B.A.S.

PGmbH


Dénomination : B.A.S.
Forme juridique : PGmbH
N° entreprise : 840.652.676

Publication

25/02/2014 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2013, GEN 10.02.2014, NGL 20.02.2014 14045-0393-011
19/06/2013 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2012, GEN 10.06.2013, NGL 13.06.2013 13175-0417-011
10/11/2011
ÿþAusfertigung, die nach Hintertegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veroffentlichen ist

Rechtsfprm : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4720 Kelmis, Neustrasse, 3

Unternehmensnr : p$10 . (Q5i

Geqenstand GRÜNDUNG - ERNENNUNG

der Urkunde

Aus einer Urkunde getetigt vor assoziierter Notar Antoine RIJCKAERT in Eupen, am 19. Oktober 2011, einregistriert in Eupen, am 24. Oktober 2011, Band 199, Blatt 53, Fach 11, drei Blàtter, ohne Zusatz, erhalten: 25,00 ¬ , der Hauptinspektor a.i. A.F. MOCKEL geht hervor dass

Herr SCHMETZ Bruno Arnold, geboren zu Moresnet, am 29. August 1961, belgischer Staatsangehdrigkert, NN 610829-111-65, Ehegatte von Frau Margit Annemarie Vanspringel, wohnhaft in 4721 Kelmis (Neu Moresnet), An den Eichen, 28, eine Handelsgesellschaft in der Rechtsforen einer Privatgesellschaft mit beschrdnkter Haftung gegründet hat und zu diesem Zweck folgenden Gesellschaftsvertrag abgeschlossen hat :

ARTIKEL 1.

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung "B.A.S.", Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre VerStfentlichungen müssen; hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und leserlich die Worte "Privatgesellschaft mit beschrenkter. Hartung" oder die Abkürzung "PGmbH", sowie die Eintragungsnummer beien Register der Rechtspersonen, gefolgt von der Abkürzung RJP, und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die: Gesellschaft ihren Sitz hat, beishalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4720 Kelmis, Neustrasse, 3. Sie untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluss der Geschaftsleitung und wird in; den Anlagen des Belgischen Staatsblattes ver6ffentlichl.

Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten. ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat als Gegenstand :

- das Betreiben einer Traiteur-Geschaft,

Einzelhandel von Fleisch, Wurstwaren, Kese, Fisch, allgemeine Lebensmittel,

- Verwaltungsarbeiten, Arbeiten in Regie,

- die An- und Verkauf sowie die Verwaltung von Immobilien (für eigene Bedart),

Die vorstehende Aufzahlung gilt nur beispielsweise und !st nicht einschrankend und ist im weitesten Sinne& auszulegen.

Die Gesellschaft dart sich in jeder Weise an allen Geschiften, Unternehmen oder Gesellschaften beteiligen," die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwicklung ihres; Unternehmens zu begünstigen. Sie kann alle industriellen, kaufinennischen und finanziellen Handlungen mobilarischer und immobilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder indirekt auf den Gesellschaftszweck

"

beziehen.

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Aufldsungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 E).

Es zerfâllt in einhundertsechsundachtzig (186) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert.

teder Anteil entspricht einem/einhundert sechsundachtzigstel (1/186) des Gesellschaftsvermôgens.

ARTIKEL 6.

Diese einhundertsechsundachtzig (186) Geschëftsanteile werden durch Herrn Bruno SCHMETZ,'

vorgenannt, gezeichnet.

Jeder Anteil ist augenblicklich vollstiàndig freigemacht und die zur Freimachung eingezahlten Millet sind auf

e!n Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bei der KBC BANK in Kelmis, unter der:

" Nummer 731-0209565-20 hinterlegt worden. Die Erschienene erkl5rt und erkennt an, dass demnach die: ` Gesellschaft ab sofort über einen Betrag von achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 E) verfügen kann. ARTIKEL 10.

Bitte auf der letzten Seita des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vestreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

iA

Deen Belgische Staatsbla vorbehalte

*11169560*

Gesellschaftsname

(voll ausgeschrieben) : B.A.S.

wei I (Jet r1dn7_lcaa

des ilandels`er,r,hl,

2 7 -10- Lun

iA/

der Greffier Kansei

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 10/11/2011 - Annexes du Moniteur belge

Die Geschdftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren Geschaftsführem anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Falle für eine Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendei werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschëftsführung kann die tàgliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschaftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmachtigten bestimmte Sondervollmachten übertragen.

Ein Geschaftsführer dart sich weder direkt noch indirekt an einem Unternehmen beteiiigen, welches ais Konkurrenz vermutet wird.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschâftsführer werden die notwendigen Voelmachten übertragen, um alle zur Tâitigkeit der Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu kunnen. Gerichtliche Klagen, sowohl als Klager wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschaftsführer verfolgt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschaftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, welche die Gesellschaft verpflichten, alle Befugnisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angestellten oder Lohnempfangern durch zwei Geschaftsführer unterzeichnet, die sich Driften gegenüber nicht mit einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschaftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gemal3 den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie interessierenden Geschafte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Vorladungen angegebenen Ort, eine ordentliche Generalversammlung staff und zwar am zweiten Montag des Monats Juni, um 18 Uhr.

Die Generalversammlung kann ebenfalls aul3erordenttich, gemaf5 den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedes Mal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfor-dert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschdftsführung und des Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erártert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; ein jeder Anteil gibt Anrecht auf eine Slimme.

Solange die Gesellschaft nur einen Gesellschafter zahlt übt dieser die der Generalversammlung zufallenden Befugnisse aus; er kann diese nicht übertragen.

Die Beschlüsse des alleinigen Gesellschatters, handelnd stellvertretend for die Generalversammlung, werden in einem am Gesellschaftssitz geführten Register Pestgehalten.

ARTIKEL 17.

Das Geschaftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreifsigsten Dezember eines jeden Jahres zu enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschdftsführung das Inventar und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. Aufberdem erstellt die Geschdftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschdftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunachst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reser-vefonds ein/Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Der Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschlielM. Es sei bemerkt, dass jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hal.

ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung aufgelbst werden. lm Falle der Aufl6sung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemâss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient die Nettoaktiva zunachst zur Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteile. Der verbleibende Überschuss wird, gemass der Anzahl ihrer Anteile, zwischen allen Gesell-'schaftern verteilt.

ERNENNUNG - BEFUGNISÜBERTRAGUNG

lm gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt sind und die Gesellschaft gegründet ist, ist eine auflerordentliche Generalversammlung der Gesellschafter zusammengetreten, welche einstimmig beschliefft:

1)den Herrn Bruno SCHMETZ, vorgenannt, als Geschaftsführer für eine unbestimmte Dauer zu ernennen, der dieses Amt annimmt.

2)keinen Kommissar zu emennen.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschaftsjahr beginnt am heutigen Tage um am 31. Dezember 2012 zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach am zweiten Montag des Monats Juni zweitausenddreizehn staff.

Für gleichlautenden analytischen Auszug :

i= D8m Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Teil B - Fortsetzunq

Antoine RIJCKAERT, assoziierter Noter

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde.

Bitte auf der letzten Seite des Teds B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars ader der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegen¬ iber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

Coordonnées
B.A.S.

Adresse
NEUSTRASSE 3 4720 KELMIS

Code postal : 4720
Localité : LA CALAMINE
Commune : LA CALAMINE
Province : Liège
Région : Région wallonne