27/02/2014
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu vediffentlichen ist
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Unternehmensnr : 452.589.924
Name der Vereinigung 1 Stiftung I Organismen
(ausgeschrieben) : CYCLO CLUB HELOWA V.o.G.
(abgek�rzt) : C.C.Helowa
Rechtsform : V,o.G.
Sitz : Fleuschergasse 16, 4710 Lontzen
Gecenstand
der Urkunde : Umbildung Verwaltungsrat
Anl�sslich der Generalversammlung vom 10.01.2014 hat die Versammlung die folgenden Mitglieder in den
Verwaltungsrat gew�hlt : Jean Paul Cardon, Ga�tan Grignard.
Folgende Mitglieder haben den Verwaltungsrat verlassen : Vanessa Devos-Barth, Nicole Pons, Jean
Goffart.
Anl�sslich der Verwaltungsratssitzung vom 22.01.2014 wurden folgende Mitglieder in den
gesch�ftsf�hrenden Verwaltungsrat gew�hlt :
Vorsitzender : Ga�tan Grignard
Sekret�r : Bruno Backes
Kassierer: Jean Paul Cardon
Gezeichnet dure : Vorsitzender : Ga�tan Grignard Sekret�r : Bruno Backes
Kassierer : Jean Paul Cardon
Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 27/02/2014 - Annexes du Moniteur belge
Bitte auf der Ietzten Selle des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notera oder der Personen, die dazu erm�chtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegen�ber, zu vertreten.
Auf der R�ckseite : Name und Unterschrift,
13/04/2012
��Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde
bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt
zu ver�ffentlichen ist
Gesellschaftsname
(va ausgeschrieben) : CYCLO CLUB HELOWA
Rechtsform : V.o.G. (Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsichten)
Sitz : Fleuschergasse 16 4710 - Lontzen
llnternehmensnr : 452.589.924
Gectenstand Umbildung Verwaltungsrat
der Urkunde :
Anl�sslich der Generalversammiung vom 06.01.2012 hat die Versammlung folgende Mitglieder in dem Verwaltungsrat gew�hlt
Emonts Dany-Koelmann Andy-Backes Bruno
Cremer Michael und Festjens Pierre sind nach Beendigung ihrer Amtszeiten aus dem Verwaltungsrat ausgetreten.
Damit besteht der Verwaltungsrat aus Emonts Dany,Koelmann Andy, Backes Bruno, Stephan Threinen Nicole Pons, Vanessa Barth und Goffart Jean
Anl�sslich der Verwaltungsratsitzung am gleichen Tag wurden folgende Mitglieder in den geschaftsf�hrenden Verwaltungsrat gew�hlt :
Vorsitzender : Goffart Jean Sekret�rin : Barth Vanessa Kassiererin ; Pons Nicole
SATZUNG DER V.o.G.
KAPITEL A : Bezeichnung, Sitz, Gegenstand, Ziel, Dauer
Artikel 1 : Bezeichnung
Die Bezeichnung der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht lautet Cyclo Club HELOWA"
HELOWA' ist die Abk�rzung der Ortschaften Herbesthal-Lontzen-Walhom, wovon jeweils die zwel'
Anfangssilben jeder Ortschaft den Namen HELOWA ergeben.
Die Gesellschaftsfarben sind BLAU-WEISS
Artikel 2 ; Sitz
Der Sitz der V.o.G. ist in 4710 Lontzen, Fleuschergasse 16, Der Gesellschaftssitz kann durch Beschluss des
Verwaltungsrates verlegt werden,
Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.
Artikel 3 : Zielsetzung
Zielsetzung der Vereinigung ist die Aus�bung des Fahrrad-Touristik-Sports sowie die Teilnahme an:
Radrennen. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer Zielsetzung, Wettbewerbe und Veranstaltungen.
durchf�hren. Sie dart Geschenke, Verm�chtnisse, Zusch�sse, Spenden und sonstige Einnahmen entgegen'
nehmen.
Artikel 4 : Dauer
Die Gesellschaft wurde am 29/11/1981 f�r eine unbestimmte Dauer gegr�ndet. Die Gesellschaft unterwirft
sich dem Gesetz von 27, Juni 1921 , �ber die Gesellschaften ohne Erwerbszweck.
KAPITEL B : Mitglieder
Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind der Verein oder die stiftung Dritten gegen�ber, zu vertreten. Auf der R�ckseite : Name und Unterzeichnung.
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Artikel 5 : Mitglieder
Die Vereinigung besteht ausschlielich aus effektiven Mitgliedem.
Die Anzahl der Mitglieder ist unbegrenzt. Sie darfjedoch nicht weniger als sieben betragen.
�ber die Aufnahme von neuen Mitgliedem entscheidet der Verwaltungsrat einstimmig. Stimmenthaltungen
werden hierbel den Zustimmungen hinzugerechnet..
Folgende Bedingungen m�ssen erfoilt sein um Mitglied des Vereins zu werden :
Q' Das 12. Lebensjahr vollendet haben.
Q' Durch den Verwaltungsrat aufgenommen werden.
D Die Statuten des Vereins und dessen Aufgaben anerkennen.
Q' Den Jahresbeitrag entrichten.
Ein Mitglied kann zu ieder Zeit mittels einer schriftlichen Mitteilung an den Verwaltungsrat austreten.
Der Ausschluss eines Mitglieds, dass gegen die Statuten oder die allgemeinen Faimess- und Ht flichkeitsregeln versteen hat, kann nur durch die Generalversammlung mit einer Mehrheit von 213 der Anwesenden oder Vertretenen ausgesprochen werden. Ein solcher Ausschluf3 aus der Gesellschaft wird der betreffenden Person durch Einschreibebrief mitgeteilt.
Die Mitg lieder, bzw. Ausgeschiedene oder Ausgeschlossenen,d�rfen Beitr�ge, die aie selbst oder ihre Rechtsvorgengereingezahlt haben, nicht zur�ckfordem. Sie d�rfen weder eine Rechnungsaufstellung oder Rechnungslegung, noch die Anbringung von Siegeln, noch ein Inventer anfordem oder beantragen. Sie haben folglich keinerlei Anspruch auf das Gesetlschaftsverm�gen.
Die Verbindlichkeit eines jeden Mitglieds ist genau auf die Summe seiner Beitr�ge begrenzt. Diese werden jedes Jahr vom Verwaltungsrat auf eenen einheitlichen Netrag fur alle Mitg lieder festgesetzt.
Dieser Jahresbeitrag darf fur jedes Mitglied nicht hiiher sein als 125,00 EUR. Mitglieder unter 18 Jahren zahien einen geringeren Mitgliedsbeitrag.
Gilt ais ausgetreten das Mitglied, das den Beitrag bis zur festgesetzten Zahlungsfrist nicht bezahlt.
Alle Mitglieder mussen die von der Gesellschaft vorgeschriebenen und zur Verf�gung gesteltten Trikots, bzw. Sport- und Freizeitkleidungen tragen. Die Trikots, bzw, Sportkleidung bleibt, wenn nicht von den Mitgliedem k�uflich erworben, Eigentuin des Vereins.
Alle Mitglieder sind verpflichtet, bel allen auf Vereinsebene stattflndenden Ausfahrten einen Fahrradsturzhelm, bzw. einen Kopfschutz zu tragen, Eine Zuwiderhandlung wird mit Teilnahmeverbot belegt.
Es ist Pflicht des Verwaltungsrates, jedem neuen Mitgliedem bei der Zahlung des Beitrages ein Exemplar der Statuten zu �berreichen.
Artikel 6 : Mitgliederregister
Am Vereinigungssitz f�hrt der Verwaltungsrat ein Mitgliederregister. Dieses Register enth�lt Name, Vorname und Wohnsitz der Mitglieder. Die Beschl�sse zuur Beitritt, Austritt oder zum Ausschluss von Mitgliedem sind eingetragen binnen 8 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verwaitungsrat Kenntnis des Beschlusses erh�lt.
Gemef3 dem Gesetz vom 27, Juni 1921 (Art. 10 Abs. 2) wird ein Recht auf Einsichtnahme gew�hrt
KAP1TEL C: Generalversammlung
Artikel 7 : Generallversainmiung
Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie ist insbesondere zust�ndig fur : D die Anderung der Satzungen
Q' die Bestellung und Abberufung der Verwaltungsratsmitglieder (Verwalter)
Q' die den Verwaltem zu erteilende Entlastung
D die Billigung des Haushaltplans und des Jahresabschlusses
D die freiwillige Auflbsung der Vereinigung
D den Ausschluss eines Mitgliedes
Q' die Uinwandlung der Vereinigung in eine Gesellschaft mit sozialer Zielsetzung
Q' alle Beschl�sse, die �ber die Grenzen der dem Verwaltungsrat gesetzlich und aufgrund der Satzung verliehenen Befugnisse hinausgehen.
Jedes Mitglied bat das Recht, den Versammlungen beizuwohnen und daran teilzunehmen. Alle Mitglieder, sofem sie das 18. Lebensjahr erreicht haben, haben das gleiche Stimmrecht und jedes von ihnen verf�gt �ber eine Stimme. Ein Mitglied kann sich durch ein anderes Mitglied oder einen Dritten vertreten lassen sofem hierzu eine unterzeichnete schriftliche Best�tigung vorliegt.
Die Abstimmungsmodalit�ten entsprechen denen, die im Gesetz vom 27. Juni 1921 (Art. 8) vorgesehen sind.
Artikel 8 : Einberufung
Jedes Jahr muls wenigstens eine Generalversammlung einberufen werden; disse flndet normaterweise im Januar staff.
Es kann so oft eine aul3erordentliche Generalversammlung einberufen werden, wie es fur die lnteressenten und Interessen der Vereinigung erforderlich ist. Eine aut erordentliche Generalversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens 1/5 der Mitglieder disse beantragt.
Die Einberufung wird vom Verwaltungsrat durch einfachen Brief vorgenommen, der jedem Mitglied wenigstens 8 Tage vor der Versammlung zugesandt wird. Darin wird die Tagesordnung, die Zeit und der Ort der Versammlung angegeben.
Artikel 9 : Tag esordnung
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Auf Antrag von 2/3 der anwesenden Verwaitungsratsmitglieder darf die Versammlung �ber Punkte beraten, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Dies gilt jedoch nicht f�r Beschl�sse betreffend Ausschluss eines effektiven Mitgliedes, Auflbsung, Jahresabschluss und Haushaltsplan oder Satzungs�ndenmgen.
Artikel 10 : Protokolle der Generalversammtung
Die Beschl�sse der Generalversammlung werden in Protokollen festgehalten, die vom Vorsitzenden, vom Sekret�r sowie von allen Mitgliedem, die dies w�nschen, unterschrieben werden; sie werden aul erdem in ein besonderes Verzeichnis eingetragen. Ausz�ge daraus, die vor Gericht oder anderw�rtig vorzulegen sind, werden vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder von 2 Verwaltungsrats-mitgliedem unterschrieben. Diese Ausz�ge werden auf einen entsprechenden Antrag hin, jedem Mitglied oder jeder Driftperson, die ein berechtigtes Interesse daran nachweist, per Postweg zugesandt.
KAPITEL D : Verwaltung
Artikel 11 : Verwaitungsrat
Die Vereinigung wird von eineet Verwaitungsrat geleitet, der aus wenigstens drei Mitgliedern besteht; disse werden von der Generalversammlung f�r 2 Jahre gew�hit und kunnen zu jeder Zeit von ihr abberufen werden. Wiederwahl ist m�3glich.
Die Verwaltungsratsmitglieder kdnnen zu jeder Zeit aus dem Verwaltungsrat austreten. Der vorzeitige R�cktritt eines Verwaitungsratsmitgliedes ist nur g�itig, wenn er durch Einschreibebrief dem Verstand zugestellt wird,
Der Verwaltungsrat w�hlt unter seinen Mitgliedem einen Vorsitzenden, einen Schriftf�hrer und einen Kassenf�h rer.
Die Verwalter �ben ihr Mandat unentgeltlich aus. Die Sitzungen des Verwaltungsrates werden vom Vorsitzenden oder von mindestens 1/5 der Verwalter wenigstens vier mal pro Jahr einberufen, Er ist beschlussf�hig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend oder vertreten sind. Jeder Verwalter kaan einen anderen Verwalter mit seiner Vertretung bei einer bestimmten Versammlung des Verwaltungsrates beauftragen, und an seiner Stelle abstimmen lassen.
Der Verwaltungsrat fasst seine Beschl�sse mit absoluter Mehrheit der Stimmberechtigten_ Bel Stimmengteichheit ist die Stimme des Vorsitzenden oder seines Steitvertreters ausschiaggebend.
Die Entscheidungen des Verwaltungsrates werden in einem Protokoilbuch schriftlich festgehalten. Das Protokolibuch wird vom Schriftf�hrer gef�hrt, wo s�mtliche Mitglieder Einsicht nehmen kdnnen.
KAPITEL E Vertretung, Haftung
Artikel 12 ; Vertretung der Vereinigung
F�r alle Handlungen ist der einstimmige Beschluss des gesch�ftsf�hrenden Verwaltungsrates erforderlich, damit die Vereinigung vor Drittpersonen rechtsg�ltig vertreten ist. Diese Personen brauchen keinen vorherigen Beschluss des Verwaltungsrates nachzuweisen.
Gerichtsverfahren, sel es als Ki�ger oder ais Beklagter, werden im Namen der Vereinigung durch den gesch�ftsf�hrenden Verwaltungsrat gef�hrt, Betreibungen und Ersuchen durch seinen Vorsitzenden oder eine hierzu peauftragte Person.
Die Verwalter gehen hinsichtlich der Verbindlichkeiten der Vereinigung keinerlei perseinliche Verpflichtungen ein. lhre Hartung ist begrenzt auf die Ausf�hrung ihres Mandates.
Weder Mitglieder der V.o.G., noch Verwaltungsratsmitglieder sind bel Unfallen oder SchadensfUllen gleich weicher Art, noch aus irgend einem anderen Grund perstinlich hartbar. Dar�ber hinaus haben aie keinerlei personiiche Verpflichtungen in Bezug auf die Verpflichtungen der Vereinigung und dies im weitesten Sinne des Wortes.
Artikel 13 : Jahresabschluss, Haushaltsplan
Jedes Jahr, am 31. Dezember, werden die Konten des abgeiaufenen Jahres durch den Verwaltungsrat abgeschlossen, Dieser wird einen Bericht �ber die T�tigkeiten der Vereinigung sowie den Haushaltsplan des nachfolgenden Gesch�ftsjahres und den Jahresabschluss des abgeiaufenen Gesch�ftsjahres aufsetzten. Konten, Haushait und Berichte werden der ordentiichen Generalversammlung im Laufe des Monates Januar zur Billigung vorgelegt.
Die Generalversammlung entscheidet �ber die Entlastung des Verwaltungsrates,
Die Buchhaltung wird gem Artikel 17 des Gesetzes vom 27. Juni 1921 und dessen Ausf�hrungseriassen geregelt.
Das Gesch�ftsjahr der Geselischaft beginnt am 01. Januar und endet am 31. Dezember eines jeden Jahres. KAPITEL F : Satzungsonderungen, Auflbsung, Versicherung
Artikel 14 : Satzungs�nderung
Die Satzung darf nur gemal3 den Bestimmungen der Artikel 8 und 20 des Gesetzes vom 27. Juni 1921 ge�ndert werden.
Artikel 15 : Auflbsung
lm Faite eiher freiwilligen Aufl�sung wird die Generalversammlung einen oder meterere Liquidatoren emennen und ihre Befugnisse festsetzen. Der verbleibende Nettobestand nach der Tilgung der Schulden wird eiher wohit�tigen Vereinigung, die vom Verwaltungsrat bestimmt wird, zugef�hrt.
Artikel 16 : Versicherung
Eine Versicherung gegen Haftpflicht wird vom Verwaltungsrat abgeschlossen und ist im geieisteten Beitrag enthalten. Die persinliche Unfaliversicherung wird �ber die Radsportlizenz beim wallonischen Radsportverband gewahrieistet. Diese Lizenz ist ebenfalls im Beitrag enthalten und f�r aile aktiven Mitglieder verpflichtend.
t 1 . 1 Dem Teil B : Fortsetzung
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Staatsblatt vorbehalten Vorsitzende : Qoffart Jean
Sekret�rin : Barth Vanessa
Kassiererin : Pons Nicole
Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind der Verein oder die stiftung Dritten gegen�ber, zu vertreten.
Auf der R�ckseite : Name und Unterzeichnung.
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22/07/2011
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re a b. Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde
bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt
zu ver�ffentlichen ist
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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 22/07/2011- Annexes du Moniteur belge
Rechtsform : V.o.G. (Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsichten)
Sitz : Fleuschergasse 16 4710 - Lontzen
Unternehmensnr : 452.589.924
Gegenstand Umbildung Verwaltungsrat
der Urkunde :
Anl�sslich der K�ndigung unseren Kassierer, Ga�tan Grignard, hat sich die Zusammenstellung des' Verwaltungsrates wie folgt ge�ndert :
Pr�sident . Jean Goffart
Sekret�r : Pierre Festjens
Kassiererin : Nicole Pons
Verwaltungsmitglieder : Miichael Cremer-Vanessa Devos-Stephan Threinen
Folgendesssen wurde der Sitz der V.o.G. durch einen Beschluss des Verwaltungsrats in einen. Sondersitzung vom 12.05.2011 verlegt.
Die Satzung der V.o.G wurde an der entsprechende Stelle (Aritkel2) dementsprechend abge�ndert. SATZUNG DER V.o.G.
KAPITEL A : Bezeichnung, Sitz, Gegenstand, Ziel, Dauer
Artikel 1 : Bezeichnung
Die Bezeichnung der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht lautet "Cyclo Club HELOWA"
HELOWA" ist die Abk�rzung der Ortschaften Herbesthal-Lontzen-Walhorn, wovon jeweils die zwei
Anfangssilben jeder Ortschaft den Namen HELOWA ergeben.
Die Gesellschaftsfarben sind BLAU-WEISS
Artikel 2 : Sitz
Der Sitz der V.o.G. Ist in 4710 Lontzen, Fleuschergasse 16. Der Gesellschaftssitz kann durch Beschluss des
Verwaltungsrates verlegt werden.
Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.
Artikel 3 : Zielsetzung
Zielsetzung der Vereinigung ist die Aus�bung des Fahrrad-Touristik-Sports sowie die Teilnahme an
Radrennen. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer Zielsetzung, Wettbewerbe und Veranstaltungen
durchf�hren. Sie dart Geschenke, Verm�chtnisse, Zusch�sse, Spenden und sonstige Einnahmen entgegew
nekmen.
Artikel 4 : Dauer
Die Gesellschaft wurde am 29/11/1981 f�r Bine unbestimmte Dauer gegr�ndet. Die Gesellschaft unterwirtt
sich dem Gesetz von 27. Juni 1921 , �ber die Gesellschaften ohne Erwerbszweck.
KAPITEL B : Mitglieder
Artikel 5 : Mitglieder
Die Vereinigung besteht ausschlieI lich aus effektiven Mitgliedern.
Die Anzahl der Mitglieder ist unbegrenzt. Sie dart jedoch nicht weniger als sieben betragen.
liber die Aufnahme von neuen Mitgliedern entscheidet der Verwaltungsrat einstimmig. Stimmenthaltungen
werden hierbei den Zustimmungen hinzugerechnet..
Folgende Bedingungen m�ssen erf�llt sein um Mitglied des Vereins zu werden :
Q' Das 12. Lebensjahr vollendet haben.
Bitte aut der letzten Seits des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen,
die dazu berechtigt sind der Verein oder die stiftung Driften gegen�ber, zu vertreten.
Auf der R�ckseite : Name und Unterzeictinung.
Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 22/07/2011- Annexes du Moniteur belge
Q' Durch den Verwaltungsrat aufgenommen werden.
Q' Die Statuten des Vereins und dessen Aufgaben anerkennen.
Q' Den Jahresbeitrag entrichten.
Ein Mitgtied kann zu jeder Zeit mittels einer schriftlichen Mitteilung an den Verwaltungsrat austreten.
Der Ausschluss eines Mitglieds, dass gegen die Statuten oder die allgemeinen Faimess- und Hbflichkeitsregeln verstollen hat, kann nur durch die Generalversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der Anwesenden oder Vertretenen ausgesprochen werden. Ein solcher Ausschlull aus der Gesellschaft wird der betreffenden Persan durch Einschreibebrief mitgeteilt.
Die Mitglieder, bzw. Ausgeschiedene oder Ausgeschlossenen,d�rfen Beitr�ge, die sie selbst oder ihre Rechtsvorg�ngereingezahlt haben, nicht zur�ckfordem. Sie d�rfen weder eine Rechnungsaufstellung oder Rechnungslegung, noch die Anbringung von Siegeln, noch ein Inventar anfordem oder beantragen. Sie haben telglich keineriei Anspruch auf das GesellschaftsvermSgen.
Die Verbindlichkeit eines jeden Mitglieds ist genau auf die Summe seiner Beitr�ge begrenzt. Diese werden jedes Jahr vom Verwaltungsrat auf einen einheitlichen Betrag f�r alle Mitglieder festgesetzt.
Dieser Jahresbeitrag dart f�r jedes Mitglied nicht h6her sein als 125,00 EUR. Mitglieder unter 18 Jahren zahlen einen geringeren Mitgliedsbeitrag.
Gilt als ausgetreten das Mitglied, das den Beitrag bis zur festgesetzten Zahlungsfrist nicht bezahlt.
Alle Mitglieder m�ssen die von der Gesellschaft vorgeschriebenen und zur Verf�gung gestellten Trikots, bzw. Sport- und Freizeitkleidungen tragen. Die Trikots, bzw. Sportkleidung bleibt, wenn nicht von den Mitgliedern k�uflich erworben, Eigentum des Vereins.
Alle Mitglieder sind verpflichtet, bei allen auf Vereinsebene stattindenden Ausfahrten einen Fahrradsturzhelm, bzw. einen Kopfschutz zu tragen. Eine Zuwiderhandlung wird mit Teilnahmeverbot belegt.
Es ist Pflicht des Verwaltungsrates, jedem neuen Mitgliedem bel der Zahlung des Beitrages ein Exemplar der Statuten zu �berreichen.
Artikel 6 : Mitgliederregister
Am Vereinigungssitz f�hrt der Verwaltungsrat ein Mitgliederregister. Dieses Register enth�lt Name, Vorname und Wohnsitz der Mitglieder. Die Beschl�sse zum Beitritt, Austritt oder zum Ausschluss von Mitgliedern sind eingetragen binnen 8 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verwaltungsrat Kenntnis des Beschlusses erh�lt.
Gemat dem Gesetz vom 27. Juni 1921 (Art. 10 Abs. 2) wird ein Recht auf Einsichtnahme gew�hrt
KAPITEL C : Generalversammlung
Artikel 7 : Generallversammlung
Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie ist insbesondere zust�ndig f�r :
Q' die �nderung der Satzungen
D die Bestellung und Abberufung der Verwaltungsratsmitglieder (Verwalter)
Q' die den Verwaltern zu erteilende Entlastung
Q' die Billigung des Haushaltplans und des Jahresabschlusses
Q' die freiwillige Aufl�sung der Vereinigung
Q' den Ausschluss eines Mitgliedes
Q' die Umwandlung der Vereinigung in eine Gesellschaft mit sozialer Zielsetzung
O alle Beschl�sse, die �ber die Grenzen der dem Verwaltungsrat gesetzlich und aufgrund der Satzung verliehenen Befugnisse hinausgehen.
Jedes Mitglied hat das Recht, den Versammlungen beizuwohnen und daran teilzunehmen. Alle Mitglieder, sofem sie das 18. Lebensjahr erreicht haben, haben das gleiche Stimmrecht und jedes von ihnen verf�gt �ber eine Stimme. Ein Mitglied kann sich durch ein anderes Mitglied oder einen Dritten vertreten lassen sofem hierzu eine unterzeichnete schriftliche Best�tigung vorliegt.
Die Abstimmungsmodalit�ten entsprechen denen, die im Gesetz vom 27. Juni 1921 (Art. 8) vorgesehen sind.
Artikel 8 : Einberufung
Jedes Jahr muss wenigstens eine Generalversammlung einberufen werden; diese findet normalerweise im Januar statt.
Es kann so oft eine aullerordentliche Generalversammlung einberufen werden, wie es f�r die Interessenten und Interessen der Vereinigung erforderlich ist. Eine aullerordentliche Generalversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens 1/5 der Mitglieder diese beantragt.
Die Einberufung wird vom Verwaltungsrat durch einfachen Brief vorgenommen, der jedem Mitglied wenigstens 8 Tage vor der Versammlung zugesandt wird. Darin wird die Tagesordnung, die Zeit und der Ort der Versammlung angegeben.
Artikel 9 : Tagesordnung
Auf Antrag von 2/3 der anwesenden Verwaltungsratsmitglieder darf die Versammiung �ber Punkte beraten, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Dies gift jedoch nicht f�r Beschl�sse betreffend Ausschluss eines effektiven Mitgliedes, Auflbsung, Jahresabschluss und Haushaltspian oder Satzungs�nderungen.
Artikel 10 : Protokolle der Generalversammlung
Die Beschl�sse der Generalversammlung werden in Protokollen festgehalten, die vom Vorsitzenden, vom Sekret�r sowie von allen Mitgliedern, die dies w�nschen, unterschrieben werden; sie werden aullerdem in ein besonderes Verzeichnis eingetragen. Ausz�ge daraus, die vor Gericht oder anderw�rtig vorzulegen sind, werden vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder von 2 Verwaltungsrats-mitgliedern unterschrieben. Diese
Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten
Teil B : Fortsetzung
Ausz�ge werden auf einen entsprechenden Antrag hin, jedem Mitglied oder jeder Driftperson, die ein berechtigtes Interesse daran nachweist, per Postweg zugesandt.
KAPITEL D : Verwaltung
Artikel 11 : Verwaltungsrat
Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat geleitet, der aus wenigstens drei Mitgliedern besteht; diese werden von der Generalversammlung fur 2 Jahre gew�hlt und kunnen zu jeder Zeit von ihr abberufen werden. Wiederwahl ist moglich.
Die Verwaltungsratsmitglieder kunnen zu jeder Zeit aus dem Verwaltungsrat austreten. Der vorzeitige R�cktritt eines Verwaltungsratsmitgliedes ist nur g�ltig, wenn er durch Einschreibebrief dem Vorstand zugestellt wird.
Der Verwaltungsrat wihlt unter seinen Mitgliedem einen Vorsitzenden, einen Schriftf�hrer und einen Kassenf�hrer.
Die Verwalter �ben ihr Mandat unentgeltlich aus. Die Sitzungen des Verwaltungsrates werden vom Vorsitzenden oder von mindestens 1/5 der Verwalter wenigstens vier mal pro Jahr einberufen. Er ist beschlussf�hig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend oder vertreten sind. Jeder Verwalter kann einen anderen Verwalter mit seiner Vertretung bei einer bestimmten Versammlung des Verwaltungsrates beauftragen, und an seiner Stelle abstimmen lassen.
Der Verwaltungsrat fasst seine Beschl�sse mit absoluter Mehrheit der Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters ausschlaggebend.
Die Entscheidungen des Verwaltungsrates werden in einem Protokollbuch schriftlich festgehalten. Das Protokollbuch wird vom Schriftf�hrer gef�hrt, wo s�mtliche Mitglieder Einsicht nehmen kunnen.
KAPITEL E : Vertretung, Haftung
Artikel 12 : Vertretung der Vereinigung
F�r alle Handlungen ist der einstimmige Beschluss des gesch�ftsf�hrenden Verwaltungsrates erforderlich,
" damit die Vereinigung vor Driftpersonen rechtsg�ltig vertreten ist. Diese Personen brauchen keinen vorherigen Beschluss des Verwaltungsrates nachzuweisen.
Gerichtsverfahren, sei es als Klager oder als Beklagter, werden im Namen der Vereinigung durch den gesch�ftsf�hrenden Verwaltungsrat gef�hrt, Betreibungen und Ersuchen durch seinen Vorsitzenden oder eine
" hierzu beauftragte Person.
Die Verwalter gehen hinsichtlich der Verbindlichkeiten der Vereinigung keinerlei perstinliche Verpflichtungen ein. lhre Haftung ist begrenzt auf die Ausf�hrung ihres Mandates.
Weder Mitglieder der V.o.G., noch Verwaltungsratsmitglieder sind bei Unf�llen oder Schadensf�llen gleich welcher Art, noch aus irgend einem anderen Grund persQnlich haftbar. Dar�ber hinaus haben sie keinerlei perse nliche Verpflichtungen in Bezug auf die Verpflichtungen der Vereinigung und dies im weitesten Sinne des Wortes.
Artikel 13 : Jahresabschluss, Haushaltsplan
Jelles Jahr, am 31. Dezember, werden die Konten des abgelaufenen Jahres durch den Verwaltungsrat abgeschlossen. Dieser wird einen Bericht �ber die T�tigkeiten der Vereinigung sowie den Haushaltsplan des nachfolgenden Gesch�ftsjahres und den Jahresabschluss des abgelaufenen Geschaftsjahres aufselzten. Konten, Haushalt und Berichte werden der ordentlichen Generalversammlung im Laufe des Monates Januar zur Billigung vorgelegt.
. Die Generalversammlung entscheidet �ber die Entlastung des Verwaltungsrates.
Die Buchhaltung wird gem�l3 Artikel 17 des Gesetzes vom 27. Juni 1921 und dessen Ausf�hrungserlassen
geregelt.
Das Geschaftsjahr der Gesellschaft beginnt am 01. Januar und endet am 31. Dezember eines jeden Jahres.
KAPITEL F : Satzungs�nderungen, Auflbsung, Versicherung
Artikel 14 : Satzungs�nderung
Die Satzung dart nur geme3 den Bestimmungen der Artikel 8 und 20 des Gesetzes vom 27. Juni 1921
ge�ndert werden.
Artikel 15 : Auflbsung
" lm Falie einer freiwilligen Auflijsung wird die Generalversammlung einen oder mehrere Liquidatoren ernennen und ihre Befugnisse festsetzen. Der verbleibende Nettobestand nach der Tilgung der Schulden wird einer wohlt�tigen Vereinigung, die vom Verwaltungsrat bestimmt wird, zugef�hrt.
Artikel 16 : Versicherung
Eine Versicherung gegen Haftpflicht wird vom Verwaltungsrat abgeschlossen und ist im geleisteten Beitrag enthalten. Die perstinliche Unfallversicherung wird �ber die Radsportlizenz beim wallonischen Radsportverband gew�hrleistet. Diese Lizenz ist ebenfalls im Beitrag enthalten und fur aile aktiven Mitglieder verpflichtend.
Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 22/07/2011- Annexes du Moniteur belge
President : Jean Goffart Sekret�r : Pierre Festjens Kassiererin : Nicole Pons
Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind der Verein oder die stiftung Driften gegen�ber, zu vertreten.
Auf der R�ckseite : Name und Unterzeichnung.