FRAKTION DER CSP IM RAT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT, ABGEKURZT : CSP

Divers


Dénomination : FRAKTION DER CSP IM RAT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT, ABGEKURZT : CSP
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 429.302.105

Publication

16/12/2014
ÿþAusfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu ver6ffentlichen ist

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e auf der letzten Celte des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars Oder der Personen, die dazu ermàchtigt sind die Vereinigung. die Stiftuna acier die Organismus Driften gegenüber. zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Unternehmensnr : 0429.302.105

Naare der Vereinigung 1 Stiftung f Or iti$reten

(ausgeschríeben) : Fraktion der CSP im Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft

(abgekilrzt) : CSP

Rechtsfarm : VoG

Sitz : 4700 Eupen, Gospertstraf3e 7

Gegenstand

der Urkunde : Statuten und Verwaltungsrat

Satzungen der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG)

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Fraktion der Christlich Sozialen Partei am Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Die erschienenen Mitglieder

Braem, Mirko, PromenadenstrafFe 17, 4728 HERGENRATH

Creutz-Vilvoye, Patricia, Gemehret 31, 4700 EUPEN

Dhur, Marion, Steffeshausen 1 D, 4790 BURG REULAND

Frank, Luc, Parkstrafbe 37, 4720 KELMIS

Franzen, Daniel, Dellenstrafle 15, 4750 BÜTGENBACH

Grammes, Herbert, Manderfelder Stralle 35, 4782 SCHÜNBERG

Nelles, Robert, Malmedyer Stralle 1 4760 BÜLLINGEN

vereinbaren die Satzungen der oben genannten Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht, ver5ffentlich zuletzt im Belgischen Staatsblatt, am 18. April 1985, gemf3 Gesetz vom 27. Juni 1921 zu abzuândern.

Sie legen die neuen Satzungen wie folgt fest:

KAPITEL I : BEZEICHNUNG, SITZ, GEGENSTAND, DAUER.

Artikel 1 : Bezeichnung

Die Bezeichnung der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht lautet:

 Fraktion der Christlich Sazialen Partei am Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschafr

Artikel 2 : Sitz

Die Vereinigung het ihren Sitz in 4700 Eupen, Platz des Parlements 1

Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen

- Artikel 3 : Zielsetzung

Ziefsetzung der Vereinigung ist die Erredigung der pariamentarischen Arbeit und die Verbreitung politischer

" Bildung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Artikel 4 : Dauer

Die Vereinigung wird für Bine unbestimmte Dauer gegründet.

KAPITEL II : Mitglieder

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -16/12/2014 - Annexes du Moniteur belge

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -16/12/2014 - Annexes du Moniteur belge

Artikel 5 ; Mitglieder

Die Vereinigung besteht ausschlieaiich aus effektiven Mitgliedern.

Die Anzahi der Mitglieder ist begrenzt auf die Zahi der gewâhlten Kandidatinnen und Kandidaten auf der

Liste CSP der Wahlen zum Parlement der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Ausschluss eines Mitgiieds kann nur durch die Generalversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der Anwesenden Oder Vertretenen ausgesprochen werden,

Die Mitglieder dürfen die Beitrâge, die sie selbst oder ihre Rechtsvorg5nger eingezahit haben, nicht zurückfordem. Sie dürfen weder Bine Rechnungsaufstellung oder Rechnungslegung, noch die Anbringung von Siegeln, noch ein Inventer anfordem oder beantragen.

Die Verbindlichkeit eines jeden Mitglieds ist genau auf die Summe seiner Beitrâge begrenzt,

Diese werden jades Jahr vom Verwaltungsrat auf eiven einheitlichen Betrag für alle Mitglieder

festgesetzt, wobei der Jahresbeitrag für jedes Mitglied nicht titiller sein dart als 10% seiner

Entschddigungen ais Mitglied des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Artikel 6 : Mitgiiederregister

Am Vereinigungssitz führt der Verwaltungsrat ein Mitgliederregister. Dieses Register enthült

Name, Vomamen und Wohnsitz der Mitglieder. Die Beschlüsse zum Beitritt, Austritt oder zum Ausschluss

von Mitgliedern sind eingetragen binnen 8 Tegen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verwaltungsrat Kenntnis des

Beschlusses erhült. Gemâ P dem Gesetz vom 27, Juni 1921 wird ein Recht auf Einsichtnahme gewührt.1

1: Gesetz v. 27,6.1921, Art. 10 Abs. 2.

KAPITEL III : Generalversammlung

Artikel 7 ; Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung, Sie ist insbesondere zustândig

für:

1) die Anderung der Satzung;

2) die Bestellung und Abberufung der Verwalter;

3) die Bestellung und Abberufung der Kommissare

4) die den Verwaltern und Kommissaren zu erteilende Entlastung;

5) die Billigung des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses;

6) die freiwillige Auflasung der Vereinigung;

7) den Ausschluss eines Mitgliedes;

8) die Umwandlung der Vereinigung. in eine Gesellschaft mit sozialer Zielsetzung;

9) aile Beschlüsse, die über die Grenzen der dem Verwaltungsrat gesetzlich und aufgrund der Satzung verliehenen Befugnisse hinausgehen.

Jades Mitglied hat das Recht, den Versammlungen beizuwohnen und daran teilzunehmen. Alle Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht und jedes von ihnen verfügt Ober eine Stimme. Die Abstimmungsmodalitâten entsprechen denen, die lm Gesetz vom 27. Juni 1921 vorgesehen sind.3

3: Gesetz y. 27.6.1921, Art. 8.

Artikel 8 : Einberufung

Jedes Jahr muss wenigstens eine Generalversammlung einberufen werden; diese findet im Monat Mârz

statt.

Es kami se oft eine aui.erordentliche Generalversammlung einberufen werden, wie es für dle

Interessenten der Vereinigung erforderlich ist. Eine auflerordentliche Generalversammlung muss

einberufen werden, wenn mindestens 1/5 der Mitglieder dies beantragt.

Die Einberufung wird vom Verwaltungsrat durch einfachen Brief vorgenommen, der jedem

Mitglied wenigstens 8 Tage vor der Versammlung zugesandt wird. Darin wird die Tagesordnung,

die Zeit und der Ott der Versammlung angegeben.

Artikel 9 ; Tagesordnung

Auf Antrag von 213 der anwesenden Verwaltungsratsmitgiieder dart die Versammlung über Punkte beraten, die nicht auf der Tagesordnung stehen, Dies gilt jedoch nicht für Beschlüsse betreffend Ausschluss eines effektiven Mitgliedes, Aufli Sung, Jahresabschluss und Haushaltsplan oder Satzungsânderungen.

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -16/12/2014 - Annexes du Moniteur belge

Artikel 10 : Protokolle der Generalversammiung

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden in Protokollen festgehalten, die vom Vorsitzenden, vom Sekretar sowie von allen Mitgliedern, die dies wünschen, unterschrieben werden; sie werden aufLerdem in ein besonderes Verzeichnis eingetragen, Auszüge daraus, die vor Gericht oder anderwârtig vorzulegen sind, werden vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder von 2 Verwaitungsratsmitgliedern unterschrieben. Diese Auszüge werden auf einen entsprechenden Antrag hin jedem Mitglied oder jeder Drittperson, die ein berechtigtes Interesse daran nachweist, ausgehândigt.

KAPITEL IV : Verwaltung

Artikel 11 : Verwaltungsrat

Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat geleitet, der aus den Mitgliedern der VoG

besteht,

Der Fraktionsvorsitzende übemimmt den Vorsitz.

Die Verwalter üben ihr Mandat unentgeltlich aus. Die Sitzungen des Verwaltungsrates werden vom

Vorsitzenden oder von mindestens 1/5 der Verwalter wenigstens einmal pro Jahr einberufen, Er ist

beschlussfâhig, wenn die Mehrheit seiner Mitgiieder anwesend oder vertreten sind. Jeder Verwalter

kann einen anderen Verwalter mit seiner Vertretung bei einer bestimmten Versammlung des

Verwaltungsrates beauftragen, und an seiner Steile abstimmen lassen,

Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit absoluter Mehrheit der Stimmberechtigten. Bel

Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden oder seines Steilvertreters ausschlaggebend,

Artikel 12 : Tügliche Verwaltung

Der Verwaltungsrat übertrâgt die tâgliche Verwaltung der Vereinigung sowie das damit verbundene

Elnterschriftsrecht einem Geschüftsführer.

Bei Verhinderung übernimmt der Vorsitzende diese Aufgabe.

KAPITEL V : Vertretung, Haftung

Artikel 13 : Vertretung der Vereinigung

Für alle Handlungen ist der einstimmige Beschluss des Verwaltungsrates

erforderlich, damit die Vereinigung vor Drittpersonen rechtsgültig vertreten ist. Diese Personen

brauchen keinen vorherigen Beschluss des Verwaltungsrates nachzuweisen.

Gerichtsverfahren, sel es ais Klâger oder ais Beklagter, werden im Namen der Vereinigung durch

den Verwaltungsrat geführt.

Die Verwalter gehen hinsichtlich der Verbindlichkeiten der Vereinigung keinerlei persbnliche Verpflichtung ein. Ihre Haftung ist begrenzt auf die Ausführung ihres Mandates,

Artikel 14 : Jahresabschluss, Haushaltsplan

Jedes Jahr, am 31, Dezember, werden die Konten des abgelaufenen Jahres durch den Verwaltungsrat abgeschlossen. Dieser wird einen Bericht über die Tátigkeiten der Vereinigung sowie den Haushaltsplan des nachfolgenden Geschüftsjahres und den Jahresabschluss des abgelaufenen Geschftsjahres aufsetzen. Konten, Haushalt und Berichte werden der ordenilichen Generalversammlung [1m Laufe des Monats Mârz] zur Billigung vorgelegt,

Die Generalversammlung entscheidet über die Entlastung des geschüftsführenden Vorstandes. Die Buchhaltung wird gem5E3 Artikel 17 des Gesetzes vom 21, Juni 1921 und dessen Ausführungserlassen geregelt.

KAPITEL VI ; Satzungsânderung, Auflüsung

Artikel 15 : Satzungsânderung

Die Satzung darf nur gem den Bestimmungen der Artikel 8 und 20 des Gesetzes vom 21, Juni

1921 geândert werden.

Artikel 16 : Auflüsung

lm Palle der freiwilligen Aufli sung wird die Generalversammlung einen oder mehrere Liquidatoren ernennen und ihre Befugnisse festsetzen. Der verbleibende Nettobestand nach der Tilgung der Schulden wird einem sozialen Zweck zugeführt.

Der Verwaltungsrat besteht am 1. September 2014 aus folgenden Mitgliedem:

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Teil B : Fortsetzung

Herr Braem, Mirko, Promenadenstral3e 17, 4728 HERGENRATH

Frau Creutz Vilvoye, Patricia, Gemehret 31, 4700 EUPEN

Frau Dhur, Marion, Steffeshausen 1 D, 4790 BURG REULAND

Herr Frank, Luc, Parkstrafbe 37, 4720 KELMIS

Herr Franzen, Daniel, Dellenstra(e 15, 4750 BÜTGENBACH

Herr Groenmes, Herbert, Manderfelder Straile 35, 4782 SCHÜNBERG

Herr Nelles, Robert, Malmedyer StraI e 1 4760 BOLLINGEN

Mit der GeschWftsführung wird betraut:

Herr Jean-Claude FRANKEN, Asteneter Str, 62, 4711 WALHORK

Ele auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu verfreten.

Auf der Rtickseite : Name und Unterzeichnung.

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t7em Betgischen Staatsblatt vorbehalten

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -16/12/2014 - Annexes du Moniteur belge

Coordonnées
FRAKTION DER CSP IM RAT DER DEUTSCHSPRACHIGE…

Adresse
GOSPERSTRASSE 7 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne