ARCHITECTS TEAM MARC STEFFENS

Divers


Dénomination : ARCHITECTS TEAM MARC STEFFENS
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 865.593.158

Publication

03/07/2013
ÿþ6

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veroffentiichen ist

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Geseli:schaftsnarne (volt ausgeschrieben) : Architecte Team Marc STEFFENS

Rechtsform : Bürgerliche Gesellschaft in Form einer Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung

4728 Kelmis (Hergenrath), Korsostraf3e 20 0865.593.158

SITZVERLEGUNG - ABÂNDERUNG DES ABSCHLUSSDATUMS DES GESCHÂFTSJAHRES - ABÂNDERUNG DES DATUMS DER ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG  SATZUNGSANPASSUNGEN-ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN-NEUFASSUNG DER STATUTEN IN DEUTSCHER SPRACHE







Sitz

Unternehmensnr :

Gegenstand















der Urkunde

Aus einer Urkunde getâtigt vor assoziierter Notar Antoine RIJCKAERT in Eupen, am 31. Mai 2013, mit. folgendem Vermerk  Registriert fünf Blâtter ohne Zusatz in Eupen, am 12, Juni 2013, Band 203 Blatt 29 Fach. 14, Erhalten 25,00 ¬ , der Hauptinspektor ai. A.F. MOCKEL gehen folgende Beschlüsse hervor:

ERSTER BESCHLUSS -- SITZVERLEGUNG

Die Generalversammlung beschlief1t einstimmig den Gesellschaftssitz zu verlegen und zwar von 4728 Hergenrath, Corsostrasse, 20 nach 4730 Hauset, Frepert, 33.

1m Anschlull daran beschlieFFt die Generalversammlung den ersten Absatz des Artikels 2 der Statuten zu: streichen und durch folgenden Text zu ersetzen

 Der Sitz der Gesellschaft ist in 4730 Raeren, Hauset, Frepert, 33 '

ZWEITER BESCHLUSS

ABÂNDERUNG DES ABSCHLUSSDATUMS DES GESCHÂFTSJAHRES

Die Generalversammlung beschlieflt einstimmig, das Abschlussdatum des Geschâftsjahres von 30. Juni auf den 31. Dezember eines jeden Jahres zu verlegen.

Dementsprechend wird der Artikel 17 der Satzungen wie folgt ersetzt :

 ARTIKEL 17.

Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreissigsten Dezember eines jeden Jahres zu, enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschâftsführung das Inventas und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Gan-zes. AufIerdem ersteilt die Geschâftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschâftsführung Rechenschaft gibt."

DRITTER BESCHLUSS - ABÂNDERUNG DES DATUMS DER ORDENTL1CHEN GENERALVERSAMMLUNG

Die Generalversammiung beschlief1t einstimmig das Datum der ordentlichen Generalversammlung von ersten Sammstag des Monats Dezember um zehn Uhr auf den ersten Sammstag des Monats Juni um zehn Uhr zu verlegen, und demzufolge den Wortlaut des Artikels 16 der Satzungen zu streichen und durch folgenden Text zu ersetzen

" Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie interessierenden Geschâfte zu beraten. Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Vorladungen angegebenen Ort, eine ordentliche Generalversammlung statt und zwar am ersten Samstag des Monats Juni um zehn Uhr, 1st dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nâchst-'folgenden Arbeitstag verlegt. Die Generalversammlung kann ebenfalls auflerordentlich einberufen werden, gemâil den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jades Mal wenn die Interessen der Gesellschaft dies erfordem.

Die ordentiiche Generalversammiung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschâftsführung und der Kommissare, wenn ein soichervorhanden ist, und er5rtert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sick selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; ein jeder Anteil gibt An recht auf eine Stimme.",

VIERTER BESCHLUSS  ÜBERGANGBESTIMMUNGEN

In Folge der Abânderung des Abschlussdatums des Geschâftsjahres, beschlief1t die Generalversammiung das laufende Geschâftsjahr am 31. Dezember 2013 abzuschlieflen (anstatt 30. Juni 2013), sel es ein Geschâftsjahr von 18. Mcnate.

Bitte auf der Ietzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

ligalleMIMMNIIMOfflimmom des HandelsgericMs EUPEN

2 11 -O3- 2013

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der Grefli&kanzlei

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 03/07/2013 - Annexes du Moniteur belge

fi Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 03/07/2013 - Annexes du Moniteur belge Die nâchste ordentliche Generalversammlung findet demnach am ersten Samstag des Monats Juni 2014, um 10 Uhr, staff.

FÜNFTER BESCHLUSS  NEUFASSUNG DER STATUTEN

Die Generalversammlung beschliellt einstimmig den Text der Statuten wie folgt in deutscher Sprache neu zu fassen

ARTIKEL 1

Die Gesellschaft ist gegründet tinter der Bezeichnung :  Architects Team Marc STEFFENS", bürgerliche Gesellschaft in Form einer Privatgesellschaft mit beschrftnkter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen, Anzeigen, Verdffentlichungen, Bestellscheine und sonstige durch die Gesellschaft ausgestellte Dokumente müssen hinten der Firrnenbezeichnung leserlich und ausgeschrieben die Worte "Privatgeselhschaft mit beschrdnkter Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH" sowie die Eintragungsnummer beim Register der Rechtspersonen, gefolgt von der Abkürzung RJP und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in weichem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2

Der Gesellschaftssitz befindet sich in 4730 Raeren (Hauset), Frepert, 33.

Er kann durch einfachen Beschluss der Geschüftsleitung, der umgehend in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt verdffentlicht werden muss an jeden anderen Ort verlegt werden. Die Gesellschaft kann ebenfalls durch einfachen Beschluss der Geschàftsleitung Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.

Jeglicher Transfer des Gesellschaftssitzes muss unverzüglich den/dem betreffenden ProvinzialratlProvinzialrüten mitgeteilt werden.

ARTIKEL 3  Gesellschaftszweck

Die Gesellschaft hat die Ausübung des Architektenberufs durch die Gesellschafter der Gesellschaft - sowohi Privat- als auch juristische Personen - zum Zweck, und zwar im strengsten Sinne von Artikel 2 Paragraf 2 des Gesetzes vom 20. Februar 1939, sowie sfimtliche Dienstleistungen die nicht mit der Ausübung des Architektenberufs unvereinbar sind, und dies sowohl in Belgien wie auch im Ausland, unter Einhaltung der jeweiligen geltenden nationalen Gesetzgebung.

Beispielsweise jedoch ohne dass diese Aufzâhlung als begrenzend oder explizit oder als Abweichung des Paragrafen eins des gegenwârtigen Artikels angesehen werden kánnte, kann die Gesellschaft insbesondere jeden Auftrag bezüglich architektonischer und urbanistischer Arbeiten sowohi des Privat- als auch des dffentlichen Sektors annehmen, für Unternehmen, Handel, dffentlIche Verwaltungen, insbesondere die Denkmdler- und Stâttenverwaltung, die Stâdtebauverwattung, Renovierungsarbeiten, Restaurierungs- oder Instandsetzungsarbeiten, Ortsbefunde, gerichtliche, private oder für Banken zu erstellende Sachverstí3ndigengutachten, Auftrí3ge als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator, Arbeiten und Auftrdge im Bereich der Innenarchitektur, Auswirkungsstudien, die Verwirklichung von Parzellierungen, usw.

Die Gesellschaft kann die berufliche Haftpflicht der Gesellschafter und der Geschâftsführer der Gesellschaft decken, die die Fühigkeit haben den Architektenberuf auszuüben, wenn dies in den mit Drittpersonen unterzeichneten Vertragen und Auftrâgen ausdrücklich vermerkt ist, wenn die Drittpersonen dieses ausdrücklich angenommen haben und wenn die Gesellschaft selbst durch eine zehnjâhrige berufliche ad hoc Haftpflichtversicherung gedeckt ist, in Konformitât mit dem Kdniglichen Erlass vom 25. April 2007.

Architektonische Handiungen sind in Belgien ausdrücklich den Personen vorbehalten, die die Erlaubnis zur Ausübung des Architektenberufs haben.

Die Gesellschaft kann gant allgemein alle finanziellen Handiungen mobilarischer und immobilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder indirekt auf ihren Gesellschaftzweck beziehen oder dessen Verwirklichung direkt erleichtem.

ARTIKEL 4

Die Gesellschaft ist für eine unbestimmte Dauer gegründet.

ARTIKEL 5

Das Gesellschaftskapital ist auf den Betrag von achtzehntausendsechshundert ¬ uro (18.600,00 ¬ ) festgelegt, unterteilt in hundert (100) Namensanteilen ohne Bezeichnung eines Nennwertes. Jeder Anteil entspricht einem Hundertstel des Gesellschaftsvermdgens,

ARTIKEL 6

Diese einhundert Namensanteile werden durch Herrn Marc STEFFENS, vorgenannt, mittels Bargeld gezeichnet. Jeder Anteil ist zu einem Driftel freigemacht, das heifat für eiven Gesamtbetrag von sechstausendzweihundert ¬ uro (6.200,00 ¬ ), und die für die Freimachung der mittels Bargeld getâtigten Einbringung sind auf ein zu diesem Zweck auf Namen der zu gründenden Gesellschaft erdffnetes Sonderkonto bel der ING-Bank mit der Nummer 340-1475900-83 eingezahlt worden.

ARTIKEL 8

Die Anteile geiten als Namensanteile. Sie werden in dem am Sitz der Gesellschaft gehaltenen Gesellschafterregister eingetragen.

Dieses Register muss der Architektenkammer auf erste Anfrage mitgeteilt werden.

Die Anteile sind unteilbar. Sollten für einen Anteil mehrere Eigentümer vorhanden sein, so ist die Ausübung der mit diesem Anteil verbundenen Rechte aufgehoben bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Person bestimmt wird, die gegen-lüber der Gesellschaft als Eigentümer anzusehen

Das Gleiche gilt im Falie der Zerstückelung des Eigentumsrechts eines Anteils.

ARTIKEL 10

Die Gesellschaft wird durch einen Geschüftsführer verwaltet, der Mitglied der Architektenkammer ist und der befugt ist, den Architektenberuf in Belgien auszuüben, oder durch einen Rat der sich aus Privatpersonen zusammensetzt, die Architekten sind, die aile der Architektenkammer angehdren, die einzig und allein die Leitung der Gesellschaftsangelegenheiten ausführen.

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Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten Teil B Fortsetzung

Die anderen Geschâftsführer werden durch die Generalversammiung der Gesellschafter mit einfacher

Stimmenmehrheit ernannt, für eine Dauer die sechs Jahre nicht übersteigen darf.

Der/die Geschâftsführer hat/haben die weitesten Befugnisse um unter allen UmstSnden allein im Namen der

Gesellschaft sâmtliche Handlungen auszuführen sowie für sie sümtliche Handlungen und Operationen

bezüglich ihres Gesellschaftszwecks vorzunehmen.

ARTIKEL 11

Der oder die Geschâftsführer kánnen mittels Sonder- oder Generalmandat einen Tell ihrer Befugnisse an

jede andere Person, Gesellschafter oder auch nicht, delegieren.

Aile Personen die mit afnam Sonder- oder Generalmandat ausgestattet sind und die )edoch nicht persünlich

Mitglieder der Architektenkammer sind, dürfen keinerlei Handlungen vornehmen oder Entscheidungen treffen,

die direkt oder indirekt eine Einmischung In der Ausübung des Architektenberufes bedeuten.

ARTIKEL 12

Wenn es nur eiven Geschâftsführer gibt, wird ihm die Gesamtheit der Befugnisse die der Geschâftsführung

zustehen übertragen. Wenn es mehrere Geschâftsführer gibt, bilden diese en Kollegium, welches gültig berst

wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist; dessen Entscheidungen werden einstimmig von allen

anwesenden Stimmen getroffen.

Die Geschâftsführer kunnen wenn sie gemeinsam handein, in Anwendung der Artikel 257 und 258 des

Gesetzbuches für Geselischaften, alle notwendigen oder nützlichen Handlungen zur Erfüllung des

Gesellschaftszwecks vornehmen, mit Ausnahme derer die das Gesetz der Generalversammlung vorbehSlt.

Einzeln handelnd kann jeder von ihnen alle Handlungen vornehmen, die die tâgliche Geschâftsführung und

die technische Verwaltung betreffen, und zwar in den durch die Generalversammlung anlâsslích ihrer

Ernennung festgelegten Grenzen.

ARTIKEL 13

Soliten mehr als zwei Geschâftsführer vorhanden sein, wird die Gesellsohaft in allen Akten und Urkunden,

insbesondere solche in denen eín vffentlicher oder ein ministerieller Beamter interveniert sowie auch ver

Gericht, rechtsgültig durch zwei gemeinsam handeinde Geschâftsführer vertreten.

ARTIKEL 15

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gemâil den gesetzlichen Bestim-Imun-'gen.

ARTIKEL 16

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie interessierenden

Geschâfte zu beraten. Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Vorladungen

angegebenen Ort, eine ordentliche Generalversammlung statt und zwar am ersten Samstag des Monats Juni

um zehn Uhr. Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversamm-'lung auf den nâchst-'folgenden Arbeitstag

verlegt. Die Generalversammlung kann ebenfalls auf3erordentlich einberufen werden, gemâil den durch das

Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedes Mal wenn die Interessen der Gesellschaft dies erfor-idern. D orde

Jeder Gesellschafter kaan für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; ein jeder Anteil gibt

Anrecht auf eine Stimme.

ARTIKEL 17

Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreiRigsten Dezember eines jeden Jahres zu

enden.

Die Geschâftsführung ersteilt jedes Jahr ein Inventar und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die

Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Gan-zes. Die Geschâftsführung ersteilt

auI erdem eiven Bericht, indem sie über ihre Tâtigkeit Rechenschaft ablegt.

ARTIKEL 18

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und

Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesern Reingewinn werden zunâchst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve

entnommen; diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds einlZehntel des

Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Der Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschlielM.

Wobei anzumerken ist, dass jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat.

ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft wird in den durch das Gesetz vorgesehenen Fâllen aufgeli st.

Sie kann vorzeitig durch einen Beschluss der Generalversammlung aufgelt st werden.

lm Falle der Auflbsung, wird diese durch die Geschâftsführung vorgenommen, es sei denn die

Generalversammlung würde einen oder mehrere Liquidatoren bezeichnen, deren Befugnisse und Vergütungen

sie festlegt.

Die Wahl des/der Liquidatoren wird lm Vorhinein durch die Geschâftsführung der Architektenkammer

zwecks Zustimmung vorgelegt. Diese(r) Liquidator(en) muss/müssen Architekt(en) sein.

Der Auftrag des/der Liquidator(en)s bezüglich der laufenden Architektenvertrâge wird gemaR der

Verfahrensweise ausgeübt, die in Punkt 2.b von Artikel I9bis der vorliegenden Satzungen vorgesehen ist.

Die nach Begleichung aller Kosten und Lasten der Gesellschaft verbleibende Nettoaktiva, wird gemâf3 der

Anzahl ihrer Anteile zwischen allen Gesell-'schaftern verteilt.

lm Falle der Aufldsung mussen die notwendigen Mal nahmen getroffen werden, um die Interessen der

Kunden zu gewâhrleisten, insbesondere was die Fortführung der laufenden architektonischen Vertrâge und

Auftrâge betrifft und gegebenenfalls des 'intuitu personae'-Charakters der Beziehungen zwischen dem

Architekten und dem Bauherm Rechnung tragend.

Für gleichlautenden analytischen Auszug :

Antoine RIJCKAERT, assoziierter Notar.

Wurde auch hinterlegt eine Ausfertigung des Protokolls der Generalversammlung. . __











Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 03/07/2013 - Annexes du Moniteur belge











Bitte auf der Ietzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten,

Auf der Rückseite ; Name und Unterzeichnung

07/03/2013 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 30.06.2012, GEN 01.12.2012, NGL 28.02.2013 13055-0587-017
24/02/2012 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 30.06.2011, GEN 05.12.2011, NGL 16.02.2012 12041-0508-014
22/02/2011 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 30.06.2010, GEN 04.12.2010, NGL 17.02.2011 11038-0180-015
12/02/2010 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 30.06.2009, GEN 05.12.2009, NGL 03.02.2010 10036-0123-014
30/01/2009 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 30.06.2008, GEN 12.01.2009, NGL 22.01.2009 09019-0351-014
05/02/2008 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 30.06.2007, GEN 01.12.2007, NGL 25.01.2008 08029-0018-014
02/02/2007 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 30.06.2006, GEN 02.12.2006, NGL 24.01.2007 07027-0845-013
24/01/2006 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 30.06.2005, GEN 03.12.2005, NGL 19.01.2006 06022-2096-013

Coordonnées
ARCHITECTS TEAM MARC STEFFENS

Adresse
KORSOSTRASSE 20 4728 HERGENRATH

Code postal : 4728
Localité : Hergenrath
Commune : LA CALAMINE
Province : Liège
Région : Région wallonne