DAMADA

Société en commandite simple


Dénomination : DAMADA
Forme juridique : Société en commandite simple
N° entreprise : 431.195.088

Publication

15/04/2014
ÿþAusfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den An lagen zum Belgischen Staatsblatt

zu verpffentlichen ist

Hinterlegt bel der Kanzlei des Hancielsgelichts EUPEN

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Gesellschaftsname

(volt ausgeschrieben) : DAMADA

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Dem Belgisch Staatsbla vorbehaltr

RechtSform Genossenschaft mit beschrankter Haftung

Sitz : 4701 Eupen  Kettenis Zur Nohn, 81

Unternehmensnr : 0431 195.088

Gegenstand KAPITALERHÔHUNG  STATUTENANPASSUNG NEUFASSUNG DER

STATUTEN RÜCKTRITT

der Urkunde

Aus einer Urkunde getâtigt yor assoziierter Noter Jacques RIJCKAERT in Eupen, am 19. Mârz 2014, mit folgendem Vermerk  Registriert fünf Blâtter ohne Zusatz in Eupen, am 27. Niez 2014, Band 204 Blatt 18 Fach 01, Erhalten 60,00 E, der Flauptinspektor a.i. A.F MOCKEL gehen folgende Beschlüsse hervor

ERSTER BESCFILUSS - KAPITALERHOHUNG DURCH SACHE1NLAGEN

Gemâll Artikel 423 des Gesetzbuches über Gesellschaften hat der Verwaltungsrat der Gesellschaft;

a/ den Betriebsrevisor Alain KOHNEN, vom Büro  Thissen, Kohnen Simon und Partners , Betriebsrevisoren aus Eupen, beauftragt, in Bezug auf dié in die Gesellschaft einzubringenden Sacheinlagen, einen Bericht zu erstellen. Aus diesem Bericht vorn 13. Mdrz 2014 gehen folgende Schlussfolgerungen hervor:

 5. SCHLUSSFOLGERUNGEN

In Ausführung von Artikel 423 des Gesetzbuchs über die Handelsgesellschaften haben wir die durch das Verwaltungsorgan der Genossenschaft mit beschrânkter Haftung DAMADA ermittelte Bewertung der aus Forderungen bestehenden Sacheinlagen geprüft, die gelegentlich der gegenwârtigen Kapitalerhdhung durch

Frau Danuta MICHALAK und Herm Guido KLINKENBERG eingebracht und durch das Verwaltungsorgan mit

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insgesamt 605.700,00 E bewertet werden,

Diese Forderungen werden durch folgende Gesellschafter eingebracht

111Frau Danuta MICHALAK: 12.114,00

0Herr Guido KLINKENBERG: 593.686,00

Die durch das Verwaltungsorgan vorgeschlagene und von der Hauptversammlung zu genehmigende Kapitalerhdhung erfolgt im Rahmen der durch Artikel 537 des Einkommensteuergesetzbuchs vorgesehenen Prozedur einer Dividendenausschüttung unter Berücksichtigung einer Quellensteuer von 10%,

Unsere Prüfung umfasst sâmtliche Prtlfungshandlungen, welche wir den gegebenen Umstânden entsprechend für erforderlich hielten, bezüglich Ursprung und Eigentumsverhâltnissen, sowle Ausweis, Bewertung und Vergütung der Sacheinlagen,

Die eingebrachten Forderungen, die durch das Verwaltungsorgan der begünstigten Gesellschaft zu ihrenn Nennwert bewertet werden mit insgesamt 605.700,00 E, werden ausführlicher in unserm Bericht beschrieben. Diese Forderungen werden im vollen Eigentum eingebracht.

Die vorliegende Kapitalerhdhung führt aufgrund des besonderen Umfelds und der im Rahmen der Regelung von Artikel 537 EStGb vorgenommenen vorhertgen Dividendenausschüttung nicht zu einer Ausgabe von rieuen Aktien, sondern lediglich zu einer Erhdhung des Pariwerts der bestehenden Aktien.

Nach der anstehenden Kapitâlérhdhung würde das Kapital 606.937,47 betragen und wâre vertreten durch 50 namentliche Anteile.

Abschlieflend, nach dam Ergebnis.ünserer Prüfung, bestâtigen wir, dass;

-unsere Prüfung in Übereinstimmung'mit den Prüfungsgrundsâtzen des Instituts der Betriebsrevisoren (IRE) in Bezug auf Sacheinlagen erfolgte.. Des Verwaltungsorgan der DAMADA ist verantwortlich für die Bewertung und die Vergütung der Sacheinlagen, sowie für die Einhaltung der durch Artikel 537 EStGb vorgeschriebenen Bedingungen einer Dividendenausschüttung mit einer Quellensteuer von 10 %;

-die Beschreibung der Sacheinlagen mit der erforderlichen Genauigkeit und übersichtlichkeit erstellt wurde; -die Bewertung der Sacheinlagen den allgemein anerkannten, betriebswirtschaftlichen Grundsâtzen entspricht und die Sacheinlagen nicht überbewertet sincl;

VVir weisen darauf hin, class unser gesetzlich definlerter Auftrag in einer Würdigung der Beschreibung und der Bewertung der Sacheinlage besteht. Auch haben wir die Vergütung der Sacheinlage darzustellen. Unser Auftrag erfordert keine Stellungnahme bezüglich der Rechtmâfligkeit und Angemessenheit der begutachteten Transaktion.

Auch ist der Bericht nicht dazu bestimmt, die steuerrechtliche Akzeptanz der vorgenommenen Transaktion zu gewâhrleisten, die Einhaltung der Steuergesetzgebung unterliegt der Verantwortung des Verwaltungsorgans.

uitte auf der letzten Seite des Teils B angeben Auf der Vorderséitéi Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen. die dazu bereetigksind die juritische Person Dritten gegenUber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : name und Unterzeichnung,

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 15/04/2014 - Annexes du Moniteur belge

Wir haben keinerlei Kenntnis von Ereignissen nach unserer Prüfung, die unsere Schlussfolgerungen beeintrechtigen kennten,

Die Sacheinlage im Rahmen der anstehenden IÇapitalerhehung der Genossenschaft mit beschrenkter Haftung DAMADA besteht ausschlieillich aus den im vorliegenden Bericht dargestellten Forderungen.

Der vorliegende Bericht wurde in Ausführung von Artikel 423 des Gesetzbuchs Liber die Handelsgesellschaften erstellt irp.,13ehmen der bei der Genossenschaft mit beschrenkter Haftung DAMADA anstehenden Kapitalerhehung, "die mit Sacheinlagen durchgeführt werden soli. Er dan nicht für einen anderen Verwendungszweck benutzt werden.

PGmbH TKS & PARTNERS, venreten durch, A. KOHNEN, Betriebsrevisor.

Eupen, den 13. Merz 2014»:

b/ seinen eigenen Bericht in Bezug auf die in die Gesellschaft einzubringenden Sacheinlagen aufgestellt. Diese beiden Berichte bleiben hier als Anlage beigefügt und werden zusammen mit einer Ausfertigung der gegenwertigen Urkunde beim Register der Juristischen Personen hinterlegt werden..

2) lm Anschluss daran werden die nachbeschriebenen Sacheinlagen als Kapitalerhehung in die Gesellschaft eingebracht und zwar

a) Die Generalversammlung beschliellt einstimmig das Gesellschaftskapital urn

sechshundertfünftausendsiebenhundert Euro (605.700,00 E) zu erhehen, um es von

tausendzweihundertneununddreissig Euro siebenundvierzig Eurocent (1.239,47 E) auf

sechshundertsechstausendneunhundertneununddreissig Euro siebenundvierzig Eurocent (606.939,47 E) zu bringen und zwar durch Einbringung der nachstehend neher beschriebenen Sacheinlagen und ohne Schaffung von neuen Anteilen.

b) fm Anschluss daran erkleren vorgenannten Frau Danuta MICHALAK und Herr Guido KLINKENBERG, in Eigenschaft als Einbringer und Genossen, ihren Forderung welche in den vorerwehnten Berichten naher beschrieben ist, in der besagte Gesellschaft einzubringen, und zwar:

Herr Guido KLINKENBERG, dieSumme von

fünfhundertdreiundneunzigtausendfünfhundertsechsundachtzig Euro (593.586,00 E).

- Frau Danuta MICHALAK, die Surnme von zwelftausendeinhundertvierzehn Euro (12.114,00 E),

ZWEITER BESCHLUSS - SATZUNGSANPASSUNG

Da das Kapital wie vorstehend ennemi durch die vorbeschriebenen Bareinlagen erheht worden ist,

beschfiellt die Generalversammlung den Artikel 5 der Satzungen zu streichen und durch folgenden Text zu

ersetzen:

" Das Gesellschaftskapitaf ist nbegrenzt.

Sein Betrag ist festgesetzt auf minimum sechshundensechstausendneunhundertneununddreissig Euro

siebenundvierzig Eurocent (606.939,47 E). Es zerfeflt in fünfzig (50) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert. Jeder

Ante entspricht einem/Fünfzigstel (1J50)dés Gesellschaftsvermegens,

Dieses Kapital ist genzlich gezeichnet und vollstândig freigemacht."

DRITTER BESCHLUSS  RÜCKTRITI"

Die Generalversammlung nimmt den Rücktritt der Frau Sabine NEVEN, Ehefrau des Herm VERJANS, NN

620524-352-71, von ihrem Ami als Verwaltungsratmitglied, ab dem heutigen Tage, an und gibt Sie Entlastung

für ihr Amt

VIERTER BESCHLUSS  ABÂNDERUNG DER STATUTEN

Die Generalversammlung beschliellt einstimmig den Artikel 10 der Statuten durch folgenden Text zu

ersetzem

ARTIKEL 10 - Verwaltung der Gesellschaft

Die Gesellschaft wird verwaitet von einem Verwaltungsrat, der wenigstens aus zwei Mitgliedern besteht.

Letztere werden von der Generalversammlung für sechs Jahre gewehlt, sie sind wiederwehlbar und kennen

jecierzeit von der Generalversammlung abgesetzt werden.

FÜNFTER BESCHLUSS NEUFASSUNG DER STATUTEN

Ferner beschlieflt die Generalversammlung einstimmig, auf Grund diverser Abenderungen und

Anpassungen der Gesetzgebung, die Statutenivolistendig neuzufassen wie folgt

ARTIKEL 1 - Bezeichnunq der Gesellschaft

Die Gesellschaftsbezeichnung lautet: "DAMADA" Genossenschaft mit beschrenkter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Vereffentlichungen müssen

hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und leserlich die Worte "Genossenschaft mit beschrenkter Haftung" oder die Abkürzung "Gen.m.bki", sowie die Eintragungsnummer beim Register der Rechtspersonen, gefolgt von der Abkürzung RJP, und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2- Sitz der Gesellscheft' '

Der Sitz der Gesellschaft iàt in 4701 EUPEN-KETTENIS, Zur Nohn, 81.

Die Verlegung des Gesellschaftssifzes erfolgt durch einfachen Beschluss der Gescheftsleitung und wird in

den Anlagen des Belgischen Staatsblettes vereffentlicht. Die Gesellschaft kann ebenfalls, durch einfache

Entscheidung der Gescheftsleitung, Zweig stellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.

ARTIKEL 3 - Gegenstand der Gesellschaft

Gegenstand der Gesellschaft ist

- die Ausführung von Verwaltungsarbeiten aller Art;

- der An- und Verkauf, Import und Export sowie die Vermietung von jeglichen Apparaturen und Fahrzeu gen,

insbesondere von medizinischen Gereten und Apparaten

- die Verwaltung von Immobilien aller Art;

- der An- und Verkauf, Import und Export von medizinischen Produkten aller Art.

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 15/04/2014 - Annexes du Moniteur belge

Sie derf sich ebenfalls an allen Geschâften, Untemehmen oder Gesellschaften beteifigen, die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwicklung ihres Unternehmens zu begünstigen.

Sie kann aile industriellen, kaufmânnischen und finanziellen Handlungen mobilarischer und immobilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder indirekt auf den Gesellschaftszweck beziehen.

ARTIKEL 4- Dauer der Gesellschaft "

Die Gesellschaft ist für eine unbestimmte Dauer gegründet.

Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Auflôsungsdatum überschreiten,

ARTIKEL 5 - Gesellschaftskapital

Das Gesellschaftskapital ist unbegrenzt,

Sein Betrag ist festgesetzt auf minimum sechshundertsechstausendneunhundertneununddreissig Euro siebenundvierzig Eurocent (606.939,47, ¬ ). Es zerfallt in fünfzig (50) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert. Jeder Anteil entspricht einem/Fünfzigstel.(1/50) des Gesellschaftsvermbgens.

Dieses Kapitalist ganzlich gezeichnet und voll-istandig freige-imacht

ARTIKEL 6- Gesellschaftsanteile

Das Gesellschaftskapital ist vertreten durch Gesellschaftsanteile ohne Nennwert.

ARTIKEL 10- Verwaltung der Geselfschaft

Die Gesellschaft wird verwaltet von einem Verwaltungsrat, der wenigstens aus zwei Mitgliedern besteht. Letztere werden von der Generalversammlung für sechs Jahre gewâhlt, sie sind wiederwahlbar und k6nnen jederzeit von der Generalversammlung abgesetzt werden.

ARTIKEL 11

Der Verwaltungsrat ist mit den weitgehendsten Vollmachten ausgestattet, um alle verwaltungsmaRigen Geschafte und Anordnungen, die die Gesellschaft angehen, zu treffen und auszuführen. Aile Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich

durch das Gesetz oder die gegenwartigen Satzungen der Generalversammlung vorbehalten sind, unterliegen seiner Zustândigkeit.

Alle rechtlichen Angelegenheiten, 'set es als Kfager oder als Beklagter, obliegen der Sorgfalt des Verwaltungsrates oder eines hierzu emannten Verwaltungsratsmitgliedes, der in dieser Hinsicht die Gesellschaft rechtsgültig vertritt.

Der Verwaltungsrat kann auch ganz oder tellweise Vollmachten, die ihm übertragen sind, an einen oder mehrere seiner Mitglieder, die alsdann die Bezeichnung "Beauftragter Geschaftsführer" annehmen, oder auch an eine oder mehrere au13enstehende Personen erteilen. Der Verwaltungsrat setzt das Ausmass und die Dauer dieser Volimachten und gegebenenfaffs die diesbezüglichen Entschâdigungen für diese beauftragten Geschaftsführer, Direktoren oder für die mit der Ausführung dieser Aufgaben betrauten Herren fest.

Ausser der Vollmacht der . tâglichen Geschaftsführung haben die beauftragten Geschaftsführer die weitgehendsten Rechte hinsichtliehider Ausführungen der Beschlüsse des Verwaltungsrates. Sie vertreten die Gesellschaft gegentlber Dritten für alle Angelegenheiten, die durch die tagliche Geschaftsführung bedingt sind. Hierzu gehbren die Beziehungen ztl den 'affentlichen und privaten Verwaltungsbehürden, die Entlastungen bei der Postverwaltung und des Postschekamtes.

lhre Unterschriften vertreten die Gesellschaft rechtsgültig gegenüber den Banken und allen bffentlichen und privaten Behelfrden, gleich welcher Art diese Geschafte sind, ohne class sie hierzu einer besonderen Vollmacht noch eines Beschlusses des Geschaftsrates bedürfen. Die beauftragten Geschetsführer kiinnen ebenso wie der Verwaltungsrat sich Vollmacht erteilen, jegliche Geschafte, die den Gegenstand der Gesellschaft bilden, auszuführen. Wenn die tagliche Geschâftsführung mehr als zwel Geschaftsführern übertragen ist, bilden diese unter sich ein Direktionskommitee und beauftragen einen von ihnen mit der eventuellen Ausführung der Entscheidungen.

ARTIKEL 12 - Unterschriften

Ungeachtet der Ausübung der in vorstehendem Artikel vorgesehenen Übertragungen, muss jede die Gesellschaft verpflichtende Urkunde und alle Befugnisse oder Vollmachten, um gültig zu sein, von zwei Verwaltungsratmitgliedern unterschrieben sein, die demnach befugt sind die Gesellschaft vor Gericht oder in allen Urkunden zu vertreten und die sich gegenüber Dritten nicht mit einer vorherigen Genehmigung des Verwaltungsrates auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 13 - Überwachunq der Gesellschaft

Die Überwachung der Gesellschaft obliegt einem jeden Gesellschafter, insofern das Gesetz nichts Anderweitiges vorschreibt,

ARTIKEL 14- Generalversammlung

Die Generalversammlung setzt sich zusammen aus der Gesamtheit der lnhaber von Antellscheinen. Sie bat folgenden Obliegenheiten:

a) die Anzahl der Verwaltungsratmitglieder festzusetzen, sie zu ernennen und sie gegebenenfalls abzuberufen;

b) in der Generalversammlung Kenntnis zu nehmen von der Bilanz und den Jahreskonten, Uber die dem Verwaltungsrat zu erteilende Entlastung zu beschliessen, gegebenenfalls die Verteilung des Reingewinns festzusetzen;

c) die vom Verwaltungsrat vorgeSchlagenen Ausschliessungen endgült(g auszusprechen;

d) die Satzungen zu andern unter Beabirtung der gegenwârtigen Statuten;

e) die Auflüsung der Gesellschaft auszusprechen.

Die Generalversammlung tritt zusammen auf Einberufung des Verwaltungsrates. Sie tritt regelmassig einmal

im Jahre und zwar am ersten Mittwoch des Monats Mai um 15 Uhr zusammen.

Sie muss vom Verwaltungsrat einberufen werden auf Verlangen der Mitglieder, welche zusammen

mindestens einen Fünftel des Gesellschaftskapitals vertreten. Doch muss die Aufforderung, die

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Tell B - Fortsetzung

Generalversammlung einzuberufen, durch eingeschriebenen Brief an den Vorsitzenden des Verwaltungsrates unter Angabe der Tagesordnung ergeherL Die so einzuberufende Generalversammlung muss innerhalb von %echs Wochen nach Eingang der Aufforderung vom Verwaltungsrat anberaumt werden.

Die Einberufungen zu den Generalversammlungen müssen zwei Wochen vorher durch Einschreiben efolgen.. Um an der Generalversammlung teilzunehmen, müssen die Mitglieder wenigstens fünf Tage vor der Versammlung ihren diesbezüglichen Beschluss am Gesellschaftssitz mündlich oder schriftlich anmelden. Jedes Mitglied kann sich durch einen anderes Mitglied, welches mit einer diesbezüglichen Vollmacht versehen ist, vertreten lassen, Die Vollmachten sind mindestens fünf Tage vor der Versammlung am Gesellschaftssitz zu hinterlegen.

Jeder Antellschein gibt Anrecht auf eine Slimme, sodass jedes an der VersammIung teilnehmende Mitglied ' rnindestens eine Stimme hat.

ARTIKEL 15 - Bilanz und Gewinnverteilung

Das Gescheftsjahr beginnt am : ersten Januar und endigt am einunddreissigsten Dezember eines jeden JahreL Jedes Jahr am einunddreissigstein Dezember wird auf Veranlassung des Verwaltungsrates eine Bilanz towie die Jahreskonten aufgestellt.

Die Verwendung des Reingewinns unterliegt der Beschlussfassung der Generalversammlung.

ARTIKEL 17 - Liquidation

lm Falle der Auflüsung der Gesellschaft, aus gleich welchem Grunde, erfolgt die Liquidation durch die sich

diesem Zeitpunkt im Amt befindlichen Ver-iwaltungs-ratmitglie-ider, es sel denn, die Generalversammlung würde diesbezüglich einen oder mehrere Liquidatoren ernennen, deren Befugnisse und Bezüge sie festlegen würde.

Der positive Saldo der Liquidation wird auf die Aktio-mere im Verheltnis der ihnen gehtihrenden Aktien, die alle das gleiche Recht haben, verteilt.

Für gleichlautenden analytischen Auszug :

Jacques RIJCKAERT, assoziierter Notar.

Wurde auch hinterlegt eine Ausfertigung des Protokolls der Generalversammlung und der Anlage.

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 15/04/2014 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Seita des Tells B angeben Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegentiber. zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

29/10/2013 : EU057336
07/11/2011 : EU057336
28/06/2010 : EU057336
19/10/2009 : EU057336
14/10/2008 : EU057336
02/10/2007 : EU057336
13/03/2007 : EU057336
10/10/2005 : EU057336
08/09/2005 : EU057336
08/10/2004 : EU057336
01/10/2003 : EU057336
05/10/2015 : EU057336
21/12/2001 : EU057336
21/10/1999 : EU057336
30/01/1999 : EU057336
14/11/1989 : EU57336
10/10/2016 : EU057336

Coordonnées
DAMADA

Adresse
ZUR NOHN 81 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne