EAST BELGIUM ACTION, FUN & KARTING CENTER

Divers


Dénomination : EAST BELGIUM ACTION, FUN & KARTING CENTER
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 551.901.987

Publication

15/05/2014
ÿþUnternehmensnr. : Q5Sf , oA . 9 (f)

Gesellschaftsname

(vol ausgeschrieben) : EAST BELGIUM ACTION, FUN 8i KARTING CENTER

(abgekOrzt) :

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz: 4780 St.Vith, Kerpenerstrasse Nr. 5/0/3 (volstândige adressa)

Gegenstand

der Urkunde: Gründung Salzungen - Ernennungen

Analytischer Auszug der Urkunde des Notars Edgar HUPPERTZ in St.Vith vom neunundzwanzigsten April zweitausendvierzehn, zur Registrierung vorgelegt.

KAPITEL 1: GRÜNDUNG

Aufgrund dieser Urkunde haben die folgenden Personen eine Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

unter der Bezeichnung  EAST BELGIUM ACTION, FUN Si KARTING CENTER"

mit Sitz in 4780 St.Vith, Kerpenerstrasse Nr. 5/0/3 gegründet.

1)Herr Michtel James KUKENHEIM, geboren in Malmedy am 01. November 1986 (NN 861101-189-15), wohnhaft in St.Vith, Kerpener Stalle Nr. 3/0/5;

2)die Aktiengesellschaft  EAST BELGIUM KARTING CENTER", mit dem Sitz in 4791 Burg-Reuland, GrCaingen Nr. 39K, gegrUndet durch Urkunde des Notars Edgar HUPPERTZ in St.Vith am 25. Mai 1999, veriiffentlicht in den Anlagen zum belgischen Staatsblatt am folgenden 12. Juni unter der Nummer 990612-93, vertreten durch die Gesellschaft S.A. EDCO, delegierter Verwalter, erschienen durch Herm Eddy KUKENHE1M, stândigerVertreter;

Das Kapital der Gesellschaft betrâgt achtzehntausendsechshundert Euro, dargestellt durch einhundert Anteile, in bar zum Preise von einhundertsechsundachtzig Euro je Ante wie folgt gezeichnet:

Bitte auf der letzten Selfs des Tells B angeben Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermechtigt sind, die juristische Person Driften gegenüber zu verf reten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift,

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu verififfentlichen_ist

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des HarKielegerichts EUPEN

05 -05- 2014

Herr Mitchel KUKENHE1M zeichnet fünfundsiebzig Antelle

die AG  East Belgium Karting Center" zeichnet fünfundzwanzig Anteile

Dieser Betrag von achtzehntausendsechshundert Euro stellt die Gesamtheit des Kapitals dar und folglich ist das gesamte Gesellschaftskapital gezeichnet.

Die Anteile wurden für sechstausendfünfhundert Euro freigemacht wurden millets Einzahlung auf das Konto Nr. BE10 0017 2416 5704.

Eine Bescheinigung der Bank, welche dies bestâtigt, wurde dem Noter Edgar HUPPERTZ in St.Vith vorgelegt. Diese verbleibt in seiner Akte.

KAPITEL liSATZUNGEN

Die Satzungen sind wie folgt:

Titel I : Bezeichnung, Sitz, Gegenstand, Dauer

Artikel 1.- Bezeichnung

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 15/05/2014 - Annexes du Moniteur belge

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Die Gesellschaft nimmt die Form einer PGMBH, Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung, und wird gegründet unter dem Namen  EAST BELGIUM ACTION, FUN & KARTING CENTER".

Aile Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft und ihre Verbffentlichungen müssen ver oder hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Privatgesellschaft mit bes-ichrânkter Haftung" , oder  société privée à responsabilité limitée" oder die Abkürzung "PGmbH" oder "SPRL" sowie den Sitz, die MehrwertsteuernummerlUntemehmensnummer, die Abkürzung RJP sowie das zustândige Handelsgericht tragen.

Artikel 2.- Gesellschaftssitz

Der Gesellschaftssitz befindet sich in 4780 StNith., Kerpenerstrasse 5/0/3,

Er kann durch einfachen Beschluss der Genenalversammlung verlegt werden

Die GeneralversammIung kann Zweigstellen, Agenturen und Depots errichten und zwar überall, wo sie es für gut erachtet.

Artikel 3.- Gegenstand

Zweck und Gegenstand der Gesellschaft ist

-das Betrelben einer Kartingbahn und anderer motorisierten Anlagen, und dies im weitesten Sinne des

Wortes;

-das Betreiben einer Cafeteria, eines Ausschankes und eines Restaurants;

-das Organisieren von Kartingrennen oder sonstigen Freizeitaktivitâten und dies im weitesten Sinne des

Wortes

Sie kann im Übrigen alle kaufmânnischen und finanziellen Flandlungen in Bezug auf bewegliche und unbewegliche Güter vollziehen, die für die Verwirklichung des Gegenstandes der Gesellschaft notwendig oder auch nut nützlich sind oder welche die Entwicklung der Gesellschaft erleichtem kernnen.

Die Gesellschaft ist zu allen zur Erreichung des Gesellschaftszwecks und -gegenstandes notwendigen oder nützlichen Geschâften und MaGnahmen, zum Erwerb anderer sowohl gleichartiger oder âhnlicher, als nicht gleicher oder âhnlicher Unternehmen, zur Beteiligung an soichen Unternehmen, zum Abschluss von Interessengemeinschaften oder zur Beteiligung an vorübergehenden oder nicht befristeten Untemehmenszusammenschlüssen sowie zur Vergabe von Lizenzen und sonstigen Rechten im In- und Ausland berechtie

Sie kann ebenfalls als Verwalter oder Geschâftsführer einer Gesellschaft handein.

Sie kann ihren Gegenstand sowohl in Belgien als auch im Ausland verwirklichen, auf alle Allen und gerne den Modalitâten, die ihr als die geeignetesten erscheinen.

Artikel 4.- Bekanntmachungen

Die Gründung der Gesellschaft und deren spâteren Beschlüsse und Bekanntmachungen werden, soweit dies gesetzlich erforderlich ist, im belgischen Staatsblatt veriiffentlicht.

Artikel 5.- Dauer

Die Gesellschaft wird ab dem 29. April 2014 für eine unbegrenzte Dauer gegründet.

Die Gesellschaft kann durch den Tod, Entmündigung, Konkurs oder Zahlungsunfâhigkeit eines der Gesellschafter nicht aufgelbst werden

Titel Il Kapital, Anteile

Artikel 6.- Kapital

Das Kapital der Gesellschaft wird auf achtzehntausendsechshundert Euro festgesetzt, dargestellt durch einhundert Anteile ohne Nennwert.

Artikel 7.- Zeichnung und Freimachung

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Dieses Kapitalist vollstândig gezeichnet.

Titel III *, Gesellschaftsanteile

Artikel 8.- Rechtsgleichheit

Jeder Gesellschaftsanteil gibt ein gleiches Recht an der Aufteilung der Gewinne und der Liquidationsergebnisse.

Artikel 9.- Unteilbarkeit der Anteile

Falls mehrere Personen Eigentümer eines Gesellschaftsanteils sind, und in dem Falle von Streitigkeiten betreffend des Eigentums der Anteile ist die Geschâftsführung berechtigt, die Rechte der Anteile zu suspendieren, bis zu dem Zeitpunkt, wo der Gesellschaft gegenüber nur ein Eigentümer benannt wurde.

In Ermangelung einer Einigung bei Nutzniellung und nacktem Eigentum vertritt der Nutznieller allein aile berechtigten Personen.

Artikel 10.-

Die Gesellschaftsanteile sind nominativ.

Die Rechte der einzelnen Teilhaber ergeben sich ausschlieillich aus den gegenwârtigen Statuten, den eventuellen Anderungen derselben sowie aus den rechtmâilig erfolgten Anteilsübertragungen

Jeder Gesellschafter oder interessierte Dritte kann vom Gesellschaftsregister Kenntnis nehmen. Artikel 11.- Abtretung und Obertragung der Anteile

1. Abtretung unter Lebenden

a)Falls die Gesellschaft bei der Abtretung nur zwei Gesellschafter hat, ist die Abtretung eines Gesellschafters aller oder eines Tells seiner Anteile nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung des anderen Gesellschafters möglich

Diese Zustimmung ist ebenfalls notwendig bel Abtretung an eine Person der Familie. Die Ablehnung dieser Erlaubnis ist unwiderruflich.

Der sich widersetzende Gesellschafter hat, ab dem Tage des Antrags, sechs Monate Zeit einen Kâufer zu tinden, anderenfalls er verpflichtet ist, die Anteile selber zu kaufen oder die Ablehnung zurückzunehmen,

Der Kaufpreis wird wie hiernach erklârt festgelegt,

b)Falls die Gesellschaft mehr als zwei Gesellschafter hat, keinnen die Anteile eines Gesellschafters nur dann, unter Nichtigkeitsbedingung, unter Lebenden gegen Entgelt oder unentgeltlich abgetreten werden, wenn mindestens die Hâlfte der Gesellschafter, welche mindestens die leifte des Kapitals vertreten müssen, unter Abzug der Anteile, welche für die Übertragung vorgesehen sind, ihr Einverstândnis geben.

Die Entscheidung wird in einer Generalversammlung getroffen, die durch die Geschâftsführung auf Antrag des Gesellschafters, der abzutreten beabsichtigt, einberufen wird,

Besagte Generalversammlung muss innerhalb eines Monats nach dem Antrag abgehalten werden und der Beschluss wird den Beteiligten innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Versammlung durch Einschreibebrief mitgeteilt.

Die Abwesenheit eines Gesellschafters bei der Generalversammiung, die über die Frege beschlieM, es sel denn er habe schriftlich ab-gestimmt oder sich vertreten lassen, setzt seine Zustimmung voraus Das Gleiche gilt für je-iden weilen Stimmzeftel.

Diese Zustimmung ist ebenfalls notwendig, wenn die Anteile einem Mitgesellschafter, dem Ehe-gatten, den Vor- oder Nachfahren abgetreten werden sollen.

Die Ablehnung dieser Zustimmung ist unwiderruhlich. Die Gesellschafter die sich widersetzen haben sechs Monate nach der Ablehnung Zeit ehnen Kâufer zu finden, anderenfalls sie venpflichtet sind, die Anteile selbst zu kaufen oder die Ablehnung zurückzunehmen.

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Der Kaufpreis der Anteile wird jedes Jahr durch die ordentliche Generalversammlung nach der Zu-istimmung der Bilanz festgelegt, Dieser Punkt muss in der Tagesordnung aufgeführt sein, Dieser Preis ist bis zur nâchsten ordentlichen Gene-iralversammlung bindend und kann nur zwischen-Reitlich durch eine Generalversammlung, welche mit Mehrheiten, die vorgesehen sind für eine Statutenânderung, entscheiden muss, abgeândert werden. Der Preis ist zahlbar spâtestens ein Jahr nach dem Antrag auf Abtretung.

Die Dividenden sind im Verhetnis zwischen dem Zedenten und dem Übernehmer zu vertellen und zwar gerechnet ab dem Datum der Anfrage auf Ab-rtretung

In keinem Fall kann der Zedent die Aufkisung der Gesellschaft verlangen, au(ler wenn die Zah-ilung binnen Jahresfrist nach Ablehnung der Zu-istimmung hiervor erwâhnt, nicht geleIstet wuride.

2. Übertragung durch Erbfolge

a)Falls die Gesellschaft nur zwei Gesellschafter hat, kann der überlebende Gesellschafter

- die Gesellschaft mit den Erben oder Verrnâchtnisnehmern weiterführen;

-die Erben oder Vermâchtnisnehmer des verstorbenen Gesellschafters unwiderruflich ablehnen

Der Geselischafter hat sechs Monate nach der Ablehnung, welche innerhalb eines Monats nach dem Tode des Gesellschafters erfolgen muss, anderenfalls er der Übertragung zustimmt, Zeit, einen Kâufer zu finden, anderenfalis er verptlichtet ist, die Anteile selber zu kaufen, gernâil den hiervor aufgeführten Fristen und Preisen, oder die Ablehnung zurückzuneh-'men;

b)Falls die Gesellschaft mehr als zwei Anteilhaber hat, ktinnen die Anteile durch Erbfolge übertragen werden, wenn mindestens die Hâlfte der Gesellschafter, welche mindestens die Hâlfte des Kapitals vertreten müssen, unter Abzug der Anteile die übertragen werden sollen, mit der Übertragung einverstanden sind.

Die Zustimmung hat gemâll der unter 1.b) aufgeführten Prozedur zu erfolgen.

Diese Zustimmung ist ebenfalls notwendig, falls die Anteile einem Gesellschafter, dem Ehegatten, Ver- oder Nachfahren des Verstorbenen übertragen werden sollen..

Die Erben und Vermâchtnisnehmer, welche nicht Gesellschafter werden kiinnen, haben Anrecht auf den Wert der Anteile.

Dieser Wert wird wie hiervor beschrieben festgelegt.

Die eventuellen Dividenden werden ebenfalls wie hiervor beschrieben geteift,

Falls die Zahlung nicht binnen Jahresfrist ab dem Todestage geschehen ist, sind die Erben oder Vermâchtnisnehmer berechtigt, die Auflii-isung der Gesellschaft vorzunehmen.

Artikel 12.- Ânderung des Kapitals

Bel einer KapitalerhChung durch Bareinlagen muss den Geselischaftern ein Vorkaufsrecht proportionnel zu ihren Beteiligungen gewàhrt werden.

Die Generalversammiung kann das Vorzugsrecht bei ihrem Beschluss zwecks Kapitalerhiihung durch neue Einbringung ganz oder tellweise ausschlieflen. Der Beschluss kann nur auf die Art und Weise gefasst werden, die für eine Satzungsânderung vorgeschrieben ist.

Artikel 13.-

Die Erben, Glâubiger und anderen Berechtigten des Gesellschafters keinnen sich in keinem Fall in die Geschâftsführung der Gesellschaft einmischen noch die Versiegelung von Gütern und Werten der Gesellschaft verlangen und die Liquidation sowie die Aufteilung ihres Vermelgens betreiben, mit Ausnahme des Hiervorgesagtem.

Titel IV: Verwaltung und Aufsicht

Artikel 14.-

Die Geschâftsführung der Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschâftsführer gesichert die Mitglied oder Nichtmitglied der Gesellschaft sind und die allein befugt sind, die Leitung der Geschâfte zu übernehmen.

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Die Geschâftsführung kann ebenfalls durch eine moralische Person gewâhrleistet werden, welche verpflichtet sein wird, einen stândigen Vertreter zu benennerL

Die Zahl der Geschâftsführer, sowie die Rechte des alleinigen Geschâftsführers oder der Geschâftsführer und die Dauer ihres Mandats werden durch die Generalversammlung festgelegt. Dem oder die Geschâftsführer werden die ausgedehntesten Verwaltungs- und Verfügungsrechte für die Geschâftsführung der Gesellschaft übertragen. Zu ihrer Zustândigkeit gehtiren aile Handlungen, die durch das Gesetz oder die Satzung nicht der Generalversammlung vorbehalten sind.

Jeder Geschâftsführer besitzt getrennt die sâmtlichen Verwaltungs- und Verfügungsrechte mit Ausnahme derjenigen, die durch das Gesetz der Generalversammlung vorbehalten sind.

Artikel 15.-

Der oder die Geschâftsführer unterschreiben alle Dokumente, Urkunden und sonstigen Schriftstücke im Namen der Gesellschaft mit ihrem eigenen Namen, mit Angabe ihrer Eigenschaft und Benennung der Gesellschaft,

Alle Urkunden, die die Gesellschaft verpflichten auGer diejenigen der tâglichen Geschâftsführung, das heillt alle Urkunden über Verfügungshanctlungen, müssen rechtmâllig durch den oder die Geschâftsführer unterzeichnet werden, ohne dass derselbe sich Driften gegenüber mit einer besonderen Genehmigung ausweisen braucht.

Artikel 16.-

Mit Genehmigung der anderen Geschâftsführer kann jeder Geschâftsführer, für die Dauer die sie bestimmen, die tâgliche Geschâftsführung übertragen.

Diese Person erhâlt gegebenenfalls den Titel  beauftragter Geschâftsführer,

Titel V Die Generalversammlung

Artikel 17.-

Die ordentliche Generalversammlung findet statt alljâhrlich am dritten Freitag des Monats Juni um achtzehn Uhr, Falls dieser Tag ein Feiertag ist, so findet sie am darauffolgenden Werktag zur gleichen Uhrzeit staff.

Artikel 18.-

Die auilerordentliche Generalversammlung findet staff sobald das Interesse der Gesellschaft dies verlangt oder auf Antrag solcher Teilhaber, die ein Fünftel des Gesellschaftskapitals vertreten.

Artikel 19.-

Jede Generalversammlung muss durch die Geschâftsführung mit der Frist von fünfzehn Tagen im Voraus mit Einschreibebrief, unter Bekanntmachung der Tagesordnung, einberufen werden.

Sie kann auch, wenn alle stimmberechtigten Anteile vertreten sind, ohne die vorgenannte Frist über alle ihr auf der Generalversammlung unterbreiteten Antrâge beraten und entscheiden,

im Falle eines einstimmigen Beschlusses der Gesellschafter kann die Generalversammlung auch in schrifflicher Form gemâil den gesetzlichen Bestimmungen abgehalten werden.

Artikel 20.-

Die ordentliche und auflerordentliche Generalversammiung findet am Gesellschaftssitz oder an einem in der Einladung bezeichneten Ort staff.

Artikel 21.-

Jeder Anteil verfügt über eine Stimme

Jeder Anteilh aber kann selbst abstimmen.

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Die Stimmabgabe durch einen Vertreter ist mâglich, wenn dieser eine schriftliche Vollmacht des zu vertretenden Teilhabers vorweist und selbst als Gesellschafter stimmberechtigt ist.

Artikel 22.-

Gleich wie hoch die Anzahl der vertretenen Stimmen ist, werden die Gesellschaftsbeschlüsse in den Generalversammiungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit das Gesetz oder der gegenwârtige Gesellschaftsvertrag nicht eine andere Mehrheit vorschreibt.

Titel VI Bilanz, Gewinnverteilung

Artikel 23..

Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Januar eines jeden Jahres und endet am einuncldreilligsten Dezember.

Artikel 24,-

Am Ende eines jeden Jahres werden das Inventer und die Bilanz sowie die Ergebnisrechnung aufgestellt, entsprechend den Bestimmungen des Gesetzbuches der Geselischaften.

Artikel 25.-

Vom Reingewinn sind jâhrlich fünf Prozent dem gesetzlichen Reservefonds zuzuführen bis letzterer zehn Prozent des Geselfschaftskapitals erreicht hat

Auf Vorschlag des Geschâftsführers oder der Geschâftsführung entscheidet die Generalversammlung über die Verwendung des hiemach verbleibenden Reingewinns. Die Geschâftsführer sind berechtigt, Vorschüsse auf die eventuell zu zahlenden Dividenden auszuzahlen,

Titel VII Aufliisung der Gesellschaft

Artikel 26.-

1m Falle der Aufliisung der Geselfschaft aus gleich welchem Grunde erfolgt die Liquidation derselben durch den oder die Geschâftsführer In ihrer Eigenschaft als Liquidatoren soweit nicht durch die Generalversammlung andere Personen zu Liquidatoren bestimmt werden.

Die Liquidatoren verfügen über die weitgehendsten Befugnisse so wie sie in den Bestimmungen des Gesetzbuches der Gesellschaften oder durch die Generalversammlung vorgesehen sind.

Artikel 27.-

Nach Begleichung aller Schulden dient die Nettoaktiva zuerst zur Rückzahiung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren des freigemachten, nicht amortisierten Telles der Gesellschaftsanteile

Wenn die Gesellschaftsantelle in einem gleichen Verhâltnis nicht alle freigemacht sind, stellen die Liquidatoren vor jeglicher Verteilung zunâchst das Gleichgewicht wieder her, indem aile Geschâftsanteile auf absolut gleichen Fufl gestellt werden, sei es durch Zahlung zusâtzlicher Summen zu Lasten der nicht hinreichend freigemach-iten Anteile, sei es durch vorherige Rückzahlung in bar zugunsten der in einem hiiheren Verhâltnis freigem achten Geschâftsanteile.

Tite] VIII allgemeine Bestimmungen,

Artikel 28.-

Zwecks Ausführung des Gegenwârtigen wâhlen aile Gesellschafter, Geschâftsführer oder Liquidatoren Wohnsitz am Sitz der Gesellschaft, wo aile Mittellungen, Vorladungen, Anweisungen und Zustehlungen rechtsgültig gem acht werden kiinnen.

KAPITEL III ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN

lm Obrigen gelten für alles, was nicht in den gegenwârtigen Statuten vorgesehen ist, die Bestimmungen des Gesetzbuches der Gesellschaften.

" " Dern Belgischen Staatsblatt vorbehalten Das erste Geschâftsjahr beginnt am 29. April 2014 und endet am einunddreifligsten Dezember' zweitausendvierzehn.



Die erste ordentliche Generaiversammiung findet im Jahre zweitausendfünfzehn stal

KAPITEL IV ERNENNUNGEN

Die Gründungsmitglieder der Gesellschaft ernannten für die Dauer der Gesellschaft zum Geschâftsführer

Herm Mitchel KUKENHEIM

Er hal die weitgehendsten Verwaltungs- und Verfügungsrechte und unterschreibt allein sâmtliche Akten der Gesellschaft.

Er erklârte, dieses Amt anzunehmen.

Weiter wurde Herr Mitchei KUKENHEIM zum stândigen Vertreter der Gesellschaft bezeichnet, Er nahm auch dieses Ami art.

Für analytischen Auszug,







Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 15/05/2014 - Annexes du Moniteur belge Edgar HUPPERTZ

Noter

Akte gleichzeitig hinterlegt: Ausfertigung der Urkunde.









Bitte auf der letften Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermâchtigt sind, die juristische Person Drillen gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite Name und Unterschrift

05/08/2014
ÿþUnternehmensnr. :

0551.901.987

Geselischaftsname

(vol{ ausgeschrieben): EAST BELGIUM ACTION , FUN & KARTING CENTER

(abgekürzt); G.M. B.H.

Rechtsform :

Sitz:

(volstandige adresse) Kerpener Stresse Nr 5/0/3

Gegenstand 4780 SANKT-VITH

der Urkunde :

AUBERGEWOHNLICHE GENERALVERSAMMLUNG VOM

Text 15 JULI 2014

BESTELLUNG EINES ZWEITEN GESCHAFTSFUHRER

Die Generalversamml zweiten Gescháftsführer , 860714-219-52, wohnhaft St ung benennt einen

here Andy SCHOMMERS, NN

Vither Weg, 58A 4780 Recht

Jeder Geschéftsführer hat''s nach den statuten zu handel dauer eb dem 15/7/2014. elbst die befergnisse frei

n, für eine unbegrenzte

ausbau kopieren Sie die protokoll der généralversammlung

Geschí3ftsfijhrer

KUKENHEIM Mitchel

MOD WORD 77.7

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsti att 7u.af *f¬ ent ichen ist

l;intedegt bei der Kanz e

*19199716*

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 05/08/2014- Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermáchtigt sied, die jurislische Person

Driften gegenüber zu vertreten Naine und Unterschrift.

Auf der Rückseite

01/08/2016 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2015, GEN 24.06.2016, NGL 26.07.2016 16358-0116-012

Coordonnées
EAST BELGIUM ACTION, FUN & KARTING CENTER

Adresse
KERPENERSTRASSE 5/0/3 4780 SAINT-VITH

Code postal : 4780
Localité : SAINT-VITH
Commune : SAINT-VITH
Province : Liège
Région : Région wallonne