ALTERNATIVE

Divers


Dénomination : ALTERNATIVE
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 433.478.845

Publication

30/07/2014
ÿþ Mal 2.1

TrjJ (r2e Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veriiffentlichen ist



1-iireeot bel der Karnlei

des nt:se,tleyerichts EUPEN

18 -07- 2014

iN Kanziei

der Greffier

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Unternehmensnr. : 0433.478.845

Gesellschaftsname

(vol ausgeschrieben) ALTERNATIVE

Rechtsform : V.o.G.

Sitz industriestrasse 38 - 4700 EUPEN

Gegenstand

der Urkuncle : Rücktritt der Verwaltungsratmitg lieder

Auszug aus dem Protokoll der ordentlichen Generalversammlung vom 10. Juni 2014

...8.Ernennung, Austritt und Ausschluss von Verwaltungsratsmitgliedem

Gem ârl Artikel 9 der Statuten bestâtigt die Generalversammlung einstimmig und mit sofortiger Wirkung den,

Austritt laut rücktrittsgesuch vom 14.01.2014 (siehe auch Protokoll dieser VR-Sitzung)

" Frau Gaby SONNET wohnhaft in 4860 CORNESSE, St. Germain 40

Jean-Luc ROUSSEAU

Geschâftsführer

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 30/07/2014 - Annexes du Moniteur belge

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Bille suf der letzten Selle des Telle B angeben : Auf der Vorderselle Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermâchtigt sind, die juristische Persan Drillen gegenüber su vertreten

Auf der Rückseite Name und Unterschrlft.

19/12/2014
ÿþMod 2.1

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Ausfertigung, die nach Hinterfegung der Urkunde bei der Kanziei

in den Anlagen zum Belgischer 5n) : ~é r-f tlic~ae!ti ist

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Bitte auf der letzten Sefte des Tells B angeben ; Auf der Vorderselte ; Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars ader der

Personen, die dazU ermâchfigt sind, die Juristische Person Driften gegenüber zu vestreten

Auf der Rfickseite; Name und Unterschrfft.

4.

Unternehmensnr.: 0433.478.845

Geselischaftsname

(volt ausgeschrieben) ; ALTERNATIVE

Rechtsform

Sitz : Industriestrasse 38 - 4700 EUPEN!

Gegenst:and

der Urkunde ; Rücktritt und Ernennung der Verwaltungsratmitglieder

Auszug aus dem Protokoll derVerwaltungsratssitzung vom 18. November2014

Mit Bezug auf den VR-Beschluss vom 26.08.2014 bestátigt der Verwaltungsrat einstimmig die Beendigung des Auftrags von Herrn Jean Luc ROUSSEAU wohnhaft in FAYMONVILLE, rue de la Crope 38 als Geschâftsführer mit Wirkung per 08.12.2014.

Mit Bezug auf den VR-Beschluss vom 26.08.2014 bestí tigt der Verwaltungsrat einstimmig die Emennung von Herrn Jurgen STRANG wohnhaft in EUPENL Nikolausfeld 57 als Geschâftsführer mit Wirkung per

08.12.2014 und erteilt ihm gem Kapitel V Artikel 17 der Statuten alle erforderlichen Vollmachten und

Unterscliriften fOr die tagtâgliche Verwaltung zier Vereinigung.

Jean-Luc ROUSSEAU

Geschâftsführer

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -19/12/2014 - Annexes du Moniteur belge

24/07/2013
ÿþMoJ2,1

7e, Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bel der Kanzlei in den Anlagen zum Belgisch gin-Staatsact zu veriiffentlichen ist

Hinteitegt bai de!

13 15679*

6A/

der Greffier

i

Unternehmensnr.: 0433.478.845

Gesellschaftsnarne

(vofl ausgescfuíeben) ; ALTERNATIVE

Rechtsforrn

Sitz : Industriestrasse 38 - 4700 EUPEN

Gegenstand

der Urkunde Rücktritt und Ernennung der Verwaltungsratmitglieder

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 24/07/2013 - Annexes du Moniteur belge 1. In Folge der Veri ffentlichung der Satzungsünderungen vom 19/06/2012:

Sofortige Rücktritt aus den Verwaltungsrat It. artikel 7 der Satzungsânderungen von :

" Herrn Jean-Luc Rousseau wohnhaft in 4950 FAYMONVILLE, rue de la Crope 38

" Frau Magali PESON wohnhaft in 4710 LONTZEN, AS J-C Rossaint 24

1 Auszug aus dem Protokoli der ordentlichen Generalversammiung vom 26.06.2013

...8.Emennung, Austritt und Ausschluss von Verwaltungsratsmitgliedern

Gem Artikel 9 der Statuten bestí3tigt die Generalversammlung einstimmig den Rücktritt gemâf3

Rücktrittsgesuch per E-Mail vom 26,03,2013 mit sofortiger Wirkung von:

" Frau Maria KLÜCKER-LUEBKE wohnhaft in EUPEN, Auf dem Spitzberg 8

AuLLerdern bestâtigt die Generalversammlung gemâ8 Artikel 16 "Verwaitungsrat" einstimmig die Wahl von;

" Herrn Léon DROOGHAAG wohnhaft in GEMMENICH, Marveld 153 als Prâsident

" Herrn Bernd DESPINEUX wohnhaft in EUPEN-KETTENIS, Gemehret 64 als Schatzmeister

" Herrn Norbert SCHEEN wohnhaft in EUPEN, Lommericher Gasse 1 als Schriftführer

" Herrn Patrick MEYER wohnhaft in EUPEN-KETTENIS, Kellergasse 4 als Vizeprâsident

Die reuen Mandate enden bei der ordentiichen Generalvérsammlung des Jahres zweitausendneunzehn; (2019).

Jean-Luc ROUSSEAU

Geschi3ftsführer



-

Bille au! der fetzten Seite des Toits B :ingeben Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars crier der

Personen, die dazu ermbchligt sind, die juristische Person

Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrifl,

01/08/2012
ÿþBijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 01/08/2012 - Annexes du Moniteur belge

Hinterlegt bel der Kanziei des Handeisgerichts EUPEN

2 3 -07- 2012

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der Greffier



Unternehrnensnr : 0433.478.845

Name der Vereinigung I Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) : DIE ALTERNATIVE

(abgekürzt) :

Rechtsform : V.o.G.

Sitz : 4700 EUPEN, Rathausplatz 2

Geoenstand

der Urkunde : Verëffentlichung eines Auszugs aus dem Protolcoll der ordentlichen

Generalversammlung vom 19.06.2012 sowie die Satzungsânderungen

PROTOKOLL DER

ORDENTLUCHEN GENERALVERSAMMLUNG

VOM 19. JUNI 2012 (Auszug)

( " )

9.Satzung enderungen

Die Generalversammiung genehmigt einstimmig einep Vorschlag auf Anpassung der Statuten. Ein Exempter

der angepassten koordinierten Statuten wird dem vorliegenden Protokoll als Aniage beigefügt.

10.Verschledenes

10.1Die Generalversammlung beschlief3t das Mandat der Prüfungsgesellschaft S.C. BDO REVISEURS D'ENTEPRISES SCRL (60023), rue Waucomont 51 in 4651 BATTICE, vertreten durch Heun Felix FANK, für eine nette Dauer von 3 Jahre zu erneuem.

Das Mandat von einer Dauer von 3 Jahre, beendet bei der Generalversammlung 2015, welche über den Jahresabschluss zum 31. Dezember2014 entscheidet.

10.2Die Generalversammlung mandatiert einstimmig die Rechtsanwaltskanzlei DUYSTER, NOIRFALISE, MEESSEN, KOONEN mit Sitz in EUPEN, Vervierser Stralle 10 mit der Verbffentlichung der Satzungsânderungen sowie der Mandatserneuerung von BDO in den Anlagen des Belgischen Staatsanzeigers.

SATZUNGSÂNDERUNGEN (Anlage zu Punkt 9 der Tagesordnung)

Kapitel 1 Name und Sitz der Vereinigung

Artikel 1: Name

Die Vereinigung trrgt den Namen  Alternative V.o.G." (vorher "Oie Alternative").

Alle von der Vereinigung erstellten oder verdfentlichten Schriftstücke, Dokumente, Anzeigen oder sonstige

Belege, müssen hanter dem Namen der Vereinigung gut leserlich die Worte  Vereinigung ohne

Gewinnerzielungsabsicht" oder  V.o.G." veemerken.

Artikel 2: Sitz

Der Sitz der Vereinigung befindet sich in 4700 EUPEN, Industriestrat3e 38. Der Gerichtsstand der

Vereinigung ist Eupen.

Kapitel Il  Gegenstand, Zieisetzung und Dauer

Artikel 3: Gegenstand

MOD 3.2

" MQD 3.2

Der Gegenstand der Vereinigung besteht aus der Unterstützung und Verwirklichung aller Tâtigkeiten aus dem Dienstleistungsbereich gleich welcher Art und insbesondere aus den Bereichen Anderungsschneiderei sowie Bügef- und Waschservice.

Die Vereinigung kann:

" nebenbei kommerziefle Aktivitdten entfalten;

" fiir jade Tâtigkeit die ihrem Gegenstand âhnlich Ist, ihre Unterstützung bieten und sich daran beteiligen;

" alle Mallnah men ergreifen, die sich direkt oder indirekt, ganz oder teilweise, auf ihren Gegenstand beziehen, oder die zu dessen Entwickiung führen, Oder die dessen Verwirklichung erleichtem kiînnen;

" jegfiche Dienste oder Institutionen bilden und verwaften, wenn diese die Verwirklichung des Gegenstands der Vereinigung zum Ziel haben.

Die oben genannte Auffistung ist nur als Beispiel zu verstehen und ist nicht elnschrânkend, sondem muss im weitesten Sinne interpretiert werden.

Artikel 4: Zielsetzung

Die Zielsetzung des Untemehmens Ist es Menschen mit verminderten Chancen auf dem Arbeitsmarkt mit sinnvoilen und durch überwiegend aile Bevelkerungsschichten beanspruchten Aktivittten und Diensten zu beauftragen.

Das Unternehmen legt Wert auf die Begleitung der Mitarbeiter im beruffichen Alitag mit dem Femzfel der Wiedereingliederung in den primàren Arbeitsmarkt.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 01/08/2012 - Annexes du Moniteur belge Artikel 5: Dauer

Die Vereinigung wird für eine unbegrenzte Dauer gegründet.

Kapitel III  Mitgiieder

Artikel 6: Anzahl

Die Anzahl der Mitglieder ist unbegrenzt und muss mindestens drei Personen betragen.

Artikel 7: Mltgliederzulassung

Sind Mitglieder:

a)von Amts wegen:

" der Bezirkssekretür der Christiichen Gewerkschaft (CSC);

" der Sekret5r der Christiichen Arbeiterbewegung (CAB);

b)die Mitglieder, die ais solche von der Generalsversammlung, entsprechend der im nâchsten Absatz

beschriebenen Prozedur angenommen werden.

Eln Mitgliedskandidat muss entweder durch die Christiiche Gewerkschaft (CSC) oder durch die Christiiche

Arbeiterbewegung (CAB) vorgeschlagen werden. Dieser Kandidat reicht seinen Antrag beim Verwaftungsrat eira.

Die neuen Mitglieder werden entweder durch eine aufeerordentliche ader spëtestens durch die ordentliche

Generafversammiung angenommen.

Die Entscheidung der Generafversammiung ist unanfechtbar und sla muss nicht begründet werden.

Eira abgewiesener Kandidat kann seine Kandidatur erst wieder nacra einem Jahr ab dem Datum der

Entscheidung der Generalversammfung neu einreichen.

Sonstige Bedingungen:

1.Es besteht grundsâtzlich keine Geschiechterquote. Trolzdem muss mindestens immer eine Frau und ein

Mann Mitglied der Vereinigung sein.

2.Personaimitglieder und ehemalige Personalmitgifeder der Vereinigung sind nicht als Mitglied annehmbar,

Artikel 8: Mitgliederregister

Der Verwaltungsrat führt am Sitz der Vereinigung ein Mitgfiederreglster. Dieses Register enthüft, Namen,

Vomamen und Wohnsilz der Mitgfieder.

Artikel 9: Austritt

Die Mitglieder kunnen zu jeder Zeit aus der Vereinigung austreten, indem sla dem Verwaltungsrat schriftfich ihren Riicktritt mitteilen. Mitglieder fl r die elne gerichtliche Entmündigung zutri ft, werden von Rechts wegen als austretend betrachtet. Die Generalversammlung hat festzustellen, dass ein Mitglied ais austretend betrachtet wird.

Artikel 10: Ausschluss

Per Ausschluss eines Mitgfieds kann nur von der Generalversammlung mit eiher Zweidrittelmehrheit der anwesenden oder vertretenen Stimmen ausgesprochen werden.

Der Verwaltungsrat kann, bis zut Entscheidung der Generalversammlung, die Mitgliedschaft von Mitgiieder aufheben, dle sich eines schwerwiegenden Verstorres gegen die Satzungen oder Regain der Ehre und des Anstands schuldig gemacht haben, oder die dem guten Ruf der Vereinigung Schaden zugefügt haben.

Dle durch Ausschluss ader Authehung austretenden Mitglieder, sowie die Erben aller Rechtsnachfolger eines verstorbenen Mitgiieds kannen keinerlei Ansprüche auf das Vermogen der Vereinigung erheben. Sie

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 01/08/2012 - Annexes du Moniteur belge

Map 3.2

kunnen weder eine Übersicht der Konten oder Rechnungsiegung fordem, noch eine Versiegefung oder

inventera verlangen oder eine Erstattung von gezahiten Beitrgen, von Spanden, von.Schenkungen, oder eine Vergütung der geleisteten Arbeit.

Die Mitgliedschaft gilt als automatisch beendet im Todesfall oder im Fall einer juristischen Persan (Geseiischaft), durch die Auflasung, die Fusion, die Teilung, die Ungültigkeit oder des Konkurses.

Die Mitgileder von Amts wegen (s. Artikel 7) vetlieren ihr Mitgliedschaftsrecht bel Verffust der betreffenden Amtsfunktion.

Artikel 11: Mitgliedsbeitrâge

Die Mitgileder haben keine Beitrüge zu entrichten.

Kapitel IV -. Generalversammlung

Artikel 12: Generalversammlung

Die Generaiversammtung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie setzt sich zusammen aus den gemaf3

Artikel 6 und 7 bestimmten Mitgliedem. Sie ist insbesondere zustândig fur:

1.Satzungsi nderungen

2.Aufnahme, Austritt und Ausschluss der Mltg lieder

3.Emennung, Rûcktritt und Ausschluss der Verwaltungsratsmitgiieder

4.Ernannung, Entiassung und Vergütung von Kommissar-Revisor(en)/Wirtschaftsprüfer und Liquidator(en) 5.Genehmigung der geprüften Jahresbilanz mit Gewinn- & Veriustrechnung und Entlastung der Verwaltungsratsmitgglieder und des/der Wirtschaftsprüfer(s)

6.Genehmigung des Ilaushaltsplans (Budgets)

7.Die Entscheidung der freiwilligen Auto sung der VoG - Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder, Wirtschaftsprüfer und Liquidator(en) im Palle aine freiwilligen Auflüsung der Vereinigung

8.Einleitung von Haftungsverfahren gegen jades Mitglied der Vereinigung, jedes Verwaitungsratsmitgtied, jeden Wirtschaftsprüfer Oder lede Persan die befugt ist, die Vereinigung zu vertreten oder gegen jeden von der Generalversammiung besuftragten Bevollmáchtigten

9.Umwandlung der Vereinigung in eine Gesellschaft mit soziaier Zielsetzung

10.die Bestimmung des Gesellschaftsvermdgens im Felle einer Auflrïsung der Vereinigung festzulegen 11.alle Beschlüsse die auf Grund des Gesetzgebung oder der gegenwârtigen Satzungen über die Befugnisse des Verwaltungsrates hinausgehen

Jades Mitglied hat das Recht, den Generalversammlungen beizuwohnen und daran teilzunehmen. Alle Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht und jedes von ihnen verfügt über eine Stimme. Ein Mitglied kann sich durch eira anderes Mitglied vertreten lassen. Die Abstrmmungsmodalitüten entsprechen den Regelungen die im Gesetz vom 27. Juni 1921 vorgesehen sind.

Der Verwaltungsratsprüsident übemimmt den Vorsitz der Generalversammiung - bei dessen Abwesenheit dasiteste anwesende Verwaitungsratsmitgifed,

Artikel 13: Einberufung zur Generalversammiung

a)Jedes Jahr muss wenigstens eine Generalversammlung einberufen werden. Diese findet im ersten Halbjahr statt.

b)Eine aullerordentliehe Generaiversammlung kann so oft einberufen werden, wie es fur die Interessen der Vereinigung erforderlich ist. Eine aul1erordeniliche Generaiversammiung muss einberufen werden, wenn mindestens ein/Fünftei der Mitgiieder dies beantragt. Die Einberufung wird durch den Verwaltungsrat mittets eines einfachen Briefes oder per E-Mail vorgenommen, welche(r) jedem Mitglied wenigstens acht (8) Tage vor der Versammiung zugestellt wird. Dieser Brief muss die Tagesordnung, die Zeit und den Ort der Versammlung

angeben.

Artikel 14: Tagesordnung

Auf Antrag von zwei/Driftel der anwesenden Mitgileder darf die Versammlung über Punkte beraten, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Dies glit jedoch nicht fur Beschlüsse eines effektiven Mitglieds betreffend, sowie die Aufltisung, Jahresabschluss und liaushaltsplan acier Satzungsânderungen.

Artikel 15: Protokoil der Generalversammlung

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden in Protokollen festgehalten, die vom Vorsitzenden, vom Sekretâr sowie allen Mftgiledern die es wünschen, unterschrieben werden. Sie werden aullerdem in eln besonderes Verzeichnis eingetragen. Auszüge daraus, die vor Gericht acier anderweitig vorzulegen sind, werden vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder zwei Verwaltungsmitgiiedem unterschrieben. Diese Auszüge werden auf eiven getrennten Antrag hin, jedem Mitglied oder jeder Driftperson, die ein berechtigtes

Interesse daran nachweist, ausgehündigt.

Kapitel V  Verwaltung

Artikel 16: Verwaltungsrat

-Die Vereinigung wird vom Verwaltungsrat gefûhrt, der aus mindestens Brei Mitgliedem besteht. Diese

Mitglieder werden van der Generalversammiung fur die Dauer von (6) sechs Jahren gewühlt. Eine Wiederwahl

. : MOI] 3.2

ast müglich. Die Mitglieder des Verwaltungsrats kunnen zu jeder Zeit durch eine einfache Mehrheitsentscheidung der Generalversammiung gewihlt acier abgesetzt werden.

-Die Verwaltungsratsmitglieder werden aus den Mitgifedem gewühit, nachdem eili Aufruf der Kandidaten stattgefunden hat.

-Die Anzahi der Verwaltungsratsmitglieder muss immer geringer sein als die Anzahl der Mitgileder der Vereinigung. Wenn jedoch nur drei Personen Mitglied der Vereinigung sind, dann besteht der Verwaltungsrat nur aus zwei Personen.

-Es besteht grundsütziich keine Geschlechterquote. Trotzdem muss mindestens immer eine Frau und ein Mann Mitglied des Verwaltungsrats sein.

-Der Verwaltungsrat handelt als Kollegium, auf ler im Falle einer Sonderbeauftragung.

-Der Verwaltungsrat verfügt über die weitestgehenden Kompetenzen fur die Verwaltung und Leitung der Vereinigung, dazu gehoren auch die VerâuI erung, die Belastung mit Meier Hypothek, und die Mflgllchkeit, Kontlikte einem Schiedsgericht vorzulegen. Zu seinen Befugnissen gehoren auch alle Maf?nahmen die von Rechts wegen acier satzungsgemi il nicht der Generalversammlung vorbehalten sind,

-Jedes Verwaitungsratsmitglied das demissionieren müchte, muss seine Demission dem Verwaltungsrat schriftlach misttenen.

-Wenn ein Mandat fret geworden ist, kann ein vorláuiges Verwaltungsratsmitglied von der Generaiversammlung ernannt werden. Diese Person erfü!!t das Mandat des durch ihn ersetzten Verwaltungsratsmitgl ieds,

-Der Verwaltungsrat wáhit aus seinen Mitgliedern eine/n Prüsidentrn, eine/n Vizeprâsident/in und eineln Schatzmeister/in. lm Faire der Abwesenheit oder Verhinderung des Prâsidenten, wird dessert Funktion vom Vizeprüsidenten wahrgenommen.

-Der Verwaltungsrat trifft sich nach Einladung durch den Prâsidenten ader durch zwei Verwaltungsratsmitglieder. Er trifft sich mindestens zweimal pro Jahr. Die Einladung für die Verwaltungsratssitzung wird mit einfachem Brief mindestens acht Tage vor dem festgefegten Datum der Versammlung verschickt. Dieser Brief enthült die Tagesordnung.

Der Verwaltungsrat bildet ein Kollegium und kann nur entscheiden, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend oder vertreten ist.

-Die Entscheidungen des Verwaltungsrats werden mit absoluter Stimmenmehrheit genommen. Jedes Verwaitungsratsmitglied verfügt aber eine Stimme. Bei Stimmengfeichheit gilt die Stimme des Prâsidenten oder seines Vertreters. Ungültige oder weit e Stimmen, sowie Enthaltungen werden bei der Berechnung der Mehrheit nicht berücksichtigt.

Die Entscheidungen werden in der Form von, vom Prâsidenten unterschriebenen Protokollen zugestellt und werden in einem besonderen Verzeichnis am Sitz der Vereinigung eingetragen. Jedes Mitglied het das Recht dieses Verzeichnis einzusehen, ohne dass es mitgenommen werden dart.

Die Mitgiieder des Rats kunnen sich von einem anderen Verwaltungsratsmitglied minets einer unterschriebenen Voilmacht vertreten lassen. Jades Verwaltungsratsmftgtied kann nur eine Vollmacht Naben.

-Der Verwaltungsrat kann nur gültig über die Punkte der Tagesordnung entschelden. In Ausnahmefállen kann über einen nicht in der Tagesordnung stehenden Punkt entschieden werden, wenn mindestens die t-iülfte der Verwaltungsratsmitglieder auf der Verwaiturrgsratsversammlung anwesend oder vertreten ist, und wenn diese einstimmig beschfiellen, diesen Punkt der Tagesordnung hinzuzufrigen.

-Die Mandate der Verwaltungsratsmitglieder werden ehrenamtlich ausgeübt. Die Vergütung der Kosten erfofgt entsprechend der Hausordnung.

-Die Verwaltungsratsmitglieder, kunnen sich im Rahmen ihrer Funktion nicht persónfich vertraglich binden und sind ausschliefMlich für die Ausübung ihres Mandats verantwortlich.

-Der Verwaltungsrat kann im Sinne des Artikels 13 Absatz 4 des Geselzes über dle VoG einen Teil sellier Befugnisse an eili oder mehrere Verwaltungsratsmitglied(er) oder an Dritte per Mehrheitsbeschluss übertragen.

-Anwesenheit von Driftpersonen zur den Sitzungen des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat kann einstimmig Personen, die koine Verwaltungsratsmitglieder sind, eimaden, um diesen Versammlungen beizuwohnen und Informationen und Ratschlâge zu erteiien, die in lhre spezifischen Kompetenzbereiche fallen.

Diese Drittpersonen müssen slch je nach Fali auf die Rolle eines Informanten oder Beraters beschrdnken. Sie kánnen in keinem Fait an der Abstirnmung teilnehmert.

Artikel '17: Tegliche Geschüftsführung

Der Verwaltungsrat kann die tagtâgliche Geschüftsführung der Vereinigung, mit Gebrauch der für dieses

Arnt erforderlichen Unterschriften, einer oder mehreren Personen, Verwaltungsratsmitglied oder nicht,

überlassen. Die mit der tagtàgfichen Geschàftsführung beauftragte(n) Person(en) handein in der Eigenschaft

eines Organs. Wenn sie zu mehreren sind, handein sie individuefl.

Die tagtágliche Gescháftsführung umfasst die Befugnis, tagtàgliche Mal3nahmen zur Durchführung der

Richtlinien des Verwaltungsrats zu ergreifen, sowie diese die regelmâflig zu ergreifen sind, um den guten

Fortgang der Aktivitüten der Vereinigung zu gewbhrleisten.

Darin sind enthalten:

I .die Beziehungen mit den Banken und Behürden

2.die Buchführung

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 01/08/2012 - Annexes du Moniteur belge

MpD 3.2

3.die Samrntung und Archivierung von Verwaltungsdokumenten (Einladungen, Protokolle, Dokumente aus

e -, dem Sozial- und Steuerbereich, usw.,.)

Eine automatische Beendigung des Auftrags °doigt, wenn der (die) mit der tdglichen Verwaitung beauftragte(n) Vertreter seine (ihre) Eigenschaft als Verwaltungsmitglied verliert oder durch einfachen Mehrheitsbeschluss des Verwaltungsrats. Der Verwaitungsrat kann zu jedem Zeitpunkt und ohne Rechtfertigung den Auftrag der mit der tgfichen Verwaltung beauftragten Person(en) beenden.

Kapitel VI  Vertretung, Haftung, Buchführung Artikel 18: Vertretung der Vereinigung

Für alle Handiungen, die über den Dahmen der tâglichen Geschâftsführung hinausgehen sind der Prâsident und der Geschüftsführer gemeinschaftlich unterschriftsberechtigt. Für alle Handiungen, die über den Rahmen der tglichen Verwaltung hinausgehen, Ist der einstimmige Beschiuss des Verwaltungsrates erforderlich, um die Vereinigung Diittpersonen gegenüber rechtsgültig zu vertreten. lm Fali von Gerichtsverfahren, sel es ais KIOger oder ais Beklagte, besteht hinsichtlich der Verbindiichkeiten der Verelnigung kelnerlei persbnliche Verpflichtung gegen den Geschüftsführer und die Mitglleder des Verwaftungsrats. lyre Haftung beschrânkt sich ledigtich auf die Ausführung des ihnen anvertrauten Mandates.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 01/08/2012 - Annexes du Moniteur belge Artikel 19: Jahresabschiuss, Haushaltspian (Budget)

Jedes Jahr, are einunddreggsten (31.) Dezember, werden die Konten des ablaufenden Jahres durch den Verwaitungsrat abgeschiossen. Dieser wird einen Bericht über die Tâiigkeiten der Vereinigung sowie den 1-faushaltsplan (Budget) des nachfofgenden Geschüftsiahres aufsetzen. Jahresabschiuss, Haushaftspfan (Budget) und Gerichte werden der ordenttichen Generalversamrniung im Laufe des etsten Halbjahres des Folgejahres zut Billigung vargelegt. Die Generalversammiung enischeidet über die Entlastung des Verwaltungsrates und der Geschüftsführung. Die t3uchhaltung wird gembil Artikel 17 des Gesetzes vom 21. Juni 1921 und dessen Ausführungserlasse geregelt.

Kapite! ViI  Satzungsánderung, Auflósung

Artikel 20: Satzungsânderungen

Die Generalversammiung kann die Satzungen ândem wenn die entsprechenden Abânderungen ausdrückfich in der Vorladung der Generalversammlung vermerkt sied und zwei Dtittel der anwesenden oder vertretenen Mitglieder diese Abânderung gutheiflen. Zudem miíssen zwel Dritte! aller Mitgiieder zugegen und vertreten sein.

Artikel 21: Auflüsung

1m Relie der freiwiiligen Auflbsung wird die Generalversammiung zwei 1-iquidatoren ernennen und deren Befugnlsse festlegen und bestimmt die Verwendung der Nettoektiva des Kapitals. Dies muss zwingend für eine Vereinigung mit ühnlicher Zielsetzung ohne Gewinnstreben zugeführt werden.

Artikel 22: Abschfieffende Verfügung

Hlnsichtlich aller in den vorliegenden Satzungen nicht geregelten Punkte, geiten die Bestimmungen der

Gesetzgebung fûr Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht.

24/02/2012
ÿþRechtsform : V.o.G.

Sitz : Rathausplatz 2 - 4700 EUPEN

Gegenstand

der Urkunde : Rücktritt und Ernennung der Verwaltungsratmitglieder

Auszug aus dem Protokoll der aufserordentlichen Generalversammlung vom 03.02.2012

3. Besti3tigung der Demission von Herrn Joseph CHANTRAINE in seiner Eigenschaft als Geschüftsführer

Gem Beschluss des Verwaltungsrates vom 7. Dezember 2010 bestâtigt die Generalversammlung

einstimmig und in gegenseitigem Einvemehmen die Demission von Herrn Joseph CHANTRAINE in seiner Eigenschaft als Geschüftsführer,

4. Bestátigung der Emennung von Herm Jean-Luc ROUSSEAU in seiner Eigenschaft als Geschâftsführer

Gemâll Beschlüsse des Verwaltungsrates vom 17. Januar 2011 und 19. Januar 2012 bestâtigt die Generalversammlung einstimmig die Emennung von Herm Jean-Luc ROUSSEAU in seiner Eigenschaft als Geschüftsführer.

Jean-Luc ROUSSEAU

Geschàftsführer

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Mod 2.5

Fr1 1L ,, Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei

in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu ve " . - ist

Unternehmensnr.: 0433.478.845

Gesellschaftsname

(vou ausgeschrieben) : DIE ALTERNATIVE

Bijlagen-bit iretBelgisch Staatsbiact =-24f02t20i2 _ Annexes-ùu'MuutteûrGeige

Bitte auf der letzten Selle des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notera oder der Personen, die dazu ermâchtigt sind, die juristische Person Driften gegenüber zu verfreten

Auf der Rückseite : Name und [interschrift.



06/04/2011
ÿþMoa 2.1

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bel der Kanziei

irt den Aniagen zum Beigischen S - . . : , : ,: " = #st

" i iIIoRIsa1o1 j1111111

Be

St

vo;

Unternehmensnr. : 433.478.845

GesellscAaftsname

(,rolt ausgeschdfeben) : VoG Die Alternative

Rechtsform : VoG

Sitz : Rathausplal;z, 2 47001=UPEN

Geqensffind

der Lrkkunde": Anderung

lm Rahrnen der ausserordenliichen Generaversammlung vom 17/0111011 worden folgende

Neuaufnahmen als Mitglied des Verwaltungsretes boschiman:

. Frau C3abrlelte Sonnet, Beeltzer

. Herr Patrick Meyer. Besitzer`

Herr Guido Reuter. Beisiizer

Jean-Luc Rousseau

Bitte auf der letzten Serte des Tels B angeben : Auf der banderssíte : Name und Eigenschar} des beurkundenden Nofers oden der

Personen, die daze enn chtígt sind, die juristische Person

Driften gegenoberzu verfreten

Auf der Rr7çksefte : Name und tlnterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 06/04/2011- Annexes du Moniteur belge

15/07/2015
ÿþMod 2.1

Lirejp'J Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei

in den Anlagen zum Belgische" , - ist

OUi

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*1510 306

U nterneh m ensnr.: 0433.478.845

Geselischaftsname

(vols ausgeschrieben) : ALTERNATIVE

Rechtsform : V.o.G.

Sitz : Industriestrasse 38 - 4700 EUPEN

Gegenstand

der Urkunde : ErneuerungdesMandats

Auszug aus dem Protokoll der ordentiichen Generalversammlung vom 23. Juni 2015

8.Emeuerung des Mandats der Prüfungsgesellschaft SC BDO REVISEURS

d' ENTREPRISES

Die Generalversammlung beschlieLLt das Mandat der Prüfungsgesellschaft S.C.BDO REVISEURS D'ENTEPRISES SCRL (B0023), rue Waucomont 51 in 4651 BATTICE, vertreten durch Herm Felix FANK, für weitere von 3 Jahre zu emeuem.

Dieses Mandat mit einer Dauer von 3 Jahren end et bei der Generalversammlung

2018, welche über den Jahresabschluss zum 31.Dezember 2017 entscheidet. Das

jâhrliche Honorar für die Prüfungshandlungen wird auf 2.250EUR (Mwst und IRE-Beitrag ausgeschlossen)

festgesetzt. Das Honorer wird ji3hrlich indexiert und basiert auf den Gesundheitsindex.

9.Verschiedenes

Die Generalversammlung mandatiert einstimmig das Büro SOUREN J. PGmbH mit Sitz in EUPEN, VervierserStral3e 3 mit der Verdffentlichung der Mandatsemeuerung von BDO in den Aniagen des Belgischen Staatsanzeigers.

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermàchtigt sind, die juristische Person Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -15/07/2015 - Annexes du Moniteur belge

Coordonnées
ALTERNATIVE

Adresse
INDUSTRIESTRAßE 38 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne