WERBEAUSSCHUSS AMEL, ABGEKURZT : W.A. AMEL

Divers


Dénomination : WERBEAUSSCHUSS AMEL, ABGEKURZT : W.A. AMEL
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 411.013.051

Publication

05/06/2013
ÿþ:

Mod POF 11.1

Ausfertigung, die nach Hinteriegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu vertiffentlichen ist

Hinterlegt bel der Kanz ei des Handelsgerichts EUPEN

11§001

Rechtsforen ; vo. e "

sítz :.1~fv n_ Yt. cs-u. 1 ~~ ~f 'te- 7.C'~ /k !ti1 E.G

(volistándtge Adresse)

Gegenstand der Urkunde : Anderung der Satzungen

Ânderung des Verwaltungsrates

Text

KOORDIENIERTE SATZUNGEN

Kapitel I: l3ezeichnung, Sitz, Gegenstand, Dauer

Artikel 1. Der Sitz des Werbeausschuss Amel ist  Montenau, Am Bahnhof 13, 4770 AMEL". Der Werbeausschuss

Arne! umfasst die Ortsehafien Amel, Deidenberg, Eibertingen, Iveldingen, Montenau und Schoppen,

Der Werbeausschuss ist Bine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht bezeichnet  Werbeausschuss Amer..

Er ist den ofEziellen Verkehrsvereinen angeschlossen.

Artikel 2. Die Fortdauer des Vereins ist unbeschrlinkt.

Artikel 3. Der Verein  Werbeausschuss Amel" ist ein offizieller, dem Generaikommissarïat der Wallonie

angeschlossener, und von diesem anerkannter Verein. Er dient lokalen Interessen, dessen Zweck es ist den Tourismus

auf lokaler Basis zu schützen, zu tbrdern und fur den besten Empfang der Touristen Sorge ze tragen.

Der Verein het namentlich ais Zweck:

1, Die Denkmaler, die künstlerischen Werte, die Landschaften und Anziehungsclemente zu schutzen und hervorzuheben.

2. Schutz und Hervorheben der lokalen Arbeitsschüpfungen.

3. Verbreitung aller Auskünfte liber Hotels, Tourismus und Pensionen bei Privatleuten.

4, Organisation von Kundgebungen, Fahrten und Veranstaltungen aller Art, die far die Anziehung der Orte auf den Tourismus beitragen, bzw, die lokalen touristisehen Werte ftirdern.

5, Sehaffung der nütigen touristischen Anzeigen.

6. Die Entwicklung einer Propagandaaktion, namentlich auch durch Prospekte, Karten, Plakate oder dureh anderes Propagandamateriai: Konferenzen, Medien, Internet, ...

7. Die Entwicklung aller sportlichen Initiatives, dies in Anziehungs-, bzw. Empfangseigenschaften der touristischen Orte die der Verein vertritt.

Kapitel II: Mitglieder

Artikel 4. Die Anzahl der Mitglieder des Vereins ist unbegrenzt Diese dari nicht unter neus sein.

Artikel 5. Der Verein besteht aus ef%ktiven Mitgiledern, kans sich auch Ehrenmitglieder zuteilen.

Artikel 6. Jeder Einwohner des Künigreichs kans in den Verein aufgenommen werden, wenn er nach geheimer

Abstimmung durch Stimmenmehrheit angenommen wird. iodes Mitglied kann auch zurücktreten mittels einfachen

Brief an den Verwaltungsrat, ohne dies begründen zu mussen.

Der Verwaltungsrat führt eh", Mitgliedcrregister. Dieses Register enthelt Name, Vorname und Wohnsitz der

Mitglieder. Die Beschlüsse zain Beitritt, Austritt oder zum Aussebluss von Mitgliedern sind eingetragen binnen acht

Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dam der Verwaltungsrat Kenntnis des Beschlusses erhalt.

Gemüss dem Gesetz vom 27. Juni 1921 wird ein Recht aufEinsichtnahme geewhhrt.

Artikel 7, Die Mitglieder zahlen keinen Beitrag. Die Generalversammlung kann aber nach allgemeiner Abstimmung

eiven Mindestbetrag als Mitgliedsbeitrag festlegen.

Bitte auf der letzten Seita des Tells S angaben: Auf der YordesseJte : Nome oters oder der

Personen,

~ s ~en d idlee dazu eenscherná htiges t sind. die/uendenden rlstsche Persen

Oden gegeiiüber zu vortreten

Auf der Rückseite r Name und t/nterschritt

Unternerimensnr. . 01/11, 0-1 2 ~ 0_5=-1

Gesellscliaftsname (vol' ousgesehrieben) :~~ ~ 3~f l ~l5 -.J``- Cyl421.5 5. A !''l' ~ L

(atygektlrzt) ;

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 05/06/2013 - Annexes du Moniteur belge

~..~.._..~

Dent Belgischen Staatsblatt vorbohaiten

Te a - Forisetzung Maf PDf ti,t

Kapitel HI: Verwaltung und Generalversammlung

Artikel 8. Der Verein  Werbeausschuss Amel" wird durch eenen Verwattungsrat geflihrt. Letzterer besteht aus einero Presidenten, einem Schrift iihrer, einem Kassierer und mindestens drei Beisitzern, die in der durch Artikel 11 der gegenwartigcn Statuten vorgeschriebenen Generalversammlung gewahlt werden. Disse Amter sied Ehrenposten. Artikel 9, Aile drei Jahre werden bei der Generalversannmlung drei Personen des Verwaitungsrates aufeinanderfolgend erneuert. Die austretenden Mitglieder kunnen wiedcrgewahit werden. Zugicich dürfen nicht neu gewghlt werden PrUsident, Schriftführer und Kassicrer.

Artikel, 10. Der Verwaltungsrat hat zur Führung und Verwaltung des Vereins volle Macht, und zwar in Übereinstimmung mit den Statuten bzw. den Beschitissen, welche durch die Generalversammlung gefasst wurden. Er ordnet die nôtigen Auslagen, dies im Rahmen der verfilgbaren Mittel.. Der President vertritt den Verein. Er kaan sich durch ein Vorstandsmitglied vertreten lassen.

Artikel 11. Einmal irtt Jahr findet eine Generalversammlung fair die effektiven Mitglicder statt. Diese wird fin Monat Marz und an dem vom Verwaltungsrat bestimmten Dit abechalten. Die Zusammenberufung zur Generalversammlung wird mindestens acht Tage im voraus erfolgen.

Artikel 12. Der Generalversammiung wird der jaltrliche Bericht über Leistangen und Lage des Vereins mitgeteilt, Diere genehmigt die Bilanz des vergangenen Rechnungsjahres, sowie den Haushaltsplan des kommenden Jahres, Die Beschltlssc dieser Generalversammlung werden gegebenenfalis verdffentlicht, und zwar durch die vom Verwaltungsrat bestimmte geeignete Art und Weise.

Artikel 13. Die Einkommen des Vereins bestehen aus:

I° Unterstützungen aller Art; 2° Schenkungen; 3° Mitgliedsbeitrrllgen; 4° Einnahmen aus Veranstaltungen; S° Verschiedenes.

Artikel 14. Die Bestündc über zweihundertffnfzig Euro müssen auf ein Konto des Vereins deponiert werden. Siiimtliche Zahlungen mussen vom Kassierer unterzeiehnet und vom Prlisident gegengezeichnet sein. Diese haben dem Verwaltungsrat die Ausgaben zu unterbreiten.

Artikel 15. Der Schriftftthrer ist bevollnt#chtigt die Kotrespondenz und die laufenden Papiere zu unterzeichnen. Doch Briefe und Abmachungen, welche den Verein verpflichten, mussen vom Prdsidenien gegengezeichnet werden. Artikel 16. Der Verein ist von der Gemeindeverwaltung anerkannt und der Fédération du Tourisme der Provinz Lüttich angegliedert.

Kapitel IV: Auflbsung

Artikel 17. Nach eiher eventuelier Auflósung des Vereins und nach Abschluss der Konten wird der noch bleibende

Geldbestand einem sozialem Werk zugeteilt.

Kapitel V: Verschiedenes

Artikel 18, Alles was nicht in diesen Statuten vorgeschen ist Oder jade Anderung der Statuten wird gemüss den

Verfûgungen des Gcsetzes vom 27. Juni 1921 geregelt.

Kapitel VI: Beschlüsse der Generalversammlung

Artikel 19, In der ordentlichen Generalversammlung vont 18. Marx 2013 sied foigende Anderungen des

Verwaltungsrates vorgenommen worden:

Der Kassierer DAHM Niklas, Montenau 99, 4770 Amel, Nationalregisternummer 66.06.19-231,31, ist

zurockgetreten.

Als noue Verwaltungsratsmitglieder wurden aufgenommen:

MICHELS Gunther, wohnhaft in Schoppen Helleburen 3, 4770 Aras!, Nationalregisternummer 42.11.26-315,58,

COLLAS Charles, wohnhaft in Montenau Auf dein Joch 17, 4770 Amel, Nationairegisternummer 50.12.12-413.70.

Der Beisitzer KÜTTEN Siegfried, wohnhaft in Schoppen Zum Bierf 25, 4770 Amei,

Nationalregisternummer 51.06,04-127.90 ist zum Kassierer bestimtnt worden.

Der Verwaltungsrat des Werbeausschuss Amel setzt sich hun wie folgt zusammen;

President: SCHRÓDER Erich, Montenau Mn Bahnhof 13, 4770 Asnel

Schriftflthrer: HEINDRICHS Leopold, Montenau Auf dem Htichst 5, 4770 Asnel

Kassierer: K1S l'ID,N Siegfried, Schoppen Zum Biert 25, 4770 Arne!

Beisitzer: DEN TANDT Armand, Heiderfeld 70, 4770 Amel

MICHELS Günther, Schoppen Helleburen 3, 4770 Amel

COLLAS Charles, Montenau Auf dam Joch 17, 4770 Amel

Amel, den I3. Metz 2013

Schreider Erich, President

Heindrichs Leopold, Schriftflhrer

aille ouf dar letzten Seits des _Tes 8 angeben : gtt((Ieryardersel(!: Navre und Eigenschaft das 6eutkundetiden Nofars oder der

Personen, die dazer ermáchtlgt sind, die juristisehe Persan £tillen

g©genûber au vortreten.

Ayr der RDckseite Name une Unterschrfft

23/06/2015
ÿþMOP32

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsbiatt zu verïffentiichen ist

IVN

1 9056

Unternehmensnr : 0411.013.051

Name der Vereinigung 1 Stiftung I Organismen

(ausgesohrieben) : Werbeausschuss Amel

(apgekiarzt) : W.A. AMEL

Rechtsform : VoG

Sitz : Montenau, Am Sahnhof 13 , 4770 Amel

Gegi »stand

der Urkunde : Ânderung der Satzungen

Ânderung des Verwaltungsrates

KOORDINIl1RTE SATZUNGEN

Kapitel I: Bezeichnung, Sitz, Gegenstand, Dauer

Artikel 1- Bezeichnung

Die Bezeichnung der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht lautet ,,Werbeausschuss Amei VoG".

Artikel 2- Sitz

Der Sitz des Werbeausschuss Amel ist »Montenau, Am Bahnhof 28, 4770 AME12, Der Werbeausschuss Amel umfasst die Ortschaften Amel, Deidenberg, Elbertingen, Iveldingen, Montenau und Schoppen. Der Werbeausschuss Amel VoG besteht aus den vier Sektionen Amei-Eibertingen, Deidenberg, Iveldingen-Montenau und Schoppen.

Die Vereinigung unterliegt dem Gerichtsbezirk Eupen,

Artikel 3 - Dauer

Die Vereinigung besteht fur eine unbesfimmte Dauer. Artikel 4 - Zielsetzung

Die Zielsetzung der Vereinigung ist die Farderung des Tourismus auf lokaler Ebene durch alle geeigneten Ma8nahmen. Aufterdem let die Verschbnerung der angeschlossenen Ortschaften mit allen meglichen Mitteln, zum Wohl der tfrtlichen Bevelkerung sowie der Gaste, zu erstreben

Kapitel Il: Mitglieder

Artikel 5 - Mitglieder

Die Anzahl der Mitglieder des Vereins ist unbegrenzt. Diese dart nicht unter neun sein.

Der Verein besteht aus effektiven Mitgliedern. Sie kann ebenfaiis Ehrenmitglieder bezeichnen.

Mitglied kan» lede Person ab dem Alter von 16 Jahren werden, die bereit ist, sick ftfr die Zielsetzungen des

Vereins aktiv einzuselzen. .. . .

Bitte auf der Ietzten Seite des Teil_B_ angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die daze erm5chtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu verfreten.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 23/06/2015 - Annexes du Moniteur belge

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MOD3.2

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 23/06/2015 - Annexes du Moniteur belge

Über die Aufnahme von neuen Mitgliedem entscheidet der Verwaltungsrat,

Ein Mitglied kann jederzeit mittels einer schriftlachen Mitteilung an den Verwaltungsrat austreten,

Der Ausschluss eines Mitglieds kann nur durch die Generalversammiung mit einer Mehrheit von 213 der

Anwesenden Oder Vertretenen ausgesprochen werden.

Die Mitglieder zahien kernen Beitrag. Die Generalversammiung kann aber nach allgemeiner Abstimmung einen Mindestbeitrag als Mitgliedsbeitrag festiegen.

Die Mitglieder dürfen die Betrâge, die sie selbst oder ihre Rechtsvorgânger eingezahlt haben, nicht zurückfordem. Sie dürfen weder eine Rechnungsaufstellung oder Rechnungsiegung, noch eine Anbringung von Siegeln, noch ein Inventer anfordem Oder beantragen.

Artikel 6 - Mitgliederregister

Der Verwaltungsrat führt ein Mitgiiederregister. Dieses Register enthâlt Name, Vornarne und Wohnsitz der Mitglieder. Die Beschlüsse zum Beitritt, Austritt oder zum Ausschluss von Mitgliedern werden binnen acht Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dein der Verwaltungsrat Kenntnis des Besohlusses erhâlt, eingetragen. Gemâf3 dem Gesetz vom 27. Juni 1921 wird ein Recht auf Einsichtnahme gewâhrt.

Kapite1111. Verwaltung und Generalversammiung

Artikei 7 - Verwaitüngsrat

Der Verein 1Werbeausschuss Amer wird durch einen Verwaltungsrat geführt, Letzterer besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die in der durch Artikel 11 der gegenwârtigen Statuten vorgeschriebenen Generalversammlung gewâhlt werden. Die Ausübung der Mandate geschieht unentgeltlich.

Artikel 8 - Wahlen

Alle drei Jahre werden bei der Generalversammlung drei Personen des Verwaitungsrates aufeinanderfolgend erneuert. Die austretenden Mitglieder kbnnen wiedergewâhlt werden. Zugleich dürfen nicht neu gewâhlt werden Prâsident, Schriftführer und Kassierer, Die Mandate als Prâsident, Schriftführer bzw. Kassierer dürfen nur einmal innerhalb von drei Jahren neu besetzt werden,

Artikel 9 - Verwaltung

Der Verwaltungsrat haf zur Führung und Verwaltung des Vereins volle Macht, und zwar in Übereinstimmung mit den Statuten bzw. den Beschlüssen, welche durch die Generalversammlung gefasst wurden. Er ordnet die nótigen Auslagen, dies im Rahmen der verfügbaren Mittel. Der Prâsident vertriit den Verein. Er kann sich durch ein Vorstandsmitglied vertreten lassen,

Artikel 10 - Tâgiiche Verwaltung

Der Verwaltungsrat übertrâgt die tâgliche Verwaltung der Vereinigung sowie das damit verbundene Unterschriftsrecht einem seiner Mitglieder, Bel Verhinderung übemimmt der Prâsident diese Aufgabe.

Artikel 11- Generalversammlung

Einmal im Jahr findet eine Generalversammlung für die effektiven Mitglieder statt. Diese wird im Monet Mârz und an dem vom Verwaltungsrat bes6mmten Ort abgehalten. Die Zusammenberufung zur Generalversammlung erfolgt mindestens acht Tage im Voraus.

Der Generalversammlung wird der jâhrliche Bericht über Leistungen und Lage des Vereins mitgeteilt. Diese genehmigt die Bilanz des vergangenen Rechnungsjahres, sowie den Haushaltsplan des kommenden Jahres. Die Beschlüsse dieser Generalversammlung werden gegebenenfalls verdffentlicht, und zwar durch die vom Verwaltungsrat bestimmte geeignete Art und Weise.

Durch eînfachen Mehrheitsbeschluss dart die Vereinigung über Punkte beraten, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Dies gilt jedoch nicht für Beschlüsse betreffend Ausschluss eines effektiven Mitgliedes, Auflásung, Jahreskonten, Haushalt oder Satzungsânderungen.

Artikel 12 - Kontoführung

Sâmtliche Zahlungen mussen vom Kassierer unterzeichnet sein, Der Kassierer haf ders Verwaltungsrat die Ausgaben zu unterbreiten.

M0D 3,2

Teil B : Fortseizung

Die Bestande Ober zweihundertfünfzig Euro mossen auf ein Kont° des Vereins deponiert werden,

Die Generalversammiung entscheidet Ober die Entlastunp des Verwaltungsrates.

Artikel 13 - Korrespondenz

Der Schriftführer ist bevollmdchtigt, die Korrespondenz und die lauferïden Papiere zu unterzeichnen. Briefe und Abmahnungen jedoch, welche den Verein verpflichten, mussen vom Prdsidenten gegengezeichnet werden.

Kapstel IV: Aufldsung

Artikel 14 - Aufldsung

Nach einer eventuellen Aufldsung des Vereins und nach Abschluss der Konten wird der noch bleibende Geldbestand den angeschiossenen Sektionen zu gleichen Tellen zugeteilt.

Kapitel V: Veschiedenes

Artikel 15 - Statuten

Alles was nicht in diesen Statuten vorgesehen ist oder jede Anderung der Statuten wird gemdl3 den Verfügungen des Gesetzes vom 27. Juni 1921 geregelt.

Kapitel Vl: Beschlüsse der Generalversammlung

Artikel 16 - Verwaltungsrat

Aufgrund der Wahlen anldsslich der ordentiiohen Generalversammiung vom 16. Mârz 2015 setzt sick der Verwaltungsrat wie folgt zusammen:

Prâsident: HEINDRICHS Roger, Montenau --Am Bahnhof 28, 4770 Amel

Schriftführer: GIEBELS René, Deidenberg --Zur Hardt 43, 4770 Amel

Kassierer KOTTEN Siegfried, Schoppen  Zum Biert 25, 4770 Amel

Beisitzer. DIEN TANDT Armand, Heiderfeld 70, 4770 Amel

Beisitzer. MICHELS Günter, Schoppen Helleburen 3, 4770 Amel

Beisitzer: COLLAS Karl, Montenau  Auf dem Joch 17, 4770 Amel

Amel, den 16. Mdrz 2015

HEINDRICIIS Roger

Prâsident

Polgende Anderungen des Verwaitcnt,ysrates wurden vorgenammen:

Zurüclgetreten-sind: °° HEINDRICHS Leopold, Montenau Auf dem Hiichst 5, 4770 Amel SCHRODER Erich, Montenau--Am Bahnhof 13, 4770 Amel

In den Verstand gew hlt warden: HEINDRICHS Roger, Montel nau  Am ,Bahnhof 28, 4770 Amel GIEBELS.René, Deidenberg ZurHardt43, 4770 Arnel

Dom Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Bitte auf der letzten Seite des Mis B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundencien Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Coordonnées
WERBEAUSSCHUSS AMEL, ABGEKURZT : W.A. AMEL

Adresse
AM BAHNHOF 13 4770 AMBLEVE

Code postal : 4770
Localité : AMBLÈVE
Commune : AMBLÈVE
Province : Liège
Région : Région wallonne