CK P & M

Divers


Dénomination : CK P & M
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 627.956.224

Publication

09/04/2015
ÿþMod PDF 11.1

Teil B Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veröffentlichen ist



Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name unde Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen,

Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Staatsblatt vorberhalten

Belgischen

Dem

*15306153*

Déposé

07-04-2015

Kanzlei

0627956224

Unternehmensnr. :

Gesellschaftsname

(voll ausgeschrieben) :

CK P&M

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 09/04/2015 - Annexes du Moniteur belge

Aus einer Urkunde getätigt vor assoziiertem Notar Philippe MALHERBE, in Eupen, am 2. April 2015, noch nicht einregistriert, geht hervor dass :

Herr KLÜTTGENS Christoph Maria, geboren zu Eupen, am 6. Juni 1976, NN. 76.06.06-033-67, ledig und erklärend keine Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen abgeschlossen zu haben, wohnhaft zu 4700 Eupen, Hochstrasse 79,

eine Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesell­schaft mit beschränkter Haftung gegründet hat und zu diesem Zweck folgenden Gesell­schafts­ver­trag abgeschlossen hat : ARTIKEL 1.

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung "CK P&M", Privatge­sellschaft mit beschränkter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Ge­sellschaft sowie ihre Veröffentlichungen müssen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und leserlich die Worte "Privatgesell­schaft mit beschränkter Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH", sowie die Eintragungsnummer beim Register der Rechtspersonen, gefolgt von der Abkürzung RJP, und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4700 Eupen, Hochstrasse 79.

Die Gesellschaft untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluss der Geschäftsleitung und wird in den Anlagen des Belgischen Staatsblattes veröffentlicht.

Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.

ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat zum Gegenstand (sowohl in Belgien als auch im Ausland) :

1- Holding und Beteiligung unter beliebigen Rechtsformen, Erweiterung und Umstrukturierung von Unternehmen und Gesellschaften aller Art, sowie den Erwerb von Anteilen und Rechten im weitesten Sinne, unter anderem durch Einlage, Gründung, Ankauf oder sonstige Weise, zusammengefasst die Beteiligung in jedweder Form in allen bestehenden oder noch zu gründenden Gesellschaften und Unternehmen.

2- Wahrnehmung von Geschäftsführungs-, Verwaltungsaufträgen und Mandaten, sowie das Auftreten als Veräußerer.

3- Leitung eines Unternehmens zur Produktentwicklung und sämtliche weitere Tätigkeiten, die im Zusammenhang stehen mit zum Beispiel Promotion, Realisierung, Verkauf und Kommerzialisierung von Projekten, sowie Erwerb, Veräußerung, Verwaltung, Leitung, Neubewertung, Parzellierung, Sichten, Mieten und Vermieten, Bauen oder Umbauen, Promotion von Immobilien, sowie sämtliche sonstige derartige Transaktionen und Leistungen bei Immobilien im weitesten Sinne, einschließlich das Leasings von Immobilien jedoch unter Ausschluss der Handlungen als Immobilienmakler. Zu diesem Zweck kann sie alle Verwaltungs- und Verfügungshandlungen vornehmen, alle

Sitz :

(volständige adresse)

Gegenstand der Urkunde :

Rechtsform :

(abgekürzt) :

Hochstrasse 79

4700 Eupen

Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung

Einrichtung

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name unde Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen,

Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 09/04/2015 - Annexes du Moniteur belge

Teil B - anschluss

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Dem

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Mietverhältnisse, Erbpachtverhältnisse oder nicht, selbst für sehr lange Zeit abschlief3en, alle Vermögensanlagen ohne Einschränkung, in beweglichen oder unbeweglichen Gütern, Portefeuille-Bestandteilen, Anlagen, Darlehen und so weiter vornehmen, ihr Vermögen verwalten und darüber verfügen.

Zu diesen Zwecken kann die Gesellschaft Gelder verteilen oder entleihen und gegebenenfalls mittels Vergütung dingliche Sicherheiten zugunsten ihrer Gesellschafter oder zugunsten von Drittpersonen gewähren, sowie im Allgemeinen alle Handlungen unbeweglicher, beweglicher oder finanzieller Art vornehmen, die sich mittelbar oder unmittelbar auf ihren Gegenstand beziehen.

Die Gesellschaft kann generell alle Maf3nahmen durchführen, die sie für die Verwirklichung ihres Unternehmensziels für notwendig oder sinnvoll erachtet, ohne dass ihr entgegengehalten werden kann, dass sie in der obigen Aufzählung nicht enthalten sind.

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer ge­gründet.

Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Auflösungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 ¬ ). Es zerfällt in einhundert (100) Gesellschafts­anteile, ohne Nennwert.

Jeder Anteil entspricht einem/hundertstel (1/100) des Ge­sell­schaft­svermögens.

ARTIKEL 6.

Diese einhundert (100) Geschäftsanteile werden gänzlich durch Herrn Christoph KLÜTTGENS, vorgenannt, gezeichnet. :

Die Anteile sind augenblicklich frei­gemacht bis zum zwölftausendvierhundertsten Euro und die zur Freima­chung eingezahlten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesell­schaft bei der KBC Bank unter der Nummer BE40-7350-3954-8807 hinterlegt worden. Der Erschienene erklärt und erkennt an, dass die Gesellschaft demnach ab sofort über einen Betrag von zwölftausendvierhundert Euro (12.400,00 ¬ ) verfügen kann.

ARTIKEL 10.

Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren Geschäftsführern anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Falle für eine Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann. ARTIKEL 11.

Die Geschäftsführung kann die tägliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschäftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschaf­ter oder nicht, anver­trauen und jedem Bevollmächtigten bestimmte Sondervollmach­ten übertragen.

Ein Geschäftsführer darf sich weder direkt noch indi­rekt an einem Unter­nehmen beteiligen, welches als Konkurrenz vermutet wird.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschäftsführer werden die notwendigen Vollmach­ten übertragen, um alle zur Tätigkeit der Gesellschaft er­forder­lichen Leistungs- und Verwaltungs­handlungen vornehmen zu können. Gerichtliche Klagen, sowohl als Kläger wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschäftsführer verfolgt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschäftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, welche die Gesellschaft verpflichten, alle Befug­nisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Ange­stellten oder Lohnempfängern durch zwei Geschäftsführer unterzeichnet, die sich Dritten gegenüber nicht mit einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschäftsführer auszuwei­sen brauchen.

ARTIKEL 14.

Den Geschäftsführern können feststehende oder veränder­liche Entschädigun­gen gewährt werden, die aus den allgemei­nen Kosten zu entnehmen sind und deren Höhe durch die Generalver­sammlung der Gesellschafter festzusetzen ist.

Das Mandat eines Geschäftsführers kann ebenfalls unent­geltlich ausgeübt werden.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gemäf3 den gesetzlichen Bestim­mun­gen.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie interessierenden Geschäfte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Vorladungen angegebenen Ort, eine ordentliche Generalversammlung statt und zwar am letzten Freitag des Monats September, um siebzehn Uhr.

Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversamm­lung auf den nächst­folgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfalls auf3erordentlich, gemäf3 den durch das Gesetz

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name unde Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen,

Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

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Teil B - anschluss

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vorgeschriebenen Bestimmungen und jedes Mal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfor­dert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschäftsführung und des Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erörtert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; ein jeder Anteil gibt Anrecht auf eine Stimme.

Solange die Gesellschaft nur einen Gesellschafter zählt übt dieser die der Generalversammlung zufallenden Befugnisse aus; er kann diese nicht übertragen.

Die Beschlüsse des alleinigen Gesellschafters, handelnd stellvertretend für die

Generalversammlung, werden in einem am Gesellschaftssitz geführten Register festgehalten. ARTIKEL 17.

Das Geschäftsjahr beginnt am ersten April um am einunddreißigsten März eines jeden Jahres zu enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschäftsführung das Inventar und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Gan­zes. Außerdem erstellt die Geschäftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschäftsführung Rechenschaft gibt. ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunächst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds ein/Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Der Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschließt. Es sei bemerkt, dass jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Ver­teilung der Gewinne hat. ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung aufgelöst werden. Im Falle der Auflösung bezeichnet die Generalversamm­lung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemäss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient die Nettoaktiva zunächst zur Rück­zahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der frei­gemachten und nicht abgeschriebenen Anteile. Der verbleibende Überschuss wird, gemäss der Anzahl ihrer Anteile, zwischen allen Gesell­schaftern verteilt.

ARTIKEL 20.

Für die Ausführung der gegenwärtigen Satzungen wählt jeder im Ausland wohnende Gesellschafter oder Geschäftsfüh­rer Domizil am Gesellschaftssitz, wo alle Mitteilungen, Vor­ladungen und Zustellungen rechtsgültig abgegeben werden.

ERNENNUNG - BEFUGNISÜBERTRAGUNG

Im gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt sind und die Gesellschaft gegründet ist, ist eine außerordentliche Generalver­sammlung der Gesellschafter zusammengetreten, welche einstimmig beschließt:

1. Herr KLÜTTGENS Christoph, NN. 76.06.06-033-67, vorgenannt, als Geschäftsführer für eine unbestimmte Dauer zu ernennen, welcher dieses Mandat annimmt

2. keinen Kommissar zu ernennen.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschäftsjahr beginnt am heutigen Tage, um am 31. März 2016 zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach am letzten Freitag des Monats

September 2016 um siebzehn Uhr statt.

Für gleichlautenden analytischen Auszug :

Philippe MALHERBE, assoziierter Notar

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde.

03/11/2016 : ME. - COMPTES ANNUELS 31.03.2016, APP 30.09.2016, DPT 24.10.2016 16662-0137-008

Coordonnées
CK P & M

Adresse
HOCHSTRASSE 79 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne