VINZENZ VEREIN EUPEN

Divers


Dénomination : VINZENZ VEREIN EUPEN
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 406.510.568

Publication

26/07/2013
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MOI) 3.2

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veráffentlichen ist

Unternehmensnr : 406.510.568

Name der Vereinigung ! Stiftung 1 Organismen

(ausgeschreben) : Vinzenz Verein Eupen V.o.G. (abgekürzt) :

Rechtsform : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht Sitz : 4700 Eupen, Vervierser Stalle 10

Gegenstand

der Urkunde : AuRerordentliche Generalversammlung, Sitzverlegung

Protokoll der aufFerordentlichen Generalversammlung vom 20. Juni 2013

1.01e Generalversammlung bevollmâchtigt " den Verwaltungsrat das vorliegende Protokoll beim

Handelsgericht in Eupen zu hinterlegen

2.Dfe Generalversammlung beschliefMt einstimmig, den Sitz der Vereinigung von 4700 Eupen, Vervierser

Stage -10 nach 4700 Eupen, Hookstral e 42 zu verlegen und dementsprechend den ersten Absatz des

ursprünglichen Artikels 2 der Statuten zu streichen und durch folgenden Text zu ersetzen

"Der Sitz der Vereinigung befindet sich HookstraRe 42, 4700 Eupen."

Getâtigt zu Eupen, am 20. Juni 2013

Jacques Roelants de Stappers

Vorsitzender

Bei der autlordentlichen Generalversammlung vom 20. Juni 2013 wurde die Anpassung der Statuten einstimmig angenommen,

Statuten des Vinzenz Verein Eupen V.o.G.

Kapitel I: Bezeichnung, Sitz, Gegenstand und Dauer

Artikel 1: Bezeichnung und Form

Die Bezeichnung der Vereinigung lautet "Vinzenz Verein Eupen V.o.G."

Die Farm der Vereinigung ist eine "Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht - V.o.G.'

Artikel 2: Sitz

Der Sitz der Vereinigung befindet sich HookstrafBe 42, 4700 Eupen,

Der Sitz der Vereinigung kann durch einfachen Beschluss der Generalversammlung an jede andere

Anschrift innerhalb der Gemeinde Eupen - Kettenis verlegt werden.

Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Artikel 3: Ziefsetzung

Die Zielsetzung der Vereinigung ist die Unterstützung von Bedürftigen der Gemeinde Eupen - Kettenis, ohne

Ansehen von Geschiecht, Rasse, Religion oder Nationalitt.~Einzige Bedingung zur Gewfihrung der

Unterstützund ist der nachgewiesene Wohnsitz in der Gemeinde Eupen - Kettenis:

Artikel 4: Dauer

' Die Vereinigung wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

Kapitel II: Mitglieder

Artkel 5: Mitglieder

Die Vereinigung besteht aus effektiven Mitgliedem. Die Anzahl der Mitgieder ist unbegrenzt, darf jedoch

nicht weniger als drei betragen.

Über die Aufnahme von neuen Mitgliedem entscheidet die Generalversammlung.

Die Verbindlichkeit eines jeden Mitg lieds ist genau auf die Summe seiner Beitrüge begrenzt. Diese werden

jedes Jahr von der Generalversammlung auf eihen einheitlichen Beitrag für alle Mitglieder festgesetzt, wobei

der Jahresbeitrag für jedes Mitglied nicht heiher sein darf als 25 Euro (fünfundzwanzig Euro).

Ein Mitglied kann zu jeder Zeit durch eine schriftliche Mitteilung an den Verwaltungsrat austreten.

Bitte auf der Ietzten Seite des Teh B angeben : Auf der Vorderselte: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die daze ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rtickseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 26/07/2013 - Annexes du Moniteur belge

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4 . Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 26/07/2013 - Annexes du Moniteur belge MOD 3.2

Der Ausschluss eines Mitglieds kann nur durch die Generalversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der

anwesenden odervertretenen stimmberechtigten Mitgliedern ausgesprochen werden.

Die

Mitglieder dürfen weder eine Rechnungsaufstellung oder Rechnungslegung, noch die Anbringung von

Siegeln, noch ein Inventer anfordem oder beantragen.

Artikel 6: Mitgliederregister

Arrt Sitz der Vereinigung führt der Verwaltungsrat ein Mitgliederregister. Dieses Register enthalt Namen,

Vooramen und Wohnsitz der Mitglieder. pie Beschlüsse zum Beitritt, Austritt oder zum Ausschlu(3 eines

Mitgliedes werden eingetragen binnen 8 -Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verwaltungsrat Kenntnis des

Beschlusses erhült,

Gefle dem Gesetz vom 27, Juni 1921 wird ein Recht auf Einsichtnahme gewdhrt,

Kapitel 111: Generalversammlung

Artikel 7; Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie ist inbesondere zustândig für

1. Die Anderung der Satzung

2. Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrates

3, Die den Mitgliedern des Verwaltungsrates zu erteilende Entlastung

4. Die Billigung des Haushaltsplanes und des Jahresabschlusses

5. Die freiwillige Auflásung der Vereinigung

6. Den Auschluss eines Mitgliedes, die Umwandlung der Vereinigung in eine Geseilschaft mit sozialer Zielsetzung, alle Beschlüsse, die über die Grenze der dem Verwaltungsrat gesetzlich und aufgrund der Satzung verliehenen Befugnisse hinausgehen.

Jedes Mitglied hat das Recht, den Versammiungen beizuwohnen und daran teilzunehmen. Alle Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht und jedes von ihnen verfügt über eine Stimme, Ein Mitglied kann sich durch ein anderes Mitglied vertreten lassen, Eine Vertretung durch Dritte, die nicht der Vereinigung angehüren, ist nicht gestattet.

Die Abstimmungsmodalitâtetn entsprechen denen, die im Gesetz vom 27. Juni 1921 vorgesehen sind. Artikel 8: Einberufung

Jedes Jahr muss wenigstens eine Generalversammlung einberufen werden, diese findet im Januar statt.

Es kann so oft eine aufrerordentliche Generalversammlung einberufen werden, wie es für die Interessen der Vereinigung erforderlich ist, Eine aufferordentliche Generalversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens drei Mitglieder dies beantragen.

Die Einberufung wird vom Verwaltungsrat, vertreten durch den Sekretâr, durch einfachen Brief vorgenommen, der jedem Mitglied wenigstens 8 Tage vor der Versammlung zugesandt wird, Darin wird die Tagesordnung, die Zeit und der Ort der Versammiung angegeben.

Die Einberufung kann ebenfalis durch elektronische Medien, wie E-Mail, erfolgen, Fristen und lnhalt entsprechen der schriftlichen Einfadung.

Artikel 9: Protokolle der Generalversammlung

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden in Protokollen festgehalten, die vom Vorsitzenden, vom Sekretâr, sowie von allen Mitgliedern, die dies wünschen, unterschrieben werden. Sie werden aul erdem in ein besonderes Verzeichnis eingetragen. Auszüge daraus, die vor Gericht oder anderwârtig vorzulegen sind, werden vom Vorsitzenden oder von zwei Verwaltungsratmitgliedern unterschrieben.

Diese Auszüge werden auf einen entsprechenden Antrag hin jedem Mitglied oder jeder Drittperson, die efn brechtigtes Interesse daran nachweist, ausgehândigt.

Kapitel 1V: Verwaltung

Artikel 10: Verwaltungsrat

Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat.geleitet, der aus wenigstens vier Mitgliedem besteht. Vorsitzender und Vizeprâsident werden von der Generalversammlung für vier Jahre gewâhlt. Eine Wiederwahl ist einmal miglich, Kassenführer und Sekretâr werden für unbestimmte Zeit gewâhlt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates kdnnen zu jeder Zeit von der Generalversammlunng abberufen werden. Der Verwaltungsrat wâhlt unter seinen Mitgliedem einen Vorsitzenden, einen Vizeprâsidenten, einen Sekretâr und einen Kassenführer.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates über ihr Mandat unentgeltlich aus.

Artikel 11: Tâgliche Verwaitung

Der Verwaltungsrat übert egt die tâgliche Verwaltung der Vereinigung sowie das damit verbundene Unterschriftsrecht dem Vorsitzenden. Bel Verhinderung übemimmt eines der anderen Mitglleder des Verweltungsrates diese Aufgabe.

Kapitel Vx Vertretung, Haftung

Artikel 12: Vertretung der Vereinigung

Gerichtsverfahren, seien es als Klâger oder Beklagter, werden im Namen der Vereinigung durch den Verwaltungsrat oder den mit der tâglichen Verwaltung Beauftragten geführt, durch den Vorsitzenden oder eine hferzU beauftragte Person,

Die Mitglieder des Verwaltungsrates gehen hinsichtlich der Verbindlichkeiten der Vereinigung keinerlei pensi nliiche Verpflichtung ein, ihr Haftung ist begrenzt auf die Ausführung ihres Mandates.

Artikel 13; Jahresabschluss, Haushaltsplan

Jèdes Jahr am 31, Dezember werden die Konten des abgelaufenen Jahres durch den Kassenführer abgeschlossen, Dieser wird einen Bericht über die Tâtigkeiten der Vereinigung sowie den Haushaltsplan des

MOD 3.2

Teil B : Fortsetzung

"

nachfolgenden Geschfiftsjahres und den Jahresabschluss des abgelaufenden Geschâftsjahres aufsetzen,

Konten, Hauehalt und Berichte werden der ordentlichen Generalversammlung im Januar zur Billigung vorgelegt.

Anlísslich der letzten Versammlung vor der Generalversammlüng bestimmen die Mitglieder zwei

Kassenrevisoren, Diese werden für die Dauer von zwei Jahren bestimmt, Eine Verlângerung dieser Mandate ist

nicht môglich. Eine Wiederwahl ist erst nach einer Unterbrechung von mindestens zwei Jahren mdglich.

Die Generalversammiung entscheidet über die Entiastung.

Die Buchhaltung wird gemâi3 Artikel 17 des Gesetzes vom 21, Juni 1921 und dessen Ausführungserlassen

g eregeit,

Kapitel VI: Satzungsânderung, Auflisung

Artikel 14: Satzungsânderung

Die Satzung darf nur gemâil den Bestimmungen der Artikel 8 und 20 des Gesetzes vom 21. Juni 1921

gendert werden.

Artikel 15: Aufli sung

Im Falle der freiwilligen Auflüsung wird die Generalversammlung einen oder mehrere Liquidatoren emennen

und ihre Befugnisse festiegen, Der verblelbende Nettobestand nach Tilgung der Schulden wird einer

Vereinigung, deren Zielsetzung der des Vinzenz Vereins Eupen V,o.G, entspricht, überwiesen.

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 26/07/2013 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigurig, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

18/08/2015
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~ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veriiffentlichen ist HI wgride b l et ~

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D 6 -08- 2015

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Gesellschaftsnarne : "Vinzenz Verein Eupen V.o.G."

Rechtsform : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sitz : 4700 Eupen, Hookstral3e 42

Unternehmensnr : 406510568

Gegenstand Rücktritte und Erneuerung des Verwaltungsrates der Urkunde

Aus der ordentiichen Generalversammlung vom 8. Januar 2015 gehen folgende Beschlüsse hernor

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -18/08/2015 - Annexes du Moniteur belge

1/ Rücktritte

Folgende Verwaltungsratmitglieder haben ihren Rücktritt erteiit

Pràsident : ROELANTS de STAPPERS Jacques, Rue de Halleur 123, 4801 Stembert

Vizepràsident : MARGRAFF Günther, Malmedyer StraE3e 123, 4700 Eupen

Sekretàr : HAHN Felix, RotkreuzstraI e 33, 4700 Eupen

2/ Emeuerung des Verwaltungsrates

Der aktuelle Verwaltungsrat der Vereinigung setzt sick wie folgt zusammen

President : CREUTZ Bruno, Am Bahndamm 23, 4700 Eupen

Vizepràsident : REUL Nikolaus, Auenweg 11, 4700 Eupen

Sekretfirin : SOIRON Edith, Steinroth 11, 4700 Eupen

Kassenf0hrerin : RAAFF Dorothea, Hookstraffe 42, 4700 Eupen

Für gleichlautenden Auszug :

CREUTZ Bruno, Président

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars ader der Personen, die dazu berechtigt sind der Verein oder die stiftung Driften gegenüber, zu verfreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Coordonnées
VINZENZ VEREIN EUPEN

Adresse
HOOKSTRASSE 42 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne