DISU

Divers


Dénomination : DISU
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 544.807.923

Publication

21/02/2014
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veroffentlichen ist

ONITEUR BELGE

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# 4 -02-

2014

BELGISCH STAATSBL.AIe Graif'er Kanziei

GeseIlschaftsname

(von ausgeschrieben) : DISU

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrekter Haftung Sitz : 4711 Lontzen -- Walhorn, Merolser Strasse, 68

tJnternehmensnr : Li 0-Y " 92 3

Gegenstand GRÜNDUNG - ERNENNUNG

RECTIFICATION

ACTE DU 06/02/2014

NR 14035887

der Urkunde

Aus einer Urkunde getütigt vor assoziierter Noter Antoine RIJCKAERT in Eupen, am 17. Januar 2014, registriert drei Blâtter, ohne Zusatz, in Eupen, am 23, Januar 2014, Band 203, Blatt 99, Fach 02, erhalten 50,004 ¬ , der Hauptinspektor a.i. A.F. MOCKEL, geht hervor dass

1. Herr ROMBACH Fritz Dleter, geboren zu Aachen (D), am dreizehnten Mârz neunzehnhundertsiebenundfünfzig (NN 570313 619-15), deutscher Staatsangeh5rigkeit, wohnhaft in 4711 Walhom, Merolser Straffe 68,

2, und dessen Ehefrau, Frau ROMBACH geborene PRASSE Susanne, geboren zu Wemigerode (D), am vierzehnten September neunzehnhunderteinundsiebzig (NN 710914 560-89), deutscher Staatsangehürigkeit, wohnhaft in 4711 Walhom, Merolser Straf3e 68

erklârend geheiratet zu haben, ohne einen Ehevertrag abgeschlossen zu haben,

eine Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung gegründet haben und zu diesem Zweck folgenden Gesellschaftsvertrag abgeschlossen haben :

ARTIKEL 1.

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung "DISU", Privatgesellschaft mit beschr5nkter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Veri ffentlichungen müssen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und leserlich die Worte "Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH", sowie die Eintragungsnummer beim Register der Rechtspersonen, gefolgt von der Abkürzung RJP, und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in weichem die Gesellschaft ihren Sitz het, beenhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4711 Lontzen (Walhorn), Merolser Strasse, 68. Sie untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluss der Geschâftsleitung und wird in den Anlagen des Belgischen Staatsbtattes veroffentiicht.

Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Austand errichten. ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat zum Gegenstand (sowohl in Belgien als auch im Ausland)

- den Thekenverkauf von Lebensmitteln und Getrünken, die vor Ort verzehrt werden und die im Allgemeinen. in Wegwerf Verpackung angeboten werden, das Betreiben eines Restaurant, eines Eiscafes, sowie den Import, und den Export von nicht reglementierten Waren, insbesondere Lebensmittel.

Die Gesellschaft dart sich in jeder Weise an allen Geschttften, Unternehmen oder Gesellschaften beteiligen, die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwicklung ihres Unternehmens zu begünstigen. Sie kann alle industriellen, kaufmânnischen und finanziellen Handlungen mobilarischer und immobilarischer Art vomehmen, die sich direkt oder indirekt auf den Gesellschaftszweck bezïehen.

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Auflüsungsdatum überschreiten,

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro Euro (18.600,00 ¬ ). Es zerffIit in einhundertsechsundachtzig (186) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert.

Jeder Anteil entspricht einem/einhundertsechsundachtzigstel (1/186) des Gesellschaftsverm;gens. ARTIKEL 6,

Diese einhundertsechsundachtzig (186) Geschâftsanteile werden wie fotgt gezeichnet ;

- durch Herrn Fritz Dieter ROMBACH, vierundneunzig Anteile (94), oder die Summe von neuntausendvierhundert Euro (9.400,00 ¬ );

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die duit berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenûber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzefchnung.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 21/02/2014 - Annexes du Moniteur belge

- durch Frau ROMBACH geborene PRASSE Susanne zweiundneunzig Anteile (92), oder die Summe von neuntausendzweihundert Euro (9.200,00 ¬ );

Jeder Anteil ist augenblicklich zu eineet Drittel freigemacht und die zur Freimachung eingezahlten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bei der AXA BANK in Eupen, unter der Nummer 13E80 7512 0684 6577 hinterlegt worden. Die Erschienene erklart und erkennt an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort über einen Betrag von sechstausendzweihundert Euro (6.200,-E) verfügen kann.

ARTIKEL 10.

Die Geschaftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren Geschaftsführem anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht, In diesem letzten Falle für eine Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschaftsführung kann die tagliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschaftsführern oder einem ()der mehreren Direktoren, Geselischafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmachtigten bestimmte Sondervolimachten übertragen,

Ein Geschâftsführer dart sich weder direkt noch indirekt an einem Unternehmen beteiligen, welches als Konkurrenz vermutet wird.

ARTIKEL 12,

Jedem Geschâftsführer werden die notwendigen Voilmachten übertragen, um alle zur Tatigkeit der Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu kónnen. Gerichtliche Klagen, sowohl als Klager wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einep Geschfiftsführer verfolgt.

ARTIKEL 13,

Sofften mehr als zwei Geschüftsführer vorhanden sein, werden aile Akten, welche die Gesellschaft verpflichten, alle Befugnisse und Vallmachten, alle Abberufungen von Agenten, Ange-'stellten oder Lohnempfangern durch zwei Geschàftsführer unterzeichnet, die sich Driften gegenüber nicht mit einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschâftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gem den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie interessierenden Geschafte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Vorladungen angegebenen Ort, eine ordentliche Generalversammlung statt und zwar am 30 des Monats Mai m 18 Uhrs

lst dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nachstfolgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfalls auflerordentlich, gemall den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedes Mal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschaftsführung und des Kommissars, wenn ein soloher vorhanden ist, und erdrtert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich seibst oder für einen Auftraggeber abstimmen; ein jeder Anteil gibt Anrecht auf aine Slimme.

Solange die Gesellschaft nur eiven Geselischafter zahlt übt dieser die der Generalversammlung zufallenden Befugnisse aus; er kann diese nicht übertragen.

Die Beschfüsse des affeinigen Geselfschafters, handeind steflvertretend für die Generalversammlung, werden in einem am Gesellschaftssitz geführten Register Pestgehalten.

ARTIKEL 17,

Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreifligaten Dezember eines jeden Jahres zu enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschâftsführung das Inventar und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes., Auflerdem erstellt die Geschaftsführung einen Bericht, indém sie über ihre Geschaftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunachst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds ein!Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Der Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschliellt. Es sei bemerkt, daas ieder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat.

ARTIKEL 19,

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung aufgelast werden. lm Falle der Auflbsung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemass Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Geselischaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient die Nettoaktiva zunachst zur Rück-'zahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteile, Der verbleibende Überschuss wird, gemass der Anzahl ihrer Anteile, zwischen allen Gesellschaftern vertelit.

ERNENNUNG  BEFUGNISÜBERTRAGUNG

lm gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt sind und die Gesellschaft gegründet ist, ist eine auflerordentliche Generalver-=sammlung der Gesellschafter zusammengetreten, welche einstimmig beschfiesst

Teil B - Fortsetzung

1)den Herris Fritz Dieter ROMBACH, vorgenannt, als Geschâftsführer für eine unbestimmte Dauer zu

emennen, der dieses Amt annimmt.

2)keinen Kommissar zu emennen.

UBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschi ftsjahr beginnt am heutigen Tage um am einunddreil igsten Dezember

zweitausendvierzehn zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach am 30 Mai 2015 staff.

For gleichlautenden analytischen Auszug

Jacques RIJCKAERT, assoziierter Notar

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Grûndungsurkunde.

"

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 21/02/2014 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Waters oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten,

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

06/02/2014
ÿþJj Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu vertiffentlichen ist

Kanzlei

113,1

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Staatsblad = bb1b272iff4 - Annexes du Moniteur belge

'Bij lagen bTjheïBe1gTsëT

........ .....

Gesellschaftsname

(vol ausgeschrieben) : DISU

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz: 4711 Lontzen  Walhorn, Merolser Stresse, 68

Unternehmensnr : o5L11t.e«. 9£3

Gegenstand GRÜNDUNG ERNENNUNG

der Urkunde

Aus einer Urkuncle getâtigt vor assozijerter Noter Antoine R1JCKAERT in Eupen, am 17. Januar 2014, registriert drei Blâtter, ohne Zusatz, in Eupen, am 23. Januar 2014, Band 203, Blatt 99, Fach 02, erhalten 50,00 E, der Hauptinspektor a.i. A.F. MOCKEL, geht hervor dass

1. Herr ROMBACH Fritz Dieter, geboren zu Aachen (D), am dreizehnten Mârz neunzehnhundertsiebenundfünfzig (NN 570313 619-15), deutscher Staatsangehdrigkeit, wohnhaft in 4711 Walhom, Merolser Stralle 68,

2. und dessen Ehefrau, Frau ROMBACH geborene PRASSE Susanne, geboren zu Wemigerode (D), am,

vierzehnten September neunzehnhunderteinundsiebzig (NN 710914 560-89), deutscher Staatsangehdrigkelt,

wohnhaft in 4711 Walhom, Merolser Stralle 68

erklârend geheiratet zu haben, ohne einen Ehevertrag abgeschlossen zu haben,

eine Handelsgesellschaft in der Rechtsforrn einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung gegründet

haben und zu diesem Zweck folgenden Geselischaftsvertrag abgesch lossen haben:

ARTIKEL 1,

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung "DISU", Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung,

Aile Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Verdffentlichungen müssen

hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und leserlich die Worte "Privatgesellschaft mit beschrânkter

Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH", sowie die Eintragungsnummer beim Register der Rechtspersonen,

gefolgt von der Abkürzung RJP, und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die

Gesellschaft ihren Sitz het, beinhalten.

ARTIKEL 2,

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4711 Lontzen (Walhorn), Merolser Stresse, 68. Sie untersteht dem

Gerichtsbezirk Eupen.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluss der Geschâftsleitung und wird in

den Anlagen des Belgischen Staatsblattes verdffentlicht.

Die Gesellschafterversammlung kann Zweig stelten oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten,

ARTIKEL 3,

Die Gesellschaft bat zum Gegenstand (sowohl in Belgien als auch im Ausland)

- den Thekenverkauf von Lebensmitteln und Getrânken, die vor Ort verzehrt werden und die im Aligemeinen

in Wegwerf-Verpackung angeboten werden, das Betreiben eines Restaurant, eines Eiscafes, sowie den Import

< und den Export von nicht reglementierten Waren, insbesondere Lebensmittel.

Die Gesellschaft darf sich in jeder Weise an allen Geschâften, Unternehmen oder Gesellschaften beteiligen,

die einen gleichartigen oder andersartfgen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwicklung ihres

Unternehmens zu begünstigen. Sie kann alle industriellen, kaufmannischen und finanziellen Handlungen

mobilarischer und immobilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder indirekt auf den Gesellschaftszweck

beziehen.

ARTIKEL 4,

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet

Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Aufidsungsdatum überschreiterl

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro Euro (18.600,00 E).

Es zerfallt in einhundertsechsundachtzig (186) Geseilschaftsantelle, ohne Nennwert.

Jeder Anteil entspricht einem/einhundertsechsundachtzigstel (1/186) des Gesellschaftsvermdgens.

ART1KEL 6.

Diese einhundertsechsundachtzig (186) Geschâftsanteile werden wie folgt gezeichnet

- durch Herrn Fritz Dieter ROMBACH, vierundneunzig Anteile (94), oder die Summe von

neuntausendvierhundert Euro (9.400,00 E);

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazti berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten.

Atit der Rückselte ; Name und Unterzeichnung.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 06/02/2014 - Annexes du Moniteur belge

durch Frau ROMBACH geborene PRASSE Susanne zweiundneunzig Anteile (92), oder die Summe von neuntausendzweihundert Euro (9.200,00 E);

Jeder Antell ist augenblicklich zu einem Drittel freigemacht und die zur Freimachung eingezahlten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bei der AXA BANK in Eupen, unter der Nurnmer BE80 7512 0684 6577 hinterlegt worden. Die Erschienene erklârt und erkennt an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort über einen Betrag von sechstausendzweihundert Euro (6.200,-E) verfügen kann.

ARTIKEL 10.

lDe Geschâftsführung der Gesellschaft wird dure die Generalversammlung etnem oder mehreren Geschaftsführem anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Faile für eine Daller, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschâftsführung kann die tâgliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschâftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmâchtigten bestimmte Sondelvollmachten übertragen.

Ein Geschâftsführer darf sich weder direkt noch indirekt an einem Untemehmen beteiligen, welches als Konkurrenz vermutet wird.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschâftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um alle zur Tâtigkeit der Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu Kinnen. Gerichtliche Klagen, sowohl als Klâger wie auch ais Bekiagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschâftsführer verfolgt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschâftsführer vorhanden sein, werden aile Akten, welche die Gesellschaft verpflichten, alle Befugnisse und Voilmachten, alle Abberufungen von Agenten, Ange-istellten oder Lohnempfângern durch zwei Geschâftsführer unterzeichnet, die sich Dritten gegenüber nicht mit einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschâftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gemâil den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie interessierenden Gechâfte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Vorladungen angegebenen Ort, eine ordentliche Generalversammlung statt und zwar am 30 des Monats Mai m 18 Uhr,

ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nâchstfolgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfalls augerordentlich, geme den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedes Mal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung ninnmt Kenntnis vom Bericht der Geschâftsführung und des Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und eriirtert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; ein jeder Antell gibt An recht auf eine Stimme.

Solange die Gesellschaft nur einen Gesellschafter zâhlt übt dieser die der Generalversammlung zufallenden Befugnisse aus; er kann diese nicht übertragen.

Die Beschlüsse des alleinigen Gesellschafters, handelnd stellvertretend für die Generalversammlung, werden in einem am Gesellschaftssitz geführten Register festgehalten.

ARTIKEL 17.

Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Januar uni am einunddreigigsten Dezember eines jeden Jahres zu enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschâftsführung das Inventer und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen AnIage, und bilden ein Ganzes. Augerdem erstellt die Geschâftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschâftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunâchst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen, Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds einfZehntel des G esel lsch aftskapitals erreicht hat.

Der Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschliegt, Es sel bemerkt, dass jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat.

ARTIKEL 19,

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung aufgelâst werden. lm Faite der Auflôsung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemâss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient die Nettoaktiva zunâchst zur Rück,zahlung, sel es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteile. Der verbleibende Überschuss wird, gemâss der Anzahl ihrer Anteile, zwischen allen Gesellschaftern verteilt.

ERNENNUNG  BEFUGNISÜBERTRAGUNG

lm gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt sind und die Gesellschaft gegründet ist ist eine augerordentliche Generaivensammlung der Gesellschafter zusammengetreten, welche einstimmig beschliesst

08/09/2015 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2014, GEN 30.06.2015, NGL 31.08.2015 15573-0169-011

Coordonnées
DISU

Adresse
MEROLSER STRASSE 68 4711 WALHORN

Code postal : 4711
Localité : Walhorn
Commune : LONTZEN
Province : Liège
Région : Région wallonne