DACHORGANISATION DER OFFENEN JUGENDARBEIT DER GEMEINDE ST.VITH

Divers


Dénomination : DACHORGANISATION DER OFFENEN JUGENDARBEIT DER GEMEINDE ST.VITH
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 844.394.896

Publication

08/07/2014
ÿþ MOD 3,2

UG110 P Ausfertigung, die nach Hinteriegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen-Staabsiratt-zuwerbffentlichen ist

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_ des Handolsgerichts EU PEN



Uffiç.," .-iïn:1-IrrlensfIr 0844394896

C.7 :

(AuEescheieen) Dachorganisation der offenen Jugendarbeit der Gemeinde St.Vith

OJA St.Vith

Fi Vereinigung ohne Gewinnerziehlungsabsicht

Hauptstrasse 43 , 4780 St.Vith

Anderung der Mitglieder und des Vorstandes des Verwaltungsrates seit der GV vom 07.12.2012 und vom 17,3.2014

' Aus dem Protokoll der Generalversammlung  Dachorganisation der offenen Jugendarbeit.St.Vith,Verelnigung ohne Gewinnerzielungsabsicht  vorn 7.12.

2012:

1) Der Verwaltungsrat wurde neu gewâhlt, da Rafael Martin auf eigenen Wunsch aus der Generaiversammlung ausgeschieden ist. Auch René Hoffmann (aktueller Prâsident) tritt von seinem Amt zurück, bleibt der Generalversammlung allerdings als Mitglied erhalten. Neu ernannt wurden Christine Baumann-Arnemann und Herr Michael Karthâuser.

Die Verwaltungsratsmitglieder sind nun:

Michael Karthâuser (Prâsident)

Bernd Karthâuser (Vize-Prâsident)

Christine Baumann-Arnemann (Schriftführerin)

Myriam Cremer-Lansch (Kassiererin)

Nadine Dederichs-Eisen (Beisitzerin und stellvertretende Kassiererin)

Nadine Ingenleuf-Hannen (Beisitzerin)

Aus dem Protokoll der Generalversammlung  Dachorganisation der offenen Jugendarbeit.St.Vith,Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht  vom 17.03. 2014:

2) Der Verwaltungsrat wurde neu gewâhlt:

Nadine Ingenleuf-Hannen tritt aus dem Verwaltungsrat aus und wird durch ihren Mann Herm Thomas Ingenleuf ersetzt.

Der Prâsident, der Vizeprâsiclent und die Schriftführerin werden in ihren Amtern bestâtigt. Frau Nadine Dederichs wird als Kassiererin gewâhlt und Frau Myriam Cremer als stellvertretende Kassiererin. Aile Abstimmungen erfolgen einstimmig. Der Verwaltungsrat besteht nun aus folgenden Mitgliedern:

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Bitte aufderietzten Boite des Tells B angeben Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft deS. beurku'ndenden Notes- oder der Personen, die

dazu ermáchtigt eind, der Vereinfgung, die Stiftung oder die Organismus

Driften gegenüber zu vertreten

Auf der Rtickseite_: Name und Unterschrift

27 -06- 2014

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4,Iqischen. Staatsblaft vorbehalten

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Michael Karthâuser (Prâsident)

Bernd Karthâuser (Vize-Prâsident)

Christine Baumann-Arnemann (Schriftführerin)

Nadine Dederichs-Elsen(Kassiererin)

Myriam Cremer-Lansch (Beisitzerin und stelivertretende Kassiererin)

Thomas Ingenleuf (Beisitzer)

Michael Karthâuser( Prasident)

Christine Baumann-Arnemann( Schriftführerin)

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 08/07/2014 - Annexes du Moniteur belge

Bitte ouf der letzten Sette des Tas 13 angeban Ali der Voydorseite : Name und Eigenschaft des heurkmdendan Notera ode r der Persmen, die

dazu ermàchligt sind, der Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegentiber zu vertreten

Auf der Rtictssette : Name und Unterschrift

26/03/2012
ÿþ~ ~~~ ~. ; Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veriiffentlichen ist

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MOD 3.2

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Unternehmensnr : V et9-" 39.1( f?

Name der Vereinigung I Stiftung 1 Organismen

(ausgeschrieben) : Dachorganisation der offenen Jugendarbeit der Gemeinde St.Vith

(abgekürzt) :

Rechtsform : VoG

Sitz : Haupstr. 43, 4780 St.Vith

Gegenstand

der LJrkunde : Gründung

Zwischen den Unterzeichnenden:

1. Herr Hilgers Jan, von Beruf Angestellter, belgischer Nationalitét, wohnhaft in BahnhofstraRe 1 ,4780 St.Vith,

2.Herr Niederkom Thomas, von Beruf Beamter, belgischer Nationafite wohnhaft in Luxemburger Stage 3, 4780 St.Vith

3, Frau Henkes Juliane, von Beruf Erzieherin, belgischer Nationalitât, wohnhaft in Manderfefd 19 U in 4760 Eüilingen

4, Herr Hoffmann René, von Beruf Brieftréger, zurzeit zustândiger Sch6ffe, belgischer Nationalitât, wohnhaft in Crombach 114b, 4780 St.Vith

5. Herr Karthéuser Bemd, von Beruf Mittelschullehrer, belgischer Nationalitât, wohnhaft in KlosterstraRe 19b, 4780 St.Vith

6. Herr Philippe Doyen, von Beruf Angestellter, belgischer Nationalitât, wohnhaft in der AachenerstraRe 23, 4780 St,Vith

7, Herr Ingenleuf Thomas, von Beruf technischer Angestellter, belgischer Nationalitât, wohnhaft in Rodt 32a, 4780 St.Vith

Wird in St.Vith eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht gegründet und deren Satzungen wie folgt festgelegt:

TITEL I, - Bezeichnung

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderselte: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu erméchtigt sind dle Vereinigung, die Stiftung oder die Organlsmus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Artikel 1. Der Name der Vereinigung lautet «Dachorganisation der offenen Jugendarbeit der Gemeinde $t.Vith» Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht, im folgenden « Vereinigung » genannt. Alle von der Vereinigung erstellten oder verï ffentlichten Schriftstücke, Dokumente, Anzeigen und sonstigen Belege, müssen hinter dem Namen der Vereinigung die Worte « Vereinigung ohne Gewin nerzielungsabsicht » oder die Abkürzung V.o.G. eermerken.

TITEL 11. -- Sitz

Artikel 2 . Die Vereinigung hat ihren Sitz in 4780 St.Vith, Hauptstrat3e Nummer 43. Sie unterliegt der Zustândigkeit der Gerichte des Bezirks Eupen.

Der Sitz der Vereinigung kann durch Beschluss der Generalversammlung an irgendeinem Ort der Gemeinde $t.Vith verlegt werden.

TITEL III. Dauer

Artikel 3. Die Vereinigung ist für eine unbestimmte Dauer gegründet worden. Sie kann jederzeit unter Einhaitung der gesetzlichen Bestimmungen aufgeli stwerden.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 26/03/2012 - Annexes du Moniteur belge

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MOD 3.2

TITEL IV. Zweck und Zielsetzungen

Artikel 4. Die Vereinigung setzt sich zum Ziel:

-die offene Jugendarbeit in der Gemeinde St.Vith zu koordinieren und zu betreuen.

-Einrichtungen zu gronden, die den Jugendlichen Aufnahme und Mi glichkeiten zur Animation bieten, ohne verpflichtende Teilnahme.

-Animationen zu organisieren, an denen Jugendliche ohne Einschr5nkung der politischen oder weltanschaulichen Überzeugung teilnehmen künnen.

-den Jugendlichen eine aktive, kreative und bildende Freizeitgestaltung zu ermüglichen, um eine positive Entwicklung zu gewihrleisten und dies ohne Berücksichtigung der sozialen, sprachlichen und kulturellen Zugehi rigkeit.

-Kontakte und Zusammenarbeit zwischen der offenen und organisierten Jugendarbeit zu fdrdem.

TITEL V. - Mitglieder

Artikel 5 . Die Vereinigung setzt sich aus den von der Generalversammlung durch einfache Mehrheit angenommenen effektiven Mitgliedem zusammen, Die Zahl der effektiven Mitglieder ist unbegrenzt, darf jedoch die Zahl von drei nicht unterschreiten.

Neben den effektiven Mitgliedern umfasst die Vereinigung die nichteffektiven Mitg lieder. Die nichteffektiven Mitglieder sind alle Animatoren und Besucher(innen), die nicht von der Generalversammlung als effektive Mitg lieder angenommen wurden.

Die Mitglieder der Vereinigung gehen keinerlei persónliche Haftung In Bezug auf die Verpflichtungen der Vereinigung ein.

Artikel 6 . Der Rücktritt und der Ausschluss der effektiven Mitglieder finden gemâf3 Artikel 12 des Gesetzes vom 27. Juni 1921 statt.

Alle ausscheidenden Mitglieder, so wie die Erben von verstorbenen Mitgliedem haben Keinerlei Anspruch auf das Vermogen der Vereinigung.

TITEL VI. - Beitrâge

Artikel 7. Die Mitglieder sind zu keinerlei Beitrag verpflichtet und es wird weder jetzt noch in Zukunft ein Mitgliedsbeitrag eingefordert werden.

TITEL VII. - Generalversammlung

Artikel 8. Die Generalversammlung der Mitglieder der Vereinigung besteht aus allen effektiven Mitgliedem.

Artikel 9. Zu den effektiven Mitgliedem zâhlen:

-aile interessierten Bürger aus máglichst vielen unterschiedlichen Orten der Gemeinde St.Vith, um die Reprüsentativitât der gesamten Bevólkerung zu gewâhrleisten,

Vertreter des Gemeindekollegiums (zustândiger Schbffe), jedoch maximal drei Vertreter aus dem Gemeinderat.

-interessierte Jugendliche aus den verschiedenen Treffs der Gemeinde.

Artikel 10. Die Generalversammlung der Mitglieder versammelt sich mindestens einmal im Jahr. In der ersten Jahreshâlfte findet eine ordentliche Versammlung zwecks Genehmigung der Jahresabrechnung des vergangenen Jahres statt. In der zweiten Jahreshâlfte kann zusàtzlich eine aufFerordentliche Versammlung zwecks Genehmigung des Budgets des folgenden Jahres stattfinden.

Die Jahresabrechnung wird von zwei Rechnungsprüfem kontrolliert. Sie legen der Generalversammlung den gemeinsam verfassten Kontrollbericht vor.

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MOD 3.2

Die Geeeralversammiungen finden eetweder am Sitz der Vereinigung, oder an jedem anderen in der Vorladung angegebenen Ort staff,

Die Generalversammlung ist das souveráne Entscheidungsgremium der Vereinigung. ]hre Zustándigkeit umfasst

1. Jegliche Satzungsânderung

2. Die Emennung und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats aus den Mitgliedem der Generalversammlung und gegebenenfalls der Rechnungsprüfer

3. Die Aufnahme und den Ausschluss der effektiven Mitglieder

4. Die Genehmigung der Jahresabrechnungen und des Budgets

5. Die Sitzverlegung der Vereinigung

6. Die freiwillige Aufldsung der Vereinigung

7. Alle ihr durch gesetzliche Bestimmungen oder die Satzung vorbehaltenen

Entscheidungen.

Alle Mitglieder werden schriftlich vom Verwaltungsrat mindestens acht Tage im Voraus zur Generalversammlung eingeladen. Die Tagesordnung muss der Einladung beigefügt sein.

Eine auaerordentliche Generalversammlung der Mitglieder muss durch den Verwaltungsrat einberufen werden, wenn mindestens drei effektive Mitglieder den Antrag stellen.

Artikel 11. Die nicht in Artikel 10. ausdrücklich erwáhnten Zustándigkeiten der Generalversammlung sind in den Artikeln 4 und 12 des Gesetzes vom 27, Juni 1921 über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht festgelegt.

Die Satzungsânderungen finden in Ûbereinstimmung mit Artikel 8. des Gesetzes vom 27. Juni 1921 statt. TITEL VIII .  Verwaltungsrat

Artikel 12 . Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat geleitet, dem folgende Vertreter angehdren kônnen.

-Maximal fünf Bürger aus môglichst vielen unterschiedlichen Orten der Gemeinde St.Vith, um die Reprôsentativitôt der gesamten Bevôlkerung zu gewdhrleisten.

-Mindestens ein Vertreter aus dem Gemeinderat, jedoch maximal drei Vertreter aus dem Gemeinderat. Diese Vertreter im Verwaltungsrat sollen die stândige Kommunikation mit der Gemeinde und die Mitverantwortung der politischen Entscheidungstráger in der offersen Jugendarbeit fôrdem.

-Zwei bis drei Personen pro Treff aus den verschiedenen Orten der Gemeinde. Die jugendlichen Vertreter im Verwaltungsrat sollen die stándige Kommunikation mit den verschiedenen Treffs und die Mitverantwortung der Jugendlichen für den Aufbau und die Gestaltung der offenen Jugendarbeit fôrdem.

-Maximal zwel Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Gemeinde St.Vith haben.

Artikel 13 . Zu den Versammlungen des Verwaltungsrates wird aus Gründen einer guten und effizienten Zusammenarbeit sowie einer reibungslosen Kommunikation der/die Jugendarbeiter(in) eingeladen. Der/die Jugendarbeiter(in) hat jedoch nur eine beratende Stimme.

Artikel 14, Der Verwaltungsrat kann zu jeder Zeit von der Zweidrittelmehrheit der Generalversammlung der Mitglieder seiner Verantwortung enthoben werden. Jades Verwaltungsratsmitglied ist wieder wáhlbar.

Die Vorstandsmitglieder sind für die Verpflichtungen der Vereinigung nicht persônlich hartbar. lhre Verantwortung beschránkt sich auf die Ausführung des ihnen anvertrauten Mandats.

Artikel 15. Der Verwaltungsrat wáhlt unter seinen Mitgliedem eine(n) Prâsidenten(in) und Vizeprâsidenten(in). Er wâhlt auI erdem eine(n) Schriftführer(in) und eine(n) Kassierer(in). 1m Falle von Abwesenheit oder Verhinderung des(r) Prásidenten(in) oder seines(r) Stellvertreters(in) wird dessen Amt vom ,4ltesten unter den anderen Verwaltungsratsmitgliedem wahrgenommen.

Artikel 16 . Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Er ist nur beschlussfâhig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des(r) Pràsidenten(in) oder seines(r) Stellvertreters(in).

MOD 3,2

Teil B : Fortsetzung

Artikel 17 . Der Verwaltungsrat versammelt sich nach Bedarf aber mindestens zwei Mal im Jahr, oder jedes Mal, wenn drei Mitglieder den schriftlichen Antrag an den Prâsidenten stellen,

Artikel 18. Der Verwaltungsrat kann einer natürlichen oder juristischen Person die tâgltche Geschàftsführung der Geselischaft sowie die damit verbundene Prokura für die Konten übertragen; er legt die Befugnisse und Vollmachten fest,

Artikel 19 . Der Verwaltungsrat besitzt die umfassendsten Vollmachten für die Durchführung der Ziele der Vereinigung. Deshalb ûbt er aile Befugnisse aus, welche der Generalversammlung nicht ausdrücktich vorbehalten sind, Der Prâsident und ein anderes Vorstandsmitglied vertreten die Vereinigung bei allen gerichtlichen und auflergerichttichen Angelegenheiten, Die Unterschriften von zwei Mitgliedem des Verwaltungsrats verpflichten die Vereinigung gegenüber Dritten.

Artikel 20 , Die anderen nicht erwâhnten Kompetenzen des Verwaltungsrates werden in Anwendung des Gesetzes vom 27, Juni 1921 über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht geregelt.

TITEL IX, - Allgemeines

Artikel 21. Alles, was in diesen Statuten nicht vorgesehen ist, wird gemâl3 der koordinierten Gesetzgebung über die VoG's gehandhabt oder durch eine innere Geschâftsordnung festgelegt.

Artikel 22. Der Verwaltungsrat arbeitet bei Bedarf eine innere Geschâftsordnung aus, die von der Generaiversammtung zu genehmigen ist.

TITEL X. - Aufliisung

Artikel 23. !m Falle der Auflüsung der Vereinigung bestimmt die Generalversammiung der Mitglieder die Verwendung des Habens der Vereinigung Sie ernennt den oder die Liquidatoren und legt deren Vollmachten fest. Das Haben der Vereinigung muss obligatorisch für eine Vereinigung mit móglichst éhnlichen Zielsetzungen wie die der Vereinigung selbst bestimmt werden, die ihren Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat,

TITEL Xl. -- Verwaltung und Protokolle

Artikel 24,

1Die Beschlüsse der Generalversammlung werden nach Genehmigung derselben vom Prâsidenten und vom Schriftführer unterschrieben und in einem Protokollregister hinterlegt. Das Register wird am Gesellschaftssitz aufbewahrt. Alle Mitglieder kunnen vor Ort darm Einsicht nehmen.

2.Die Protokolle des Verwaltungsrates werden nach Genehmigung desselben vom Prâsidenten und vom Schriftführer unterschrieben. Sie werden ebenfalls in ein Register eingetragen, welches beim Gesellschaftssitz aufbewahrt wird.

3.Alle Mitglieder und aile Drittpersonen, die ein begründetes Interesse haben, kinnen Kopien oder Auszüge der Protokolle der Generalversammlung oder der des Verwaltungsrates anfragen.

4.Alle Mitglieder müssen in einem Mitgliederregister eingetragen werden. Das Register wird am Gesellschaftssitz aufbewahrt.

Artikel 25. Das Rechnungsjahr beginut am ersten Januar und endet am einunddreif3igsten Dezember eines jeden Jahres,

Getâtigt und unterschrieben in St,Vith, in zehnfacher originaler Ausführung, im Jahre Zweitausendzwülf, am siebten Februar.

Der Verwaltungsrat setzt sich wie folgt zusammen:

Prâsident: René Hoffmann, Crombach 114/B, 4780 ST,VITH

Vize-Prâsident; Bernard Karthâuser, Klosterstr. 19/B, 4780 ST.VITH

Schriftführer. Raphael Martin, Silvio-Gesell-Str. 1, 4780 ST.VITH

Kassierer Myriam Lansch, Rodt 31, 4780 ST.VITH

Beisitzer Nadine Eisen, Rodt 187, 4780 ST V1TH

Beisitzer: Nadine Hannen, Rodt 321A, 4780 ST.VITH

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 26/03/2012 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

18/08/2015
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Unternehmensnr : 0844.394.896 jade m '~ de

Name der Vereinigung I Stiftung I Organism 1 E{

(ausgeschrieben) : Offeneipugend Arbeit St. Vithf V T ï1i 0 hb- (abgekürzt) : OJA St. Vith

Rechtsfarm : Vereinigung ohne Gewinnerzielun sabsichten

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Sitz : Hauptstrasse 43, St. Vith Lep

Degenstand

der Urkunde : Anderung der Mitglieder und des Vorstandes des Verwattungsrates set

der GV vom 30.03.2015

Aus dem Protokoll der Generalversamrnlung "Daehorganisation der offenen Jugend Arbeit St. Vith,, Vereinigung ohne Gewinnabsichten " vom 30.03.2015:

1)Aufnahme und Ausscheiden von Mitgliedem .

Folgende Mitglieder scheiden aus: Thomas ingenleuf, Nadine Ingenleuf-Hannen, Myriam

Cremer-Lansch, Nadine Dederichs-Elsen, Dimitriy Mamon, René Hoffmann, Perparim Lirnani, Thomas Niederkom.

Folgende Mitglieder werden neu aufgenommen: Marei Schwall, Elisabeth Kiauser, Manuel Scholen, Romain Keller , Markus David, Kuistin Haïra, tsmaii Haïra, Jay Beicolloli.

2)Der Verwaltungsrat wurde neu gewâhlt: der Prâsident Michael Karthâuser trilt von seinem Amt sowie eus>

dem Verwaltungsrat zurück, blelbt aber der Generalversammiung erhalten.

Durch das Ausscheiden von einigen Mitgliedem wurde der Verwaltungsrat neu besetzt.

Neu gewâhlt wurden: Marei Schwall, Elisabeth Kiauser, Manuel Scholen, Romain Keller , Markus

David.

Zusammen mit Christine Baumann-Arnemann und Bernd Karthâuser bilden sie den neuen'

Verwaltungsrat.

Alle Abstimmungen erfolgten einstimmig.

In der kommenden Verwaltungsratssitzung werden neue Vorstandsmitglieder gewâhit,

Aus dem Protokoll der Verwaltungsratssitzung vom 01.06.2015:

1. Neuwahl des Vorstandes:

Die oben erwahnten Anderungen machten nun ebenfails eine Neuwahl des Vorstandes ndtig.

Es wurden einstimmig gewâhlt.

Markus David Kassierer

Marei Schwall Schriftführerin

Romain Keller Vizeprrsident

Christine Baumann Amemann Prâsidentin

Frau Marei Schwall (Schriftführerin) und Frau Christine Baumann-Amemann (Prásidentin) vertreten die' Verienigung nach Aussen und zeichnen diesen Antrag. Wir bestâtigen hiemvt, dass die gegenwdrtige Erkhrung; vollstandig ist und der Wahrheit entspricht.

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Bttte auf der tetzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermàchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegendber, zu versreten.

Auf der Riickseite : Name und Unterschrift"

Coordonnées
DACHORGANISATION DER OFFENEN JUGENDARBEIT DE…

Adresse
HAUPSTRASSE 43 4780 SAINT-VITH

Code postal : 4780
Localité : SAINT-VITH
Commune : SAINT-VITH
Province : Liège
Région : Région wallonne