ATA

Divers


Dénomination : ATA
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 521.757.159

Publication

14/03/2013
ÿþGesellschaftsname

(vola ausgeschrieben) : ATA

Rechtsform ; Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4700 Eupen  Industriestrasse, 31

Unternehmenstrr : p G 'À , 1.4 , 4 59

Gegenstand GRUNDUNG - ERNENNUNG

der Urkunt e

Aus einer Urkunde getatigt vor assoziierter Noter Antoine R1JCKAERT in Eupen, am 01. Man 2013, noch nicht einregistriert, geht hervor dass Herr ERTAN Tamer, geboren zu Verviers, am 13. Januar 1985, NN 850113-075-66, lediges Standes, belgischer Staatsangeh5rigkeit, wohnhaft in B-4821 Andrimont, rue Fonds de Loup, 92, eine Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrankter Hartung* gegründet het und zu diesem Zweck folgenden Gesellschaftsvertrag abgeschlossen hat

ARTIKEL 1.

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung "ATA", Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie iure Ver&ffentlichungen müssen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und leserlich die Worte "Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH", sowie die Eintragungsnummer beim Register der Rechtspersonen, gefolgt von der Abkürzung RJP, und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beenhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4700 Eupen, Industriestrasse, 31. Sie untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen. Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluss der Geschaftsleitung und wird in den Anlagen des Belgischen Staatsblattes verf ffentlicht.

Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder tm Ausland errichten. ARTIKEL 3.

Der Gegenstand der Gesellschaft ist

- den Import, den Export von Industriegütern aller Art.

- den An- und Verkauf von Immobilien für eigene Rechnung.

- den An- und Verkauf sowie den Vertrieb von Lebensmittetn.

Die Gesellschaft dart sich in jeder Weise an allen Geschiften, Untemehmen oder Gesellschaften beteiligen, die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwicklung ihres Unternehmens zu begunstigen. Sie kann alle industrielles, kaufmënnischen und finanziellen Handlungen mobilarischer und immobilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder indirekt auf den Geselischaftszweck beziehen.

Die vorstehende Aufzahlung ist nicht begrenzend, sodass die Gesellschaft alle Handlungen ausführen kann, die zur Verwirklichung ihres gesamten oder tells ihres Gegenstandes beitragen kënnen.

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles AuflSsungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftekapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro Euro (18.600,00 ¬ ), Es zerfallt in einhundertsechsundachtzig (186) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert.

Jeder Anteil entspricht einero! einhundertsechsundachtzigstel (1/186) des Gesellschaftsvermügens. ARTIKEL 6.

Diese einhundertsechsundachtzig (186) Geschfiftsanteile werden durch Herrn Tamer ERTAN, vorgenannt, gezeichnet.

Jeder Anteil ist augenblicklich zu zwei Drittel frei-'gecoacht und die zur Freima-'chung eingezahlten Mittel sind auf eïn Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bei der BNP PARIBAS FORTIS BANK in Verviers, unter der Nummer 001-6917149-58 hinterlegt worden. Die Erschienene erklart und erkennt an, dass demnach dle Gesellschaft ab sofort Ober eenen Betrag von zwilftausendvierhundert Euro (12.400,-¬ )' verfügen kann.

ARTIKEL 10.

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben :Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bel der Kanzlei in den Anlage m-Belgische Staatsblatt

Fun e, eg bei der Kanzlei

zu veroffentlichen ist des i andálscerrahts EUPE

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -14/03/2013 - Annexes du Moniteur belge

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -14/03/2013 - Annexes du Moniteur belge

Die Geschâftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren

Geschâftsführern anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Falie für eine

Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschâftsführung kann die tâgiiche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschüftsführern

oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmâchtigten

bestimmte Sondervollmachten übertragen.

Ein Geschâftsführer darf sich weder direkt noch indirekt an einem Unternehmen beteiligen, welches als

Konkurrenz vermutet wird.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschâftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um alle zur Tâtigkeit der

Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu keinnen. Gerichtliche Klagen,

sowohl als Klüger wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschâftsführer

verfolgt,

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschâftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, welche die Gesellschaft

verpflichten, alle Befugnisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angesteliten oder

Lohnempfângern durch zwei Geschâftsführer unterzeichnet, die sich Dritten gegenüber nicht mit einer

vorherigen Genehmigung der Obrigen Geschâftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 15,

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gemâf3 den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu eiher Generalversammlung zusammen, um über alle sie interessierenden

Geschafte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Vorladungen angegebenen Ort, eine

ordentliche Generalversammlung statt und zwar am 15. des Monats Mai um 17. Uhr,

Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nâchstfolgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfalls auFFerordentlich, gemâR den durch das Gesetz vorgeschriebenen

Bestimmungen und jedes Mal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschâftsführung und des

Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erZrtert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; ein jeder Anteil gibt

Anrecht auf eine Stimme,

Solange die Gesellschaft nur eihen Geseilschafter zâhit übt dieser die der Generalversammlung zufallenden

Befugnisse aus; er kann diese nicht übertragen.

Die Beschlüsse des alleinigen Geseilschafters, handeind stellvertretend für die Generalversammlung,

werden in einem am Gesellschaftssitz geführten Register festgehalten.

ARTIKEL 17.

Das Geschâftsjahr beginnt am 01. Januar um am 31. Dezember eines jeden Jahres zu enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschâftsführung das Inventar und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen

die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. Aullerdem erstelit die

Geschâftsführung einen Bericht, idem sie über ihre Geschâftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18,

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und

Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunâchst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve

entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds einlZehntel des

Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Der Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestelit, die über dessen Bestimmung beschliief3t.

Es sel bemerkt, dass jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat,

ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung aufgelüst werden. lm Faite

der Auflisung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und

Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemâss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über

Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient die Nettoaktiva zunâchst zur

Rück'zahlung, sel es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteile.

Der verbleibende Überschuss wird, gemâss der Anzahl ihrer Anteile, zwischen allen Gesellschaftern verteilt.

ERNENNUNG - BEFUGNISÜBERTRAGUNG

1m gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt sind und die Gesellschaft gegründet

ist, ist eine auflerordentliche Generalversammlung der Gesellschafter zusammengetreten, welche einstimmig

beschliesst ;

1)den Herrn Tamer ERTAN, vorgenannt, als Geschâftsführer für eine unbestimmte Dauer zu ernennen, der

dieses Aalt annimmt.

2)keinen Kommissar zu emennen.

ÜBERGANGSBESTIMMUNG EN

Das erste Geschâftsjahr beginnt am heutigen Tage um am einunddreíssigsten Dezember

zweitausenddreizehn zu enden,

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach am 15. Mai 2014 statt.

Für gleichlautenden analytischen Auszug :

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Teil B - Fortsetzung

Antoine RIJCKAERT, assoziierter Notar

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde.

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -14/03/2013 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person ©ritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

19/10/2015 : ME. - COMPTES ANNUELS 31.12.2014, APP 30.09.2015, DPT 07.10.2015 15646-0291-010
05/02/2018 : RUBRIK ENDE (EINSTELLUNG, WIDERRUF EINSTELLUNG, NICHTIGKEIT, USW...)
05/02/2018 : RUBRIK ENDE (EINSTELLUNG, WIDERRUF EINSTELLUNG, NICHTIGKEIT, USW...)

Coordonnées
ATA

Adresse
INDUSTRIESTRASSE 31 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne