HUNDE IN NOT OSTBELGIEN

Divers


Dénomination : HUNDE IN NOT OSTBELGIEN
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 834.636.104

Publication

17/02/2014
ÿþMOD 3.2

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1.11111111120

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veroffentlichen ist

Bergt

Staat

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Unternehmensnr : 0834.636.104

Naine der Vereinigung 1 Stiftung 1 Organismen

(ausgeschrieben) : Hunde in Not Ostbelgien VoG (abgekUrzt) :

Rechtsfarm : VOG

Sitz : am Breitenbach 32a 4750 Birtgenbach- Leykaul

Geqenstand

der Urkunde

Folgende Anderungen wurden in der Verwaftungsratsitzung vom 26.12.2013 beschfossen: Stefan Pützer wurde in der Versammlung vom 26.12.2013 zum Kassierer gewâhlt Adelheid Kratz ist ist aus dem Verwaltungsrat ausgetreten

Die Vorstandsmitglieder sind:

Pascal Keilig, Am Breitenbach 32a, 4750 Leykaul

Alfred Keilig, Burgstrasse 28 in 4750 Bütgenbach,

Stefan Pützer, Finkengasse I7a in D- 52223 Stoberg

Gebhardt Gesche , rue de Ia roer 34 in 4950Sourbrodt

Virginie Marichal, rue wemmel5a in 4950 Faymonville

Bitte auf der leuten Seite des Tees r engebsn : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars ader der Personen, die dazu ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung ader die Organismus Oritten gegenüber, zu vestreten.

Ad der Rückseite ; Name und !interschrift.

30/01/2013
ÿþM00 3.2

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veriiffentiichen ist

Unternehmensnr ; 0834.636.104

Name der Vereinigung I Stiftung f Organismen

(ausgeschrieben) : Hunde in Not Ostbelgien VoG

(abgekürzt) :

Ptee%tzfOr ni : ' DG

Sitz : arrt Breitenbach 32a 4750 Leykaul

Gegenstand

der Urkunde : Ânderungen im Verwaltungsrat

Folgende Ânderungen wurden in der Verw altungsratsitzung vom 11.01.2013 besctilossen:

Jeanne Dürnholz, tritt zurück als 1, Vorsitzende, Kassiererin und Vorstandsmitglied.

Evelyne Cappaert tritt als Vorstandsrnitglied zurück

Nathalie Cappaert trilt als Vorstandsmitglied zurück

Pascal Keilig, wurde in der Versammiung vom 11.01.2013 zum 1. Vorsitzenden i Schriftführer gewâhil

Gesche Genten, wurde in den Verwaltungsrat und zur 2. Vorsitzenden gewàhlt

Heidi Gerller wurde in den Verwaltungsrat und zur Kassiererin gewâhlt

Virginie Marichaf wurde in den Verwaltungsrat gewahlt

Die Vorstandsmitglieder sind;

Pascal Keilig, Am Breitenbach 32a, 4750 Leykaul

Gerulf Keilig, Burgstrasse 28 in 4750 Bütgenbach,

Gesche Genten, rue de la roer 34 in 4950Sourbrodt

Heidi Gertler, Elsenborner Str. 58, D 52156 Monschau

Virginie Marichal, rue wetntnel5a in 4950 Faymonville

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Bitte auf der letzten Boite des Teiis B angeben : Auf der Vordersette: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars ader der Personen, die dazu ermnchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegentiber, zu vertreten.

duf der RiOeksette : Name und tlnterschrift.

25/04/2012
ÿþs Amisfert.igurn, die nach t-iinterlectung der Urkunde in den OAon ï?

Anicágen zui1"c Belgischen Staa°c..~`ib:att cR; veffiffeiiLllche13 1~aÉ



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des Handels.erlchts EUPEN

13 -04- 2012

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X Marne, sirz und Geschaftsjahr

'C An 9. Der ',Jardin ïUinrï t%t?n 1`~aSTir"n 1-\un4o in Nnt :.;rA wir0 ÈYR Mol-fileur ~eitlo einnatragen. Er nec enen

}t t ln~Ï::~} !_e}'i;s~.fz's, r~rsi : ~; c:iS'F`iî4.~ac13 :32a und n.c6iiEi nur ti!,~r~;Ei i~f:Sf.7{iiüs5 dts£"

'" GenetalversamrYtiun verlegt werden. Die Tal:igkeif er" strE:ckt sich Lnndeswelt. Das

Seschaftsjahr iar.+it vat-ri 01..)aituar bis urn 31.Dezemher.

eq ?weck des Vereins. Gem'~onriíitzigk8rt

0

N Ar1.2. Der VArerr; Vr-)é;,VereirriqLlng Orne Lieti^:tr.rzerzietunus3bsicttt; verrotte ausscirtieFStrclr und unrnir.tr~lbar

gerrrs3inr!t.ttzïcje Zwe,Fte.

0

N Zwes:ice des1íiccrMi'.'r~R sindt,iMl:asr:r:dere:

1 Vt:tt!errr!gt, tii.sd l Fr}1riE' .ltt:t"S!dtr4 rie..3 Tíentir,;E'k6it'LeëiemklrE:ii4i.

2 Auftïlârling der Tíari3alter und 1.3evôtkerr_tFrq über TiWischutaproblerne

3.f"ôrderung des verFt" nndnisses der üffer,tiiri?kPit firr das iftfeçoti und 4rtroitir;rgehert der Tiere.

z 4.ilerit[ltr.[ng von Titirguetarei, Tidrtnisshartdturtg und ?"te;7wtissbraucty durctt Kontroll;:rr und 1-la,ashesucl3v bei ge?t;1e1Cipl'sard1..».3'!ï?titeter; p.,q;Sc.;tfir,r?r,n in rigr'r{eri?aIti.!(1g. durch E.iY1óe¬ 1vlX4itiÿ deó

`il@fcfii3ârar]ïte:rÎrlereeiiVËt;ert zur Linterbinr3trngvon Ntisssidnderr in der3ierliaEtuttg_

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5.Forcletcrrig der Arrpessurag der betgiscdterr 'i'ierschutzgeset-ze.

u_tisiterstutzung der Tierhaltet bei der Verntirttiunrt von iiundert und artcteren Tieren durcit die Vslebseite

,sa WWW.t9ttiiiie" -º%fy-i1oî sl'tr Ouft~t'tiiNirutlu i/f)ii. Vor.- und ltifraitiilStsntYolleti .titd

" ~ durci) Zurveityungsteiiurtg eines ArJopiiansvertra,ges.

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ýÿ üauer

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Art nie{fPrFtt]irEt fnr f:iE3e E1tíiYP.5ttlYttTitP hurle

Anzai]l der ivlitglt eder

A¬ t, 4, Die Vereiniy:rrrg 'rzsn~asst, t,ei der Grïmtiung 5 etiekíivA und 3 angescYtiossene AAitgliecior. Die Verernigung

nzinde:,t;:ni; efFbt;i'iucn i1R'tt?t`tçidestl !.rize4 dor offeó5tluen und angescl3iossenen MtgNeder ist alterdings unáegrenzt. Gediçlfich die effet<tiven

.. t" .,;.:-.

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MOP 3.2

Mitglieder genie3en die volMândigen vom Gesetz adel der Satzuny zudestandenen Rechte.

Aufnahme neuer etrektiver fliliiplieóer

Art. 5. Urn Mitgiied der Verein4ss}Zg 7ss werden, het jede nat}}riichp, j,at'istische oder bfÏentliche Persan d! ~ 4r;*7Eingan dar VP_reiislC"",ij 7:S b::wt:hte.n, eieh fur dis 7.t:rlepti f.ing und Aktivltyl.etAn der sieretnigung zu if7teressiefaï7 sowie a^ïivan den T3tigkéiten der Vv-zreinigi3i3g ieiiZF" r:w;:ïs?Wtl. Jv:.,., Antrag aef ivii:gllx rS:iivir t5i sc.:i;Fl=i'iL helm 5f$rwaltur1gsrat einzureichen.

Über den Antrag entscfteidet clerVerRraltungsrat, der seine Entscheidung nichtzu begründen hat. Die AuEnattme

neuer c#tetctiver ett;i..3 durch deren Untcrschct"=_ un Mrtylretierregisfier, ab dent

Datum der EinEiag;.;ng Der Verwaitungsrat het in den tteswtzlich vorgeschrlebenen Fvrrr7err und Fristen we Azrfrrahme neuer effeictivs" r Mitgíreder in das

llfliii,ilFr-r~Firç~IlG%nr r",II1;11%I.î,lrrl iQwir- Cll:' Aktr? der Verwii}irliljitr laetrrt zustandigen GeriCW: 2L? Eervollirttendlger:.

1=ffolstive Mltse,eder geniel~~en elfe vom Gesetz oder der Satzur;tt zügestandenen Rechte.

1-das 18. Lebensjahr vottenriet haben,

2-den jehrlichen 5e'itrag eninr,hien,

3-am Ende der Mitgiiedschaft samtlichps Vereinseigentunn, welches nachweislich einer ünterschriftsbestat'igung et;# einer lnv:;^tr.rl;f,t:- im N^rn::r1 ticr V;i:r^inig4lnd in ° ;f" i±7 gonommen wurdc, am Sozialsitz zurtickzugaben. Das Ft:rttren einar inventariiste wird mit Veriiïfentiichung d:e.ûf SC3iGC:fíg~.vri.s~,i,_..,_'iiJ

AUseschiedene Mitglieder 5eawie die x2echisnachfolger ver5i'.orbener Mitglieder kennen nicht die grsi:attun9 irusndtrinsr cahluria forciern.

Aufncrfhlrio c`fntlesGhibsben[:1 itf itgiipder

Art. E. Uni angesch?essenes Mrtg?lery der afPFP:nrgung zu werden, hat jede natüri?che, juristische oder iifr" entl?che Pwr¬ en die 8eteu:i^Rn ^.- Vereirti;,ung zu beachten, sich für die Zi;.lsetzun9 und die Aktivitâte;l der 'l V//ere" snigung unterstittzen, Jeder Antrag auF Mitgliecischa#t ist si~l~riiii;<"i? :~vlm:i eÎ4tltal:t,lnyl sr.=2t

Über den Antreg entsoheidet der Verwaitungsrat, der seine Entscheidung nicht zu begründen het. Austritt der angescYtlossener lbrllttllledar

Art. 7. Es out ais ai.rsáetretenes Mitálied das Mitalied, das dan Jahresbeitrag nicht binnen der vorgeschriebenen f=rist bzw. i]ir1nFrr3 tin r : Mnna,ts nech einer entsirrNçhenrlen Auff4rdertartg durch den Verwattungsrat nicht bFa7ahit. Der Austritz der Mitglledscheïtwird in diesern Palle

durch aine ent~p  el;t.n.;?c- F.n.t= ^hei;tt; de.. !!e^::al#;:rsgsrates der die fshiende

Seitragszahfung ausdritcfsficft i;astdtiÿt,festgestefft, Der Austritt bzw, tlie Kiindigung der iViitgliedsChâtt aines F;rigFscriiGs$enFrr MitgtiGd&s wird gültig durch die Besti'iiir?ungdes "v'erwaltungsieisr5 fYczügirch des Austritte5 bzw. deren Kti.lndiaung.

Austritt der effektiven i"viiigiieder

Art. a. Der Austritt aus der Vereinigung bZW. die K}ándigung der i:4itglieds.chaït ist schriftlich an den

dor 1.-.1tipj i'-Ç,i Iii n:'l ttrn A:iÇ" trii: bz\.v Kondigung der

14TtGgfiedschaffeines efieictivcn %1iitÇjfiades wird durch die Unterschrif# des

ausgetretnen Mitgiiüd s ii7r Mitgii=.:dtirreÿists"r, ab dom Datum dieser Eintragung. Der Verwaliungsrat het in den geset7iich vorgeschríPbenen Formen und Fristen den Austritt von Mit9iieii*rli in des Miï.giic'rderl cai3t,ir eiFizulxayan sowie die Akte er Verein'igun4 beim r_u5tándi9en Gericht zu vervollsti3ndigen.

Au ssctil4uss

M. 9. Jetfes fY9ltgiied von welchem beka¬ snt wird, dess in seiner eigerteri. Tie,haltung Missstànde auftreten, Ebcr3co jedes i'viitglied, das sich wiss©ntlich oder vorsstzlich vereinschâdigend verhaft ode)" sjenert d1e'?.aíz,<1ng efereinl?t caler den innóren irteclencier liereinigung stQrt, i,ann ar ~Rge5cilo_sen werden

Der Verwaltunasrat kann die Mitgliedschaft von iviitnliedern denen schwere Verleizungen der Gesetze oder der

Satzung vorgeworfen zur Entscheidung der GBneralversammiutîg

ausset;ct;ti.

Ansprüche der arisgeschiedeneen it~fitglieder

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m9D S.2

Art. 10. Ausgoscilicdcrro îv7iigiis;der, soi os inf:5ige einos fieiwilligen Ausiritts oder oinos Ausschiusses, haben ;oirrailcr Recht auf lfsrmegensteile der Vereinigung. Lie kennen weder die iCsciccr5tattung oventuell geloistetei I~aitratie verlangen noch iíontenabrechnungen, ii:vSntarûurnanmcn L.i er 1%EtrsieÇEfurlgen.

Gleiches gilt irn Eaiie der Rech'rsnachfolge eines ausoeschiedenen, ausgeschiossenen oder verstorbenen Mltgiredea En Beni/ 4àtai des crr Kçciitsliecliftift7er.

llviiigliederregister

Art. 11. Am Sits der Vereinigung sowie in der }Sanziei des zustandigen Gerichtsbezirkes wird ein

pi1r:i' , welrhr:; die Namen. Vormmen und Domizli

bzw. ira Fatle von jiiristischen und df ent;ichen Personen die Bezeichnung,

Rechtsforen und enführi- Der Verweitungsret aehtet darauf, dans aile Abânderunnen in Bezua nui' die tvîitgiieder unverzüglich gemâll den gesetziichen Basiimmunggen in das ::irtulledcrreûister eutoeiíoininen und ln die Akte der Vereinigung beim zust}3ndigen Gericht eingetragen werden.

Nfitglimdsbgitri:igL

Art. #?.

1-Dte effetciiven und ; esch;uss en en P.httgtteder zahicn einen jahrttchen Mlthiledsbeitrag vort 20 EUR, der von

flor Gensrafversemmluna festgelegt wird. Der ltrlitaliedsheitraa dart 100 EUR nicht überstaiaerr.

2-Der 8eitreg wird jewoils bis spâtestene ende April des irtitgiiedsjahres

3^t3ie

nicht fristg:.:::r"" -" SL:tr;;j:.~: t-:tlang ko.n7-n`; E'«s:_" .;i Atixtïitt eus der Vereinigung giBfCio;

4-Der Verwaliunn_,rat kann in Einzeif 3llen besondere verringerte  Sozialbeitrage" zulassen. Dieser Betrag 136tràgt auf 10 «;

Ehrenrrsitgiieder

Art. 13. Die Generelversammiung kann ,einem Mitglied, das der Vereinigurig besondere Dienste geleister fret, der. Titel eines Ehrenmiteiiedes erteilen, dies er.. wird jedoch nicht als stirnmberechtlgtes Mltglied ans esehen, aut'er es befii:det sick zum Zeitpunkt der E .enrnurg in stimmbereettcita7CIC,=rien

Verwaltungsrat

Art. 14. Diel3ereinin=ang von eirlemVennaaitungSret von wer?igstens rirei Personen venhrettet. Die

L: seii':rr e::xetzS:r:v 11e...eitu:' =. .!es. wird von der Ge:18r>riverÿarÿsrSltSSrK1

festgetefit. Sie innen jeciei'zeit durcit die Generalvei'sarnmtung abgesetzt werden. Der '. erti' :iti-4ngxr; `:.;:r:ïi' 'fur eine Deuer von 4 Jahren gei^init.

Der Verwaltunosrat wâhli eus seinen Reihen einen Vors it, enden, einen stelivertreienden Vorsiizendan. Sowie einen írichrifif.ii'rlei sinon Ka`18A.rcqer, die das 13rn;,idi3.kltl b:idcn, wobeí auch jemand

mehr als einen, der beiden ietzten Posien belegen kann.

Betlrerhrnt#erung desVr'rsrtzenden übt der steii.rertretenEie,forsttzpnde oder bei dessen Verhinc4erung das

ir=Ji'r"r`irT:1:` .+.- .it,.:'.-sr ~r^ FTli~ntf;Yn iir:: ~~ot':;iS~^_.ndCn sus.:~~.

Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Verwaltungsrazsrn'iig'iiedes durch schriftliches Rücktrittsgesuch kQnnen die resiir_;heil Ver>w3ltunÿ~r al3rl iii:giièûer aine vtNiaufiÿE Crytttzvahl vornehmen- Die nâchste darauî folgende Generalversamrnlung schreitst dann zur definitiven i=rnannung. Des Ersai=riiíttzitc" ti tLiiiic dia liestteutteii des Mandates des Ausgeschiedenen zu Ende.

i:3ie Llxcirifissa des V~r::wYti.Ert;sT2?aS." a;eTLt9n t-riit e3nTac?'!er B-.irr:rrzenrnenrheit getroiien. Bei 5timmengieicrYtelt

C'.mll z der,rs. - - "' - . S;:a hi3lidelt ólCfi urn

eiricegeheime Wahl, in Cfiesei7l Palle wird der ócSEhfuSs abgeiehnt und zuriis;-;ge:YieSwrr. Der Ve;;:" alt.,r:as:atkann nur%eE,f:i3lleiten, Ulerrn rrllt1Clesten5 dle i--ii;lfie tier fvlitgiieáer arrwoserid ader vcrirdtr3n let. Soiite ein Verwaitungsrat nicht l3esCîrluSsMhiG sein, wird ein zweiter Verwalturigsiâ= binnen 15 Tegen einberufen. Dieser .cweite Jer>,,raitungsrat ist bes>*iliussftihig, ungeachtet der Anzahi der anwesenden oder vertretenden lifiigiieder.

Der Verwal'tungsrat hal die weitestgehenden Befunnisse zur Verire?ung der Geseflsch2ft. Alles, was nicht durch Gûsetz oder durci., die vorf+.gzlide Gatzurlg der Generalversanlntiung vorbehatten ist, Milt in seine Zustândigkeit

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M+7D 3 2

Er bestllTti'tt die irtnel r-3 Gascht;itrsfilhrung. EI' k8tlfi, rnieiet und Vnrr7rietet elle beweglichen und unbewegIlchen

Er sGlilÉelSSf ails Ver trüùu und ilerçsleiclie über die GesallschafYsinteressen ab. Es niminl elle Subsidien und .Zuschüsse an. Er beschlie(st auch über die

Annahme von Vtrrmâchtnissen und Schenkungen und über alle GelCianlagen.

in den Verwaitungssa't wurden gewâhit:

Jeanne C3ürnhfliz, 1. VorsiCzende " r Kassiererin

Pascal Ket% 2. Vo:sitzerrde

E1(i'tÿt7e C2pllâeit, Sclirirártil'ar'eriil

Nathalie C$l7; " er: i l

Gerulf Keilia

Protokolle

Art. ír, Von .pdeC Ven salt::.ngsratssttzutrq wtrd etn l'rotokoll ersteilt, welches insbesondere dte Beschttlsse des

tJerwali" unáwratas festh=;.il Das Plotoi:çll sovrieAuszLige aus den Protcrkolien werden

durch den Vorsirzertders des Verweltungsrates und den Sctlriftferer unterzeichnet.

Verantwo rtiichkeiten

Art. iii. Ungeschadei der aiiggmeinen, oesetiiicher, Resiimmunnen über Rechte und Pfiiichten der

Ver-&si[ungetut..i,mituii iz.< '.:" li VarIil'ikJUEtileil ohne Gevviunerzielungsabsicht unterlieaen die Verwaiiunasratsmiigiieder nicht der persEinlichen Hlaftung.

Vergütung

Art. 17, Die Mandate de: Verwaitungsratsme9lrede. sincl unentgeltiich.

T~gliche Geschâftsführung

Art 18. Der Ver.waitungsratt kann drie t.giicite Gest,}tâftsfüitrung der Ve.rsinigunq sourie die

,rtrniu~snrivnt ,+r . ir.

R1.1.11,-..1,-,n.d t . viich '^ n i [

~" - - - " j. 7t~..t_ _ _ " ,i" cor si" t _ _ v'sors+itift~~;-~.~ri_lrrg an oinc;t odcr

meihere Gesci sí~tstü rer, Verw tunasraternitoiiedier), Lrhertragen. Der

Verwaltur-rat legt Ems= clef Ge .,!;L`::`tthre; test.

Die tâgliche Geschâftsführuno obliegt den Prâsidenten und Kassierer. Diese Naben getrennte

HandluriL1s ollma.. ht der Generalvsrsarnmlung, die Vereinigung bel allen üffentlichen und privaten Verwaltungen zu versreten. Sie erhalten Kontovollrnacht bis 500 EUR pro Kontobsweaune edel tnarabhebukiü, hühere Bstraae bedürfen der Zustimmung des Verwattungsrates sowte einet zweiten Unterschrift eines weltoren KontobeVollmachti,,tcn

Im Falle eines Aussche[den1 eines Verweliunasmitrlieds, wird dos eusscheidende iltlitglied der Vereinigung

°dit:h &nep neuen erss tzt. dir durch 2 Z Meiirlielt aller Verwaliungsratsmiialieder bestimmt wird. Beirn seinem Austritt bzw. Ausschiuss erlissht sein Mandai SDV.Sc die Ibm iibci éreg, enen t-unktionen.

J?echnunn3abiraus3

Art. `!g. L1HrVgrwelt:.rnásr?t het der Gerterë(ffersMrnmlL.[nÿ jàhrlich sine detaillier¬ e Abrechnung überdae rr.?rfSt;r" ~..... ~;~'^'r! :..ei~{yr ~ r~rilY: ,zst ~+nri ar~?taSir '" inan i"lau5i:'.lt*l7lari fCir dan nâchste Gescllâttsjciiir, woraus l'.laC und Lleutlich die rknc.nzíelle Situation derV.o.G.

ersi7.%`,sitiit let Das C:' V.F" ,G stí ::r., rrïitLlEril Külenderjahr überein

und beginnt am ersten .ianuar und endet am Sri Dezember des Jahres.

Generalversammlung

Art. 20,

A.Die Generalversammitli iù .sdtzt sick aus allen eifeilivcrt Mitgiiedern der Vereinigung zusammen.

S.Die Generalversammiunq het die ihr gesetziich oder satzungsmâfsin zusiehenden Befugnisse, insbesondere:

1- Setzungsanderungen;

2-Guthelt3ung des Jal:reset5seltlitssberlchtes, Entlastung des Varstandes, Enttastung des Kassier'ers, Gonehmigung des l-aushaltes:

S-Ernennung und Widerruf der Verwaltungsratsmitgiieder, Gescháftsführenden Verwaltern; 4-Frelwillige Au¬ ibsung der Geseilschait;

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MOA 3 2

h-Alle anderon Entt.chordungcn, l'or welche nuch tiers Vorschriften des Gesetzes oder der Satzungen nicht der

VerwaitLiiigsrat;list.tirid:u ist.

C.Die Generaiversammiung muss jdhriich einmai im Laufe des îvronat.s september abgehalten werden.

D.Eine euf?errardentiicire Gener?lversarnrnlung t:ndef stalt:

-wor;n eines dor efsort,,ru,: Mitgl.eNei dies schrifthun i}Larliragt. Der Antri3g lat dom Presidenten des

VQrvsraitungsrates schriftiicit zuzugehen. D'ie von diesen lUiitgiieciern beantragte

Tagesercánum weren. i3'tespm WL.insch aut Einl3erufr,ing einer euRArorde!rtliclltil Gen_r_lversarnLttlurlg ist innerhalb aines etir¬ cfnets sfattzuge#ten; -wenn der Verwaliungsrat dies lm interesse der Vereiniounp für erforderlich h6i#.

E.Dle Einiadungen werden den Mitgliedern durcit einfaciten Brief, l+dtaii, Aufruf in der Presse durch den

" ~ ~i#r s nç r~.t iti~" rnrt:»Vu . _ .ea{rl~_ _ " nt." _ .. viarz aht Tang vor te: £i

r Ver,. yrrlmlultg

Vortlesc,i2ncn Datum ,%Ligesandt. Die Efnfadung wird durch den Vor sitzenden oder

c;u.rr" . zwel Vei,wait.. _, :.s :-. Je.- urrt:., :chrir" ..... Fini,.dunÿan rnüsser3 die

auf der Tagesordnuno siehenden Punkie erwâhnen Die VErsammlung kann nur

uber die Punrte beratr:~ und Entsz.iiiüsse fassan. lleîi 'vr?1 der Versammlung l'Üllrt der Vorsitzanda des Vel" vaifundsrates oder, bei Verhinderung, dessen Vertreter. F.dedeV efiektive Mitglied het des glei>rheVlreitiraÁcitt. ieder het Elne Stimme und 2Wer persnnlich oder vertreten

durch Ainûn BpvELliiT.`,,.: itirinra. :ier auch effektives f,.;: -r,iie.:l der V.o.e. sein musa Die i;L3vctfmâchtigung hat sr,ftriftfi;üh zu erfofç}en. ,fedes efek#ive Mitgiied dan' nur eine

l3eschiuYsfassun9

Art. 21. Aile crdentttctión und eueeE" order£ttictlen Generatverserrirr7lungen sind bescFitussfàhig, wenrt mindestens

wr.." Lt~. . dor l nr" nnr~+...r.... "t n~.." n.r~.~~..~ W.,z.: inr

~." " " 'i: ..ar`. ''otii~éi~si;,. . , i~rr_glr.s R~" " r." :_ _.. . rasi^: 314i~rû.,:.,i sind,

Vdrl3criâltiis",: i ânders laiiieiider ÇicsctLiicileC 1~iEstiiiSririLnrgcit.

SotttQ eine GenPretvf'rsrrt7rrT7Jtir#ri tllcitt bescJlttlFi+icti7ig sein. wird eirlezivei;:e GerrerîtJvl'irçarrlmil.tng frEii7estelZs 15 Tage s.pàiSFr einberr!feri. Diese zLsfC!te GenerelvErsantLtltUng ist i2esGhll.Lsstahig, ungeaclttet der Anzeill der anwesenderi oder vertretenden stimrrrberechtigten

.~-~

I'V" :r.vF..r:,_.

Aile (3esehlüsse der ordenilichen und aurierordentiiciien i,eneralvarsammiungen werden rechtsgüitig getroffen durch die absolute itfiellrileit der :utii3ir11eri der anYiesenden oder vertretenen stitnnT$erechti[Lten iv;li~riieder; vorbehmitGcit anders latrtender gesetzlicher GEstuéiitrnt.]c'n Bel utintm$ngielcitiir7lt ist die Stlnlnle des VoràltZenden der Gen ei aiversamr7Llung iausscilieggirbiend.

Jedes effektive Mitgiied het eine Stirnme. Angescitiossflne Mitglierier ita4ten kein Stimrnreaht. (Eventueil: Bie kannen den Sitzungwn L?.:r Ger:v,ah:er,a...r;,le.ir.g jedoeh mit ber,.tentter Stimule beiv>aohnerl),

Proto toile

Art. 22. Von jeder wind omLt Frotekc'lk erstelit. welches insbesondere die Beschlüsse der Generelve,sammiung testhalt. Das Protokoil sowie Auszüge eus den Protokoilen werden durcit den Votsttzen i u der Generatversammlung und ein Verwaitungsratsmitaiii:d der Voreiniguna unterzeichnet

Alle Satzuno seb nderungen ha ben beien fil. den Sitz der Var einigung zustindigen Gericht effen Belegt zu werden Gleiches giit Wir elle ErnennUngen, Rücktrirue von

Ver wciltungsratsrniigliudoi n. Gcschaftsführein oder besonderer Bevollmtchtiater.

Atificsung

Art. 23.

A,Jrn Fane der freiwillkgon Aufiüsung bostimmen die Mitgbeder dor Generahversamrniting einen oder mehrer Liauidatóren und leden deren Betugnisse fest,

B.ln allen Ftiiierr der Auf16áuna wird das VoreinsverrTrdeen, nasla Abzue der Schutdon und Begleichuna der Lasten, einern gieichgi.- :innten Ver ein zufailen.

Verschiedenes

Art. 24. Hinsichtiich aller in der voriiegenden Setzung nicht geregelten Punkte geiten die Bestimrnungen des betreffono dor É:. r.ii_ oho rn r}hnr Etworb s wo k) Voreinigungon ohno Gewinnstreben.

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Int Falie von G:s.,.sykene., Au'siüitr ui; oder der Yereinigung, werden

tiiese dure.' die Generaiversarnm!>_ing entschieden.

Durch seinen C3eitriti zur Hune ln Not i3eigien V.c.G. verzichtet »des Mitçlisd auf jegliche gerichtiiche Rrozedi.:r

Die GrUndGEig

Die Ci>iinciuttg[IliiL'.íiccie: sind: Marie Jeanne DiiriuiaL Biu" str.9 in 4750 Bii[genbaGl~ Paseal Burs[r.9

in 4750. BütgeribaclL Eve23.zie Cappaert ivionsciiacrer Stzasse 56 in 4700 Eupen. Nathalie Cappaert Langesthal

26 iu.47ü0 Eupen. G:rsi'" riieii?~v, ûlireráBSe in 4760 vi.itgoi3iJach, (JE-hi é'rii'C,_ï, WC',3iwCryrelCl',tr'Gi55C 54 in

D156170 Brcïcndorf, 13itrgsi.riisse 28 in 4750 Biil.geiibach. -Nathalie S,ltoininers. Zum piicltelberg in 4750 EIsenboin. .

Die GiiIlduiigsvL"ri..iiiiiii)IiL rand am 0.05.201 i s[aít und elns¬ iiiui3ig wurcien íbígeiide vLlw2ltU?gs3r1is,a3se??E1Pt"

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Paal Keilig, Burstr.9 in 4750 SütgenfZach: 2. Vorsi?zencier

Evelyne Cappaeii, Monschaus;r Strasee 56 in 4700 Eupen. uchriftfünrerin

Na4iia¬ ie CaP;aaer, iranslw..1.:::3 26 in 4700 Eupen

Ger" etii= Ifelilg, Etcrrgstrasse 28 en 4750 P[lkgertbaç`rr

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30/03/2011
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu verbffentlichen ist

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18 -03- 2011

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Hunde in Not Ostbelgien

VOG

Bütgenbach 750 ~ irt.JL b 1keLp.e. (~

Satzungen

Benennung

Name, Sitz und Geschaftsjahr

Art.1. Der Verein führt den Namen Hunde in Not Belgien und wird im Moniteur Belge eingetragen. Er hat seinen Sitz in Bütgenbach, Burgstr.9 und kann nur durch Beschiuss der Generalversammlung verlegt werden. Die Tátigkeit erstreckt sich Landesweit. Das Geschaftsjahr lëuft vom 01.Januar bis zum 31.Dezember.

Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit

Art.2. Der Verein VOG (Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht) verfoigt ausschliel3lich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

Zwecke des Vereines sind insbesondere:

1.Vertretung, Fdrderung und Verwirklichung des Tierschutzgedankens.

2.Aufklarung der Tierhatter und Beválkerung über Tierschutzproblerne.

3.F6rderung des Verstandnisses der 4ffentlichkeit für das Wesen und Wohlergehen der Tiere.

4.Verhütung von Tierqualerei, Tierrnisshandlung und Tiermissbrauch durch Kontrollen und Hausbesuche bei gemeldetenlvermuteten Missstanden in der Tierhaltung. durch Einschaltung des Veterinaramtes/der Behdrden zur Unterbindung von Missstânden in der Tierhattung.

5.Forderung der Anpassung der belgischen Tierschutzgesetze.

6.Unterstützung der Tierhalter bei der Vermittlung von Hunden und anderen Tieren durch die Webseite www.hunde in-not.be, sowie die Durchführung von Var- und Nachkontrollen und durch Zurverfügungstellung eines Adoptionsvertrages.

Dauer

Art. 3. Die Vereinigung wird für eine unbestimmte Dauer gebildet.

Anzahl der Mitglieder

Art. 4. Die Vereinigung umfasst bei der Gründung 5 effektive und 3 angeschlossene Mitglieder. DieVereinigung besteht aus mindestens 3 effektiven Mitgliedern. Die Anzahl der effektiven und angeschtossenen Mitglieder ist allerdings unbegrenzt. Lediglich die effektiven

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MOD 3.2

Mitglieder geniegen die vollstândigen vom Gesetz oder der Satzung zugestandenen Rechte.

Aufnahme neuer effektiver Mitglieder

Art. 5. Um effektives Mitglied der Vereinigung zu werden, hat jede natürliche, juristische oder óffentliche Persan die Satzungen der Vereinigung zu beachten, sich fur die Zielsetzung und Aktivitaten der Vereinigung zu interessieren sowie aktiv an den 7atigkeiten der Vereinigung teilzunehmen. Jeder Antrag auf Mitgliedschaft ist schnftlich beim Verwaltungsrat einzureichen.

Über den Antrag entscheidet der Verwattungsrat, der seine Entscheidung nicht zu begründen hat.

Die Aufnahme neuer effektiver Mitglieder wird gültig durch deren Unterschrift im Mitgliederregister, ab dem Datum der Eintragung. Der Verwaltungsrat hat in den gesetzlich vorgeschriebenen Formen und Fristen die Aufnahme neuer effektiver Mitglieder in das Mitgliederregister einzutragen sowie die Akte der Vereinigung beien zustándigen Gericht zu vervollstandigen.

Effektive Mitglieder geniegen alle vom Gesetz oder der Satzung zugestandenen Rechte.

1-das 18. Lebensjahr vollendet haben,

2-den jahrlichen Beitrag entrichten,

3-am Ende der Mitgliedschaft sâmtliches Vereinseigentum, welches nachweislich einer Unterschnftsbestatigung auf einer Inventarliste im Namen der Vereinigung in Besitz genommen wurde, am Sozialsitz zurückzugeben. Das Führen einer Inventarliste wird mit Verôffentlichung dieser Satzung verpflichtend.

Ausgeschiedene Mitglieder sowie die Rechtsnachfolger verstorbener Mitglieder kannen nicht die Erstattung irgendeiner Zahlung fordern.

Aufnahme angeschlossener Mitglieder

Art. 6. Um angeschlossenes Mitglied der Vereinigung zu werden, hat jede natürliche, juristische oder affentliche Persan die Satzungen der Vereinigung zu beachten, sich für die Zielsetzung und die Aktivitaten der Vereinigung unterstützen. Jeder Antrag auf Mitgliedschaft ist schnftlich beim Verwaltungsrat einzureichen.

Über den Antrag entscheidet der Verwaltungsrat, der seine Entscheidung nicht zu begründen hat. Austritt der angeschlossener Mitglieder

Art. 7. Es gilt als ausgetretenes Mitglied das Mitglied, das den Jahresbeitrag nicht binnen der vorgeschriebenen Frist bzw. binnen eines Monats nach einer entsprechenden Aufforderung durch den Verwaltungsrat nicht bezahlt. Der Austritt der Mitgliedschaft wird in diesem Falle durch eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsrates, der die fehlende Beitragszahlung ausdrücklich bestatigt, festgesteilt. Der Austritt bzw. die Kündigung der Mitgliedschaft eines angeschlossenen Mitgliedes wird gültig durch die Bestatigung des Verwattungsrates bezüglich des Austrittes bzw. deren Kündigung.

Austritt der effektiven Mitglieder

Art. 8. Der Austritt aus der Vereinigung bzw. die Kündigung der Mitgliedschaft ist schnftlich an den Verwaltungsrat der Vereinigung zu richten. Der Austritt bzw. die Kündigung der Mitgliedschaft eines effektiven Mitgliedes wird galtig durch die Unterschrift des ausgetretnen Mitgliedes im Mitgliederregister, ab dem Datum dieser Eintragung. Der Verwaltungsrat hat in den gesetzlich vorgeschriebenen Formen und Fristen den Austritt von Mitgliedern in das Mitgliederregister einzutragen sowie die Akte er Vereinigung beim zustândigen Gericht zu vervollstandigen.

Ausschluss

Art. 9. Jades Mitglied von welchem bekannt wird, dass in seiner eigenen Tierhaltung Missstande auftreten, ebenso jedes Mitglied, das sich wissentlich oder.vorsatzlich vereinschadigend verhâlt oder gegen die Satzung verstol t oder den inneren friedender Vereinigung stort, kann ausgeschlossen werden.

Der Verwaltungsrat kann die Mitgliedschaft von Mitgliedem denen schwere Verletzungen der Gesetze oder der Satzung vorgeworfen worden, bis zur Entscheidung der Generalversammlung aussetzen.

Ansprüche der ausgeschiedenen Mitglieder

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MDD 3.2

Art. 10. Ausgeschiedene Mitglieder, sei es infolge eines freiwilligen Austritts oder eines Ausschlusses, haben keinerlei Recht auf Vermdgensteile der Vereinigung. Sie kunnen weder die Rückerstattung eventuell geleisteter Beitrage verlangen noch Kontenabrechnungen, lnventaraufnahmen oder Versiegelungen.

Gieiches gilt im Falle der Rechtsnachfolge eines ausgeschiedenen, ausgeschiossenen oder verstorbenen Mitgliedes in Bezug auf dessen Rechtsnachfolger.

Mitgliederregister

Art. 11. Am Sitz der Vereinigung sowie in der Kanzlei des zustándigen Gerichtsbezirkes wird ein Vorstandsmitgliederregister gehalten, welches die Namen, Vornarnen und Domizil bzw. im Falle von juristischen und dffentlichen Personen die Bezeichnung, Rechtsform und Gesellschaftssitz anführt. Der Verwaltungsrat achtet darauf, Bass alle Abanderungen in Bezug auf die Mitglieder unverzüglich gem den gesetzlichen Bestimmungen in das Mitgliederregister aufgenommen und in die Akte der Vereinigung beim zustandigen Gericht eingetragen werden.

Mitgliedsbeitrage

Art. 12.

1-Die effektiven und angeschlossenen Mitglieder zahlen einen jahrlichen Mitglledsbeitrag von 20 EUR, der von der Generalversammlung festgelegt wird. Der Mitglledsbeitrag darf 100 EUR nicht übersteigen.

2-Der Beitrag wird jeweils bis spatestens ende April des Mitgliedsjahres fàllig;

3-Die nicht fristgemaBBe Beitragszahlung kommt einem Austritt aus der Vereinigung gleich;

4-Der Verwaltungsrat kann in Einzelfellen besondere verringerte  Sozialbeitrage' zulassen. Dieser Betrag betragt auf 10 ¬ ;

Ehrenmitglieder

Art. 13. Die Generalversammlung kann einem Mitglied, das der Vereinigung besondere Dienste geleistet hat, den Titel eines Ehrenmitgliedes erteilen, dieses wird jedoch nicht als stimmberechtigtes Mitglied angesehen, aufier es befindet sich zum Zeitpunkt der Ernennung in stimmberechtigter Position.

Verwaltungsrat

Art. 14. Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat von wenigstens drei Personen verwattet. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates wird von der Generalversammlung festgelegt. Sie kdnnen jederzeit durch die Generalversammlung abgesetzt werden. Der Verwaltungsrat wird fur aine Dauer von 4 Jahren gewahtt.

Der Verwaltungsrat wahlt aus seinen Reihen einen Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden. Sowie einen Schri tführer einen Kassierer, die das Presidium bilden, wobei auch jemand mehr als einen, der beiden letzten Posten belegen kann.

Bei Verhinderung des Vorsitzenden Obi der stelivertretende Vorsitzende oder bei dessen Verhinderung das álteste Verwaltungs-ratsmitglied die Funktion des Vorsitzenden aus.

Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Verwaltungsratsmitgliedes durch schriftliches Rücktrittsgesuch k6nnen die restiichen Verwaltungsratsmitglieder eine vorlaufige Ersatzwahl vornehmen. Die nachste darauf folgende Generalversammlung schreitet dann zur definitiven Ernennung. Das Ersatzmitglied fûhrt die Restlaufzeit des Mandates des Ausgeschiedenen zu Ende.

Die Beschlüsse des Verwaltungsrates werden mit einfacher Stimmenmehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Presidenten ausschlaggebend, es sel denn, es handelt sich um Bine geheime Wahl, in diesem Faite wird der Beschluss abgelehnt und zurückgewiesen. Der Verwaltungsrat karn nur beschlieRen, wenn mindestens die Halite der Mitglieder anwesend oder vertreten ist. Sopte ein Verwaltungsrat nicht beschlussfahig sein, wird ein zweiter Verwaltungsrat binnen 15 Tagen einberufen. Dieser zweite Verwaltungsrat ist beschlussfehig, ungeachtet der Anzahi der anwesenden oder vertretenden Mitglieder.

Der Verwaltungsrat hat die weitestgehenden Befugnisse zur Vertretung der Gesellschaft. Alles, was nicht durch Gesetz oder durch die voriiegende Satzung der Generalversammlung vorbehalten ist, fat in seine Zustandigkeit.

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MOO 3.2

Er bestimmt die innere Geschaftsführung. Er kauft, mietet und vermietet alle beweglichen und unbeweglichen Objekte. Er schliefst alle Vertrage und Vergleiche über die Gesellschaftsinteressen ab. Er nimmt aile Subsidien und Zuschüsse an. Er beschlieí3t auch über die Annahme von Vermachtnissen und Schenkungen und über alle Geldanlagen.

In den Verwaltungsrat wurden gewáhlt:

Jeanne Dürnholz, 1. Vorsitzende + Kassiererin

Pascal Keilig, 2. Vorsitzende

Evelyne Cappaert, Schriftführerin

Nathalie Cappaert

Geruif Keilig

Protokolle

Art. 15. Von jeder Verwaltungsratssitzung wird ein Protokoll ersteltt, welches insbesondere die Beschlüsse des

" Verwaltungsrates festhalt. Das Protokoll sowie Auszüge aus den Protokollen werden durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrates und den Schriftführer unterzeichnet.

Verantwortlichkeiten

Art. 16. Ungeschadet der ailgemeinen, gesetziichen Bestimmungen Ober Rechte und Pilichten der Verwaitungsratsmitglieder von Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht unterliegen die Verwaltungsratsmitglieder nicht der persi nlichen Haftung.

Vergütung

Art. 17. Die Mandate der Verwattungsratsmitglieder sind unentgeltlich_

Tegliche Geschaftsführung

Art. 18. Der Verwaltungsrat kann die tegliche Geschaftsführung der Vereinigung sowie die Vertretungsbefugnisse im Rahmen der taglichen Geschaftsführung an einen oder mehrere Geschaftsführer, Verwaitungsratsmitglied(er), übertragen. Der Verwaltungsrat legt die Befugnisse der Geschfiftsführer fest.

Die tàgliche Geschaftsführung obliegt den Presidenten und Kassierer. Diese haben getrennte Handlungsvollmacht der Generalversammiung, die Vereinigung bel allen dffentlichen und privaten Verwaltungen zu vertreten. Sie erhalten Kontovoilmacht bis 500 EUR pro Kontobewegung oder Barabhebung, heihere Betrege bedürfen der Zustimmung des Verwaltungsrates sowie einer zweiten Unterschrift eines weiteren

Kontob evo ltmechtigten.

lm t=alle eines Ausscheidens eines Verwaltungsmitglieds, wird das ausscheidende Mitglied der Vereinigung durch einen neuen Verwalter ersetzt, der durch 2/3 Mehrheit aller Verwaltungsratsmitglieder bestimmt wird. Beim seinem Austritt bzw. Ausschluss ertischt sein Mandat sowie die ihm übertragenen Funktionen.

Rechnungsablage

Art. 19. Der Verwaltungsrat hat der Generalversammiung jehrlich eine detaillierte Abrechnung über das verflossene Geschaftsjahr vorzulegen und erstellt einen Haushaltsplan für das nechste,Geschaftsjahr, woraus kaar und deuttich die finanzielle Situation der V.O.G. ersichtlich ist. Das Buchhaltungsjahr der V.o.G. stimmt mit dem Kalenderjahr überein und beginnt am ersten Januar und endet am 31. Dezember des Jahres.

Generalversammlung

Art. 20.

A.Die Generalversammlung setzt sich aus allen effektiven Mitgliedem der Vereinigung zusammen.

B.Die Generalversammlung hat die ihr gesetzlich oder satzungsmellig zustehenden Befugnisse, insbesondere:

1- Satzungsanderungen;

2-GutheiBung des Jahresabschlussberichtes, Entlastung des Vorstandes, Entlastung des Kassierers, Genehmigung des Haushaltes;

3-Ernennung und Widerruf der Verwaltungsratsmitglieder, Geschâftsführenden Verwaltern; 4-Freiwillige Auflasung der Gesellschaft;

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5-Alle anderen Entscheidungen, für welche nach den Vorschriften des Gesetzes oder der Satzungen nicht der Verwaltungsrat zustandig ist.

C.Die Generalversammlung muss jahrtich einmal im Laufe des Monats September abgehalten werden. D.Eine auBerordentliche Generalversammlung frndet statt

-wenn eines der effektiven Mitglieder dies schriftlich beantragt. Der Antrag hat dem Presidenten des Verwaltungsrates schriftlich zuzugehen. Die von diesen Mitgliedern beantragte Tagesordnung hat beigefügt zu werden. Diesem Wunsch auf Einberufung einer aul3erordentlichen Generalversammlung ist innerhaib eines Monats stattzugeben;

-wenn der Verwaltungsrat dies im Interesse der Vereinigung für ertorderlich haft.

E.Die Einladungen werden den Mitgliedern durch einfachen Brief, Mail, Aufruf in der Presse durch den Verwaltungsrat mindestens vierzehn Tage vor dem für die Versammlung vorgesehenen Datum zugesandt. Die Einladung wird durch den Vorsitzenden oder durch zwei Verwaltungsratsmitglieder unterschrieben. Die Einladungen mussen die auf der Tagesordnung stehenden Punkte erwahnen. Die Versammlung kann nur über die Punkte beraten und Entschlüsse (assen. Den Vorsitz der Versammlung führt der Vorsitzende des Verwaltungsrates oder, bei Verhinderung, dessen Vertreter.

F.Jedes effektive Mitglied het das gleiche Wahlrecht. Jeder hat eine Stimme und zwar persônlich oder vertreten durch einen Bevollmachtigten, der auch effektives Mitglied der V.o.G. sein muss. Die Bevollrnachtigung hat schriftlich zu erfolgen. Jedes effektive Mitglied darf nur eine Bevollmachtigung wahrnehmen.

Beschlussfassung

Art. 21. Alle ordentlichen und aullerordentlichen Generalversammlungen sind beschlussfâhig, wenn mindestens die Helfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend oder vertreten sind,

vorbehaltlich anders lautender gesetzlicher Bestimmungen.

Sopte eine Generalversammlung nicht beschlussfehig sein, wird eine zweite Generalversammlung frühestens 15 Tage spâter einberufen. Diese zweite Generafversammiung ist beschlussfehig, ungeachtet der Anzahl der anwesenden oder vertretenden stimmberechtigten Mitglieder.

Aile Beschlüsse der ordentlichen und aufferordentlichen Generalversammiungen werden rechtsgültig getroffen durch die absolute Mehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen stimmberechtigten Mitglieder, vorbehaltlich anders lautender gesetzlicher Bestimmungen. Bei Stimmengleichheit ist die Slimme des Vorsitzenden der Generalversammlung ausschlaggebend.

Jedes effektive Mitglied het eine Stimme. Angeschlossene Mitglieder haben kein Stimmrecht. (Eventuell: Sie k6nnen den Sitzungen der Generalversammlung jedoch mit beratender Stimme beiwohnen).

Protokolle

Art. 22. Von jeder Generalversammlung wird ein Protokoll erstellt, welches insbesondere die Beschlüsse der Generalversammlung festhalt. Das Protokoll sowie Auszüge aus den Protokollen werden durch den Vorsitzenden der Generalversammlung und ein Verwaltungsratsmitglied der Vereinigung unterzeichnet_

Alle Satzungsabanderungen haben beim für den Sitz der Vereinigung zustândigen Gericht offen gelegt zu

werden. Gleiches gilt für alle Ernennungen, Rücktritte von Verwaltungsratsmitgliedern, Gescheftsführern oder besonderer Bevollmachtigter.

Auflásung

Art. 23.

A.Im Falle der freiwilligen Auflásung bestimmen die Mitglieder der Generalversammlung einen oder mehrer Liquidatoren und legen deren Befugnisse fest.

B.In allen Fellen der Aufleisung wird das Vereinsverrnógen, nach Abzug der Schulden und Begleichung der Lasten, einem gleichgesinnten Verein zufallen.

Verschiedenes

Art. 24. Hinsichtlich aller in der voriiegenden Satzung nicht geregelten Punkte geiten die Bestimmungen des Gesetzes betreffend der (Gesellschaften ohne Erwerbszweck) Vereinigungen ohne Gewinnstreben.

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ytaatsblatt

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Teil B . Fort etzung

lm Palle von Streitigkeiten bezüglich der Ausführung der Satzung oder der Beschlüsse der Vereinigung, werden diese durch die Generalversammlung entschieden.

Durch seinen Beitritt zur Hunde in Not Belgien V.o.G. verzichtet jedes Mitglied auf jegliche gerichtliche Prozedur.

Die Gründung

Die Gründungsmitglieder sind: Marie Jeanne Dürnholz, Burstr.9 in 4750 Btitgenbach, Pascal Keilig, Burstr.9 "

in 4750 Bütgenbach, Evelyne Cappaert, Monschauer Strasse 56 in 4700 Eupen, Nathalie Cappaert, Langesthal

26 in 4700 Eupen, Geruit Keilig, Burgstrasse 28 in 4750 Bütgenbach, Uschi Wirges, Westerweldtrasse 54 in

D/56170 Bedendorf, Helga Keilig, Burgstrasse 28 in 4750 Bütgenbach, Nathalie Schommers, Zum Büchelberg

in 4750 Essenbom, ,

Die Giindungsversammlung fand am 08.03,2011 staff and einstimmíg wurden folgende

Verwaltungsratmitglieder gewühlt:

Marie Jeanne Dürnholz, Burstr.9 in 4750 Bütgenbach: Vorsitzende, Kassiererin

Pascal Keilig, Burstr.9 in 4750 Bütgenbach: 2. Vorsitzender

Evelyne Cappaert, Monschauer Stresse 56 in 4700 Eupen: Schriftführerin

Nathalie Cappaert, Langesthal 26 in 4700 Eupen

Geruif Keilig, Burgstrasse 28 in 4750 Bütgenbach

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Bitte eut der ?e" ',2to n Se':s'w des T5i>$ Aür der Vo¬ iÏErsefte: Naine und E!gF:i15vltuft des b2ur=:,¬ nderidell {`dv at5 oder der Personen, die riaZu 13erechi!igt sind die Vereiï-iF7li!?g. die SLiwur5g oder die ORgar1:'Sr^üs Crlitt^ g~er?i)ber, zu vertreien

IS.! ee^yr Mn-me. !

Coordonnées
HUNDE IN NOT OSTBELGIEN

Adresse
AM BREITENBACH 32A 4750 BUTGENBACH

Code postal : 4750
Localité : BUTGENBACH
Commune : BUTGENBACH
Province : Liège
Région : Région wallonne