FREIES PSYCHO-MEDIZINISCH-SOZIALES ZENTRUM, ABGEKURZT : FREIES PMS- ZENTRUM

Divers


Dénomination : FREIES PSYCHO-MEDIZINISCH-SOZIALES ZENTRUM, ABGEKURZT : FREIES PMS- ZENTRUM
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 439.639.434

Publication

27/02/2014
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu verf ffentlichen ist

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ReditStol"t3i V.o.G.

Luxemburger Str. 11, 4780 St.Vith

Gegeri t id

der Urkunde : Mitglieder des Verwaftungsrates

Die Generalversammiung der V.o.G. "Freies PMS Zentrum" vom 03.02.2014 hat das mandat von Ludwig

Lofgen beendet und das Mandat von Arthur Jodocy angenommen

Maria Dise Didden, Vorsitzende

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Unternehmensnr : 439.639.434

Name der Vereinigung / Stiftung / Organismen

(ausgeschrieben) : Freies Psycho-Medizinisch-Soziales Zentrum

(abgekürzt) : Freies PMS Zentrum

Rechtsform : V.o.G,

Sitz : Luxemburger Str. 11; 40 St.Vith

Gegenstand

der Urkunde : Anderung der Satzungen; Anderung des Sitzes; Mitglieder des

Verwaltungsrates

Freies PMS Zentrum

Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

4780 Sankt Vith, Luxemburger Stral3e 11

Protokoli der aul3ergewáhnlichen Generalversammlung vom 18. August 2014 in St. Vith.

Am Mantag, den 18. August 2014 um 19.30 Uhr ist die auf3ergewühnliche Generalversammlung des Freien PMS-Zentrums, V.o.G; in den Râumlichkeiten des Freien PMS Zentrums in St.Vith, Luxemburger Stral3e 11 zusammengetreten.

Anwesend sind: Elly Didden; Heinz Koch; Arthur Jodocy; Andrea Thomé; Marc Dürnholz; Elisabeth Henkes;

Elisabeth Schleiss; Inge Kohnen; Gaby Radermacher

Sind entschuldigt und haben Voflmacht erteilt:-

Abwesend sind:-

Die Generalversammlung beschliel3t einstimmig, aufgrund des Sonderdekretes der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 20.01,2014 (Gründung der autonomen juristischen Person des 8ffentliohen Rechtes als Trâger des  Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen") seine Zielsetzung zu veréndern, lhr bisheriger Auftrag, Trâger eines Psycho- medizinisch-soziales Zentrum zu sein, entfâlit und wird ersetzt durch eine Vertretung in der neuen Trâgerstruktur.

Demnach werden die alten Satzungen gestrichen und die neuen Satzungen wie folgt festgelegt:

Koordinierte Satzung des V.o.G. Freies PMS-Zentrum Luxemburger Strasse 11, 4780 Sankt Vith

Unternehmensnummer: 439 639 434

Titel I.- Bezeichnung, Sitz, Zielsetzung, Dauer des Bestehens

Artikel 1. Die Bezeichnung der Vereinigung lautet:  Freies Psycho-Medizinisch-Soziales Zentrum", abgekürzt:  Freies PMS-Zentrum", Alle von der Vereinigung ersteilten oder veroffentlichten Schriftstücke, Dokumente, Anzeigen und sonstige Belege, mussen vor oder hinter dem Namen der Vereinigung die Worte  Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht" oder die Abkürzung V.o.G. vermerken.

Artikel 2. Die Vereinigung hat ihren Sitz an der Adresse des Sekretârs Atzerat 35 B, 4780 St.Vith, Sie; unterliegt der Zustândigkeit des Gerichtsbezirks Eupen.

Artikel 3, Die'Vereinigung vertritt aufgrund des Sonderdekretes vom 20.01.14 (Abschnitt 2, Artikel 9, §1-5): der Deutschsprachigen Gemeinschaft als Gründungspartner die christfche Sicht in der Trâgerschaft des Zentrums für die gesunde Entwickiung von Kindern und Jugendlichen (autonome juristische Person des üffentlichen Rechtes) und trâgt bis zu einem vom Verwaltungsrat festzulegenden Zeitpunkt die Verantwortung fier die Rahmenbedingungen der Arbeitnehmer, des vormaligen Dienstes Freies PMS Zentrum.

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermáchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung Oder die Organismus Dritten gegenüber, zu verfreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -19/12/2014 - Annexes du Moniteur belge

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -19/12/2014 - Annexes du Moniteur belge

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Artikel 4. Ziel der Vereinigung ist es die christliche Sicht von Mensch und Gesellschaft in der Trâgerschaft des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, das auf der philosophischen Grundlage der Artikulierten Pluralitüt basiert, zu vertreten (Sonderdekret vom 20.01,14. DG; Kapitel 4, Artikel 18).

Artikel 5. Die Vereinigung wird für eine unbestimmte Dauer gegründet und kann jederzeit aufgelast werden, Titel li,  Mitglieder, Aufnahme, Beitrag

Artikel 6. Die Zahl der Mitglieder der Vereinigung darf nicht weniger als drei und nicht mehr als fünfundzwanzig betragen. Diese Mitglieder bilden die Generalversammlung.

Artikel 7, Nur die Generalversammiung kann ein Mitglied aufnehmen oder ausschliel3en,

Artikel 8. Jede Person, die Mitglied der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht Freies PMS-Zentrum werden machte, muss von der Vereinigung, Bewegung oder Einrichtung dem Verwaltungsrat schriftlich vorgeschlagen werden. Es kônnen ihre Kandidatur einreichen: die Vereinigungen Mitglieder entsenden, die bei der Gründung der V.o.G. am 20.04.1989 als Gründungsmitglieder zugegen waren und Vertreter des Personals, das bis zum 18.08.2014 im Freien PMS Zentrum definitiv oder auf unbestimmte Dauer eingestelit waren. Jedes Mitglied kann jederzeit aus der Vereinigung austreten und muss diesen Austritt schriftlich dem Verwaltungsrat mitteilen. Mitglieder, die ein bestimmtes Mandat im Auftrag einer Vereinigung ausüben und von ihr benannt worden sind, verlieren automatisch die Mitgliedschaft, sobald ihr Mandat endet.

Artikel 9. Die Mitglieder der V.o.G. Freies PMS-Zentrum zahlen keinen Mitgliedsbeitrag, Sie erbringen der V.o.G. eine aktive Unterstützung und verpflichten sich, die Satzungen und die in diesem Zusammenhang getroffenen Entscheidungen zu respektieren.

Artikel 10, Den Mitgliedern entstehen aus ihrem sozialen Engagement heraus keinerlei persbnliche Verpflichtungen.

Titel III. Verwaltung, tâgliche Führung

Artikel 11. Ein Verwaltungsrat leitet die Vereinigung und besteht aus mindestens drei Mitgliedern. ,Zâhit die Vereinigung nur 3 Mitglieder, so setzt sich der Verwaltungsrat nur aus 2 Personen zusammen. Auf jeden Fail muss die Anzahl der Verwalter immer kleiner sein als die Anzahi der Vereinigungsmitglieder. Alle Mitglieder des Verwaltungsrates werden durch die Generalversammlung aus den Mitgliedern der Vereinigung für eine Dauer von drei Jahren gewáhlt und kunnen jederzeit von der Generalversammlung abberufen werden. Das Mandat des Verwaltungsratsmitgliedes wird ehrenamtlich ausgeübt.

Artikel 12. Die Verwaltungsratsmitglieder sind wiederwühlbar, Das Mandat der ausscheidenden Verwaltungsratsmitglieder endet unmittelbar nach der Bezeichnung der neuen Verwaltungsratsmitglieder.

Artikel 13. Die Verwaltungsratsmitglieder wahlen enter sich einen Vorsitzenden, einen Schriftführer und einen Kassenführer sowie die Vertreter für die Tragerstruktur des Dienstes für die gesunde Entwicklung der Kinder und Sugendlichen, der sein Arnt mit einer vorstehenden Aufgabe verbinden kann,

Artikel 14. Der Verwaitungsrat tritt auf Einladung des Verwaltungsratsvorsitzenden oder zweier Verwaltungsratsmitglieder zusammen. Er ist nur beschlussfâhig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend oder vertreten ist. Der Vorsitzende leitet die Versammlung, in seiner Abwesenheit dem altesten Verwaltungsratsmitglied, das dazu bereit lat. Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit absoluter Mehrheit der Stimmberechtigten, bei Stimmengleichtheit ist die Stimme des Vorsitzenden der Versammlung ausschlaggebend. Die Beschlüsse werden in das Sitzungsprotokoli eingetragen, vom Vorsitzenden und vom Schriftführer unterschrieben. Das zu einer Sitzung verhinderte Verwaltungsratsmitglied kann einem anderen Verwaltungsratsmitglied die Vollmacht erteilen. Dieses Verwaltungsratsmitglied kann nur über zwel Stimmen verfügen.

Artikel 15. Der Verwaltungsrat ist für alle Verwaltungs- und Verfügungshandlungen im Sinne des Vereinigungszweckes zustândig. Er führt die Geschafte der Vereinigung und vertritt sie bei allen gerichtlichen und aul3ergerichtlichen Handlungen. Aile Befugnisse, die nicht ausdrücklich durch das Gesetz ader die Satzungen der Generalversammlung vorbehalten sind, werden vom Verwaltungsrat wahrgenommen.

Artikel 16. Der Verwaltungsrat kann einem geschâftsführenden Verwaltungsratsmitglied die tagtagliche Verwaltung der Vereinigung sowie das damit verbundene Unterschriftsrecht übertragen. Ungeachtet dessen wird die Vereinigung rechtsgültig vertreten durch die Unterschrift des Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder zwei gemeinsam handeinder Verwaltungsratsmitglieder.

Artikel 17. Gerichtsverfahren werden sowohl als Klager wie auch als Beklagter im Namen der Vereinigung durch den Verwaltungsrat eingeleitet oder geführt, dies erfoigt auf Betreiben des Vorsitzenden oder des geschâftsführenden Verwaltungsratsmitgliedes.

Titel IV. Generalversammiung

Artikel 18. Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie ist für folgende

Angelegenheiten zustândig:

-Ânderung der Satzung der Vereinigung;

-Ernennung und Abberufung-der Verwaltungsratsmitglieder;

-Bestellung und Abberufung der Verwalter und Kommissare;

-Entlastung der Verwalter und Kommissare;

-Bewilligung des Haushaltsplanes und des Jahresabschlusses;

-Auflósung der Vereinigung;

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-Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern;

-Sowie alle anderen durch die Satzung vorgesehenen Fâlie:

Artikel 19. Jedes Jahr muss wenigstens eine Generalversammlung wáhrend des ersten Halbjahres abgehalten werden. Eine auf3erordentliche Generalversammlung kann jederzeit durch Beschluss des Verwaltungsrates sowie auf Antrag von wenigstens einem Fünftel der Mitglieder abgehalten werden.

Artikel 20. Jede Generalversammlung wird an Tag, Stunde und Ort abgehalten, wie sie in der Einladung hierzo vermerkt sind, Alle Mitglieder müssen eingeladen werden. Die Einberufung zu den Versammlungen nimmt der Verwaltungsrat durch einfachen Brief vor, der jedem Mitglied wenigstens acht Tage vor dem Versammlungstermin zugesandt wird und im Namen des Rates vom Vorsitzenden oder vom geschâftsführenden Verwaltungsratsmitglied oder von zwei Verwaltungsratsmitgliedem unterzeichnet ist. Die Einladung enthâlt die Tagesordnung. Die Versammlung kann nur über die auf der Tagesordnung stehenden Punkte beschlief3en, auf3er, wenn die Versammlung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Mitglieder der Dringlichkeit zustimmt.

Artikel 21. ln der Generalversammiung führt der Vorsitzende des Verwaltungsrates oder, bei dessen Verhinderung, das âlteste der anwesenden Verwaltungsratsmitglieder den Vorsitz. Der Vorsitzende bezeichnet den Protokollführer der Generalversammlung.

Artikel 22. Jedes Mitglied hat das Recht, den Versammlungen beizuwohnen und daran teilzunehmen, entweder persónlich oder durch einen Bevolimâchtigten seiner Wahl, der selbst Mitglied der Vereinigung let. Jedes Mitglied kann nur Inhaber einer einzigen Voilmacht sein. Alle Mitglieder haben gleiches Stimmrecht in der Generalversammlung und jedes von ihnen verfügt über eine Stimme.

Artikel 23. lm Allgemeinen ist die Versammlung, ungeachtet der Anzahi anwesender oder vertretener Mitglieder beschlussfâhig. Sie fasst die Beschiüsse mit der absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Bei Stimmgleichheit let die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend, In Abweichung vom vorstehenden Absâtz dürfen die Beschlüsse der Versammlung über Satzungsânderungen, über den Ausschluss von Mitgliedem oder die freiwillige Auftásung der Vereinigung unter den besonderen, in den Artikeln 8,12 und 20 des Gesetztes vom 7. Juni 1921 über  Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsichten" vorgeschriebenen Anwesenheits- und Mehrheitsvoraussetzungen getasst werden.

Artikel 24. pie Beschlüsse der Generalversammlung werden in Protokollen festgehalten, die der Vorsitzende, der Schriftführer sowie aile Mitglieder, die dies wünschen, unterschreiben. Auszüge aus Protokollen oder Berichten, die vor Gericht oder anderswo vorzulegen sind, unterzeichnet der Vorsitzende des Verwaltungsrates oder zwei Verwaltungsratsmitglieder. Diese Auszüge werden auf entsprechenden Antrag hin jedem Mitglied oder Drittperson, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, ausgehândigt,

Titel V. Buchführung, Haushaltsplan, Jahresabschluss

Artikel 25. Die Vereinigung führt eine vereinfachte Buchführung, welche zumindest die Bewegung ier Finanzmittel in bar und auf Konten beinhaltet und gemâ9 der durch Kóniglichen Erlass ersteliten Vorlage. Das Geschâftsjahr beginnt jeweils am 1. Januar und endet am darauffolgenden 31. Dezember. Jedes Jahr am 31. Dezember werden die Konten des abgelaufenen Jahres abgeschfossen und der Haushaltsplan für das folgende Jahr erstellt. Jahresabschluss und Haushaltsplan wordend der ordentlichen Generalversammlung im ersten Trimester zur Billigung und Annahme unterbreitet.

Titel VI. Aufiósung, Liquidation

Artikel 26. Im Faite einer freiwilligen Auflásung benennt die Generalversammlung ein oder zwei Liquidatoren und legt deren Befugnisse fest.

Artikel 27. In alle Fâllen der freiwilligen oder gerichtiich ausgesprochenen Auflbsung werden, ungeachtet des Zeitpunktes und des Grundes, aus dem dies geschieht, die nach Tilgung der Schulden und Begleichung der lasten verbleibenden Netto-Aktiva der Vereinigung einer Einrichtung mit âhnlicher Zielsetzung übertragen, und zwar durch die Generalversammlung oder den/die Liquidator(en) gemâf3 Artikel 19 Absatz 2 des Gesetztes über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Artikel 28. Hinsichtlich aller in der voriiegenden Satzung nicht geregelten Punkte geiten die Bestimmungen der Gesetzgebungen über Vereinigungen ohne Gewin nerzielungsabsicht.

Die Gründung.

Artikel 29. Die erste Generalversammlung, zugleich Gründungsversammlung, fand statt in Eupen am 20.

April 1989 und setzte sich aus Vertretem folgender Vereinigungen zusammen:

- Verband der Eltemrâte der Gemeindeschulen und freien Schulen des Gebietes deutscher Sprache,

- Vertreter der Schultrâger und Schulleitungen,

- Vertreter der Lândlichen Gilden und Landfrauenverband,

Vertreter der Christlichen Arbeiterbewegung, Frauenliga, Werkmannschaften,

- Vertreter des Personals des Zentrums, bis zur Gründung des Freien PMS-Zentrums vertreten durch das

deutschsprachige Personal des Centre PMS libre II, Verviers.

In der Generalversammlung des 18.08.2014 sind folgende Mitglieder des Verwaltungsrates zurück getreten:

HENKES Elisabeth

- KOCH Heinz

Folgendes Mitglied ist dem Verwaltungsrat beigetreten:

- TELLER Astrid

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Teïi B : FortSetzung

Der Verwaltungsrat der Vereinigung setzt sich am 18. August 2014 wie folgt zusammen:

-Vorsitzende: Maria-Elise Didden

-Schrifffûhrer, Inge Kohnen

-Kassierer: Gaby Radermacher

-Beauftragter: Arthur Jodocy

-Beisitzer: TELLER Astrid

Getátigt zu St. Vith am 18.082014 in drei Exemplaren, wovon zwei beien zustándigen Handelsgericht hinterlegt werden.

die Vorsitzende, Didden Maria Elise die Schriftfûhrerin, Radermacher Gaby

Dem Belgischen SYaatsblatt vorbehal4en

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -19/12/2014 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf tier letzten Selte dec Tells B angeben . Auf der Vorderseite Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars °der der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Sttftung ader the Organismes Dutten gegenriber, zu verfreten

Auf der Rückseite . darne und Unterzeichnung

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Unternehmensnr : 439.639.434

Name der Vereinigung I Stiftung t Organismen

(ausgeschrieben) : Freies Psycho-Medizinisches-Soziales Zentrum

(abgektirzt) : Freies PMS Zentrum

Rechtsforen : V.o.G.

Sitz : Luxemburger Straffe 11, 4780 St.Vith

Gectenstand

der Urkunde : Mitgl'teder des Verwaltungsrates

Die Generalversammlung der V.o.G. "Freis PMS Zentrum" vore 04.03.2013 hat die Mandate von Elisabeth

1-fenkes, Fleinz Koch und Gaby Radermacher einstimmig um 3 Jahre verlângert.

Maria Elise Didden, Vorsitzende

fitte auf der letzten Seite des Tells l3 angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu errnachtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu uertreten,

Auf der I ückseite : Name und Unterschrift.

06/06/2012
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Freies Psycho-Medizinisch-Soziales Zentrum

Freies PMS-Zentrum

V.o.G.

Luxemburger Stalle 11, 4780 St.Vith

: Mitglieder des Verwaitungsrates

Die Generalversammiung der V.o.G. "Freies PMS-Zentrum" vom 22.03.2012 hat die Mandate von Maria Elise DIDDEN und Ludwig LOFGEN einstimmig uni 3 .Jahre vertângert. Frau Fine KEIFENS ist nicht mehr ' Mitglied der Vereinigung. Frau Inge KOHNEN ist einstimmig in den Verwaltungsrat gewâhit worden. Generalversammlung vom 22.03.2012,

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Unternehmensnr : 439.639A34

Name der Vereinigung 1 Stiftung 1 Organismen

(ausgeschrieben) : Freies Psycho-Medizinisches-Soziales Zentrum

(abgekürzt) : Freies PMS Zentrum

Rechtsform : V.o.G.

Sitz : Azerath 35 B; 478 sSt.Vith

Gegenstand

der Urkunde : Mitglieder des Verwaltungsrates

Die Generalversammlung der V.o.G. "Freies PMS Zentrum" vom 24.04.2015 het das Mandat von Astrid

Terren beendet und das mandat von Mélanie Thies angenommen.

Maria Elise DIDDEN, Vorsitzende

Bitte auf der letzten Beite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermáchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vestreten.

Auf der Rtickselte : Name und Unterschrift.

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 07/07/2015 - Annexes du Moniteur belge

Coordonnées
FREIES PSYCHO-MEDIZINISCH-SOZIALES ZENTRUM, …

Adresse
ATZERAT 35 B 4780 SAINT-VITH

Code postal : 4780
Localité : SAINT-VITH
Commune : SAINT-VITH
Province : Liège
Région : Région wallonne