JUGENDINFORMATIONSZENTRUM DES SUDENS DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT, AFGEKURZT : JIZ

Divers


Dénomination : JUGENDINFORMATIONSZENTRUM DES SUDENS DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT, AFGEKURZT : JIZ
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 420.572.204

Publication

20/08/2014
ÿþMOD 3.2

I~~i 4tin

pie'

0

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsbiatt zu veroffentlichen ist

vorbe

11111111*V14111!1111.1

l.friternehmensnr : 420.572.204

Name der Vereinigung / Stiftung / Organismen

(ausgeschrieben) : Jugendinformaitonszentrum des Südens der Deutschsprachigen Gemeinschaft

(abgekürzl) : JIZ

Rechtsforen : V.o.G.

~

Sitz : Vennbahnstral3e 4/5 in 4780 St. Vith

Gegenstand

der Urkunde : Generalversammiung vom 27. Mârz 2014: Wahl des Vorstandes

Laut Beschluss der Generalversammlung vom 27.03.2014 sind folgende Personen für den Verwaltungsrat bzw. die Generalversammlung bezeichnet worden:

VERWALTUNGSRAT

Prâsidentin: Melanie HENNES, Zur Ochsenbaracke 3G, 4780 Recht

Kassiererin: Doris F'AYMONVILLE, Honsfeld 79A2, 4760 Büllingen

Schriftführerin: Elisabeth ARENS, Klosterstraf3e 24, 4780 St. Vith

Beisitzerin: Sandra VRANKEN, Büllinger Stalle 8/P/2, 4770 Amel

Beisitzerin: Angela SCHMITZ, Neundorfer Stral3e 131E/P1, 4780 St. Vith

RÜCKTRITT

Vize-Prâsidentin: Astrid SEMAILLE, Mühlenbachstr. 27, 4770 Bom

Kassierer. Bj6rn PFEIFFER, lm Kips 7, 4760 Büllingen

Beisitzerin: Irene ENGEL, Stockem 14b, 4700 Eupen

HENNES Melanie FAYMONVILLE Doris VRANKEN Sandra

Prâsidentin Kassiererin Beisitzerin

SCHMITZ Angela ARENS Elisabeth

Beisitzerin Schriftfiihrerin

"

Bitte auf der let?tcn Scitc des leusB engober' : Auf der.Vorderseite: Naine und Eigenschaft des beurkundenden Notes oder der Personen, die dazu ernzáchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismes Driften gegenüber, zu vertreten. Auf der Rückseite : Name und lJnterschrift

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 20/08/2014 - Annexes du Moniteur belge

24/07/2013
ÿþ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu verf ffentlichen ist MOD 3.2



rlllîtearle0l eee: oui o..er:7th;

des Hartdeisgerichis E;.ul EN

15 -07- 2013

lAi Kanzlei

der Greffier

.1.10mmul" Memplml

11111IM1711111

~I

i

111

Unternehmensnr : 420.572.204

Name der Vereinigung I Stiftung 1 Organismen

(ausgeschrieben) : Jugendinformationszentrum des Slûdens der Deutschsprachigen Gemeinschaft

(abgekiirzt) : JIZ

Rechtsform : V.o.G.

Sitz : VennbahnstralIe 4/514780 St. Vith

Gegenstand

der Urkunde : Generalversammlung vom 20. Mrz 2013: Wahl des Vorstandes

Laut Beschluss der Generalversammlung vom 03. April 2012 sind folgende Personen fair den Verwaltungsrat

bzw. die Generalversammlung bezeichnet worden.

VERWALTUNGSRAT

Prâsidentin: Melanie HENNES, Zur Ochsenbaracke 3G, 4780 Recht

Vize-Prftsidentin: Astrid SEMAILLE, Mühlenbachstraf3e 27, 4770 Born

Kassierer: Ben PFEIFFER, Im Kips 7, 4760 Büllingen

Schriftführerin: Elisabeth ARENS, Klosterstrai3e 24, 4780 SL Vith

Beisitzerin: Irene ENGEL, Stockem 14b, 4700 Eupen

GENERALVERSAMMLUNG

Prâsidentin: Melanie HENNES, Zur Ochsenbaracke 3G, 4780 Recht

Vize-Prâsidentin: Astrid SEMAILLE, MühienbachstraI e 27, 4770 Bom

Kassierer: Bji;rn PFEIFFER, lm Kips 7, 4760 Büllingen

Schriftführerin: Elisabeth ARENS, Klosterstrai e 24, 4780 St. Vith

Beisitzerin: Irene ENGEL, Stockera 14b, 4700 Eupen

Beisitzer: Gerhard TREINEN, Hauptstral3e 8, 4780 St. Vith

RÜCKTRITT

Schriftführer: Jens GIESDORF, HaupstraRe 22, 54612 Lasel, Deutschland

Beisitzer: Daniel FRANZEN, Delienstral3e '15, 4750 Nidrum

HENNES Melanie PFEIFFER Bjbm ENGEL Irene

Prâsidentin Kassierer Beisitzerin

SEMAILLE Astrid ARENS Elisabeth

Vize-Prasidentin Schriftführerin

Bitte ad der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiítung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten. Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 24/07/2013 - Annexes du Moniteur belge

15/06/2012
ÿþ" MOD 3.2

%

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu versiffentlichen ist

r"

11111111111111111111

*12106954*

Be

st

vor

u

F{lntorlogt bol dor KanzlRi

des Handelsgerichts EUPEN

0 6 -06- 2012

der Greffier Kanzlei

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -15/06/2012 - Annexes du Moniteur belge

Unternehmensnr : 420.572.204

Name der Vereinigung I Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) : Jugendinformationszentrum des Südens der Deutschsprachigen Gemeinschaft

(abgekürzt) : JIZ

Rechtsform : V.o.G

Sitz : Vennbahnstrafre 415, 4780 St. Vith

Gegenstand

der Urkunde : Generalversammlung vom 03. April 2012: Anpassung der Statuten und Wahl des Vorstandes

Art. 1. Die Vereinigung trügt den Namen  J1Z - Jugendinformationszentrum des Südens der Deutschsprachigen Gemeinschaft V.o.G.", abgekürzt:  JIZ".

Art. 2. Der Sitz der Vereinigung befindet sich in einer der fünf südiichen Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Sankt Vith, Amel, Burg-Reuland, Bütgenbach, Büllingen), Zur Zeit befindet sich der Sitz in den RSumlichkeiten des Dienstleistungszentrums der DG, Vennbahnstralle 4/5, 4780 St. Vith. Er kann jederzeit durch den Beschluss des Verwaltungsrates verlegt werden. Jede Verlegung wird im Anhang des Belgischen Staatsblattes bekannt gegeben.

Der Gerichtsbezirk der V.o.G. befindet sikh in Eupen.

Art. 3. § 1. Die Vereinigung ist eine Einrichtung, deren vorrangiges Ziel in der stândigen Information der Jugendlichen der oben genannten Gemeinden besteht und die der Jugend dabei hilft, sich selbst zu informieren uncf dadurch zu einer umfassenden und autonomen Teiinahme am sozialen, kulturellen und politischen Leben zu gelangen.

§ 2. Um ihre Zielsetzung zu verwirklichen, bemüht sich die V.o.G, eine gewisse Mobilitât zu erreichen, um in den oben aufgeführten Gemeinden aktiv werden zu kinnen.

§ 3. Die Vereinigung ist für unbegrenzte Zeit gegründet. Auf3er im Falie einer durch das Gesetz vorgesehenen Auflüsung kann allein die Generalversammlung in Übereinstimmung mit Artikel 20 u,f, des Gesetzes vom 27. Juni 1921 eine Auflüsung der Vereinigung vornehmen.

lm Faite einer Auflüsung kommt das Vermogen der Vereinigung nach MSglichkeit einem Jugendprojekt in

der Jugendinformation oder einem âhnlichem Zweck, weicher die Zielsetzung des JIZ verfoigt, zugute. "

1. Mitgliedschaft

Art, 4. Die Mitgliederzahl ist unbegrenzt. Ihr Minimum ist auf drei festgesetzt. Art. 5. Die Mitglledschaft ist gratis.

Art. 6. Die neuen Mitglieder werden durch Beschluss des Verwaltungsrates aufgenommen.

Arts 7. Der Austritt, die Suspendierung und der Ausschluss von Mitgliedern geschieht in Obereinstimmung

mit Artikel 12 des Gesetzes vom 27. Juni 1921.

Art. 8. Das austretende, suspendierte oder ausgeschiossene Mitglied, sowie die Erben eines verstorbenen Mitgitedes haben keinerlei Ansprüche an das Vereinigungsverrnógen zu stellen.

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -15/06/2012 - Annexes du Moniteur belge

MOD3.2

2.Verwaltungsrat

Art. 9. Die Vereinigung wird durch einen Rat verwaltet, der aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Sopte die Generalversammlung aus nur 3 Mitglieder bestehen, so setzt sich der Verwaltungsrat aus nur 2 Mitgliedern zusammen. Diese Mitglieder werden durch die Generalversammlung ernanrtt und kdnnen jederzeit durch letztere ihres Amtes enthoben werden.

Art. 10. Die Verwaltungsratsmitglieder werden jeweils für eine Periode von einem Jahr gewfihlt.

Art. 11. § 1. Der Verwaltungsrat wâhlt aus seinen Mitgliedern jeweils einen Vorsitzenden, einen Vize-Vorsitzenden, einen Schriftführer und einen Kassierer.

§ 2, Der Verwaltungsrat tritt auf Einladung des Vorsitzenden oder wenigstens zweier Verwaltungsratsmitglieder zusammen. Die Einladung gibt die Tagesordnung an.

§ 3. Der Verwaltungsrat ist nur dann beschlussffhig, wenn wenigstens die Hâlfte der Mitglieder anwesend sind. Alle Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit verabschiedet. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Ein Verwaltungsratsmitglied kann sich durch ein anderes Mitglied vertreten lassen. Niemand dart jedoch über mehr als eine Vollmacht verfügen.

§ 4. Über jeden Sitzungsverlauf wird ein Protokoll geführt, das durch den Vorsitzenden und den Sekretür unterschrieben wird.

Art. 12. § 1. Der Verwaltungsrat hat die weitestgehenden Befugnisse für die Geschâftsführung und Verwaltung der Vereinigung. Er tritt auf als das entscheidende Organ in allen rechtlichen Fragen. Von den Befugnissen des Verwattungsrates sind lediglich die Befugnisse ausgeschiossen, die durch das Gesetz oder die vorliegenden Statuen der Generalversammlung vorbehalten worden.

§ 2. Der Verwaltungsrat bestimmt das Statut des von ihm emannten Personels.

§ 3. Der Verwaltungsrat kann seine Befugnisse einem oder mehreren Mitgliedem übertragen. Drille kónnen nurfür einen ksar urnschriebenen Aufgabenbereich eine zeitlich begrenzte Vollmacht erhalten.

§ 4. Der Verwaltungsrat trifft alle für Haushaltsangelegenheiten erforderlichen MaI nahuren.

§ 5. Der Verwaltungsrat kann einer oder mehreren Personen für die tâgliche Geschüftsführung Prokura erteilen.

§ 6. Aile die Vereinigung bindenden Akte müssen durch den Verwaltungsrat genehmigt und durch den Vorsitzenden, den Vize-Vorsitzenden oder zwei Verwaltungsmitglieder unterzeichnet werden.

3.Generalversammlung der Vereinigung

Art. 13. Die Generalversammlung besteht aus allen Mitgliedern. Ein Mitglied kann sich durch ein anderes Mitglied vertreten lassen. Kein Vertreter darf über mehr ais eine Vollmacht verfügen. Jedes Mitglied hat eine Stimme.

Art. 14. Die Generalversammiung verfügt über alle Befugnisse, die ihr ausdrücklich durch das Gesetz und

die vorliegenden Statuten erteilt werden.

Die Generalversammlung, und nur sie, verfügt lnsbesondere über folgende Befugnisse,

die Abdnderung der Statuten,

die Aufldsung der Vereinigung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen,

die Emennung und die Absetzung der Verwalter,

die Billigung des jáhrlichen Budgets und der Konten,

der Ausschiuss von Mitgliedem.

Art. 15. § 1. Jdhrlich wird wenigstens eine Generalversammtung abgehalten zur Genehmigung des Budgets und der Konten. Die Versammlung ist wührend der ersten Jahreshi3ltte von dem Verwaltungsrat in den vom Gesetz vorgesehenen Fâllen einzuberufen.

§ 2. Aul3ergewohnliche Generalversammlungen kánnen jederzeit einberufen werden, wenn die Umstânde es verlangen, und auf Antrag eines Fünftels der Mitglieder oder durch Entscheidung des Verwaltungsrates.

§ 3. Alle Mitglieder müssen schriftlich eingeladen werden. Dazu reicht eine Einladung per elektronischer Post oder Faxversand.

Art. 16. Der Vorsitz der Generalversammlung obliegt dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder dessen Stelivertreter,

"

IDern Belgischen Staatsblatt vorbehaiten

r--

MOQ' 3,2

Teil B : Fortsetzung

Art_ 17. § 1. Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht,

AuF er in Artikel 8, 12 und 20 des Gesetzes vom 27,6.1921 vorgesehenen Fàllen fasst die Generalversammlung Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bel Stimmengleichheit entscheidet die Slimme des Vorsitzenden.

§ 2. Beschlüsse der Generalversammlung kunnen durch den Verwaltungsrat aufgeschoben werden, wenn das Wahl der Vereinigung dies erfordert. In diesem Falle muss der Verwaltungsrat innerhalb von acht Tagen eine neue Generalversammlung einberufen, die mit einfacher Mehrheit einen endgültigen Beschluss fasst, ungeachtet der Anzahl der Anwesenden.

Art. 18. Über jede Versammtung wird ein Protokoll geführt, das durch den Vorsitzenden unterschrteben wird. Das Protokoll kann von Dritten in der Geschüftsstelle eingesehen werden. .

Art. 19. Reicht der Verwaltungsrat geschlossen seinen Rücktritt ein, so tritt der Beschluss erst beim Amtsantritt eines neuen Verwaltungsrates in Kraft.

Art. 20. Aile Angelegenheiten, die in diesen Statuten nicht berücksichtigt werden, sind in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 27, Juni 1921 zu regein.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -15/06/2012 - Annexes du Moniteur belge Laut Beschluss der Generalversammiung vom 03, April 2012 sind folgende Personen für den Verwaitungsrat bzw. die Generalversammlung bezeichnet worden.

VERWALTUNGSRAT

Prâsidentin: Melanie HENNES, Zur Ochsenbaracke 3G, 4780 Recht

Vize-Prâsidentin: Astrid SEMAILLE, Mühlenbachstralle 27, 4770 Bom

Kassierer: Bjbrn PFEIFFER, lm Kips 7, 4760 Büllingen

Schriftführer: Jens GIESDORF, Haupstral e 22, 54612 Lasel, Deutschland

Beisitzerin: Irene ENGEL, Stockem 14b, 4700 Eupen

Beisitzer: Daniel FRANZEN, Dellenstra(3e 15, 4750 Nidrum

GENERALVERSAMMLUNG

Prâsidentin: Melanie HENNES, Zur Ochsenbaracke 3G, 4780 Recht

Vize-Prâsidentin: Astrid SEMAILLE, Mühlenbachstralle 27, 4770 Born

Kassierer; Bjtirn PFEIFFER, lm Kips 7, 4760 Büllingen

Schriftführer: Jens GIESDORF, Haupstralle 22, 54612 Lasel, Deutschland

Beisitzerin: Irene ENGEL, Stockem 14b, 4700 Eupen

Beisitzer: Daniel FRANZEN, Dellenstra8e 15, 4750 Nidrum

Beisitzer: Gerhard TREINEN, Hauptstralle 8, 4780 St, Vith

RÜCKTRITT

Beisitzerin: Stéphanie GROMMES, Wiesenbacher Straf3e 61 b, 4780 St. Vith





HENNES Melanie SEMAILLE Astrid PFEIFFER Bjárn

Prâsidentin Vize-Prâsidentin Kassierer





GIESDORF Jens ENGEL Irene FRANZEN Daniel Beisitzer

Schriftführer Beisitzerin

1

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rtickseite : Name und lJnterzeichnung.

28/12/2011
ÿþMpD 12

Ausfertigung, die nach Hinteriegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veróffentlichen ist

Dem 1111 I1*1119591Illllklll6Gll III

Bel gischen 0*IIR

Staatsbiatt

vorbehatten

Unterriehmensnr : 420.572.204

Name der Veretnigung / Stiftung / Organismen

(ausgeschrieben) : Jugendinformationszentrum des Südens der Deutschsprachigen Gemeinschaft

(abgekürzt) : JIZ

Rechtsform : V.o.G

Sitz : Vennbahnstrale415, 4780 St. Vith

Geuens#and

der Urkunde : Generalversammlung vom 18. Maf 2011, Wahl des Vorstandes

Laut Beschluss der Generalversammlung vom 18. Mai 2011 sind folgende Personen für den Verwaltungsrat bzw. die Generaiversammiung bezeichnet worden,

VERWALTUNGSRATI

Prasidentin: Irene ENGEL, Stockera 14b, 4700 Eupen

Kassierer. Bjiirn PFEIFFER, Ani Kamerborren 2, 4760 Bollingen

Schriftführer. Jens GIESDORF, Haupstralle 22, 54612 Lasel, Deutschland

Beisitzerin: Astrid SEMAILLE, Mühlenbachstrafae 8211, Bom

Beisitzerin: Stéphanie GROMMES, Wiesenbacher Stralle 61b, 4780 St. Vith

Beisitzerin: Melanie HENNES, Burg 14, 4780 Recht

Beislazer. Daniel FRANZEN, Dellenstra(e 15, 4750 Nidrum

GENERALVERSAMMLUNG

Prasidentin: Irene ENGEL, Stockem 14b, 4700 Eupen

Kassierer: Bjtim PFEIFFER, Am Kamerborren 2, 4760 Ballingen

Schriftführer. Jens GIESDORF, HaupstraRe 22, 54612 Lasel, Deutschland

Beisitzerin: Astrid SEMAILLE, MühlenbachstraI e 82 !I, Bom

Beisitzerin: Stéphanie GROMMES, Wiesenbacher Strafae 61b, 4780 St. Vatte

Beisitzerin: Melanie HENNES, Burg 14, 4780 Recht

Beisitzer: Daniel FRANZEN, DellenstraI e 15, 4750 Nidrum

Beisitzer: Gerhard Treinen, Hauptstrafae 8, 4780 St. Vith

Bitte auf der letzten Seita des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notera oder der Personen, die dazu errnftchtigt sind die Verelalgung, die Stiftung oden die Organismus Dritten gegengber, zu vertreten.

R()CKTRITT

Beisitzerin: Heike KOHNENMERGEN, Neundorfer Str. 23 , 4780 St. Vith

Engel Irene Bjüm Pfeiffer Jens Giesdorf

Présidentin Kassierer Schriftführer

Hennes Melanie Astrid Semaiile Stéphanie Grommes

Beisitzerin Beisitzerin Beisitzerin

Daniel Franzen Beisitzer



er Kanztet

des Handelsgerichts e.

15 -12- 2011

iA1

der Greffier Kanzi

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 28/12/2011- Annexes du Moniteur belge

Coordonnées
JUGENDINFORMATIONSZENTRUM DES SUDENS DER DEU…

Adresse
VENNBAHNSTRASSE 4/5 4780 SAINT-VITH

Code postal : 4780
Localité : SAINT-VITH
Commune : SAINT-VITH
Province : Liège
Région : Région wallonne