FUSSBALLSCHULE OSTBELGIEN

Divers


Dénomination : FUSSBALLSCHULE OSTBELGIEN
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 826.554.519

Publication

14/09/2012
ÿþAusfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblattzu verbffentlic en ist

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MOD 3.2

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Unternehmensnr : 0826.554.519

Name der Vereinigung t Stiftung 1 Organismen

(ausgeschrieben) : FUSSBALLSCHULE OSTBELGIEN

(abgekcrzt) : FSO

Rechtsform : VEREINIGUNG ORNE GEWINNERZIELUNGSABSICHT

Sitz : BERGSTRAI3E 7, 4720 KELMIS

Gegenstand

der Urkunde : ERWEITERUNG DES GEGENSTANDES + RÜCKTRITT EINES VERWALTUNGSRATSMITGLIEDES + ERNENNUNG EINES VERWALTUNGSRATSMITGLIEDES

STATUTEN DER V.O.G. FUSSBALLSCHULE OSTBELGIEN

Gründung einer Vereinigung ohne Gewin nerzielungsabsicht:

Die Fussballschule Ostbelgien ist am 02.06.2010 gegründet worden.

Gründungsmitglieder

1. Herm Marc Krickel, wohnhaft In Kelmis, Bergstrasse 7

2. Herrn Marco Krickel, wohnhaft in Kelmis, Parkstrasse 34

3. Frau Ribana Groffy, wohnhaft in Kelmis, Parkstrasse 34

4, Herrn Sacha KRICKEL, wohnhaft in Kelmis, Bergstrasse 7

pie Erschienenen wollen unter den Personen, die nachher Mitglieder werden, elne Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht gründen.

Nachstehend Sind die Satzungen aufgestellt

SATZUNGEN

KAPITEL I Benennung, Sitz, Zweck, Dauer

Artikel 1 Bezeichnung

Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht trggt die Bezeichnung  Fussballschule Ostbelgien"

Artikel 2 Sitz

Sitz der Vereinigung ist der Wohnsitz des jeweiligen Prâsidenten. Dieser Sitz ist augenblicklich festgelegt in;

Kelrnis, Bergstrasse 7. Der Geschâftssitz kann durch Beschluss des Verwaltungsrates verlegt werden, diese.

Veriegung wird in den Anlagen des Belgischen Staatsanzeigers durch den Verwaltungsrat verCiffentlicht.

Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Artikel 3 Zielsetzung

Ziel und Zweck der Vereinigung ist es Jugendiichen die Verbreitung des Fussballsports, die kdrperliche; , Ertifchtigung lm Ailgemeinen und die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen für Mitglieder oder/und Nichtmitglieder im Sinne der Volksgesundheit. Es werden ebenfalls Turniere und sonstige Veranstaltungen orgenisiert um die finanziellen !lifte! der Vereinigung aufzubessern. Wâhrend den Veranstaltungen werden

Bitte eut der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite" Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die daze ermachtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -14/09/2012 - Annexes du Moniteur belge

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MOD 3.2

eventuell Getrânke und Speisen zum Kauf angeboten, ein Unterhaltungsprogramm für Erwachsene und Kinder geboten, usw, Auch wâhrend den Trainingseinheiten kinnen ebenfalls Getrénke und Speisen angeboten werden.

Artikel 4 Dauer

Die Vereinigung wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

KAPITEL Il Mitglieder, Annahme, Rücktritt, Ausschluss

Artikel 5 Mitglieder

Die Zahl der Mitglieder ist unbegrenzt, dart jedoch nicht weniger als drei betragen. Die ersten Mitglieder sind die unterzeichneten Gründungsmitglieder.

Die Erschienen sind die ersten ordentlichen Mitglieder der durch gegenw9rtige Urkunde gegründeten Vereinigung.

Ein Mitglied kann zu jeder Zelt mittels einer schriftlichen Mitteilung an den Verwaltungsrat austreten.

Der Ausschluss eines Mitglieds kann nur durch die Generalversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der Anwesenden oder Vertretenden ausgesprochen werden.

Als ausscheidendes Mitglied wird betrachtet, jedes Mitglied, welches gegen die Bestimmungen der gegenwirtigen Satzungen verstiltt oder welches durch seine pul3erungen dem ehrenwerten Namen der Vereinigung schadet,

Ausgeschiedene oder ausgeschiossene Mitglieder und ihre Erben haben keinen Anspruch auf das Verei nigungsvermigen.

Sie kinnen werde die Vorlage der Vereinigungsdokumente und Buchführungsunterlagen der Vereinigung, noch ein inventer aus irgendeinem Grunde fordern,

Artikel 6 Mitgliederregister

Am Gesellschaftssitz führt der Verwaltungsrat ein Mitgliederregister, Dieses Register enthâlt Name, Vomame und Wohnsitz der Mitglieder, Die Beschlüsse zum Beitritt, Austritt oder zum Ausschluss von Mitgliedern sind eingetragen binnen 8 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verwaltungsrat Kenntnis des Beschlusses erhâlt Gemfil, dem Gesetz vom 27. Juni 1921 wird ein Recht auf Eïnsichtsname gewàhrt.

KAPITEL 111 Generalversammlung

Artikel 7 Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das hichste Organ der Vereinigung, sie ist ausschlief3lich zustândig für:

-Satzungsabünderungen,

-Wahl und Abberufung der Verwaltungsratmitgüeder,

-Bestellung und Abberufung der Kommissare,

-die den Verwaltungsratmigliedern und Kommissaren zu erteilende Entiastung,

-Genehrnigung des Haushaits und der Rechnungen,

-Freiwillige Auflósung der Vereinigung,

-Ausschluss von Mitgliedern,

-Alle Beschlüsse, für die der Verwaltungsrat nicht zustândig ist.

Jedes Mitglied ist berechtigt der Versammlung beizuwohnen und an derselben teilzunehmen, entweder

persbnlich oder durch einen Bevollmâchtigten seiner Wahl, der selbst Mitglied ist,

Kein Mitglied dart bestimmt werden um mehr als ein Mitglied zu vertreten.

Die Generalversammlung ernennt alle zwel Jahre zwei Kommissare, die mit der Kontrolle aller Finanzoperationen der Vereinigung beauftragt werden, und der Generalversammlung diesbezüglich Bericht erstatten mussen.

Die Kommissare besitzen ein unbeschrdnktes Aufsichts- und Kontrollrecht bezüglich aller Finanzoperationen der Vereinigung. Sie kinnen vor Ort und Stelle Kenntnis nehmen von den Büchern und von allen Rechnungsbelegen. Auf Ihren Antrag wird den Kommissaren jâhrlich eine Aufstellung Ober die Aktiva und Passiva der Vereinigung ausgehândigt.

Artikel 8 Einberufung

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MOE>3.2

Die Generalversammlung muss jührlich einmal bis Monet April abgehalten werden.

Sodann muss eine aussergewáhliche Generalversammiung innerhalb eines Monats einberufen werden, im Palle eines entsprechenden schriftiichen Antrages an den Verwaltungsrat durch 1/5 der stimmberechtigten Mitglieder, die seit mindesten sechs Monaten Vereinigungsmitglieder sind.

Die Einladungen werden den Mitgliedern durch den Verwaltungsrat durch einfachen Brief oder durch E-mail wenigstens vierzehn Tage vor dem für die Versammlung vorgesehenen Datum zugesandt, die Einladung wird durch den Vorsitzenden oder durch ein Verwaitungsratsmitglied unterschrieben.

Die Einladungen müssen die auf der Tagesordnung stehenden Punkte erwühnen, die Versammlung kann nur über diese Punkte beraten und Beschlüsse (assen.

Der Vorsitz der Versammlung führt der Président des Verwaltungsrates oder in dessen Abwesenheit der Kassierer oder in dessen Abwesenheit der erste Schriftführer.

Die Versammlung ist beschlussfâhig, welches auch die Zahl der anwesenden oder vertretenden stimmberechtigten Mitglieder sel,

Die Beschiüsse der Generalversammiung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmberechtigte Mitglieder sind die Mitglieder über 18 Jahre. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme.

Artikel 9 Tagescrdnung

Auf Antrag von 2/3 der anwesenden Verwaltungsratsmitglieder dart die Versammlung über Punkie beraten, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Die gilt jedoch nicht für Beschlüsse betreffend Ausschluss eines effektiven Mitgliedes, Autlisung, Jahresabschluss und Haushaltspian oder Satzungsânderungen.

Artikel 10 Protokolle der Generalversammlung

Der Président bestimmt den Schriftführer der Generalversammiung.

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden aufgezeichnet in einem Protokoll, welches unterschrieben wird durch den Schriftführer und den Vorsitzenden, sowie durch die Versammlungsteilnehmer, welches dieses wünscht. Die Beschlüsse werden ferner in einem zu diesem Zweck vorgesehenen Spezialregister eingetragen.

Die Auszüge werden durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrates Oder durch zwei Verwaltungsratsmitglieder unterschrieben.

Auszüge kinnen durch jeden diesem beantragten Mitglied eingesehen werden.

Kapitel IV Verwaltung

Artikel 11 Verwaltungsrat

Die Vereinigung wird verwattet durch einen Verwaltungsrat.

Dieser besteht aus mindestens drei und hôchstens vierzehn Mitgliedem, die durch die Generalversammiung für die Dauer von zwei Jahren gewâhit werden. Wiederwahl ist zulüssig.

Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus einem Prüsidenten, einem Vizeprâsidenten, einem Schriftführer und einem Kassierer.

Ihre Verantwortung beschrânkt sich auf die Ausführung des lhnen anvertrauten Mandats.

Der Verwaltungsrat wird durch den Vorsitzenden, den Vizeprâsidenten oder die sie vertretenden Verwaltungsratsmitglieder looft

einberufen, wie es für die Interessen der Vereinigung erforderlich iste

Der Verwaltungsrat muss auf Antrag von zwei Verwaltungsratsmitgliedern einberufen werden. Jeder Verwalter kann einem anderen Mitglied des Verwaltungsrates Voilmacht erteilen. Der Verwaltungsrat ist beschlussfâhig wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist.

Die Beschlüsse des Verwaltungsrates werden mit einfacher Stimmmehrheiit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden oder seines Steilvertreters (bel Abwesenheit des Vorsitzenden) entscheidend. Der Vorsitzende entscheidet über die Art und Weise der Abstimmung.

Der Rücktritt eines Verwaltungsratsmitgliedes ist nur guitig, insofern er durch Einschreibebrief dem Verwaltungsrat zugestellt und durch denseiben angenommen wird. Der Verwaltungsrat kann das zurückgetretene Verwaltungsratsmitglied bis zur nâchsten Generalversammlung ersetzen.

Der Verwaltungsrat wird Driften gegenüber gültig durch zwei Verwaltungsratsmitglieder vertreten, ohne eiven Beschluss, eine Genehmigung oder eine Sondervollmacht nachweisen zu mussen. Von diesen beiden gemeinsam handeinden Verwaltungsratsmitgliedern muss zur rechtsgültigen Vertretung des Verwaltungsrates notwendigerweise einer, entweder der Vorsitzende, der Vizeprâsident oder der Schriftführer sein.

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MOD 3.2

Artikel 12 tügliche Verwaltung

Der geschüftsführende Vorstand übertrügt die t9gliche Verwaltung der Vereinigung sowie das damit verbundene Unterschriftsrecht einem Mitglied des geschüftsführenden Vorstandes. Bei Verhinderung übernimmt der Vorsitzende die Aufgabe.

KAPITEL V Vertretung, Haftung

Artikel 13 Vertretung der Vereinigung

Der Verwaltungsrat besitzt die ausgedehntesten Befugnisse für die Geschaftsführung und Verwaltung der Vereinigung.

Er kann insbesondere

Alle Akten oder Vertrâge tütigen oder tatigen lassen, Vergleiche abschlieFFen, Kompromisse abschliel3en, erwerben, tauschen, alle

Mobilien und Immobilien verkaufen, in Hypothek geben, mit oder ohne Hypothekenbestellung, Darlehen aufnehmen, Obligationen im Umiauf setzen

(durch ein hypothekarisches Recht garantierte oder nicht garantierte Obligationen), die Zwangsvollstreckung vereinbaren, mit oder ohne Quittung, sowie mit oder ohne Zahlung. Lüschung erteilen von allen Eintragungen von Amtswegen oder von allen anderen Eintragungen, von Eintragungen dispensieren, Miet- oder Pachtvertrâge für jede Dauer abschliel3en, alle Vermüchtnisse, Subsidien (Zuschüsse), Schenkungen oder Übertragungen, auf alle realen Rechte und auf alle Aufli3sungsklagen verzichten, alle Sondervollmachten an Bevollmüchtigte seiner Wahl (Gesellschafter oder Nichtgeselischafter) zu erteilen, alle Bediensteten, Angestellten, Mitglieder des Personals ernennen und abberufen, ihre Befugnisse und Vergütungen festsetzen.

Fall es infolge der Umstünde erforderlich ist, kann der Verwaltungsrat unter seiner Verantwortung eine Sonderkommission ernennen, deren Befugnisse er bestimmt.

Die Verwalter gehen hinsichtlich der Verbindlichkeiten der Vereinigung keinerlei perstinliche Verpflichtungen ein. Ihre Haftung iet begrenzt auf die Ausführung ihres Mandates.

Artikel 14 Jahresabschluss, Haushaltsplan

Das Geschüftsjahr beginnt am ersten Januar und endet am einunddreil igsten Dezember.

Das erste Geschüftsjahr beginnt ausnahmsweise am heutigen Tage und endet am einunddreilligsten

Dezember Zweitausendzehn.

Die Rechnungslegung des verflossenen Geschüftsjahres und der neue Haushaltsplan werden der

Generalversammlung zur Genehmigung vorgelegt.

Die Einnahmeri der Vereinigung seizen sich zusammen aus:

Dem Ertrag der investierten Kapitalien,

Trainingsbeitrüge,

Geschenken, Vermüchtnissen, Zuschüssen, irgendweichen Spenden.

Der eventuelle Einnahmeüberschuss wird zur Bildung eines Reservefonds verwendet werden. Dieser Fonds

kann dazu diesen Amortisationen vorzunehmen, aullergewühnliche Kosten zu decken, ungenügende

Einnahmen auszugleichen oder andere durch die Generalversammlung beschiossene Ausgaben

beziehungsweise Kosten zu decken.

Die Buchhaltung wird gemül3 Artikel 17 des Gesetzes vom 21, Juli 1921 und dessen Ausführungserlassen

geregelt.

KAPITEL VI Satzungsünderung, Auflüsung

Artikel 15 Satzungsünderung

Sie Satzung darf nur gemül3 den Bestimmungen der Artikel 8 und 20 des Gesetzes vom 21. Juli 1921 geündert werden.

Hinsichtlich aller in den gegenwrtigen Satzungen nicht vorgesehenen Punkten geiten die Bestimmungen des Gesetzes betreffend der Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Artikel 16 Aufldsung

lm Falie der freiwilligen Auflüsung bestimmt die Generalversammlung einen oder mehrer Liquidatoren und legt deren Befugnisse fest.

" M0D 3,2

Teil B : Fortsetzung

In allen anderen F llen der Au#lósung, aus gleich weichen Gründen, wird das Vereinigungsvermbgen, nach Abzug der Schulden und Begleichung der Lasten, einem Verein oder einer Organisation übertragen ' beziehungsweise zugeführt, deren Zweck und Ziel am ehesten dem Zweck der gegenwârtigen Vereinigung, entsprechen.

KAPITEL VII Übergangsbestimmungen

Artikel 17 Gründungsversammlung

Am 0t06.2010 traten die Gründungsmitglieder in einer Generalversammlung zusammen und es wurde zu , Verwaltungsratsmitgliedem gewâhlt:

Marco Krickel, Marc Krickel, Ribana Groffy.

Der Verwaltungsrat haf gewâhlt:

Als Vorsitzenden, Herrn Marc Krickel Ais Schriftführer, Frau Ribana Groffy Als Kassierer, Herrn Marco Krickel

Schlussbestimmung

Das Gesetz vom siebenundzwanzigsten Juni neunzehnhunderteinundzwanzig und dessen Abânderungen sind für all das mallgebend, was in den vorliegenden Satzungen nicht vorgesehen ist. So getâtigt und untersohrieben zu Kelmis am 02. Juni 2010.

Marc Krickel Ribana Groffy Marco Krickel

président Schriftführerin Kassierer

In der Generalversammlung vom 31/03/2012 wurde folgendes beschlossen:

Die Schriftführerin Ribana Groffy tritt zurück.

Sacha Krickel wird als neuer Schriftführer ernannt.

Dem Bt:lgf5chan Staatsblatt vorbehalten

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Bitte auf der letzten Seíte des Tells B angeben : Auf der Vorderseite- Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenuber, zu verfreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Coordonnées
FUSSBALLSCHULE OSTBELGIEN

Adresse
BERGSTRASSE 7 4720 KELMIS

Code postal : 4720
Localité : LA CALAMINE
Commune : LA CALAMINE
Province : Liège
Région : Région wallonne