CHUDOSCNIK SUNERGIA

Divers


Dénomination : CHUDOSCNIK SUNERGIA
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 443.606.437

Publication

08/10/2013
ÿþBitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermüchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegen(ber, zu vertreten.

Auf der Riickselte : Name und Unterschrift.

Unternehrnensnr : 0443.606.437

Name der Vèreinigung 1 Stiftung 1 Organismen

(ausgeschrieben) : Chudoscnik Sunergia VoG

(abgekurzt) :

Rechtsforen : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sitz : Rotenbergplatz 19 - 4700 Eupen

Gegenstand

der Urkunde : Anderung Verwaltungsrat und neue Fassung Statuten

Verwaltungsrat

Beschluss der Generalversammlung vom 28.04.2013:

Folgende Mitglieder kandidierten und wurcien in den Verwaltungsrat gewâhlt:

Greta Amtz

Michaela Giesen

Stephan Depreeuw

Matthias Zimmermann

Mary Pesch

Die Mandate von Benjamin Fleig, Daniel Brüll, Gudrun Hunold und Rita Johanns laufen noch bis zur Generalversammlung 2014.

Statuten von Chudoscnik Sunergia VOG

Oberarbeitete Fassung  beschlossen durch die Generalversammiung vom 28.04.2013

4700 Eupen 1 Identifizierungsnummer im Belgischen Staatsblatt: 2827/91

I. Benennung und Sitz

Artikel 1

Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht trgt den Namen  Chudoscnik Sunergia".

Artikel 2'

,Der Sitz der Vereinigung befindet sich in 4700 Eupen, Rotenbergplatz 19.

Um den Sitz zu verlegen, bedarf es eines Anderungsbeschlusses einer Zweidrittelmehrheit der Stimmen der

anwesenden oder vertretenen Mitglieder in der Generalversammiung (Art. 8 des VOG Gesetztes). Die

Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Il. Ziel und Dager

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den

Anlagen zum Belgischen Staatsblatt z - z- e ist

t bei der a

desliintarndélsgerichts PUPEN H

MOD 3.2

Iii131 ii iu~u n5275 ii i9*ii

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Belgi:

Staat

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M0D 3,2

' Artikel 3

Chudoscnik Sunergia machte durch die Organisation von vielféltigen Aktivitéten das- kulturelle Leben in Eupen und in der Region bereichern, Begegnungen fardern sowie " Raum für Synergien und Experimenten schaffen, Einen Schwerpunkt bilden zeitgenbssische Ausdrucksformen. Neuen und regionalen Künstiern so1l die Maglichkeit gegeben werden, sich zu produzieren. Die Kuiturvereinigung will das Interesse 'an Kunst wecken, die Kreativitât anregen und einer breiten Beyalkerung Zugang zu Kunst und Kultur bieten. Neben künstlerischer Qualitét wird kreativen und altemativen Veranstaltungskonzepten ein hoher Stellenwert eingeréumt. Gesellschaftliches Engagement, Netzwerkarbeit sowie die Verwaltung einer geéigneten Infrastruktur als Kulturzentrum mit überregionaler Ausstrahlung dient unseren Zielen,

Artikel 4

Die Vereinigung int auf unbestimmte Dauer gegründet worden.

III. Mitgliedschaft

Artikel 5

Die Mitgtiederzahl muss sich jederzeit auf mindestens drei effektive Mitglieder belaufen.

Artikel 6

Neue effektive Mitglieder werden durch Beschluss des Verwaltungsrates aufgenommen. Die Aufnahmekriterien werden durch Beschluss der Generalversammlung mit einfacher Mehrheit festgelegt und kannen mit einfacher Mehrheit abgeéndert werden. Wesentlicher Aspekt der effektiven Mitgliedschaft ist die regelmül?ige aktive Teilnahme an den Aktivitéten der Vereinigung. Effektive Mitglieder verfügen über alle im

pip VoG-Gesetz vorgesehenen Rechte und Pflichten (unter anderem das Stimmrecht in der Generalversammlung).

1..

Artikel7

Neue angeschiossene Mitglieder werden durch Beschluss des Verwaitungsrates aufgenommen. Die Aufnahmekriterien werden dùrch Beschluss der Generalversammlung mit einfacher Mehrheit festgelegt und kannen mit einfacher Mehrheit abgeéndert werden. Gegebenenfalls kann es sich um die Zahlung eines Beitrags han dein. Wesentlicher Aspekt der angeschlbssenen Mitgliedschaft ist ein bevorzugtes Verhí3ltnis zur Vereinigung, ohne jedoch in Entscheidungsprozesse eingreifen zu kannen. Angeschlossene Mitglieder verfügen nicht über das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie die anderen im VoG-Gesetz den effektiven Mitglledem vorbehaltenen Rechte. Die angeschiossenen Mitglieder werden regeiméf3ig über die Aktivitéten der Vereinigung informiert.

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Artikel 8

rM-+ Der Ausschluss eines effektiven Mitgtieds kann nur von der Generalversammlung mit einer

N " Zweidrittelmehrheit der anwesenden oder vertretenen effektiven Mitglieder ausgesprochen werden. Die Generalversammlung legt fest, wann die angeschiossene Mitgliedschaft erlischt.

ó Artikel 9

Ein Mitglied kann zu jeder Zeit millets einer schriftlichen Mitteilung an den Verwaitungs rat austreten. Freiwillig ausscheidende Mitglieder oder ausgeschlossene Mitglieder und deren Rechtsnachfolger haben keineriei Ansprüche der Vereinigung gegenüber, wie " beispielsweise auf das Vermogen der Vereinigung, noch kannen nie Rückerstattung für geleistete Arbeit, Schenkungen, Stiftungen und dergleichen verlangen. Auch kannen sie weder die Vorlage der Dokumente und Buchhaltungsunterlagen der Vereinigung noch ein Invente aus irgendeinem Grunde fordern.



re Artikel 10

Der Mitgliedsbeitrag für effektive Mitglieder wird in Form und Betrag von der Generalversammlung

pq festgelegt, Der Mitgliedsbeitrag fer angeschiossene Mitglieder wird in Form und Betrag vom Verwaltungsrat festgelegt.

Artikel 11

Kein Mitglied dor Vereinigung undloder des Verwaltungsrates dart ohne Mandat eine der Vereinigung verpflichtende Entscheidung treffen, andernfalls ist er persanlich haftbar.

Artikel 12

Am Vereinigungssitz führt der Verwaltungsrat ein Mitgliederregister. Dieses Registér enthélt Name, Vorname und Wohnsitz der Mitglieder, faits das Mitglied eine juristische Person ist Name, Réchtsform. und Anschrift des Sitzes, Die Beschlüsse .zum Beitritt, Austritt oder zum Ausschluss von Mitgliedern sind eingetragen binnen acht Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verwattungsrat Kenntnis des Beschlusses erhéit,

IV. Der Verwaltungsrat

MQD 3.2

t Artikel 13

Die Vereinigung wird durch einen Verwaltungsrat geleitet, Die Mitgliederzahl dieses Verwaltungsrates wird auf mindestens drei Mitglieder festgelegt (Pràsident, Schriftführer, Kassiere, Die Htichstzahl ist neus. Verwaltungsrátsmitglied kann jedes Mitglied ab achtzehn Jahre werden. 'Neue Verwaltungsratsmitglieder werden von der Generalversammlung ernannt. Die Generalversammlung kann au.ch einen Ersatzverwalter ernennen. Die' Generalversammlung kann Verwaltungsratsmitglieder ihres Amtes entheben. Wenn durch ein Mïsstrauensvotuni der GV die Zahl der Verwaltungsratsmitglieder unter drei ffllt muss die .Generalversammlung mindestens drei Verwaltungsratsmitglieder neu wâhlen. Die Dauer eines Mandats als Verwaltungsratsmitglied wird auf zwei Jahre fe.stgelegt. Der freiwillige Rücktritt eines Verwaltiangsratsmitgliedes muss dem Verwaltungsrat schriftlich mitgeteilt werden. lm Falle des vorzeitigen Ausscheidens wird der von der

" Generalversammlung ernannte Ersatzverwalter automatisch in den Verwaltungsrat aufgenommen. Sinkt die Zahl der Verwaltungsratsmitglieder unter drei, mués schnellst mbglichst eine Generalversammiung einberufen werden, um die Mindestanzahl der Verwaltungsratsmitglieder von drei wiederherzustellen.

Artikel 14

' Der Verwattungsrat legt in seiner erster Sitzung nach einer personellen Umbesetzung die Aufgaben fest, mit

denen die einzelnen Verwaltungsratsmitglieder betraut werden. Er wühit unter anderem einen Prâsidenten,

einèn Schriftführer und einen Kassierer.

"

Artikel 15

Der Verwaltungsrat tritt so oft zusammen, wie das Interesse der Vereinigung es verlangt (mindestens sechs Mal 1m Jahr). Der Verwaltungsrat tritt auf Wunsch eines seiner Mitglieder zusammen. Der Verwaltungsrat ist beschlussfiàhig, wenn mindestens die HâIfte plus ein Verwaltungsratsmitglied anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit wird der .Antrag abgelehnt. Eine Stimmenthaltung wird nicht mitgezí3hlt. Beschlüsse des Verwaitungsrates werden in 'Protokollen festgehalten, die von zwei Verwaltungsratsniitgliedern unterzeiclinet werden. .

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Artikel 16

Der Verwaltungsrat übt alle Befugnisse aus, die der Generalversammiung nicht ausdrücklich vorbehalten sind.

e Artikel 17

Der Verwaltungsrat .kann eine mit der tâglichen Geschâftsführung beauftragte Person bestimmen. Der

>4 Verwaltungsrat kann ebenfalls Personen zur Vertretung der Vereinigung ermâchtigen. Die Verwaltungsratsniitglieder sowie" die mit der Geschüftsführung oder der Vertretung beauftragten Personen gehen keine persi nlichen Verpflichtungen ein hinsichtlich der Verbindlichkeiten der Vereinigung.

e+~ V: Kommissar

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N Artikel 18

Die Überwachung der Finanzen wird zwei Kommissaren anvertraut, die von der Generalversammlung für die

ó Dauer von einem Jahr gewâhit werden und deren Aufgabe darin besteht, die Konten der VOG zu überprüfen,

positiv oder negativ zu begutáchten und der Generalversammlung einen schriftlichen Bericht abzugeben,

Die Generalversammlung kann den Kommissaren weitere Befugnisse übertragen.

Die Kommissare dürfen nicht Mitglieder des Verwaltungsrates sein. -

VI. Die Generalvèrsammlung

Artikel 19

re Die Generalversammlung setzt sich aus allen effektiven Mitgliedern der Vereinigung zusammen. Jedes effektive Mitglied hat eine Stimme. Ein effektives Mitglied kann sich per schriftliche Vollmacht durch ein anderes effektives Mitglied vertreten lassen.

el Artikel 20

Die Generalversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt, und zwar im ersten Halbjahr.

Ein Beschluss der Generalversammlung ist für folgende Angelegenheitèn erforderlich;

a)Ânderung der Satzung

" b)Bestellung und Abberufung der Verwalter

c)Bestellung und Abberufung der Kommissare

d)Die Entlastung der Verwalter und Kommissare

e)Billigung des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses

f) Aufliisung der Vereinigung

g)Ausschluss eines Mitgliedes

h)Umwandlung der Vereinigung in eine Gesellschaft mit soziaterZielsetzung

i) durch die Satzung vorgeschriebene Fâlle

uetn Belgischen ^St. atslalatt vorbehalten

MOD 3.2

Toi! 3 : re,tzete,uag

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Artikel 21.

Aul3erordentliche Generalversammlungen kannen auf Verlangen des Presidenten, von drei Mitgliedem des

Verwaltungsrates oder einem Fünftel der effektiven Mitglieder einberufen werden.

Artikel 22

Die Einladungen müssen durch den Presidenten oder von zwei Mitgliedern des Verwaltungsrates

unterzeichnet sein.

Artikel 23

Alle effektiven Mitglieder werden mindestens acht Tage im Voraus schriftlich zur Generaiversammlung geladen. Die Tagesordnung wird dieser Einladung beigefügt. Ein Vorschlag, der von mindestens einem Zwánzigstel der effektiven Mitglieder unterzeichnet ist, wird auf die Tagesordnung gesetzt.

Artikel 24

Beschiüsse werden, aufFer in den gesetzlichen Ausnahmefâllen, mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei

Stimmengleichheit ist der Antrag als abgelehnt zu betrachten. Elne Stimmenthaltung wird nicht mitgezéhlt.

Artikel 25

lm Falle einer Satzungsabenderung muss folgendes berücksichtigt werden:

a) Die Anwesenheit von zwei Dritteln der effektiven Mitglieder ist erforderlich.

b) Die Satzungsabànderung muss eine Zweidrittelmehrheit erhalten.

c) Der Text zur vorgeschlagenen Satzurigsabénderung muss detailliert auf der

verschickten Tagesordnung vermerkt sein.

Artikel 26

. Den Vorsitz der ordentlichen und auFFerordentlichen Generalversammlung führt der Président des

Verwaltungsrates oder ein von ihm bevoilmechtigtes Mitglïed des Verwaltungsrates.

Artikel 27

Bei Auti Tsung der Vereinigung feilt der nach " Tilgung der Schulden und der Begleichung der Lasten verbleibende Nettobestand der Vereinigung einer Einrichtung zu, die ehnliche Zielsetzungen verfoigt wie die i Veréinigung selbst.

Artikel 28

Für alle Fragen, die nicht ausdrücklich durch die Satzung geregelt sind, geiten die Bestirnmungen des

Gesetzes vom 27. Juni 1921.

Für echt und getreu: René Janssen, Gescheftsführer

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterxeichnung.

16/12/2014
ÿþ Ausfertigung, die nach Hintèrlegung der Urkunde in den - Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veriïffentlichen ist MOD 3.2

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gs -12_ 2014

Unternehmensnr : 0443.606.437

Name der Vereinigung I Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) : Chudoscnik Sunergia VoG

(abgekitizt) :

Rechtsform : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sit : 'Rotenbergplatz 19 - 4700 Eupen

Gegenstand

der Urkunde : Anderung Verwaltungsrat

Verwaltungsrat

Beschluss der Generalversammlung vom 16:032014:

Folgende Mitglieder kandidierten und wurden in den Verwaltungsrat gewdhlt:

'Gudrun Hunold

Daniel Brüll

Benjamin Fleig

Cédric Robinet

Die Mandate von Matthias Zimmermann, Greta Amtz, Michaela Giesen, Mary Pesch, Stéphan Depreeuw laufen noch bis zur Generalversammlung 2015.

Für echt und getreu: René Janssen, Geschftsführer

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Bi  ef der letzten Seite des Tells B angeber3 : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus britfen gegenüber, zu vertreten.

Auf der Riickseite : Name und Unterschrift.

17/01/2012
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" Unternehmensnr : 0443.606.437

Name der Vereinigung 1 Stiftung / Organismen "

(ausgeschrieben) : Chudoscnik Sunergia VoG

(abgekürzl) :

Rechtsform : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

" Sitz : Rotenbergplatz 19 - 4700 Eupen

Gegenstand

der Urkunde : Ànderung Verwaltungsrat

Verwaltungsrat -

.Beschluss der Generalversammlung vom 17,04.2011:

Folgende Mitglieder kandidierten und wurden in den Verwaltungsrat gewí3htt:

Mary PESCH

Stephan PEPREEUW

Matthias ZIMMERMANN

Die Mandate von Gudrun HUNOLD, Rita JOHANNS, Benjamin FLEIG und Daniel BRÜLL laufen noch bis zur Generatversamrnlung 2012,

Matthias PANKERT ist wegen beruflichen Gründen am 17.04.2011 aus dem Verwaltungsrat getreten.

Für echt und getreu: René Janssen, Geschâftsführer

Bitte ad der letzten Seite des jeifs B angeben : Auf der Vorderselte: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermàchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, 2u vertreten,

- ' Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

12/06/2015
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Hintériegt bei der Kanzlel des Handalsgerichts cUPEN "

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M0D 3.2

Unternehrnensnr 0443.606.437

Name der Vereinigung I Stiftung !Organismen

(ausgeschrieben) : Chudoscnik Sunergia VoG

(abgektrzt) :

Rechtsform : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sitz : Rotenbergplatz 19 - 4700 Eupen

Gegenstand

der Urkunde : Ânderung Verwaltungsrat

Verwaitungsrat

Beschluss der Generalversammlung'vom 19.04.2015

Die Mandate von Gudrun Hunold, Daniel Brüll und Benjamin Fleig faufen noch bis zur Generalversammlung 2016, Die Mandatè von Stephan Depreeuw, Matthias Zimmermann und Mary Pesch laufen aus. Alle drel Mitglieder stellen sich wieder zur Wahl. Die Mitglieder Michaela Giesen, Greta Arntz und Cédric Robinet stellen sich nicht mehr zu Wahl, bzw. legen ihr Mandat nieder. Neu ernanrtt wurden " Rita Johanns, Christian Klinkenberg, Mary Pesch und Matthias Zimmermann. Stephan Depreeuw wurde nicht wiedergewéhlt. Durch die Neuwahlen bei der Generalversammlung 2015 setzt sich sourit der Verwaltungsrat, eb soort wie foigt zusammen:

Daniel Brüll, Benjamin Fleig, Gudrun Fiunold, Rita Johanns, Christian Klinkenberg, Mary Pesch, Matthias Zimmermann

Ril; echt und getreu: René Janssen, Geschaftsführer

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderselte: Namè und Eigenschaft des beurkundenden Notars ader der Personen, die dazu ermâchtigt sind die Vereinigung, die StIftung ader die Organisrnus Britten gegenüber, zu vestreten.

Auf der Rücksèite : Name Und Unterschrlft.

Coordonnées
CHUDOSCNIK SUNERGIA

Adresse
ROTENBERGPLATZ 19 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne