom 27. Juni 1921.

KAPITEL VIII. ERNENNUNGEN

Art. 17 - Ernennungen

Der Verwaltungsrat hat gewéhlt:

" als Vorsitzenden: Herrn Dirk LIESSEM, wohnhaft Buchenweg 14 in 4700 Eupen

" als Kassenführer: Herrn Bernard SCHMITZ, wohnhaft An der Follmühle 28, 4730 Hauset

" als Schriftführer: Herrn Gérard XHONNEUX, wohnhaft Aachener StrafFe 317, 4701 Kettenis

Eupen, den 20. Juni 2011

Die Gründungsmitglieder:

Dirk Liessem

Buchenweg 14

4700 Eupen

Geboren am 29.03.1961 zu Bonn

Bernard Schmitz

An der Follmühle 28

4730 Hauset

Geboren am 13.06.1950 zu Elsenborn

Gérard Xhonneux

Aachener Slralle 317

4701 Eupen-Kettenis

Geboren am 07.03.1968 zu Eupen

Véronique Sparla

Aachener StrafBe 317

4701 Eupen-Kettenis

Geboren am 19.08.1975 zu Eupen

MOD 3,2

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Teil B : Fortsetzung

Myriam Hamel

Overoth 7

4837 Baelen

Geboren am 23.11.1984 zu Eupen

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

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Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organisrnus Driften gegeníiber, zu vestreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

21/05/2015
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veráffentiichen ist

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;sise : Buchenweg 14, 4700 Eupen

Gee??st~-~ad Generaiversammlung vom 21.04.2015 um 18:15 Uhr: Versetzung in

Liquidation

Generaiversammlung vom 21.04.2015 um 18:15 Uhr: Ernennung Liquidator

" Durch die aui3ergewühniiche Generalversammlung vom 21.04.2015 wurde beschlossen, die VoG Tierfreunde aus Ostbelgien und der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Liquidation zu versetzen.

Frau Danielle TheVes wohnhaft Buchenweg 31 in 4700 Eupen und die Herren Christophe Heuschen wohnhaft Birkenweg 19 in 4700 Eupen und Gérard Xhonneux wohnhaft Aachener StrafRe 317 In 4701 Eupen-Kettenis werden zu Liquidatoren ernannt.

Sie sollen die AktiVa realisieren, die Au8enstnde begleichen und die verbieibende Aktiva der in den Statuten nâher bestimmten VoG GAIA zukommen lassen.

Auftergewohnliche Generalversammlung vom 21.04.2015 um 19:00 Uhr: Abschluss der Liquidation

Frau Danielle Theves und die Herren Christophe Heuschen und Gérard Xhonneux werden in ihrem Bericht angehtirt. Nachdem die Aktiva realisiert wurde, die Auflenstânde beglichhen, wird die

restfiche Aktiva der VoG GAIA überwiesen. "

Die Unterlagen werden whrend einem Zeitraum von 7 Jahren an folgender Adresse Birkenweg 19 in 4700 Eupen aufbewahrt.

Den Liquidatoren wird die Entiastung für ihr Mandat erteilt. "

Gleichzeitig hinterlegt: Protokoll der Generelversammlung " "

Danielle Theves Christophe Heuschen Gérard Xhonneux"

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Coordonnées
TIERFREUNDE AUS OSTBELGIEN UND DER DEUTSCHSP…

Adresse
BUCHENWEG 14 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne