ANTON SCHLECKER

Divers


Dénomination : ANTON SCHLECKER
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 859.974.383

Publication

06/08/2013
ÿþAusfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu ver6ffentlichen ast

MOD WORD 11.1

Bitte auf der letzten Selle des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaaf des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermâchtigt sind, die juristische Person Dritten gegenüberzu vertreten

Auf der Rückselfe : Name und Unterschrift.

Unternehmensnr. : 859.974:383 '

Gesellschaftsname

(vofl ausgeschrieben) : TAP dayli Vertriebs GmbH

(abgekürzt) :

Rechtsform : Gesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : Hobeweg 4 (vormals Antan Schlecker Straf3e, 1), 4055 PUCKING (Volstând'sge adresse)

Gectenstand

der Urkunde ; INSOLVENZEROEFFNUNG

INSOLVENZEROEFFNUNGBESCHLUSS HAUPTINSOLVENZ gem. Art. 3 Abs. 1 EuInsVO Edikt gemti3 § 74/2 10

Das Landesgericht LINZ erüffnet über Schuldnerantrag fofgendes Insolvenzverfahren in Form eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung (§ 167 10):

INSOLVENZSACHE: Schuldnerin:

prot. Fa. TAP dayli Vertriebs GmbH, FN 86077i, 4055 Pucking, Hobelweg 4 (Sitz It. FB), mit Filialen in Oberüsterreich, Niederüsterreich, Wien, Burgenland, Steiermark, Kürnten, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und auslândischen Zweigniederlassungen in Belgien und Luxemburg.

vertreten durch: Hasch & Partner, Anwalts GmbH, Landstr, 47, 4020 Linz

insolvenzverwalter:

Dr. Rudolf MITTERLEHNER, RA, 4020 Linz, Landstr. 9, Tel.: 07321771653-0, Fax: 0732/771653-18

I nsolvenzverwalter-Stellvertreter:

Dr, Erhard HACKL, RA, 4020 Linz, Hofgasse 7, Tel.: 0732/776234, 776235, Fax: 07321776234 22

Dr, Gerhard ROTHNER, RA, 4020 Linz, Hopfengasse 23, Tel.: 0732/66 73 26, Fax: 0732/66 73 20 29

Dr, Thomas ZEITLER, RA, 4020 Linz, Huemerstrafle 23, Tel.: 0732-775544-11, Fax: 0732-775544-10

Dr. Elisabeth ACHATZ KANDUT, RA, 4020 Linz, Schillerstr, 12, Tel.: 0732/656969, Fax: 0732165696960 E-Mail-Adresse der Insolvenzverwaltung: insolvenzverwaltung@dayti-shop.com

1.) Erste Glaubigerversammlung, Allgemeine PrÜfungstagsatzung, Berichtstagsatzung gemafS § 91a 10 und

Tagsatzung zur Fertigung des Vermdgensverzeichnisses nach § 100a 10

Zeit: 27.09.2013, 10:00 Uhr Einlass zw 9.30-10.00 Uhr Oit Landesgericht Linz, Saal 61, Erdgeschoss

Anmeldefrist bis 13.09.2013

2.) Nachtrâgliche Prüfungs-, Schlussrechnungs- und Sanisrungsplantagsatzung:

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 06/08/2013 - Annexes du Moniteur belge

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 06/08/2013 - Annexes du Moniteur belge

Zeit: .05.12.2013, 10:00 Uhr. Einlass zw 9.30-10.00 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 61, Erdgeschoss

Wesentlicher bilait des Sanierungsplan-Vorschlages:

Die Insolvenzglüubiger erhalten auf ihre Forderung eine 25%ige Quote, davon 5% binnen zwei Wochen ab Annahme des Sanierungspians, jedoch nicht vor Rechtskraft seiner Bestâtigung (=Aufhebung des lnsolvenzverfahrens); weitere 5% binnen 6 Monaten ab Annahme, weitere 5% binnen 12 Monaten, weitere 10% binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans.

Gem. § 257 Abs. 3 10 werden besondere Zustellungen an die Gfâubiger unterbielben und Schriftstocke nur durch i ffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at bekannt gemacht werden.

Eintragung bzw. Anmerkung der lnsolvenzerüffnung gem §§ 77 und 77a 10:

Ais Firmenbuchgericht das Landesgericht Linz zu FN 86077i

Als Exekutionsgericht die Bezirksgerichte Traun, BG für Handelssachen Wien, Komeuburg, Hollabrunn, Mistelbach, Klosterneuburg, Günsemdorf, Mildling, Bruck a.d, Leitha, Neusiedl am See, Schwechat, Baden, Eisenstadt, Neunkirchen, Gloggnizt, Neulengbach, St. Polten, Lilienfeld, Melk, Scheibbs, Amstetten, Waidhofen a.d. Ybbs, Weyer, Haag, Ybbs, Tulln, Krems a.d, Donau, Hom, Zwettl, Waidhofen a.d. Thaya, Gmünd, Linz, Traun, Eferdiing, Feuerbach, Urfahr, Rohrbach, Freistadt, Mauthausen, Pregarten, Perg, Steyr, Enns, Kirchdorf a.d. Krems, Weis, Gmunden, Grieskirchen, Vocklabruck, Schürding, Bad lschl, Ried im innkreis, Braunau am Inn, Salzburg, Saalfelden, Oberndorf, Mattighofen, Neumarkt bei Salzburg, Thalgau, Hallein, St. Johann, Tamsweg, Zeil am See, Innsbruck, Hall, Schwaz, Rattenberg, Zell am Zilter, Kufstein, Kitzbühel, Telfs, Siiz, Imst, Landeck, Reutte, Bludenz, Montafon, Feldkirch, Dombirn, Bezau, Bregenz, Mattersburg, Oberpullendorf, Oberwart, Gussing, Jennersdorf, Graz-Ost, Graz-West, Leibnitz, Feldbach, Bad Radkersburg, Bruck a.d. Mur, Voitsberg, Weiz, Gleisdorf, Fürstenfeid, Stainz, Deutschlandsberg, Mürzzuschlag, Leoben, Judenburg, Liezen, Murau, Schladming, Klagenfurt, Volkermarkt, Eisenkappl, Bleiburg, Ferlach, Villach, St. Velt a.d. Glan, Wolfsberg, Spittal a.d. Drau, Feldkirchen, Hermagor, Lienz,

Verlautbarung in der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at veranlasst am: 04.07.2013

(Mit dieser Verlautbarung treten die Zustellwirkungen sowie der Beginn der 14-tügigen Frist, für die Erhebung eines Rekurses ein, der schriftlich beim Landesgericht Linz einzubringen wâre).

Glüubigerausschuss:

1.Alpeniündischer Kreditorenverband, 4021 Linz, Humboldtstral3e 29 2.Kreditschutzverband van 1870, 4015 Linz, Mozartstraf3e 11 3.insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer(innen), 4020 Linz, Volksgartenstralae 40 4.bsterreichischerVerband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4 6.Finanzprokuratur, Singerstraffe 17-19, 1011 Wien

6.00GKK, Gruberstr. 77, 4020 Linz

7.IEF Service GmbH, Linke Wienzeile 246, 1150 Wien

WICHTIGE HINWEISE FUR BETEILIGTE U. RECHTSBELEHRUNG SIEHE UMSEITS.

Anordnung an die Schuldnerin

Der Schuldner bzw. bel juristischen Personen der organschaftliche Vertreter erhlt den Auftrag bis zur allgemeinen Prüfungstagsatzung das voIlstündig und wahrheitsgemül3 ausgefüilte Vermügensverzeichnis vorzulegen und disses im Rahmen der allgemeinen Prüfungstagsatzung vor dem lnsoivenzgericht gem § 100a !0 zu unterfertigen.

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Belehrung für Arbeitnehmer der Schuldnerin:

Zur Wahrung Ihrer Ansprüche nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) ist bei sonstigem Ausschluss ein Antrag binnen 6 Monaten ab Erüffnung des Insolvenzverfahrens an die 1EF-Service- GmbH, 1150 Wien, Linke Wienzeile 246, zu richten, Formblatter for diesen Antrag liegen bei dieser Steile auf.

Arbeitnehmer kunnen sich zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche an die nüchstgelegene Bezirksstelle der Arbeiterkammer oder an das Referat Insolvenz-Rechtsschutz der Arbeiterkammer, 4020 Linz, Volksgartenstraf3e 40, 4. Stock, Zi. 400, Tel.: 050-6906 2364 (Parteienverkehr nur nach telefonischer Terminvereinbarung).

Hinweise für lnsolvenzglâubiger:

Insolvenzgiüubiger (auch Arbeitnehmerl) werden aufgefordert, ihre lnsolvenzforderungen unter Anführung einer Oberweisungsadresse (Kontonummer, Bank und Bankleitzahl) in 2-tacher (Dienstnehmer 3 tacher) Ausfertigung, so anzumelden, dass sie spâtestens bis zum Ende der Anmeldefrist bel diesem Gericht einiangen. Die gerichtliche Pauschalgebühr für die Forderungsanmeldung betrifgt EUR 21,00 (einzuzahlen auf das PSK Konto des Landesgerichtes Linz Konto-Nummer: 5450064, Bankleitzahl: 60000 bzw. aufFerhalb Ôsterreichs BIC: OPSKATWW, IBAN: AT886000000005450064). Ein entsprechender Nachwels (in Kopie) über die Einzahlung ist der Forderungsanmeldung anzuschlieffen.

Die Forderungen sind aufzugliedem und zu begründen, die sie begründenden Urkunden (z.B. Urteile, sonst Fakturen etc.) sind vorzulegen; ist darüber ein Prozess anhângig, so sind Prozessgericht und Aktenzeichen zu hennen. lm Internet wird auf der Homepage des Justizministeriums unter www.justiz.gv.at - Bürgerservice - Formulare - lnsolvenz - Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren - IOFormFoAnml ein Formular für die Forderungsanmeldung angeboten. Nach Mtiglichkeit ist dieses zu verwenden. Die Forderungsanmeldung ist elgenhândig zu unterfertigen. Fremdwahrungsforderungen sind in Euro zum Kurswert am Tag der Insolvenzeroffnung anzumelden. Jeder Gldubiger, der die Anmeldefrist nicht einhâlt, hat auf Antrag der Insolvenzverwaltung dieser EUR 50,00 zuzüglich USt. zu ersetzen, aul3er dem GIâubiger war eine rechtzeitige Anmeldung nicht môglich. Dies ist aber bei sonstigem Ausschluss in der Anmeldung zu behaupten und spütestens in der nachtrâglichen Prüfungstagsatzung zu bescheinigen.

Austündische Glüubiger, die keine Abgabesteile im lnland haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spatestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevoilmüchtigten mit eiher Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstockes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevoilmschtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im lnland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post zugestellt.

Sonstige Hinweise:

Wer Sachen des Schuldners in der Gewahrsame hat, muss dies bei sonstiger Schadenersatzpflicht unverzüglich dem lnsolvenzverwalter bekannt geben.

DEM INSOLVENZVERWALTER WIRD AUFGETRAGEN:

1.binnen 8 Tagen mitzuteilen:

a)das Massekonto

b)Ergünzung der bereits vorgelegten Glâubiger liste (2-fach) bel gleichzeitiger Obermittlung an AKV, KSV,

ISA & Creditreform per E-Mail.

c)Namen und Anschriften der empfangsberechtigten Belegschaftsorgane.

Weitere Auftrâge insbesondere im Zusammenhang mit Untemehmensfortführung bzw. - schiief3ung siehe nâchste Seite.

2.3 Arbeitstage vor der ailgemeinen Prüfungstagsatzung (Berichtstagsatzung) vorzulegen:

a)schriftlichen Bericht im Sinne des § 81a Abs. 1 bis 3 10 sowie über alle hier aufgetragenen Mal3nahmen bei gleichzeitiger Obermittlung an AKV, KSV, ISA, CR per E-mailb) das volikommen vorbereitete Anmeldungsverzeichnis bel gleichzeitiger Übermittiung an AKV, KSV, ISA & Creditreform per E-mail, wobei

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; allfdllige Bestreitungen durch den Schuldner bereits jeweils in der Anmerkungsspalte zu vermerken sind. lm Fall

; einer nachtrâglichen Bestreitungsrücknahme durch den Masseverwalter ist mit dem Schuldner abzuklâren, ob

er die Bestreitung weiterhin aufrecht erhaltet und darüber zu berichtenl

c)das inventer (Vermógensverzeichnis) gemâi3 §§ 96 ff 10

d)das (die) Schatzungsgutachten

Die Heranziehung gerichtlich beeideter Sachverstündiger für die Prüfung der Bucher, der Fortführungsaussichten, für inventarisierung, Schützung und Abrechnung von Dienstnehmeransprüchen wird - wenn sie vom Masseverwalter für notwendig erachtet wird und keine unverhültnismüflige Belastung der Masse nach sich zieht - genehmigt (§§ 81 Abs. 4 und 82 10).

3.Bei allen weiteren Berichten die beiliegende Anweisung zur Berichterstattung zu beachten,

BEGRÜNDUNG:

Entscheidung antragsgemâls. Der wirtschaffliche Mittelpunkt des Unternehmens liegt in 4055 Pucking, Hobelweg 4, dem firmenbuchmüf3igen Sitz des Unternehmens. Kostendeckung ist durch Bankguthaben per 03.07.2013 in Gesamthühe von EUR 8,2 Mio. vorhanden.

Gemül3 § 69 Abs 3 10 sind organschaftliche Vertreter juristischer Personen jeweils einzeln berechtigt und verpflichtet, den Insolvenzantrag zu stellen. Dies gilt auch bel blofler Gesamtvertretungsbefugnis (vgl. Schumacher in Bartsch/Pollak/Buchegger4 11/2 § 69 Rz 14 mwN). Gehi der Insolvenzantrag nicht van allen natürlichen Personen aus, deren Antragspflicht sich aus § 69 Abs 3 10 ergibt, se sind die Obrigen Ober den Antrag zu vemehmen. 1st ein Einverstândnis Ober den Antrag nicht zu erzielen oder die rechtzeitige Vernehmung nicht müglich, so ist das lnsolvenzverfahren nur dann zu erüffnen, wenn

die Zahiungsunfáhigkeit glaubhaft gemacht wird (§ 69 Abs 4 10). Ob die Einvernahme rechtzeitig müglich ist, muss im Einzelfail insbesondere im Hinblick auf die Gefahr Gláubiger schâdigender Vorgange, wie var allem bei drohender quotenverringemder Konkursverschleppung oder anfechtbarer Rechtshandlungen, und das Ausmaf3 der durch weitere Einvemahmeversuche drohende Verzpgerungen beurteilt werden. 1m dringlichen Einzelfail rechtfertigt eine rasche Durchführung der insolvenzerdffnung die Zurückdrüngung der Einvernahme der anderen antragsverpfiichteten Personen. 1st eine Einvemahme der anderen zum Antrag verpflichteten Personen nicht rechtzeitig müglich, muss die Zahlungsunfâhigkeit bzw. die Oberschuldung glaubhaft gemacht werden (vgl, Schumacher in Bartsch/PolIak/Buchegger4 11/2 § 69 Rz 601).

Mit Schriftsatz vom 04.07.2013 stellten Peter Krammer und Dr. Rudolf Haberleitner ais handelsrechtliche Geschâftsführer der Schuldnerin den Antrag auf Eróffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermogen der Schuldnerin. Im Firrnenbuch sind die weiteren Gesch ftsführer Dr, Andreas Bachleitner und Hanno Rieger eingetragen.

Mit Geselischafterbeschluss vom 01.07.2013 der damaligen Alleingeselischafterin TAP 09 Beteiligungs GmbH wurde deren Rücktritt vom 28.06.2013 zur Kenntnis genommen und beide aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung als Geschüftsführer abberufen (beglaubigter Gesellschafterbeschluss vom 01.07.2013 Big. Zu ON 1). Eine Einvernahme der abberufenen Geschâftsführer war daher entbehrlich.

Landesgericht Linz, Abteilung 17

Linz, 04 Juli. 2013

Dr. Eugenie Ubertsroider Richterin

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Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseife: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermâchtigt sind, die Juristische Person Britten gegentiber zu vertreten

Auf " er Rückseite : Name und Unterschrift

11/12/2012
ÿþ' Unternehmensnr.: 0859974383

Geseilschaftsnarne

{von ausgeschrieben) : Anton Schlecker Gesellschaft m.b.H.

Rechtsform : Gesellschaft mit beschrânkter Rafting

Sitz : A-4055 Pucking, Anton-Schlecker-Straf3e 1

Gegenstand

der Urkunde : 1. Abberufung eines Leiters der Zweigniederlassung -2. Ernennung eines Leiters der Zweigniederlassung - 3. Hinterlegung der Satzungen.

Gesellschafterbeschluss der alleinigen Geselischafterin der  TAP dayli Vertriebs GmbH", vormals Anton Schlecker Geseflschaft m.b.H.", mit dem Sitz in A-4055 Pucking, Anton-Schlecker-Strasse 1, vom 15.11.2012

Die alleinige Geselischafterin die  TAP 09 Beteiligungs GmbH" mit dem Sitz in A1010 Wien, Wollzeile 24, vertreten durch den selbstàndig vertretungsbefugten Geschâftsführer, ing. Dr. Rudolf HABERLEITNER, hat unter Verzicht auf alle gesetzlichen Form- und Fristvorschriften eine Gesellschafterversammlung abgehalten und fasst einstimmig folgende Beschlüsse.

erster Beschluss

Die alleinige Geseilschafterin entzieht Herrn Markus BARTSCH, seinerzeit geschâftsansâssig in D-89479 Ehingen, Talstral e 12, die Leitung der belgischen Zweigniederlassung.

Sie ertelit ihm Entiastung für die Ausübung seines Mandates.

zweiter Beschluss

Die alleinige Geselischafterin benennt Herrn Dirk KUCHT, geboren in Bergkamen am 06, April 1960, wohnhaft in D-49549 Ladbergen, Telgenkamp 41, für eine unbestimmte Dauer zum neuen Leiter der Zweigniederlassung Belgien. Ervertritt die Zweigniederlassung in allen geschâftlichen Belangen und leitet die belgische Geschâftsaktivitât verantwortlich. Er hat dieses Mandat angenommen.

dritter Beschluss

Die alleinige Geseilschafterin stellt fest, dass aufgrund Urkunde des óffentlichen Notars, Dr. Helmut SCHEUBREIN vom 7, August 2012 der Name der Gesellschaft umgewandelt wurde in

TAP dayli Vertriebs GmbH

vierter Beschluss

Die alleinige Geseilschafterin stellt fest, dass die Neufassung des Gesellschaftervertrages aufgrund Urkunde des bffentlichen Notars, Dr. Helmut SCHEUBREIN aus Wien vom 7. August 2012, wie foigt lautet:

Erstens: FIRMA UND SITZ

Die Firma der Gesellschaft lautet: TAP dayli Vertriebs GmbH.

Sitz der Gesellschaft ist Pucking.

Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.

Zweitens: GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS

Gegenstand des Untemehmens ist:

Bitte suf der letzten Seize des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermáchtigt sind, die jwistische Persan Britten gegenüber zu verfreten

Auf der Rilckseite: Name und Unterschrift.

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1.der Betrieb von Einzelhandelsgeseilschaften, Parfümerien und Drogeriemârkten;

2.der Handel mit pyrotechnischen Artikeln, sowie mit Zündmittel und sonstigen Sprengmittels, die nicht dem Schief3- und Sprengmittelgesetz unterliegen;

3.die Gesellschaft kann alle zur Fdrderung des Gesellschaftszweckes dienenden MafSnahmen ergrelfen. Sie kann auch dhnliche oder verwandte Geschâfte betreiben, sich an anderen Untemehmen beteiligen, solche erwerben oder sich mit ihnen vereinigen. Femer darf sie andere Untemehmen verwalten.

Drittens: STAMMKAPITAL UND STAMMEINLAGEN

Das Stammkapital der Gesellschaft betrâgt EUR 72.672.831,17 (Euro zweiundsiebzig Millionen sechshundertzweiundsiebzigtausendachthundertvierunddreillig Komma siebzehn).

Viertens: DAUER UND GESCHÀFTSJAHR

Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt. Das erste Geschâftsjahr beginut mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister und endet am darauffolgenden einunddreif igsten Dezember. Die weiteren Geschâftsjahre fallen mit den Kalenderjahren zusammen.

Fünftens: GESCHtiFTSFÜHRUNG UND VERTRETUNG

Die Gesellschaft hat einen, zwei oder mehrere Geschâftsführer. Sie wird, wenn nur ein Geschâftsführer bestellt ist, durch diesen selbstândig, wenn zwei oder mehrere Geschâftsführer bestellt sind, durch je zwei Geschâftsführer gemeinsam oder durch je einen Geschâftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.

Durch Gesellschafterbeschluss kann auch bel Bestellung mehrerer Geschâftsführer bestimmten Geschâftsführern die selbstândige Vertretungsbefugnis erteilt werden.

Sechstens: : TEILUNG UND OBERTRAGUNG VON GESCHÂFTSÁNTEILEN

Die Geschâftsanteife sind übertragbar und teilbar. Will ein Geselischafter seinen Geschâftsanteil verâulsem, so het er diesen zunâchst den übrigen Gesellschaftem zum Erwerb anzubieten. In diesem Falle sind die übemahmebereiten Gesellschafter zum Erwerb des Geschâftsanteils im Verhâltnis ihrer Stammeinlagen berechtigt. Als Erwerbspreis gilt der Wert des Geschâftsanteils entsprechen der vor der Geschâftsführung zum Ende des letzten Geschâftsjahres ausgestellte Handelsbilanz, vermehrt oder vermindert um den sich aus der zum Ende des laufenden Geschâftsjahres von der Geschâftsführung ausgestellten Handelsbilanz ergebenden zeitanteiligen Gewinn oder Verlust,

Nierbei ist das Ergebnis etwaiger steuerlicher Betriebsprüfungen nicht zu berücksichtigen.

Der sich danach ergebende Abtretungspreis ist in drei gleichen Jahresraten zu entrichten, deren erste im Zeitpunkt der Abtretung des Geschâftsanteiles fâllig wird. Die ausstehenden Raten sind mit zwei Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der t sterreichischen Nationalbank zu verzinsen. Die Zinsen sind mit der Heuptsache fâllig. Die vorzeitige Zahlung der Abtretungspreisraten durch die Erwerber der Geschâftsanteile ist jederzeit mbglich. Eine Sicherstellung für die Abtretungspreisraten kann von den Verâulsern nicht verlangt werden.

Die Abtretungsabsicht und das Angebot zum Erwerb der Geschâftsanteile an die übrigen Geselischafter ist diesen per Einschreiben an die Ietzte bel der Gesellschaft bekanntgegebenen Adresse der Geselischafter miizuteilen.

Erklâren die übrigen Gesellschafter nicht innerhalb von vier Wochen nach Absendung der Einschreibebriefe ihre Bereitschaft zur Übernahme der Geschâftsanteile, so sind die Gesellschafter und die Gesellschaft verptiichtet, einer anderweitigen Verâuflerung der Geschâftsanteile, welche innerhalb von weiteren sechs Wochen zu erfolgen het, zuzustimmen.

Siebtens: GENERALVERSAMMLUNG

Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in Gesellschafterversammiungen gefasst. Die Gesellschafter werden durch die Geschâftsführer einberufen .Es genügt die Einberufung durch einen Geschâftsführer. Die Einberufung erfoigt durch einen eingeschriebenen Brief an jeden Gesellschafter, dem die Tagesordnung beizufügen ist. Die Gesellschafterversammlung findet regelmâllig am Sitz der Gesellschaft statt.

Jeder Gesellschafter kann sich in der Geseilschafterversammlung durch einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Driften vertreten lassen. Die Vertretungsbefugnis muss der Gesellschafterversammlung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen werden.

Alljâhrlich findet innerhalb von sechs Monaten nach Schluss des vorangegangenen Geschâftsjahres eine ordentliche Gesellschafterversammlung statt.

Bel der Beschlussfassung der Geseilschafterversammlung gewâhren je 10 (zehn) Euro eines Geschâftsanteiles eine Stimme, wobei Bruchteile unter 10 (zehn) Euro nicht gezâhit werden. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen des vertretenen Stammkapitals verfasst, soweit das Gesetz oder der gegenstândliche Gesellschaftsvertrag keine andere Mehrheitvorsehen. Abânderungen des Gesellschaftsvertrages bedürfen der Zustimmung von zumindest 75 % (fünfundsiebzig Prozent) der Gesellschafter, ebenso Beschlüsse über Kapitalerhdhung und Kapitaiherabsetzung. Ober den wesentlichen Hergang und den Inhalt gefasster Beschlüsse ist in jeder Gesellschafterversammlung ein Protokoll anzufertigen und von den tellnehmenden Gesellschaftem und Gesellschaftervertretem zu unterschreiben und jedem

Berc " Belgischien Staatsblatt vorbehalten

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= Geseilschafter auszuhdndigen. Beschlüsse der Gesellschafter kdnnen auch aul3erhalb von Gesellschafterversammiungen schriftlach gefasst werden, wenn sich alle Geselischafter ausdrücklich mit diesem Verfahren einverstanden erklâren.

Achtens: STREITIGKEITEN

Für alle im Gesellschaftsverhâltnis begründeten Streitigkeiten einschlief5lich aller Streitigkeiten über die Rechtswirksamkeit des Gesellschaftsvertrages selbst ist ausschliefllich das Landesgericht Linz zustândig.

Neuntens: UNTERNEHMENSGESETZBUCH

Soweit durch diesen Gesellschaftsvertrag In seiner jeweils gültigen Fassung nachts anderes bestimmt ast, geiten für die Gesellschaft die Vorschriften des Geselzes über Geselischaften mit beschrdnkter Haftung

Zehntens: AUFSICHTSRAT

1.Die Gesellschaft kann - muss aber nicht - einen aus mindestens drel von der Generalversammlung zu wdhlenden Personen bestehenden Aufsichtsrat bestellen.

2.Der Aufsichtsrat wâhlt aus seiner Witte für die Dauer der Funktionsperiode einen Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter. Erklârungen des Aufsichtsrates gibt der Vorsiitzende und im Verhinderungsfall sein Stellvertreter ab.

3.Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bel Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

4.Der Aufsichtsrat gibt sich zu nàheren Regelung der Ausübung seiner Obliegenheiten eire von der Generalversammlung zu genehmigende Geschdftsordnung.

5.Der Aufsichtsrat ist beschlussffhig, wenn mehr ais die Hdlfte seiner Mitglieder, unter diesen der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter, anwesend ist.

6.Der Aufslchtsrat hat die ihm gem den einschlïlgigen Geselzen und den Gesellschaftsvertrag obliegenden Aufgaben wahrzunehmen, wozu primâr die Überwachung der Geschâftsfühning sowie die Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes und die Berichterstattung an die Generalversammlung hierüber sowie die Vorberatung aller sonstigen Angelegenheiten, die der Beschlussfassung der Generalversammlung vorbehalten sind, gehoren.

7.Weiters bedürfen all jene Maf3nahmen der Zustimmung des Aufsichtsrates, die dieser ausdrücklich von seinem Einverstfindnis abhüngig gemacht het.

8.Die Gesellschafter, die TAP 09 Beteiligungs GmbH, FN 327389 f, mit dem Sitz in Wien, ist berechtigt, drel Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Das Recht kommt der TAP 09 Beteiligungs GmbH, FN 327369 f, für die Dauer ihrer Gesellschaftereigenschaft zu und kann bei der Abtretung des Geschâftsanteiles nur zur Gânze mitübertragen werden. Bei einerTeilung des Geschgftsanteiles erlischt das Entsendungsrecht.

fünfter Beschluss

Die alleinige Gesellschafterin und der neu ernannte Geschâftsführer erteilt

- dem Noter Edgar HUPPERTZ, mit dem Amtssilze zu B-4780 St.Vith, Bahnhofstr. 3

- der Frau Anna HUPPERTZ, wohnhaft in B-4780 St.Vith, Teichgasse 7b

einzeln Auftrag und Vollmacht

-für die Verdffentllchung der vorgemachten Beschlüsse Sorge zu tragen, namentlich die Verbffentlichung im

belgischen Staatsblatt zu gewâhrleisten;

-alle Handlungen vorzunehmen, damit die vorgemachten Ânderungen im Unternehmensschalter, bel

Handelsgericht, der Mehrwertsteuerverwaltung und allen sonstigen Amtern eingetragen werden.

Akte gleichzeitig hinterlegt: Gesellschafterbeschluss vom 15.11.2012 mit Neufassung des Geselischaftervertrages, beglautbigtes Protokoli der Generalversammlung vom 07.08.2012, beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister

Bille auf der leuten Selle des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermt#chtigt sind, die juristische Persan Driften gegenûberzu verfreten

Auf der R(Ickseite : Name und Unterschrift

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Coordonnées
ANTON SCHLECKER

Adresse
PULVERSTRASSE 6 4780 SAINT-VITH

Code postal : 4780
Localité : SAINT-VITH
Commune : SAINT-VITH
Province : Liège
Région : Région wallonne