INOVACLEAN

Divers


Dénomination : INOVACLEAN
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 841.256.254

Publication

28/03/2012
ÿþAusfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kamlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veráffentiichen ist 1 ifnt rij z t; anr

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 28/03/2012 - Annexes du Moniteur belge

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c,t: tc Privat Gesellschaft mit beschrânkter Fiaftung

Pleistrasse 1 -- 4731 EYNATTEN

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Es geht aus dem Bericht der auRerordentlichen Generalversammlung der Gesellschaft Inovaclean vom 29. Februar 2012 hervor,

In der Generalversammlung wird beschlossen, dass Frau Birgitta Pankowsky, mit wirkung zum 01.03.2012 als Gescháftsführerin aus der Inovaclean Pgmb1-1, ausscheidet.

Dies wurde von beidengeschâftsführer gelesen und bestAtigt

in der General versammlung wurde weiterhin beschlossen, dass alle Geschâftsanteile von Frau Birgitta Pankowsky, an Herm Klaus-Peter Junker übergeben werden. Dies wird im Anteiisregister festgehalten.

(Gez.) Jean-Marie Jakubowski,

Noter.

02/12/2011
ÿþAusfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veróffentlichen ist

1NOVACLEAN

Privat Gesellschaft mit beschrankter Haftung Pleistrasse 1 - 4731 EYNATTEN

08,1A, Zs6, 25f

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Aus einero am zehnten November zweitausendelf durch Notar Jean-Marie JAKUBOWSKI in Eupen aufgenommenen Protokoll einer auRerordentlichen Generalversammlung der Gesellschaftler - im Wege der Einregistrierung - ergibt sich :

I.GRUNDUNG.-

Durch die Erschienenen wird hiermit eine Privatgesellschaft mit beschrankter Hartung gegründet unter der Bezeichnung : INOVACLEAN

Das Gesellschaftskapital betrâgt achtzehntausendsechshundert Euro (18.600) und zerlegt sich in einhundertsechsundachtzig (186) Anteile ohne Nennwert. Jeder Anteil stellt ein einsechshundertfünfundzwanzigstel des Gesellschaftskapitals dar.

Der Finanzplan, auferlegt durch Artikel 215 des Gesellschaftsgesetzbuches, ist bei Gründung der Geseflschaft dém unterzeichneten Noter vorgelegt worden.

Die Anteile werden wie folgt gezeichnet : CHerr JUNKER: dreiundneunzig Anteile (93); C Frau FLAMME : dreiundneunzig Anteile (93);

Die Erschienenen erkliàren und erkennen an :

1 dass die Anteile zu sechstausendzweihundert Euro (6.200) eingezahlt worden sind und dal dieser Betrag vor Gründung sich zur freien Verfügung der Gesellschaft befindet.

2. dass die Einlagen, dass heilat die Summe von sechstausendzweihundert Euro (6.200) vor Gründung der Gesellschaft durch Einzahlung auf ein Spezialkonto Nummer 731 0208305 21 auf den Namen der sich grundenden Gesellschaft bei der KBC Bank eingezahlt worden ist, so wie dies aus dem hier beigefügten Depositenschein hervorgehi.

II.STATUTEN.-

Die Erschienenen setzen die Statuten folgendermaRen fest:

Artikel I.- Form

Die Gesellschaft nimmt die Form einer Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung;

Artikel 2.- Bezeichnung

Die Bezeichnung der Gesellschaft lautet :-INOVACLEAN"

Alle Geschaftshandltingen, Rechnungen, Anzeigen, Veroffentiichungen, Briefe, Bestellzettel und andere Schriftstücke der Gesellschaft führen :

den Gesellschaftsnamen, die Angabe "Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung " oder die Anfangsbuchstaben P.G.m.b.H.", die genaue Angabe des Gesellschaftssitzes und zum Register der moralischen Personen, gemeinsam mit der Angabe des Handelsgerichts in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat gefolgt von der Eintragungsnummer.

Artikel 3.- Sitz

Der Gesellschaftssitz ist in Eynatten (Raeren), Pleistrasse, 1;

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1-lintarlagt bai der Kanzlei des Handeiegerients EUPEN

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der Greffier

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 02/12/2011- Annexes du Moniteur belge

Durch einfachen Beschluss der Geschaftsführung, der im Belgischen Staatsanzeiger zu verbffentlichen ist, kann der Gesellschaftssitz an jeden anderen beliebigen Ort in Belgien verlegt werden.

Auf einfachen Beschluss der Geschâfftsführung kann die Gesellschaft Agenturen, Verwaltungssitze oder Niederlas-sungen sowohl in Belgien als auch im Ausland errichten.

Artikel 4.- Gegenstand

Gegenstand der Gesellschaft ist

Handei mit Reinigungsgeraten ( Dampfreiniger, Staubsauger) für Gewerbe und Privat Haushalte;

 Vertrieb von exklusiven Sonnenschutz ( Rall os, Jaiousien

und Flàchenvorhângen ) für Gewerbe und Privat Haushalte;

Die vorstehende Aufzahiung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschrankend und ist im weitesten Sinne auszulegen.

lm aligemeinen kann die Gesellschaft jegiiche Handlung vornehmen die zivilrechtlichen oder handelsmâssigen finanziellen oder industrielfen Charakter hat und sich auf bewegliche oder unbewegliche Güter bezieht und direkt oder indirekt, gânzlich oder teilweise mit dem Gegenstand in Verbindung steht oder geeignet wâre, die Verwirklichung dieses Gegenstands zu erleichtern oder zu fórdern.

Die Gesellschaft kann durch Einlagen, Fusion, Zeichnung, Beteiligung, finanzieile Intervention oder sonstwie sich an Unternehmen beteiligen, die in Belgien oder im Auslande bereits bestehen oder noch gegründet werden, wenn diese Unternehmen denseiben oder einen âhnlichen Gegenstand wie die Gesellschaft haben.

Die vorstehende Aufzâhlung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschrankend und ist im weitesten Sinne auszulegen.

Artikel 5.- Dauer

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegrün,det.

Sie kann durch Abstimmung der Generalversammlung aufgel&st werden.

Artikel 6.- Kapital

Das Gesellschaftskapital ist festgesetzt auf den Betrag von achtzehntausendsechshundert Euro (18.600

EUR); es wird vertreten durch einhundertsechsundachzig (186) Anteile zu je einhundert Euro (100 E).

Artikel 7.- Nutznieflung der Anteile

lm Falle einer Aufteilung der Eigentumsanieile zwischen NutznieRer und nackten Eigentümer fallen die

zugestanden Rechte dem NutznieRer zu.

Artikel 8 - Abtretung und Übertragung von Anteilen

A: Freie Abtretungen

Die Anteile kónnen ohne Genehmigung unter Lebenden abgetreten oder von Todeswegen übertragen werden an einen Teilhaber, an den Ehepartner des Abtretenden oder des Testators, an die Aszendenten oder Nachkommen in direkter Linie der Gesellschafter.

B: Abtretungen, welche der Genehmigung unterliegen.

Jeder Geseilschafter, der beabsichtigt seine Anteile unter Lebenden einer anderen Person, als diejenigen, die in dem hiervor erwahntem Absetz vorgesehen sind, abzutreten, wird, unter Vorbehait der Ungültigkeit, die Zustimmung minimum der Halfte der Teilhaber benbtigen, welche insgesamt mindestens drei Viertel der Gesellschaftsanteile besitzen müssen, unter Abzug der Anteile deren Abtretung vorgeschlagen ist. Zu diesem Zweck, wird er dem Verwaltungsrat, mittels eines Einschreibens, einen Antrag zustelien mit den Angaben der Namen, Vornamen, Berufe, Domizile des oder der vorgeschlagenen Übernehmer sowie der Anzahl der Anteile deren Abtretung vorgesehen ist und des gebotenen Preises.

Innerhaib acht Tagen nach Erhalt dieses Schreibens übermitteit der Verwaltungsrat den Wortlaut, durch ein Einschreiben, an alle Gesellschafter, inden sie aufgefordert werden eine zusagende oder ablehnende schriftliche Antwort innerhalb einer Frist von fünfzehn Tagen abzugeben, und inden ihnen mitgeteilt wird, dat diejenigen, die ihre Steilungnahme nicht abgeben, so betrachtet werden ais ob sie ihre Zustimmung erteilt hetten. Diese Antwort wird durch Einschreibebrief zugesandt werden mussen.

In den acht Tagen nach Ablauf der Antwortfrist, stelit der Verwaltungsrat dem Abtretenden die Entscheidung in bezug auf seinen Antrag zu.

Die Erben und Vermachnisnehmer, welche nicht rechtmeige Gesellschafter infolge der gegenwârtigen Statuten werden kunnen, sind gehalten, gemaI den selben Formalitaten, die Zustimmung der Gesellschafter zu beantragen.

Die Zustimmungsverweigerung zu einer Abtretung unter Lebenden geschieht ohne Einspruchsmdglichkeit, obwohl, der Gesellschafter, der alle oder teilweise seine Anteile abtreten machte, von denjenigen , die sich dieser Abtretung widersetzt haben, verlangen kann, daR ihm zu ihrem durch einen gemeinsam beauftragten Sachverstándigen oder, in dessen Ermangelung, durch den Presidenten des Handelsgerichts am Gesellschaftssitz, verfahrend mit einstweiliger Verfügung, festgelegten Wert zurückgekauft werden. Es wird in der seiben Weise verfahren bei eiher Zustimmungsablehnung eines Erben oder eines Vermachnisnehmers.

In dem einen wie in dem anderen Fail wird die Zahlung in der sechsmonatigen Frist ab der Ablehnung erfolgen mussen.

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Artikel 9 - Anteilregister

Gemass Artikel 233 und folgende des Gesellschaftsgesetzbuches, sind Anteilsregister zu haben.

Die namentlichen Anteile sind im Anteilregister eingetragen.

Artikel 10.- Geschaftsführung.-

Die Gesellschaft wird von einem oder mehreren Geschaftsführern, die Gesellschafter sind oder nicht. verwaltet.

Diesen obliegt allein die Verwaltung der Geschaftsabwicklungen. Jeder Geschaftsführer unterzeichnet personlich alle im Namen der Gesellschaft eingegangenen Verbindlichkeiten mit dem vorausgehenden Wortlaut "Für INOVACLEAN" der Geschaftsführer oder ein Geschaftsführer". Dieser Wortlaut dart mit einem Stempel aufgetragen werden.

Artikel 11 - Befugnisse des Geschaftsführers.-

Gemal3 Artikel 257 des Gesellschaftsgesetzbuches kann jeder Geschaftsführer alle erforderlichen oder nützlichen Handlungen zur Verwirklichung des Gesellschaftszieles verrichten, aufFer diejenigen die vom Gesetze der Generalversammlung vorbehalten Sind und jeder Geschaftsführer vertritt die Gesellschaft Dritten und der Justiz gegenüber, es sel als Klagerin oder Beklagte.

Der Geschaftsführer kann unter seiner Verantwortung einen delegierten Direktor ernennen oder den ihm genehm erscheinenden Personen besondere Befugnisse einraumen.

Artikel 12  Entlohnung

Auer wenn die Generalversammlung es anders vorsieht, ist das Mandat des Geschaftsführers vergütet.

Artikel 13 - Kontrolle

Auger wenn die Gesellschaft durch das Gesellschaftsgesetzbuch davon befreit ist, wird die Kontrolle der Finanzlage, der Jahresabrechnungen, und die ordnungsmafsigen, in den Jahresabrechnungen, festgestellten Tâtigkeiten, einem oder mehreren Kommissaren anvertraut, die durch die Generalversammlung, welche ihre Anzahl festlegt, ernannt werden.

lm Faite, wo die Gesellschaft davon befreit sein sollte einen Kommissar zu ernennen, hat jeder Gesellschafter persünlich die Untersuchungs- und Kontrollrechte der Kommissare. Er kann sich durch einen Buchsachverstandigen vertreten lassen.

Artikel 14 - Generalversammlung

Die ordentliche Generalversammlung der Gesellschafter fallt immer am driften Samstag im Monet Juni um

achtzehn Uhr entweder arn Gesellschaftssitze oder an jeden anderen in der Ladung angegebenen Ort.

Die Generalversammlung erwahlt aus ihrer Mitte mit einfacher Stimmenmehrheit den Vorsitzenden.

Jeder Gesellschaftsanteil gibt Anrecht an einer einzigen Stimme. Der Gesellschafter, Besitzer mehrerer Gesellschaftsanteile, verfügt über ebenso viele Stimmen wie er Anteile besitzt.

Artikel 15  Vertretung

Gemass Artikel 280 des Gesellschaftsgesetzbuches, kann jeder Gesellschafter vertretet werden.

Artikel 16.- Presidium  Protokoll

Die Generalversammlung wird vom Geschaftsführer oder von dem Anteilinhaber, der die meisten Anteile

besitzt, geführt.

Ausgenommen in den durch das Gesetz vorgesehenen Fallen wird die Versammlung abstimmen gleich wie hoch das Kapital vertreten ist und mit drel viertel Mehrheit.

Die Beratungen der Generalversammlung werden in einem Protokollbuch hinterlegt. Diese Beratungen werden von den Anteilinhabern, die es verlangen, unterschrieben. Kopien oder Auszügen werden vom Geschaftsführer unterschrieben.

Artikel 17 - Geschaftsjahr

Das Geschaftsjahr beginnt am ersten Januar und endel am einunddreiaigsten Dezember des Jahres.

Artikel 18 - Gewinnaufteilung.-

Nach Abzug der allgemeinen Unkosten, Auslagen und Amortisátionen stellt der Gewinnsaldo der Bilanz den

Reingewinn der Gesellschaft dar.

Von diesem Gewinn wird jahrlich abgehoben :

1) Fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve; diese Entnahme ist nicht mehr Pflicht, sobald die gesetzliche Reserve ein Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht. Sie wird erneut zur Pflicht, wenn die Reserve aus irgendeinem Grunde angetastet worden ist.

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2) Der Restbetrag erhált die Bestimmung welche ihr die handelnde Generalversammlung auf Vorschlag der Geschaftsführung erteilt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften.

Artikel 19.- Liquidation, Aufteilung und Aufl6sung

Bei Aufliïsung der Gesellschaft wird die Liquidierung durch den oder die Geschaftsführer durchgeführt es sei

denn die Generalversammlung ernennt einen oder mehrere Liquidatoren.

Der Gewinnsaldo wird im Verhâltnis zu den Anteilen die jeder Gesellschafter besitzt unter ihnen aufgeteilt, wobeí jeder Anteil gleiches An recht ausübt.

Jedoch, sollten nicht alle Gesellschattsanteile in einer gleichen Proportion eingezahlt sein werden die Liquidatoren vorab den Ausgleich entweder durch Aufforderung zur Einzahlung oder durch Teilrückzahlung wieder eretellen:

Artikel 20 -Wahl des Domizils :

Zur Ausübung der vorliegenden Statuten erwahlen alle Gesellschafter, Geschaftsführer, Domizil im

Gesellschaftssitze.

Artikel 21  Geltendes Recht

Für alles was in den gegenwartigen Statuten nicht vorgesehen ist, beziehen sich die Erschienenen auf das

H a nde lsgesel Ischaftsbuch.

Vorlaufige Bestimmungen

A.Jetziger Sitz der Gesellschaft:

Raeren-Eynatten, Pleistrasse, 1.

B. Geschaftsführer :

Herr JUNKER und Frau FLAMME werden als Geschaftsführer ernannt.

lhre Ernennung erfolgt auf unbestimmte Zeit.

C. Erstes Geschaftsjahr :

Das erste Geschaftsjahr beginnt bei Unterzeichnung der Gründungsurkunde um am einunddreissigsten Dezember zweitausendelf zu enden. Die neue gegründete Gesellschaft wird alle Handlungen die in ihrem Name oder durch Vertreter der Gesellschaft gemacht worden sind vor dem heutigen Tage übernehmen.

D. Erste Generalversammlung :

Sie findet am 21. Juni 2012 statt.

Für gleichlautenden analytischen Auszug :

(Gez.) Jean-Marie Jakubowski,

Noter.

Akte und Dokumente die gleichzeitig mit gegenwartigem Auszug bei der Gerichtsschreiberei hinterlegt

werden:

- Ausfertigung des Protokolls.

26/09/2016 : ZWANGSLÖSCHUNG ZDU NR.

Coordonnées
INOVACLEAN

Adresse
PLEISTRASSE 1 4731 EYNATTEN

Code postal : 4731
Localité : Eynatten
Commune : RAEREN
Province : Liège
Région : Région wallonne