27/09/2013
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde
bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsbiatt
zu ver�ffentlichen ist
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*131973
Hinterlegt bei der Kanz1
des Handelsgerichts EUPEN
1 8 -09- 2013
IA/ Kanzlei
der Greffier
Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 27/09/2013 - Annexes du Moniteur belge
Gesellschaftsname : DG Immobilien
Rechtsforrn : Gesellschaft in Form einer Genossenschaft mit unbeschrankter Haftung
Sitz : Hauseter Stalle 68, 4731 Eynatten
Unternehmensnr : .�-3 g el 5.--Q
Gegenstand Gr�ndung- Ernennung
der Urkunde
Zwischen den Unterzeichneten :
1.David Schlembach, Kierweg 21 in D- 52152 Simmerath
2. Emir Sarac, Hauseter Stalle in 4731 Eynatten
3. Serge Bailly, Kierweg 21 in D-52152 Simmerath
wurde vereinbart eine Genossenschaft mit unbegrenzter Haftung zu gr�nden und zu diesem Zweck: folgenden Gesellschaftsvertrag abzuschlieRen.
Bezeichnung der Gesellschaft
Die Genossenschaft wird unter der besonderen Bezeichnung " DG Immobilien. " gef�hrt.
Sitz der Gesellschaft
Der Sitz der Gesellschaft ist in 4731 Eynatten, Hauseter StraBe 68 .
Dle Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluss der Geschaftsieitung und wird in;
den Aniagen des Belgischen Staatsbiattes ver�ffentlicht. Die Gesellschaft kann ebenfalls, durch einfache;
Entscheidung der Gesch&ftsleitung, Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.
Gegenstand der Gesellschaft
der An und Verkauf von Immobilien
die T tigkeit eines Immobilienpromotors
Dauer der Gesellschaft
Die Gesellschaft wird f�r eine unbestimmte Dauer gegr�ndet.
Sie kann Verpflichtungen eingehen, die ihr eventuelles Aufltsungsdatum �berschreiten.
Gesellschaftskapital
Das Gesellschaftskapital ist unbegrenzt. Sein Betrag let festgesetzt auf einep Minimalbetrag von 1.200 Euro.,
Der Minimalbetrag von 1.200 Euro wird durch die Teilhaber auf ein Bankkonto eingezahit.
Gesellschaftsanteile
Das Gesellschaftskapital ist vertreten durch Gesellschaftsanteile mit einem Nominalwert von je 40 Euro.
Die Anteile werden wie folgt gezeichnet 40 Anteile
Herr Emir Sarac 40 Anteile
Herr Serge Bailly 40 Anteile
Herr David Schlembach
Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegen�ber, zu vertreten.
Auf dar R�ckseite : Name und Unterzelchnung.
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Verwaltung der Gesellschaft
Die Gesellschaft wird von einem Verwalter verwaltet. Dieser wird durch die Teilhaber f�r eine unbegrenzte Dauer emannt. Er kann durch einfachen Beschluss der Teilhaber fristlos und ohne Entsch�digung abberufen werden, ohne dass die Teilhaber ihren Entschluss rechtfertigen m�ssen. Die T�tigkeit des Verwalters wird nicht verg�tet.
Aufnahme_ Austritt und Ausschluss der Teilhaber
F�r Aufnahrne, Austritt und Ausschluss von Teilhabern ist der Verwalter zust�ndig. Er braucht seine diesbez�glichen Beschl�sse nicht zu begr�nden. Die Mitgliedschaft gekt verloren : durch Demission, durch den Tod, durch Entm�ndigung oder Konkurs des Teilhabers. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden bei Nichtetf�llung des Vertrages oder bei einer Handlungsweise, die den Interessen der Gesellschaft schaden w�rde. Die Teilhaber kunnen nur im Laufe der ersten sechs Monate des Gesch�ftsjahres austreten. Der Verwaltungsrat kann die Annahme des Austritts verweigem, so zum Beispiel, wenn der Teilhaber seinen Verpflichtungen gegen�ber der Gesellschaft nicht nachgekommen ist. Bel Ausschluss eines Teilhabers muss der Verwalter dem Betreffenden vorher Gelegenheit geben, sich zu der Angelegenheit zu iluRem. Der Teilhaber kann bei der n�chsten Generalversammlung Berufung einlegen.
Der ausscheidende Teilhaber hat in jedem Falle nur Anrecht auf R�ckzahlung des Wertes seines eingezahlten Anteiles, sowie dieser Wert aus der letzten durch die Generalversammlung genehmigten Bilanz hervorgeht.
Befugnisse
Der Verwalter ist mit den weitesten Volimachten ausgestattet, um alle verwaltungsm�nigen Geschrifte und Anordnungen, die die Gesellschaft angehen, zu treffen und auszuf�hren. Alle Angelegenheiten, die nicht ausdr�cklich durch das Gesetz oder die gegenw�rtigen Satzungen der Generalversammlung vorbehalten sind, unterliegen seiner Zust�ndigkeit.
Alle rechtlichen Angelegenheiten, sel es als Ki�ger oder als Beklagter, obliegen der Sorgfalt des Verwalters, der In dieser Hinsicht die Gesellschaft rechtsg�ltig vertritt.
Generalversammlung
Die Generalversammiung setzt sich zusammen aus der Gesamtheit der Besitzer von Anteilscheinen. Sie het
folgende Obliegenheiten :
a) den Verwalter zu emennen und ihn gegebenenfails abzuberufen
b) in der Generalversammlung Kenntnis zu nehmen von der Bilanz und den Jahreskonten, �ber die dem Verwalter zu erteilende Entlastung zu beschlieRen, gegebenenfalls die Verteilung des Reingewinns
c) die durch den Verwalter vorgeschlagenen AusschlieRungen endg�ltig auszusprechen;
d) die Safzungen zu �ndem unter Beachtung der gegenw�rtigen Statuten;
e) die Auflijsung der Gesellschaft auszusprechen.
Die Generalversammlung tritt zusammen auf Einberufung des Verwaltungsrates. Sie trilt regelmdRig einmal im Jahr und zesar am letzten Samstag des Monats Mai 19 Uhr zusammen. Sie muss durch den Verwalter einberufen werden auf Verlangen der Mitglieder, welche zusammen mindestens ein F�nftel des Gesellschaftskapitals vertreten. Auch muss die Aufforderung, die Generalversammlung einzuberufen, durch eingeschriebenen Brief an den Vorsitzenden des Verwaltungsrates unter Angabe der Tagesordnung ergehen. Die so einzuberufende Generalversammlung muss innerhalb von sechs Wochen nach Eingang der Aufforderung durch den Verwalter anberaumt werden. Die Einberufungen zu den Generalversammlungen m�ssen zwei Wochen vorher erfolgen.
Bilanz und Gewinnverteilung
Das GeschMftsjahr beginnt am 1 Januar und endet am einunddreiRigsten Dezember des Jahres. Das erste Gesch�ftsjahr beginnt am heutigen Tag, um am 31.12.2014 zu enden. Jedes Jahr am einunddreiBigsten Dezember wird auf Veranlassung des Verwalters eine Bilanz sowie die Jahreskonten aufgestellt. Die Verwendung des Reingewinns unterilegt der Beschlussfassung der Generaiversammlung.
Ab�nderung der Satzung
Bei Ab�nderung der Satzungen muss mindestens die H�lfte der Anteilscheine bei der Generalversammiung vertreten sein und die Vorschl�ge m�ssen mit drei Viertel der anwesenden und vertretenen Stimmen angenommen werden. Falls die erste Versammlung nicht beschlussfdhig ist, kann die zweite Versammlung g�ltige Beschl�sse fassen, ohne R�cksicht auf die Zahl der anwesenden und vertretenen Stimmen.
Liquidation
Bei Aufl�sung der Gesellschaft bezeichnet die Generalversammiung den oder die Liquidatoren, setzt deren Amtsbefugnisse und die Rohe ihrer Gehaltsbez�ge fest. Das nach Deckung der Schulden vorhandene Reinvermdgen dient zur R�ckzahlung der Anteilscheine.
Bestimmungen der inneren Verwaltung
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Kontrolle "
Jeder Teilhaber hat ein individuelles Kontrollrecht und kann sich bei dieser Aufgabe durch e�nen! Buchhaitungsexperten untmmt�tzwn lassen '
Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 27/09/2013 - Annexes du Moniteur belge
Zum Verwaiter der Gesellschaft auf unbestimmter Dauer wird ernannt : Herr Emir Sarac wohnhaft in 4731 Eynmtten.Houoeter Stalle 88.
Get�tigt in vierfacher Ausf�hrung zu Eupen, om 13. Augus zweitausend und dreizehn
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Emir Sarac , Verwalter
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