ELEKTRO FROG

Divers


Dénomination : ELEKTRO FROG
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 846.317.575

Publication

16/07/2014
ÿþ MOD WORD 11.1

ii Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei

in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu vertiffentlichen ist

es Haricfeisgerichts EUPEN

07 -07- 2014

der Greffier Kanzlei

IIIIIII!1,1111111,11111911111

Bel

st

var

Unternehmensnr. : 0846.317.575

GeselIschaftsname

(vol ausgesehrieben) : NEW ELEKTRO GRONSFELD

(abgekürzt) :

Rechtsform Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4720 KELMIS, Moresneter Stresse 100

(valstàndige adresse)

Gegenstand

der Urkunde: Generalversammlung : Namensânderung

Aus einer Urkunde vom 24 Juni 2014, registriert, des Notars Renaud LILIEN, mit dem Amtssitz zu Eupen, geht hervor, dass die Generalversammlung beschlossen hat, die Bezeichnung der Gesellschaft in  ELEKTRO FROG" zu ândern. Artikel 1 wurde dementsprechend angepasst.

For gleichlautenden Auszug

R.LILIEN

Notar

Gleichzeitig hinterlegt Ausfertigung, Koordinierung der Statuten..

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 16/07/2014 - Annexes du Moniteur belge

 .

Bitte am` der letzten Seite des Tells B angeben Auf der Varderseite Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die clazu ermâchtlgt sine die juristlsche Person Driften gegenüber zu verfreten

Auf der Rlickselte : Name und Unterschrift.

13/06/2012
ÿþMOD WORD 11.1

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kamlei

in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veroffentlichen ist

Hinterfeggt bel der Kanzlei ces Handesgerlchts EUPEN

0 4 -06- 2012

IN

der Greffier Kanzlei

Bitte auf der letzten Selle des Tes B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ennachligt sind, die juristische Persan Driften gegenüber zu verfreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Unternehrnensnr.:

Gesellschaftsname

(volt ausgeschrieben) : NEW ELEKTRO GRONSFELD

(abgekürzt) :

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4720 Kelmis, Moresneter Strasse, 100

(volstündige adresse)

Gegenstand

der Urkunde : GRÜNDUNG

Aus einer Urkunde getëtigt vos dem Notas Marie-Noëlle XHAFLAIRE, á Montzen, am 31, Mai 2012, im Wege der Einregistrierung, gekt hervor dass eine Privatgesellschaft mit beschrënkter Haftung wie foigt gegründet wurde

GRONDER : Herr FREISEN, Roger Herbert Elisabeth, geboren in Eupen, am ersten September 1966, Nationalregisternummer 66.09.01 033-28, Ehegatte von Frau Gabrielle FISCHER, geboren in Moresnet, am 13. November 1965, wohnhaft in 4700 Eupen, Mettelenfeld, 13,

Verheiratet zu Eupen, am 7, Mai 2005, unter dem gesetzlichen Güterstand der Gütergemeinschaft, in Ermangelung eines Ehevertrages;

FORM : Privatgesellschaft mit beschrënkter Haftung

BENENNUNG : NEW ELEKTRO GRONSFELD

GESELLSCHAFTSSITZ : 4720 KELMIS, Moresneter Strasse, 100

GEGENSTAND : Die Gesellschaft hat zum Gegenstand, sowohl in Belgien als auch im Ausland, für eigene Rechnung oder für Rechnung von Dritten cder in Beteiligung mit diesen :

-Elektroarbeiten aller Art, Industrieelektrik, Mess- und Regeltechnik, Domotik, Elektroheizungen, Alarmanlagen;

-An- und Verkauf, Gross- und Einzelhandef, Import, Export von allen nicht reglementierten Gütern, insbesondere im Elektrobereich;

-Kom missionsgeschëft,

Die Gesellschaft kann alle Operationen tëtigen, so Handel, Industrie, Finanz und bewegliche, unbewegliche, bürgerliche Operationen, welche einen direkten oder indirekten Zusammenhang mit ihrem Gegenstand haben und die die Betreibung oder die Entwicklung vereinfachen kunnen.

Sie kann sich ausserdem über gleich welchen Weg an allen Gesellschaften, Unternehmen, Geschëften, Vereinigungen, deren Gegenstand mit dem ihrigen identisch, analog oder konnex wëre oder einfach mi glicherweise ihre gesellschaftliche Tëtigkeit begünstigen ki nnte, beteiligen.

DAUER : unbestimmt

GESELLSCHAFTSKAPITAL : Das Gesellschaftskapital wurde bei Gelegenheit der Gründung der Gesellschaft auf achtzehntausendsechshundert euro (18.600,00¬ ) festgesetzt, dargestellt durch hundert, je einlHundertstel des Gesellschaftskapitals bildende Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert.

Die Gesellschaftsanteile wurden in Gesamtheit in bar durch den Herrn FREISEN gezeichnet.

Die Gesellschaftsanteile sind für einen Betrag von fünfzehntausend Euro (15.000,00¬ ) freigemacht durch Bareinzahlung, so, dass die Gesellschaft ab nun über den Betrag von FUNZEHNTAUSEND EURO (15.000,00¬ ) verfügt.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -13/06/2012 - Annexes du Moniteur belge

1

il *12104725*

Bel

sta

vor

i

i

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -13/06/2012 - Annexes du Moniteur belge

Dieser Betrag wurde vor Gründung der Gesellschaft durch Überweisung auf ein Sonderkonto Nummer 3631037254-73 erdffnet auf Namen der Gesellschaft 1m Wege der Gründung bei der ING Bank Belgien, Zweigstelle Reeren, hinterlegt.

Das Gesellschaftskapital wurde somit vollstândig gezeichnet und in Hbhe von fünfzehntausend Euro (15.000,00¬ ) freigemacht.

Die spíter zu tütigenden Überweisungen auf die in bar gezeichneten Anteile, welche nicht vollstündig befreit sind, werden suverin durch die Verwaltung beschiossen. Jede ange-forderte Überweisung wird auf die Gesamtheit der Gesellschafts-+anteile, von weichen der Gesellschafter Inhaber ist, ange'rechnet.

GESCHAFTSJAHR : Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Januar und endigt am einundreissigsten Dezember.

JAHRESKONTEN, AUSSCHÜTTUNG, DIVIDENDEN

Der günstige Überschuss der Ergebnissrechnung, abzüglich der Geschàftskosten, der Abschreibungslasten, die aus den bestütigten Jahreskonten hervorgehen, stellt den Nettogewinn dar.

Von diesem Gewinn werden jührlich fünf Prozent (5%) zur Bildung des geselzlichen Reservefonds abgehoben; diese Abhebung ist nicht mehr verpflichtend, wenn die Reserve einlZehntel des Gesellschaftskapitals erreicht haf. Der Rest wird der Bestimmung, die die Generalversammlung gegeben hat, zugeführt,

Die Verwaltung kann, in Übereinstimmung mit dem Gesellschaftsgesetzbuch, Anzahlungen auf Dividende austeilen, durch Entnahme auf den Gewinn des laufenden Rechnungsjahres.

Die Verwaltung hat das Recht bei der ordentlichen Generalversammiung, wührend der Sitzung, die Entscheidung bezüglich der Genehmigung der Jahreskonten um drei Wochen zu vertagen,

VERTEILUNG

Nach Tilgung aller Kosten, Schulden und Liquidationsauflagen oder Hinterlegung der zu diesem Zweck erfarderiichen Betrüge, werden die Netto-saktiva zwischen den Geseilschaftem verteilt im Verhâltnis zu den Anteilen, die sie besitzen; jeder Anteil berechtigt zu gleichem Recht.

Wenn nicht aile Gesellschaftsanteile im gleichen Verhâltnis befreit sind, gleichen die Liquidatoren, vor der Ver-'teilung, die Werte aus, sei es durch Anforderung von zusâtzlichen Mitteln zu Lasten der ungenügend befreiten Titel, sei es durch vorherige Barrückzahlung zu Gunsten der befreiten Titel In einem erhühten Verhâltnis. Der Restbetrag wird gleichermassen unter allen Gesellschaftsanteilen verteilt.

VERWALTUNG

Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschüftsführer, natürliche Personen, Gesellschafter oder nicht, verwaltet.

Der Geschüftsführer dari aile erforderiichen oder nützlichen Handiungen zur Verwirklichung des Gesellschaftszweckes tâtigen, ausser diejenigen, die das Gesetz der Generalversammlung vorbehâlt.

Er vertritt die Gesellschaft Driften und der Justiz gegenüber, sei es als Klüger, sel es als Beklagter; er vertritt die Gesellschaft in den Urkunden, auch in denen, in weichen ein óffentlicher Beamter oder ein ministerieller Beamter hinzukommt.

Der Geschüftsführer hat auch aile Befugnisse um Vertre-'ter, Angestelite und Arbeiter der Gesellschaft zu ernennen und zu entlassen, und Bevollmüchtigten Sondervolimachten zu erteilen,

lm Falie von mehreren Geschâftsführern ist die Gesellschaft Driften gegenüber und vor Gericht rechtsgültig vertreten durch zwei Gesellschafter, die leut Beschluss der Generalversammlung gemeinsam oder alleine handein.

Diese Entscheidung ist Driften gegenüber nur wirksam, wenn sie die aligemeine Volimacht der Vertretung betrifft und veroffentlicht worden ist.

VERGÜTUNG

Die Generalversammlung entscheidet ob das Mandat des Geschâftsführers vergütet oder nicht vergütet wird und bestimmt die Helhe der Vergütung; diese kann ein Festbetrag oder veründerlich sein. Diese Vergütung wird in den ailgemeinen Kosten verbucht, unabhüngig müglicher Representations-, Reise- und Fahrtkosten.

HAFTUNG DER GESCHAFTSFÜHRER

' Die Geschâftsführer sind haftbar, in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Recht, bezüglich der Ausführung der Befugnis, die sie erhalten haben und bezüglich der Fehier, die sie in ihrer Verwaltung begangen heben.

Sie sind gesamtschuldnerisch haftbar entweder der Gesellschaft oder Driften gegenüber jeglichen Schadensersatzes, der aus Zuwiderhandlungen gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen oder den Satzungen der Gesellschaft hervorgehen.

lm Falle von mehreren Geschüftsführem und wenn diese gemeinsam handeln, wenn einer der Geschüftsführer ein entgegengesetztes Interesse verm5gensrechtlicher Art der Gesellschaft gegenüber hat, bezüglich einer oder mehrerer Operationen, oder einer zu treffenden Entscheidung, ist er verpflichtet, sich dem Gesellschaftsgesetzbuch zu unterwerfen.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -13/06/2012 - Annexes du Moniteur belge

Wenn es kein Geschüftsführungskollegium gibt und ein Geschâftsführer sich in einer soichen Lage befindet, so teut er dies den Gesellschaftern mit und die Entscheidung kann nur getroffen werden oder die Operation nur getâtigt werden für Rechnung der Gesellschaft mittels eines Ad Hoc Bevollmâchtigten.

Wenn der Geschâftsführer einziger Gesellschafter ist und sich in einer soichen Lage befindet, kann er diese Entscheidung treffen oder die Operation tütigen; er muss jedoch diesbezüglich gleichzeitig mit der Hinterlegung der Jahreskon-iten einen Sonderbericht darüber ablegen.

ÜBERWACHUNG DER GESELLSCHAFT

A.- Jeder der Geseilschafter hat einzeln die Nachforschungs- und Kontrollbefugnisse der Kommissare.

Wenn, in Übereinstimmung mit dem Gesellschaftsgesetzbuch, die Kontrolle der Gesellschaft einem Kommissar anvertraut werden muss oder wenn die Geselischaft seibst diese Entscheidung trifft, wird der Kommissar für eine Dauer von drei Jahren ernannt, Dauer, die erneuert werden kann durch die Generalversammlung in Obereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften. Seine Entschftdigungen bestehen aus einem feststehenden Betrag, weicher zu Beginn und für die Dauer des Mandats durch die Generalversammlung festgelegt wird.

B.- Die Erben, Vertreter und G1âubiger eines Gesellschafters dürfen sich unter keinem Vorwand in die Verwaltungshandlungen der Gesellschaft einmischen. Sie mussen, zur Ausübung ihrer Rechte, auf die Jahreskonten und die regulftr durch die Generalversammlung getroffenen Beschlüsse zurückgreifen.

GENERALVERSAMMLUNG

ZUSAMMENSETZUNG

Die Generalversammlung setzt sich aus allen Gesellschaftern zusammen; diese haben das Recht, selbst oder über einen Bevollmâchtigten, der selbst Gesellschafter ist, zu wühlen unter Berücksichtigung der gesetzlichen und satzungsmüssigen Vorschriften.

Wenn die Gesellschaft nur einen Geselischafter hat, übt dieser die Befugniss, die der Generalversammlung zusteht, aus; er darf die Befugnisse, die er an Stelle der Generalver-sammiung ausübt, nicht übertragen. Die Beschlüsse des einzigen Gesellschafters sind in einem Register, welches am Sitz der Gesellschaft gehalten wird, festgehaiten.

VERSAMMLUNGEN, VERTRETUNGEN

Die ordentiiche Generalversammlung findet am driften Freitag des Monats Mai jeden Jahres statt, dies uni 18Uhr, entweder im Gesellschaftssitz oder an jedem anderen Ort, der in der Einladung angegeben ist; ist dieser Tag ein Feiertag, so wird die Versammlung auf den nâchstfolgenden Arbeitstag verlegt. An diesem gleichen Datum zeichnet der alteinige Geselischafter die Bestâtigung der Jahreskonten.

Die Generalversammlung tritt auf Einladung durch die Verwaltung am Sitz der Geselischaft oder an dem Ort, der in der Einladung angegeben ist, zusammen. Sie wird ausserordentlich zusammengerufen, jedesmal wenn das Interesse der Gesellschaft es erfordert und auf Anfrage von Gesellschaftern, die ein/Fünftei des Kapitals vestreten.

Die Einladungen werden den Gesellschaftern, Geschüftsführern und eventuellen Kommissaren per Einschreibebrief fünfzehn Tage vorher zugestellt.

Den Gesellschaftem, Geschüftsführern und Kommissaren werden gleichzeitig mit der Einladung eine Kopie der Dokumente zugestellt, die ihnen aufgrund des Geseilschaftsgesetzbuches übermitteit werden mussen. Jeder Geselischafter darf sich bei der Generalversammlung durch einen Sonderbevollmüchtigten vertreten lassen, für soweit dieser selbst Geseilschafter ist. Die juristischen Personen kunnen sich jedoch durch einen Bevollmâchtigten vertreten lassen, der nicht Geselischafter ist; jeder Ehegatte kann durch seinen Eheparfner vertreten werden; die Handelsunfhigen, Minderjâhrigen und Entmündigten werden durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten.

Die Verwaltung kann die Formulierung der Vollmachten festlegen.

Die Protokolle der Generalversammlungen werden durch die Mitglieder des Büros und durch die Geselischafter, die dies wünschen, unterschrieben. Ausser für den Fail, in dem die Beschiüsse der Generalversammlung urkundlich festgestellt werden mussen, werden die Driften auszuhândigenden Ausferti-+gungen durch die Mehrheit der Geschâftsführer gezeichnet.

Bel jeder Versammlung wird eine Anwesenheitsliste aufgestellt, ausser wenn alle Geseilschafter anwesend oder vertreten sind, und die das Protokoll unterschreiben.

BESCHLÜSSE

Jeder Gesellschaftsanteil gibt An recht auf eine Stimme.

Ausser in den gesetzlich vorgesehenen Fâllen werden die Beschlüsse ungeachtet der Anzahl vertretener

Anteile bei der Generalversammlung, mit Stimmenmehrheit gefasst.

Keine Versammlung kann über Gegenstünde beschliessen, die nicht auf der Tagesordnung stehen.

Die durch die Generalversammlung genommenen Beschiüsse, verpflichten die Geselischafter, selbst die

Abwesenden und die Dissidenten.

Die Ausübung des Stimmrechtes bezüglich der Gesellschaftsanteile, die nicht eingezahit vuurden, ist solange

unterbrochen solange diese Einzahiungen, die ordnungsgemâss gefordert wurden und einforderbar sind, nicht

getâtigt wurden.

,

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -13/06/2012 - Annexes du Moniteur belge

Die Ausübung des Stimmrechtes kann Gegenstand von Vereinbarungen zwischen Geseilschaftern sein. Sie müssen zeitlich begrenzt sein und in keinem Fall über eine Dauer von fünf Jahren hinausgehen und müssen zu jeder Zeit durch das Gesellschaftsinteresse begründet sein.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Herr Roger FREISEN, einziger Gesellschafter, welcher an Ort und Stelle der Generalversammlung handelt, hat die foigenden Entscheidungen getroffen, die gemâss den, Gesetz erst bel der Hinterlegung eines Auszuges der Gründungsurkunde bei dem Handelsgericht wirksam werden.

1. Erstes Geschüftsjahr und erste Generalversammlung.

Das erste Geschâftsjahr beginnt am Tage der Hinterlegung eines Auszuges der Gründungsurkunde bei dem

Handelsgericht und endet am 31. Dezember 2013.

Die erste gewühnliche Gèneralversammlung findet am 3. Freitag im Monat Mai 2014 um 18 Uhr statt,

2, Geschëftsführung

Der einzige Gesellschafter hat beschlossen, die Anzahl Geschâftsführer auf einen festzulegen.

Wurde als nicht statuarischer Geschëftsführer ernannt, für eine unbegrenzte Dauer

- Herr FREISEN, Roger Herbert Elisabeth, geboren in Eupen, am ersten September 1966,

Nationalregisternummer 66.09.01 033-28, wohnhaft in 4700 Eupen, Mettelenfeld, 13.

Sein Mandat ist vergütet.

3, Kommissar

In Anbetracht der gesetzlichen Kriterien, hat der Gesellschafter beschlossen, momentan keinen Kommissar

zu ernennen.

4. Übernahme der Verpflichtungen

Alle durch den Gründer der Geseilschaft für diese Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen in einer Frist von htichstens zwei Jahren var der Hinterlegung des Auszugs der Gründungsurkunde beien Handelsgericht, müssen, auch stillschweigend, durch die Verwaltung innerhalb einer Frist van zwei Monaten nach dieser Hinterlegung übernommen werden.

Diese Verpflichtungen werden ais von Anfang an als durch die hier gegründete Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen betrachtet.

5. Befugnisse

Herr Freisen oder jede andere durch ihn bezeichnete Person, wurde als ad hoc Bevollmâchtigter der Geseilschaft bezeichnet, um über die Gelder zu verfügen, alle Dokumente zu unterzeichnen und um zu allen erforderlichen Formalitâten bel der Mehrwertsteuerverwaltung acier zur Eintragung der Gesellschaft in das Register der juristischen Personen und einer Sozialversicherungskasse zu schreiten.

Diesbezüglich wird der ad hoc Bevollmâchttgte befugt sein, alle Verpflichtungen im Namen der Gesellschaften einzugehen, alle notwendigen Erklârungen abzugeben, alle Dokumente zu unterzeichnen und im Allgemeinen alles Notwendige zu machen, zur Erfüllung seines Mandates.

FOR GLEICHLAUTENDEN ANALYTISCHEN AllSZUG,

Natarin Marie-Noëlle XHAFLAIRE

Wurde gleichzeitig hintertegt :

- eine Ausfertigung der Gründungsurkunde

Bitte auf der letzten Selle des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermüchtigt sind, die juristische Persan Dritten gegenOberzu verfreten

Auf der Riickseite : Name und Unterschrift

01/09/2015 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2014, GEN 15.05.2015, NGL 31.08.2015 15508-0109-014

Coordonnées
ELEKTRO FROG

Adresse
MORESNETER STRASSE 100 4720 KELMIS

Code postal : 4720
Localité : LA CALAMINE
Commune : LA CALAMINE
Province : Liège
Région : Région wallonne