ARTIVI

Divers


Dénomination : ARTIVI
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 842.010.280

Publication

20/07/2012
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Unternehmensrir. : 0842.010.280

Gesellschaftsname

(voll aclsgeschrieben) : ARTIVI

(abgekürzt)

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrekter Haftung

Sit : Gospertstrasse 18-20, 4700 Eupen

(volstândige adresse)

Geganstand

der Urkunde : Sitzverlegung

Laut Beschlus$ der Geschfiftsführung wird der Gesellschaftssitz ab dem 01.07.2012 nach Hütte 60 in 4700 Eupen verlegt.

Der Geschaftsführer

Jean-Marie Richter

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 20/07/2012 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Selle des Teil&B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars ader der

Personen, die dazu errOchtigt sind, die juristische Person Drilten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 20/07/2012 - Annexes du Moniteur belge

25/05/2012
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Unternehmensnr. : 0842.010.280

Geselischaftsname

(volt ausgeschrieben) : ARTIVI

(abgekürzt) :

Rechtsforen : Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung

Sitz : Gospertstrasse 18-20, 4700 Eupen

(volstandige adresse)

Gegenstand

der Urkunde : Hinterlegung Bericht des Geschiftsführers und Revisors

Bericht des Geschâftsführers und des Revisors im Falle des Erwerbs wichtiger Vermbgensgegenstânde die dem Gründer/Geschâftsführer gehoren, durch die Gesellschaft.

Der Geschi3ftsführer

Jean-Marie Richter

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bel der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu_veroffentlichen ist

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 25/05/2012 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderselte : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu erm&chtigt sind, die juristische Persan Dritten gegenoberzu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Linterschrift.

11/01/2012
ÿþ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veroffentlichen ist

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -11/01/2012 - Annexes du Moniteur belge

Gesellschaftsname

(voit ausgeschrieben) : ARTIVI

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung

Sitz : 4700 Eupen, GospertstrafSe 18-20

Unternehmensnr : 191q2 0/0 Z ijO

Gecfenstand GRÜNDUNG - ERNENNUNG

der Urkunde :

Aus einer Urkunde getütigt vor dem assoziierten Noter Jacques RIJCKAERT in Eupen, am 19.Dezember 2011, wetcher beim Registrierungsamt in Eupen zur Registrierung vorliegt, geht hervor dass

Herr RICHTER Jean-Marie Charles, geboren in Eupen, am 28.Mai 1954, belgischer Staatsangehërigkeit, NN 540528 03305, Ehegatte von Frau SOIRON Edith Hubertine Augustine, wohnhaft in 4700 Eupen, Steinroth 11, eine Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschránkter Haftung gegründet hat und zu diesem Zweck folgenden Gesellschaftsvertrag abgeschlossen hat :

ARTIKEL 1.

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung "ARTIVI", Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung. Aile Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Ver6ffentlichungen müssen

hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und leserlich die Worte "Privatgesellschaft mit beschriànkter Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH" sowie die Eintragungsnummer beim Register der Rechtspersonen, gefoigt von der Abkürzung RJP und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in weichem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

Die Gesellschaft hat ferner die Kommerzielle Bezeichnung  SHAMY'S VIDEO-SERVICE".

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4700 Eupen, Gospertstrafle 18-20.

Sie untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluf5 der Geschaftsleitung und wird in

den Anlagen des Belgischen Staatsbiattes verbffentlicht.

Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.

ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat ais Gegenstand :

-die Filmherstellung für sâmtliche Medien (Kina, Fernsehen und so welter), der Filmverleih und  vertrieb, das Betreiben eines Filmtheaters; die Wiedergabe von Aufnahmen;

-die Veranstaltung von Schulungen, Workshops und Weiterbildungen, sich beziehend auf die Medienbildung (Medienpedagogik);

-die Konzipierung von Werbefilmen; die Konzipierung und Verwirklichung von Werbekampagnen für Dritte mit Benutzung aller Medien;

-Mietung und Vermietung von Festzelten für Ausstellungen, Unternehmens-feste, Konzerte und so welter, ohne Bedienungspersonal;

-Mietung und Vermietung von Fernsehern und anderen audiovisuellen Gersten;

-andere persënliche Dienste;

-Einzelhandel von Radio- und Fernsehapparaten und anderem audio-visuellem Material zum hëuslichen

Gebrauch, wie Videorekorder, Videokameras, Hi-Fi Material und so welter;

-Einzelhandel von Computers, Peripheriegerâten und Software in spezialisierten Geschiften;

-Einzelhandel von Haushaltsgerâten in spezialisierten Geschâften;

-Grot handel von Computern, Peripheriegerëtausstattungen, Software; Groilhandel von groten fotografischen und kinematografischen Gersten und von anderen Optikartikein;

-Grofhandel von groten Audio- und Videogersten : Radio, Fernsehen, Anlagen, Videorekorder und sr; weiter;

-Import und Export aller vorgenannten Gerâte, Radio- und Fernsehapparate und anderes audio-visuelles Material, Computer, Peripheriegerate und Software, Haushaltsgerate, fotografische und kinematografische Gerote, wie vorer-wdhnt.

Die vorstehende Aufzëhlung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschrankend und ist im weitesten Sinne auszulegen.

Die Gesellschaft darf sich in jeder Weise an allen Geschëften, Unternehmen oder Geseilschaften beteiligen, die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwicklung ihres Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person entten gegenüber, zu vertreten,

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -11/01/2012 - Annexes du Moniteur belge

Unternehmens zu begünstigen. Sie kann aile industrieffen, kaufmannischen und finanziellen Handlungen

mobilarischer und irnmobilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder indirekt auf den Gesellschaftszweck

beziehen.

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Auflôsungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapitaf wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 ¬ ).

Es zerfallt in hundertsechsundachtzig (186) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert. Jeder Anteil entspricht

einem/Hundertsechsundachtzigsten (1/186) des Gesellschaftsvermôgens.

ARTIKEL 6.

Diese hundertsechsundachtzig (186) Gesellschaftsanteite werden durch den vorgenannten Herrn Jean-

Marie RICHTER, vorgenannt, gezeichnet.

Jeder Anteil ist augenbficklich zu zwei/Drittel (2/3) freigemachi und die zur Freimachung eingezahlten Mittel

sind auf efn Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bei der AXA Bank Europe unter der

Nummer 751-2057333-03 hinterlegt worden.

Der Erschienene erklart und erkennt an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort über einen Betrag von

zwulftausendvierhundert Euro (12.400,00¬ ) verfügen kann.

Die Bankbescheinigung aus der die Hinterlegung hervorgeht, ist dem amtierenden Notar ausgehandigt

worden.

ARTIKEL 10.

Oie Geschaftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren

Geschaftsführern anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. in diesem letzten Faite für eine

Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beenriet werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschâftsführung kann die tagliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschaftsführern

oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmachtigten

bestimmte Sondervollmachten übertragen.

Ein Geschaftsführer darf sich weder direkt noch indirekt an einem Unternehmen beteiligen, welches als

Konkurrenz vermutet wird.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschâftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um alle zur Tatigkeit der

Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu kunnen. Gerichtliche Klagen,

sowohi als Klager wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschaftsführer

verfolgt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschaftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, die die Gesellschaft verpflichten,

alle Befugnisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angestellten oder Lohnempfangern durch

zwei Geschâftsführer unterschrieben, die sich Driften gegenüber nicht mit einer vorherigen Genehmigung der

übrigen Geschaftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gem 2 den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie interessierenden

Geschafte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Einladungen vorgeschriebenen Ort, eine

ordentliche Generalversammlung staff und zwar am driften Donnerstag des Monats Mârz um achtzehn Uhr

(18.00). Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nâchstfolgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfalls aufferordentlich, gemaf3 den durch das Gesetz vorgeschriebenen

Bestimmungen und jedesmal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschâftsführung und des

Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erurtert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; jeder Anteil gibt Anrecht

auf eine Stimme.

Solange die Gesellschaft nur einen Gesellschafter zahlt übt dieser die der Generalversammlung zufallenden

Befugnisse aus; er kann diese nicht übertragen.

Die Beschlüsse des alleinigen Gesellschafters, handelnd stelivertretend für die Generalversammlung,

werden in einem am Gesellschaftssitz geführten Register festgehalten.

ARTIKEL 17.

Das Geschaftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreiliigsten Dezember eines jeden Jahres zu

enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschâftsführung das Inventer und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen

die Bilanz, das Resultaiskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. Aufberdem erstellt die

Geschaftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschâftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und

Abschreibungen, bitdet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunâchst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve

entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds ein/Zehntel des

Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -11/01/2012 - Annexes du Moniteur belge

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Teil B - Fortsetzung

Das Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschlieflt.

Es sei bemerkt, dal3 jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat.

ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschfufl der Generalversammlung aufgelost werden. lm Falle der

Aufldsung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und

Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemâss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über

Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient der Nettoaktiv zunâchst zur

Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteilen.

Der verbleibende Überschuss wird zwischen allen Gesellschaftern gemarl der Anzahl ihrer Anteile verteilt.

ERNENNUNG - BEFUGNISÜBERTRAGUNG

lm gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt und die Gesellschaft gegründet ist, ist

der vorgenannte Gesellschafter zu einer auflerordentlichen Generalversammlung zusammengetreten.

Einstimmig beschlielIt diese Generalversammlung :

-für eine unbestimmte Zeitdauer als nicht-statutâren Geschaftsführer zu ernennen, den eingangs

vorgenannten Herrn Jean-Marie RICHTER, der dieses Amt annimmt; das Mandat des Geschâftsführers wird

nicht entlohnt.

-keinen Kommissar zu ernennen.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschëftsjahr beginnt mit dem heutigen Tage um am 31.Dezember 2012 zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach statt am 21.Mârz 2013.

Für gleichlautenden analytischen Auszug :

Jacques RIJCKAERT, assoziierter Noter

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde - man überschlâgt den plan.

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu verfre/en.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

Coordonnées
ARTIVI

Adresse
GOSPERTSTRASSE 18-20 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne