BUSINESS & PERSPECTIVES

Divers


Dénomination : BUSINESS & PERSPECTIVES
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 508.676.611

Publication

11/01/2013
ÿþuooWOao 11.1

u

Unternehmensnr. 5-¢j2. T6 -

Gesellschaftsname

(volt ausgeschrie6en): BUSINESS & PERSPECTIVES

ïj 3 Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkundg anzlei

in den Anlagen zurn Belgi cher~ 5~látt~~_tae~ ntlic en ist

es an ® sgenc s ~

111110111111111

*13007776*

ITEUR BELG

3 -01- 2C13 I" CH STAAtSB

u

0

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -11/01/2013 - Annexes du Moniteur belge

(alx,isnurzt)

Rechtsform ; Privat Geselischaft mit beschrankter Haftung

Sitz ; Buchenweg 46 - 4700 EUPEN

{volstandige adresse}

Geqenstand

de Urkunde : Grundurkunde

Aus einem am 19. Dezember 2012 durch Noter Jean-Marie JAKUBOWSKI in Eupen aufgenommen, im ' Wege der Einregistrierung, Protokoll der Gesellschafter ergibt sich;

Artikel I - Form

Die Gesellschaft nimmt die Form einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung an.

Artikel 2 - Bezeichnung

Sie wird  BUSINESS & PERSPECTIVES' bezeichnet.

Aile Geschaftshandlungen, Rechnungen, Anzeigen, Verüffentlichungen, Briefe, Bestellzettel und andere Schriftst(lcke der Gesellschaft führen:

den Gesellschaftsnamen, die Angabe "Privatgeselischaft mit beschrankter Haftung " oder die Anfangsbuchstaben P.G.m.b.H.', die genaue Angabe des Gesellschaftssitzes, das Wort "Handelsregister" oder die Anfangsbuchstaben "H.R:', gemeinsam mit der Angabe des Handelsgerichts in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat gefoigt von der Eintragungsnummer.

Artikel 3 - Sitz

Der Sitz der Gesellschaft wird in 4700 Eupen, Buchenweg, 46 sein.

Dieser Sitz kann durch Beschluss der Geschaftsführung nach jedem anderen Ort in Belgien verlegt werden.

Er ist in den Beilagen zum Moniteur Belge zu verüffentlichen. Durch Beschluss der Geschaftsführung kann die Gesellschaft auch Verwaltungssitze, Zweigniederlassungen, Agenturen, Depots in Belgien und im Auslande errichten.

Artikel 4 - Gegenstand

Gegenstand des Unternehmens ist:

-Der Erwerb, der Besitz und die Verausserung von Aktien, Geschaftsanteilen und Obligationen und die

Verwaltung des Portefeuilles;

-Die Verwaltung, die Beratung und die Finanzierung von anderen Gesellschaften;

-Die Anlage und die Bewirtschaftung von unbeweglichen Gütern;

-Die Geselischaft ist berechtigt im weitesten Sinne, aile Studien vorzunehmen, die einee wirtschaftlichen,

wissenschaftlichen und technichen Charakter haben;

-Die Ausübung eines Verwaltungs - und Geschaftsführungsmandats.

-Die Verwaltung eines immobiliarischen Vermogens;

-Import, Export, Handel und Vertrieb von nichtgenehmigungspflichtigen Waren aller Art;

lm allgemeinen kann die Gesellschaft jegliche Handlung vornehmen die zivilrechtlichen oder handelsmiâssigen fin anziellen oder industriellen Charakter hat und sich auf bewegliche oder unbewegliche Güter bezieht und direkt oder indirekt, ganzlich oder teilweise mit dem Gegenstand in Verbindung steht oder geeignet ware, die Verwirklichung dieses Gegenstands zu erleichtern oder zu fdrdern.

Bitte rui der 1e#zten Serte des Terls f3 ange6.^n - Auf der Vorderseite , Name und Eigenschah dos r'teurkundenderr Note oder der

Personen. die daze ermach;igt sine die juristische Persen Drrtlen gegenüber zu verfreten

Auf der Rüçkseite . Name und Unterschr,ft

Die Gesellschaft kann durch Einlagen, Fusion, Zeichnung, Beteiligung, finanzielle Intervention oder sonstwie sich an Unternehmen beteiligen, die in Belgien oder lm Auslande bereits bestehen ader noch gegründet werden, wenn diese Unternehmen denselben oder einen ahnlichen Gegenstand wie die Gesellschaft haben.

Die vorstehende Aufzahlung gift nur beispielsweise und ist nicht einschrankend und ist im weitesten Sinne auszulegen.

Artikel 5 - Douer

Die Gesellschaft wird für Bine unbestimmte Zeit gegründet,

Sie kann durch Entscheidung der Generalversammlung aufgeldst werden.

Artikel 6 - Gesellschaftskapital

Das Gesellschaftskapital ist bei der Gründung auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 EUR)

festgesetzt worden und zerlegt sich in hundertsechsundachtzig (186) Anteile ohne Nennwert.

Artikel 7.- Nutznie6ung der Anteile

lm Faite einer Aufteilung der Eigentumsanteile zwischen NutznielIer und nackten Eigentümer fallen die

zugestanden Rechte dem Nutznieger zu.

Artikel 8 -Abtretung und Übertragung von Anteilen

A: Freie Abtretungen

Die Anteile kSnnen ohne Genehmigung unter Lebenden abgetreten oder von Todeswegen übertragen

werden an einen Teilhaber, an den Ehepartner des Abtretenden oder des Testators, an die Aszendenten oder

Nachkommen in direkter Linie der Gesellschafter.

B/ Abtretungen, welche der Genehmigung unterliegen.

Jeder Gesellschafter, der beabsichtigt seine Anteile unter Lebenden einer anderen Persan, als diejenigen, die in dem hiervor eiwahntem Absatz vorgesehen sind, abzutreten, wird, unter Vorbehalt der Ungültigkeit, die Zustimmung minimum der Hâlfte der Teilhaber bendtigen, welche insgesamt mindestens drei Viertel der Gesellschaftsanteile besitzen mussen, unter Abzug der Anteile deren Abtretung vorgeschlagen ist. Zu diesem Zweck, wird er dem Verwaltungsrat, mittels eines Einschreibens, eiven Antrag zustellen mit den Angaben der Namen, Vooramen, Berufe, Domizile des oder der vorgeschlagenen Ubernehmer sowie der Anzahl der Anteile deren Abtretung vorgesehen ist und des gebotenen Preises.

Innerhalb acht Tagen nach Erhalt dieses Schreibens übermittelt der Verwaltungsrat den Wortlaut, durch ein Einschreiben, an alle Gesellschafter, indem sie aufgefordert werden eine zusagende oder ablehnende schriftliche Antwort Innerhalb einer Frist von fünfzehn Tagen abzugeben, und indem ihnen mitgeteilt wird, dal?, diejenigen, die ihre

Stellungnahme nicht abgeben, sa betrachtet werden als ob sie ihre Zustimmung erteilt hutten. Diese Antwort wird durch Einschreibebrief zugesandt werden müssen.

In den acht Tagen nach Ablauf der Antwortfrist, stellt der Verwaltungsrat dem Abtretenden die Entscheidung in bezug auf seinen Antrag zu.

Die Erben und Vermachnisnehmer, welche nicht rechtm iflige Gesellschafter infolge der gegenwartigen Statuten werden kunnen, sind gehalten, gemüfl denselben Formalitaten, die Zustimmung der Gesellschafter zu beantragen.

Die Zustimmungsverweigerung zu einer Abtretung enter Lebenden geschieht ohne Einspruchsmdglichkeit, obwohl, der Gesellschafter, der alle oder teilweise seine Anteile abtreten mdchte, von denjenigen , die sich dieser Abtretung widersetzt haben, verlangen kann, dal3 ihm zu ihrem durch einen gemeinsam beauftragten Sachverstandigen oder, in dessen Ermangelung, durch den Prasidenten des Handelsgerichts am Geselischaftssitz, verfahrend mit einstweiliger Verfügung, festgelegten Wert zurückgekauft werden. Es wird in derselben Weise verfahren bel einer Zustimmungsablehnung eines Erben oder eines Vermachnisnehmers,

In dem einen wie in dem anderen Fall wird die Zahlung in der sechsmonatigen Frist ab der Ablehnung erfotgen müssen.

Artikel 9 - Anteilregister

Die namentiichen Anteile sind im Anteilregister eingetragen. Dieser Register befindet sich am Sitz der

Gesellschaft, Jeder Gesellschafter, jede interessierte Person haben Zugang zu diesem Register

Artikel 10.- Geschaftsführung.-

Die Gesellschaft wird von einem oder mehreren Geschaftsführern, die Gesellschafter sind oder nicht, verwaltet.

Diesen obliegt allein die Verwaltung der Geschaftsabwicklungen, Jeder Geschaftsführer unterzeichnet persdnlich aile lm Namen der Gesellschaft eingegangenen Verbindlichkeiten mit dem vorausgehenden Wortlaut "Fur BUSINESS & PERSPECTIVES, der Geschaftsführer oder ein Geschaftsführer". Dieser Wortlaut darf mit einem Stempel aufgetragen werden.

Die Geschaftsführer dürfen sich nur für den Bedarf der Gesellschaft dieser Unterschrift bedienen, bei Gefahr von Entlassung und jeglichen Schadenersatzes im Felle wo der Unterschriftsmissbrauch der Gesellschaft einen Schaden zugefügt haben würde.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -11/01/2013 - Annexes du Moniteur belge

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -11/01/2013 - Annexes du Moniteur belge

Artikel 11 - Befugnisse des Geschaftsführers.-

GemaR Artikel 257 über die Handelsgesellschaften kann jeder Geschilftsführer alle erforderlichen oder nitzlichen Handlungen zur Verwirklichung des Gesellschaftszieles verrichten, auí3er diejenigen die vom Gesetze der Generalversammlung vorbehalten sind und jeder Geschüftsführer vertritt die Gesellschaft Dritten und der Justiz gegenüber , es sel ais Klügerin oder Beklagte,

Der Geschâftsführer kann unter seiner Verantwortung einen delegierten Direktor emennen oder den ihm genehm erscheinenden Personen besondere Befugnisse einrâumen.

Artikel 12  Entlohnung

Auger wenn die Generalversammlung es anders vorsieht, wird das Mandat des Geschaftsführers nicht

vergütet.

Artikel 13 - Kontrolle

Auger wenn die Gesellschaft durch das Handelsgesetzbuch davon befreit ist, wird die Kontrolle der Finanziage, der Jahresabrechnungen, und die ordnungsmaRigen, in den Jahresabrechnungen, festgesteliten Tgtigkeiten, einem oder mehreren Kommissaren anvertraut, die durch die Generalversammlung, welche ihre Anzahl festlegt , ernannt werden.

tm Falle, wo die Gesellschaft davon befreit sein soulte einen Kommissar zu ernennen, hat jeder Gesellschafter persünlich die Untersuchungs- und Kontrollrechte der Kommissare. Er kann sich durch einen Buchsachverstündigen vertreten lassen.

Artikel 14 - Generalversammlung

Die ordentliche Generalversammlung der Gesellschafter fállt auf den ersten Freitag Samstag des Monats

Juni um achtzehn Uhr entweder am Gesellschaftssitze oder an jeden anderen in der Ladung angegebenen Ort

in Belgien.

Ist dieser Tag ein Feiertag, dann wird die Versammlung auf den nftchsten Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung erwfthlt aus ihrer Mille mit einfacher Stimmenmehrheit den Vorsitzenden.

Jeder Gesellschattsanteil gibt Anrecht an einer einzigen Stimme. Der Gesellschafter, Besitzer mehrerer Gesellschaftsanteile, verfügt über ebenso viele Stimmen wie er Anteile besitzt,

Artikel 15  Vertretung

Jeder Gesellschafter kann seine Stimme persan lich oder durch einen Mandanten abgeben.

Artikel 16  Verlângerung

Jede ordentliche oder aul erordentliche Generalversammlung kann sofort vertagt werden, in maximum drei

Wochen durch die Geschditsführung.

Die neue Generalversammlung bergt über dieselbe Tagesordnung und entscheidet endgültig.

Artikel 17,- Prâsidium -. Beratungen  Protokoli

Die Generalversammlung wird vom Geschâftsführer oder von dem Anteilinhaber, der die meisten Anteile

besitzt, geführt.

Ausgenommen in den durch das Gesetz vorgesehenen Falier; wird die Versammlung abstimmen gleich wie hoch das Kapital vertreten ist und mit einfacher MehrheiL

Die Beratungen der Generalversammlung werden in einem Protokollbuch hinterlegt. Diese Beratungen werden von den Anteilinhaber die es verlangen Unterschrieben. Kopien oder Auszügen werden vom Geschâftsführer unterschrieben,

Artikel 18 - Geschâftsjahr

Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Januar und endet am einunddreiligsten Dezember des Jahres.

Artikel 19 Gewinnaufteilung -

Nach Abzug der ailgemeinen Unkosten, Auslagen und Amortisationen stelit der Gewinnsaldo der Bilanz den

F7eingewinn der Gesellschaft dar.

Von diesem Gewinn wird jghrlich abgehoben:

I) Fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve; diese Entnahme ist nicht mehr Pflicht sobald die gesetziiche Reserve ein Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht. Sie wird erneut zur Pflicht, wenn die 1teserve aus irgendeinem Grunde angetastet worden ist.

Dam Belgischen Staaü blatt vortehalten

2) per Restbetrag erhâlt die Bestimmung welche ihr die handelnde Generalversammlung auf Vorschlag der Geschditsführung erteilt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften,

Artikel 20.- Liquidation, Aufteilung und Auflt Sung

Bef Auflüsung der Gesellschaft wird die Liquidierung durch den oder die Geschâftsführer durchgeführt es sei

denn die Generalversammlung ernennt einen oder mehrere Liquidatoren.

Der Gewinnsaido wird im Verháitnis zu den Anteilen die jeder Geseilschafter besitzt unter ihnen aufgetellt, wobei jeder Anteil gleiches An recht ausübt.

Jedoch, sollten nicht aile Geselischaffsanteile in einer gleichen Proportion eingezahlt sein werden die Liquidatoren vorab den Ausgleich entweder durch Aufforderung zur Einzahlung oder durch Teilrückzahlung wieder erstellen.

Artikel 21 -Wahl des Damizils :

Zur Ausübung der vorliegenden Statuten erwâhlen alle Gesellschafter, Geschfiftsführer, Domizil im

Gesellschaftssitze.

Artikel 22  geitendes Recht

For alles was in den gegenwârtigen Statuten nicht vorgesehen ist, beziehen sich die Erschienenen auf das

Handelsgesellschaftsbuch.

VORLÂUFIGE BESTIMMUNGEN:

A.Jetziger Sitz der Gesellschaft:

4700  EUPEN, Buchenweg, 46.

B. Geschgftsfohrer

Herr LENNERTZ wird als Geschaftsführer emannt. Seine Ernennung erfolgt auf unbestimmte Zeit.

G. Erstes Geschditsjahr

Das erste Geschtiftsjahr beginnt bei Unterzeichnung der Gründungsakte um am 31, Dezember 2013 zu enden. Die neue gegründete Gesellschaft wird alle Handlungen die in lhrem Name oder durch Vertreter der Gesellschaft gemacht worden sind vor dem heutigen Tage obemehmen.

D. Erste Generalversammiung

Sie findet am im Jahr 2014 statt.

For gleichlautenden analytischen Auszug: gezeich net Jean-Marie JAKUBOWSKI, Noter,

Akte und Dokumente die gleichzeitig mit gegenwfirtigem Auszug bei der Gerichtsschreiberei hinterlegt

werden :

-Ausfertigung des Protokolls.

&tic auf der letzten Seite des Toits B ange.ben . Auf der Vorderseite !Verne-und Eigenschaft des beutkundenden Notars crier der

Persoren, rire daze ermdchtigi send rire juristische Per, an !tuten gegenuber zu versreten

Auf der hiJckseite Name ure lJntersehrntt

20/07/2015 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2014, GEN 05.06.2015, NGL 13.07.2015 15297-0310-014

Coordonnées
BUSINESS & PERSPECTIVES

Adresse
BUCHENWEG 46 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne