14/03/2013
��Gesellschaftsname
(vola ausgeschrieben) : ATA
Rechtsform ; Privatgesellschaft mit beschr�nkter Haftung
Sitz : 4700 Eupen Industriestrasse, 31
Unternehmenstrr : p G '� , 1.4 , 4 59
Gegenstand GRUNDUNG - ERNENNUNG
der Urkunt e
Aus einer Urkunde getatigt vor assoziierter Noter Antoine R1JCKAERT in Eupen, am 01. Man 2013, noch nicht einregistriert, geht hervor dass Herr ERTAN Tamer, geboren zu Verviers, am 13. Januar 1985, NN 850113-075-66, lediges Standes, belgischer Staatsangeh5rigkeit, wohnhaft in B-4821 Andrimont, rue Fonds de Loup, 92, eine Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrankter Hartung* gegr�ndet het und zu diesem Zweck folgenden Gesellschaftsvertrag abgeschlossen hat
ARTIKEL 1.
Die Gesellschaft wird gef�hrt unter der Bezeichnung "ATA", Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung.
Alle Schriftst�cke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie iure Ver&ffentlichungen m�ssen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und leserlich die Worte "Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung" oder die Abk�rzung "PGmbH", sowie die Eintragungsnummer beim Register der Rechtspersonen, gefolgt von der Abk�rzung RJP, und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beenhalten.
ARTIKEL 2.
Der Sitz der Gesellschaft ist in 4700 Eupen, Industriestrasse, 31. Sie untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen. Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluss der Geschaftsleitung und wird in den Anlagen des Belgischen Staatsblattes verf ffentlicht.
Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder tm Ausland errichten. ARTIKEL 3.
Der Gegenstand der Gesellschaft ist
- den Import, den Export von Industrieg�tern aller Art.
- den An- und Verkauf von Immobilien f�r eigene Rechnung.
- den An- und Verkauf sowie den Vertrieb von Lebensmittetn.
Die Gesellschaft dart sich in jeder Weise an allen Geschiften, Untemehmen oder Gesellschaften beteiligen, die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwicklung ihres Unternehmens zu begunstigen. Sie kann alle industrielles, kaufm�nnischen und finanziellen Handlungen mobilarischer und immobilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder indirekt auf den Geselischaftszweck beziehen.
Die vorstehende Aufzahlung ist nicht begrenzend, sodass die Gesellschaft alle Handlungen ausf�hren kann, die zur Verwirklichung ihres gesamten oder tells ihres Gegenstandes beitragen k�nnen.
ARTIKEL 4.
Die Gesellschaft wird f�r eine unbestimmte Dauer gegr�ndet.
Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles AuflSsungsdatum �berschreiten.
ARTIKEL 5.
Das Gesellschaftekapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro Euro (18.600,00 � ), Es zerfallt in einhundertsechsundachtzig (186) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert.
Jeder Anteil entspricht einero! einhundertsechsundachtzigstel (1/186) des Gesellschaftsverm�gens. ARTIKEL 6.
Diese einhundertsechsundachtzig (186) Geschfiftsanteile werden durch Herrn Tamer ERTAN, vorgenannt, gezeichnet.
Jeder Anteil ist augenblicklich zu zwei Drittel frei-'gecoacht und die zur Freima-'chung eingezahlten Mittel sind auf e�n Sonderkonto auf den Namen der zu gr�ndenden Gesellschaft bei der BNP PARIBAS FORTIS BANK in Verviers, unter der Nummer 001-6917149-58 hinterlegt worden. Die Erschienene erklart und erkennt an, dass demnach dle Gesellschaft ab sofort Ober eenen Betrag von zwilftausendvierhundert Euro (12.400,-� )' verf�gen kann.
ARTIKEL 10.
Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben :Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegen�ber, zu vertreten.
Auf der R�ckseite : Name und Unterzeichnung.
Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde
bel der Kanzlei in den Anlage m-Belgische Staatsblatt
Fun e, eg bei der Kanzlei
zu veroffentlichen ist des i and�lscerrahts EUPE
s1 ~ ~ I .1
w
i
Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -14/03/2013 - Annexes du Moniteur belge
Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -14/03/2013 - Annexes du Moniteur belge
Die Gesch�ftsf�hrung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren
Gesch�ftsf�hrern anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Falie f�r eine
Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann.
ARTIKEL 11.
Die Gesch�ftsf�hrung kann die t�giiche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Gesch�ftsf�hrern
oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollm�chtigten
bestimmte Sondervollmachten �bertragen.
Ein Gesch�ftsf�hrer darf sich weder direkt noch indirekt an einem Unternehmen beteiligen, welches als
Konkurrenz vermutet wird.
ARTIKEL 12.
Jedem Gesch�ftsf�hrer werden die notwendigen Vollmachten �bertragen, um alle zur T�tigkeit der
Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu keinnen. Gerichtliche Klagen,
sowohl als Kl�ger wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Gesch�ftsf�hrer
verfolgt,
ARTIKEL 13.
Sollten mehr als zwei Gesch�ftsf�hrer vorhanden sein, werden alle Akten, welche die Gesellschaft
verpflichten, alle Befugnisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angesteliten oder
Lohnempf�ngern durch zwei Gesch�ftsf�hrer unterzeichnet, die sich Dritten gegen�ber nicht mit einer
vorherigen Genehmigung der Obrigen Gesch�ftsf�hrer auszuweisen brauchen.
ARTIKEL 15,
Die �berwachung der Gesellschaft erfolgt gem�f3 den gesetzlichen Bestimmungen.
ARTIKEL 16.
Die Gesellschafter treten zu eiher Generalversammlung zusammen, um �ber alle sie interessierenden
Geschafte zu beraten.
Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Vorladungen angegebenen Ort, eine
ordentliche Generalversammlung statt und zwar am 15. des Monats Mai um 17. Uhr,
Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den n�chstfolgenden Arbeitstag verlegt.
Die Generalversammlung kann ebenfalls auFFerordentlich, gem�R den durch das Gesetz vorgeschriebenen
Bestimmungen und jedes Mal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.
Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Gesch�ftsf�hrung und des
Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erZrtert die Bilanz.
Jeder Gesellschafter kann f�r sich selbst oder f�r einen Auftraggeber abstimmen; ein jeder Anteil gibt
Anrecht auf eine Stimme,
Solange die Gesellschaft nur eihen Geseilschafter z�hit �bt dieser die der Generalversammlung zufallenden
Befugnisse aus; er kann diese nicht �bertragen.
Die Beschl�sse des alleinigen Geseilschafters, handeind stellvertretend f�r die Generalversammlung,
werden in einem am Gesellschaftssitz gef�hrten Register festgehalten.
ARTIKEL 17.
Das Gesch�ftsjahr beginnt am 01. Januar um am 31. Dezember eines jeden Jahres zu enden.
Jedes Jahr erstellt die Gesch�ftsf�hrung das Inventar und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen
die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. Aullerdem erstelit die
Gesch�ftsf�hrung einen Bericht, idem sie �ber ihre Gesch�ftsf�hrung Rechenschaft gibt.
ARTIKEL 18,
Der verbleibende �berschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und
Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.
Von diesem Reingewinn werden zun�chst mindestens f�nf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve
entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds einlZehntel des
Gesellschaftskapitals erreicht hat.
Der Saldo wird der Generalversammlung zur Verf�gung gestelit, die �ber dessen Bestimmung beschliief3t.
Es sel bemerkt, dass jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat,
ARTIKEL 19.
Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung aufgel�st werden. lm Faite
der Auflisung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und
Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gem�ss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches �ber
Gesellschaften fest.
Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient die Nettoaktiva zun�chst zur
R�ck'zahlung, sel es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteile.
Der verbleibende �berschuss wird, gem�ss der Anzahl ihrer Anteile, zwischen allen Gesellschaftern verteilt.
ERNENNUNG - BEFUGNIS�BERTRAGUNG
1m gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt sind und die Gesellschaft gegr�ndet
ist, ist eine auflerordentliche Generalversammlung der Gesellschafter zusammengetreten, welche einstimmig
beschliesst ;
1)den Herrn Tamer ERTAN, vorgenannt, als Gesch�ftsf�hrer f�r eine unbestimmte Dauer zu ernennen, der
dieses Aalt annimmt.
2)keinen Kommissar zu emennen.
�BERGANGSBESTIMMUNG EN
Das erste Gesch�ftsjahr beginnt am heutigen Tage um am einunddre�ssigsten Dezember
zweitausenddreizehn zu enden,
Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach am 15. Mai 2014 statt.
F�r gleichlautenden analytischen Auszug :
`
Teil B - Fortsetzung
Antoine RIJCKAERT, assoziierter Notar
Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gr�ndungsurkunde.
Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten
Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -14/03/2013 - Annexes du Moniteur belge
Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person �ritten gegen�ber, zu vertreten.
Auf der R�ckseite : Name und Unterzeichnung