HIFI - EXCLUSIF

Société anonyme


Dénomination : HIFI - EXCLUSIF
Forme juridique : Société anonyme
N° entreprise : 421.964.054

Publication

20/09/2013 : EU049565
10/09/2012 : EU049565
21/09/2011
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.;rc.r au..geschaleoenl HIFI-EXCLUSIV

Rechtsform . Aktiengesellschaft

Sitz 4700 EUPEN  Bergstrasse, 22

Unternehmensnr 0421964.054

Geci;er?stand KAPITALREDUZIERUNG  NEUFASSUNG DER STATUTEN - ERNEUERUNG DER"MANDATE DES VERWALTUNGSRATES der Urkunde

Aus einer Urkunde getatigt var assoziierter Notar Jacques RIJCKAERT in Eupen, am 01. September 2011, mit folgendem Vermerk  Registriert vier Blâtter ohne Zusatz in Eupen, am 06. September 2011, Band 199 Blatt 39 Fach 12, Erhalten 25,00 ¬ , Der Hauptinspektor a.i. A.F. MOCKEL gehen folgende Beschlüsse hervor :

ERSTER BESCHLUSS : HERABSETZUNG DES KAPITALS

Die Generalversammlung beschliesst einstimmig die existierenden 6.750 Inhaberaktien zu annutieren und 6.750 neuen Namensaktien zu schaffen.

Die Generalversarnmfung bestâtigt, dass die augenblicklichen sechstausendsiebenhundertfünfzig Aktien vollstândig freigemacht worden sind.

Nachdem der unterzeichnende Notar die Erschienenen über den Inheit der Artikel 633 und 634 des Gesetzbuches über Gesellschaften in Kenntnis gesetzt hat, beschliel3t die Generalversammlung einstimmig das Gesellschaftskapital um hundertfünftausendachthundertachtundzwanzig Euro dreizehn Eurocent (105.828,13 ¬ ) zu vermindern und somit von hundertsiebenundsechzigtausenddreihundertachtundzwanzig Euro dreizehn Eurocent (167.328,13 ¬ ) auf einundsechzigtausendfünfhundert Euro (61.500,00 ¬ ) zu bringen und dies ohne Annullierung von Aktien, jedoch durch Rückzahlung an die Gesellschafter.

Die Rückzahlung an die Gesellschafter geschieht ausschlief3lich durch Entnahme aus dem ursprünglichen Kapital der Gesellschaft.

Für sa viel als matig und in Übereinstimmung mit Artikel 613 des Gesetzbuches über Gesellschaften stellt die Generalversammlung fest, dass die vorstehend festgelegte Rückzahlung erst zwei Monate nach Verdffentlichung des gegenwârtigen Protokolls im Belgischen Stattblatt erfolgen kann.

Diesbezüglich werden der Geschaftsführung sâmtliche Befugnisse zur Zahlung der entsprechenden Betrâge übertragen.

Dementsprechend, beschlielM die Generalversammlung den Artikel 5 der Statuten zu streichen und durch folgenden Text zu ersetzen:

"Das Gesellschaftskapital ist festgesetzt auf einundsechzigtausendfünfhundert Euro. Es wird vertreten durch sechstausendsiebenhundertfünfzig (6.750) Namensaktien ohne Bezeichnung eines Nominalwertes. Jede Aktie entspricht einem/Sechstausendsiebenhundertfünfzigstel (6.750) des Gesellschaftsvermágens.

Dieses Kapital ist ganzlich gezeichnet und vollstandig freigemacht worden.

Im Felle der Kapitaierhdhung durch Bareinlage wird das durch Artikel 592 des Gesetzbuches über Gesellschaften vorgesehene Vorzugsrecht Anwendung Enden".

Die Generalversammlung erklart ausdrücklich, dass die Anpassung des Artikels 5 der Statuten der aufschiebenden Bedingung der etfektiven Realisierung der Kapitalverminderung unterliegt, das heifat der Rückzahlung an die Gesellschafter gemâf3 den Bedingungen des Artikels 613 des Gesetzbuches über Gesellschaften.

ZWEITER BESCHLUSS - NEUFASSUNG DER STATUTEN

Ferner beschliegt die Generalversammlung einstimmig, auf Grund diverser Abânderungen und Anpassungen der Gesetzgebung, die Statuten vollstandig neuzufassen wie folgt

ARTIKEL 1

Die Gesellschaftsbezeichnung lautet: "HIFI EXCLUSIV" Aktiengeseflschaft.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Verdffentlichungen mussen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und leserlich die Worte "Aktiengeseflschaft" oder die Abkürzung "A.G.", sowie die Eintragungsnummer beim Register der Rechtspersonen, gefolgt von der Abkürzung RJP, und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2

Der Gesellschaftssitz ist in 4700 EUPEN, Bergstrasse, 22.

Bitte auf der ietzten Seite des Teds BB angeben Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen

die dazu berechtigt sind die luritische Person Drrtten gegenüber. zu vertreten.

Auf der Rückseite Name und Unterzeichnung.

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zurn Belgischen Staatsblatt

zu veroffentlichen ist

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 21/09/2011- Annexes du Moniteur belge

Durch einfachen Beschluss des Verwaltungsrates, der im Belgischen Staatsanzeiger zu verpffentlichen ist, kann der Gesellschaftssitz an jeden anderen beliebigen Ort in Belgien verlegt werden.

Auf einfachen Beschluss des Verwaltungsrates, kann die Gesellschaft Agenturen, Verwaltungssitze oder Niederlassungen sowohl in Belgien als auch im Ausland errichten.

ARTIKEL 3

Gegenstand der Gesellschaft ist der An- und Verkauf, Import und Export, Gross- und Einzelhandel, Installation, Reparaturen und Leasing von elektrischen und elektronischen Bauteilen und Geraten, insbesondere im Bereich der audiovisuellen technik sowie der Handel mit musikmarktbezogenen Waren, so zum Beispief Schallpfatten, Musik-kassetten, Videokassetten, Bildplatten, Multimediaanbientungen, usw, und auf3erdem alle finanziellen, kaufmannischen, immobilarischen und industriellen Hlandiungen, die in Einklang stehen mit dem Gesellschaftszweck. Die Gesellschaft kann ihren Gesellschaftszweck in Belgien und im Ausland verwirk lichen, auf die Art und in der Weise die ihr am angebrachtesten erscheinen.

Sie kann insbesondere durch Einbringung, Fusion, Beteiligung, Zeichnung oder finanzieile Intervention oder anders sich an allen bestehenden oder zu gründenden Gesellschaften oder Unternehmen beteiligen, sowohl in Beigien als auch im Ausland, deren Gegenstand âhnlich oder dem ihren zugetan ist oder zur Verwirklichung ihrer unternehmerischen Ziele beitragen kann.

Die Gesellschaft kann generell alle Marrnahmen durchführen, die sie für die Verwirklichung ihres Unternehmenszieles für notwendig oder sinnvoll erachtet, ohne dass ihr entgegengehalten werden kann, dass sie in der obigen Aufzâhfung nicht enthalten sind.

Sie kann durch einfachen Beschluss des Rates, Agenturen, Niederlassungen und Zweigstellen in Belgien und im Ausland errichten.

ARTIKEL 4

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie kann Verpflichtungen eingehen, die ihr eventuelles Auflbsungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5

Das Gesellschaftskapital ist festgesetzt auf einundsechzigtausendfünfhundert Euro. Es wird vertreten durch sechstausendsiebenhundertfünfzig (6.750) Namensaktien ohne Bezeichnung eines Nominalwertes. Jede Aktie entspricht einem/Sechstausendsiebenhundertfünfzigstel (6.750) des Gesellschaftsvermágens.

Dieses Kapital ist gânzlich gezeichnet und vollstàndig freigemacht worden.

lm Falle der Kapitalerháhung durch Bareinlage wird das durch Artikel 592 des Gesetzbuches über Gesellschaften vorgesehene Vorzugsrecht Anwendung finden

ARTIKEL 6

Die Aktien sind Namensaktien. Sie sind in dem am Sitz der Gesellschaft geführten Register eingetragen. ARTIKEL 9

Die Geselischaft wird durch einen durch die Generalversammlung ernannten Verwaltungsrat vertreten, der sich aus mindestens drei Mitgliedern, Aktionâre oder nicht, zusammensetzt.

Wenn die Geselischaft jedoch lediglich durch zwei Aktionàre gegründet ist oder wenn bei der Generalversammlung festgestellt wurde, dass die Gesellschaft nur noch aus zwei Aktionâren besteht, darf der Verwaltungsrat auf zwei Verwaltungsratmitglieder begrenzt werden,

Diese Begrenzung auf zwei Verwaltungsratmitglieder darf bis zur ni?ichsten ordentlichen Generalversammiung bestehen bleiben, welche aus irgendeinem rechtlichen Grund feststellt, dass die Geselischaft aus rnehr als zwei Aktionaren besteht.

Wenn eine moralische Persan als Verwattungsratmitglied ernannt ist, musst sie, zwecks Ausübung ihrer Funktion, vertreten werden durch einen Bevollmâchtigten derselben oder aber durch eine andere natürliche Person, die zu diesem Zweck ernannt wird.

Drittpersonen dürfen den Nachweis der erteilten Vollmachten nicht verlangen, die einfache Vorlage der Funktion des Vertreters oder Bevollmàchtigten dieser moralischen Persan ist ausreichend.

Die Verwaltungsratsmitglieder und der eventuelle Kommis'sar werden durch die Generalversammlung der Aktionâre ernannt, die deren Anzahl und die Dauer ihrer Mandate festfegen. Die Generalversammiung kann zu jeder Zeit die Verwaltungsratmitglieder abberufen. Sie sind wiederwâhlbar. Auf3er bei Wiederwahl, dürfen die Mandate der Verwaltungsratmitglieder die Dauer von sechs Jahren und die Mandate der Kommissare die Dauer von drei Jahren nicht überschreiten.

ARTIKEL 10

Der Verwaltungsrat wâhlt innerhalb seiner Mitglieder einen Vorsitzenden um die Versammlungen des Verwaltungsrates und die der Generalversammlung zu leiten.

Soulte der Vorsitzende verhindert sein, wird sein Vertreter durch die anderen anwesenden Verwaitungsratrnitglieder gewáhlt.

ARTIKEL 11

Der Verwaltungsrat tritt so oft zusammen, wie die Interessen der Gesellschaft es erfordern und zwar auf Antrag eines Verwaltungsratsmitgliedes. Die Versammlungen werden an dem in der Einladung angegebenen Ort abgehalten.

Jedes verhinderte Verwaltungsratmitgiled kann schriftlich, per Telex, Telefax, E-Mail oder per Telegramra einem seiner Kollegen des Verwaltungsrates, Vollmacht erteilen, es zu vertreten und an seiner Stelle an den Abstimmungen teilzunehmen. Jedoch kann kein Verwaltungsratmitglied über mehr als zwei Stimmen verfügen, eine für sich selbst und eine für den Vollmachtgeber. Die Beschlüsse des Verwaltungsrates werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.

ARTIKEL 13

Der Verwaltungsrat ist mit den weitgehendsten Befugnissen ausgestattet, um alle Verfügungs- und Verwaftungshandlungen, die die Geseffschaft im Rahmen ihres Geselischaftsgegenstandes interessieren, vorzunehmen.

21/09/2011- Annexes du Moniteur belge

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad

Teil B - Fortsetzung

lm Rahmen der ihm zugeteilten Kompetenz, trifft der Verwaltungsrat seine Entscheidungen gemaf3 den in den gegenwartigen Satzungen vorgesehenen Beschlussfahigkeits- und Mehrheitsbedingungen.

Alles was auf Grund des Gesetzes oder der gegenwartigen Satzungen nicht ausdrücklich der Generalversammlung vorbehalten ist, liegt in der Kompetenz des Verwaltungsrates.

ARTIKEL 14

Der Verwaltungsrat kann die tagliche Geschaftsführung einem oder mehreren seiner Mitglleder, einem oder mehreren Direktoren, oder einem oder mehreren Prokuristen übertragen und bestimmte Befugnisse der taglichen Geschaftsführung jeder anderen Person übertragen, die wiederum selbst, unter ihrer eigenen Verantwortung diese Vollmachten übertragen kann.

Der Verwaltungsrat ist befugt die Vergütungen festzulegen, die er mit der Ausübung dieser Vollmachten übertragt.

ARTIKEL 15

Ungeachtet der Ausübung der in vorstehendem Artikel vorgesehenen Übertragungen, muss jede die Gesellschaft verpflichtende Urkunde und aile Befugnisse oder Vollmachten, urn gültig zu sein durch zwei Verwalter zusammen, unterschrieben sein, die demnach befugt sind die Gesellschaft in allen Urkunden oder vor Gericht zu vertreten und der sich gegenüber Dritten nicht mit einer vorherigen Genehmigung des Verwaltungsrates auszuweisen braucht.

Jedoch, im Rahmen der taglichen Verwaltung, wird die Gesellschaft vertreten durch ein allein handelndes delegiertes Verwaftungsratmitglied.

ARTIKEL 17

Die Überwachung der Gesellschaft geschieht gernal3 den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 18

Die jahrliche Generalversammlung tritt von Rechtswegen, jedes Jahr, am letzten Freitag des Monats Juli, uni zwanzig Uhr zusammen. Solfie dieser Tag ein Feiertag sein, tritt die Versammlung am nachstfolgenden Tag uni die gleiche Uhrzeit zusammen.

Sowohl die ordentliche als auch die auf3erordentliche Generalversammlung treten im Bezirk des Gesellschaftssitzes zusammen und zwar am Gesellschaftssitz selbst oder an dern in den Einladungen vorgesehenen Ort. Bei der Sitzung kunnen die Versammtungen durch den Verwaltungsrat bis zu vier Wochen nach festgelegtem Datum verschoben werden.

Die Einladungen zu den Generalversammlungen erfolgen gemar3 den Bestimmungen des Artikels 533 des Gesetzbuches über Gesellschaften.

ARTIKEL 19

Jeder Aktionar kann sich bei der Generalversammlung durch einen Sonderbevollmachtigten, der selbst Aktionar ist, vertreten lassen. Die Unfahigen und die juristischen Personen werden gültig durch ihre Vertreter oder gesetzlichen Organe vertreten, Jede Aktie gibt Anrecht auf eine Stimme.

Jede Generalversammlung wird durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrates geleitet und bei dessen Abwesenheit durch seinen wie in Artikel 10 vorgesehen bezeichneten Vertreter.

ARTIKEL 20

Das Geschaftsjahr beginnt am ersten Marz und endet am achtundzwanzigsten Februar, beziehungsweise am neunundzwanzigsten Februar eines jeden Jahres.

ARTIKEL 21

Der durch die Erfolgsrechnung ausgewiesene Überschuss, nach Abzug der allgemeinen Kosten gleich welcher Art, der Soziallasten und erforderlichen Abschreibungen, stellt den Reingewinn der Gesellschaft dar. Von diesem Gewinn werden jahrlich fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen.

Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn die Reserve ein/Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht het.

Der Verwaltungsrat kann Zwischendividenden oder Anzahlungen auf Dividenden bestimmen und verteilen. Diese Entscheidung muss durch die nachste ordentliche Generalversammlung der Aktionare mit besonderer Mehrheit ratifiziert werden.

ARTIKEL 22

lm Falle der Aufldsung der Gesellschaft, aus gleich welchem Grunde, erfolgt die Liquidation durch die sich zu diesem Zeitpunkt im Amt befindlichen Verwaltungsratmitglieder, es sei denn, die Generalversammlung würde diesbezüglich einen oder mehrere Liquidatoren ernennen, deren Befugnisse und Bezüge sie festlegen würde.

Der positive Saldo der Liquidation wird auf die Aktionare im Verhaltnis der ihnen geháhrenden Aktien, die alle das gleiche Recht Naben, verteilt.

DITTER BESCHLUSS  ERNENNUNG VON VERWALTUNGSRATMITGLIEDER

Die Generalversammlung beschlief3t einstimmig zwei Verwaltungsratmitglieder zu ernennen für sechs Jahren und zwar :

-Hert Gunter BIRNBAUM, NN 5007.08.051.32

- Herr Christian BIRNBAUM, NN 861001-205-89.

Bleibt ais delegiertes Verwaltungsratmitglied und Prasident des Verwaltungsrates: Herr Günter BIRNBAUM.

Dem t3ëigischen Staatsbiatt vorbehalten

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Für gleichlautenden analytischen Auszug

Antoine RIJCKAERT, assoziierter Noter

Wurde auch hinterlegt eine Ausfertigung des Protokolls der Generalversammlung

Bine aut oer letzten Serte des Teils B angeben Auf der Vorderseite' Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber. zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

31/08/2010 : EU049565
30/09/2009 : EU049565
31/08/2007 : EU049565
18/09/2006 : EU049565
16/01/2006 : EU049565
30/11/2004 : EU049565
29/10/2003 : EU049565
15/09/2015 : EU049565
05/07/1996 : EU49565
01/01/1988 : EU49565
01/01/1988 : EU49565
05/09/2016 : EU049565

Coordonnées
HIFI - EXCLUSIF

Adresse
BERGSTRASSE 22 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne