ISA CONSULTING


Dénomination : ISA CONSULTING
Forme juridique :
N° entreprise : 839.564.001

Publication

14/07/2014
ÿþ MCD WORD 11.1

TIÀ-LIJ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bel der Kanzlei

in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu verüffentlichen ist

(abgekürzt) :

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4790 Burg-Reuland, Reuland Nr. 148

(voIstândige adresse)

Gegenstand

der Urkunde I. Bilanz -2. Beschluss zur Auflüsung der Gesellschaft nach Artikel 184 §5

des Gesetzbuches der Gesellschaften -3. Hinterlegung der Gesellschaftsbücher

Analytischer Auszug der Urkunde des Notars Edgar HUPPERTZ, mit dem Amtssitze zu St.Vith, vom fünfundzwanzigsten Juni zweitausendvietzehn, zur Registrierung vorgelegt.

Aufgrund dieser Urkunde ist eine auflerordentliche Generalversammlung Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung  ISA Consulting", mit dem Gesellschaftssitz in 4790 Burg-Reuland, Reuland Nr. 148, abgehalten worden.

Die Generalversammlung beschloss wie foieErster Beschluss.

Die Generalversammlung beschloss einstimmig, die Gesellschaft aufzulüsen in Anwendung des Artikels 184, § 5 des Gesetzbuches der Gesellschaften.

In Anwendung des Artikels 184, § 5 des Gesetzbuches der Gesellschaften steilte die Generalversammlung

einstimmig fest:

1.dass kein Liquidator bezeichnet wurde;

Idass die finanzielle Situation (Abschlussbilanz) gemâfl Artikel 181 des Gesetzbuches keinerlei Passiva

mehr enthâlt;

3.dass das gesamte Gesellschaftskapital vertreten war und die Entscheidungen einstimmig getroffen

wurden.

4.dass die Betrâge zur Zahlung eventueller Drittschulden hinterlegt wurden;

Die Gesellschafterin stellte weiterhin fest, dass die Berichte der Geschâftsführung sowie des Herrn Alain KOHNEN, Betriebsrevisor in Eupen, ihr in Ausführung von Artikel 181 des Gesetzbuches der Gesellschaften übergeben wurden. Der Notar stelfte die externe Rechtmâfligkeit der hinterlegten Dokumente fest gemâll Artikel 181, § 4 des genannten Gesetzbuches.

Der Bericht des Herm Alain KOHNEN endet wie folgt:

 In Ausführung von Artikel 181 HGb haben wir die durch Ihre Geschâftsführung erstellte Aufstellung der Aktiva und Passiva der Privatgesellschaft mit beschrânkter Hafutng  ISA CONSULTING" zum 30. April 2014 geprüft. Diese Prüfung erfolgte, wie durch das Gesetz vorgesehen, im Rahmen der beabsichtigten anstehenden Abwicklung dieser Gesellschaft.

Eine durch Ihre Geschâftsführung schriftlich abgegebene Vollstândigkeitserklârung bezüglich Ausweis, Bewertung und Vollstândigkeit der ihrerseits vorgelegten Aufstellung der Aktiva und Passive zum 30. April 2014 haben wir zu unseren Akten genommen, ebenso wie den gemàfl Artikel 181 HGb erstellten Bericht der Geschetsführung. Die Liquidationskosten in Hühe von rund 7,500,00 E wurden in der Bilanz rückgestelit.

Bitte auf der letzten Selle des Tells B angeben Auf der Vorderseite : Name und Elgenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die naze ermâchtigt sind, die juristische Persan Dr/tien gegenüber zu vertreten

Auf der Riickseite : Name und Unterschrift.

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Unternehmensnr.: 0839564001

Gesellschaftsnarne

(vol ausgeschrieben) : ISA Consulting

Hinterieger

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02 -07-

Kanzlei

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 14/07/2014 - Annexes du Moniteur belge

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 14/07/2014 - Annexes du Moniteur belge

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehaltOn

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermâchtigt sind, die juristische Person Driften gegenüber zu vert reten

Auf der tilickseite : Name und Unterschrift

lm Rahmen dieses Mandats haben wir die unter den gegebenen Umstânden erforderlichen Prüfungshandlungen durchgeführt, auch hinsichtlich der im Fall der hier beabsichtigten Einstellung der normalen Geschâftstâtigkeiten erforderlichen Bewertungsregeln, wie durch Artikel 92 und folgende HGb bezüglich der Buchführung von Gesellschaften und Artikel 28 § 2 KE %/clin 30. Januar 2001 definiert

Abschlieflend, aufgrund der Ergebnisse unserer vorgehend bschriebenen Prüfung, die in Übereinstimmung mit den hier anwendbaren Prüfungsgrundsâtzen des Instituts' der Betriebsrevisoren vorgenommen wurde, vertreten wir die Auffassung, dass die Aufstellung der Aktiva und Passive zum 30. April 2014 mit einer Bilanzsumme von 378,227,57 E und einem Eigenkapital in HiShe von 343.727,57 E, die Vermügensiage der Gesellschaft zum 30. April 2014 richtig, getreu und vollstândig 'ausweist, unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsgrundsâte, welche im Fan einer mit der Einstellung der normalen Geschetstâtigkeiten verbundenen Liquidation anwendbar sind, Die in der Bilanz zum 30. April 2014 ausgewiesenen Schulden, inklusive Rückstellungen, wurden inzwischen beglichen.

Uns sind keine Vorkommnisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die einen bedeutenden Einfluss auf den Zwischenabschluss zum 30. April 2014 haben kiinnten."

Die Berichte bedurften keines Kommentars.

Zweiter Beschluss.

lm Hinblick auf die Aufleisung der Gesellschaft erklârte die Generalversammlung, in Übereinstimmung mit

den Berichten, dass das volte der Gesellschaft gehiirende Eigentum an den nachaufgeführten Immobillen:

Gemeinde Burg-Reuland Gemarkung Reuland:

Flur V Nr. 38/A, Burg-Reuland Nr. 148, Haus, 12,02 Ar

Flur V Nt. 38IB, unter Kocken, Weide, 32,92 Ar

auf Frau Isabelle JAKOBS übergeht. Sie nahrn dies an

Frau Isabelle JAKOBS trâgt aile anfallenden Steuern und Abgaben des verkauften Gutes ab dem 25 Juni 2014.

Dritter Beschluss

Die Generalversammlung steilte fest, dass die Gesellschaft nicht mehr besteht und daher aufgehdrt hat zu

existieren.

Die Generalversammlung beschloss einstimmig, dass die Geschâftsbücher und  unterlagen, gemâss Artikel

195 des Gesetzbuches der Gesellschaften, in 4790 Burg-Reuland, Reuland Nr. 148, hinterlegt sind,

Die Generalversammlung beschloss einstimmig, dass die eventuell noch anstehenden Kosten und Steuern durch einzigen Gesellschafter getragen werden.

Vierter Beschluss.

Die Generalversammlung ertellt dem Noter Edgar HUPPERTZ in St.Vith Auftrag und Vollmacht, für die Verôffentlichung der gegenwârtigen Beschlüsse Sorge zu tragen.

Für analytischen Auszug,

Edgar HUPPERTZ

Notar

Akte gleichzeitig hinterlegt: Ausfertigung der Urkunde, Bericht der Geschâftsführung, Bericht des Betriebsrevisors.

07/01/2014
ÿþUnternehrrrer>Isnr. : 0839564001

Geseilschaftsname

(voltausgeschrieben): ISA Consulting

(abgekürzt) :

Rechtsfarm : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4790 Burg-Reuland, Reuland 148 (volstândige adresse)

Gegenstand

der Urkunde : 1) Kapitalerheihung - 2) Anpassung der Satzungen

Analytischer Auszug der Urkunde des Notars Edgar HUPPERTZ, in St.Vith vom dreiundzwanzigsten Dezember zweitausenddreizehn, zur Regisfrierung vorgelegt.

Aufgrund dieser Urkunde ist eine auLLerordenfliche Generalversammiung der Privatgesellschaft mit beschr5nkter Haftung  ISA Consulting", mit dem Gesellschaftssitz in Burg-Reuland, Reuland 148, abgehalten worden,

Die Generalversammlung beschloss wie folgt:

Erster Beschluss.

Die Generalversammiung beschloss einstimmig, das Kapital der Gesellschaft um dreihundertfünfzigtausend Euro (350.000,00¬ ) zu erhdhen, um es, mittels Geldeinlage, von achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00¬ ) auf dreihundertachfundsechzigtausendsechshundert Euro (368.600,00¬ ) zu bringen, mit; Schaffung von dreitausendfünfhundert (3.500) neuen Anteilen, welche die gleichen Rechte und Pflichten wie die besfehenden haben und welche an dem Gesellschaftsresultat ab dem 23. Dezember 2013 Tage teilhaben.

Die neu geschaffenen Anteile wurden gemâll Artikel 232 des Gesellschaftsgeselzbuches nummeriert.

Zweiter Beschluss,

Die Generalversammlung nahm Kenntnis vom Verzicht der Gesellschafter auf ihr Vorzeichnungsrecht.

Die somit neu geschaffenen Anteile wurden zum Pariwert von hundert Euro (100,00¬ ) je Anteil gezeichnet, wobei Frau Isabelle Olga JAKOBS die Gesamtheit der neu geschaffenen Anteile zeichnefe,

Das Kapital wurde vollstândig freigemacht mittels Einzahlung auf das Konto be84 7450 7076 0559 der KBC BANK,

Der Notar besfâtigte diese Einzahlung aufgrund der ihm vorgelegten Bankbescheinigung. Diese verbleibt in seinen Akten.

Somit betrâgt das Kapital der Gesellschaft dreihundertachtundsechzigtausendsechshundert Euro; (368.600,00¬ ). dargestellt durch dreitausendsechshundertsechsundachtzig (3.686) Anteile, ohne Nennwert» vollstândig freigemacht.

Drifter Beschluss.

Die Generalversammlung beschlieflt einstimmig, den Artikel 6 der Satzungen wie folgt anzupassen

Bitte auf der letzten Seize des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notera oder der

Personen, die dazu erm&ohtigt sind, die juristische Persan Driften gegenüber zu verfreten

Auf der Ritckseite : Name und Unterschrifl.

MOD WORD 11.1

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen S a blatt.zu verbffentlichen ist

rhsinterlegt bei der K8nal1-r'

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2 6 -12- 2013

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 07/01/2014 - Annexes du Moniteur belge

Dam Belgischen Staat$blItt vdebehaiten

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 07/01/2014 - Annexes du Moniteur belge

. KápitáÎ der GësëÎischáft wird auf dreihundertachtundsechzigtausendsechshundert Euro (368.600,00¬ )

festgesetzt, dorgestellt durch dreitausendsechshundertsechsundachtzig (3.686) Anteile, ohne Nennwert, vollstándig freigemacht.

Bel der Gründung wurde das Kapital der Gesellschaft auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00¬ ) festgelegt, dargestelit durch hundertsechsundachtzig (186) Anteile ohne Nennwert, vollstândig freigemacht.

Die Generalversammlung vom 23. Dezember 2013 beschloss das Kapital der Gesellschaft um dreihundertfünfzigtausend Euro (350.000,000 zu erhühen, um es, mittels Geldeinlage, von achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00¬ ) auf dreihundertachtundsechzigtausendsechshundert Euro (368.600,00¬ ) zu bringen, mit Schaffung von dreltausendfünfhundert (3.500) neuen Anteilen, ohne Nennwert.

Vierter Beschluss.

Die Generalversammlung erteilte dem Notar Auftrag und Vollmacht für die Verüffentlichung der gegenwârtigen Beschlüsse und die Koordinierung der Satzungen Serge zu tragen.

Für analytischen Auszug,

Edgar HUPPERTZ

Notar

Akte gleichzeitig hinterlegt: Ausfertigung der llrkunde, koordinierte Saizungen.

Bitte auf der letzten Seite des }eils B angeben : Auf der Vorderseite . Name und Eigenschaft des beurkundenderi Notars oder der

Personen, die dazu ermechtigt sind, die juristische Persan Britten gegenüber zu verirefen

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift

21/08/2013 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2012, GEN 15.06.2013, NGL 13.08.2013 13428-0414-013
05/10/2011
ÿþMatl 2.1

I f t1 Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei

in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu verefentlichen ist

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' Geselischaftsnarne

(voll ausgeschrieben) : ISA Consulting

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung

Sitz : 4790 Burg-Reuland Nr.148

Gegenstand

der Urkunde : GRÜNDUNG - SATZUNGEN - ERNENNUNGEN

Analytischer Auszug der Urkunde des Notars Edgar HUPPERTZ, mit dem Amtssitze zu St.Vith, vom einundzwanzigsten September zweitausendelf, zur Registrierung vorgelegt.

Aufgrund dieser Urkunde haben die nachbezeichneten Personen eine Privatgeseiischaft mit beschrânkter Haftung unter der Bezeichnung  ISA Consulting" mit Sitz in 4790 Burg-Reuland Nr. 148, gegründet.

1)Frau Isabelle Olga JAKOBS, geboren in St.Vith am 03. Mârz 1985 (NN 850303-128-36), wohnhaft in Burg-Reutand Nr. 42f

2)Herr Frédéric Georg MAUS ,geboren in St.Vith am 27. April 1981 (NN 810427-191-49), wohnhaft in Meyerode Nr. 12a, Gemeinde Amel

KANTEL 1: GRÜNDUNG

Das Kapital der Gesellschaft betragt achtzehntausendsechshundert Euro, dargstellt durch einhundertsechsundachtzig Anteiie, in bar zum Preise von einhundert Euro je Anteil wie folgt gezeichnet:

- Frau Isabelle JAKOBS zeichnet einhundertfInfundachtzig Anteile

- Herr Frédéric MAUS zeichnet einen Anteil

Dieser Betrag von stellt die Gesamtheit des Kapitals dar und folglich ist das gesamte Gesellschaftskapital gezeichnet.

Die gezeichneten Anteile fur wurden freigemacht fur einen Betrag von sechstausendzweihundert Euro, mittels Einzahiung auf das Konto BE89 7310 2004 1585 der KBC BANK.

Eine Bescheinigung der Bank, welche dies bestatigt, wurde dem unterzeichnenden Notar vorgelegt. Diese verbleibt in seiner Akte.

KAPITEL IISATZUNGEN

Die Satzungen enthalten folgendes:

Titel i : Bezeichnung, Sitz, Gegenstand, Dauer

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermachtigt sind, die juristische Person Dritten gegenOber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

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Artikel 1.- Bezeichnung

Die Gesellschaft nimmt die Form einer PGMBH, Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung, und wird gegründet tinter dem Namen  ISA Consulting".

Mie Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft und litre Verüffentlichungen mussen vor oder hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Privatgesellschaft mit bes,chrankter Haftung" , oder  société privée à respon-sabilité Iimitée" oder die Abkürzung "PGmbH" oder "SPRL" sowie den Sitz, die Mehrwertsteuernummer/Unternehmensnummer, die Abkürzung RJP sowie das zustàndige Handelsgericht tragen.

Artikel 2.- Gesellschaftssitz

Der Gesellschaftssitz befindet sich in 4790 Burg-Reuland, Nr. 148

Er kann durch einfachen Beschluss der Gener-alversammlung verlegt werden.

Die Generalversammlung karn Zweigstellen, Agenturen und Depots errichten und zwar überall, wo sie es fur gut erachtet.

Artikel 3.- Gegenstand

Zweck und Gegenstand der Gesellschaft ist:

-der Erwerb, Handel und Verkauf von lmmobilien,

-die Verwaltung von eigenem und fremdem Grundbesitz, von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum; -Die Verwaltung im weitesten Sinne des Wortes, Aufwertung und Verbesserung, An- und Verkauf von Liegenschaften aller Art.

-Erwerb, Verâusserung, Verwaltung, Leitung, Neubewertung, ParzelIierung, Verstadterung, Sichten, Mieten und Vermieten, Bauen und Umbauen, Promotion von Immobilien, sowie sümtlich sonstige derartige Transaktionen und Leistungen bei Immobilien im weitesten Sinne, einschlieBlich des Leasings von Immobilien, jedoch unter Ausschluss der Handlungen als Immobilienmakler

-Studien-, Organisations- und Beratungsbüro in administrativen, frnanziellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten sowie für Immobilienangelegenheiten gleich welcher Art;

-die Makler- und Agenturtütigkeit im Versicherungswesen;

-die Verrnittlung von Finanzierungen, Darlehen, Hypothekenkrediten, Krediterdffnungen;

-die Anlageberatung im allgemeinen;

-die Durchführung von Verwaltungsarbeiten aller Art und sonstiger Dienstleistungen im

Verwaltungsbereich.

-Verrnittlungen und Abschluss von Kredit- und Finanzierungs- und Leasinggeschâften;

-Audit und Beratung im Versicherungswesen;

-Juristische, steuerliche und fmanzielle Beratung.

- Immobilienverwaltung

-Agentur in Bank- und Investitionsdienstleistungen (activité d'agent en services bancaires et d'investissement)

Finanzberatung

- Immobilienmakler

Bei der Ausübung dieser Tütigkeiten kann die Gesellschaft auf eigene Rechnung, in Kommission, als Vermittlerin oder Vertreterin handeln.

Sie kann im Obrigen alle kaufmànnischen und finanziellen Handlungen in Bezug auf bewegliche und unbewegliche Güter vollziehen, die für die Verwirklichung des Gegenstandes der Gesellschaft notwendig oder auch nur nützlich sind oder welche die Entwicklung der Gesellschaft erleichtern konen.

Die Gesellschaft ist zu allen zur Erreichung des Gesellschaftszwecks und -gegenstandes notwendigen oder nützlichen Geschaften und MaBnahmen, zum Erwerb anderer sowohl gleichartiger oder ühnlicher, als nicht

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gleicher oderhnlicher Unternehmen, zur Beteiligung an solchen Unternehmen, zum Abschluss von Interessengemeinschaften oder zur Beteiligung an vorübergehenden oder nicht befristeten Unternehinenszusammenschlüssen sowie zur Vergabe von Lizenzen und sonstiger Rechten im In- und Ausland berechtigt.

Sie kann ebenfalls als Verwalter oder Geschaftsfiihrer einer Gesellschaft handeln.

Sie kann ihren Gegenstand sowohl in Belgien als auch im Ausland verwirklichen, auf alle Arten und gem813 den Modalitéten, die ihr als die geeignetesten erscheinen.

Artikel 4.- Bekanntmachungen

Die Gründung der Gesellschaft und deren spâteren Beschlüsse und Bekanntmachungen werden, soweit dies gesetzlich erforderlich ist, im belgischen Staatsblatt verüffentlicht.

Artikel 5.- Dauer

Die Gesellschaft wird ab dem 21. September 2011 ftir eine unbegrenzte Dauer gegründet.

Die Gesellschaft kann durch den Tod, Entmündigung, Konkurs oder Zahlungsunfáhigkeit eines der Gesellschafter nicht aufgelüst werden

Titel II : Kapital, Anteile

Artikel 6.- Kapital

Das Kapital der Gesellschaft wird auf achtzehntausendsechshundert (18.600,00.--) Euro festgesetzt, dargestellt durch einhundertsechsundachtzig Anteile ohne Nennwert.

Artikel 7.- Zeichnung

Dieses Kapital ist vollstândig gezeichnet.

Titel 11I : Gesellschaftsanteile

Artikel 8.- Rechtsgleichheit

Jeder Gesellschaftsanteil gibt ein gleiches Recht an der Aufteilung der Gewinne und der Liquidationsergebnisse.

Artikel 9.- Unteilbarkeit der Anteile

Falls mehrere Personen Eigentümer eines Gesellschaftsanteils sind, und in dem Falle von Streitigkeiten betreffend des Eigentums der Anteile ist die Geschaftsführung berechtigt, die Rechte der Anteile zu suspendieren, bis zu dem Zeitpunkt, wo der Gesellschaft gegenüber nur ein Eigentümer benannt wurde.

[n Ermangelung einer Einigung bei Nutznief3ung und nacktem Eigentum vertritt der NutznieBer allein alle berechtigten Personen.

Artikel 10.-

Die Gesellschaftsanteile sind nominativ.

Die Rechte der einzelnen Teilhaber ergeben sich ausschlieBlich aus den gegenwartigen Statuten, den eventuellen Anderungen derselben sowie aus den rechtmáBig erfolgten Anteilsübertragungen

Jeder Gesellschafter oder interessierte Dritte kann vom Geseilschaftsregister Kenntnis nehmen.

Artikel 1L- Abtretung und Übertragung der Anteile

1. Abtretung unter Lebenden

a)Falls die Gesellschaft bei der Abtretung nur zwei Gesellschafter hat, ist die Abtretung eines Geselischafters aller oder eines Teils seiner Anteile nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung des anderen Geselischafters máglich.

Diese Zustimmung ist ebenfalls notwendig bei Abtretung an eine Person der Familie. Die Ablehnung dieser Erlaubnis ist unwiderruflich.

Der sich widersetzende Gesellschafter hat, ab dem Tage des Antrags, sechs Monate Zeit einen Küufer zu finden, anderenfalls er verpflichtet ist, die Anteile selber zu kaufen oder die Ablehnung zurückzunehmen.

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Der Kaufpreis wird wie hiernach erklrt festgelegt.

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b)Fal1s die Gesellschaft mehr als zwei Gesellschafter hat, kunnen die Anteile eines Gesellschafters nur dann, unter Nichtigkeitsbedingung, unter Lebenden gegen Entgelt oder unentgeltlich abgetreten werden, wenn mindestens die Hâlfte der Gesellschafter, welche mindestens die Halfte des Kapitals vertreten mussen, unter bAbzug der Anteile, welche far die Übertragung vorgesehen sind, ihr Einverstündnis geben.

Die Entscheidung wird in einer Generalversamm,lung getroffen, die durch die Geschüftsfiihrung auf Antrag des Geselischafters, der abzutreten beabsichtigt, einberufen wird.

Besagte Generalversammlung muss innerhalb eines Monats nach dem Antrag abgehalten werden und der Beschluss wird den Beteiligten innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Versammlung durch Einschreibebrief

N mitgeteilt.

co Die Abwesenheit eines Geselischafters bei der Gen eralversammlung, die über die Frage beschlieSt, es sei deun er habe schriftlich ab gestimmt oder sich verfreten lassen, setzt seine Zustimmung voraus. Das Gleiche gilt fiir je den weiBen Stimmzettel.

Ct Diese Zustimmung ist ebenfails notwendig, wenn die Anteile einem Mitgesellschafter, dem Ehe-,gatten, den

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Vor- oder Nachfahren abgetreten werden sollen.

Die Ablehnung dieser Zustimmung ist unwiderruf-lich. Die Gesellschafter die sich widersetzen haben sechs Monate nach der Ablehnung Zeit ei nen Küufer zu finden, anderenfalls sie ver pflichtet sind, die Anteile

pQ selbst zu kaufen oder die Ablehnung zurückzunehmen.

Der Kaufpreis der Anteile wind jedes Jahr durch die ordentiiche Generalversammiung nach der Zu stimmung der Bilanz festgelegt. Dieser Punkt muss in der Tagesordnung aufgefiihrt sein. Dieser Preis ist bis zur nachsten ordentlichen Gene,ralversammlung bindend und kann nur zwischen-'zeitlich durch eine Generalversammlung, welche mit Mehrheiten, die vorgesehen sind fur eine Statutenânderung, entscheiden muss, abgeândert werden. Der Preis ist zahlbar spatestens ein Jahr nach dem Antrag auf Abtretung.

Die Dividenden sind im Verhhltnis zwischen dem Zedenten und dem Übernehmer zu vertellen und zwar gerechnet ab dem Datum der Anfrage auf Ab-tretung.

In keinem Fall kann der Zedent die Auflüsung der Gesellschaft verlangen, auBer wenn die Zah,lung binnen Jahresfrist nach Ablehnung der Zu 'stimmung hiervor erwühnt, nicht geleistet wur 'de.

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2. Übertragung durch Erbfolge

a)Falls die Gesellschaft nur zwei Gesellschafter hat, kann der überlebende Gesellschafter:

- die Gesellschaft mit den Erben oder Vermachtnisnehmern weiterfiihren;

-die Erben oder Vermachtnisnehzner des verstorbenen Gesellschafters unwiderruflicb ablehnen

Der Gesellschafter bat sechs Monate nach der Ablehnung, welche innerhalb eines Monats nach dem Tode des Gesellscbafters erfolgen muss, anderenfalls er der Übertragung zustimmt, Zeit, einep Kaufer zu finden, anderenfalls er verpflichtet ist, die Anteile selber zu kaufen, gernai den hiervor aufgeführten Fristen und Preisen, oder die Ablehnung zurückzuneh-'men;

b)Falls die Gesellschaft mehr als zwei Anteilhaber hat, konen die Anteile durch Erbfolge übertragen werden, wenn mindestens die Halfte der Gesellschafter, welche mindestens die Hülfte des Kapitals vertreten müssen, unter Abzug der Anteile die übertragen werden sollen, mit der Übertragung einverstanden sind.

Die Zustimmung hat gemiB der unter I.b) aufgefiihrten Prozedur zu erfolgen.

Diese Zustimmung ist ebenfalls notwendig, falls die Anteile einem Gesellschafter, dem Ehegatten, Vor- oder Nachfahren des Verstorbenen übertragen werden sollen.

Die Erben und Vermacbtnisnehmer, welche nicht Gesellschafter werden kunnen, haben Anrecht auf den Wert der Anteile.

Dieser Wert wird wie hiervor beschrieben festgelegt.

Die eventuellen Dividenden werden ebenfalls wie hiervor beschrieben geteilt.

Falls die Zahlung nicht binnen Jahresfrist ab dem Todestage geschehen ist, sind die Erben oder Vermachtnisnehmer berechtigt, die Auflt,sung der Gesellschaft vorzunehmen.

Artikel 12.- Anderung des Kapitals

Bei einer Kapitalerhühung durch Bareinlagen muss den Gesellschaftern ein Vorkaufsrecht proportionnel zu ihren Beteiligungen gewahrt werden.

Die Generalversammlung karn das Vorzugsrecht bei ihrem Beschluss zwecks KapitalerbÔhung durch neue Einbringung gant oder teilweise ausschliel3en. Der Beschluss kann nur auf die Art und Weise gefasst werden, die far eine Satzungsanderung vorgeschrieben ist.

Artikel 13.-

Die Erben, Glaubiger und anderen Berechtigten des Geseilschafters ktinnen sich in keinem Fall in die Geschaftsführung der Gesellschaft einmischen noch die Versiegelung von Gütern und Werten der Gesellschaft verlangen und die Liquidation sowie die Aufteilung ihres Vermogens betreiben, mit Ausnahme des Hiervorgesagtem.

Titel 1V : Verwaltung und Aufsicht

Artikel 14.-

Die Geschaftsfihrung der Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschüftsfiihrer gesichert die Mitglied oder Nichtmitglied der Gesellschaft sind und die allein befugt sind, die Leitung der Geschafte zu übernehmen.

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Die Geschüftsfihrung karn ebenfalls durch eine moralische Person gewührleistet werden, welche verpflichtet sein wird, eihen stündigen Vertreter zu benennen.

Die Zahl der Geschüftsführer, sowie die Rechte des alleinigen Gescháftsfihrers oder der Geschüftsführer und die Dauer ihres Mandats werden durch die Generalversammlung festgelegt. Dem oder die Geschüftsfiihrer werden die ausgedehntesten Verwaltungs- und Verfügungsrechte fil'. die Gescháiftsführung der Gesellschaft übertragen. Zu ihrer Zustândigkeit gehoren alle Handlungen, die durch das Gesetz oder die Satzung nicht der Generalversammlung vorbehalten sind.

Jeder Geschüftsführer besitzt getrennt die sümtlichen Verwaltungs- und Verfügungsrechte mit Ausnahme derjenigen, die durch das Gesetz der Generalversammlung vorbehalten sind.

Artikel 15.-

Der oder die Geschíiftsführer unterschreiben alle Dokumente, Urkunden und sonstigen Schriftstücke im Namen der Gesellschaft mit ihrem eigenen Namen, mit Angabe ihrer Eigenschaft und Benennung der Gesellschaft.

Alle Urkunden, die die Gesellschaft verpflichten aul3er diejenigen der tëglichen Geschüftsführung, das heiBt alle Urkunden über Verfügungshandlungen, mussen rechtmüliig durch den oder die Geschüftsführer unterzeichnet werden, ohne dass derselbe sich Driften gegenüber mit einer besonderen Genehmigung ausweisen braucht.

Artikel 16.-

Mit Genehmigung der anderen Geschüftsführer kann jeder Geschüftsführer, fur die Dauer die sie bestimmen, die tügliche Geschüftsführung übertragen.

Diese Person erhült gegebenenfalls den Titel  beauftragter Geschüftsführer".

Titel V : Die Generalversammlung

Artikel 17.-

Die ordentliche Generalversammlung fmdet statt alljührlich am 15. Juni um 17.00 Uhr. Falls dieser Tag ein Feiertag ist, so findet sie am darauffolgenden Werktag zur gleichen Uhrzeit statt.

Artikel 18.-

Die auBerordentliche Generalversammlung fmdet statt sobald das Interesse der Gesellschaft dies verlangt oder auf Antrag solcher Teilhaber, die ein Fünftel des GeseIIschaftskapitals vertreten.

Artikel 19.-

Jede Generalversammlung muss durch die Gescháftsführung mit der Frist von fünfzehn Tagen im Voraus mit Einschreibebrief, unter Bekanntmachung der Tagesordnung, einberufen werden.

Sie karn auch, wenn alle stimmberechtigten Anteile vertreten sind, ohne die vorgenannte Frist über alle ihr auf der Generalversamrnlung unterbreiteten Antrage beraten und entscheiden.

lm FaIle eines einstimmigen Beschlusses der Gesellschafter karn die Generalversammlung auch in schriftlicher Form gemâss den gesetzlichen Bestimmungen abgehalten werden.

Artikel 20.-

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Die ordentliche und auBerordentliche Generalversammlung findet am Gesellschaftssitz oder an einem in der Einladung bezeichneten Ort statt.

Artikel 21.-

Ieder Anteil verfiigt über eine Stimme.

Jeder Anteilhaber kano selbst abstimmen.

Die Stimmabgabe durch eihen Vertreter ist môglich, wenn dieser eine schriftliche Vollmacht des zu vertretenden Teilhabers vorweist und selbst als Gesellschafter stimmberechtigt ist.

Artikel 22.-

Gleich wie hoch die Anzahl der vertretenen Stimmen ist, werden die Gesellschaftsbeschlüsse in den Generalversammlungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit das Gesetz oder der gegenwârtige Gesellschaftsvertrag nicht eine andere Mehrheit vorschreibt.

Titel VI : Bilanz, Gewinnverteilung

Artikel 23.-

Das Gescháftsjahr beginut am ersten Januar eines jeden Jahres und endet am einunddreil3igsten Dezember.

Artikel 24.-

Am Ende eines jeden Jahres werden das Inventar und die Bilanz sowie die Ergebnisrechnung aufgestellt, entsprechend den Bestimmungen des Gesetzbuches der Gesellschaften.

Artikel 25.-

Vom Reingewinn sind jáhrlich fünf Prozent dem gesetzlichen Reservefonds zuzufUhren bis letzterer zehn Prozent des Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Auf Vorschlag des Geschüftsführers oder der Geschüftsführung entscheidet die Generalversammlung über die Verwendung des hiernach verbleibenden Reingewinns. Die Geschâftsführer sind berechtigt, Vorschüsse auf die eventuell zu zahlenden Dividenden auszuzahlen.

Titel VII : Auflüsung der Gesellschaft

Artikel 26.-

lm Faite der Auflôsung der Gesellschaft aus gleich welchem Grunde erfolgt die Liquidation derselben durch den oder die Geschâftsfiihrer in ihrer Eigenschaft als Liquidatoren soweit nicht durch die Generalversammlung andere Personen zu Liquidatoren bestimmt werden.

Die Liquidatoren verflagen über die weitgehendsten Befugnisse so wie sie in den Bestimmungen des Gesetzbuches der Gesellschaften oder durch die Gen eralversammlung vorgesehen sind.

Artikel 27.-

Nach Begleichung aller Schulden dient die Nettoaktiva zuerst zur Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren des freigemachten, nicht amortisierten Teiles der Gesellschaftsanteile.

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Dem Belgischén Stleatsblatt vorbehalten

Bijtagen bij-het$elgischStaatsbiad -051t0f21)ti _ Annexes-du-Moniteur beige

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Wenn die Gesellschaflsanteile in einem gleichen Verhâltnis nicht alle freigemacht sind, stellen die

Liquidatoren vor jeglicher Verteilung zunachst das Gleichgewicht wieder her, indem alle Geschaftsanteile auf absolut gleichen Fu13 gestept werden, sei es durch Zahlung zusützlicher Sutnmen zu Lasten der nicht hinreichend freigemach-'ten Anteile, sei es durch vorherige Rückzahlung in bar zugunsten der in einem haheren VerMltnis freigemachten Gescháftsanteile.

Titel VIII : allgemeine Bestimmungen.

Artikel 28.-

Zwecks Ausführung des Gegenwartigen wühlen alle Gesellschafter, Geschdftsführer oder Liquidatoren Wohnsitz am Sitz der Gesellschaft, wo alle Mitteilungen, Vorladungen, Anweisungen und Zustehlungen rechtsgültig gemacht werden kannen.

KAPITEL 17I ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN

Das erste Geschaftsjahr beginut am 21. September 2011 und endet am einunddreissigsten Dezember zweitausendzwalf.

Die erste ordentliche Generalversam mlung findet im Jahre zweitausenddreizehn start.

KAPITEL IV : ERNENNUNGEN

Die Gründungsmitglieder der Gesellschaft ernannten fik die Dauer der Gesellschaft zum GescMftsfihrer:

Frau Isabelle JAKOBS

Sie hat die weitgehendsten Verwaltungs- und Verfügungsrechte und unterschreibt allein sâmtliche Akten der Gesellschaft.

Sie erklarte dieses Amt anzunehmen.

Weiter bezeichnete die Generalversammlung Frau Isabelle JAKOBS zur standigen Vertreterin der Gesellschaft. Sie erkldrte, auch dieses Amt anzunehmen.

Für analytischen Auszug,

Edgar HUPPERTZ

Notar

Akte gleichzeitig hinterlegt Ausfertigung der Urkunde

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden (Vetars oder der

Personen, die dazu ermâchtigt sind, die juristische Person Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift

Coordonnées
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Adresse
BURG-REULAND 148 4790 REULAND

Code postal : 4790
Localité : Reuland
Commune : BURG-REULAND
Province : Liège
Région : Région wallonne