DIE HOFFNUNG

Divers


Dénomination : DIE HOFFNUNG
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 421.774.014

Publication

23/11/2011
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von

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 23/11/2011- Annexes du Moniteur belge

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Hinterlegt bai der ï{anzlei

des Handelsgerichts EUPEN

10 -11- 2011

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Unternehmensnr : 0421.774.014

Name der Vereinigung 1 Stiftung 1 Organismen

(ausgeschrieben) : DIE HOFFNUNG

(abgek(zt) :

Rechtsforen : V.O.G.

Sitz : Alter Mairnedyerweg 11

Geeenstand

der Urkunde : Ânderung der Statuten

Auszug sus dem Protokoll der Generahrersammlung vom 30.09.2011

Die Ânderung des Sitzes der V.o.G. vom Alten Malmedyerweg 11 In 4700 EUPEN an die Adresse Feldchen

13 in 4731 EYNATTEN wird einstimmig beschlossen

(gezeichnet Raphaël SCHOFFERS - Sekretâr)

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13/09/2011
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des Handelsgerichts EUPEN









01 -09- 2011





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der Greffier

MOD 3.2

Unternehmensnr : 0421.774.014

Name der Vereinigung / Stiftung / Organismen

(ausgeschrieben) : DIE HOFFNUNG

(abgekürzt) :

Rechtsforen : V.o.G.

Sitz : Alter Malmedyerweg 11, 4700 EUPEN

Gedenstand

der Urkunde : Anderung der Vorstandsmitglieder

Auszug aus dem Protokoll der Generalversammlung vom 27.052011 : Folgende Mitglieder treten aus dem Vorstand aus :

Philippe EVERS (President)

Ralph WOLKENER (Kassierer)

Thomas POTGEN (Sekretâr)

Wahl des neuen Komitees 2011-2012:

Président : Arnaud KERZMANN

Kassierer : Michael RADERMACHER

Sekretdr : Raphael SCHOFFERS

(Gezeichnet SCHOFFERS Sekretâr)

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 13/09/2011 - Annexes du Moniteur belge

30/04/2015
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatshlatt zu veróffentlichen ist

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermüchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

NfDD 3.2

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des Handeleal der ger cht KEUPEN

2 0 -04- 2015

der Greffier Kantlei

Unternehmensnr : 0421.774.014

Name der Vereinigung I Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) : DIE HOFFNUNG

(abgekürzt) :

Rechtsform : V.o.G. Roue ti,)

Sitz : 4731 EYNATTEN, Feldchen 13

Gegenstand

der Urkunde : ABANDERUNG DER STATUTEN

KAPITEL I. -- Benennung, Sitz, Gegenstand, Dauer

Artikel 1

Die Gesellschaft trâgt den Namen  Die Hoffnung".

Artikel 2

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4730 HAUSET, Frepert 39  Gerichtsbezirk Eupen. Er kann durch Beschluss des Verwaltungsrates verlegt werden.

Artikel 3

Die VOG bezweckt die Finanzierung und Durchführung von Projekten im sozialen Bereich im Zuge der Wohltítigkeitsaktivitten der Table Ronde Eupen Nr., 50, deren Mitglieder zeitgleich die Mitglieder der VOG sind. Eotgende Projekte im soziaten Bereich sind hier vorgesehen :

-Hilfe für minderbemittelte Personen

-Hilfe für behinderte Personen

-Hilfe für Familien und insbesondere Kinder in Not

Die Gesellschaft wird disse Hilfsprojekte ftnanzieren und fürdern, ergânzend zu der Intervention der 5ffentlichen Instanz und insbesondere Projekt für Projekt prüfen, ob und inwiefem die óffenilichen lnstanzen nicht entsprechend ausreichend intervenieren.

Die VOG ist bestrebt, die Zulassung als Institut im Sinne des Artikels 104.3/4 des belgischen Einkommenssteuergesetzbuches beizubehalten und die entsprechenden gesetzlichen Auflagen stândig zu erfüllen.

Artikel 4

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie kann zu jeder Zeit aufgelüst werden.

Artikel 5

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 30/04/2015 - Annexes du Moniteur belge

MOU 3.2

Alle Akten, Dokumente, Anzeigen, Verüffentlichungen und sonstigen Belege, herrührend aus der Geseilschaft ohne Erwerbszweck, tragen die Benennung  Die Hoffnung" und anschliefSend die Wbrter ; Verein ohne Gewinnstreben, oder in franzüsischer Sprache : L'Espoir  Association sans but lucratif.

KAPITEL 1L  Mitglieder

Artikel 6

Die Zabi der Mitglieder ist unbegrenzt, darfjedoch nicht weniger ais sechs betragen.

Artikel 7

Um Mitglied der Geseilschaft zu werden, muss man ;

1.sich der gegenwârtigen Satzung unterwerfen;

2.Mitglied der Table Ronde Eupen Nr. 50 sein;

Die Liste der Gründungsmitglieder wurde mit den Gründungsstatuten im Belgischen Staatsanzelger vom 19. August 1981 (N6280) verüffentlicht,

Artikel 8

Die Verpflichtungen eines jeden Mitglieds sind bis zur Hihe seiner Beitrâge begrenzt.

Artikel 9

Jedes Mitglied bestimmt, jedes Jahr, die Hohe seines jâhrlichen Beitrages, der nicht hi her als 10 EURO sein dart.

Er kann den Beitrag auch im Voraus für einige Jahre leisten.

Artikel 10

10.1. Austritt sowie Ausschluss von Mitgliedem erfolgen nach den Vorschriften des Artikels 12 des Geselzes über die Vereinigungen ohne Gewinnstreben.

10.2. Das austretende Mitglied (freiwillig oder ausgeschiossen) hat kein Recht auf den Gesellschaftsfonds (Kapitai), Es kann auch nicht die Rückerstattung seiner Beitrâge verlangen, ebenso keine Kontenabrechnung, Inventaraufnahme oder Sicherungsverwahrung.

Der Austritt aus der Table Ronde Nr. 50 Eupen kommt automatisch einem Austritt aus der Gesellschaft gleich.

KAPITEL III.  Verwaltung und Aufslcht

Artikel 11

Die Gesellschaft wird verwaltet durch einen Verwaltungsrat von mindestens 3 Personen. Diese werden durch die Generalversammlung emannt für eine Dauer von einem Jahr. Die Wiederwahl ist zulâssig.

Die Mehrheit des Verwaltungsrates soli aus aktiven Mitgliedem der Table Ronde 50 Eupen bestehen.

Der Prâsident des betreffenden Jahres der Table Ronde 50 Eupen ist automatisch der Prâsident der Gesellschaft.

Das Mandat eines Verwaltungsratsmitgliedes ist zu jeder Zeit durch begründeten Beschluss der Generalversammlung widerrufbar.

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MOD 3.2

Artikel 12

1.Der Verwaltungsrat bestimmt aus seinen Mitgliedem einen Prâsidenten, einen Sekretâr und einen Kassierer,

2.Der amtierende Président der Table Ronde 50 Eupen, ist zugleich Président des Verwaltungsrates der VOG.

3.Dieser kann auch die Ausführung der téglichen Geschâfte und Probleme einem delegierten Verwaltungeratsmitglied übertragen.

Artikel 13

Der Verwaltungsrat trilt mindestens einmal pro Jahr zusammen und ebenso, wenn ein Mitglied es verlangt Oder wenn die Umstânde es erfordem.

Er ist beschlussféhig, wenn die Hélfte seiner Mitglieder anwesend ist.

Im t=alle der Beschlussunféhigkeit kann eine zweite Versammlung innerhaib acht (8) Tagen einberufen werden und gültig beschliefBen, ohne die Zahl der Anwesenden zu berücksichtigen. Ihre Beschlüsse sind mit einfacher Mehrheit (die I-Iélfte der Slimmen plus eine) zu fassen. Die Protokoll der Beschlüsse werden aufgestelit und in einem Spezialregister geméfS Artikel 24 eingetragen.

Artikel 14

Der Verwaltungsrat hat die weitestgehenden Befugnisse zur Vertretung der Gesellschaft. Alles, was nicht durch Gesetz oder durch die vorliegende Satzung der Generalversammlung vorbehalten ist, féllt in seine Zusté ndig keit.

Er bestimmt die innere Geschéftsführung. Er kauft, mietet und vermietet alle beweglichen und unbeweglichen Objekte. Er schliefMt alle Vertrâge und Vergleiche über die Gesellschaftsinteressen ab. Er nimmt alle Subsidien und Zuschüsse an. Er beschliel3t auch über die Annahme von Vermâchtnissen und Schenkungen und über alle Geldanlagen.

Er schalift die notwendigen Stellen, beschlieflt über Einstellung oder Entlassung von Angestellten, bestimmt deren Befugnisse und Gehélter. Er kann auch einen Teil dieser Befugnisse elnem delegierten Verwaltung5ratsmitglied übertragen.

Artikel 15

Die Geschâfte und Rechtshandlungen der tilglichen Geschéftsfiihrung, sowie die laufende Korrespondenz sind durch das delegierte Verwaltungsratsmitglied allein zu unterschrelben. Es handelt sich hier insbesondere um alle Beziehungen zur Postverwaltung und allen anderen amtlichen oder privaten Verwaltungen.

Der Kassierer erhâlt eine unbegrenzte Bankvollmacht seitens des Verwaltungsrates. Diese Volimacht kann jederzeit durch die anderen beiden Verwaltungsratsmitglieder oder durch die Generalversammiung entzogen werden.

Artikel 16

Die Aufeicht der Gesellschaft obliegt einem Kollegium von zwei (2) Kommissaren, die aus dem Kreis der aktiven Mitglieder der Table Ronde 50 Eupen, gewéhit werden.

Aufler Sonderregelung der Generalversammlung werden das âlteste und das Jüngste anwesende Mitglied der Table Ronde 50 Eupen hierzu bestimmt.

Die Dauer ihres Auftrages ist auf ein (1) Jahr festgesetzt. Die Wiederwahl ist zulâssig.

Das Kollegium der Kommissare hat die weitestgehenden Befugnisse, um die Buchfiihrung und die Verwendung der Gelder zu kontrollieren.

Artikel 17

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MOD 3.2

Die Auftrâge der Verwaltungsratsmitglieder und Kommissare werden ehrenhalber ausgeübt, ohne Anspruch auf Entgelt.

KAPITEL IV.  Generalversammlung

Artikel 18

Die Generalversammlung ist das souverâne Organ der Gesellschaft. Sie ist zustàndig für

1.Satzungsânderungen;

2.Genehmigung der Haushaltsplâne und Abrechnungen;

3.Emennung und Widerruf der Verwaltungsratsmitglieder und Kommissare;

4.Freiwillige Aufli Sung der Gesellschaft;

5.Alle anderen Entscheidungen, für welche nach den Vorschriften des Gesetzes oder der Satzungen nicht

der Verwaltungsrat zustândig ist;

Artikel 19

Die Generalversammlung muss jâhriich einmai im Laufe des Monats Juni abgehaiten werden.

Eine aul erordentliche Generalversammlung kann durch Beschluss des Verwaltungsrates, wenn die Umstünde es verlangen, oder auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Gesellschafter innerhalb eines Monats einberufen werden.

Artikel 20

Die Einladungen werden den Mitgliedern durch einfachen Brief oder per E-Mail durch den Verwaltungsrat mindestens vierzehn Tage vor dem für die Versammlung vorgesehenen Datum zugesandt. Die Einladung wird durch den Vorsitzenden oder durch zwei Verwaltungsratsmitg lieder unterschrieben.

Die Einladungen müssen die auf der Tagesordnung stehenden Punkte erwâhnen. Die Versammiung kann nur über die Punkte beraten und Entschlüsse fassen.

Den Vorsitz der Versammlung führt der Vorsitzende des Verwaltungsrates oder dessen Vertreter.

Artikel 21

Jeder Gesellschafter hat das gleiche Wahlrecht. Jeder hat eine Stimme und zwar persi nlich oder vertreten durch einen Bevollmchtigten, der auch Gesellschafter und aktives Mitglied der Table Ronde 50 Eupen sein muss.

Artikel 22

Die Versammlung ist beschlussfühig, welches auch die Zahi der anwesenden Mitglieder sel.

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden oder, bei dessen Abwesenheit, die Stimme dessen Stelivertreters entscheidend.

In Abweichung von Absatz 1 dieses Artikels kunnen die Beschlüsse der Versammlung betreffend Ânderung der Satzungen, Ausschluss von Mitgliedem oder freiwillige Autlüsung der Gesellschaft nur gefasst werden, wenn die besonderen Bedingungen erfüllt sind, die durch die Artikel 8, 12 und 20 des Gesetzes über die Vereinigungen ohne Gewinnstreben vorgeschrieben sind.

Artikel 23

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MOD9.2

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden aufgezeichnet in einem Protokoll, welches unterschreiben wird durch den Schriftführer und den Vorsiizenden. Die Beschlüsse werden feme in een zu diesem Zweck vorgesehenen Spezialregister eingetragen am Sltz der Geselischaft. Die Auszüge werden durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder durch zwei Verwaltungsratsmitglieder unterschrieben. Sie werden jedem Mitglied oder Driften, die dies beantragen ausgehândigt. Die Bestimmungen dies Artikels geiten auch für das aktualisierte Mitgliederregister (Artikel 10 des Gesetzes über die Gesellschaften ohne Erwerbszweck).

KAPITEL V.  Haushaltspian und Rechnungsablage

Artikel 24

Das Buchhaitungsjahr der Geselischaft beginnt zum 1. Januar und endet am 31. Dezember des laufenden Jahres.

Jedes Jahr, im Laufe des Monats Juni ist die Rechnungslegung des verflossenen Jahres sowie der neue Haushaltspian aufzustellen und der Generalversammlung zwecks Genehmigung vorzulegen.

KAPITEL VI. --Auflósung

Artikel 25

lm Falle der freiwilligen Auflósung bestemmen die Mitglieder der Generalversammlung einen oder mehrere Liquidatoren und legen deren Befugnisse Eest,

Artikel 26

In allen FâIfen der AutlSsung wird das Gesellschaftsvermügen, nach Abzug der Schulden und Begleichung der Lasten eitier gleichen Gesellschaft ohne Erwerbszweck, die durch eine Table Ronde in Belgien mit humanitârem Ziel geschaffen wurde, zufallen.

KAPITEL VII.  Verschiedenes

Artikel 27

Hinsichtlich aller in der vorliegenden Satzung nicht geregeiten Punkte geiten die Bestimmungen des Gesetzes betreffend der Vereinigung ohne Gewinnstreben.

lm Falie von Streitigkeiten bezüglich der Ausführung der Satzung oder der Beschlüsse der Geselischaft ohne Erwerbszweck, werden diese durch die Generalversammlung entschieden.

Anderungen im Verwaltungsrat :

Rücktritte :

RADERMACHER Michael

KERZMANN Amaud

E=mennungen :

ZIMMERMANN David, wohnhaft in 4700 EUPEN, Friedensstrasse 14

KOONEN Stephan, wohnhaft in 4730 HAUSET, Frepert39

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Coordonnées
DIE HOFFNUNG

Adresse
FELDCHEN 13 4731 EYNATTEN

Code postal : 4731
Localité : Eynatten
Commune : RAEREN
Province : Liège
Région : Région wallonne