JCW COMMUNICATION

Divers


Dénomination : JCW COMMUNICATION
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 540.846.066

Publication

24/10/2013
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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 24/10/2013 - Annexes du Moniteur belge

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Gesellschaftsnarne

(m1l dte.geschnet<Ên) JCW Communication

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Rechtsfarm : Privat Gesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4700 - Eupen, Schilsweg 9

(volstandige adresset

Gectenstand

der Urkunde : Gründung

Aus einem am 11. Oktober 2013 durch Noter Jean-Marie JAKUBOWSKI in Eupen aufgenommen, im Wege der Einregistrierung, Protokoll der Gesellschafter ergibt sich:

II, STATU TE N.-

Die Esschienenen setzen die Statuten folgendennaI en fest:

Bezeichnung - Sitz - Gegenstand - Dauer.-

Artikel I - Form

Die Gesellschaft nimmt die Form einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung an.

Artikel 2-- Bezeichnung

Sie wird  JCW Communication" bezeichnet.

Alle Geschâftshandlungen, Rechnungen, Anzeigen, Vertiffentlichungen, Briefe, Bestellzettel und andere Schriftstücke der Gesellschaft führen:

den Gesellschaftsnamen, die Angabe "Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung " oder die Anfangsbuchstaben  P.G.m.b.H.", die genaueAngabe des Gesellschaftssitzes.

Artikel 3 - Sitz

Der Sitz der Gesellschaft wird in 4700 Eupen, Schilsweg 9 sein.

Dieser Sitz kann durch Beschluss der Geschâftsführung nach jedem anderen Ort in Belgien verlegt werden.

Er ist in den Beilagen zum Moniteur Belge zu verdffentlichen. Durch Beschluss der Geschgftsführung kann die Gesellschaft auch Verwaltungssitze, Zweigniederlassungen, Agenturen, Depots in Belgien und im Auslande errichten.

Artikel 4 - Gegenstand

Gegenstand des Unternehmens ist;

-Agenturfür Gestaltung, Design, Grafik, Druckvorlagen, Webdesign, Illustration, Dekoration;

-Beratung jeglicher Art und Schulung:

-Import, Export, Handel und Vertrieb von nicht genehmigungspflichtigen Waren aller Art;

im allgemeinen kaon die Gesellschaft jegliche Handlung vomehmen die zivilrechtlichen oder handelsmassigen finanziellen oder industriellen Charakter hot und sich auf bewegliche oder unbewegliche

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Auf der Ri3ckseite Ratere und Unrerschrdl

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C7üter bezieht und direkt oder indirekt, genzlich oder teilweise mit dem Gegenstand in Verbindung steht oder geeignet wâre, die Verwirklichung dieses Gegenstands zu erleichtern oder zu fardern.

Die Gesellschaft kann durch Einlagen, Fusion, Zeichnung, Beteiligung, finanzielle Intervention oder sonstwie sich an Unternehmen beteiiigen, die in Belgien oder im Auslande bereits bestehen oder noch gegrûndet werden, wenn diese Unternehmen denselben oder einen ehnlichen Gegenstand wie die Gesellschaft haben.

Die vorstehende Aufzehlung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschrenkend und ist im weitesten Sinne auszulegen.

Artikel 5 - Dauer

Die Gesellschaft wird fur eine unbestimmte Zeit gegründet.

Sie kann durch Entscheidung der Generalversammlung aufgelastwerden.

Artikel 6 - Gesellschaftskapital

Das Gesellschaftskapital ist bei der Gründung auf achtzehntausendfünfhundertfünfzig Euro (18.550,00

EUR) festgesetzt worden und zerlegt sich in hundert (100) Anteile ohne Nennwert.

Artikel 7.- Nutzniefbung der Anteile

lm Palle einer Aufteilung der Eigentumsanteile zwischen Nutzniel er und nackten Eigentümer rallen die

zugestanden Rechte dem Nutznieller zu.

Artikel 8 - Abtretung und Obertragung von Anteilen

A Freie Abtretungen

Die Anteile kannen ohne Genehmigung unter Lebenden abgetreten oder von Todeswegen übertragen

werden an einen Teilhaber, an den Ehepartner des Abtretenden oder des Testators, an die Aszendenten oder

Nachkommen in direkter Linie der Gesellschafter.

B/ Abtretungen, welche der Genehmigung unterliegen,

Jeder Gesellschafter, der beabsichtigt seine Anteile unter Lebenden einer anderen Person, als diejenigen, die in dem hiervor erwehntem Absatz vorgesehen sind, abzutreten, wird, unter Vorbehalt der Ungültigkeit, die Zustimmung minimum der l-lelfte der Teilhaber benatigen, welche insgesamt mindestens drei Viertel der Gesellschaftsanteile besitzen mussen, unter Abzug der Anteile deren Abtretung vorgeschlagen ist. Zu diesem Zweck, wird er dem Verwaltungsrat, mittels eines Einsohreibens, einen Antrag zustellen mit den Angaben der Namen, Vornamen, Berufe, Domizile des oder der vorgeschlagenen übernehmer sowie der Anzahl der Anteile deren Abtretung vorgesehen ist und des gebotenen Preises.

Innerhalb acht Tagen nach Erhalt dieses Schreibens übermittelt der Verwaltungsrat den Wortlaut, durch ein Einschreiben, an alle Gesellschafter, indem sie aufgefordert werden eine zusagende oder ablehnende schriftliche Antwort innerhaib einer Frist von fünfzehn Tagen abzugeben, und indem ihnen mitgeteilt wird, daf3 diejenigen, die ihre

Stellungnahme nicht abgeben, so betrachtet werden als eb sie ihre Zustimmung erteilt hetten. Diese Antwort wird durch Einschreibebrief zugesandt werden mussen.

In den acht Tagen nach Ablatif der Antwortfrist, stellt der Verwaltungsrat dem Abtretenden die Entscheidung in bezug auf seinen Antrag zu.

Die Erben und Verrn5chnisnehmer, welche nicht rechtmell,ige Gesellschafter infolge der gegenwârtigen Statuten werden kannen, sind gehalten, gemef3 denselben Formaliteten, die Zustimmung der Gesellschafter zu beantragen.

Die Zustimmungsverweigerung zu einer Abtretung tinter Lebenden geschieht ohne Einspruchsmaglichkeit, obwohl, der Gesellschafter, der alle oder teilweise seine Anteile abtreten machte, von denjenigen , die sich dieser Abtretung widersetzt haben, verlangen kann, dal3 ihm zu ihrem durch einen gemeinsam beauftragten Sachverst5ndigen oder, in dessen Ermangelung, durch den Presidenten des Handelsgerichts am Gesellschaftssitz, verfahrend mit einstweiliger Verfügung, festgelegten Wert zurûckgekauft werden. Es wird in derselben Weise verfahren bei einer Zustimmungsablehnung eines Erben oder eines Verm5chnisnehmers.

In dem einen wie in dem anderen Fall wird die Zahlung in der sechsmonatigen Frist ab der Abtehnung erfolgen müssen.

Artikel 9 - Anteilregister

Die namentlichen Anteile sind im Anteilregister eingetragen. Dieser Register befindet sich am Sitz der

Gesellschaft. Jeder Gesellschafter, jede interessierte Person haben Zugang zu diesem Register

Artikel 10.- Gescheftsführung.-

Die Gesellschaft wird von einem oder mehreren Gescheftsführern, die Gesellschafter sind oder nicht, verwaltet.

Diesen obliegt allein die Verwaltung der Gescheftsabwicklungen. Jeder Gescheftsführer unterzeichnet persanlich alle im Namen der Gesellschaft eingegangenen Verbindlichkeiten mit dem vorausgehenden Wortlaut "Fur JCW Communication PGmbH der Geschâftsführer oder ein Gescheftsführer". Dieser Wcrtlaut dart mit einem Stempel aufgetragen werden.

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Die Geschaftsführer dürfen sich nur für den Bedarf der Gesellschaft dieser Unterschrift bedienen, bei Gefahr von Entiassung und jeglichen Schadenersatzes im Falie wo der Unterschriftsmissbrauch der Gesellschaft einen Schaden zugefügt haben würde.

Artikel 11 - Befugnisse des Geschaftsführers.-

GemdR Artikel 257 über die Handeisgesellschaften kann jeder Geschgftsführer alle erforderlichen oder nützüchen Handlungen zur Verwirklichung des Gesellschaftszieles verrichten, auRer diejenigen die vom Gesetze der Generalversammiung vorbehaiten sind und jeder Geschdftsführer vertritt die Gesellschaft Dritten und der Justiz gegenüber , es sei ais Klàgerin oder Beklagte.

Der Geschàftsführer kann unter seiner Verantwortung einen delegierten Direktor emennen oder den ihm genehm erscheinenden Personen besondere Befugnisse einrdumen.

Artikel 12  Entiohnung

Auger wenn die Generalversammiung es anders vorsieht, ist das Mandat des Geschdftsführers entgeltiich.

Artikel 13 - Kontrolle

Auger wenn die Gesellschaft durch das Handelsgesetzbuch davon befreit ist, wird die Kontrolle der Finanzlage, der Jahresabrechnungen, und die ordnungsmâRigen, in den Jahresabrechnungen, festgestellten Tâtigkeiten, einem oder mehreren Kommissaren anvertraut, die durch die Generalversammiung, welche ihre Anzahl festiegt , ernannt werden.

lm Faite, wo die Gesellschaft davon befreit sein soulte eioen Kommissar zu ernennen, hat jeder Gesellschafter persdnlich die Untersuchungs- und Kontrollrechte der Kommissare. Er kann sich durch einen Buchsachverstândigen vertreten lassen.

Artikel 14 - Generalversammiung

Die ordentliche Generalversammiung der Gesellschafter fh11t auf den erster Montag des Monats Mai um

achtzehn Uhr entweder am Gesellschaftssitze oder an jeden anderen in der Ladung angegebenen Ort in

Betgien,

Ist dieser Tag ein Feiertag, dann wird die Versammlung auf den niichsten Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung erwàhlt aus ihrer Mitte mit einfacher Stimmenmehrheit den Vorsitzenden.

Jeder Gesellschaftsanteil gibt Anrecht an einer einzigen Slimme. Der Gesellschafter, Besitzer mehrerer Gesellschaftsanteile, verfügt über ebenso viele Stimmen wie er Anteile besitzt.

Artikel 15  Vertretung

ieder Gesellschafter kann seine Stimme persintich oder durch eiven Mandanten abgeben.

Artikel 16 -- Verlgngerung

Jede ordentliche oder auRerordentliche Generalversammiung kann sofort vertagt werden, in maximum drei

Wochen durch die Geschaftsführung

Die neue Generalversammiung berât über dieselbe Tag esordnung und entscheidet endgültig.

Artikel 17.- Presidium -. Beratungen  Protokoll

Die Generalversammlung wird vom Geschaftsführer oder von dem Anteilinhaber, der die meisten Anteile

besitzt, geführt.

Ausgenommen in den durch das Gesetz vorgesehenen Fellen wird die Versammlung abstim men gieich wie hoch das Kapital vertreten ist und mit einfacher Mehrheit.

Die Beratungen der Generalversammlung werden in eineet Protokoilbuch hinterlegt. Diese Beratungen werden von den Anteilinhaber die es verlangen Unterschrieben. Kopien oder Auszügen werden vom Geschaftsführer unterschrieben.

Artikel 18 - Geschaftsjahr

Das Geschaftsjahr beginnt am ersten Jan uar und endet am einunddreiRigsten Dezember des Jahres.

Artikel 19 Gewinnaufteitung.-

Nach Abzug der ailgemeinen Unkosten, Auslagen und Amortisationen stellt der Gewinnsaldo der Bilanz den

Reingewinn der Gesellschaft dar.

Von diesem Gewinn wird jahriich abgehoben:

" ,

Dem Belgischen Staalsblatt vorhehalten

I) Fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve; diese Entnahme ist nicht mehr Pflicht sobald die gesetzliche Reserve ein Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht. Sie wird erneut zur Pflicht, wenn die Reserve aus irgendeinem Grunde angetastet worden ist.

2) Der Restbetrag erhtilt die Bestimmung welche ihr die handelnde Generalversammlung auf Vorschlag der Geschdftsführung erteilt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften.

Artikel 20.- Liquidation, Aufteilung und Aufldsung

Bei Aufldsung der Gesellschaft wird die Liquidierung durch den oder die Geschâftsführer durchgeführt es sei

denn die Generalversammlung ernennt einen oder mehrere Liquidatoren.

Der Gewinnsatdo wird lm Verhâünis zu den Anteilen die jeder Geselischafter besitzt unter ihnen aufgeteilt, wobei jeder Anteil gleiches An recht ausübt.

Jedoch, sollten nicht alle Gesellschaftsanteile in einer gleichen Proportion eingezahlt sein werden die Liquidatoren vorab den Ausgleich entweder durch Aufforderung zur Einzahlung oder durch Teilrückzahlung wieder erstellen.

Artikel 21-Wahl des Domizils:

Zur Ausübung der vorliegenden Statuten erwâhlen alle Gesellschafter, Geschdftsführer, Domizil im

Gesellschaftssitze.

Artikel 22  geltendes Recht

F'ür alles was in den gegenwgrtigen Statuten nicht vorgesehen ist, beziehen sich die Erschienenen auf das

Handelsgesellschaftsbuch.

Herr WILLEM Christoph, wird als Geschftftsführer ernannt. Seine Ernennung erfotgt auf unbestimmte Zeit.

Das erste Geschflftsjahr beginnt bei Unterzeichnung der Gründungsakte um am 31.. Dezember 2014 zu enden. Die neue gegrûndete Gesellschaft wird alle Handlungen die in lhrem Name oder durch Vertreter der Gesellschaft vor dem heutigen Tage gem acht worden sind übernehmen,

Die Generalversammlung findet im Jahr 2015 stalt.

Für gleichlautenden analytischen Auszug: gezeichnet Jean-Marie JAKUBOWSKI, Noter,

Akte und Dokumente die gleichzeitig mit gegenwârtigem Auszug bei der Gerichtsschreibereî hinterlegt

werden :

- Ausfertigung des Protokolls.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 24/10/2013 - Annexes du Moniteur belge

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Coordonnées
JCW COMMUNICATION

Adresse
SCHILSWEG 9 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne