FC TANJA

Divers


Dénomination : FC TANJA
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 477.079.949

Publication

12/02/2015
ÿþAusfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu verdffentlichen ist

MoD 3.2

Dem Belgischen Staetsblatt Vorbehalten

Iuwin~1i~i~9~uu~i~wiw

*150 066

Unternehmensnr : 0477.079.949

Name der Vereinigung I Stiftung 1 Organismen

(ausgeschrieben) ; FC TANJA V.o.G.

(abgekürzt) :

Rechtsform : Vereinigung ohne Gewinnerziehlungsabsicht

Sitz : Qo kEZ-til s F~~ ~e~.Pt et ~ I fb

Gegenstand

der Urkunde : Anderung des Verwaltungsrates und Sitzverlegung

Anlï3sslich der Generalversammlung vom 10/01/2015 wurde der Verwaltungsrat folgendermal3en geündert:

Rücktritt:

Peusgen Michael ,Hagenfeuer 47 B , 4720 Kelmis

Plas Danny, Kâsborb17 ,4720 Kelmis

Ortmans Alain, An den Eichen 23 A, 4721 Neu Moresnet

Wertz Robert , Schützenstral e 10, 4720 Kelmis

Neue Emennungen:

Droehaeg Dany, Arbeiter, rue du stade, 4720 Kelmis, Belgier

Dorr Damien, Arbeiter, rue Bau 45, 4720 Kelmis, Belgier

Schwall Michael, Angestellter,rue de Montzen 16, 4850 Montzen, Belgier

Aktueller Verwaltungsrat:

Lavalle Jean-Marc, Angesteliter, rue de l'Espérance 3, 4850 Moresnet, Belgier

Kriescher Serge Arbeiter, Altenbergerstr.92, 4728 Hergenrath, Belgier

Schwall Michael Angesteliter, rue de Montzen 16, 4850 Montzen, Belgier

Kerckhofs Jean, Arbeiter, Bergstrafle 19, 4720 Kelmis, Belgier

Droehaeg Dany, Arbeiter, rue du stade, 4721 Neu-Moresnet, Belgier

Dorr Damien, Arbeiter, rue Bau 45, 4720 Kelmis, Belgier

Sitzverlegung nach 4720 Kelmis, Bergstral3e 19

Artikel 1

Die Vereinigung trâgt den Namen: FC TANJA V.o.G

Artikel 2

Sitz der Vereinigung ist in der Gemeinde Kelmis. Die Vereinigung unterwirft sich dem Gerichtsbezirk Eupen.

Sitz der Vereinigung ist Bergstras e 19 , 4720 Kelmis

Artikel 3

Die Vereinigung wird für eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie kaan aufgeti st werden gemâss den

Bestimmungen des Gesetzes.

Artikel 4

Ziel und Zweck der Vereinigung ist die Ausübung des Fut ballsports. lm Rahmen ihrer Zielsetzung kann die

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderselte: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermftchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten. Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -12/02/2015 - Annexes du Moniteur belge

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MOD 3,2

Vereinigung, Wettbewerbe und Veranstaltungen durchführen. Sie darf Geschenke, Vermâchtnisse,

Zuschüsse,

Spenden und sonstige Einnahmen entgegen nehmen.

Artikel 5

Die Vereinigung verfolgt weder politische noch konfessionelle Ziele.

Artikel 6

Die Anzahl der Mitglieder, Spieler in dem Verein ist unbegrenzt und mindestens 11. Jeder kann unter

folgenden

Bedingungen Mitglied des Verein werden:

Jedes Mitglied, beziehungsweise Spieler mul. das 16 Lebensjahr vollendet haben.

Den jehrlichen Beitrag bezahlen,

Sich den gegenwertigen Satzungen unterwerfen

Artikel 7

Für die Aufnahme ist eine einfache Stimmenmehrheit bel der allem5chsten Verwaitungsratsversammlung

erforderlich . Bel Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Prásidenten. Der Verwaltungsrat kann nur

beschlief en, wenn mindestens 2/3 anwesend sind. Der Antragsteller verpflichtet sich , die Statuten und

Ordnungen des Verein zu achten , den Beschlüssen zu folgen.

Artikel 8

Jedes Mitglied kann durch eira Rücktrittsschreiben an den Verwaltungsrat der Vereinigung ausschelden.

Dieser

Rücktritt wird erst nach Annahme durch den Verwaltungsrat endgültig.

Artikel 9

Mitglieder der Vereinigung kunnen durch Beschluss des Verwaltungsrat mit einer Stimmenmehrheit von 2/3

der

anwesenden Verwaltungsrat ausgeschiossen werden.

Megliche Gründe für den Ausschluss sind

DSchiechte oder den Verein schadende Aufführung

°Verste gegen die Statuten

OVerschuldung gegenüber den Verein

OVerschuldung des Beitrages

Der Austritt oder Ausschluss von Mitgliedern erfolgt gemáf3 Artikel 12 des Gesetzes vom 27.Junl 1921.

Artikel 10

Die ausgetretenen oder ausgeschiossenen Mitglieder sowie Rechtsnachfolger eines verstorbenen

Mitgliedes,

Spieler haben keinerlei Anspruch auf das Vereinigungsvermegen und kennen aus keinerlei Gründen ihre

Beitrege gant oderteilweise zurückfordem.

Artikel 11

Der Verwaltungsrat kann einen jihriichen Beitrag, der durch die Mitglieder bezahlt wird, festiegen. Dle Witte

dieses Beitrages wird jíàhrlich vom Verwaltungsrat festgelegt. Die Beitrrge sind auf einmal und in voraus

zahlbar. Die Hbhe dieses Beitrages, darfjedoch nicht zweihundertfünfzig (250.6) Oberschreiten.

Artikel 12

Am Sitz der Vereinigung führt der Verwaitungsrat eiin Mitgillederregiister. Dieses Register enthâlt Marne ,

Vorname und Wohnsitz der Mitglieder . Die Beschiüsse zum Eintritt, Austritt oder zum Ausschiuss von

Mitglieder sind eingetragen innerhalb 14 Tagen nach dem Beschluss.

Artikel 13

Die Generalversammlung sst das hechste Organ der Vereinigung und findet alljührlich statt.

Genaues Datum, Stunde, Ort und Tagesortung werden mindestens 8 Tage vor dem Versammlungstermin

den

Mitgliedem schriftlich mitgeteilt.

Artikel 14

Die Tagesordnung der Generalversammlung enthelt obligatorisch folgende Punkte

DJahresbericht des Verwaltungsrat über die Verwaltung

DJahresbericht des Kassierers.

Q'Entiastung der Vorstandsmitglieder nach Bericht der beiden Kassenrevisoren.

OWahl der Verwaitungsratsmitglieder

OBenennung von 2 Kassenrevisoren

DStatutenerganzung oder  Abânderu ragen

DVerschiedenes. Gewünschte Themen müssen vor der Generalversammlung schriftlich vorgeschiagen

werden.

Artikel 15

Die Generalversammlung wird einberufen :

tiz

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, MOD 3,2

Q'Durch den Verwaltungsrat in den Fgllen wo dies durch das Gesetz bzw. durch die Statuten vorgeschrieben sind.

Q'Bine aullerordentliche Generalversammlung kann ebenfalls einberufen werden, faits die Mehrheit des

Verwaltungsrates oder ein Fünftei der Mitglieder schriftlich die Einberufung einer solchen beantragen.

JederAntrag auf Einberufung einer Generalversammiung muss deren Tagesordnungen enthalten.

Artikel 16

Die Generalversarrmmlung bergt nur über die Punkte derîagesordnung .Sie ist beschlussffhig falls 54 % der

Mitglieder anwesend sind . Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Die Beschlüsse

sind bindend für alle Mitglieder des Verein. Bel Personenfragen kann die Abstimmung geheim sein .Falls

weniger als 50% der Mitglieder anwesend sind, wird eine neue Generalversammlung einberufen. Diese ist in

jeden Falle mit einfacher Stimmenmehrheit beschlussfühig.

Artikel 17

Jedes ordentliche Mitglied sst berechtigt, der Versammlung beizuwohnen und an derselben teilzunehmen.

Ehrenmitglieder haben kein Stimmrecht. Bel Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Presidenten

Artikel 18

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden in einem Protokoll zusammengefasst.

Artikel 19

Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat verwaltet, dieser besteht aus 8 Mitgliedem.

Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus :

Q' Prâsidenten

Q'Vite-Prüsidenten

Q'

Schriftführer

Q'2 Schriftführer

Q' Kassierer

Q' 2 Kassierer

Ound 2 Beisitzer

Artikel 20

Der Verwaltungsrat wird bei der Generalversammiung gewâhlt mit einfacher Stimmenmehrheit der

anwesenden Mitgileder. Die Dauer eines Mandats betrâgt zwei ,labre. Die Verwaltungsratmitglieder sind

wieder

wühlbar. Nicht anwesende Mitglieder kunnen nicht ohne schriftlichen Antrag kandidieren.

Der Verwaltungsrat wird zur Hâlfte jedes Jahr emeuert. Die ausscheidenden Mitglieder für die erste Wahl

sind :

der Vize-Prrsiden , der erste Schriftführer, der erste Kassierer. Die Beisitzer werden jührlich gewühit. Die

anderen Mitglieder schelden bei der nâchsten ordentlichen Generalversammlung aus.

Die Verwaltungsratmitglieder sind nicht persdnlich haftbar, ihre Verantwortung beschrânkt sich auf die

Ausübung des ihnen anvertrauten Mandats, Ietzteres wird unentgeltlich (ehrenamtlich) ausgeführt.

Der Verwaltungsrat hat das Recht ein unbesetztes Amt bis zur nâchsten Generalversammlung zu besetzen.

Artikel 21

Der Verwaltungsrat wird durch den Vorsitzenden oder die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsrates

sooft

wie es für die Interessen der Vereinigung erforderlich ist , jedoch mindestens 6 mal jâhr¬ ich.

Artikel 22

Der Verwaltungsrat ist beschlussf hig faits die Hâlfte des Verwaltungsrat anwesend sind. Die Beschlüsse

werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Der Vorsitzende entscheidet über die Art und Weise der

Abstimmung . Bel Personenfragen ist die Abstimmung immer geheim.

Artikel 23

Alle Akte, die die Vereinigung verpflichten, aile Vollmachten und Befugnisse, jegliche Abberufung von

Agenten,

Angestellten und Arbeitnehmern der Vereinigung werden, aul3er faits ein besonderer Beschluss des

Verwaltungsrates vor¬ legt, durch den Prâsidenten und den Schriftführer unterschrieben, die sich nicht mit

einer

vorherigen Genehmigung des Rates, Dritten gegenüber, auszuweisen brauchen.

Das Gleiche gilt für jegliches Erscheinen vor Gericht, vor Noter oder jeder anderen bffentlichen Verwaltung

oder

Verfahrensakte,

Der Verwaltungsrat kann die laufende Geschgffsführung der Vereinigung verbunden mit dem Recht für die

Vereinigung zu zeichnen, einem aus der Miste seiner Mitglieder gewâhlten geschâftsführenden Administrator

oder auch einem Pritten übertragen, dessen Befugnisse und eventuelle Besoldung er festiegt. Ferrer kann

er

allen Beauftragten seiner Wahl sâmtliche Sondervolimachten übertragen, die getrennt oder gemeinsamen

handeln kdnnen.

Damit die Bezeichnung etwaiger Bevollmdchtigten Dritten gegenüber entgegenhaltbar ist, werden diese

Bezeichnungen gema Artikel 26 novies §3 des Gesetzes vom 27. Juni1921 abgeândert am 2. Mai 2002

MOI) 32

i'eiI B ; FortseEzung

verf ffentlicht.

Artikel 24

Das Geschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr .Der Verwaltungsrat zieht alljahrlich Bilanz und legt diese

Jann

der Generalversammlung vor.

Artikel 25

Die Einnahmen umfassen tinter anderem die Jahresbeitrage der Mitglieder , den Erlás aus Veranstaltungen

Geschenke ,Vermachtnisse , Spenden, Zuschüsse und Subsidien der Behórden .

Artikel 26

Die Verwalter der Vereinígung sind berechtigt , Schriftverkehr mit Drittpersonen im Namen der Vereinigung

zu

führers.

Artikel 27

Statuten kinnen nur durch eine ordentliche oder auf3erordentliche Generalversammlung, deren

TTgesordnung

diesen Punkt aufweist geandert werden. Ein Entwurf der vorgesehen Anderungen wird der Einladung

beigefügt.

Artikel 28

Bel der Abstimmung über Anderungen der Statuten müssen mindestens die 2/3 der Mitglieder vertreten sein

Aul3erdem kann nur eine 2/3 Stimmenmehrheit eine Abgnderung hervorrufen .

Artikel 29

Für alle in den Statuten nicht vorgesehen Pallen sind die Bestimmungen des Gesetzes vom 27 Juni 1921

beziehungsweise vom 2 Mai 2002 über die Vereinigungen ohne Gewinneiziehungsabsicht maagebend.

Personalien der Vereintgungsgründer

Lavalte Jean-Marc ,rue de I' esperance 3, 4850 Moresnet

Peusgen Michael ,l-Iagenfeuer 47 B ,Kelmis

Flas Danny, Kasborb17 ,4720 Kelmis

Kerckhofs Jean , Bergstralle 19, 4720 Kelmis

Ortmans Alain, An den Eichen 23A, 4721 Neu Moresnet

Schwal Michael , Lütticherstraf3e 258 , 4720 Kelmis

Wertz Robert , Schützenstral3e 10, 4720 Kelmis

Kriescher Serge ,Sandweg 5 , 4720 Kelmis

Lavette Jean-Marc Schwall Michael

President Schriftführer

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Driften gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -12/02/2015 - Annexes du Moniteur belge

i 1 b 1,

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Coordonnées
FC TANJA

Adresse
HAGENFEUER 47 B 4720 KELMIS

Code postal : 4720
Localité : LA CALAMINE
Commune : LA CALAMINE
Province : Liège
Région : Région wallonne