VERKEHRSAUSSCHUSS RAEREN, AFGEKORT : VAR

Divers


Dénomination : VERKEHRSAUSSCHUSS RAEREN, AFGEKORT : VAR
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 457.774.672

Publication

12/05/2014
ÿþMDD 3,2

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Ausfertigung, die nach Hinteriegung der Urkunde in den Anlagen zum BeIgischen Staatsblatt zu verMentlichen ist

Unternehmensnr 457.774.672

Name der Vereinigung I Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) : Verkehrsaussohuss Raeren VoG

(abgekürzt) : VAR

Rechtsfomi : VOG

Sitz : Burgstrasse 103, 4730 Raeren

Geuenstand

der Urkunde : Ânderung des Verwaltungsrates, Ânderung der Adresse

in der Generalversammlung vom 11.02.2014 stimmte die Generalversammlung folgender Verânderung zu:

Rücktritt der Schriftführerin Frau Andrea Lesuisse Rücktritt des Kassieres Herr Bernard Kern

Emennung des Schriftführers Herr Christian Neuf Emennung der Kassiererin Frau Renate Hensen

Herrn Jean-Pierre Schoenen und Herm Christian Neus wird Mandat ertellt, die entspreohenden Forrnaliteen zu eriedigen.

Die Adresse des VerkehrsaUsSchuSseS wird geândert auf "Bahnhofstrasse 52, 4730 Raeren". Kapitel Il, Artikel 6 der Statuten wird abgeândert:

"Artikel 5- Der Sitz der Vereinigung le Bahnhofstrarle 52, 4730 Raeren. Der Verwaltungssitz der Vereinigung und die gebrâuchliche Postadresse sind Bahnhofstralle 52, 4730 Raeren. Die Vereinigung untersteht dein Gerichtsbezirk Eupen."

Raeren, den 24. Mürz 2014

Hinteriegt bel der Kenzlei

25-04- 2011t

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der Greffier

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Bitte auf der ietzten Balte des Teils B angeben Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden »Mars ieder der Personen, die dazu erm&chtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus DrItten gegentiber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

14/02/2013
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Uriternehmensnr : 457.774.672

Name der Vereinigung I Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) : Verkehrs -4,Uc .$ .

(abgekürzt) : VAR

Rechtsforen : VOG

Sitz : Burgstrasse 103, 4730 Raeren

Gegenstand

der Urkunde : Anderung des Verwaltungsrates

in der Generalversammlung vom 14, Janauar 2013 stimmte die Generalversammlung folgender Veranderung zu:

Entlastung des Présidenten Herr René Chaineux

Entlastung der Schriftführerin Leonie Chaineux geb. Schumacher

Entlastung des Kassieres Herr Alfred Baguette

Emennung des Prâsidenten Herr Jean-Pierre Schoenen

Emennung der Schriftführerin Frau Andrea Lesulsse

Emennung des Kassenführers Herr Bernard Kern

Herm Jean-Pierre Schoenen und Frau Andrea Lesuisse wird Mandat erteilt, die entsprechenden Eormaiitâten zu erledigen.

Raeren, den 18. Januar 2013

Der Prâsident Die Schriftführerin

Jean-Pierre Schoenen Andrea Lesuisse

BELiá ~

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -14/02/2013 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der tetzten Seite des reus B angeben : Auf der Varderseite: Name und Eigenschaft des bsurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Driften gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -14/02/2013 - Annexes du Moniteur belge

08/08/2012
ÿþMOD 3.0

[7:41).':;2] Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt veróffentlicht ist

Hinterlegt bel der Kanzlei des Handeisgerichts EUPEN

3 0 -07- 2012

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Dem Belgisch Staatsbl; vorbehali

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der Greffier

Kanzlei

Gesellschaftsnarne

(ausgeschrieben) : Verkehrsausschuss Raeren

Rechtsfarm : VoG

Sitz : 4730 Raeren, Burgstrasse 103

Unternehmensnr : 457.774.672

Geuenstand Ânderung der Statuten und Ânderung des Verwaltungsrates der Urkunde

Folgende Ânderungen worden in der ausserordentlichen Generalversammlung vom 17. Juli 2012 von den Mitgliedem beschlossen und besteigt:

Kapitel V: Generalversammlung

Artikel 10 und Artikel 13:

Ânderung des Passus:

"Bel Stimmengleichheit ist die Stirnme des Vorsitzenden oder, bei Abwesenheit,die seines

Stellvertreters ausschiaggeben".

wird ersetzt durch:

"Bei Stimmengleichheit ist der Punkt abgelehnt"

Artikel 12

Falls ein Mitglied trotz Einladung 3 Jahre in Folge nicht zur Generalversammlung

kommt, ohne Vollmacht zu erteilen und ohne Entschuldigung, wir das Mitglied ausgeschiossen.

Kapitel VI -Verwaltungsrat -

Artikel 14

Die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrates wird von 5 auf mindestens 3 Personen reduziert.

Die Mandate )edel Mitgliedes des Verwaitungsrates geiten auf unbegrenzte Dauer,

Artikel 15

Die Mitglieder des Verwaitungsrates vertellen unter sich die folgenden Âmter für die Dauer

ihrer Mandatsperiode:

- ein Prüsident (mlw)

- einen Schriftführer ( mlw)

- ein Kassenführer (mfw)

Die Verteilung dieser Amter erfoigt mit einfacher Mehrheit der Stimmen.

Ânderung des leuten Passus:

"Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden Oder seines Stellvertreters ausschlagebend"

wird ersetzt durch

"Bel Stimmengleichheit ist der Punkt abgelehnt"_

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermachtigt sind, die Vereinigung oder die Stiftung Driften gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 08/08/2012 - Annexes du Moniteur belge

MOI) 3.0

f Dem Belgischen Staatnblatt vorbehalten Teil B : Fortsetzung

Kapitel XI - Wahl des Verwaltungsrates

Artikel 25

Die Generalversammlung stimmt folgender Anderung zu.

Entlastung des Prâsidenten Herm Dieter Müllender

Entlastung des steilvertretenden Presidenten Herm Heinz Hellebrandt

Entlastung der 1.Schriftführerin Frau Irene Cormann geb. Baguette

Entiastung des 2. Schriführers Herm Georges Voe11

Entlastung der 1.Kassenführerin Frau Myriam Voelt geb. Xhonneux

Entiastung der 2.Kassenführerin Frau Ingrid Huppertz

Nach einstimmiger GutheiRung der Statuten und der Verânderung der Statuten beschlieRt die Generalversammlung, dass die Mitglieder den folgenden Verwaltungsrat auf unbegrenzte Zeit w5hlen:

René Chaineux - Prâsident

Werner Emonts - Vize-Prdsiddent

Leonie Chaineux - geb. Schumacher - Schriftführerin

Alfred Baguette - Kassierer

Hugo Falter - Kassierer

Lambert Kalf - Beisitzer

Frau Becker- Beisitzer

Frau Leonie Chaineux geb. Schumacher wird Mandat erteilt die entsprechenden Forrnalitâten zu erledigen

Bestâtigt zu Raeren, am 19. Julii 2012 Leonie Chaineux geb-Schumacher

Für gleichiautenden Auszug Die Schrififiihrerin

René Chaineux

der Prâsident

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 08/08/2012 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind der Verein oder die stiftung Driften gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

05/06/2015
ÿþMOD 3.2

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veráffentlichen ist

Unternehmensnr ; 457.774.672

Name der Vereinigung 1 Stiftung t Organismen

(ausgeschrieben) : Verkehrsausschuss Raeren VoG

(sbgekürzt) : VAR

Reohtsform : VOG

Sitz : Sahnhofstral e 52, 4730 Raeren

Gec ensta nd

der Urkunde : Ânderung der Satzung, Namensânderung

In der Generalversammlung vom 13.03.2015 stimmte die Generalversammiung folgender Verânderung zu:

Anderung der Satzung verbunden mit der Umbenennung des Vereins (wieder) in Verkehrsverein Raeren (VVR).

Die neue Satzung lautet wie folgt:

"VERKEh(RSVEREIN RAEREN VoG

Bahnhofstral3e 52  4730 Raeren

Gerichtsbezirk Eupen

ïJnternehmensnummer 0457 774 672

SATZUNG

Kapitel I  13ezeichnung

Artikel 1  Aie Vereinigung trâgt den Namen "Verkehrsverein Raeren VoG".

Kapitel 11-- Zweck und Zielsetzung der Vereinigung .

Artikel 2  Die Vereinigung bezweckt die Fürderung des Fremdenverkehrs in Raeren. Zu diesem Zweck setzt sie sich für die Schaffung, Erhaltung und Verwaltung geeigneter Infrastrukturen ein, sowie für den Erhalt. und die sinnvolle Nutzung des vorhandenen natürlichen und historischen Kulturerbes,

Artikel 3  Ebenfalls setzt sich die Vereinigung zum Ziel, die Aktivitâten der Dorfvereine zu koordinieren, zu; unterstützen und gegebenenfails durch eigene Aktivitâten zu ergi3nzen, sowie der Bevülkerung die Mi5glichkeit zu bleten, die Lebensqualitüten des Dorfes zu genieoen.

. Artikel 4  Die Modalitâten und Einzelaufgaben innerhalb dieser Zielsetzungen werden durch die. Generalversammlung dem Vorstand übertragen und deren Ausführung ihm überlasseri, Die Aktivitâten des. Verkehrsvereins werden in Arbeitsgruppen organisiert und durch diese wahrgenommen. Jede Arbeitsgruppe hat` einen Leiter, der von der Generalversammlung bestütigt wird.

Kapitel III  Sitz und Dauer der Vereinigung

" Artikel 5  Der Sitz der Vereinigung ist die Bahnhofstral e 52, 4730 Raeren, Der Verwaltungssitz der Vereinigung und die gebrâuchliche Postadresse sind Bahnhofstrafe 52, 4730 Raeren. Die Vereinigung; untérsteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Artikel 6  Aie Vereinigung wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

Kapitel IV Mitglieder

Witte auf der ietzten Seite des l'eus 8 angeben . R.uf der Vorderseihe: Marne und Eigenst'ùaít de-; beudrondenden ivcfmars ober der Personen, die dazu ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung °der die Organisrnus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 05/06/2015 - Annexes du Moniteur belge

.

F 1

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 05/06/2015 - Annexes du Moniteur belge

MOC] 3.2

Artikel 7  Die Vereinigung besteht aus effektiven Mitgliedem, Effektives Mitglied der Vereinigung kann jede natürliche und jade juristische Person werden, die an dem Zweck der Vereinigung interessiert ist und an dessen Verwirklichung aktiv mitwirken mtichte. Jades effektive Mitglied hat die Rechte, die das Gesetz vorsieht.

Jeder Anwârter auf eine effektive Mitgliedschaft muss einen formiosen mündlichen oder schriftlichen Antrag auf Mitgliedschaft stellen und kann durch den Vorstand vorláufrg mit einfacher Mehrheit der Stimmen aufgenommen werden.

Oie Anzahi der effektiven Mitg{ieder ist unbegrenzt. Sie larf jedoch nicht weniger ais drei betragen.

Ein effektives Mitglied kann zu jederZeit mittels einer schriftlichen Mitteilung an den Vorstand austreten.

Die Generalversammlung bestëtigt die Ein- und Austritte. Der Ausschluss eines effektiven Mitgliedes kann nur durch die Generalversammlung mit einer Mehrheit von zwei Drittein der anwesenden oder vertretenen Stimmen ausgesprochen werden.

Artikel 8  Ein ausscheidendes effektives Mitglied kann auf Vorschlag des Vorstandes wegen seiner Verdienste um die Vereinigung oder deren Zwecke und Zielsetzung von der ordentlichen Generalversammlung zum Ehrenmitglied ernannte werden. Das Ehrenmitglied het alle Rechte eines effektiven Mitgliedes und aullerdem das Recht, an den Sitzungen des Verwaltungsrates mit beratender Stimme teilzunehmen,

Artikel 9  Am Vereinigungssitz führt der Vorstand ein Mitgliederregister. Dieses Register enthâlt Namen, Vernamen und Wohnsitz der effektiven Mitgileder. Der Beschluss zum Beitritt, Austritt oder zum Ausschluss von effektiven Mitgliedem werden binnen acht Tagen nach dem Zeitpunkt eingetragen, zu dem der Vorstand Kenntnis des Beschlusses erhült. Gemâi3 Gesetz vom 27. Juni 1927, Art. 10 Abs. 2, abgeândert durch das Gesetz vom 2.Mai 2002, wird ein Recht auf Einsichtnahme gewührt.

Kapitel V  Generalversammlung

Artikel 10  Die Generalversammlung setzt sich zusammen aus der Gesamtheit der effektiven Mitglieder der Vereinigung.

Die Generalversammlung tagt einmal jrihrlich in ordentlicher Sitzung. Die Sitzung findet jâhrlich, spütestens bis zum 31.3. eines jeden Kalenderjahres statt 1m ersten Quartal des jeweiligen Jahres. Den genauen Termin liegt der Vorstand mindestens 4 Wochen zuvor fest und teiit diesen mit.

Die schriftliche Einladung zu dieser ordentlichen Generalversammlung erfolgt durch den Verwaltungsrat mindestens vierzehn (14) Tage 1m Voraus.

Die j hriich ordentliche Generalversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden oder vertretenen effektiven Mitglieder, auf3er in Fâllen, in denen das Gesetz eine andere Mehrheit vorsieht. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden oder, bel dessen Abwesenheit, die seines Steilvertreters ausschlaggebend.

Artikel 11  Jedes effektive Mitglied hat das Recht, der Generalversammlung beizuwohnen und daran teilzunehmen. Aile effektiven Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht und jedes von ihnen verfügt über eine Stimme,

Lin effektives Mitglied kann sich in der Generalversammlung durch Volimacht vertreten lassen. Diese Voilmacht kann nur einem anderen effektiven Mitglied erteilt werden. Jades Mitglied kann nur über eine Voilmacht zusâtzlich zu seiner eigen en Stimme verfügen.

Artikel 12  Die jdhrlich ordentliche Generalversammlung ist zustandig für

-die Anderung der Satzung

-die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes,

-die Entlastung des Vorstandes

-die Verabschiedung des Jahresberichtes des abgelaufenen Geschâftsjahres

-die Verabschiedung der Bilanz des abgelaufenen Geschâftsjahres

-die Genehmigung des Jahresprogrammes des laufenden Geschâftsjahres,

-die Genehmigung des Haushaltspianes des laufenden Geschâftsjahres,

-die Benennung und Abberufung des Geschâftsführers und der Angestetlten der Vereinigung

-die Ernennung von Ehrenmitgliedem

-die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern

-die Aufiósung der Vereinigung

-die Umwandlung der Vereinigung in eine Gesellschaft mit sozialer Zielsetzung oder jede andere

Gesellschaftsform,

aile weiteren Bereiche, die sie zu ihren Zustândigkeiten bestimmt.

Auf Antrag von zwei Drittein der anwesenden effektiven Mitgileder dari die ordentliche Generalversammlung

über Punkte beraten, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Dies gilt jedoch nicht für Beschlüsse betreffend

den Ausschluss eines effektiven Mitgliedes, die Aufldsung der Vereinigung, den Jahresabschluss und den

Haushaltsplan oder Satzungsünderungen.

Die Beschlüsse der ordentlichen Generalversammlung werden in einem Protokoil festgehalten. Dieses wird

vom Vorsitzenden, vom Schriftführer sowie allen effektiven Mitgliedern, die dies wünschen, unterschrieben.

Auszüge daraus, die vor Gericht oder anderweitig vorzulegen sind, werden vom Vorsitzenden des Vorstandes

oder von zwei Vorstandsmitgiiedem unterschrieben, Diese Auszüge werden auf einen entsprechenden Antrag

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MOD 3.2

hin jedem effektiven Mitglied oderjeder Driftperson, die ein berechtigtes Interesse daran nachweist, frühestens acht Tage nach Datum des Antrages am Sitz der Vereinigung zu Einsicht vorgelegt.

Artikel 13  Zusâtzlich zu ihrer ordentlichen Sitzung kann die Generalversammlung auf Einberufung des Vorstandes oder unter den im Gesetz genannten Bedingungen beliebig oft tagen. Die Einfadung zu diesen Sitzungen erfoigt durch den Prâsidenten und den Schriftführer und beinhaltet die Tagesordnung,

Eine Generalversammlung muss ebenfaffs einberufen werden, wenn mindestens ein Fünftel der effektiven Mitglieder dies beantragt.

Die Generalversammlung entscheidet bei diesen Sitzungen mit einfacher Mehrheit der anwesenden oder vertretenen effektiven Mitglieder, auI er in Fâllen, in denen das Gesetz eine andere Mehrheit vorsieht. Bei Stimmenglefchhelt ist die Stimme des Vorsitzenden oder, bel dessen Abwesenheit, die seines Stellvertreters ausschlaggebend.

Kapitel VI  Vorstand

Artikel 14  Die Vereinigung wird in ihrer tâglichen Arbeit durch eihen Vorstand geführt. Die Mitgiieder des Vorstandes werden durch die Generalversammlung aus den Reihen der effektiven Mitglieder bestimmt. Ihre Zahi muss mindestens 3 Personen umfassen.

Das Mandat jedes Mitgliedes des Vorstandes ist auf die maximale Dauer von 3 Jahren begrenzt, kann aber durch Wiederwahl beliebig oft erneuert werden.

Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitgliedes des Verwaltungsrates kann die nüchste ordentliche Generalversammlung elnen Nachfolgerwhlen, der das Mandat seines Vorgângers beendet.

Artikel 15  Die Mitglieder des Vorstandes üben foigende Funktionen aus:

- Prâsident (mlw)

-sirs Schriftführer (mtw)

-ein Kassenführer (mlw)

Die Vorstandsmitglieder üben ihr Mandat unentgeltlich aus. Die Sitzungen des

Vorstandes werden vom Vorsitzenden oder von mindestens zwei Fünfteln der Mitglieder des Vorstandes

wenigstens einmal im Quartal einberufen.

Der Vorstand ist beschlussfâhig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend oder vertreten ist. Der Vorstand lacet seine Beschltisse mit einfacher Mehrheit der Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Prâsidenten oder seines Steifvertreters ausschlaggebend.

Artikel 15a 

Die Arbeitsgruppenleiter der verschiedenen Bereiche bilden gemeinsam mit dem Vorstand den erweiterten Verstand (Beisitzer). im Regelfail nehmen die Arbeitsgruppenleiter an den Vorstandssitzungen teil und vertreten die Interessen ihrer Arbeitsgruppe. Entscheidungen, die das operative Geschàft der jeweiligen Arbeitsgruppen betreffend, werden mit einfacher Mehrheit des erweiterten Vorstandes getroffen. Die originâren Aufgaben des ordentlichen Vereinsvorstandes bleiben von dieser Regelung unangetastet

Kapitel Vif -- Tâgifche Geschâftsführung, Vertretung und Haftung

Artikel 16 -- Die Generalversammlung kann eine Person zum Geschâftsführer (mlw) benennen und diese mit der tâglichen Geschâftsführung der Vereinigung beauftragen. Falls die Generalversammlung keinen Geschâftsführer benennt, vertritt der Prâsident die Vereinigung. Dieser ist auch beauftragt mit der tâglichen Geschâftsführung der Geselischaft.

Artikel 17  Der Prâsident handelt im Namen der Vereinigung und in deren Auftrag sowie in enger Absprache mit der Generalversammlung bzw. dem Vorstand..

Artikel 18  Damit die Vereinigung vor Drittpersonen rechtsgültig vertreten ist, ist der einstimmige Beschluss des Vorstandes erforderlich. Disse Personen brauchen keinen vorherigen Beschluss der Generalversammlung nachzuweisen.

Gerichtsverhandlungen, sel es als Kfâger oder als Beklagter, werden im Namen der Vereinigung durch den Vorstand geführt, Beitreibungen und Ersuchen durch seinen Prâsidenten Oder durch eine hierzu beauftragte Person.

Die Mitglieder des Vorstandes und der Geschâftsführer gehen hinsichtlich der Verbindlichkeiten der Vereinigung keinerlei persdnliche Verpflichtung ein. litre Haftung ist begrenzt auf die Ausführung ihres Mandates.

*

x.~

Dem eelgischen St:aatsblatt vorbehalten

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 05/06/2015 - Annexes du Moniteur belge

MOD 3.2

Teil B : Fortsetzung

"

Artikel 19 -- Jedes Jahr am 31. Dezember werden die Kanten des abgelaufenen Jahres durch den Vorstand abgeschlossen, Dieser erstelit einen Bericht über die Titigkeiten und den Jahresabschluss des abgelaufenen Gescheftsjahres sowie das Jahresprogramm und den Haushaitsplan des nachfolgenden Geschüftsjahres. Jahresabschluss, Haushaltsplan und Berichte werden der ordentiichen Generalversammlung des nachfolgenden Jahres vorgelegt.

Die ordentliche Generalversammlung entscheidet aber die Entiastung des Vorstandes,

Die Buchhaitung wird gemèi3 Artikel 17 des Gesetzes vom 27, Juni 1921 bzw. dessen Anderung vom 2. Mai

2002 und dessen Ausführungserlassen geregelt.

Kapitel VIII -- Satzungsânderungen und Auflbsung der Vereinigung

Artikel 20 -- Die Satz`ùng der Vereinigung dart nuf gèmeB durf Bestimmungen dés Gesetzes vom 27. Juhi 1921 bzw. dessen Abenderung vom 2. Mal 2002 geandert werden.

Artikel 21  Ene Auflbsung der Vereinigung kann nur erfolgen

ounter den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen,

odurch hiihere Gewalt.

Artikel 22  lm Palle eiher freiwilligen Auflbsung der Vereinigung ernennt der Vorstand einen oder mehrere Liquidatoren und legt ihre Sefugnisse flest, Der verblelbende Nettobestand nach Tilgung der Schulden sowie das Anlagevermbgen gehen karikativen Zwecken oder Vereinigungen zu. Hierüber beschliel3en die . Liquidatoren.

Kapitel IX  Sonstiges

Artikel 23 -- In allen nicht besonders aufgeführten Punkten unterliegt die Vereinigung den diesbezüglichen

gesetzlichen Bestimmungen des belgischen Staafes."

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Raeren, den "or, April 2015

Der President

Jean-Pierié Schoenen

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Bitte auf der letzten Sefte des 'Tels Fs angeben : AC derVorderseite: Name und igenschafc desbeurKundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegentlber, zu vertreten.

Auf der Rückseite ; Name und Unterzeichnung.

Coordonnées
VERKEHRSAUSSCHUSS RAEREN, AFGEKORT : VAR

Adresse
BAHNHOFSTRASSE 52 4730 RAEREN

Code postal : 4730
Localité : RAEREN
Commune : RAEREN
Province : Liège
Région : Région wallonne