VEREINIGUNG OHNE ERWERBSZWECK FUR GEMEINSAME DIENSTLEISTUNGEN DER PFARREN BUTGENBACH-BERG UND WEYWERTZ

Divers


Dénomination : VEREINIGUNG OHNE ERWERBSZWECK FUR GEMEINSAME DIENSTLEISTUNGEN DER PFARREN BUTGENBACH-BERG UND WEYWERTZ
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 861.626.155

Publication

20/03/2012
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu vertiffentlichen ist

Vereinigung ohne Erwerbszweck für gemeinsame Dienstleistungen der Pfarren Bütgenbach-Berg und Weywertz

VoG

Marktplatz 19, 4750 Bütgenbach

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Neuer Name - neuer Sitz - neue Satzungen - Ztssammensetzung des Verwaltungsrates,

der Urkunde :

Die Unterzeichneten,

- Lothar KLINGES, Lindenstral8e 25, 4750 Weywertz,

geb. am 26.08,1960 in Elsenborn,

- Willy BERGER, An der Baumschule 7, 4750 Bütgenbach

geb. am 04.01.1935 in Bütgenbach

- Kurt BOEMER, WallbrückstraRe 8, 4750 Weywertz

geb, am 09.06.1942 in Weywertz

- Egon LANGER, lm Kulei 56, 4750 Elsenborn

geb. am 31.08.1954 in Elsenbom

- Erwin PALM, Zur Eichenheck 17, 4750 Elsenborn

geb. am 17.03.1962 in Weismes

- Walter REUTER, Brunnenstralle 24, 4750 Weywertz

geb. am 20.01.1938 in Weywertz

- Alfred TdLLER, Zum Hühnemiarkt 15, 4750 Bütgenbach

geb. am 14.09.1943 in Bütgenbach

versammelt am Donnerstag, dem 19. Januar 2012, im Pfarrhaus zu Elsenbom, haben einstimmig die Neufassung der Statuten der Vereinigung ohne Erwerbszweck für ge-meinsame Dienstleistungen der Pfarren Bütgenbach-Berg und Berg beschiossen, die sick fortan Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht,  Pfarrverband Bütgenbach" nennen wird.

Die neue Fassung der Satzung fautet wie folgt:

Kap. L Bezeichnung, Sitz, Zielsetzung, Dauer

Art. 1.

Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht trâgt die Bezeichnung  Vereinigung ohne;

Gewinnerzielungsabsicht Pfarrverband Bütgenbach"

Gesellschaftsname :

Rechtsform : Sitz . Unternehmensnr Geqenstand

Art. 2

Der Sitz der Vereinigung ist in 4750 Bütgenbach-Weywertz, Lindenstralle 25. Durch Be-schluss der

Ge-ineralversammlung kann der Sitz an jeden beliebigen Ort in der Gemeinde Bütgenbach verlegt werden.

Art. 3

Die Vereinigung hat als Ziel die Fürderung der Pfarrseelsorge auf dem Gebiet der Gemeinde Bütgenbach.

Art. 4

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind der Verein oder die stiftung Dritten gegenitber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 20/03/2012 - Annexes du Moniteur belge

Die Kosten der Vereinigung werden durch Zuschüsse der Mftgliedspfarren im Verhâltnis zur Einwohnerzahl gedeckt.

Art. 5

Die Vereinigung ist auf unbefristete Zeit gegründet und kann zu jeder Zeit aufgelbst werden.

Kap. Il. Mitgliedschaft

Art, 6

Der Pfarrer ist von Rechts wegen Mitglied der Generalversammlung der Vereinigung.

Aul erdem entsendet jede der angeschlossenen Pfarren zwei Mitglieder in die Generalversammlung. Die

Generalversammlung erkennt die delegierten Vertreter der Pfarren an und respektiert die Autonomie der

Pfarren.

Die Anzahl der Mitglieder ist begrenzt durch die Anzahl der Pfarren der Gemeinde Bütgenbach. Die

Vereinigung muss aus mindestens zwei Pfarren der Gemeinde Bütgenbach bestehen.

Art. 7

Die Mitglieder haften nicht persbnlich für die Verpflichtungen der Vereinigung.

Art. 8

Austritt der Mitglieder erfolgt gemâl3 Artikel 12 des Gesetzes vom 27. Juni 1921.

Kap.111. Generalversammlung und Verwaltungsrat

Art. 9

Der Pfarrer ist von Amts wegen Vorsitzender der Generalversammlung. Die Generalversammlung wáhlt mit

einfacher Mehrheit unter ihren Mitgliedern einen Schatzmeister und einen Schriftführer.

Es findet wenigstens einmal im Jahr eine gewühnliche Sitzung der Generalversammlung statt und zwar zwischen dem 1. Januar und dem 1. Mârz zur Annahme des jâhrtichen Haushaltsplans bzw. der Rechnung des vertlossenen Rechnungsjahres sowie zur Entlastung des Verwaltungsrates. Die Einberufung erfolgt mindestens eine Woche vor dem festgelegten Termin durch den Vorsitzenden.

Die Generalversammlung bat die rechtliche Bedeutung der vom Gesetz vorgeschriebenen Jahresversammlung.

Eine aul erordentliche Generalversammlung kann zu jeder Zeit durch den Vorsitzenden oder zwei Mitglieder einberufen werden.

Art. 10

Die Generalversammlung kann nur gültig tagen, wenn mindestens % der Mitglieder an-wesend sind und jede angeschlossene Pfarre vertreten ist. Andernfalls wird innerhalb von zwei Wochen eine neue Generalversammiung mit der gleichen Tagesordnung einberufen. Diese zweite Versammlung kann gültig tagen, wenn mindestens 1/z der Mitglieder anwesend sind, selbst wenn nicht alle angeschlossenen Pfarren vertreten sind.

Die Generalversammlung entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mit-glieder. Bei Stimmengieichheit gilt der Antrag es abgelehrt,

Art. 11

Die Generalversammlung ist ausschlief lich zustündig für;

1.Die Genehmigung und Ab9nderung der Satzung

2.Die Ernennung der Mitgileder des Verwaltungsrates

3.Die Annahme des Jahresabschlusses und des Hauhaltsplans

4.Die Auflüsung der Vereinigung.

Art. 12

Das Protokoll der Generalversammlung wird spâtestens mit der Einladung zur nachsten Ver-sammlung übermittelt. Dritte, die ein legitimes Interesse nachweisen, dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung des Vorsitzenden über die Beschlüsse der Generalversammlung informiert werden. Abschriften und Auszüge aus dem Protokoll werden durch den Vorsitzenden und den Schriftführer unterzeichnet.

Art. 13

Aile Mitglieder der Generalversammlung müssen am Sitz der Vereinigung Zugang haben zu:

-der Liste der Mitglieder

-allen Protokollen und Beschlüssen der Generalversammlung

-allen Protokollen und Beschlüssen des Verwaltungsrates

-allen Dokumenten in Bezug auf die Buchhaltung der Vereinigung

Dem Belgischen Staats bled vorbehalten Teil B: Fortsetzung

Art, 14

Der Vorsitzende, der Schriftführer und der Schatzmeister bilden den Verwaltungsrat,

Der Verwaltungsrat legt der Generalversammiung den j hrlichen Haushaltsplan sowie die Abrechnung des

verflossenen Rechnungsjahres zur Genehmigung vor,

Anschliellend hinterlegt der Verwaltungsrat die Abrechnung mit Anhang (Vermiigensbesitz und

Bewertungsregeln) beim Handelsgericht.

Der Verwaltungsrat begleicht die Rechnungen der Pfarren für die ihm zugeteilten Bereiche.

Für alle finanziellen Verrichtungen, die einen Betrag von 1000,00 t_ nicht übersteigen, ist die Unterschrift des

Schatzmeisters oder seines Delegierten ausreichend. Für Betrâge, die 1000,00 E übersteigen, ist zusâtzlich die

Unterschrift des Vorsitzenden erforderlich.

Der Verwaltungsrat kann den Schatzmeister mit der tâglichen Geschâftsführung beauftragen.











Kap. IV. Aufliisung der Vereinigung

Art. 15

lm Falle der Aufldsung der Vereinigung wird das nach Abzug aller Kosten verbleibende Guthaben im Verhâltnis zu den Einwohnerzahlen den jeweiligen Wirtschaftsrâten der Mitgliedspfarreien zugeführt, deren Aufgabe derjenigen der aufgelüsten Vereinigung âhnlich ist.

Kap. V. Abschliel ende Verfügung

Art. 16

Die Generalversammlung vom 16. Januar 2012 hat rechtmât3ig und beschlussfâhig getagt, da alle Mitglieder

anwesend waren. Nach Besprechung der abgeânderten Statuten haben die Mitglieder der VoG in der

Generalversammlung vom 19. Januar 2012 folgende Beschlüsse gefasst:

1.Die Satzungen der Vereinigung werden genehmigt.

2.Die Generalversammlung besteht aus folgenden Personen:

Klinges Lothar, Vorsitzender

Reuter Walter, Schriftführer

Berger Willy, Schatzmeister

Boemer Kurt, Mitglied

Langer Egon, Mitglied

Palm Erwin, Mitglied

Triller Alfred, Mitglied

3.Der Verwaltungsrat besteht aus folgenden Personen:

Klinges Lothar, Vorsitzender

Reuter Walter, Schriftführer

Berger Willy, Schatzmeister























Getâtigt zu Elsenborn, am 19. Januar 2012

Lothar Klinges, Vorsitzender

Walter Reuter, Schriftführer

Willy Berger, Schatzmeister

Kurt Boemer, Mitglied

Egon Langer, Mitglied

Erwin Palm, Mitglied

Alfred Ti filer, Mitglied

Bijtageir bit het Betereh StaarsGta-ci-

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars crier der Personen, die dazu berechtigt sind der Verein oder die stiftung Driften gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Coordonnées
VEREINIGUNG OHNE ERWERBSZWECK FUR GEMEINSAME…

Adresse
MARKTPLATZ 19 4750 BUTGENBACH

Code postal : 4750
Localité : BUTGENBACH
Commune : BUTGENBACH
Province : Liège
Région : Région wallonne