ARS VITHA KULTURFORUM

Divers


Dénomination : ARS VITHA KULTURFORUM
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 410.951.386

Publication

21/08/2014
ÿþ rte, Ausfertigung, die nach Hinteriegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu verdffentiichen ist MOD 3.1

der Greffier Hinteriegt bel der Kamlel J

ües Handelsgerichts EUPEN

1 1 -08- 2014

¬ N Kanzlei

1111*tHWIel

Iq

BE

Si vo

iH

Bitte auf der letzten Seite des Tells B engeben : Auf der Vorderseíte: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermâcht¬ gt sind, die Vereinigung oder die Stiftung Driften gegen('iber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Unterrtehmensnr : 0410.951.386

Name der Vereinigung f Stiftung

(ausgeschrieben) : arsVitha Kulturforum

Rechtsforen : VoG.

Sitz : Medell-Hochkreuz 42, B-4770 Amel

Gegenstand der Urkunde :

Rücktritt eines Verwaltungsratsmitglieds, Wahl eines neuen Mitglieds für den Verwaltungsrat & Verlegung des Gesellschaftssitzes





arsVitha Kulturforum VoG

Medell-Hochkreuz 42

4770 Amel

ldentifzierungsnummer : 3620/57

Auszug aus dem Protokoll der ordentlichen Generalversammlung vom 24. Juni 2014:

Die Mitglieder der Generalversammlung nehmen den Rücktritt von Irene Kohnen zur Kenntnis.

TOP 10. Abstimmung über die Aufnahme von Julia Lieske in den Verwaltungsrat: Einstimmig beschliellt die! Versammlung, Julia Lieske in den Verwaltungsrat der VoG zu entsenden.

TOP 11. Verlegung des Gesellschaftssitzes in die BahnhofstraI e 14-16 in 4780 St.Vith: Die Mitglieder der, Gene -lversammiung beschlief3en einstimmig, den Gesellschaftssitz, der bisher lm Haus des Geschaftsfûhrers: ang__i: delt - ar, nach St.Vith (Bahnhofstralle 14-16) zu verlegen.

Schreed

des Ve : itungsrates

Leonhard Schiftiers Mitglied des Verwaltung

a es

" se h irgli= r

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 21/08/2014 - Annexes du Moniteur belge

10/08/2012
ÿþDem Belgischen Staatshtatt vorbehalten

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsbiatt zu veróffentlichen ist

MOD 3,1

" 12140545* 1111

Hinterle r °, hendáls9er chts ~t1P~IV

" Unternehmensnr : 0410.951.386

Narne der Vereinigung 1 Stiftung

(ausgeschrieben) : arsVitha Kulturforum

Rechtsform : VoG.

Sitz : Hochkreuz 42, B-4770 Amel

Geq.enstatZd

der lJricuncle" : Ânderungen in der Besetzung des Verwaltungsrates "

arsVitha ktylturforum VoG

~.

e

...

e

N , ]ri

~

Die

N

00

ýÿ

Gd

~

Hochkreuz 42

' 4770 Amel

Identifizierungsnummer : 3620/57

Auszug aus dem Protokoll der ordentiichen Generaiversammlung vom 25. Juni 2012:

TOP 10. Abstimmung über die Aufnahme von Jan Hilgers in den Verwaltungsrat:

Elnstimmig beschlieI t die Versammiung, Jan Hilgers in den Verwaltungsrat der VcG zu entsenden.

ose itgli

em Schreiben vom 25, Juni 2012 erklârt Maria Peters, dass sie aus dem Verwaitungsrat ausscheide. eder " er Generalversammlung nehmen ihren RûCktritt zur Kenntnis.

ch " ede des Ve

altungsrates

eonhard Schifflers

Mitgtied des Verwaltungsrates

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermàclitigt sind, die Vereinigung oder die Stiftung Ddtten gegenüber, au vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift

08/02/2012
ÿþ±frR''m~;ry~ ~~4y~'o`a1~ Ausfertigung, die nach Hinteriegung der Urkunde In den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu verSffentllchen ist M0U 3.1

*,,

' , ,.,; d'.S;w: s14,r3á ,:F',~1

,~.

111111J111MVIIIIIIII1

I-Hnterlegt bei der Kamlel des Hendelagerichts EUPEN

2 6 -01- 2012

iA/ Kamlei

Unternehmensnr : 0410.951.386

VVV Name der Vereinigung 1 Stittung

(ausgeschrieben) : arsVitha Kulturforum

Rechtsform : VoG

Sitz : Medell-Hochkreuz 175, B-4770 Amel

Geges>Istand

der Urkunde : Adressenânderung & Ânderung In der Besetzung des

(DLVerwaltungsrates

rl

,1 arsVitha Kulturforum VoG

eMedeli-Hochkreuz

175

p 4770 Amel ,

i

Identifizierungsnummer : 3620157

In der Gemeinde Amel sind am 26. November 2011 neue StraI tinnamen eingeführt worden. Die neue

re Anschrift der VoG lautet: Hochkreuz 42, 4770 Arne!. ,

gi Auszug eus dem Protokoll der Sitzung des Verwaltungsrates vom 27. Dezernber 2011: 1

.d

TOP 5: Walil eines neuen Vorsitzenden & Wahl von zwei neuen stellvertretenden Vorsitzenden

Aufgrund des Rücktritts der Vorsitzenden Maria Peters zum 31. Dezember 2011 wshií der Verwaltungsrat:

Hel Hilgers zum Vorsitzenden sowie Andreas Fickers und Didier Scheuren zu stellvertretenden

Vor tz den der VoG.

0

bo " " .

p" ' deep ,ch g ede

rrs ' itglie des Verwa " ç

1

Bitte auf der letzten Seíte des Tells B angeben Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars Oder der Personen, die dazu ermechtigt sínd, d"se Vereinígung Oder cite $tiftung ()riten gegenober, zu vertreten.

nharri Cr.hiffiorr

16/09/2011
ÿþ" Ausfertigung, die mach Hinteriegung der Urkunde In den Anlagen mn) Belgischen Staatsbiatt zu vereffentfichen ist

"

Untem ehrnensnr : 0410.851.388

Name der Vereinlgung I Stiftung

(ausgeschrieben) arsVitha Kulturforum

Rechtsfarm VoG.

Si* : Medell-Hochkreuz 175, B-4770 Arne!

Geuenstand

der Urkunde : Wahl nouer Milelleder far den Velwaltungsrat

arsVitha Kukurforum VoG

Medell-liochkreuz 175

4770 Amel

identilizierungsnurruner : 362W57

Auszug aus dem Protokoll der ordengichen Generaiversenvniung vom 21. Juni 2011:

TOP 10. Abstirnmimg über die Autnahme von Irene Kohnen und Didier Scheuren in den Verwaibmgsrat

......... . .... .......

Witte auf der letzten Selle des Tee U angeben ,Auffter Vorderseile: Name und Eigensehaft des be-urlaindenden Notera rider der Personen, die demi ermâchtigt sind, die Vereinigung rider die Stiftung Britten gegenüber. zu vertreten.

Auf der Reickseibe : Name und Unterschritt.

111R11.1111q1.pill

tielgi

Staal

voittE

beschliellt die Versammiung, Irene Kohnen und Didier Scheuren In den Venvallungsrat der VoG

Sch

des V Itungsratee

Maria Peters

Mitglied des Verweitungsrales

144./

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 16/09/2011 - Annexes du Moniteur belge

Lied

des Handalsnerichts EUPEN

26 -08- 2011

iA/ Kanzlei

,nreffiar

30/07/2015
ÿþAusfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu verëffentlichen ist

MOD 3.1

1111.1111I111,1,1 j11,1.1111111111

Hinterlegt bel der Kanzlei des Handelsaerichts EUPEN

2 0 -07- 2015

JA!

der Greffier Kanzlei

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 30/07/2015 - Annexes du Moniteur belge

13nternehmensnr : 0410.951.386

Name der Vereinigung I Stiftung

(ausgeschrieben? ; arsVitha Kulturforum VoG

Rechtsform : VoG.

Sitz : Bahnhofstral3e 14-16, 4780 St.Vith

Gegenstand

der Urkunde : Koordinierte Fassung der Satzungen

arsVitha Kulturforum VoG

Bahnhofstral3e 14-16

4780 St.Vith

ldentifizierungsnummer : 3620157

Untemehmensnummer: BE.0410.951,386

KOORDINEERTE FASSUNG DER SATZUNG

KAPITEL L - Name, Sitz, Zielsetzung, Dauer

Art,1. Der Name der Vereinigung lautet "arsVitha Kulturforum VoG", Es handelt sich um eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht, die für eine unbestimmte Zeit gegründet ist.

Art, 2, Der Sitz der Vereinigung ist 4780 St. Vith, Bahnhofstral e 14-16. Der zustandige Gerichtsbezirk ist Eupen.

Art. 3. Zielsetzung der VoG ist es, der Üffentlichkeit künsflerisch-bildende Unterhaltung zu bieten und zur kulturellen Bereicherung der Ailgemeinheit beizutragen.

Zu diesem Zweck kann die VoG jedes Mittel anwenden, das sie für nützlich halt, dies enter Berücksichtigung der legalen Vorschriften.

Insbesondere veranstaltet beziehungsweise fárdert sie Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Kabarett, Ausstellungen, Konzerte, Vortrage, Buchveriiffentlichungen, andere VerSffentlichungen, Konferenzen und Tagungen.

Sie ist berechtigt, alle beweglichen und unbeweglichen Güter, die sie zur Verwirklichung ihrer Zielsetzung braucht, als Eigentum zu besitzen, Sie übt alle Rechte und Pflichten Biner juristischen Person aus.

KAPITEL II. - Mitgliedschaft

Art. 4. Die Zahi der Mitglieder ist unbegrenzt. Sie darfjedoch nicht weniger als fünf betragen.

Ober die Aufnahme von neuen Mitgliedern entscheidet der Verwaltungsrat mit einfacher Mehrheit der anwesenden oder rechtmaflig vertretenen Mitglieder,

Der Antrag auf Mitgliedschaft mass dem Verwaltungsrat schriftlich, per E-Mail Oder mündlich vorgetragen werden. Ein solcher Antrag impliziert die Bejahung der Satzung der VoG.

Biffe auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu erm chtlgt sind, die Vereinigung oder die Stiftung Driften gegenùber, zu verfreten.

Auf der Rückseite : Naine und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 30/07/2015 - Annexes du Moniteur belge

MOD 3.1

Der Verwaltungsrat bestimmt die Ehrenmitglieder mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Anwesenden. Die Ehrenmitglieder kunnen mit beratender Stimme an den Versammlungen des Verwaltungsrates teilnehmen, sie besitzen aber keïn Stimmrecht.

Alle Mitglieder und Ehrenmitglieder werden zu Generalversammlungen eingeladen; nur die effektiven Mitglieder haben Stimmrecht.

Am Sitz der Vereinigung führt der Verwaltungsrat etn Mitgliederregister. Dieses enthâlt Name, Vorname und Wohnsitz aller Mitglieder und Ehrenmitglieder. lm Falie einer Anderung muss diese binnen 8 Tagen eingetragen sein,

Art. 5. Ein Mitglied und ein Ehrenmitgiied kann zu jeder Zeit per Brief, E-Mail oder mündlicher Mitteilung an den Verwaltungsrat aus der Vereinigung austreten. Der Ausschluss eines Mitglieds oder aines Ehrenmitglieds kann nur durch die Generalversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Anwesenden ausgesprochen werden.

KAPITEL III  Generalversammlung

Art. 6, Die ordentiiche Generalversammlung gilt als die vom Gesetz vorgeschriebene Jahresversammlung. Sie muss jeweils vor Ende Juni staitgefunden haben. Sie ist beschlussfâhig, wenn wenigstens die Hâlíte der Mitglieder anwesend ist. Jedes Mitglied und jedes Ehrenmitglied hat das Recht, den Generalversammlungen beizuwohnen. Nur die effektiven Mitglieder haben Stimmrecht, und jedes von ihnen verfügt über eine Stimme. Jedes Mitglied kann im Verhinderungsfall ein anderes Mitglied mit seiner Stimme mandatieren. Jedes anwesende Mitglied kann nur ein abwesendes Mitglied verfreten.

Art. 7. Aile mit Mehrheit gefassten Beschlüsse der Generalversammlung sind für alle Mitglieder bindend.

Art. 8. Die Generalversammlung ist das oberste Organ der VoG. Sie ist insbesondere zustândig für:

1. die Anderung der Satzung;

2. die Aufstellung und die Anderung der Zielsetzung der VoG sowie der Geschfiftsordnung;

3, die Ernennung und Abberufung der Verwaltungsratsmitglieder;

4. die Ernennung und Abberufung der Kommissare sowie die Festlegung ihrer Honorare, sofern welche

genehmigt werden;

5, die Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder und Kommissare;

6. die Billigung der Haushaltsplâne und Abrechnungen;

7. die freiwillige Auflbsung der Gesellschaft;

8, den Ausschluss von Mitgliedern;

9. die Umwandlung der VoG in eine Gesellschaft mit sozialem Zief;

10. aile Fàile, welche die Satzung vorsieht.

Die Abstimmungsmodaliti?iten entsprechen denen, die im Gesetz vom 27. Juni 1921 vorgesehen sind.

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bel Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden oder bel dessen Abwesenheit die seines Stellvertreters ausschlaggebend.

Art, 9. Zu jedem Zeitpunkt kann der Verwaltungsrat eine auflerordentliche Generalversammlung einberufen, Diese kann so oft einberufen werden, wie es für die Interessen der VoG. erforderlich ist. Eine aufferordentliche Generalversammlung muss ebenfalls einberufen werden, wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder dies beantragt. In diesem Falle ist der Verwaltungsrat verpflichtet, innerhalb von einundzwanzig Tagen eine auEerordentliche Generalversammlung mit der von den Antragstellern verlangten Tagesordnung einzuberufen.

Die Einberufung einer Generalversammlung wird vom Vorsitzenden und vom Geschâftsführer im Auftrag des Verwaltungsrates durch einfachen Brief vorgenommen, der jedem Mitglied

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 30/07/2015 - Annexes du Moniteur belge

MOD

wenigstens vierzehn Tage vor der Versammlung zugesandt wird. Darïn werden die Zeit, der Ort und die Tagesordnung angegeben.

Art.10, Auf schriftlachen Antrag, den mindestens ein Fünftel der effektiven Mitglieder unterzeichnet hat, darf die Generalversammlung über Punkte beraten, die nicht zur Tagesordnung stehen. Dies gilt jedoch nicht fur Beschlüsse, die den Ausschluss eines effektiven Mitgliedes, die Aufli;sung der VoG, die Jahreskonten, den Haushalt oder die Satzungsânderungen betreffen,

Art, 11, Von jeder Generalversammlung wird ein Protokoll angefertigt, das vom Geschâftsführer unterzeichnet wird, und das jedem Mitglied der VoG zugestellt wird. Dieses wird in ein besonderes Verzeichnis eingetragen, Auszüge daraus, die vor Gericht oder anderwfirtig vorzulegen sind, werden vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder vom Geschâftsführer unterschrieben. Diese Auszüge werden auf einen entsprechenden Antrag hin jedem Mitglied oder jeder Drittperson, die eïn berechtigtes Interesse daran nachweisen kann, ausgehândigt.

KAPITEL IV. Verwaltungsrat, Direktionsausschuss, Geschâftsführung

Art. 12. Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens fünf Mitgliedern, die von der Generalversammlung gewiâhit werden, Das Mandat eines Mitglieds des Verwaltungsrates dauert sechs Jahre. Es kann zu jeder Zeit von der Generalversammlung widerrufen werden. Verwaltungsratsmitglieder, deren Mandat auslüuft, kbnnen wiedergewâhlt werden. Karin ein Verwaltungsratsmitglied aus gleich weichem Grund sein Mandat nicht voile sechs Jahre ausüben, so kann es von einem durch die Generalversammlung zu wâhlenden Mitglied ersetzt werden; dieses führt die restfiche Mandatszeit zu Ende. Das Mandat eines Verwaltungsratsmitglieds wird ehrenamtlich ausgeübt, jedoch kïinnen Aufwandsentschâdigungen auf Beschluss des Verwaltungsrats ausgezahlt werden.

Art. 13. Der Verwaltungsrat wàhit unter seinen Mitgliedern mit einfacher Mehrheit und in geheimer Wahl einen ersten Vorsitzenden, einen zweiten Vorsitzenden und maximal 3 Beisitzer. Diese bilden den Direktionsausschuss, dessen Aufgabe es ist, sich mit den Problemen der aligemeinen Geschâftsführung der VoG zu befassen.

Art.14, Der Verwaltungsrat bezeichnet mit einfacher Mehrheit und in geheimer Abstimmung einen Geschâftsführer der VoG, der mit der tâglichen Geschâftsführung der VoG beauftragt wird und der sowohl an den Sitzungen des Verwaltungsrates als auch des Direktionsausschusses teilnimmt.

Art. 15. Die Sitzungen des Verwaltungsrates werden vom Vorsitzenden oder auf Antrag von mindestens zwei Verwaltungsratsmitgliedern einberufen. Es müssen mindestens zwei Verwaltungsratssitzungen pro Jahr stattfinden. Verwaitungsratssitzungen werden vom ersten Vorsitzenden geleitet. Bei dessen Abwesenheit übernimmt der zweite Vorsitzende die Leitung der Siizung. 1st auch dieser abwesend, bestimmen die anwesenden Verwaitungsratsmitglieder den Sitzungsleiter.

Der Verwaltungsrat ist beschlussfâhíg, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend oder vertreten ist. Jedes Verwaltungsratsmitglied kann schriftiich ein anderes Verwaltungsratsmitglied mit seiner Vertretung bei einer bestimmten Versammlung des Verwaltungsrates beauftragen und bei Abstimmungen an seiner Stelle eine Stimme abgeben. Jedes anwesende Verwaltungsratsmitglied kann nur ein abwesendes Verwaltungsratsmitglied vertreten.

Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters ausschlaggebend. Von jeder Verwaltungsratssitzung wird eïn Protokoll angefertigt, das vom Geschâftsführer unterzeichnet und jedem Verwaltungsratsmitglied zugestellt wird.

MM 3.1

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 30/07/2015 - Annexes du Moniteur belge

Art. 16, Die Sitzungen des Direktionsausschusses werden vom Vorsitzenden oder auf Antrag von mindestens zwei Mitgliedern des Direktionsausschusses einberufen. Es müssen mindestens zwei Sitzungen des Direktionsausschusses pro Jahr stattfinden. Sitzungen des Direktionsausschusses werden vom ersten Vorsitzenden geleitet. Bei dessen Abwesenheit übernimmt der zweite Vorsitzende die Leitung der Sitzung, lst auch dieser abwesend, bestimmen die anwesenden Verwaltungsratsmitgiieder den Sitzungsleiter.

Der Direktionsausschuss ist beschlussfühig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist.

Der Direktionsausschuss fasst seine Beschlüsse mit absoluter Mehrheit. Bei Stimmengieichheit ist die Stimme des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters, wenn der Vorsitzende abwesend ist, ausschlaggebend. Von jeder Sitzung des Direktionsausschusses wird eïn Protokoll angefertigt, das vom Geschâftsführer unterzeichnet und jedem Verwaltungsratsmitgfied zugesteflt wird.

KAP1TEL V Haushalt

Art. 17. Das Haushaftsjahr beginnt am 1, Januar und endet am 31. Dezember.

Der Geschâftsführer stellt die Bilanz des verflossenen Jahres sowie den Haushaltspian des folgenden Jahres auf. Die Bilanz wird von zwei Mitgliedern (Kassenrevisoren) der Generalversammlung geprüft, Der Prüfungsbericht der Kassenrevisoren muss ebenso wie die Bilanz und der Haushaltsplan der jâhrlichen Generalversammlung vorgefegt werden.

KAPITEL VI. - Vertretung, Haftung

Art. 18. Für alle Handlungen der tâglichen Geschâftsführung ist der mehrheitliche Beschluss des Direktionsausschusses erforderlich, damit die VoG ver Drittpersonen rechtsgültig vertreten ist. Für einen soichen Beschluss brauchen die Mitglieder des Direktionsausschusses keinen vorherigen Beschluss des Verwaltungsrates nachzuweisen.

Gerichtsverfahren werden ïm Namen der VcG, sel es als Khgerin oder Bekfagte, nach vorherigem Beschluss des Verwaltungsrates durch den Direktionsausschuss geführt.

Die VoG heftet fier die Handlungen der Mitglieder des Verwaltungsrates, solange diese im Rahmen ihres Mandates handeln. Übertritt ein Verwaltungsratsmitglled die Grenzen seines Mandates, ist es persünlich hierfür haftbar.

KAPITEL VII. - Satzungsânderungen

Art. 19, Die Generalversammlung kann nur gültig über Satzungsánderungen beraten, wenn diese auf der Tagesordnung stehen und wenn zwei Drittel der Mitglieder anwesend oder vertreten sind. Satzungsânderungen kunnen nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden oder vertretenen Mitglieder vorgenommen werden.

Wenn aber eine Zielsetzungsünderung zur Debatte steht, so kann diese nur mit eiher Mehrheit von drei Viertein der anwesenden Mitglieder verabschiedet werden.

Wenn zwei Drittel der Mitglieder bel der ersten Sitzung nicht anwesend oder vertreten sind, kann eine zweite Sitzung einberufen werden. Dièse ist in jedem Fait beschlussfâhig, ungeachtet der Zahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder.

KAPITEL V111. -Aufl6sung

Art. 20. Nur die Generalversammlung kann die Aufldsung der VoG beschiieften. Dazu mussen mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend oder vertreten sein. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, dann kann eine zweite Sitzung einberufen werden, Deren Beschiussfassung ist gültig, ungeachtet der Zahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder. Diese

y ~ t r Der

HSelglschen 5taatsblatt vorbehalten

MOD 3.1

Teil B ; Fortsetzuna

Beschlussfassung kann aber nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden oder vertretenen Mitglieder geschehen.

Art. 21. lm Balle derAufldsung der VoG ernennt die Generalversammiung einen oder mehrere Liquidatoren und setzt deren Befugnisse fest. Nachdem alle Schulden getilgt sind, entscheidet sie über die Zweckbestimmung des verbleibenden Nettovermogens, Dieses wird einer oder mehreren gemeinnützigen Einrichtungen zugeführt.

Anderung in der Besetzung des Verwaltungsrates:

Au ug aus der Protokoll der aul erordentlichen Generalversammlung vom 23. Juni 2015;

H ut ousten erklí3rt seinen Rücktritt ais Mitglied des Verwal gsr tes, bl=i et aber.weiterhin Mitglied der

Generalversammiung.

ll r

ilgers

h hro eschâftsführe

{He u

Vorsitzender

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 30/07/2015 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite" Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind der Verein oder die stiftung Britten gegenüber, zu verfreten.

Auf der Rûckseite ; Name und Unterzeichnung.

Coordonnées
ARS VITHA KULTURFORUM

Adresse
BAHNHOFSTRAßE 14-16 4780 SAINT-VITH

Code postal : 4780
Localité : SAINT-VITH
Commune : SAINT-VITH
Province : Liège
Région : Région wallonne