URFA

Divers


Dénomination : URFA
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 540.704.031

Publication

21/10/2013
ÿþAusfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Aniagen zum Belgischen Staatsbiatt

zu veróffentlichen ist

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Gesellschaftsnarne 05-11C ., o.; 4.

(von ausgeschrieben) : URFA

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4700 EUPEN - Gospertstrasse, 108

Unternehmensnr :

Gegenstand GRÜNDUNG - ERNENNUNG

der Urkunde

Aus einer Urkunde getetigt vor assoziierter Noter Antoine RIJCKAERT in Eupen, am 03. Oktober 2013, registriert drei Bietter, ohne Zusatz, in Eupen, am 08. Oktober 2013, Band 203, Blatt 62, Fach 10, erhalten 50,00 ¬ , der Hauptinspektor ai. A.F. MOCKEL, geht hervor dass

1. Herr CANLIEL Ahmet, geboren in Urfa (Türkei), in neunzehnhundertachtundsechzig, belgischer Staatsangehbrigkeit, Nationalregisternummer 680002-107-97, Ehegatte von Frau Nadire AYDIN, wohnhaft in 4700 Eupen, Theodor-Mooren-Strasse, 1

2. Herr KANLIEL Eyyup, geboren zu Sanliurfa (Türkei), ani 5. Juni 1991, Ausweisnummer AU5098765,

ledigen Standes, wohnhaft in Italien, IT-16.151 Genova, Via Dante Gaetano Storace, 5/7,

eine Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrünkter Haftung gegründet

haben und zu diesem Zweck folgenden Gesellschaftsvertrag abgeschlossen haben:

ARTIKEL 1.

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung "URFA", Privatgesellschaft mit beschrenkter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Veróffentlichungen mussen hinter

der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und teserlich die Worte "Privatgesellschaft mit beschrenkter Haftung"

oder die Abkürzung "PGmbH", sowie die Eintragungsnummer beim Register der Rechtspersonen, gefolgt von

der Abkürzung RJP, und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft

ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4700 Eupen, Gospertstrasse, 108.

Die Gesellschaft untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluss der Gescheftsleitung und wird in

den Anlagen des Belgischen Staatsblattes veroffentlicht.

Die Gesellschafterversammiung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.

ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat zum Gegenstand (sowohl in Belgien als auch im Ausland)

- den An und Verkauf von nicht reglementierten Waren

- den nicht spezialisierten Kleinhandel von Lebensmitteln aller Art

- den Kleinhandel von alkoholischen oder nicht alkoholischen Getrenken aller Art, einschliet lich

Lieferservice

- den Kleinhandel von Tabakwaren in einem Fachgeschâft

- den Kleinhandel von Büchem, Zeitschriften und Papierwaren

- den Handel von drahtloser Telekommunikation, Telefon, Handy, Telegraphen, Telex und Fax

das Betreiben von Aktivitáten, welche verbunden sind mit dem Verkauf von Lotterïescheinen, der Ausgabe

und dem Sammeln von Teilnahmekarten

Die vorstehende Aufzehlung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschr nkend und ist im weitesten Sinne

auszulegen.

Die Gesellschaft dart sich ln jeder Weise an allen Geschiften, Untemehmen oder Gesellschaften beteiiigen,

die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwicklung ihres

Unternehmens zu begunstigen. Sie kann aile industriellen, kaufinennischen und finanziellen Handlungen

mobilarischer und immobilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder indirekt auf den Gesellschaftszweck

beziehen.

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Auflüsungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 ¬ ).

Es zerffllt in einhundert (100) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert.

Bitte auf der tetzten Selle des "felle B angeben : Auf der Vorderseite' Name und Eigenschaft des beurkundenden Notera Oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber. zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung,

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 21/10/2013 - Annexes du Moniteur belge

Jeder Anteil entspricht einem/ einhundertstel (1/100) des Gesellschaftsvermbgens,

ARTIKEL 6.

Diese einhundert (100) GeschSftsanteife werden wie folgt gezeichnet

-durch Herrn Ahmet CANLiEL, vorgenannt, die Summe von sechzehntausendsiebenhundertvierzig Euro

(16.740,00 ¬ ) oder neunzig Anteile,

-durch Herrn Eyyup KANLiEL, vorgenannt, die Summe von tausendachthundertsechzig Euro (1.860,00 ¬ )

oder zehn Anteile,

Die Anteile sind augenblicklich freigemacht bis zum sechstausendzweihundert Euro (6.200,00 ¬ )und die zur

Freimachung eingezahlten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bei

der Belfius BANK unter der Nummer BE91-0688-9819-5876 hinterlegt worden. Die ' Erschienene erklSrt und

erkennt an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort Ober einen Betrag von sechstausendzweihundert Euro

(6.200,00 ¬ ) verfügen kann.

ARTIKEL 10.

Die Geschâftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammiung einem oder mehreren

Geschâftsführem anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht, In diesem letzten Falie für eine

Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beenriet werden kann.

ARTIKEL 11.

Die GeschSftsführung kann die tâgliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren GeschSftsführern

oder einem oder mehreren Direktoren, Geselischafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmâchtigten

bestimmte Sondervollmachten übertragen.

Ein Geschâftsführer darf sich weder direkt noch indirekt an einem Unternehmen beteiligen, welches als

Konkurrenz vermutet wird.

ARTIKEL 12,

Jedem Geschâftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um alle zur Tâtigkeit der

Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu ki3nnen. Gerichtliche Klagen,

sowohf als Klâger wie auch ais Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Gescháftsführer

verfolgt,

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschâftsführer vorhanden sein, werden aile Akten, welche die Gesellschaft

verpflichten, alle Befugnisse und Volimachten, aile Abberufungen von Agenten, Angesteliten oder

Lohnempfângern durch zwei Geschâftsführer unterzeichnet, die sich Driften gegenüber nicht mit einer

vorherigen Genehmigung der übrigen Geschâftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 15,

Die Oberwachung der Gesellschaft erfoigt gemâ13 den gesetzlichen 8estimmungen.

ARTIKEL 16,

Die Geselischafter treten zu einer Generalversammiung zusammen, um über aile sie interessïerenden

Geschâfte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Vorladungen angegebenen Ort, eine

ordentliche Generalversammlung staff und zwar am letzten Dienstag des Monats Juni, um zwanzig Uhr.

lst dieser Tag ein Felertag, wird die Generalversammiung auf den nâchstfolgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfalis auBerordentlich, gemâil den durch das Gesetz vorgeschriebenen

Bestimmungen und jedes Mal wenn das Interesse der Geselischaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nirnmt Kenntnis vom Bericht der Geschâftsführung und des

Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erürtert die Bilanz.

Jeder Geselischafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; ein jeder Anteil gibt

Anrecht auf eine Stimme.

Solange die Gesellschaft nur einen Gesellschafter zâhlt übt dieser die der Generalversammiung zufallenden

Befugnisse sus; er kann diese nicht übertragen.

Die Beschlüsse des alleinigen Geselischafters, handelnd steflvertretend für die Generalversammiung,

werden in einem am Gesellschaftssitz geführten Register Pestgehalten.

ARTIKEL 17.

Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreissigsten Dezember eines jeden Jahres zu

enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschâftsführung das Inventar und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen

die Bilanz, das Resuitatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. Aut3erdem ersteflt die

Geschâftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschâftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller ailgemeinen Kosten, Soziallasten und

Abschreibungen, bildec den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunâchst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve

entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds ein/Zehntel des

Geselfschaftskapitals erreicht hat.

Der Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Beslirnmung beschliel3t.

Es sel bemerkt, dass jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne het.

ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung aufgelist werden. lm Falle

der AuflSsung bezeichnet die Generalversammiung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und

Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemâss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über

Geseltschaften fest.

, a .

gem Belgischén Staatsblatt vorbehalten

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 21/10/2013 - Annexes du Moniteur belge

Tel( B - Fortsetzung

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient die Nettoaktiva zunâchst zur

Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteile.

Der verbleibende Uberschuss wird, gemâss der Anzahi ihrer Anteile, zwischen allen Gesellschaftern verteilt.

ERNENNUNG - BEFUGNISÜBERTRAGUNG

lm gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt sind und die Gesellschaft gegründet

ist, ist eine aul erordentliche Generalversammlung der Gesellschafter zusammengetreten, welche einstimmig

beschliefMt:

1)dem Herrn Ahmet CANLIEL als Geschâftsführer für eine unbestimmte Dauer zu emennen, welche

nehmen dieses Mandats an. Der Mandat wird entgeltlich ausgeübt.

2)keinen Kommissar zu emennen.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschâftsjahr beginnt am 03. Oktober 2013 um am 31. Dezember 2014 zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammlung , findet demnach am letzten Dienstag des Monats Juni

zweitausendfünfzehn statt.

Für gleichlautenden analytischen Auszug :

Antoine RIJCKAERT, assoziierter Notar

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde.

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Riickseite ; Name und Unterzeichnung

09/10/2015 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2014, GEN 30.06.2015, NGL 30.09.2015 15637-0035-010
06/09/2016 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2015, GEN 30.06.2016, NGL 29.08.2016 16540-0049-010

Coordonnées
URFA

Adresse
GOSPERTSTRASSE 108 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne