03/07/2013
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde
bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt
zu veroffentiichen ist
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1111131,K1111
Geseli:schaftsnarne (volt ausgeschrieben) : Architecte Team Marc STEFFENS
Rechtsform : B�rgerliche Gesellschaft in Form einer Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung
4728 Kelmis (Hergenrath), Korsostraf3e 20 0865.593.158
SITZVERLEGUNG - AB�NDERUNG DES ABSCHLUSSDATUMS DES GESCH�FTSJAHRES - AB�NDERUNG DES DATUMS DER ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG SATZUNGSANPASSUNGEN-�BERGANGSBESTIMMUNGEN-NEUFASSUNG DER STATUTEN IN DEUTSCHER SPRACHE
Sitz
Unternehmensnr :
Gegenstand
der Urkunde
Aus einer Urkunde get�tigt vor assoziierter Notar Antoine RIJCKAERT in Eupen, am 31. Mai 2013, mit. folgendem Vermerk Registriert f�nf Bl�tter ohne Zusatz in Eupen, am 12, Juni 2013, Band 203 Blatt 29 Fach. 14, Erhalten 25,00 � , der Hauptinspektor ai. A.F. MOCKEL gehen folgende Beschl�sse hervor:
ERSTER BESCHLUSS -- SITZVERLEGUNG
Die Generalversammlung beschlief1t einstimmig den Gesellschaftssitz zu verlegen und zwar von 4728 Hergenrath, Corsostrasse, 20 nach 4730 Hauset, Frepert, 33.
1m Anschlull daran beschlieFFt die Generalversammlung den ersten Absatz des Artikels 2 der Statuten zu: streichen und durch folgenden Text zu ersetzen
Der Sitz der Gesellschaft ist in 4730 Raeren, Hauset, Frepert, 33 '
ZWEITER BESCHLUSS
AB�NDERUNG DES ABSCHLUSSDATUMS DES GESCH�FTSJAHRES
Die Generalversammlung beschlieflt einstimmig, das Abschlussdatum des Gesch�ftsjahres von 30. Juni auf den 31. Dezember eines jeden Jahres zu verlegen.
Dementsprechend wird der Artikel 17 der Satzungen wie folgt ersetzt :
ARTIKEL 17.
Das Gesch�ftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreissigsten Dezember eines jeden Jahres zu, enden.
Jedes Jahr erstellt die Gesch�ftsf�hrung das Inventas und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Gan-zes. AufIerdem ersteilt die Gesch�ftsf�hrung einen Bericht, indem sie �ber ihre Gesch�ftsf�hrung Rechenschaft gibt."
DRITTER BESCHLUSS - AB�NDERUNG DES DATUMS DER ORDENTL1CHEN GENERALVERSAMMLUNG
Die Generalversammiung beschlief1t einstimmig das Datum der ordentlichen Generalversammlung von ersten Sammstag des Monats Dezember um zehn Uhr auf den ersten Sammstag des Monats Juni um zehn Uhr zu verlegen, und demzufolge den Wortlaut des Artikels 16 der Satzungen zu streichen und durch folgenden Text zu ersetzen
" Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um �ber alle sie interessierenden Gesch�fte zu beraten. Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Vorladungen angegebenen Ort, eine ordentliche Generalversammlung statt und zwar am ersten Samstag des Monats Juni um zehn Uhr, 1st dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den n�chst-'folgenden Arbeitstag verlegt. Die Generalversammlung kann ebenfalls auflerordentlich einberufen werden, gem�il den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jades Mal wenn die Interessen der Gesellschaft dies erfordem.
Die ordentiiche Generalversammiung nimmt Kenntnis vom Bericht der Gesch�ftsf�hrung und der Kommissare, wenn ein soichervorhanden ist, und er5rtert die Bilanz.
Jeder Gesellschafter kann f�r sick selbst oder f�r einen Auftraggeber abstimmen; ein jeder Anteil gibt An recht auf eine Stimme.",
VIERTER BESCHLUSS �BERGANGBESTIMMUNGEN
In Folge der Ab�nderung des Abschlussdatums des Gesch�ftsjahres, beschlief1t die Generalversammiung das laufende Gesch�ftsjahr am 31. Dezember 2013 abzuschlieflen (anstatt 30. Juni 2013), sel es ein Gesch�ftsjahr von 18. Mcnate.
Bitte auf der Ietzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegen�ber, zu vertreten.
Auf der R�ckseite : Name und Unterzeichnung.
ligalleMIMMNIIMOfflimmom des HandelsgericMs EUPEN
2 11 -O3- 2013
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der Grefli&kanzlei
Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 03/07/2013 - Annexes du Moniteur belge
fi Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 03/07/2013 - Annexes du Moniteur belge Die n�chste ordentliche Generalversammlung findet demnach am ersten Samstag des Monats Juni 2014, um 10 Uhr, staff.
F�NFTER BESCHLUSS NEUFASSUNG DER STATUTEN
Die Generalversammlung beschliellt einstimmig den Text der Statuten wie folgt in deutscher Sprache neu zu fassen
ARTIKEL 1
Die Gesellschaft ist gegr�ndet tinter der Bezeichnung : Architects Team Marc STEFFENS", b�rgerliche Gesellschaft in Form einer Privatgesellschaft mit beschrftnkter Haftung.
Alle Schriftst�cke, Rechnungen, Anzeigen, Verdffentlichungen, Bestellscheine und sonstige durch die Gesellschaft ausgestellte Dokumente m�ssen hinten der Firrnenbezeichnung leserlich und ausgeschrieben die Worte "Privatgeselhschaft mit beschrdnkter Haftung" oder die Abk�rzung "PGmbH" sowie die Eintragungsnummer beim Register der Rechtspersonen, gefolgt von der Abk�rzung RJP und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in weichem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.
ARTIKEL 2
Der Gesellschaftssitz befindet sich in 4730 Raeren (Hauset), Frepert, 33.
Er kann durch einfachen Beschluss der Gesch�ftsleitung, der umgehend in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt verdffentlicht werden muss an jeden anderen Ort verlegt werden. Die Gesellschaft kann ebenfalls durch einfachen Beschluss der Gesch�ftsleitung Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.
Jeglicher Transfer des Gesellschaftssitzes muss unverz�glich den/dem betreffenden ProvinzialratlProvinzialr�ten mitgeteilt werden.
ARTIKEL 3 Gesellschaftszweck
Die Gesellschaft hat die Aus�bung des Architektenberufs durch die Gesellschafter der Gesellschaft - sowohi Privat- als auch juristische Personen - zum Zweck, und zwar im strengsten Sinne von Artikel 2 Paragraf 2 des Gesetzes vom 20. Februar 1939, sowie sfimtliche Dienstleistungen die nicht mit der Aus�bung des Architektenberufs unvereinbar sind, und dies sowohl in Belgien wie auch im Ausland, unter Einhaltung der jeweiligen geltenden nationalen Gesetzgebung.
Beispielsweise jedoch ohne dass diese Aufz�hlung als begrenzend oder explizit oder als Abweichung des Paragrafen eins des gegenw�rtigen Artikels angesehen werden k�nnte, kann die Gesellschaft insbesondere jeden Auftrag bez�glich architektonischer und urbanistischer Arbeiten sowohi des Privat- als auch des dffentlichen Sektors annehmen, f�r Unternehmen, Handel, dffentlIche Verwaltungen, insbesondere die Denkmdler- und St�ttenverwaltung, die St�dtebauverwattung, Renovierungsarbeiten, Restaurierungs- oder Instandsetzungsarbeiten, Ortsbefunde, gerichtliche, private oder f�r Banken zu erstellende Sachverst�3ndigengutachten, Auftr�3ge als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator, Arbeiten und Auftrdge im Bereich der Innenarchitektur, Auswirkungsstudien, die Verwirklichung von Parzellierungen, usw.
Die Gesellschaft kann die berufliche Haftpflicht der Gesellschafter und der Gesch�ftsf�hrer der Gesellschaft decken, die die F�higkeit haben den Architektenberuf auszu�ben, wenn dies in den mit Drittpersonen unterzeichneten Vertragen und Auftr�gen ausdr�cklich vermerkt ist, wenn die Drittpersonen dieses ausdr�cklich angenommen haben und wenn die Gesellschaft selbst durch eine zehnj�hrige berufliche ad hoc Haftpflichtversicherung gedeckt ist, in Konformit�t mit dem Kdniglichen Erlass vom 25. April 2007.
Architektonische Handiungen sind in Belgien ausdr�cklich den Personen vorbehalten, die die Erlaubnis zur Aus�bung des Architektenberufs haben.
Die Gesellschaft kann gant allgemein alle finanziellen Handiungen mobilarischer und immobilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder indirekt auf ihren Gesellschaftzweck beziehen oder dessen Verwirklichung direkt erleichtem.
ARTIKEL 4
Die Gesellschaft ist f�r eine unbestimmte Dauer gegr�ndet.
ARTIKEL 5
Das Gesellschaftskapital ist auf den Betrag von achtzehntausendsechshundert � uro (18.600,00 � ) festgelegt, unterteilt in hundert (100) Namensanteilen ohne Bezeichnung eines Nennwertes. Jeder Anteil entspricht einem Hundertstel des Gesellschaftsvermdgens,
ARTIKEL 6
Diese einhundert Namensanteile werden durch Herrn Marc STEFFENS, vorgenannt, mittels Bargeld gezeichnet. Jeder Anteil ist zu einem Driftel freigemacht, das heifat f�r eiven Gesamtbetrag von sechstausendzweihundert � uro (6.200,00 � ), und die f�r die Freimachung der mittels Bargeld get�tigten Einbringung sind auf ein zu diesem Zweck auf Namen der zu gr�ndenden Gesellschaft erdffnetes Sonderkonto bel der ING-Bank mit der Nummer 340-1475900-83 eingezahlt worden.
ARTIKEL 8
Die Anteile geiten als Namensanteile. Sie werden in dem am Sitz der Gesellschaft gehaltenen Gesellschafterregister eingetragen.
Dieses Register muss der Architektenkammer auf erste Anfrage mitgeteilt werden.
Die Anteile sind unteilbar. Sollten f�r einen Anteil mehrere Eigent�mer vorhanden sein, so ist die Aus�bung der mit diesem Anteil verbundenen Rechte aufgehoben bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Person bestimmt wird, die gegen-l�ber der Gesellschaft als Eigent�mer anzusehen
Das Gleiche gilt im Falie der Zerst�ckelung des Eigentumsrechts eines Anteils.
ARTIKEL 10
Die Gesellschaft wird durch einen Gesch�ftsf�hrer verwaltet, der Mitglied der Architektenkammer ist und der befugt ist, den Architektenberuf in Belgien auszu�ben, oder durch einen Rat der sich aus Privatpersonen zusammensetzt, die Architekten sind, die aile der Architektenkammer angehdren, die einzig und allein die Leitung der Gesellschaftsangelegenheiten ausf�hren.
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Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten Teil B Fortsetzung
Die anderen Gesch�ftsf�hrer werden durch die Generalversammiung der Gesellschafter mit einfacher
Stimmenmehrheit ernannt, f�r eine Dauer die sechs Jahre nicht �bersteigen darf.
Der/die Gesch�ftsf�hrer hat/haben die weitesten Befugnisse um unter allen UmstSnden allein im Namen der
Gesellschaft s�mtliche Handlungen auszuf�hren sowie f�r sie s�mtliche Handlungen und Operationen
bez�glich ihres Gesellschaftszwecks vorzunehmen.
ARTIKEL 11
Der oder die Gesch�ftsf�hrer k�nnen mittels Sonder- oder Generalmandat einen Tell ihrer Befugnisse an
jede andere Person, Gesellschafter oder auch nicht, delegieren.
Aile Personen die mit afnam Sonder- oder Generalmandat ausgestattet sind und die )edoch nicht pers�nlich
Mitglieder der Architektenkammer sind, d�rfen keinerlei Handlungen vornehmen oder Entscheidungen treffen,
die direkt oder indirekt eine Einmischung In der Aus�bung des Architektenberufes bedeuten.
ARTIKEL 12
Wenn es nur eiven Gesch�ftsf�hrer gibt, wird ihm die Gesamtheit der Befugnisse die der Gesch�ftsf�hrung
zustehen �bertragen. Wenn es mehrere Gesch�ftsf�hrer gibt, bilden diese en Kollegium, welches g�ltig berst
wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist; dessen Entscheidungen werden einstimmig von allen
anwesenden Stimmen getroffen.
Die Gesch�ftsf�hrer kunnen wenn sie gemeinsam handein, in Anwendung der Artikel 257 und 258 des
Gesetzbuches f�r Geselischaften, alle notwendigen oder n�tzlichen Handlungen zur Erf�llung des
Gesellschaftszwecks vornehmen, mit Ausnahme derer die das Gesetz der Generalversammlung vorbehSlt.
Einzeln handelnd kann jeder von ihnen alle Handlungen vornehmen, die die t�gliche Gesch�ftsf�hrung und
die technische Verwaltung betreffen, und zwar in den durch die Generalversammlung anl�ssl�ch ihrer
Ernennung festgelegten Grenzen.
ARTIKEL 13
Soliten mehr als zwei Gesch�ftsf�hrer vorhanden sein, wird die Gesellsohaft in allen Akten und Urkunden,
insbesondere solche in denen e�n vffentlicher oder ein ministerieller Beamter interveniert sowie auch ver
Gericht, rechtsg�ltig durch zwei gemeinsam handeinde Gesch�ftsf�hrer vertreten.
ARTIKEL 15
Die �berwachung der Gesellschaft erfolgt gem�il den gesetzlichen Bestim-Imun-'gen.
ARTIKEL 16
Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um �ber alle sie interessierenden
Gesch�fte zu beraten. Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Vorladungen
angegebenen Ort, eine ordentliche Generalversammlung statt und zwar am ersten Samstag des Monats Juni
um zehn Uhr. Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversamm-'lung auf den n�chst-'folgenden Arbeitstag
verlegt. Die Generalversammlung kann ebenfalls auf3erordentlich einberufen werden, gem�il den durch das
Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedes Mal wenn die Interessen der Gesellschaft dies erfor-idern. D orde
Jeder Gesellschafter kaan f�r sich selbst oder f�r einen Auftraggeber abstimmen; ein jeder Anteil gibt
Anrecht auf eine Stimme.
ARTIKEL 17
Das Gesch�ftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreiRigsten Dezember eines jeden Jahres zu
enden.
Die Gesch�ftsf�hrung ersteilt jedes Jahr ein Inventar und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die
Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Gan-zes. Die Gesch�ftsf�hrung ersteilt
auI erdem eiven Bericht, indem sie �ber ihre T�tigkeit Rechenschaft ablegt.
ARTIKEL 18
Der verbleibende �berschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und
Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.
Von diesern Reingewinn werden zun�chst mindestens f�nf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve
entnommen; diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds einlZehntel des
Gesellschaftskapitals erreicht hat.
Der Saldo wird der Generalversammlung zur Verf�gung gestellt, die �ber dessen Bestimmung beschlielM.
Wobei anzumerken ist, dass jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat.
ARTIKEL 19.
Die Gesellschaft wird in den durch das Gesetz vorgesehenen F�llen aufgeli st.
Sie kann vorzeitig durch einen Beschluss der Generalversammlung aufgelt st werden.
lm Falle der Auflbsung, wird diese durch die Gesch�ftsf�hrung vorgenommen, es sei denn die
Generalversammlung w�rde einen oder mehrere Liquidatoren bezeichnen, deren Befugnisse und Verg�tungen
sie festlegt.
Die Wahl des/der Liquidatoren wird lm Vorhinein durch die Gesch�ftsf�hrung der Architektenkammer
zwecks Zustimmung vorgelegt. Diese(r) Liquidator(en) muss/m�ssen Architekt(en) sein.
Der Auftrag des/der Liquidator(en)s bez�glich der laufenden Architektenvertr�ge wird gemaR der
Verfahrensweise ausge�bt, die in Punkt 2.b von Artikel I9bis der vorliegenden Satzungen vorgesehen ist.
Die nach Begleichung aller Kosten und Lasten der Gesellschaft verbleibende Nettoaktiva, wird gem�f3 der
Anzahl ihrer Anteile zwischen allen Gesell-'schaftern verteilt.
lm Falle der Aufldsung mussen die notwendigen Mal nahmen getroffen werden, um die Interessen der
Kunden zu gew�hrleisten, insbesondere was die Fortf�hrung der laufenden architektonischen Vertr�ge und
Auftr�ge betrifft und gegebenenfalls des 'intuitu personae'-Charakters der Beziehungen zwischen dem
Architekten und dem Bauherm Rechnung tragend.
F�r gleichlautenden analytischen Auszug :
Antoine RIJCKAERT, assoziierter Notar.
Wurde auch hinterlegt eine Ausfertigung des Protokolls der Generalversammlung. . __
Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 03/07/2013 - Annexes du Moniteur belge
Bitte auf der Ietzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegen�ber, zu vertreten,
Auf der R�ckseite ; Name und Unterzeichnung