CHATEAUX MOBEL

Divers


Dénomination : CHATEAUX MOBEL
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 843.665.319

Publication

27/02/2012
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Copie à publier aux annexes du Moniteur belge après dépôt de l'acte au greffe

Réservé

au

Moniteur

belge

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Mentionner sur la dernière page du Volet B :

Au recta : Nom et qualité du notaire Instrumentant ou de la personne ou des personnes

ayant pouvoir de représenter la personne morale à l'égard des tiers

Au verso : Nom et signature

H111: ,.74.:

" des Handelsggerlch.ts EWUPEN .

14 -02- 2012

'A/Greffe der Greffier .



. ~

N° d'entreprise : O eq3 465: 3,13

Dénomination

" (en entier) : CHÂTEAUX MOBEL

(en abrégé)

Forme juridique : Einfache Kommanditgesellschaft

Siège : Aachenerstrasse2 & 4730 HAUSET (adresse complète)

Obiet(s) de l'acte :Gründung Die Unterzeichneten,

Frau Angela Ebel geboren in Jena, am 21.10.1945, wohnhaft in D-53919 Weilerswist in Deutschland, Kaller Stresse 22

Kompiementk

und

Herr Wilfried Ebel geboren in Koblenz, am 28.01.1944, wohnhaft in D-53919 Weilerswist in Deutschland, Kaller Stresse 22

Kommanditist

haben am 08102/2012 beschlossen, eine Kommanditgesellschaft zu gronden, deren Statuten wie folgt aufgesetzt wurden:

KAPITEL I : BENENNUNG-SITZ-GEGENSTAND-DAUER

ARTIKEL 1.- : BENENNUNG

Durch Gegenwàrtige wird zwischen den Erschienenen eine einfache Kommanditgesellschaft gegründet, unter der Bezeichnung "CHATEAUX MOBEL KG".

Frau Angela Ebel gift ais Komplementár (commandité), Herr Wilfried Ebel gilt als einfacher Kommanditist.

Auf allen Akten, Rechnungen, Anzeigen, Veroffentlichungen und anderen Schriftstücken der Gesellschaft muss die genannte Firmenbezeichnung mit dem Zusatz "Kommanditgesellschaft", oder abgekürzt "KG", der Geschâftssiiz, sowie die Unternehmensnummer angegeben werden.

ARTIKEL 2.- : SITZ DER GESELLSCHAFT

Sit der Gesellschaft ist in 4730 RAEREN-HAUSET, Aachenerstrasse 226

Der Silz kann durch einfachen Beschluss des Komplementergesellschafters an jeden anderen 01 Belgiens verlegt werden. Dieser Beschluss wird In den Aniagen des Belgischen Staatsanzeigers verüffentiicht. Die Gesellschaft kann durch einfachen Beschluss der Geschâftsführung Zweigniederlassungen, Agenturen, Geschâftsbüros oder Kontore in Belgien oder im Ausland errichten,

Bijlagen b~j hëtBéTgiscfi SfaáfsbTïd= 2710'Z770-12 = Annexes dulVlómfeur bël"g"é

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 27/02/2012 - Annexes du Moniteur belge

ARTIKEL 3,- : GEGENSTAND

Die Gesellschaft hat als Gegenstand:

-An- und Verkauf (lmpertiExport, Gross-und Einzelhandel), Lieferung, Montage und Reparaturen von: Mübeln, Einrichtungsgegenstünden, Küchenmübeln, Kaminen/ôfen, Teppichen, sâmtlicher Bodenbelagen und Wandbehangen, Kunstgegenst5nden, Sanitrmaterial aller Art, Saunas, Solarien, Swimming-Pools, Elektrogersten/Kosmetikgeraten, Therapie- und Sanitâtsartikel im weiten Sinne, Dekoraticnsartikel aller Art;

-An- und Verkauf (Import/Export, Gross- und Einzelhandel) von Musiktragem, TV/Hifi-material, Blumen und Pflanzen, Lampen;

-Lagerung für Dritte;

-Büro- und Schreibarbeiten für Dritte;

-Beratungen aller Art, Planung, Inneneinrichtung, Gestaltung und Design;

Die Gesellschaft kann aile kommerziellen, industriellen, mobilarischen und immobilarischen Operationen tâtigen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftsgegenstand verbunden oder zugehdrig sind oder die das Verwirklichen dieses Gesellschaftsgegenstandes begünstigen.

Die vorstehende Aufzühlung ist nicht begrenzend, sodass die Gesellschaft alle Handlungen ausführen kann, die zur Verwirklichung ihres gesamten oder tells ihres Gegenstandes beitragen kunnen.

Die Gesellschaft kann ihren Gegenstand sowohl in Belgien, als auch im Ausland verwirklichen, in jeder Form und in jeder Art und Weise, die sie für angemessen halt.

Die Gesellschaft kann durch Einlagen, Fusion, Zeichnung, Beteiligung, finanzielle Investitionen oder sonst wie sich an Unternehmen beteiligen, die in Belgien oder im Ausland bereits bestehen oder noch gegründet werden, wenn diese Unternehmen denselben oder einen âhnlichen Gegenstand wie die Gesellschaft haben.

ARTIKEL 4,- ; DAUER

Die Geseilschaft wird gegründet für eine unbestimmte Dauer, beginnend ab dem heutigen Tage. Sie kann gegebenenfalis aufgeldst werden, durch Beschluss der Generalversammlung der Gesellschafter, enter Befolgung der für die Abânderung der Statuten vorgesehenen Bestimmungen.

KAPITEL Il : GESELLSCHAFTSKAPITAL

ARTIKEL 5.- ; KAPITAL

Das Gesellschaftskapital betrâgt einundzwanzigtausend (21.000) EURO und ist eingeteilt in 100 namentliche Anteile.

ARTIKEL 6.- : ZEICHNUNG DES KAPITALS

Das Kapital wird durch die Unterzeichneten wie folgt gezeichnet:

1, Frau Angela Ebel : 51 Anteile zu 210 EURO

2, Herr Wilfried Ebel: 49 Anteile zu 210 EURO

ARTIKEL 7.-: KAPITALL1BERIERUNG

Das Kapital wurde g5nzlich befreit und am heutigen Tage auf das Konto der Gesellschaft überwiesen.

ARTIKEL 8.- : RECHTSGLEICHHEIT DER ANTEILE

Jeder Gesellschaftsanteil gibt ein gleiches Recht an der Aufteilung des Gewinns und der Liquidierungsergebnisse.

ARTIKEL 9.- : UNTEILBARKEIT DER ANTEILE

Die Gesellschaftsanteile sind unteilbar.

Die Rechte aus den Gesellschaftsanteilen einer Erbengemeinschaft werden durch einen der Geschâftsführung zu bezeichnenden gemeinschaftlichen Vertreter ausgeübt.

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Die Ausübung der Rechte von verschiedenen Eigentümern eines Geschaftsanteils kánnen durch die Geschâftsführung solange suspendiert werden, bis eine einzige Person als Eigentümerin dieses Geschâftsanteiles bestimmt worden ist.

In Ermangelung einer Einigung bel Nutzniellung und nacktem Eigentum vertritt der Nutzniel3er allein alle berechtigen Personen.

ARTIKEL 10: :

Die Gesellschaftsanteile sind namentlich.

Die Rechte der einzelnen Teilhaber ergeben sich ausschlielBlich aus den gegenwârtigen Statuten, den eventuellen Abanderungen derselben, sowie aus den rechtmallig erfoigten Anteilsübertragungen.

ARTIKEL 11. - : ABTRETUNG UND ÜBERTRAGUNG VON ANTEILEN

Die unentgeltliche ader entgeltliche Abtretung von Gesellschaftsanteilen, sowie die Obertragung derselben von Todes wegen, bedarf der Zustimmung und Genehmigung aller Gesellschafter: ohne Zustimmung dieses vorherigen und schriftlichen Einverstandnisses sind die Anteile unabtretbar und unübertragbar.

ARTIKEL 12. - ;

Die Erben, Rechtsnachfotger oder Glâubiger eines Gesellschafters sind unter keinem Vorwand berechtigt, auf das Geschaftsvermágen oder die Schriftstücke der Gesellschaft Siegel anlegen zu lassen, oder sich auf irgendeine Art in die Geschâftsführung einzumischen.

KAPITEL IV : GESCHÂFI'SFÜHRUNG

ARTIKEL 13. - ; ERNENNUNG EINES GESCHAFTSFÜHRERS  BEFUGNISSE

Die Geschâftsführung der Geselischaft wird durch eínen oder mehrere Komplementare gesichert, der/die allein befugt istlsind, die Leitung der Gesellschaft zu übernehmen.

Der oder die Geschâftsführer erhalten alle erforderlichen Befugnisse, um im Namen der Gesellschaft zu handeln, alle irgendwelche mit dem Gegenstand der Geselischaft in Verbindung stehenden Rechtsgeschafte vorzunehmen, und die Gesellschaft rechtsverbindlich zu verpflichten. Der oder die Geschâftsführer besitzen samtliche Verwaltungs- und Verfügungsrechte mit Ausnahme derjenigen, die durch das Gesetz der Generalversammlung vorbehalten sind. Der oder die Geschâftsführer kiinnen die Vollmachten ganz oder teilweise an Drittpersonen übertragen, Mitglieder und Nichtmitg lieder der Gesellschaft.

Die Kommanditisten dürfen sich  vorbehaltlich des hiemach vorgesehenen Kontrollrechts  nicht in diese Geschâftsführung einmischen.

Der Komplementâr Frau Angela Ebel wird hiermit zur Geschâftsführerin far unbegrenzte Dauer emannt.

ARTIKEL 14. - ; VERGÜTUNG DER GESCHAFTSFÜHRER

Der Geschâftsführer übt sein Mandat unentgeltlich aus.

KAPITEL V : ÜBERWACHUNG DER GESELLSCHAFT

ARTIKEL 15. :

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt durch die Gesellschafter, die alle erforderlichen Erhebungs- und Kontrollrechte haben. Sie kunnen namentlich von den Geschaftsbüchern, dem Briefwechsel und allen Schriftstücken der Gesellschaft Kenntnis nehmen.

KAPITEL VI : GENERALVERSAMMLUNGEN

ARTIKEL 16.- ; BEFUGNISSE

Die Gesellschafter treten zur Generalversammlung zusammen, um über alle, die Gesellschaft betreffenden Fragen, die nicht zu den Befugnissen der Geschâftsführer gehoren, zu beraten und zu beschliellen.

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ARTIKEL 17. -: BESCHLÜSSE

Die Generalversammlung ist das souverâne Machtorgan der Gesellschaft. Sie beschliellt, gemüR den aligemeinen Versammlungsregeln und den gesetzlichen Bestimmungen über die Generalversammlungen der Kommanditgesellschaft. In den Grenzen des Gesetzes und den Statuten sind ihre Beschlüsse für alle bindend.

ARTIKEL 18. -: DATUM

Alljâhrlich findet am 2. Mittwoch im Dezember die ordentiiche Generalversammlung der Geseflschaft staff. Sallte dieser Tag ein gesetzlicher Feiertag sein, so findet diese Versammlung am folgenden Werktag statt. Die Generalversammlung kann aul3erdem jedes Mal einberufen werden, wenn das Interesse der Geseflschaft es erfordert. Sie muss auf schriftlichen Antrag von Gesellschaftern, die ein Fünftel des Gesellschaftskapitals vertreten, durch die Geschâftsführung einberufen werden.

ARTIKEL 19.-: ORT

Die ordentlichen und aullergewohnlichen Generalversammlungen finden am Geschâftssitz oder an einem anderen in der Einladung bezeichneten Ort staff,

ARTIKEL 20.- : EINLADUNGEN

Die Generalversammlungen werden von der Geschâftsführung durch eingeschriebenen Brief oder per E-Mail, mit Angaben über die Tagesordnung, innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen, berechnet vom Tage der Aufgabe bei der Post bis zum Tage der Versammlung, einberufen, wobei die genannten Tage nicht mitzuberechnen sind.

Die Generalversammlung ist beschlussfâhig bezüglich aller ihr unterbreiteten Gegenstânde ohne eine Einladung nachweisen zu müssen, wenn alle Gesellschafter anwesend oder vertreten sind. Die Generalversammlung kann in schriftlicher Form abgehalten werden unter der Voraussetzung, dass die gesetzlichen Vorschriften erfüllt sind.

ARTIKEL 21, -; STIMMRECHT

Jeder Gesellschaftsanteil gibt An recht auf eine Stimme.

ARTIKEL 22. -: VERTRETUNG

Die Gesellschafter kunnen sich durch einen Bevollmdchtigten vertreten lassen, unter der Bedingung, dass der Bevollmâchtigte ein anderer Gesellschafter ist.

Letztere Bedingung ist nicht für einen Ehepartner, der den anderen Partner vertritt, für den Vormund des Minderjâhrigen oder Entmündeten, für den Nier. braucher, der den Eigentümer des nackten Eigentums vertritt, mailgebend,

KAPITEL VII: GESCHÂFTSJAHR  REINGEWINN

ARTIKEL 23:: GESCHÂFTSJAHR

Das Geschftsjahr beginnt am 01, Juli und endet am 30. Juni.

ARTIKEL 24.-: GEWINN

Der nach Abzug aller Lasten, Geschdftskosten und der erforderlichen Abschreibungen verbleibende Gewinn bildet den Reingewinn der Geseflschaft,

Die Generalversammlung entscheidet über die Verwendung dieses Reingewinns.

KAPITEL VIII: AUFLOSUNG DER GESELLSCHAFT

ARTIKEL 25,-: AUFLÜSUNG

Die Geseflschaft wird nicht aufgelost durch Rechtsunfâhigkeit, Konkurs, Zahlungsunfíhigkeit oder Tod eines Geselischafters oder eines Geschftsführers.

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Volet B - Suite

1m Falie des Verlustes der Hâlfte des Gesellschaftskapitals muss die Geschâftsführung der

Generalversammlung die Frage der Auflosung der Gesellschaft unterbreiten.

ARTIKEL 26.-: L1QUID1ERUNG

Bel Auflosung der Gesellschaft erfolgt die Liquidierung, faits die Gesellschaft nicht anders beschlielPt, durch den oder die im Amt befindlichen Geschâftsführer.

Die mit der Liquidierung beauftragten Personen verfügen über die weitgehendsten Befugnisse.

Es steht jedoch der Generalversammlung frei, diese Befugnisse einzuschrânken oder ausreichende Garantien für eine gute Ausführung der Liquidierung zu verlangen. Nach Bereinigung des Passivs und der Lasten wird das Nettoergebnis der Liquidierung unter allen Gesellschaftern verteilt.

KAPITEL IX : ALLGEMEINE ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

ARTIKEL 27: GESETZ ÜBER DIE GESELLSCHAFTEN

lm Übrigen geiten für alles, was in den gegenwartigen Statuten nicht vorgesehen ist, die in den Artikeln 201 und folgende des Handelsgesetzbuches erhaltenen Vorschriften

ARTIKEL 28.-: ERSTES GESCHÂFTSJAHR UND ERSTE GENERALVERSAMMLUNG

Das erste Geschâftsjahr beginnt am heutigen Tag um am 30.06.2013 zu enden. Die erste ordentliche Generalversammlung findet im Jahre 2013 statt.

Hauset, den 08.02.2012

Frau Angela Ebel

Geschâftsführerin

Mentionner sur la dernière page du Volet B : Au recto : Nom et qualité du notaire instrumentant ou de la personne ou des personnes

ayant pouvoir de représenter la personne morale à l'égard des tiers

Au verso : Nom et signature

Coordonnées
CHATEAUX MOBEL

Adresse
AACHENERSTRASSE 226 4730 HAUSET

Code postal : 4730
Localité : Hauset
Commune : RAEREN
Province : Liège
Région : Région wallonne