VERKEHRSVEREIN EUPEN, ABGEKURZT : VVE

Divers


Dénomination : VERKEHRSVEREIN EUPEN, ABGEKURZT : VVE
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 406.510.469

Publication

24/09/2014
ÿþMOIS 3.2

Ausfertigung, die nach Hinteriegung der Urkunde in den An lagen zum Belgischen Staatshlet 711 veraffentlichen4

HInteriegr bel der Kaeziet des Handelsenchts EUPEN

11111111,1.1,1j1,1.111A lEl II

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 24/09/2014 - Annexes du Moniteur belge

tintemehmensnr : 406.510.469

Name der Vereinigung Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) Verkehrsverein Eupen

(abgekürzt) : VVE

Rechtsform : G.o.E.

Sitz: 4700 Eupen, flilarktplatz7

Gegenstand

der Urkunde Ânderung der Statuten, Vewaltungsrat

Satzung der V. o. G. « Verkehrsverein Eupen »

Am 19.06.2014 hat die Generalversammlung mit den Unterschriften der anwesenden wahlberechtigten Mitglieder des W. Eupen beschlossen und angenommen, die Statuten der Vereinigung ohne Gewinnerziefungsabsicht gemâf3 dem Gesetz vom 27. Juni 1921 anzupassen, bzw. abzuândern.

Sie legen die Satzungen wie folgt fest;

Kapitel I  Bezeichnung, Sitz, Zieisetzung, Dauer

Artikel Bezeichnung

Die Vereinigung führt den Namen  Verkehrsverein Eupen"

Artikel 2 : Sitz

Die Vereinigung het ihren Sitz in 4700 Eupen, Marktplatz 7, Gerichtsbezirk Eupen.

Nur die Generalversammlung kann eine Veriegung des Vereinigungssitzes beschliellen.

Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen,

Artikel 3 : Zweck

Zweck der Vereinigung ist die FÔrcierung des Tourismus in all seinen Facetten, sowohl kultureller, sozialer ais auch wirtschaftlicher Art.

. Artikel 4 Dauer

Die Vereinigung wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars acier der Personen, die dazu ermâchligt sind die Vereinigung, die Stiftung ()der die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rücksefte : Name und Unterschrn

à,

MOD 3.2

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Kapitel Il  Mitglieder

Artikel 5: Mitglieder

Die Vereinigung besteht aus

-Ordentlichen Mitgliedem

-Ehrenmitgliedern

Die Anzahl der Mitglieder ist unbegrenzt. Bel. 11 Vorstandsmitgliedem betrâgt die Mindestanzahl Mitglieder

12, also 11 + 1.

Artikel 6

Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied kann jade natürliche Person und juristische Persan erwerben. Mitglieder vor Vollendung des 18. Lebensjahres haben kein Stimmrecht in der Generalversammlung.

Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt auf schriftlichen Antrag durch Beschluss

-des Verwaltungsrates oder

-der Generalversammlung

Eine Ablehnung muss dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt werden.

Artikel 7 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet

- durch Tod

durch Austritt

Dleser hat durch schriftliche Eridârung gegenüber dem Verwaltungsrat zu erfolgen.

Unbeschadet des Ai-tikets 2 Absatz 1 Nr. 5 des Gesetzes vom 21. Juni 1921 kann jades Mitglied, das die von ihm geschuldeten Beitrâge nicht bezahlt, ais ausgeschieden angesehen werden.

-durch Ausschluss

Der Ausschluss eines Mitglieds darf nur von der Generalversammtung und mit Zweidrittelmehrheit der Stimmen der Anwesenden oder vertretenen Mitglieder ausgesprochen werden.

Der Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzutellen.

Mit dem Ende der Mitgliedschaft erliischen alle Âmter und Rechte in der Vereinigung. Geleistete Beitrâge werden nicht rückerstattet, Ein Anspruch auf Vermbgen der Vereinigung besteht nicht. Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder &den weder eine Rechnungsaufstellung noch eine Rechnungslegung, noch die Anbringung von Siegeln, noch ein inventer anfordern oder beantragen. Vereinigungspapiere sind zurück zu geben.

Artikel 8 : Beitrâge

Die Verbindlichkeit eines jeden Mitglieds ist genau auf die Summe seiner Beitrâge begrenzt. Diese werden jades Jahr vom Verwaltungsrat auf amen einheitlichen Betrag für aile Mitglieder festgeselzt, wobel der Jahresbeitrag für jedes Mitglied nicht haher sein darf als 100,- EUR. Hier ist eine lndexanpassung vorgesehen.

Artikel 9 : Mitgliederregister

Am Vereinigungssitz führt der Verwaltungsrat ein Mitgliederregister. Dieses Register enthâlt Name, Vornamen und Wohnsitz der Mitglieder. Die Beschlüsse zum Beitritt, Austritt oder zum Ausschluss von Mitglledern sind aktuell beizubehalten,

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MOD 3.2

Kapitel III  Organe der Vereinigung

Artikel 10: Organe der Vereinigung

Organe der Vereinigung eind:

1.die Generalversammlung

2.der Verwaltungsrat

3.der geschâttsführende Verstand

Artikel 11 Die Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie jet insbesondere zustândig für: -die Ânderung der Satzung

-die Bestellung und Abberufung der Verwalter

- Bestellung und Abberufung der Kommissare

-die den Verwaltem und Kommissare zu erteilende Entlastung

-die Bewilligung des Flaushaltsplans und des Jahresabschlusses

-die freiwillige Auflesung der Vereinigung

-den Ausschluss eines Mitgliedes

-die Umwandlung der Vereinigung in eine Gesellschaft mit soziater Zielsetzung

-aile Beschlüsse, die Ober die Grenzen der dem Verwaltungsrat gesetzlich und aufgrund der Satzung

verliehenen Befugnisse hinausgehen,

Jedes 1Vlitglied het, das Recht, den Generalversammiungen beizuwohnen und daran telizunehmen,

Artikel 12 : Einberufung, Tagesordnung, Ablauf und BeschIussfassung der Generalversammlungen Jades Jahr mues wenigstens eine Generalversammlung statt. Diese findet im April statt.

Es kann so oft eine Generalversammlung einberufen werden, wie es für die Vereinigung erforderlich ist. Eine aullerordentliche Generalversammlung muse einberufen werden, wenn mindestens 1/5 der Mitglieder dies beantragt.

Die Einberufung wird vorn Verwaltungsrat durch einfachen Brief oder per Email vorgenom men, der jedem Mitglied wenigstens 8 Tage vor der Versammlung zugesandt wird. Darin werden die Tagesordnung, die Zeit und der Ort der Versammlung bekannt gegeben, Die Eintadung kann auch in Form amer Anzeige in amer Tageszeitung oder dem  Wochenspieger erfolgen,

Auf Antrag von 2/3 der anwesenden Verwaltungsratsmitglieder darf die Versammlung über Punkte beraten, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Dies gift jedoch nicht für Beschlüsse betreffend Ausschiuss eines ordentlichen Mitglieds, Auflesung, Jahresabschluss und Haushaltsplan oder Satzungsânderungen.

Pie Generalversammlung wird vom Prâsidenten, bei dessen Verhinderung von seinen, Stenvertretenden geleitet.

Alle Mitglleder haben gleiches Stimmrecht und jedes von ihnen verfügt über eine Stimme. Ein Mitglied kann sich durch ein anderes Mitglied vertreten lassen.

Die Abstimmungsmodalitâten entsprechen denen, die im Gesetz vom 27. Juni 1921 vorgesehen eind.

Artikel 13 : Verwaltungsrat

Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat geleitet, der sich aus min destens 11 Mitgliedem zusammensetzt. Diese werden für 6 Jahre von der Generalversammlung gewâhlt, und kennen jederzeit von ihr abgerufen werden. Allerdings schlâgt die Stadt Eupen der Generalversammlung Kandidaten vor, von denen minciestens 5 Personen in den Vorstand entsandt werden.

Das Mandat des nâchsten Verwaltungsrates beginnt am 01.07.2014 und endet ausnahmsweise am 30.04.2019

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Der Verwaltungsrat setet sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Ewald PWMANNS

Franz-Josef VANDENHIRTZ,

Walter OLBERTZ

Ludwig DOHM

Jean-Marie JACOBS

Herrn Rudi Pitz

Heinz THOMASSEN

Maria BELLIN

Richard RENNES

Jean-Paul Carnot

Michael Seita

Peter Nyssen

Harald Comouth

Claudine Baltus-Bailly

René Graeven

Guido Kalf

Frau Annabelle Mackel ist am 10.Juni 2014 aus dem Verwaltungsrat des Verkehrsvereins Eupen zurück getreten.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates müssen Mitg lieder der Vereinigung sein.

Der Verwaltungsrat wâhlt aus seinen Mitgliedem einen Prâsidenten, einen stellvertretenden Prâsidenten und einen Kassenführer. Solite der Prâsident ein von der Stadt entsandtes Mitglied sein, wird der Vize-Prâsident aus den Reihen der freiwilligen Mitglieder gewâhlt,

Der Schülfe für Tourismus gehürt von Amts wegen dem Vorstand mit an.

Elne Wiederwahl ist müglich. Der Verwaltungsrat bleibt so lange im Amt, bis ein neuer gewâhlt ist.

Die Verwalter üben ihr Mandat unentgeltlich eus,

Die Verwalter gehen hinsichtlich der Verbindlichkeiten der Vereinigung keinerlei persünliche Verpflichtung eirt Ihre Haftung ist begrenzt auf die Ausführung ihres Mandats.

Artikel 14: Einberufung, Tagesordnung und Beschlussfassung des Verwaltungsrates

Die Situngen des Verwaltungsrates werden vom Presidenten oder von mindestens 1/5 der Verwalter wenigstens 10 X pro Jahr einberufen.

Die Tagesordnung ist der Ladung beizufügen..

Der Verwaltungsrat ist beschfussfàhig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend oder vertreten ist. Jeder Verwalter kann einen anderen Verwalter mit seiner Vertretung bei einer bestimmten Versammiung des Verwaltungsrates beauftragen und an seiner Stelle abstimmen lassen.

Der Prâsident oder sein Vertreter leitet die Sitzungen des Verwaltungsrates.

Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit absoluter Mehrheit der Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Prâsidenten oder seines Stelivertreters ausschlaggebend,

Artikel 16 Geschâftsführender Verstand

Der Verwaltungsrat bestimmt aus seinen Reinen einen geschâftsführenden Verstand. Dieser besteht aus 3 Personen, dem der Prâsident und der für den Tourismus zustândige Selle& von Amts wegen angehdren, sowie ein zu entsendendes Verwaltungsratsmitglied des Verkehrsvereins. Der RSM ist im geschâftsführenden Verstand mit beratender Stimme vertreten. Der Geschâftsführer des Rates für Stadtmarketing gehürt dem geschâftsführenden Verstand mit beratender Stimme an, Dieser ist nicht Mitglied des Verkehrsvereins rader des Verwaltungsrates.

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MOD 3.2

Der geschâftsführende Vorstand gibt sich eine Geschâftsordnung,

Alle Entscheiclungen des gescheftsführenden Vorstandes müssen einstimmig gefasst werden. Die Entscheidungen werden dem Verwaltungsrat unterbreitet, der die Entscheidungen auf der nâchsten Verwaftungsratssitzung annimmt oder ablehnt.

Dies glit nicht für die Entscheidungen, für die der Verwattungsrat oder die Generalversammtung den geschârtsführenden Vorstand im Besonderen ermâchtigt. Hier erstattet der geschâftsführende Vorstand lediglich dem Verwaltungsrat Bericht.

Die Mitglieder werden für die Amtszeit des Vorstandes bestellt. Der Vorstand kann die Mitglieder des gescheftsführenden Vorstandes, die nicht von Amis wegen Mitglied sind, Ieder Zeit abberufen und an dessen Stelle ein neues higglied bezeichnen. Die Abberufung geschieht mit einer Stimmenmehrheit von 2/3.

Artikel 16 Protokollieren von Beschlüssen

Ober die Beschlüsse der Generatversammlung, des Vorstandes und des geschâftsführenden Vorstandes ist unter Angabe von Ort, Zeit und Abstimmungsergebnis jeweils ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll ist vom Prâsidenten und dem von ihm jeweils zu bezeichnenden Protokollftihrers zu unterschreiben und in ein besonders Verzeichnis einzutragen.

Auszüge daraus, die vor Gericht oder anderwârtig vorzulegen sind, werden vom Presidenten oder von 2 Verwaltungsratsmitgliedern unterschrieben. Disse Auszüge werden auf einen entsprechenden Antrag hin jedem Mitglied oder jeder Drittperson, die ein berechtigtes Interesse daran nachweist, ausgehândigt,

Das Beschlussregister wird der Generalversammlung vorgelegt und kann auf Wunsch von den Mitgliedern eingesehen werden. Die Mitglieder, die das Register einsehen mdchten, müssen 10 Kalendertage vor der Generaiversammiung ihre Absicht schriftlich am Sitz des 'levains hintertegen.

Kapitel IV  Tegliche Geschâftsführung, Vertretung, Finanzen.

Artikel 17 Vertretung der Vereinigung

Für alle Handlungen ist der einstimmige Beschluss des geschâftsführenden Vorstandes erforderlich, damit die Vereinigung vor Drittpersonen rechtsgültig vertreten wird. Diese Personen brauchen keinen vorherigen Beschiuss des Verwaltungsrates nachzuweisen.

Gerichtsverfahren, sei es als Kiâger oder Bekiagter, werden im Namen der Vereinigung durch den geschâftsführenden Vorstand geführt, Betreibungen und Ersuchen durch seinen Vorsitzenden oder eine Nervi beauftragte Person.

Artikel 18: Gescheftsjahr, Jahresabschluss und Haushaltsplan, Tâtigkeitsbericht

Das Geschâftsjahr der Vereinigung ist das Kalenderjahr.

Spâtestens sechs Monate nach dem Datum des Abschlusses des Geschâftsjahres legt der Verwaltungsrat der Generalversammlung den Jahresabschluss des abgelaufenen Geschâftsjahres und den Haushaltsplan de folgenden Geschâftsjahres vor.

Gem âfl Artikel 12 entscheidet die Generalversamnniung über die Entlastung des Verwaitungsrates.

Der Verwaltungsrat erstellt jâhrlich elnen Bericht über die Tâtigkeiten der Vereinigung.

Kapitel V Satzungsenderungen, Aufldsung, Schlussbestimmung

Artikel 19 Satzungsenderung

Die Satzung darf nur gemell den Bestimmungen der Artikel 8 und 20 des Gesetzes vom 27. Juni 1921 geânclert werden.

MOD 3.2

Teil B : Fortsetzung

Artikel 20 : Autibsung

lm Falle der freiwilligen Auflüsung wird die Generalversammiung einen oder mehrere Liquidatoren ernennen und ihre Befugnisse festsetzen. Der verbleibende Nettobestand nach der Titgung der Schulden wird elner VOG mit gleichbleibender Zielsetzung zugeführt,

ar. Eiem Belgischen Staatsbiatt vorbehalten

0







Geschehen zu Eupen, am Donnerstag, den 19.Juni 2014,

Auf der Velwaltungsratssitzung des Verkehrsvereins Eupen vom 7.August 2014 wurden folgende Verwaltungsratsmitglieder in ihrem Amt gewâhlt beziehungsweise bestâtigt:

Ewald PLU MANNS: Pràsident

Franz-Josef VANDENHIRTZ : stelivertretender Prâsident

Walter ()UMM :Kassierer

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r3Itte suf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschall des beurUundenden Notera oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, diellítung oder die Organismus [Witten gegenither, zu vertreten.

Auf der Rilckseite ; Name und Unterelohnung.

30/09/2013
ÿþBijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 30/09/2013 - Annexes du Moniteur belge

MOD 3,2

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staat blaft zu veroffentlichen ist

Hinterlegt bei der Kanzlel des Handeisgerichts EUP

1 9 -09- 2013

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der Greffier

Kanzlei

Linternehmensnr : 0406.510.469

Name der Vereinigung I Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) : Verkehrsverein Eupen

(abgekürzt)

Rechtsform : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sitz : Marktplatz 7, 4700 Eupen

Degenstand

der Urkunde : Aktualisierung des Verwaltungsrates

Am Donnerstag, dem fünften September zweitausenddreizehn um 19.30 Uhr ist die ausserordentliche Generalversammlung an ihrem Sitz, Marktpaitz 7 in 4700 Eupen zusammengetreten.

Folgende Personen treten als Verwaltungsratsmitglieder zurück :

Schaaf Robert, Hookstrasse 25, 4700 Eupen Beisitzer (verstorben am 1510212011)

Meyer Patrick, Kellergi3sschen 4, 4701 Kettenis, Beisitzer

Heckerman Mathieu, Malemdyer Strasse 124, 4700 Eupen, Beisitzer

Heeren Karl, Noerether Strasse 18, 4700 Eupen, Beisitzer

Vrilsgen Sylvie, Hütte 87, 4700 Eupen, Beisitzer

Hungs Edgar, Vossengasse 6, 4700 Eupen, Beisitzer

Der Verwaltungsrat setzt sich ab diesem Datum für die Dauer von 3 Jahren wie folgt zusammen :

- Plumanns Ernst, Monschauer Str. 35, 4700 Eupen - Président

NN° 40.10.29-017-23

- Dohm Ludwig, Bergstrasse 158, 4700 Eupen  Vizeprësident

NN°40.01.23-041-19

- Olbertz Walter, Vervierser Strasse 10, 4700 Eupen -- Kassierer

NN° 38.10.26-039-49

- Vandenh(rtz Franz-Josef, Judenstrasse 4, 4700 Eupen -- Schriftführer

NN° 44.10.20-033-70

- Jacobs Jean-Marie, Aachener Strasse 74, 4700 Eupen  Beisitzer

NN° 56.11.05-239-88

Pitz Rudi, Hisselsgasse 34, 4700 Eupen  Beisitzer

NN° 36.11.25-115-65

- Thomassen Heinz, Aachener Strasse 28, 4700 Eupen  Beisitzer

NN° 38.11.28-037-95

- Bellin-Moeris Maria, Simarstrasse 50, 4700 Eupen, Beisitzer

NN° 29,10.12-232-87

- Hennes Richard, Hostert 24, 4700 Eupen  Beisitzer

NN° 37.03,23-041-67

Carnol Jean-Paul, Judenstrasse 107, 4700 Eupen, Beisitzer

NN° 53.07.16-051-49

Bitte auf der letzten Seite des Tells El angeben . Auf der Vorderseite: Neme und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermàchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dotten gegenüber. zu vertreten

Auf der ROokseite : Name und Unterschrift,

11!131.11tP1

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Teil B : Fortsetzung

Stédtische Vertreter : (Stadt Eupen BE 0206.618215)

- Scholl Michael, Favrunpark 7, 4700 Eupen, - Tourismussch5ffe

NN° 66.02.02-043-36

- Nyssen Peter, lm Obachtal 3, 4700 Eupen

NN° 58.03.06-065-24

Comouth Harald, Stockera 10/7, 4700 Eupen

NN° 46.06.21-307-71

- Baltus-Bailly Claudine, Lascheterfeld 2, 4700 Eupen

NN° 52.05.16-032-33

- Graeven René, Zur Nohn 25, 4701 Eupen

NN° 57.10.02-049-91

- Kalf Guido, Buschbergerweg 86, 4701 Eupen

NN° 54.02.19-121.69

- Vandenhirtz Franz-Josef, Judenstrasse 4, 4700 Eupen

NN° 44.10.20-033-70

- Mockel Annabelle, Peter Becker Stresse 55, 4700 Eupen

NN° 85.09.22-058-63

Dem Belgischen Staatsblatt vorbeha&ten

Ernennung der neuen Verwaltungsratsmitglieder ab dem heutigen Tage :

38.11.28-037-95 53.07.16-051-49 66.02.02-043-36 58.03.06-065-24 46.06.21-307-71 52.05.16-032-33 57.10.02-049-91 54.02.19-121-69 85.09.22-058-63 Thomassen Heinz Carnol Jean-Paul Scholl Michael Nyssen Peter Comouth Harald Baltus Claudine Graeven René Kalf Guido

Mockel Annabelle

Der Président Der Schatzmeister

Plumanns Ernst Olbertz Walter

Bitte auf der letzten Seita des Tells B angeben Auf der Vorderseite Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars Merder Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinlgung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite Name und Unterzeichnung.

Coordonnées
VERKEHRSVEREIN EUPEN, ABGEKURZT : VVE

Adresse
MARKTPLATZ 7 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne