15/04/2014
��Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde
bei der Kanzlei in den An lagen zum Belgischen Staatsblatt
zu verpffentlichen ist
Hinterlegt bel der Kanzlei des Hancielsgelichts EUPEN
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Gesellschaftsname
(volt ausgeschrieben) : DAMADA
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Dem Belgisch Staatsbla vorbehaltr
RechtSform Genossenschaft mit beschrankter Haftung
Sitz : 4701 Eupen Kettenis Zur Nohn, 81
Unternehmensnr : 0431 195.088
Gegenstand KAPITALERH�HUNG STATUTENANPASSUNG NEUFASSUNG DER
STATUTEN R�CKTRITT
der Urkunde
Aus einer Urkunde get�tigt yor assoziierter Noter Jacques RIJCKAERT in Eupen, am 19. M�rz 2014, mit folgendem Vermerk Registriert f�nf Bl�tter ohne Zusatz in Eupen, am 27. Niez 2014, Band 204 Blatt 18 Fach 01, Erhalten 60,00 E, der Flauptinspektor a.i. A.F MOCKEL gehen folgende Beschl�sse hervor
ERSTER BESCFILUSS - KAPITALERHOHUNG DURCH SACHE1NLAGEN
Gem�ll Artikel 423 des Gesetzbuches �ber Gesellschaften hat der Verwaltungsrat der Gesellschaft;
a/ den Betriebsrevisor Alain KOHNEN, vom B�ro Thissen, Kohnen Simon und Partners , Betriebsrevisoren aus Eupen, beauftragt, in Bezug auf di� in die Gesellschaft einzubringenden Sacheinlagen, einen Bericht zu erstellen. Aus diesem Bericht vorn 13. Mdrz 2014 gehen folgende Schlussfolgerungen hervor:
5. SCHLUSSFOLGERUNGEN
In Ausf�hrung von Artikel 423 des Gesetzbuchs �ber die Handelsgesellschaften haben wir die durch das Verwaltungsorgan der Genossenschaft mit beschr�nkter Haftung DAMADA ermittelte Bewertung der aus Forderungen bestehenden Sacheinlagen gepr�ft, die gelegentlich der gegenw�rtigen Kapitalerhdhung durch
Frau Danuta MICHALAK und Herm Guido KLINKENBERG eingebracht und durch das Verwaltungsorgan mit
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insgesamt 605.700,00 E bewertet werden,
Diese Forderungen werden durch folgende Gesellschafter eingebracht
111Frau Danuta MICHALAK: 12.114,00
0Herr Guido KLINKENBERG: 593.686,00
Die durch das Verwaltungsorgan vorgeschlagene und von der Hauptversammlung zu genehmigende Kapitalerhdhung erfolgt im Rahmen der durch Artikel 537 des Einkommensteuergesetzbuchs vorgesehenen Prozedur einer Dividendenaussch�ttung unter Ber�cksichtigung einer Quellensteuer von 10%,
Unsere Pr�fung umfasst s�mtliche Prtlfungshandlungen, welche wir den gegebenen Umst�nden entsprechend f�r erforderlich hielten, bez�glich Ursprung und Eigentumsverh�ltnissen, sowle Ausweis, Bewertung und Verg�tung der Sacheinlagen,
Die eingebrachten Forderungen, die durch das Verwaltungsorgan der beg�nstigten Gesellschaft zu ihrenn Nennwert bewertet werden mit insgesamt 605.700,00 E, werden ausf�hrlicher in unserm Bericht beschrieben. Diese Forderungen werden im vollen Eigentum eingebracht.
Die vorliegende Kapitalerhdhung f�hrt aufgrund des besonderen Umfelds und der im Rahmen der Regelung von Artikel 537 EStGb vorgenommenen vorhertgen Dividendenaussch�ttung nicht zu einer Ausgabe von rieuen Aktien, sondern lediglich zu einer Erhdhung des Pariwerts der bestehenden Aktien.
Nach der anstehenden Kapit�l�rhdhung w�rde das Kapital 606.937,47 betragen und w�re vertreten durch 50 namentliche Anteile.
Abschlieflend, nach dam Ergebnis.�nserer Pr�fung, best�tigen wir, dass;
-unsere Pr�fung in �bereinstimmung'mit den Pr�fungsgrunds�tzen des Instituts der Betriebsrevisoren (IRE) in Bezug auf Sacheinlagen erfolgte.. Des Verwaltungsorgan der DAMADA ist verantwortlich f�r die Bewertung und die Verg�tung der Sacheinlagen, sowie f�r die Einhaltung der durch Artikel 537 EStGb vorgeschriebenen Bedingungen einer Dividendenaussch�ttung mit einer Quellensteuer von 10 %;
-die Beschreibung der Sacheinlagen mit der erforderlichen Genauigkeit und �bersichtlichkeit erstellt wurde; -die Bewertung der Sacheinlagen den allgemein anerkannten, betriebswirtschaftlichen Grunds�tzen entspricht und die Sacheinlagen nicht �berbewertet sincl;
VVir weisen darauf hin, class unser gesetzlich definlerter Auftrag in einer W�rdigung der Beschreibung und der Bewertung der Sacheinlage besteht. Auch haben wir die Verg�tung der Sacheinlage darzustellen. Unser Auftrag erfordert keine Stellungnahme bez�glich der Rechtm�fligkeit und Angemessenheit der begutachteten Transaktion.
Auch ist der Bericht nicht dazu bestimmt, die steuerrechtliche Akzeptanz der vorgenommenen Transaktion zu gew�hrleisten, die Einhaltung der Steuergesetzgebung unterliegt der Verantwortung des Verwaltungsorgans.
uitte auf der letzten Seite des Teils B angeben Auf der Vorders�it�i Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen. die dazu bereetigksind die juritische Person Dritten gegenUber, zu vertreten.
Auf der R�ckseite : name und Unterzeichnung,
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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 15/04/2014 - Annexes du Moniteur belge
Wir haben keinerlei Kenntnis von Ereignissen nach unserer Pr�fung, die unsere Schlussfolgerungen beeintrechtigen kennten,
Die Sacheinlage im Rahmen der anstehenden I�apitalerhehung der Genossenschaft mit beschrenkter Haftung DAMADA besteht ausschlieillich aus den im vorliegenden Bericht dargestellten Forderungen.
Der vorliegende Bericht wurde in Ausf�hrung von Artikel 423 des Gesetzbuchs Liber die Handelsgesellschaften erstellt irp.,13ehmen der bei der Genossenschaft mit beschrenkter Haftung DAMADA anstehenden Kapitalerhehung, "die mit Sacheinlagen durchgef�hrt werden soli. Er dan nicht f�r einen anderen Verwendungszweck benutzt werden.
PGmbH TKS & PARTNERS, venreten durch, A. KOHNEN, Betriebsrevisor.
Eupen, den 13. Merz 2014�:
b/ seinen eigenen Bericht in Bezug auf die in die Gesellschaft einzubringenden Sacheinlagen aufgestellt. Diese beiden Berichte bleiben hier als Anlage beigef�gt und werden zusammen mit einer Ausfertigung der gegenwertigen Urkunde beim Register der Juristischen Personen hinterlegt werden..
2) lm Anschluss daran werden die nachbeschriebenen Sacheinlagen als Kapitalerhehung in die Gesellschaft eingebracht und zwar
a) Die Generalversammlung beschliellt einstimmig das Gesellschaftskapital urn
sechshundertf�nftausendsiebenhundert Euro (605.700,00 E) zu erhehen, um es von
tausendzweihundertneununddreissig Euro siebenundvierzig Eurocent (1.239,47 E) auf
sechshundertsechstausendneunhundertneununddreissig Euro siebenundvierzig Eurocent (606.939,47 E) zu bringen und zwar durch Einbringung der nachstehend neher beschriebenen Sacheinlagen und ohne Schaffung von neuen Anteilen.
b) fm Anschluss daran erkleren vorgenannten Frau Danuta MICHALAK und Herr Guido KLINKENBERG, in Eigenschaft als Einbringer und Genossen, ihren Forderung welche in den vorerwehnten Berichten naher beschrieben ist, in der besagte Gesellschaft einzubringen, und zwar:
Herr Guido KLINKENBERG, dieSumme von
f�nfhundertdreiundneunzigtausendf�nfhundertsechsundachtzig Euro (593.586,00 E).
- Frau Danuta MICHALAK, die Surnme von zwelftausendeinhundertvierzehn Euro (12.114,00 E),
ZWEITER BESCHLUSS - SATZUNGSANPASSUNG
Da das Kapital wie vorstehend ennemi durch die vorbeschriebenen Bareinlagen erheht worden ist,
beschfiellt die Generalversammlung den Artikel 5 der Satzungen zu streichen und durch folgenden Text zu
ersetzen:
" Das Gesellschaftskapitaf ist nbegrenzt.
Sein Betrag ist festgesetzt auf minimum sechshundensechstausendneunhundertneununddreissig Euro
siebenundvierzig Eurocent (606.939,47 E). Es zerfeflt in f�nfzig (50) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert. Jeder
Ante entspricht einem/F�nfzigstel (1J50)d�s Gesellschaftsvermegens,
Dieses Kapital ist genzlich gezeichnet und vollst�ndig freigemacht."
DRITTER BESCHLUSS R�CKTRITI"
Die Generalversammlung nimmt den R�cktritt der Frau Sabine NEVEN, Ehefrau des Herm VERJANS, NN
620524-352-71, von ihrem Ami als Verwaltungsratmitglied, ab dem heutigen Tage, an und gibt Sie Entlastung
f�r ihr Amt
VIERTER BESCHLUSS AB�NDERUNG DER STATUTEN
Die Generalversammlung beschliellt einstimmig den Artikel 10 der Statuten durch folgenden Text zu
ersetzem
ARTIKEL 10 - Verwaltung der Gesellschaft
Die Gesellschaft wird verwaitet von einem Verwaltungsrat, der wenigstens aus zwei Mitgliedern besteht.
Letztere werden von der Generalversammlung f�r sechs Jahre gewehlt, sie sind wiederwehlbar und kennen
jecierzeit von der Generalversammlung abgesetzt werden.
F�NFTER BESCHLUSS NEUFASSUNG DER STATUTEN
Ferner beschlieflt die Generalversammlung einstimmig, auf Grund diverser Abenderungen und
Anpassungen der Gesetzgebung, die Statutenivolistendig neuzufassen wie folgt
ARTIKEL 1 - Bezeichnunq der Gesellschaft
Die Gesellschaftsbezeichnung lautet: "DAMADA" Genossenschaft mit beschrenkter Haftung.
Alle Schriftst�cke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Vereffentlichungen m�ssen
hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und leserlich die Worte "Genossenschaft mit beschrenkter Haftung" oder die Abk�rzung "Gen.m.bki", sowie die Eintragungsnummer beim Register der Rechtspersonen, gefolgt von der Abk�rzung RJP, und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.
ARTIKEL 2- Sitz der Gesellscheft' '
Der Sitz der Gesellschaft i�t in 4701 EUPEN-KETTENIS, Zur Nohn, 81.
Die Verlegung des Gesellschaftssifzes erfolgt durch einfachen Beschluss der Gescheftsleitung und wird in
den Anlagen des Belgischen Staatsblettes vereffentlicht. Die Gesellschaft kann ebenfalls, durch einfache
Entscheidung der Gescheftsleitung, Zweig stellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.
ARTIKEL 3 - Gegenstand der Gesellschaft
Gegenstand der Gesellschaft ist
- die Ausf�hrung von Verwaltungsarbeiten aller Art;
- der An- und Verkauf, Import und Export sowie die Vermietung von jeglichen Apparaturen und Fahrzeu gen,
insbesondere von medizinischen Gereten und Apparaten
- die Verwaltung von Immobilien aller Art;
- der An- und Verkauf, Import und Export von medizinischen Produkten aller Art.
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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 15/04/2014 - Annexes du Moniteur belge
Sie derf sich ebenfalls an allen Gesch�ften, Untemehmen oder Gesellschaften beteifigen, die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwicklung ihres Unternehmens zu beg�nstigen.
Sie kann aile industriellen, kaufm�nnischen und finanziellen Handlungen mobilarischer und immobilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder indirekt auf den Gesellschaftszweck beziehen.
ARTIKEL 4- Dauer der Gesellschaft "
Die Gesellschaft ist f�r eine unbestimmte Dauer gegr�ndet.
Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Aufl�sungsdatum �berschreiten,
ARTIKEL 5 - Gesellschaftskapital
Das Gesellschaftskapital ist unbegrenzt,
Sein Betrag ist festgesetzt auf minimum sechshundertsechstausendneunhundertneununddreissig Euro siebenundvierzig Eurocent (606.939,47, � ). Es zerfallt in f�nfzig (50) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert. Jeder Anteil entspricht einem/F�nfzigstel.(1/50) des Gesellschaftsvermbgens.
Dieses Kapitalist ganzlich gezeichnet und voll-istandig freige-imacht
ARTIKEL 6- Gesellschaftsanteile
Das Gesellschaftskapital ist vertreten durch Gesellschaftsanteile ohne Nennwert.
ARTIKEL 10- Verwaltung der Geselfschaft
Die Gesellschaft wird verwaltet von einem Verwaltungsrat, der wenigstens aus zwei Mitgliedern besteht. Letztere werden von der Generalversammlung f�r sechs Jahre gew�hlt, sie sind wiederwahlbar und k6nnen jederzeit von der Generalversammlung abgesetzt werden.
ARTIKEL 11
Der Verwaltungsrat ist mit den weitgehendsten Vollmachten ausgestattet, um alle verwaltungsmaRigen Geschafte und Anordnungen, die die Gesellschaft angehen, zu treffen und auszuf�hren. Aile Angelegenheiten, die nicht ausdr�cklich
durch das Gesetz oder die gegenwartigen Satzungen der Generalversammlung vorbehalten sind, unterliegen seiner Zust�ndigkeit.
Alle rechtlichen Angelegenheiten, 'set es als Kfager oder als Beklagter, obliegen der Sorgfalt des Verwaltungsrates oder eines hierzu emannten Verwaltungsratsmitgliedes, der in dieser Hinsicht die Gesellschaft rechtsg�ltig vertritt.
Der Verwaltungsrat kann auch ganz oder tellweise Vollmachten, die ihm �bertragen sind, an einen oder mehrere seiner Mitglieder, die alsdann die Bezeichnung "Beauftragter Geschaftsf�hrer" annehmen, oder auch an eine oder mehrere au13enstehende Personen erteilen. Der Verwaltungsrat setzt das Ausmass und die Dauer dieser Volimachten und gegebenenfaffs die diesbez�glichen Entsch�digungen f�r diese beauftragten Geschaftsf�hrer, Direktoren oder f�r die mit der Ausf�hrung dieser Aufgaben betrauten Herren fest.
Ausser der Vollmacht der . t�glichen Geschaftsf�hrung haben die beauftragten Geschaftsf�hrer die weitgehendsten Rechte hinsichtliehider Ausf�hrungen der Beschl�sse des Verwaltungsrates. Sie vertreten die Gesellschaft gegentlber Dritten f�r alle Angelegenheiten, die durch die tagliche Geschaftsf�hrung bedingt sind. Hierzu gehbren die Beziehungen ztl den 'affentlichen und privaten Verwaltungsbeh�rden, die Entlastungen bei der Postverwaltung und des Postschekamtes.
lhre Unterschriften vertreten die Gesellschaft rechtsg�ltig gegen�ber den Banken und allen bffentlichen und privaten Behelfrden, gleich welcher Art diese Geschafte sind, ohne class sie hierzu einer besonderen Vollmacht noch eines Beschlusses des Geschaftsrates bed�rfen. Die beauftragten Geschetsf�hrer kiinnen ebenso wie der Verwaltungsrat sich Vollmacht erteilen, jegliche Geschafte, die den Gegenstand der Gesellschaft bilden, auszuf�hren. Wenn die tagliche Gesch�ftsf�hrung mehr als zwel Geschaftsf�hrern �bertragen ist, bilden diese unter sich ein Direktionskommitee und beauftragen einen von ihnen mit der eventuellen Ausf�hrung der Entscheidungen.
ARTIKEL 12 - Unterschriften
Ungeachtet der Aus�bung der in vorstehendem Artikel vorgesehenen �bertragungen, muss jede die Gesellschaft verpflichtende Urkunde und alle Befugnisse oder Vollmachten, um g�ltig zu sein, von zwei Verwaltungsratmitgliedern unterschrieben sein, die demnach befugt sind die Gesellschaft vor Gericht oder in allen Urkunden zu vertreten und die sich gegen�ber Dritten nicht mit einer vorherigen Genehmigung des Verwaltungsrates auszuweisen brauchen.
ARTIKEL 13 - �berwachunq der Gesellschaft
Die �berwachung der Gesellschaft obliegt einem jeden Gesellschafter, insofern das Gesetz nichts Anderweitiges vorschreibt,
ARTIKEL 14- Generalversammlung
Die Generalversammlung setzt sich zusammen aus der Gesamtheit der lnhaber von Antellscheinen. Sie bat folgenden Obliegenheiten:
a) die Anzahl der Verwaltungsratmitglieder festzusetzen, sie zu ernennen und sie gegebenenfalls abzuberufen;
b) in der Generalversammlung Kenntnis zu nehmen von der Bilanz und den Jahreskonten, Uber die dem Verwaltungsrat zu erteilende Entlastung zu beschliessen, gegebenenfalls die Verteilung des Reingewinns festzusetzen;
c) die vom Verwaltungsrat vorgeSchlagenen Ausschliessungen endg�lt(g auszusprechen;
d) die Satzungen zu andern unter Beabirtung der gegenw�rtigen Statuten;
e) die Aufl�sung der Gesellschaft auszusprechen.
Die Generalversammlung tritt zusammen auf Einberufung des Verwaltungsrates. Sie tritt regelmassig einmal
im Jahre und zwar am ersten Mittwoch des Monats Mai um 15 Uhr zusammen.
Sie muss vom Verwaltungsrat einberufen werden auf Verlangen der Mitglieder, welche zusammen
mindestens einen F�nftel des Gesellschaftskapitals vertreten. Doch muss die Aufforderung, die
Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten
Tell B - Fortsetzung
Generalversammlung einzuberufen, durch eingeschriebenen Brief an den Vorsitzenden des Verwaltungsrates unter Angabe der Tagesordnung ergeherL Die so einzuberufende Generalversammlung muss innerhalb von %echs Wochen nach Eingang der Aufforderung vom Verwaltungsrat anberaumt werden.
Die Einberufungen zu den Generalversammlungen m�ssen zwei Wochen vorher durch Einschreiben efolgen.. Um an der Generalversammlung teilzunehmen, m�ssen die Mitglieder wenigstens f�nf Tage vor der Versammlung ihren diesbez�glichen Beschluss am Gesellschaftssitz m�ndlich oder schriftlich anmelden. Jedes Mitglied kann sich durch einen anderes Mitglied, welches mit einer diesbez�glichen Vollmacht versehen ist, vertreten lassen, Die Vollmachten sind mindestens f�nf Tage vor der Versammlung am Gesellschaftssitz zu hinterlegen.
Jeder Antellschein gibt Anrecht auf eine Slimme, sodass jedes an der VersammIung teilnehmende Mitglied ' rnindestens eine Stimme hat.
ARTIKEL 15 - Bilanz und Gewinnverteilung
Das Gescheftsjahr beginnt am : ersten Januar und endigt am einunddreissigsten Dezember eines jeden JahreL Jedes Jahr am einunddreissigstein Dezember wird auf Veranlassung des Verwaltungsrates eine Bilanz towie die Jahreskonten aufgestellt.
Die Verwendung des Reingewinns unterliegt der Beschlussfassung der Generalversammlung.
ARTIKEL 17 - Liquidation
lm Falle der Aufl�sung der Gesellschaft, aus gleich welchem Grunde, erfolgt die Liquidation durch die sich
diesem Zeitpunkt im Amt befindlichen Ver-iwaltungs-ratmitglie-ider, es sel denn, die Generalversammlung w�rde diesbez�glich einen oder mehrere Liquidatoren ernennen, deren Befugnisse und Bez�ge sie festlegen w�rde.
Der positive Saldo der Liquidation wird auf die Aktio-mere im Verheltnis der ihnen gehtihrenden Aktien, die alle das gleiche Recht haben, verteilt.
F�r gleichlautenden analytischen Auszug :
Jacques RIJCKAERT, assoziierter Notar.
Wurde auch hinterlegt eine Ausfertigung des Protokolls der Generalversammlung und der Anlage.
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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 15/04/2014 - Annexes du Moniteur belge
Bitte auf der letzten Seita des Tells B angeben Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegentiber. zu vertreten.
Auf der R�ckseite : Name und Unterzeichnung